Ein Bordellbetreiber in Speyer hat versucht, die Stadtverwaltung mit einen juristischen Kniff bezüglich der Corona-Schließungen auszutricksen. Das Landgericht Neustadt gab nun der Stadt Speyer recht.
Seit November ist in Rheinland-Pfalz der Betrieb einer Prostitutionsstätte aufgrund der Corona-Maßnahmen wieder verboten. Der Bordellbetreiber aus Speyer hat daraufhin für sein Bordell ein neues Geschäftsmodell angelegt.
Am Eingang hängte er das Schild auf „Prositutionsstätte geschlossen". Und daneben gab es ein Schild, das eine private Zimmervermietung anzeigte. Allerdings kamen kaum Touristen, sondern vor allem ehemalige Kunden des Bordells, die in den Räumen Leistungen von Prostituierten in Anspruch nahmen.
Stadt Speyer schließt Bordell-Haus trotzdem wieder
Die Stadt Speyer hat sich aber davon nicht hinters Licht führen lassen und schließlich die Zimmervermietung verboten. Obwohl der Vermieter, sprich der Bordellbetreiber, angab, dass er ja nicht wüsste, wozu die Mieter ihr Zimmer nutzen würden.
Gericht urteilt nach Corona-Schutz-Bestreben
Der Bordellbetreiber hatte nun Widerspruch gegen die erneute Schließung eingelegt. Das Verwaltungsgericht Neustadt gab aber der Stadt Speyer recht.
Es bestehe kein Zweifel, dass die Zimmer zu sexuellen Dienstleistungen genutzt würden - und dabei könnten Corona-Infektionen übertragen werden- so die Begründung. Deshalb sei die sogenannte „private Zimmervermittlung“ von der Stadt Speyer zur Recht untersagt worden.
https://www.swr.de/swraktuell/rheinl...laubt-100.html