Dem RIS text folgend bezieht sich der Verbot von Prostitution nun definitiv NICHT auf private Wohnungen.
Somit sollte man nun Besuche in bei privaten Wohnungen machen können.
(Unter Einhaltung der sonstigen Vorschriften)
Außer natürlich im Heiligen Land Tirol und im Ländle.
Da haben die ehrenwerten Damen und Herren im Ministerium gerade noch den Heiligen Geist empfangen. Interessant wäre nur, ob die Häuser der sündigen Lust als Freizeiteinrichtungen primär der Unterhaltung, Belustigung oder der Erholung dienen mögen. Bei dem Auftreten mancher Mitbrüder hier im Forum könnte ich mir durchaus auch vor Ort Zweiteres vorstellen.
Sonstige Einrichtungen
§ 9. (1) Das Betreten folgender Einrichtungen durch Besucher ist untersagt: 1. Museen und Ausstellungen,
2. Bibliotheken und Archiven,
3. Freizeiteinrichtungen, ausgenommen im privaten Wohnbereich,
4. Seil- und Zahnradbahnen.
(2) Als Freizeiteinrichtungen gemäß Abs.1 Z3 gelten Betriebe und Einrichtungen, die der Unterhaltung, der Belustigung oder der Erholung dienen. Das sind:
1. Schaustellerbetriebe, Freizeit- und Vergnügungsparks,
2. Bäder und Einrichtungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 bis 7 des Bäderhygienegesetzes – BHygG, BGBl. Nr. 254/1976; in Bezug auf Bäder gemäß § 1 Abs. 1 Z 6 BHygG (Bäder an Oberflächengewässern) gilt das Verbot gemäß Abs.1 nicht, wenn in diesen Bädern ein Badebetrieb nicht stattfindet,
3. Tanzschulen,
4. Wettbüros, Automatenbetriebe, Spielhallen und Casinos,
5. Tierparks und Zoos,
6. Schaubergwerke,
7. Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution,
8. Theater, Konzertsäle und -arenen, Kinos, Varietees und Kabaretts,
9. Indoorspielplätze,
10. Paintballanlagen,
11. Museumsbahnen und Ausflugsschiffe.
(3) Abs.1 Z3 gilt nicht für Unterkünfte von Vereinsmitgliedern auf dem Gelände von Freizeiteinrichtungen.
PS: Interessanterweise wurde noch keine neue Verfügung/Änderung verkündet. D.h. die Allgemeinverfügung läuft am 3.5.2020 aus und wenn die Huml über's lange Wochenende pennt, dann dürfen am Montag die Puffs in Bayern wieder öffnen!
Die Allgemeinverfügung wurde nach 2 Klagen übrigens bereits am 16.04.20 in eine Rechtsverordnung überführt, da wohl eine Allgemeinverfügung nicht so abstrakt-generell regeln darf wie eine Rechtsverordnung.
In der Rechtsverordnung ist Prostitution nicht ausdrücklich verboten, nur der Betrieb von Prostitutionsstätten. Die FAQ zur Rechtsverordnung, nach denen Hausbesuche verboten sind https://www.stmgp.bayern.de/wp-conte...wirtschaft.pdf (Punkt 9)
sind eigentlich beispielhaft und meines Erachtens nicht per se rechtsverbindlich, ich vermute aber mal, dass ein Gericht im Zweifel von meinem Erachten wenig beeindruckt wäre.
Hinweis: Basis dieser FAQ sind die Rechtsverordnungen bzw. Allgemeinverordnungen
des StMGP in den aktuellen Fassungen gemäß Homepage des StMGP. Diese FAQ
dienen der Interpretation der genannten Rechtsgrundlagen, ersetzt sie aber nicht.
Letztlich ist es doch nur theoretisch interessant, denn:
* Wir kommen nicht nach Österreich. Besuch im Pay6 ist wahrscheinlich kein Grund, um reingelassen zu werden.
* Ein ähnliches Problem werden die Damen haben, die meistens auch nicht in Österreich wohnen.
* Müssen die Damen in Österreich zu Untersuchung, bevor sie arbeiten dürfen. Selbst wenn Punkt 1 und 2 geregelt wären, sagt keiner, dass hier nicht Auflagen kommen, die eine Berufsausübung unmöglich machen.
Fazit:
Wir könnten uns die Läden zwar durch's Fernrohr ansehen, aber nicht hinkommen.
Die Läden hätte vielleicht geöffnet, wären aber mangels Damen wenig attraktiv.
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Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen aus 2% Moral, 48% Hemmungen und 50% Neid (François de La Rochefoucauld).
Wie kommst Du auf 3 und 4?
Doch auch nur, wenn man jede Diskussion zu einer Messerstecherei machen will.
Ja genau Messerstecherei! Ich wollte mit den Punkten 3 und 4 lediglich etwas den Horizont erweitern. Nun da die Österreicher es doch nicht tun fast schon egal. Aber ich bitte nicht immer jedes Thema, jede Ankündigung, Idee oder sonstwas nicht nur zu 100% auf Ego Ego Ego zu beschränken. Mir ist schon klar, dass viele Dreibeiner ausm Pay6 hedonistische Egozentriker sind. Sobald mal ne Dame antanzt, kennt man manchmal den eigenen "Freund" nicht mehr, mit dem man schon seit Jahren loszieht. Von daher bitte nicht so offensichtliche negative Denke, die nur auf die eigene Person bezogen ist: "Ja wie komme ich jetzt nach Österreich? Lassen die mich über die Grenze? Wenns nicht Deutschland ist, bringt mir nix. Viel zu teuer auch mit Anreise bla. Ja werden genug Nutten morgen da sein? usw usw"
Die Öffnung die nun doch nicht kommt, hätte eine positive Signalwirkung gehabt, auch auf Deutschland. Von der hätte langfristig auch das "Ego" profitiert, wenn man schon so reflexartig immer an sich selbst denkt. Man muss auch bei der Egozentrik auch mal die positiven Zeichen sehen, die einem eben nicht direkt was nutzen.
Mich persönlich hats auch gewundert erst mal, viel zu früh usw. Aber die Automatismen in einer Demokratie sehen sowas eben vor. Wenn ein normales Massage-Studio ein "go" kriegt, dann wirds immer schwieriger die Bordellbetriebe auch für ewig geschlossen zu halten. Wäre es gekommen, zumindestens für Grenzgänger wärs spannend gewesen, eine baldige Alternative und die Grenzen zu Ö werden auch nicht ewig geschlossen bleiben. So hätte es sich Schritt für Schritt entspannd. Vor dem Hinblick, dass viele Leute schon gesagt haben, dass es 2020 nix mehr wird mit Puffen wärs ein Fortschritt gewesen.
1) Komme ich über die Grenze?
2) Wissen die Huren, dass sie morgen im Puff zu sein haben?
3) bin ich ein Egozentriker der nicht die Signalwirkung versteht?
4) Kann ich mich nun rechthaberisch freuen, weils eh schon abgeblasen ist?
1) nein
2) nein
3) ja
4) ja, aber der Fick-Horizont ist nun wieder weiter weg, also freu dich eher nicht
Wie kommst Du auf 3 und 4?
Doch auch nur, wenn man jede Diskussion zu einer Messerstecherei machen will. Seit der Coronakrise hat Deine Beteiligung um zirka 600% gegenüber vorher zugenommen. Meine Beiträge handeln in der Tat größtenteils vom Pay6, also diskutier da nicht mit mir über Motivation.
Nein, weder bin ich rechthaberisch, noch freue ich mich. Dass die Öffnung - weil sie so sang- und klanglos kam, eher ein Versäumnis war, denn ein willentlicher Akt war eben zu wahrscheinlich. Und ja, es gelten nach wie vor Ausgangsbeschränkungen in Bayern und ein Bekannter wurde letzte Woche am Grenzübergang zurückgeschickt. Und der wollte wirklich nur sporteln.
"Einrichtungen zur Ausübung von Prostitution" ausgenommen.
Escorts bzw. Haus- und Hotelbesuche bzw. in AirBNB-Wohnungen bzw. Autosex bzw. Bürobesuche bzw. Outdoorsex bzw. Swingerclubs bzw. Sex in der Almhütten sind demnach ERLAUBT.
Naja!
In Bayern heisst die offizielle Formulierung wörtlich auch:
Zitat von Bayerisches Ministerialblatt
§ 2
Betriebsuntersagungen
(1) 1Untersagt ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens, sondern der Freizeitgestaltung dienen. 2Hierzu zählen insbesondere Sauna- und Badeanstalten, Kinos, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Bars und Diskotheken, Spielhallen, Theater, Vereinsräume, Bordellbetriebe, Museen, Stadtführungen, Sporthallen, Sport- und Spielplätze, Fitnessstudios, Bibliotheken, Wellnesszentren, Thermen, Tanzschulen, Tierparks, Vergnügungsstätten, Wettannahmestellen, Fort- und Weiterbildungsstätten, Volkshochschulen, Musikschulen und Jugendhäuser, Jugendherbergen und Schullandheime.
Kein Sterbenswort von Prostitution im Allgemeinen.
Trotzdem legt die Exekutive das offensichtlich (willkürlich?) so aus, dass Damen beim Hausbesuch (und sogar der Besuchte!) hopps genommen und Bußgelder verhängt werden. Meiner bescheidenen Auffassung nach klar rechtswidrig, aber da muss man sein Recht dann erstmal einklagen.
PS: Interessanterweise wurde noch keine neue Verfügung/Änderung verkündet. D.h. die Allgemeinverfügung läuft am 3.5.2020 aus und wenn die Huml über's lange Wochenende pennt, dann dürfen am Montag die Puffs in Bayern wieder öffnen!
Man muss Corona ja nicht komplett besiegen, es würde reichen, wenn die Gefährlichkeit auf das Influenza Niveau fällt. Dann dürfte es "der Politik" allgemeinhin auch schwer fallen, sämtliche Verbote bei den Leuten zu verargumentieren. Wie wichtig die Wirtschaft ist, spürt man ja parallel auch. Also so hypervorsichtig ist man bereits heute nicht mehr. Kann ein Fehler sein oder auch nicht, aber der Trend geht eher in Richtung 2020 könnte es selbst mit den Puffs noch was werden...
"Einrichtungen zur Ausübung von Prostitution" ausgenommen.
Escorts bzw. Haus- und Hotelbesuche bzw. in AirBNB-Wohnungen bzw. Autosex bzw. Bürobesuche bzw. Outdoorsex bzw. Swingerclubs bzw. Sex in der Almhütten sind demnach ERLAUBT.
Ministerium stoppt Prostitutionserlaubnis in letzter Minute
Befürchtungen, das Coronavirus könnte so wieder verbreitet werden. Nach KURIER-Bericht kam nun doch eine Verordnung.
UPDATE UM 22 UHR: Doch keine Öffnung der Prostitution
Mit dem Stichtag 1. Mai dürfen alle Dienstleister wieder ihre Pforten öffnen. Doch damit sind nicht nur Friseur- oder Kosmetikbetriebe gemeint, sondern das betrifft eigentlich auch das Rotlicht. Denn die Prostituierten sind rein rechtlich gesehen Dienstleister, vergleichbar mit seriösen Masseuren und Masseusen. Selbst das älteste Gewerbe war offenbar überrascht, wälzt dieses doch derzeit gar keine großen Aufsperrpläne, wie man hört.
Öffnung abgeblasen
Noch am Donnerstagnachmittag sah es so aus, dass alle Covid-Beschränkungen im Rotlicht fallen. Auch aus Polizeikreisen hieß es gegenüber dem KURIER, dass es derzeit keine rechtliche Handhabe gegen eine Öffnung gibt.
Doch das sorgte in Zeiten von Corona eher für Kopfschütteln bei den Ermittlern, kann doch gerade in diesem Bereich eine neuerliche Ausbreitung am wenigsten verhindert werden. Apres-Ski in Ischgl sei dagegen ein Kindergeburtstag.
Während des Lockdowns waren natürlich Laufhäuser und andere Etablissements geschlossen. Wie berichtet, musste bei sechs Lokalen in Wien allerdings die Polizei nachhelfen. Glaubt man Einträgen in diversen einschlägigen Foren, dann wurde in manchen Hinterzimmern jedoch in kleinem Rahmen weiter „gearbeitet“.
Wenige Stunden nach Erscheinen des KURIER-Berichts gab es dann doch eine neue Verordnung, in dieser sind nun "Einrichtungen zur Ausübung von Prostitution" ausgenommen. Die Etablissements dürfen also nun doch nicht öffnen.
1) Komme ich über die Grenze?
2) Wissen die Huren, dass sie morgen im Puff zu sein haben?
3) bin ich ein Egozentriker der nicht die Signalwirkung versteht?
4) Kann ich mich nun rechthaberisch freuen, weils eh schon abgeblasen ist?
1) nein
2) nein
3) ja
4) ja, aber der Fick-Horizont ist nun wieder weiter weg, also freu dich eher nicht
UPDATE UM 22 UHR: Doch keine Öffnung der Prostitution
Stimmt. Können sich die Sackgesichter hier wieder freuen und sich dran aufgeilen
Ich denke die Signalwirkung bleibt trotzdem. Hätte man mich vor nem Monat gefragt, ich hätte die Pufföffnungen für 2020 ausgeschlossen oder für sehr unwahrscheinlich erklärt. Nun siehts ein wenig besser aus als gedacht. Klar wirds noch dauern, schau mer mal...
Irgend ein Sackgesicht der was zum jammern hat gibts immer.
Die Signalwirkung die dahinter steht, dafür sind die Geister einfach viel zu klein
Andere verwirrte Seelen haben ja auch schon vom Ende der Prostitution große Reden geschwungen. Morgen eröffnen die Puffs in Österreich. Das ist die Meldung eben mit der Signalwirkung, kann man annehmen oder rumjammern so wie die Foren-Moserer es ja immer tun.
Und ja, wer es drauf anlegt, kann ja versuchen über die Grenze zu kommen. So wie 2015, nur eben anders herum. Ob die Herrn Gendarmen auf Deutsche schießen? Ich bin gespannt!
Befürchtungen, das Coronavirus könnte so wieder verbreitet werden. Gesundheitsuntersuchungen sind aber vorest noch eine Hürde - für zwei Wochen.
Mit dem Stichtag 1. Mai dürfen alle Dienstleister wieder ihre Pforten öffnen. Doch damit sind nicht nur Friseur- oder Kosmetikbetriebe gemeint, sondern das betrifft auch das Rotlicht. Denn die Prostituierten sind rein rechtlich gesehen Dienstleister, vergleichbar mit seriösen Masseuren und Masseusen.
Das dürfte selbst das älteste Gewerbe ziemlich überraschen, wälzen diese doch derzeit gar keine großen Aufsperrpläne, wie man hört. Offenbar wird momentan sogar an kuriosen Projekten gearbeitet, so gibt es die Idee, die Etablissements zu Lokalen mit sexy Bedienung umzuwandeln - das ist etwa die Geschäftsidee der Restaurant-Kette Hooters, die in den Neunziger-Jahren groß aktiv war.
Polizei ist machtlos
Doch derzeit schaut es so aus, dass alle Covid-Beschränkungen im Rotlicht fallen. Auch aus Polizeikreisen heißt es gegenüber dem KURIER, dass es dann keine rechtliche Handhabe gegen eine Öffnung gibt. Doch das sorgt in Zeiten von Corona eher für Kopfschütteln bei den Ermittlern, kann doch gerade in diesem Bereich eine neuerliche Ausbreitung am wenigsten verhindert werden. Apres-Ski in Ischgl sei dagegen ein Kindergeburtstag.
Während des Lock-Downs waren natürlich Laufhäuser und andere Etablissements geschlossen. Wie berichtet, musste bei sechs Lokalen in Wien allerdings die Polizei nachhelfen. Glaubt man Einträgen in diversen einschlägigen Foren, dann wurde in manchen Hinterzimmern jedoch in kleinem Rahmen weiter „gearbeitet“.
Dass im Mai nun der große Ansturm auf das Rotlicht folgt, kann nur eine neue Verordnung des Gesundheitsministeriums noch verhindern. Am Donnerstag war diese offenbar nicht in Sicht, das Ressort von Rudolf Anschober ließ eine Anfrage dazu bisher unbeantwortet.
Gesundenuntersuchung notwendig
Vermutlich werden aber vorest noch keine Lokale aufsperren, weil sie zwar öffnen dürfen, aber großteils amtsärztliche Gesundenuntersuchungen für die Prostituierten (für den so genannten "Deckel") fällig sind und diese voraussichtlich erst ab dem 15 . Mai wieder durchgeführt werden können. Diese sind auch für jene Damen und Herren notwendig, die auf dem Straßenstrich unterwegs sind. Tausende Prostituierte befinden sich außerdem derzeit nicht in Österreich, sondern in ihrem Heimatland. Bis sie zurück sind und wieder arbeiten werden noch zwei oder drei Wochen vergehen.
Gespannt darf man jedenfalls sein, ob es vor den Laufhäusern bald auch lange Schlangen gibt wie bei Bauhäusern und Fast-Food-Restaurants.
Personen, die aus Nachbarländern nach Österreich einreisen, haben ein ärztliches Attest über einen negativen Test auf COVID-19 vorzulegen. Das ärztliche Zeugnis darf bei der Einreise nicht älter als vier Tage sein. Andernfalls wird die Einreise verweigert.
__________________ Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
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Vermutlich werden aber vorest noch keine Lokale aufsperren, weil sie zwar öffnen dürfen, aber großteils amtsärztliche Gesundenuntersuchungen für die Prostituierten (für den so genannten "Deckel") fällig sind und diese voraussichtlich erst ab dem 15 . Mai wieder durchgeführt werden können.
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"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.