In Berlin ist Prostitution weiterhin nicht erlaubt.
Zur Info:
Die 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird am 06.03.2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin verkündet und tritt damit am 07.03.2021 in Kraft. Sie finden diese dann auf: https://www.berlin.de/corona/
(5) Prostitutionsgewerbe im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 30. November 2020 (BGBl. I S. 2600) geändert worden ist, dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden, noch ihre Dienste außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen. Die Erbringung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt und erotischer Massagen sind untersagt.
§ 12 ...
(2) Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, wie zum Beispiel Massagepraxen, Tattoo-Studios oder ähnliche Betriebe sind untersagt. Abweichend von Satz 1 und von Abs. 1 Satz 1 dürfen die Dienstleistungen der Friseure sowie im hygienisch oder pflegerisch erforderlichen Umfang die nichtmedizinische Fuß-, Hand-, Nagel- und Gesichtspflege angeboten werden;
dazu noch:
§ 11 ...
(6)
Bordellbetriebe, Prostitutionsstätten, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Clubs, Diskotheken, sonstige Vergnügungsstätten und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.
auf gut deutsch gesagt, Puffs und dgl. müssen zu sein und selbst im "privaten" Bereich ist P6 verboten, da es körpernahe Dienstleistungen sind. Kontrolle letzteren ist natürlich nicht so einfach.
Was unter "körpernahen Dienstleistungen" zu verstehen ist, wird von jedem Land selbst in seiner Coronaverordnung geregelt. Kosmetik, Fußpflege, Tattoos. An sich gehört natürlich auch der Paysex dazu, das ist klar. Wenn ein Land das nicht klar in seiner Verordnung ausschliesst, wäre das die größte Lachnummer und der Ministerpräsident würde als Depp der Nation dastehen. Mal sehen, also ausschließen würde ich das ja nicht .
Bayern weiterhin in der 12. Infektionsschutz-VO, die ab Montag gilt:
Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, wie zum Beispiel Massagepraxen, Tattoo-Studios oder ähnliche Betriebe sind untersagt.
Mag sein, aber ich glaube es wäre aktuell aufgrund der infektionspolitischen Großwetterlage interessanter wie andere Bundesländer seit dem 3. März 2021 das mit den körpernahen Dienstleistungen im Rotlichtsektor handhaben.
Wenn ich die Berliner RRG-Regierung richtig einschätze, wird sie höchstens die politisch-korrekte Schwulen- und Lesbenprostitution erlauben. und die verderbliche Heteroprostitution am liebsten permanent verbieten und bestrafen.
Siehe die Schließung des Kamilla Dee, des wohl anständigsten und fairsten Bordells in Germanien unter einem durchsichtigen Vorwand. So geschehen 2017.
__________________ Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)