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17.03.2020, 22:21
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# 1
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Mitglied seit 08.08.2006
Beiträge: 256
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Corona Sex Krise - WANN gehts weiter?
Nachdem ja im momentan aktivsten Faden des Forum eher Trübsal herrscht hier mal eine Umfrage:
Wann werden die Stätten der Sünde wieder eröffnen?
Ich tippe auf Oktober 2020.
Auf gehts Leute, gebt eure Prognose ab, der beste Schätzer darf sich mit dem Titel
Spitzenanalyst des Forums schmücken.
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www.lusthaus.live
.
__________________
Gehe in ein Bordell und lerne, dass zwischen teurem und billigem Vergnügen kein Unterschied ist.
Diogenes von Sinope .
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Neu!! Schau den Girls beim FICKEN zu...
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w w w . l u s t h a u s . l i v e
KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
06.06.2020, 15:57
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# 325
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Mitglied seit 15.05.2020
Beiträge: 296
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Was wenns keinen Impfstoff gibt wie bei HIV? Plan B! Die Frau hat Ahnung. So in der Form hab ichs die letzten Wochen auch ausgemalt. Bin kein Impfstoff-Fan, ich mein sogar das RKI schreibt bei der Influenza, selbst wenns den Impfstoff gegen die normale Grippe gibt, das Ding versagt bei 40-60% der Geimpften. Entweder nur sehr schwache Schutzwirkung oder gar keine.
Plan B: (ab 1h 07min 45sek wenns automatisch nicht hinspringt)
https://www.youtube.com/watch?v=f_f-_QSja5o?t=4062
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06.06.2020, 11:14
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# 324
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Weggezimmert!
Mitglied seit 11.11.2016
Beiträge: 603
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Auf pornhub gibt es schon die ersten Fetisch-Videos, wo Leute mit Gesichtsmaske und Gummihandschuhen Sex haben. Falls sich schon mal wer an den Anblick gewöhnen möchte.
Kopfkino hilft, am Besten so in der Richtung Krankenschwester-Sex. Deutsche DL könnten dazu vielleicht passend ausrufen: „Herr Doktor, sind Sie sicher dass diese Schluckimpfung gegen Corona hilft!?“
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06.06.2020, 10:28
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# 323
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Me gustan todas
Mitglied seit 18.09.2014
Beiträge: 1.378
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Zitat von yossarian
Neben islamischen Ramadanfeiern waren es auch christliche Gottesdienste, die zur Massenverbreitung des Virus führten, auch an anderen Orten und in anderen Ländern.
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Es ist kein illegaler Ostergottesdienst oder keine illegale Pessach-Feier bekannt, die zu einem Corona-Ausbruch geführt haben. Kann Zufall sein. Auch Göttingen wird kein Einzelfall sein. Und irgendwer knackt eben den Jackpot. Ändert aber nichts an der Sache.
Zitat von yossarian
So strahlte z.B. eine religiöse Feier im Elsass massiv auch nach Basel und Südwestdeutschland aus. Eine Massenansteckung durch P6-Aktivitäten ist nicht bekannt. Ist ja auch, außer bei Massengangbangs, ausgeschlossen. Bordelle sind noch zu, Tempel, Kirchen und Moscheen dagegen offen. Was ist das für eine Logik? Kein Wunder, wenn man man eine Pfarrerstochter zur Bundeskanzlerin macht.
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Bei aller Sympathie und Antipathie (bei mir sind Menschen mit einer übermäßig extremen Einstellung, egal welcher Art, auch unten durch) sollte man aber auch erwähnen, dass dieses Massenevent im Elsass Mitte Februar stattfand. Zu einer Zeit, als hierzulande das RKI noch für drei weitere Wochen die Infektionsgefahr als gering angegeben hat, und bevor hier der Karneval stattfand, diverse CL-Spiele die Verbreitung quer durch Europas angeheizt haben oder man es in den österreichischen Skigebieten noch einmal so richtig hat krachen lassen (Partywochenende 6.-8.3., Ischgl bis 16.3.). Auch diverse Starkbierfeste wie in Mitterteich "trotz Corona" nicht zu vergessen.
Dass es keine Infektion gab, die auf einen Pay6-Besuch zurückzuführen war, kann Zufall sein. Mag daran liegen, dass es keinen gab. Mag daran liegen, dass man zu diesen Zeitpunkt die Ketten nicht mehr nachverfolgen konnte, dass man den Besuch nicht angegeben hat oder liegt daran, dass sich die meisten auch ohne staatlichen Eingriff schon zurückgehalten haben. Auch hier im Forum haben sich ja noch einige damit gebrüstet, es am Wochenende 14./15.3. noch einmal so richtig haben krachen zu lassen und sich noch mal so richtig durch den -schon fast gästeleeren- Club gevögelt zu haben.
Ansonsten finde ich die Berichterstattung gerade mal wieder spannend. In Ostfriesland konnte man mit dem Restaurant schon Ross und Reiter benennen, da war noch nicht einmal klar, ob es wirklich an den Geschehnissen im Restaurant lag. Auch wenn sich die Vermutung dann so bestätigen sollte. Später konnte man auch recht ausführlich dazu berichten. In Frankfurt wurde man schon schweigsamer. Immerhin hat man noch berichtet und auch eine Baptistengemeinde als Ursprung benannt. Von DPD in Duisburg hat man gehört. Von Göttingen hört man (fast) nichts. Durch Zufall bin ich gestern in Youtube auf einen Bericht (N-TV) gestolpert, in dem es um die Corona-Lage in Göttingen ging. Über die Konsequenzen bis hin zum kompletten Lockdown konnte man reden, über die Ursachen ist man recht schnell drüber hinweggegangen. Die Frage, ob man hier geschlafen hat, wurde gar nicht erst gestellt. Ach so, ist ja vielleicht nur von lokalem Interesse.
Zitat von yossarian
Bordelle sind noch zu, Tempel, Kirchen und Moscheen dagegen offen. Was ist das für eine Logik? Kein Wunder, wenn man man eine Pfarrerstochter zur Bundeskanzlerin macht.
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Ich halte einen FKK- oder Swingerclub, was die Auswirkung auf die Infektionsverbreitung angeht, für weitaus gefährlicher als einen Gottesdienst oder einen Restaurantbesuch. Und ich gehe auch davon aus, sollte sich eine Corona-Infektion in den Pay6 zurückverfolgen lassen, dann hört man da nicht nur am Rande davon, sondern da werden die Schlagzeilen voll sein und es einen Brennpunkt nach dem anderen rasseln.
Ansonsten fehlt der Branche meiner Ansicht nach das gemeinsame Auftreten. Irgendwie scheint sich jeder in seiner Ecke für was besonderes zu halten.
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Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen aus 2% Moral, 48% Hemmungen und 50% Neid (François de La Rochefoucauld).
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05.06.2020, 23:52
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# 321
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Pareidoliker & Oneironaut
Mitglied seit 30.06.2003
Beiträge: 7.895
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Wie man vernimmt, denkt man in Göttingen über einen erneuten kompletten Lockdown nach. Aber nicht, weil Bordelle geöffnet hatten, sondern weil sich am 23. Mai ein paar Großfamilien einen Scheißdreck um alles gekümmert haben.
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Neben islamischen Ramadanfeiern waren es auch christliche Gottesdienste, die zur Massenverbreitung des Virus führten, auch an anderen Orten und in anderen Ländern. So strahlte z.B. eine religiöse Feier im Elsass massiv auch nach Basel und Südwestdeutschland aus. Eine Massenansteckung durch P6-Aktivitäten ist nicht bekannt. Ist ja auch, außer bei Massengangbangs, ausgeschlossen. Bordelle sind noch zu, Tempel, Kirchen und Moscheen dagegen offen. Was ist das für eine Logik? Kein Wunder, wenn man man eine Pfarrerstochter zur Bundeskanzlerin macht.
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Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
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05.06.2020, 23:31
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# 320
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Me gustan todas
Mitglied seit 18.09.2014
Beiträge: 1.378
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Zitat von Karpfen
Die Coronakrise ist doch noch lang nicht vorbei nur weil es jetzt wieder losgeht es gibt noch keinen Impfstoff und somit kann auch es keine Normalität geben.
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Auf den Impfstoff werden wir unter Umständen auch noch länger warten müssen. Verlässliche Aussagen, wann es den gibt, gibt es nicht. Also wird man sich damit arrangieren müssen. Nicht zu vergessen, dass die Welt Millionen von Jahren so überlebt hat.
Wie man vernimmt, denkt man in Göttingen über einen erneuten kompletten Lockdown nach. Aber nicht, weil Bordelle geöffnet hatten, sondern weil sich am 23. Mai ein paar Großfamilien einen Scheißdreck um alles gekümmert haben. Bin mal gespannt, ob man bei einem Corona-Ausbruch im Puff auch so um den heißen Brei reden würde.
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05.06.2020, 22:21
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# 319
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Mitglied seit 15.05.2020
Beiträge: 296
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Die Coronakrise ist doch noch lang nicht vorbei nur weil es jetzt wieder losgeht es gibt noch keinen Impfstoff und somit kann auch es keine Normalität geben.
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Hast 1 Tag nach Ankündigung RLP dich gefangen und hetzt jetzt schon wieder weiter. Beim anderen Thread hast du mir vorgeworfen, ich hätte geschrieben "Ohne Impfstoff oder Medikament wird's keine Öffnungen geben". Das ist so in der Form zwar falsch, aber lustig dass du nun das schreibst was du mir vorgeworfen hast. Also erkennst du meine Analysen jetzt wenigstens an. Nun musst du nur noch zugeben, dass deine Analysen davor nahezu komplett Bullshit waren und schon wird dein berühmter Schuh draus.
Man hat jetzt schon weitermachen müssen sonst wäre das Gewerbe allmählich verendet und um das so sicher wie möglich durchführen zu können sind die Maßnahmen schon notwendig.
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Auch ne Abmilderungen von dir. Vom Thread "Totalverbot im Anmarsch" haste dich nun sicher nicht ohne Grund distanziert.
Anders geht es ohne Mittel natürlich einfach nicht aber so ist das schon ein Hygienekonzept das greifen müsste.
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Dein Papiertiger-Hygienekonzept bei dem man kaum Einschränkungen hinnehmen muss schon wieder. Tja der Karpfen lässt mausen nicht.
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05.06.2020, 21:29
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# 318
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Mitglied seit 07.11.2016
Beiträge: 208
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Man sollte sich halt der Lage bewust sein, dass sich das alles nicht nach einem Traum anhört war doch schon vorher klar.
Die Coronakrise ist doch noch lang nicht vorbei nur weil es jetzt wieder losgeht es gibt noch keinen Impfstoff und somit kann auch es keine Normalität geben.
Weit weit vom normalen weg aber der Lage durchaus richtig bemessen.
Man hat jetzt schon weitermachen müssen sonst wäre das Gewerbe allmählich verendet und um das so sicher wie möglich durchführen zu können sind die Maßnahmen schon notwendig.
Anders geht es ohne Mittel natürlich einfach nicht aber so ist das schon ein Hygienekonzept das greifen müsste.
Solang die Damen keinen Mundschutz tragen müssen kann ich damit noch einigermaßen leben in diesen Zeiten hat eine Empfindlichkeit einfach keinerlei Raum!
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05.06.2020, 19:50
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# 317
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Me gustan todas
Mitglied seit 18.09.2014
Beiträge: 1.378
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Zitat von Bava Ria
Und eine Mund-/Nase-Maske zumindest mal mit ins Zimmer nehmen solltest ... ob du sie dann verwendest ...
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Ich gehe davon aus, du verwendest sie dann auch. Man wird schon darauf achten, nicht wegen solcher Dinge ein Bußgeld zahlen zu dürfen und wieder zugesperrt zu werden. Wahrscheinlich würde es zu 99% der Fälle gutgehen. Aber wenn doch was passiert, kannst du davon ausgehen, dass auch sehr gute Freunde plötzlich zwitschernde Vögelchen sind. Stichwort: Leer oder Frankfurt.
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05.06.2020, 19:47
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# 316
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Me gustan todas
Mitglied seit 18.09.2014
Beiträge: 1.378
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Anbei ist ein Link zum "Covid-19-Protokoll" einer Madrilener Wohnung:
https://www.forovecinitas.com/showth...0684#post10684
In Grundzügen:
* Man soll mit Maske und Handschuhen kommen
* Man wird hereingelassen
* Fiebermessung
* Man wird (Kleidung, aber auch alles was man mitführt) per UV-Lampe desinfiziert. Hier wird man gleich darauf hingewiesen, nicht in das Licht zu schauen. Man könnte Augenschäden davon bekommen. Also blind, aber klinisch rein.
* Dann stellen sich die Damen vor, mit 1,5m Abstand. Man selbst hat dabei noch Maske auf und Handschuhe an. Hier lohnt es sich, im Schritt vorher also nicht direkt in das Licht geschaut zu haben. Die Damen tragen keine Bedeckung, halten nur Abstand.
* Nachdem man eine Dame ausgewählt hat, bringt diese die Vorbereitung zu Ende. Wenn die Dame alle Vorbereitungen getroffen hat, darf man Maske und Handschuhe ablegen. Diese zieht man wieder an, wenn man das Zimmer verlässt.
* Beim Akt selbst trägt man einen Mundschutz. Die Dame keinen. Man vermeidet Situationen und Stellungen, bei denen man sich gegenüber ist. Falls man niesen muss, soll man das rechtzeitig ankündigen, damit Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden können.
* Hinterher wird das Zimmer desinfiziert usw. und so fort.
Wenn man das so liest, denkt man zwar ungeweigerlich an Darmspiegelung oder Zahn-OP. Andererseits müsste man das mal persönlich erlebt haben.
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Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen aus 2% Moral, 48% Hemmungen und 50% Neid (François de La Rochefoucauld).
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05.06.2020, 18:56
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# 315
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Mitglied seit 23.08.2011
Beiträge: 4.995
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RLP
das ist doch ziemlich eindeutig
Für Dienstleistungen in Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen gelten Absatz 1 und die Sätze 1 und 2 entsprechend.
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(1) Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe sind unter Beachtung der notwendigen
Schutzmaßnahmen befugt, ihre Tätigkeit auszuüben. Das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2
ist einzuhalten, sofern die Art der Dienstleistung dies zulässt.
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und diese sind anhand des ProstSchG geregelt
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05.06.2020, 18:51
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# 314
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Weggezimmert!
Mitglied seit 11.11.2016
Beiträge: 603
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Zitat von hindenburg
Somit kann ich mir RLP erst mal sparen. Sind ohnehin zu viele Punkte die man beachten muss.
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Aufmerksam lesen. Dort steht als Handlungsanweisung an Dich als Kunden eigentlich nur, dass du dir ordentlich die Hände waschen sollst und deinen Namen / Telefonnr. angeben musst. Und eine Mund-/Nase-Maske zumindest mal mit ins Zimmer nehmen solltest ... ob du sie dann verwendest ...
Die anderen Weisungen betreffen den Betreiber. Hauptsächlich gründlich putzen und ein paar Schilder aufhängen.
Ich finde das überraschend relaxed. Hatte mit Schlimmerem gerechnet. Und meine Kontaktdaten kann gern jeder haben — ganz Deutschland darf wissen, wann ich Sex habe.
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05.06.2020, 18:24
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# 313
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Mitglied seit 20.05.2009
Beiträge: 202
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Eine Massage-"Stätte" hat in München schon offen. Gabi hatte ja nicht nur die Rü.
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Dort, wo die Brünste brennen, muss ich hin!
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05.06.2020, 17:28
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# 312
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Mitglied seit 15.05.2020
Beiträge: 296
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Ach ist das schön, wenn man koitale Handlungen auf Schriftdeutsch beschreibt.
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Allein vom Durchlesen der behördendeutschen Handlungsanweisungen, erhalte ich einen koitalen Samenerguss. Somit kann ich mir RLP erst mal sparen. Sind ohnehin zu viele Punkte die man beachten muss. Die Frage ist würde es Spaß machen Jennifer Lawrence zu ficken wenn man dabei einen Kopfstand machen müsste?
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05.06.2020, 16:37
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# 311
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Mitglied seit 04.02.2015
Beiträge: 3.782
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d. Der Verleih von Gegenständen ist unzulässig, sofern sie nach Benutzung nicht desinfiziert werden können.
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Präservative?
c. Im Übrigen kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen zulassen oder andere Hygieneanforderungen erlassen, sofern eine Vorgabe nach CoBeLVO nicht zwingend ist, das Schutzniveau vergleichbar erscheint und der Zweck der CoBeLVO eingehalten wird.
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Heißt das, man kann FO oder gar FT beantragen - Infektionsrisiko bei FO/FT vermutlich geringer als beim Küssen.
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05.06.2020, 16:23
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# 310
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Weggezimmert!
Mitglied seit 11.11.2016
Beiträge: 603
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Wie es scheint, soll Rheinland-Pfalz gemäß der "Neunten Corona-Verordnung für Rheinland-Pfalz" den Betrieb von Bordellen ab dem 10. Juni wieder erlauben.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinl...-juni-100.html
Natürlich unter Auflagen, die dort wie folgt zitiert wurden:
Hygienekonzept für Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
Für die vorgenannten Einrichtungen sind die folgenden Hygienemaßnahmen zu beachten:
1. Organisation des Betriebs:
a. Kontaktdaten aller Personen (Name, Vorname, Anschrift, Telefonnummer) sowie der Zeitpunkt des Betretens und Verlassens sind nach Einholen des Einverständnisses zur Ermöglichung einer Kontaktpersonennachverfolgung zu dokumentieren und durch den Betreiber für den Zeitraum von 1 Monat beginnend mit dem Tag des Besuchs aufzubewahren und im Anschluss unter Beachtung der DSGVO zu vernichten. Eine Verarbeitung der Daten zu anderen Zwecken ist nicht zulässig.
b. Die Zulässigkeit der Nutzung von Saunen und Wellnessbereichen ist unter Beachtung der Corona-Bekämpfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung sowie der einschlägigen Hygienekonzepte zu bewerten.
c. Die Anforderungen an Dienstleistungen und Anwendungen richten sich nach den Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung.
d. Besucher sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tragen eine Mund-Nasen- Bedeckung, soweit die Corona-Bekämpfungsverordnung in der jeweils geltenden Fassung dies anordnet.
e. Die Benutzung von sanitären Einrichtungen ist unter Beachtung der gebotenen Schutzmaßnahmen zulässig.
f. Eine Bewirtung darf unter den Vorgaben für die Gastronomie erfolgen.
g. Die Nutzung von Getränkespendern zur Selbstbedienung ist untersagt.
2. Personenbezogene Einzelmaßnahmen:
a. Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion ist der Zugang zu verwehren.
b. Alle Personen müssen sich bei Betreten des Betriebes die Hände desinfizieren oder waschen. Geeignete Waschgelegenheiten bzw. Desinfektionsspender sind durch den Betreiber vorzuhalten.
c. Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes wie „Niesetikette“, Einordnung von Erkältungssymptomen etc.) sind durch geeignete Hinweisschilder kenntlich zu machen.
d. Der Verleih von Gegenständen ist unzulässig, sofern sie nach Benutzung nicht desinfiziert werden können.
3. Einrichtungsbezogene Maßnahmen
a. Kontaktflächen sind regelmäßig mit einem fettlösenden Haushaltsreiniger zu reinigen oder mit einem mindestens begrenzt viruziden Mittel zu desinfizieren.
b. In Sanitär-, Gemeinschafts- und Pausenräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen. Die Räume sind regelmäßig zu reinigen.
c. Es sind gezielte Maßnahmen zu treffen, um die Belastung von Räumen mit Aerosolen zu minimieren. Alle Räumlichkeiten und sind mindestens im Abstand von 20 Minuten für jeweils 15 Minuten zu lüften. Alternativ kann eine Lüftungsanlage betrieben werden. Eine kontinuierliche Luftzirkulation in Innenräumen ist durch geeignete Mittel sicherzustellen. Sanitäreinrichtungen sind nach Möglichkeit dauerhaft zu belüften.
4. Generell gilt:
a. Für die Einhaltung der Regelungen ist eine beauftragte/verantwortliche Person vor Ort zu benennen.
b. Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren.
c. Im Übrigen kann die zuständige Behörde in begründeten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen zulassen oder andere Hygieneanforderungen erlassen, sofern eine Vorgabe nach CoBeLVO nicht zwingend ist, das Schutzniveau vergleichbar erscheint und der Zweck der CoBeLVO eingehalten wird.
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01.06.2020, 01:15
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# 309
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Mitglied seit 07.08.2015
Beiträge: 2.043
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Ach ist das schön, wenn man koitale Handlungen auf Schriftdeutsch beschreibt. Bin gespannt, was da noch alles auf uns zukommt. Mehr davon. Ob man das in anderen Sprachen auch so schön kann?
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31.05.2020, 23:01
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# 308
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...klebt sich gerne fest
Mitglied seit 30.03.2018
Beiträge: 1.135
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Schweiz :
ab 6. Juni wohl wieder erlaubt
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Aber nur mit Schutzkonzept.
Hier ein Auszug daraus:
Beim Geschlechtsverkehr sollen Stellungen praktiziert werden, beidenen die Tröpfchenübertragung gering ist. Es werden keine gesichtsnahen Dienstleistungen praktiziert. Während der Dienstleistung muss zwischen den Köpfen der beiden Personen ein Abstand von mind. einer Unterarmlänge sein. Dienstleistungen mit zwei oder mehr KundInnen werden nicht angeboten.
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30.05.2020, 21:03
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# 307
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grantlnder Stänkerer
Mitglied seit 19.08.2009
Beiträge: 4.917
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Zitat von Moorleiche
Wäre interessant, ob dadurch nicht Entschädigungsansprüche ausgelöst werden.
Allerdings scheitern diese Ansprüche vermutlich an dem Satz "aufgrund des Infektionsschutzgesetzes", da die Grundlage gerade nicht das (Bundes-)Infektionsschutzgesetz, sondern nur eine Landesverordnung ist.
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Nein, denn die Verordnungen werden ja aufgrund des IfSG erlassen!
Oder anders formuliert: Die Verordnung IST das Tätigkeitsverbot von dem im IfSG die Rede ist.
Ich bin kein Experte, aber ich meine, dass Verordnungen überhaupt erst durch eine Ermächtigung in einem Gesetz erlassen werden können.
In Bayern steht z.B. in der Verordnung:
Auf Grund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045),
[...]
verordnet das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege:
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Die Frage ist eher, ob eine allgemeingültige Verordnung in dem Zusammenhang genauso zu bewerten ist wie ein für eine individuelle Person ausgesprochenes Tätigkeitsverbot. Da herrscht wohl selbst unter Juristen Uneinigkeit.
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30.05.2020, 19:35
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# 306
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Mitglied seit 27.02.2008
Beiträge: 314
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Schweiz :
ab 6. Juni wohl wieder erlaubt
Belgien :
Verbot gilt vorerst bis zum 7. Juni
Amsterdam :
Verbot gilt bis zum 3. September
Copenhagen - Dänemark :
? womöglich erlaubt ?
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30.05.2020, 18:11
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# 304
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Mitglied seit 16.04.2018
Beiträge: 30
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4. sexuelle Dienstleistungen in und außerhalb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen.
Jetzt haben wir das Totalverbot, zumindest in NRW.
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Wäre interessant, ob dadurch nicht Entschädigungsansprüche ausgelöst werden.
Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter Quarantäne gestellt wird oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurde und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. (§56 IfSG)
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Allerdings scheitern diese Ansprüche vermutlich an dem Satz "aufgrund des Infektionsschutzgesetzes", da die Grundlage gerade nicht das (Bundes-)Infektionsschutzgesetz, sondern nur eine Landesverordnung ist.
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30.05.2020, 18:07
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# 303
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Mitglied seit 23.03.2015
Beiträge: 37
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In der Schweiz am 6. Juni.
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Gibts dafür eine Quelle?
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30.05.2020, 17:33
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# 302
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Butterfly Man
Mitglied seit 18.04.2018
Beiträge: 18.586
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@wüstenwind
Die waren eher so clever und haben damit die Hausbesuche und ihnen unbekannte Terminwohnungen nun damit unterbunden.
Ich hatte vor nach Pfingsten Dienstag zur Servicegranate Alina zu fahren da ich seit 09.03. nicht mehr aushäusig war und das Risiko immer geringer wird sich anzustecken. Da die ehemalige Bundeshauptstadt aber in NRW liegt lass ich es nun aufgrund der neuen Verordnung...
Shit..
für den den es interessiert:
Sie nimmt nur Stammkunden und ist auch nur bis Donnerstag am Arbeiten,dann macht sie Urlaub.
Rettet mich nur zur Zeit:
https://www.lusthaus.live/?track=LH271393
https://huren-test-forum.lusthaus.cc...d.php?t=271393
__________________
"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
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30.05.2020, 15:13
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# 301
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Mitglied seit 04.02.2015
Beiträge: 3.782
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4. sexuelle Dienstleistungen in und außerhalb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen.
Jetzt haben wir das Totalverbot, zumindest in NRW.
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Da würde mich ja mal die Begründung interessieren - ob es mehrere Neuinfektionen in Zusammenhang mit Prositution gegeben hat in NRW.
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