Ab 18.09.21 gilt für Prostitution/Bordellbesuche die 2 G Regel, Freier wie Prostituierte müssen geimpft oder genesen sein. Bei 2G fällt die Maskenpflicht weg
In Bayern gilt schon jetzt in Bordellen 3G - und ab 11. Oktober müssen Ungeimpfte den Test selbst zahlen. Die Schnelltests liegen dann bei ca. 20 Euro - die PCR-Tests (48h gültig) so um die 50,-€.
Ausserdem muss man ein Formular ausfüllen - zum erfassen der Kontaktdaten.
Sollten Betreiber dem nicht nachkommen, dann stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar u. kann bis zu 25.000€ kosten.
Ich glaub da überlegen es sich viele Freier 2x bevor sie ins Bordell gehen, zumal die Preise durch den langen Lockdown und Verdienstausfall eh stark angezogen haben.
Denke das dadurch die illegale Prostitution gefördert wird.
Naja - ich war eh schon lang nimmer.
Kauf mir lieber was zum Futtern, bisschen Tabak u. nen guten Whisky für die Kohle - da hat man mehr von.
Die unbeschwerten Zeiten in denen Puffbesuche noch anonym und bezahlbar waren sind jetzt vorbei mMn.
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Der teuerste Weg mit einer Frau zu schlafen, ist die Ehe.
Wie lang soll jetzt dieses Spiel das rein gar nix zum Thema beiträgt noch weitergehen? Oder anders gefragt: Was ist dein höheres Ziel, das du damit erreichen willst?
... ich checke mal, ob ich ein Bordell finde bei dem unterm Tisch gearbeitet wird
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Wenn ich in Deine Augen seh, so schwindet all mein Leid und Weh.
Und wenn ich küsse Deinen Mund, so werd ich tausend mal gesund.
Wenn ich mich lehn an Deine Brust, kommt´s über mich wie Himmelslust.
Doch wenn Du sprichst `Ich liebe Dich`, so muss ich weinen bitterlich.
... stelle ich mir gerade den Bürgermeister in einer Pressekonferenz vor und wie ein Journalist ihn bittet, ob er gesichtsnahe Praktiken bei Prostitution näher präzisieren könnte.
Und der Bürgermeister legt dann los, erklärt die Praktiken erst mal und seine Assistentin bringt in der Zeit diverse Pornoszenen an den Start, um das noch mal anschaulicher zu demonstrieren.
Man darf ja noch träumen
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Wenn ich in Deine Augen seh, so schwindet all mein Leid und Weh.
Und wenn ich küsse Deinen Mund, so werd ich tausend mal gesund.
Wenn ich mich lehn an Deine Brust, kommt´s über mich wie Himmelslust.
Doch wenn Du sprichst `Ich liebe Dich`, so muss ich weinen bitterlich.
ist das hier im Thread nicht ein anderes Thema, oder hab ich da was überlesen?
Das eigentliche Thema ist doch durch, ich habe darüber berichtet was beschlossen wurde, du hast berichtet was dann tatsächlich zu Papier gebracht wurde...thats it
Du bist ja ganz schön dünnhäutig mein Lieber, du scheinst eindeutig untervögelt
Na egal, entspannte Nacht dir.
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„schlau war es nicht...aber geil!“
Und wenn es nix zu berichten gibt? Was tut das zur Sache, das der eine wöchentlich, der andere nur alle Jubeljahre, der eine früher mehr/heute weniger oder heute mehr/früher weniger unterwegs war oder ist?
Wenn die etwaigen Berichte einfach Nostalgie sind, weil die Damen dem Buisness den Rücken gekehrt haben oder aus irgendwelchen anderen Gründen zur Zeit "Tote Unterhose" ist? Wen sollte das hier was angehen?
Ist dir ein Fakebericht lieber?
Gerne, kannst du kriegen, sag einfach Bescheid - an der Fantasie soll es nicht scheitern.
Aber...
Hat man deswegen automatisch weniger Ahnung von der Materie?
Wenn die Personalie bzw. deren Vögelhäufigkeit für sachliche Richtigkeit beim Rechtswesen ausschlaggebend ist, dann kann dir jeder alles erzählen. Du arbeitest doch in dem Bereich, eigentlich solltest du das wissen.
By the way, ist das hier im Thread nicht ein anderes Thema, oder hab ich da was überlesen?
@Playknopf - es geht vor allem darum über seine Fickerlebnisse zu berichten.
Danach kommen andere Themen zum Pay-Sex.
Ich nehme deine ausweichende Antwort zur Kenntnis.
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„schlau war es nicht...aber geil!“
Mensch Playknopf, da bin ich ja froh das du recht gehabt hast.
Du hast dich aber auch wirklich ins Zeug gelegt!
Jetzt war ich neugierig und habe mir dein Profil angesehen, und wollte sehen ob du dir bei deinen Berichten auch so viel Mühe gibst...vielleicht habe ich etwas übersehen, kannst du mir bitte deine Fick-Berichte verlinken?
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„schlau war es nicht...aber geil!“
Ich wollte wissen, was gesichtsnahe Praktiken sind.
Ich sehe nicht, wo das stehen soll wie Du vollmundig behauptest.
Da drum gehts in dem Thread doch überhaupt nicht. Hier gehts darum das der Bürgermeister von Berlin was anderes behauptet hat, als in der Verordnung drin steht:
- unter 2G gehen gesichtsnahe Praktiken,
- unter 3G gehen gesichtsnahe Praktiken nicht,
- und unser Bürgermeister hat behauptet Prostitution geht generell nur mit 2G während die Gesundheitsministerin aber explizit von Prostitutionsvveranstaltungen gesprochen hat.
- und hier wurde daraus Prostitution geht nur mit 2G generell gemacht, und man soll das mit den Begrifflichkeiten nicht so genau nehmen.
- und ich habe das wiederlegt!
- Thats all!
Und auf was anderes gehe ich auch nicht ein. Frag die Stadtväter&mütter...
(1) Bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege wie Friseurbetriebe, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe sowie Sonnenstudios ist vom Personal eine medizinische Gesichtsmaske und von Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske zu tragen. Dienstleistungen können unter der 2G-Bedingung angeboten werden, dann finden Satz 1 und § 1 Absatz 2 keine Anwendung. Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege dürfen nur von Personen in Anspruch genommen werden, die negativ getestet sind.
(2) Absatz 1 Satz 3 gilt nicht für medizinisch notwendige Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie, Fußpflege und Behandlungen durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker.
(3) Bei der entgeltlichen Erbringung sexueller Dienstleistungen sind gesichtsnahe Praktiken nicht erlaubt. Die Erbringung sexueller Dienstleistungen ist nicht zulässig in Prostitutionsfahrzeugen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes. Die Organisation oder die Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes sind untersagt. Das Angebot der Dienstleistungen nach Satz 1 ist nur nach Terminvereinbarung und ausschließlich an einzelne Personen erlaubt. Sexuelle Dienstleistungen dürfen nur von Personen in Anspruch genommen werden, die negativ getestet sind. Beim Aufenthalte in Prostitutionsstätten und bei der Erbringung sexueller Dienstleistungen müssen Personal und Personen, die sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen, eine FFP2-Maske tragen.Sexuelle Dienstleistungen können unter der 2G-Bedingung angeboten werden, dann finden die Sätze 1, 2 und 6 keine Anwendung. Die Organisation und Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen ist nur unter der 2G-Bedingung zulässig;Satz 7 gilt entsprechend.
(4) Die Anwesenheit von Kundinnen und Kunden, die Dienstleistungen im Sinne von Absatz 1 und 3 in Anspruch nehmen, ist zu dokumentieren.
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§ 8 Regelungen für Geimpfte und Genesene
(1) Eine nach dieser Verordnung vorgeschriebene Pflicht, negativ auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet zu sein oder ein negatives Testergebnis einer mittels anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus-SARS-CoV-2 vorlegen zu müssen oder ein Testangebot annehmen zu müssen oder stattdessen eine Testung vornehmen lassen zu müssen, entfällt für folgende Personen:
1. Geimpfte Personen, die mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff gegen Covid-19 geimpft sind und deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt,
2. Genesene Personen, die ein mehr als sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können und die mindestens eine Impfung gegen Covid-19 mit einem von der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff erhalten haben und deren letzte Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt, sowie
3. Genesene Personen, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 nachweisen können.
(2) Die Ausnahmen für den Personenkreis nach Absatz 1 gelten nur, sofern diese keine typischen Symptome, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, aufweisen.
§ 8a 2G-Bedingung
(1) Die 2G-Bedingung soll Verantwortlichen die Möglichkeit eröffnen, Einrichtungen, Betriebe, Veranstaltungen und ähnliche Unternehmungen nur für geimpfte und genesene Personen zugänglich zu machen und im Gegenzug Erleichterungen von den Bestimmungen dieser Verordnung zu erlangen. Von dieser Möglichkeit kann auch für einzelne Tage oder für begrenzte Zeiträume Gebrauch gemacht werden.
(2) Soweit nach dieser Verordnung die Möglichkeit eröffnet wird, die Durchführung von Veranstaltungen oder die Öffnung von Betrieben und Einrichtungen unter die 2G-Bedingung zu stellen, gilt, bei Wahl dieser Möglichkeit, folgendes:
1. Es dürfen ausschließlich Personen im Sinne von § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 eingelassen werden ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren, die negativ getestet sein müssen, § 6 Absatz 3 gilt entsprechend,
2. das Personal darf nur aus Personen im Sinne von § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 bestehen,
3. in den Betriebs- oder Veranstaltungsräumen dürfen sich keine Personen aufhalten, die nicht unter § 8 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 fallen und Kontakt mit anderen Personen haben,
4. die Verantwortlichen haben das Vorliegen der Voraussetzung nach Nummer 1 sicherzustellen und Personen, auf die diese Voraussetzungen nicht zutreffen, den Zutritt zu verweigern; sie dürfen hierfür Nachweise im Sinne von § 8 Absatz 1 überprüfen, und
5. für die Dauer der Geltung der 2G-Bedingung haben die Verantwortlichen auf die Geltung der 2G-Bedingung in geeigneter Weise hinzuweisen.
Ich habe doch gesagt, es kommt auf das kleingedruckte an:
Only 2G beim Gangbang (Prostitutionsveranstaltung - die jetzt wieder stattfinden darf im Gegensatz zu vorher), 3G bei der Einzelabfertigung/2G möglich. Bei 2G entfällt die Maskenpflicht. Im Wohnwagen darf unter 2G auch wieder (statt wie vorher) gepoppt werden. Also wurde der Bereich "Prostitution" entgegen aller Unkenrufe eher aufgeweicht als verschärft. Es geht faktisch eben doch mehr als vorher.
P.S.: Soviel zum gezwitschere unseres Bürgermeisters und was die Presse draus macht. Das Ergebnis sieht halt doch etwas anders aus wenn es Schwarz auf Weiss vorliegt.
Dieses Kontaktdatensammeln per Zettel oder Luca oder Corona App - ist doch alles nur Aktionismus.
Viele Gesundheitsämter scheren sich generell offenbar einen feuchten Kehricht... https://www.tagesschau.de/faktenfind...a-app-115.html
In NRW ist das Kontaktdatenerfassen offenbar nicht mehr in der aktuellen Verordnung drin, mal sehen ob sie übermorgen wieder reinkommt.
Check in über eine der beiden soll verbindlich vorgeschrieben werden. Meine Lieblingsprostituierenden und Lieblingsprostituiert:*_Innen nutzen sie schon lange.
Ich habe mir jetzt beide geholt. Die ließen sich auch auf meinem Boomer-Klapphüllen-Smartphone von Xiaomi problemlos installieren.
Zusatznutzen für die Damen: Daten ermöglichen auch eine vollständige Steuererklärung. Da wird dann nichts mehr aus Versehen vergessen. Great!
Jau, und es wird jetzt schon wieder um Ausnahmen gerungen.
Warum, wieso, weshalb... erst mal egal - Fakt ist: es wird schon einen Tag später wieder dran rumgedoktort - was ne Halbwertszeit.
Aber ich sehe das alles noch nicht in Stein gemeiselt. Wir haben jetzt in dieser Pandemie stündliche Regeländerungen kennengelernt und genauso mitgekriegt das diese kleinen Begrifflichkeiten und wo was steht oft genug das Zünglein an der Waage sind, das wir inzwischen so schlau sein sollten, das Politikerworte auf Twitter&co alles andere als verlässlich sind.
Ich mein damit: erst mal abwarten bis es uns offiziell und schriftlich vorliegt und nicht vorher jeden Tweet für bare Münze nehmen.
My 2 cent´s
In dem Tweet Nummero 3 wird die selbe Frage wegen Prostitutionsveranstaltungen gestellt, ganz so einfach - wie Müller hat was auf twitter was vom Dach gezwitschert - ist es wohl nicht.
@Playknopf - halte dich nicht an Begrifflichkeiten fest, in dem Tweet von Müller wird klar von Prostitution geredet, so auch in anderen Pressemitteilungen wird dieser Begriff verwendet.
Die Dame, die diese Frage gestellt hat, Postet auf ihrer Seite das was ab Samstag gelten soll (sie gibt allerdings den 17. an).
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„schlau war es nicht...aber geil!“