Falsche Polizei erpresst Prostituierte wegen Corona
Ich möchte hier mal etwas ansprechen,was mit Corona leider wieder zu nimmt.
Männer die angeblich von der Internet Sitte sind,versuchen an Bilder und Infos der Damen VIA WAP zu kommen und versuchen dann mit Drohungen und anderem ein Date zu erpressen.
Auf einem WAP Verlauf einer Damen konnte ich das Live lesen und am ende wurde verlangt...Anzeige oder für 40€ bekomme ich alles was du machst ohn Gummi und ohne Limit....oder deine Anzeige geht zur Polizei und dein Foto an die Presse mit deiner Nummer und Foto.
Angeblich tut der Mann das im Auftrag der Stadt Freiburg und der Polizei.
Was er leider nicht tut,er kann sich nicht als Polizei oder Sitte ausweisen.
Kurzform:Eer versucht die Dame weich zu kochen,bis er sie fast für ume ficken kann und das noch ohne Limit und Gummi.
Im Zuge der Corona Lage,versuchen einige umsonst zu vögeln und versuchen es sogar mit Erpressung.
PSie Dame ist auf mich zu gekommen und wollte meinen Rat dazu.
Die Handys sind sonst Tabu für mich,
Egal wo auch immer sie liegen.
Ich hab hier mal den Berliner Corona-Bußgeldkatalog verlinkt.
Die Regelung ist eigentlich ziemlich klar, Bußgeld-gefährdet sind "Inanspruchnehmende" und "Betriebsinhaber", letzteres interpretiere ich eher in Richtung der definierten Etablissements.
Wirklich interessant fand ich jetzt aber, dass es ja eigentlich nicht der GV ist, der bußgeldbehaftet ist, sondern die "gesichtsnahe sexuelle Dienstleistung":
Verstoß: Inanspruchnahme gesichtsnaher sexueller Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr
SARS-CoV-2-InfektionsschutzV
§ 5 Abs. 11 Satz 1
Adressat des Bußgeldbescheid: Inanspruchnehmende Person
Bußgeldrahmen in Euro: 250 – 5.000
Verstoß: Inanspruchnahme gesichtsnaher sexueller Dienstleistungen mit Geschlechtsverkehr vor dem 1. September 2020
SARS-CoV-2-InfektionsschutzV
§ 5 Abs. 11 Satz 3
Adressat des Bußgeldbescheids: Inanspruchnehmende Person
Männer die angeblich von der Internet Sitte sind,versuchen an Bilder und Infos der Damen VIA WAP zu kommen und versuchen dann mit Drohungen und anderem ein Date zu erpressen.
@Reddick1984
Mal ehrlich, versuchst du, mit dieser Masche an sog. Freificks ranzukommen?
Kannst es ruhig zugeben, wir sind hier ja alle anonym im "Lustigen Hurenforum"
Das ist wohl leider was es für die Frauen bedeuten kann, wenn man die Prostitution in die Illegalität treibt.
Ich würde als DL vermutlich schreiben, dass mein Freund die Nachricht gar nicht gut fand. Und dann den Erpresser in WA sperren. In 99% der Fälle dürfte sich das dann erledigt haben.
Was ein Vollpfosten. In dem Fall wäre die Nutte Zeugin und seine Straftat wiegt ca. 50 X schwerer. Und die Texte sind ja easy nachvollziehbar sofern er die SIM bezahlt.
Sag ich ja selten, aber da wünscht man den breiten, glatzköpfigen Albanerluden her der ihm ganz kurz mal die Welt erklärt!
Sorry, habe mich eben gerade falsch ausgedrückt.
Ich meinte eher, dass es ein No-Go eines Kunden ist, mit einer perfiden Masche zu versuchen, bei einer Dame per Erpressung an viel Geld zu kommen.
Solche Erpressungen gehen gar nicht! Ich dachte mir schon das da ein paar unsaubere Vögel
draufkommen könnten,aber hoffte an die Vernunft.
Wenn das bei einer Stammladie von mir passieren würde und ich ungebunden wäre.
Dann würde ich den Vogel antanzen lassen und ihn ins Bad schicken, in der Zeit die Polizei anrufen.
Dann festhalten. Wenn man einen Reporter von der Zeitung kennt den auch anrufen. (Am besten nackt, Megapeinlich für den...)
Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 der StPO (Jedermannsrecht) gestattet es jedermann, auch Minderjährigen, eine Person festzunehmen. Allerdings ist diese Festnahme an bestimmte Voraussetzungen und Bestimmungen geknüpft, welche im Folgenden erklärt werden.
Jedermannsrecht in Deutschland
Täter muss bei frischer Tat angetroffen werden
Um die Jedermann-Festnahme nach Paragraph 127 StPO auszuüben, muss der Täter auf frischer Tat ertappt werden. Als „frisch“ gilt in diesem Zusammenhang, dass die aktuelle Situation in einem zeitlichen und/oder räumlichen Zusammenhang stehen muss. Der Täter muss also noch am Tatort oder in unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Darüber hinaus muss die Straftat auch begangen worden sein. Ein dringender Tatverdacht reicht bei Anwendung der Jedermannsrechte nicht aus.
Ich würde die Ladie als Zufallsbekanntschaft im Cafe deklarieren und das sie mir aus Sympathie beim 2-3 Date das Herz ausgeschüttet hat.
WhattsApp Verlauf hat man ja und das musste ausreichen. Und hoffen das der Vogel seine Strafe erhält und kuriert ist.
So einfach ist es leider nicht, ich überlasse es jedem selbst sich nach dem Studium des folgenden Textes und vielleicht weiteren Recherchen im Netz zu den gesetzlichen Grundlagen ein Urteil zu bilden. Ich würde ja sagen, weil das Opfer in @Sabatas Schilderung sogar mit der Tat einverstanden war hat kein Gewahrsamsbruch statt gefunden und der Täter geht straffrei aus. Aber dazu müsste uns ein Anwalt mehr sagen können.
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Feststellung der Identität einer Person durch die Staatsanwaltschaft oder die Beamten des Polizeidienstes bestimmt sich nach § 163b Abs. 1. (Quelle: § 127 StPO)
Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 der StPO (Jedermannsrecht) gestattet es jedermann, auch Minderjährigen, eine Person festzunehmen. Allerdings ist diese Festnahme an bestimmte Voraussetzungen und Bestimmungen geknüpft, welche im Folgenden erklärt werden.
Jedermannsrecht in Deutschland
- Täter muss bei frischer Tat angetroffen werden
Um die Jedermann-Festnahme nach Paragraph 127 StPO auszuüben, muss der Täter auf frischer Tat ertappt werden. Als „frisch“ gilt in diesem Zusammenhang, dass die aktuelle Situation in einem zeitlichen und/oder räumlichen Zusammenhang stehen muss. Der Täter muss also noch am Tatort oder in unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Darüber hinaus muss die Straftat auch begangen worden sein. Ein dringender Tatverdacht reicht bei Anwendung der Jedermannsrechte nicht aus.
Übt eine Person im Sinne des Jedermannsrechts eine irrtümliche Festnahme aus, ist der Tatbestand des Erlaubnistatbestandsirrtums erfüllt. In diesem Rahmen kann eine Ermittlung wegen Nötigung, Körperverletzung oder Freiheitsstrafe drohen.
- Fluchtgefahr
Ein Verdächtiger darf nur festgenommen werden, wenn Fluchtgefahr besteht.
- keine Identitätsfeststellung möglich
Darüber hinaus muss eine Verweigerung der Identitätsfeststellung vorliegen. Ist eine Identitätsfeststellung wegen eines Fehlen des Ausweises oder Aggressivität des vermeintlichen Täters nicht möglich, darf eine Festnahme erfolgen.
Ist der Täter also namentlich bekannt, darf er nur festgenommen werden, wenn eine Entziehung von den Strafverfolgungsbehörden droht.
- Verhältnismäßigkeitsprinzip
Bei einer Jedermannsrecht-Festnahme gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Begeht er eine verhältnismäßig geringe Tat, so darf er keine erhebliche Verletzung davon tragen. Das Festnamerecht nach § 127 StPO darf also nicht mit allen Mitteln durchgesetzt werden.
- Einsatz von Notwehr
Greift der Täter an und übt Gewalt aus, darf im Sinne der Notwehr darauf reagiert werden. Der Täter darf sich nicht auf dieses Recht berufen, um sich der Festnahem zu widersetzen. Die Notwehr ist sowohl im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wie im StGB (Strafgesetzbuch) geregelt. Im Zusammenhang mit dem Jedermannsrecht steht das StGB:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
(Quelle:§ 32 StGB)
Dieser Paragraph besagt, dass Notwehr als Verteidigung zu sehen ist, um einen Angriff abzuwehren. Allerdings gilt auch hier das Verhältnismäßigkeitsprinzip. In diesem Sinne ist auch streng zwischen dem Notwehrrecht und dem Festnahmerecht zu unterscheiden. Wehrt sich der Verdächtige nicht gegen die Festnahme, darf auch keine Gewalt gegen ihn eingesetzt werden. In diesem Rahmen greift das Notwehrgesetz nicht.
- Der Grund der Festnahme ist mitzuteilen
Dem Festgenommenen ist der Grund der Festnahme bekannt zu geben.
Die Jedermann-Festnahme unterliegt bestimmten Voraussetzungen und Bestimmungen, welche beachtet werden müssen.
Jedermannsrechte im Sicherheitsdienst und anderen Berufsgruppen
Häufig berufen sich Mitarbeiter privater Sicherheitsdienste und weitere Berufsgruppen auf das Festnahmerecht. Zu beobachten ist dies beispielsweise bei Mitarbeitern von Behörden ohne Polizeibefugnis oder Mitarbeitern von Polizeibehörden außerhalb ihrer Zuständigkeit.
Jedermann-Grundrechte
Grundrechte nehmen den Menschen gegenüber dem Staat in Schutz. Im Grundrecht wird zwischen zwei Formen des Grundrechts unterschieden.
Träger des Jedermann-Grundrechts ist jeder Mensch, unabhängig von Staatbürgerschaft, Religion oder Geschlecht. Es ist ein subjektives Recht und geht davon aus, dass alle Menschen allein aufgrund ihres Menschseins mit gleichen Rechten ausgestattet sind.
Die Deutschengrundrechte (Staatsbürgerrechte, Deutschrechte) stehen ausschließlich Deutschen zu. Dies liegt an dem Bezug zur demokratischen Willensbildung dieser Rechte. Träger dieses Rechts ist jeder mit deutscher Staatsbürgerschaft oder Statusdeutsche.
Im folgenden Fall werden zwei unterschiedliche Möglichkeiten in der Strafzumessung beschrieben:
Manchmal stellen Ermittler Fallen auf und Diebe tappen hinein. Das hat gerade in Italien mit einem falschen Gemälde gut funktioniert – geht aber auch mit echten Geldscheinen.
Aus einer italienischen Kirche ist ein Gemälde von Pieter Brueghel dem Jüngeren gestohlen worden – das dachten jedenfalls die Diebe. Geklaut haben sie jedoch nur eine Kopie. Die Polizei hat sie ausgetrickst, weil die Ermittler zuvor von den Plänen wussten. Jetzt sind die Diebe sind also mit einem schönen Poster auf der Flucht [Stand 14.03.2019], nicht mit einem millionenschweren Gemälde. Unser Reporter Johannes Döbbelt kennt die ganze Geschichte und hat sich den Trick der Ermittler von einem Juristen einordnen lassen.
Dafür gibt es den Fachbegriff Diebesfalle. Die Polizeigreift darauf zurück, wenn der Verdacht besteht, dass jemand etwas stehlen will. Im Jahr 2018 wurde beispielsweise ein Altenpfleger aus der Nähe von Bonn mit einer Diebesfalle überführt. Der Bewohnerin eines Pflegeheims war Geld aus der Handtasche gestohlen worden. Für ihre Falle hat die Kriminalpolizei neue, chemisch präparierte Geldscheine in der Handtasche der Bewohnerin platziert. Auch dieses Geld wurde wieder gestohlen. Die chemische Substanz konnte dann an den Händen eines Pflegers nachgewiesen werden. Er war damit überführt.
Silbernitatrat als Markierung
Für diese Markierung verwendet die Polizei verschiedene Substanzen – zum Beispiel Silbernitrat. Das ist ein feines, zunächst noch unsichtbares Pulver. Bei Berührung hinterlässt es dann aber deutliche sichtbare Flecken auf der Haut. Silbernitrat lässt sich nur sehr schwer vollständig entfernen und meistens noch unter Fingernägeln oder in Hautfalten nachweisen.
Rechtlich ist das dann allerdings noch kein vollendeter Diebstahl, sondern nur ein versuchter Diebstahl, sagt Udo Vetter. Er ist Anwalt für Strafrecht. Bei einer Diebesfalle ist der Bestohlene einverstanden - und das ist das Problem. Das potentielle Opfer ist in die Tat eingeweiht und willigt damit ein, dass das Geld möglicherweise gestohlen wird.
"Der Straftatbestand des Diebstahls setzt einen sogenannten Gewahrsamsbruch voraus. Das heißt, ich muss die Besitzverhältnisse umdrehen. Gewahrsamsbruch bedeutet, dass der andere nicht damit einverstanden sein darf."
Udo Vetter, Anwalt für Strafrecht
Auch versuchter Diebstahl ist strafbar, wird allerdings meistens milder bestraft. Vor Gericht geht es dann auch oft um andere, ältere und bereits vollendete Diebstähle. Sie sind in der Regel – wie auch bei dem Altenpfleger – der Grund um überhaupt eine Diebesfalle aufzustellen.
"Es ist denkbar, dass, wenn er konkret auf frischer Tat erwischt wird, man ihm auch andere Taten zurechnen kann, weil er zum Beispiel immer dieselbe Geldkassette aufgebrochen hat."
Udo Vetter, Anwalt für Strafrecht
Im Fall einer Putzfrau ordnete ein Richter als Folge einer Diebesfalle eine Hausdurchsuchung an. Sie war beschuldigt worden, immer wieder Bargeld von ihrer Arbeitgeberin geklaut zu haben. Die Polizei stellte eine Diebesfalle und die Beschuldigte tappte hinein. Bei der folgenden Wohnungsdurchsuchung wurden knapp 3000,- Euro Bargeld gefunden. Das war für den Richter für einen vollendeten Diebstahl Beweis genug. Die Frau wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Fazit: Fragt erstmal euren Anwalt bevor ihr selbst zum Täter werdet weil ihr helfen wolltet.
Solche Erpressungen gehen gar nicht! Ich dachte mir schon das da ein paar unsaubere Vögel
draufkommen könnten,aber hoffte an die Vernunft.
Wenn das bei einer Stammladie von mir passieren würde und ich ungebunden wäre.
Dann würde ich den Vogel antanzen lassen und ihn ins Bad schicken, in der Zeit die Polizei anrufen.
Dann festhalten. Wenn man einen Reporter von der Zeitung kennt den auch anrufen. (Am besten nackt, Megapeinlich für den...)
Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 der StPO (Jedermannsrecht) gestattet es jedermann, auch Minderjährigen, eine Person festzunehmen. Allerdings ist diese Festnahme an bestimmte Voraussetzungen und Bestimmungen geknüpft, welche im Folgenden erklärt werden.
Jedermannsrecht in Deutschland
Täter muss bei frischer Tat angetroffen werden
Um die Jedermann-Festnahme nach Paragraph 127 StPO auszuüben, muss der Täter auf frischer Tat ertappt werden. Als „frisch“ gilt in diesem Zusammenhang, dass die aktuelle Situation in einem zeitlichen und/oder räumlichen Zusammenhang stehen muss. Der Täter muss also noch am Tatort oder in unmittelbarer Nähe festgenommen werden. Darüber hinaus muss die Straftat auch begangen worden sein. Ein dringender Tatverdacht reicht bei Anwendung der Jedermannsrechte nicht aus.
Ich würde die Ladie als Zufallsbekanntschaft im Cafe deklarieren und das sie mir aus Sympathie beim 2-3 Date das Herz ausgeschüttet hat.
WhattsApp Verlauf hat man ja und das musste ausreichen. Und hoffen das der Vogel seine Strafe erhält und kuriert ist.
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"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
... wünsche ich mir manchmal mehr Kompetenzen für die und mehr Einsatz der echten Polizei ...
Aber wenn man solche Typen erwischt, dann passiert in unserem liberalen Land sowieso nix.
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Wenn ich in Deine Augen seh, so schwindet all mein Leid und Weh.
Und wenn ich küsse Deinen Mund, so werd ich tausend mal gesund.
Wenn ich mich lehn an Deine Brust, kommt´s über mich wie Himmelslust.
Doch wenn Du sprichst `Ich liebe Dich`, so muss ich weinen bitterlich.