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Alt  18.04.2021, 20:34   # 1
Gugler
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Benutzerbild von Gugler
 
Mitglied seit 20.09.2010

Beiträge: 734


Gugler ist offline
Post Zwischen freiwilliger Prostitution und Zwangsprostitution klar unterscheiden

Auch wenn unsere Nachbarn vieles nicht so "genau" nehmen - siehe die zahlreichen Korruptionsskandale oder Ibiza-Affären - beim Thema Prostitution bewundere ich die klare Ansage der dortigen Politiker:


https://www.bundeskanzleramt.gv.at/a...stitution.html

Prostitution stellt ein besonders prekäres und ausbeutungsgefährdetes Arbeitsfeld dar. Dennoch treffen viele Frauen bewusst die Entscheidung, damit ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

Um Ausbeutung in der Prostitution – inklusive Menschenhandel in die Prostitution – zu unterbinden, bedarf es vielfältiger Maßnahmen. Ausländische Beispiele zeigen auch, dass die Nachfrage durch ein Verbot nicht wirksam unterbunden werden kann. Im Gegenteil, ein Verbot drängt Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister in die Illegalität, wo sie einer noch größeren Ausbeutungsgefahr ausgesetzt sind.

Von manchen Seiten wird ein generelles "Kaufverbot für sexuelle Dienstleistungen" gefordert. Expertinnen und Experten in Österreich sind sich aber weitgehend einig, dass es besser ist, zwischen freiwilliger Prostitution und Zwangsprostitution klar zu unterscheiden und jeweils geeignete Maßnahmen zu setzen.

Denn ausländische Beispiele zeigen, dass die Nachfrage durch ein Verbot nicht wirksam unterbunden werden kann. Im Gegenteil, ein Verbot drängt Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister in die Illegalität, wo sie einer noch größeren Ausbeutungsgefahr ausgesetzt sind.
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Alt  20.04.2021, 12:19   # 4
nice0077
 
Mitglied seit 19.06.2011

Beiträge: 1.329


nice0077 ist offline
Selbstverständlich ist Zwang inakzeptabel, ekelhaft, abzustellen, zu verhindern.
Selbstverständlich ist freie Berufswahl ein Eckpfeiler unserer Republik.

Die bigotten HeuchlerInnen, die das eine wegen dem anderen abschaffen wollen, können durch eine sehr einfache Frage demaskiert werden:

"Haben Sie beim Abschluss des Miet- oder Kaufvertrages ihrer Wohnung darauf geachtet, dass diese NICHT deswegen finanziell attraktiver war als ein vergleichbares aber teureres Objekt, weil es wegen illegaler Ausbeutung ausländischer Bausklaven kostengünstiger erstellt werden konnte?"

Mögliche Reaktionen:
- "Ähh, hmm, also, ähh….. - Nein.", erröten, zukünftig Schnauze halten.
-"Diese Frage ist irrelevant, weil Bausklaven belanglos minderwertig (ohne -/Innen !!) sind, im Gegensatz zu SexsklavINNEN."



(Wer jetzt die Antwort "Ja." vermisst, kann sich ja mal selber fragen, ob er/sie mit "Ja" antworten könnte ....alles klar.)
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Alt  18.04.2021, 23:19   # 3
jackpotter
 
Mitglied seit 15.06.2020

Beiträge: 8


jackpotter ist offline
Schweden System

Schwedens Systemen: "Im Gegenteil, ein Verbot drängt Sexdienstleisterinnen und Sexdienstleister in die Illegalität, wo sie einer noch größeren Ausbeutungsgefahr ausgesetzt sind."

Genau das wollen Schwedens Frauen erreichen, dass immer eine böse Stelle bleibt, um neue und schärfere Gesetze gegen allle bösen Männer = Freier erlassen zu können.
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  18.04.2021, 20:55   # 2
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.917


test54321 ist offline
  FOTO anklicken und größer / schärfer machen  
Bild größer / schärfer machen.
Ganz so deutlich sagt es die deutsche Bundesregierung nicht - aber die Thematik wird durchaus ernst genommen.
Siehe z.B. den
Zwischenbericht zum Prostituiertenschutzgesetz (PDF)



Wenn man das Fazit liest, scheint man vorerst relativ zufrieden zu sein.

[...]Trotz der nicht vollständig aufgebauten Verwaltungsstrukturen in den Ländern konnte der mit dem ProstSchG intendierte Schutzzweck in den übermittelten 119 Fällen erreicht werden und die unerwünschten und
gefährlichen Situationen für Prostituierte konnten verhindert, beseitigt oder es konnte ihnen entsprechend gegengesteuert werden.[...]
Die nächste Evaluierung steht im Juli nächsten Jahres an mit Bericht bis spätestens 2025.
Bis dahin dürfte erst einmal alles so bleiben wie es ist.

Die Evaluation setzt am 1. Juli 2022 ein. Der Evaluationsbericht wird dem Deutschen Bundestag spätestens am 1. Juli 2025 vorgelegt.
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