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Alt  05.10.2021, 21:57   # 1
jens123
 
Mitglied seit 11.11.2015

Beiträge: 254


jens123 ist offline
Warnung Paulina - , München


 
Warnung Paulina
Warnung Abzocke

https://m.ladies.de/sex-anzeigen/hur...bombe-10421692
-

München
Bayern
DE - Deutschland
Das schlechteste Date nach langer Zeit, irgendwann trifft es jeden mal.
Die Bilder sind nicht aktuell, in echt sieht sie herber aus, ist nicht mehr alles so fest wie es aussieht.
Am Telefon ein extra vereinbart an das sich dann nicht mehr erinnern kann, leider war es da schon zu spät (ich hab extra 2x nachgefragt ob es geht und sie sagt ja)
Ich hab sie gebeten rasiert zu sein, Beine und Muschi waren nicht rasiert.
Beim Sex ist sie auch nur drauf aus schnell fertig zu werden, begleitet mit künstlichem Gestöhne.
Was mich aber am meisten gestört hat, ich hab sie am Telefon und vor Ort gefragt ob ich in 1 Stunde 3-4x spritzen darf weil ich schnell bin.
Und ratet mal was passiert ist, sie hat ja gesagt und natürlich wusste sie davon hinterher nichts mehr.
Nach dem zweiten Mal hat sie gesagt es ist schluss sie fickt nicht mehr (da waren gerade mal 30 Minuten vorbei).
Als ich sie darauf angesprochen hatte meinte sie es ist ihr egal, normal ist 2x.
Ich hab zu ihr gesagt sie verarscht die Kunden damit aber sie hat nur gesagt 2x ist standard und blablabla.
Nach 30 Minuten bin ich raus, gezahlt habe ich 60/150.
Normalerweise habe ich mit Latinas nur positive Erfahrungen gemacht, daher ärgert es mich umso mehr.

In solchen Momenten habe ich große Lust die Polizei zu rufen und mein Geld zurück zu nehmen.
Hat jemand Erfahrung damit gemacht die Polizei zu rufen wenn die Leistung wie vereinbart nicht eingehalten wird?

----------------------

Weitere Berichte zu "Warnung Paulina" findest du evtl. hier...


 
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  11.02.2022, 12:57   # 36
Clive
 
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Beiträge: 127


Clive ist offline
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Alt  11.02.2022, 04:36   # 35
Trauimmermir
 
Benutzerbild von Trauimmermir
 
Mitglied seit 26.10.2007

Beiträge: 45


Trauimmermir ist offline
jens123

Mein Gott mach doch nicht so eine Welle.....
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Alt  10.02.2022, 17:05   # 34
jens123
 
Mitglied seit 11.11.2015

Beiträge: 254


jens123 ist offline
Sie ist aber derzeit nicht in München wie ich sehe.
Beim nächsten Mal lasse ich mir was nettes einfallen.
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Alt  10.02.2022, 16:35   # 33
jens123
 
Mitglied seit 11.11.2015

Beiträge: 254


jens123 ist offline
Da schaut man einmal nicht, dabei gibt es nur negative Berichte, so kanns laufen.
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Alt  10.02.2022, 13:55   # 32
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.908


test54321 ist offline
Seit über 10 Jahren am Abzocken:


snatchlist.com
https://snatchlist.com/neu/paulina.1440/


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Alt  10.11.2021, 13:38   # 31
Clive
 
Mitglied seit 16.11.2008

Beiträge: 127


Clive ist offline
Vorsicht Betrügerin ist wieder da.
Vorsicht Troll ist wieder da.
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Alt  09.11.2021, 00:47   # 30
jens123
 
Mitglied seit 11.11.2015

Beiträge: 254


jens123 ist offline
Wieder da

Vorsicht Betrügerin ist wieder da.
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Alt  08.10.2021, 12:51   # 29
jens123
 
Mitglied seit 11.11.2015

Beiträge: 254


jens123 ist offline
#28

Beim nächsten mal gerne, jetzt ist es schon zu spät
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Alt  08.10.2021, 11:49   # 28
Clive
 
Mitglied seit 16.11.2008

Beiträge: 127


Clive ist offline
Ruf endlich die Polizei und berichte uns dann von deinem Erfolgserlebnis du geiler Hengst!

Was hättest du an meiner Stelle getan?
das ist es ja, keiner ist an deiner Stelle.^^ Für gewöhnlich kommt auch kein Mann viermal in einer Stunde.

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Alt  07.10.2021, 22:42   # 27
jens123
 
Mitglied seit 11.11.2015

Beiträge: 254


jens123 ist offline
Sunnyyboyy

Das war ich nicht, habe aber schon eine Idee wie ich der eins Auswische.
Was hättest du an meiner Stelle getan?
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Alt  07.10.2021, 22:40   # 26
jens123
 
Mitglied seit 11.11.2015

Beiträge: 254


jens123 ist offline
#22

Den Beweis erbringe ich gerne vor Gericht.
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Alt  07.10.2021, 22:39   # 25
jens123
 
Mitglied seit 11.11.2015

Beiträge: 254


jens123 ist offline
#21

Am besten live vor laufenden Kameras
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Alt  07.10.2021, 19:54   # 24
ssuunnyybbooyy
Jäger & Sammler
 
Benutzerbild von ssuunnyybbooyy
 
Mitglied seit 05.01.2008

Beiträge: 3.349


ssuunnyybbooyy ist offline
Talking Sachen gibt´s

Ich hab sie am Telefon und vor Ort gefragt ob ich in 1 Stunde 3-4x spritzen darf weil ich schnell bin.
Hat jemand Erfahrung damit gemacht die Polizei zu rufen, wenn die Leistung wie vereinbart nicht eingehalten wird?
Na klar geht das, denn ihr habt einen Vertrag, auch wenn dieser mündlich geschlossen wurde.
Ich glaube sowas ähnliches habe ich heute als Zaungast auch miterlebt.
Warst du das Jens123?

Da rannte doch ein Zwerg von allenfalls 1,40m das Treppenhaus rauf und runter und schnaubte wie ein Walross, weil er nur einmal spritzen konnte.
Wenn er nicht allein schon wegen seines Äußeren so eine Witzfigur gewesen wäre.
Geschimpft hat der wie ein Rohrspatz. Und dazu noch schielende Augen. Der wäre die Idealbesetzung gewesen für jeden RTL Lederhosenfilm in den 80ern.
Ich musste mir das Lachen verkneifen, war einfach zu geil, was da ablief.
Rauf und runter die Treppe und nochmal geklingelt und an die Tür geklopft.

Er hätte das Mädel wohl so hart gerammelt, das sie nach 30min abgebrochen hat und ihn raus geschmissen. Kaum zu glauben, dass so ein Gnom so rammeln kann. Die Burschen haben stramme Oberschenkel.
__________________
.

Mit den besten Grüßen vom Sonnenjungen.
--------------------------------------------------
Nur die Lüge braucht die Stütze der Staatsgewalt. Die Wahrheit kann von allein aufrecht stehen.
(Thomas Jefferson)

Sympathie bedeutet, in die Gefühle eines Anderen einzutreten und sie so nachzufühlen, als wären sie unsere eigenen.
(Alexander Bain)
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Alt  07.10.2021, 18:41   # 23
test54321
grantlnder Stänkerer
 
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Beiträge: 4.908


test54321 ist offline
Zitat von ¡Latinas! Beitrag anzeigen
Hier besteht bestenfalls noch die Frage, der Vertrag bei Nichterfüllung ex ante nichtig ist, als rückwirkend von Beginn an. Dann würde die Nichterfüllung zumindest zum Rücktritt berechtigen, bei der Pflicht, die bisher erhaltenen Leistungen bezahlen zu müssen.
Genau darauf wollte ich hinaus.
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Alt  07.10.2021, 18:15   # 22
Elitärich
 
Mitglied seit 05.08.2021

Beiträge: 19


Elitärich ist offline
Der gegnerische Anwalt würde erst mal bestreiten daß der Kläger diese Leistung realiter bestellt und damit quasi auch dafür bezahlt hat. Er würde verlangen daß der Kläger den Beweis erbringt daß er in der Stunde viemal spritzen kann - weil wenn er das nicht kann, wäre von vorneherein unglaubwürdig daß das Gegenstand der Vereinbarungen und damit auch der Preisverhandlungen gewesen sei

PS. Wenn er in München die Polizei rufen würde müßte er damit rechnen daß eine gemischt-geschlechtliche Besatzung ankommt: dann würde ich bei der Aufnahme der Anzeige Mäuschen spielen wollen
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Alt  07.10.2021, 17:26   # 21
¡Latinas!
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¡Latinas! ist offline
Zitat von jens123 Beitrag anzeigen
Wenn ich lese dass die Polizei eh nicht kommt oder es kein Vertrag gibt weil nichts unterschrieben wurde, stelle ich das nur richtig, da es faktisch falsch ist.
Wie es aussieht hake ich es diesmal ab, aber nächstes Mal zumindest mal mit Polizei drohe.
Geh einfach zum Anwalt und ziehe mit ihm vor Gericht. Bei der Verhandlung ist dir sicher viel Aufmerksamkeit sicher.
__________________
Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen aus 2% Moral, 48% Hemmungen und 50% Neid (François de La Rochefoucauld).
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Alt  07.10.2021, 17:21   # 20
¡Latinas!
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¡Latinas! ist offline
Zitat von test54321 Beitrag anzeigen
Ganz so einfach ist es nicht (mehr)!
"Es besteht kein Erfüllungsanspruch" bedeutet nichts anderes, als dass man es in den Vertrag schreiben kann. Es tut aber nichts zur Sache, weil es kein durchsetzbarer Anspruch ist und damit auch nicht die Möglichkeit für Schadenersatz besteht.

Hier besteht bestenfalls noch die Frage, der Vertrag bei Nichterfüllung ex ante nichtig ist, als rückwirkend von Beginn an. Dann würde die Nichterfüllung zumindest zum Rücktritt berechtigen, bei der Pflicht, die bisher erhaltenen Leistungen bezahlen zu müssen. Oder ob die Vereinbarung eben einfach nicht gilt, man sich darauf zurückzieht, dass man ja die vereinbarte Zeit bekommen hat und nachdem es kein berechtigter Anspruch ist, auch kein Anspruch auf Preisminderung besteht.

Ist der Vertrag ex ante nichtig, dann müsste man das Date aber abbrechen, sobald dieser Fall (also Leistungsverweigerung) eintritt.


Zitat von test54321 Beitrag anzeigen
War früher das gesamte Geschäft sittenwidrig und damit nichtig, bist du hingegen heute als Freier NACH erfolgter Dienstleistung zahlungspflichtig.
Dazu gibt es unterschiedliche Meinungen. Von das ganze Geshäft ist auch heute noch sittenwidrig, aber man hat es den Frauen per Gesetz ermöglicht, ihr Honorar einzufordern bis hin zu, dass Prostitution jedem anderen Gewerbe gleichgestellt ist und man lediglich ein paar Einschränkungen in der Vertragsfreiheit hat.
__________________
Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen aus 2% Moral, 48% Hemmungen und 50% Neid (François de La Rochefoucauld).
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Alt  07.10.2021, 15:19   # 19
jens123
 
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Beiträge: 254


jens123 ist offline
Wenn ich lese dass die Polizei eh nicht kommt oder es kein Vertrag gibt weil nichts unterschrieben wurde, stelle ich das nur richtig, da es faktisch falsch ist.
Wie es aussieht hake ich es diesmal ab, aber nächstes Mal zumindest mal mit Polizei drohe.
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Alt  07.10.2021, 12:15   # 18
toyboy99
 
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Beiträge: 74


toyboy99 ist offline
Noch interessanter ist, das du hier um Meinungen gefragt hast, dann aber pampig auf die reagierst, die dir nicht zusagen...
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Alt  07.10.2021, 09:21   # 17
Massage-Möger
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Massage-Möger ist offline
#14

"... außer ich hätte einen zeugen bei mir ..."

Also:
Tendienziell mehr Dreier ;-)
Aber nur MMF!
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Alt  07.10.2021, 09:19   # 16
Massage-Möger
Massage-Freund/Experte;-)
 
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Beiträge: 169


Massage-Möger ist offline
Paulina war früher oft in Nürnberg und ich erinnere mich
im Nachbarforum Frankenladies nur an schlechte Berichte.

Optisch fand ich sie schon seit Jahren immer gut, bin aber aufgrund
der Geschcihten der Kollegen nie hin.
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Alt  07.10.2021, 08:34   # 15
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
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Beiträge: 4.908


test54321 ist offline
Zitat von ¡Latinas! Beitrag anzeigen
Sexuelle Dienstleistungen kann man nicht per Vertrag vereinbaren. Von daher kann die Dame auch keinen Betrug begehen, wenn sie etwas zusagt und hinterher nicht einhält. Denn diese Zusage gilt als nicht gegeben.

Klar kann man vom moralischen Standpunkt her kotzen, wenn man auf so ein Exemplar reinfällt. Juristisch kann man da aber nichts tun und es bleibt einem bloß, das als Lehrgeld zu verbuchen und die anderen zu warnen.
Ganz so einfach ist es nicht (mehr)!

Ist Prostitution sittenwidrig?

Hier ist mit dem Inkrafttreten des Prostitutionsgesetzes 2002 ein Wandel eingetreten. Während früher Verträge über geschlechtliches Verhalten als sittenwidrig und damit gem. § 138 I BGB als nichtig angesehen wurden, erkennt § 1 S. 1 ProstG erstmals einen Entgeltanspruch von Prostituierten an, der – nachträglich – entsteht, wenn die sexuellen Handlungen vorgenommen worden sind. Entsprechend ist auch das Verfügungsgeschäft über dieses Entgelt wirksam. Allerdings ist davon das Verpflichtungsgeschäft zu unterscheiden. Da die Bereitschaft zu geschlechtlichem Verhalten um der Menschenwürde willen jederzeit widerruflich sein muss, kann ein Erfüllungsanspruch hinsichtlich der Leistung der Prostituierten nicht bestehen. Daran hat auch das Prostitutionsgesetz nichts geändert. Streitig ist, ob dies aus § 138 I BGB folgt oder aus dem ProstG selbst. Weithin wird das Verpflichtungsgeschäft weiterhin für sittenwidrig gehalten. Das ProstG ordne nur eine andere Rechtsfolge an, indem der Vertrag ex nunc nach der Durchführung wirksam werde. Dagegen spricht jedoch die abschließende Regelung des ProstG, aus der sich auch ergibt, dass vor der Durchführung des Vertrags kein Erfüllungsanspruch besteht. Nur wenn im Einzelfall weitere Umstände wie die Ausbeutung einer Willensschwäche hinzutreten, kann die Vereinbarung sittenwidrig und damit auch hinsichtlich der Entgeltabrede nichtig sein.Auch Verträge über den Kauf oder die Belieferung von nicht verbotenen Bordellen und Mietverträge mit Prostituierten sind, solange nicht § 180 a StGB verwirklicht wird (dann § 134 BGB) oder wucherische Preise bezahlt werden, nicht sittenwidrig. Ob Verträge über Zeitungsanzeigen weiterhin nach § 120 I Nr. 2 OwiG i.V.m. § 134 BGB nichtig sind, ist streitig .
https://www.jura.fu-berlin.de/studium/lehrplan/projekte/netjura/zivilrecht/BGB_AT/f/II_5/1478.html

War früher das gesamte Geschäft sittenwidrig und damit nichtig, bist du hingegen heute als Freier NACH erfolgter Dienstleistung zahlungspflichtig.
Aber nicht vorher! Das heißt im Umkehrschluss: Hast du keine Dienstleistung bekommen, musst du auch nichts bezahlen, bzw. hast du schon bezahlt, muss dir das Geld zurückbezahlt werden, da ja kein Vertrag wirksam zustande gekommen ist.

In diesem konkreten Fall ist aber noch etwas komplizierter, da ja eine Dienstleistung erbracht wurde (wenn auch nicht in der erwünschten "Qualität").

Soweit meine hobbyjuristische Einschätzung.
Meine langjährige Freiereinschätzung dazu: Das war Lehrgeld, vergiss es einfach.
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Alt  07.10.2021, 07:50   # 14
jens123
 
Mitglied seit 11.11.2015

Beiträge: 254


jens123 ist offline
Interessant wie viele Hobby Juristen hier unterwegs sind. Ein Vertrag kann genauso auch mündlich geschlossen werden (Willenserklärung, Angebote und Annahme) . Wenn Sie es allerdings abstreitet und ich sage sie hat zugestimmt steht es Aussage gegen Aussage, was es für mich schwerer macht es zu beweisen.

Die Polizei wird kommen und ihre Personalien festhalten.
Ob es sich nachweisen lässt oder nicht spielt erst vor gericht eine Rolle wobei ich natürlich schlechtere chancen hätte außer ich hätte einen zeugen bei mir.
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Alt  07.10.2021, 07:26   # 13
¡Latinas!
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Mitglied seit 18.09.2014

Beiträge: 1.376


¡Latinas! ist offline
Zitat von jens123 Beitrag anzeigen
Du Schlaumeier es handelt sich dabei klar um Betrug und dem muss sie auch nachkommen wenn ich sie rufe, für was ist sie sonst da? Die kommen, nehmen die Personalien auf und ich kann Zivilrechtlich dagegen vorgehen, so wurde es mir gesagt.
Sexuelle Dienstleistungen kann man nicht per Vertrag vereinbaren. Von daher kann die Dame auch keinen Betrug begehen, wenn sie etwas zusagt und hinterher nicht einhält. Denn diese Zusage gilt als nicht gegeben.

Klar kann man vom moralischen Standpunkt her kotzen, wenn man auf so ein Exemplar reinfällt. Juristisch kann man da aber nichts tun und es bleibt einem bloß, das als Lehrgeld zu verbuchen und die anderen zu warnen.

Du kannst natürlich gerne jederzeit bei einer Dienststelle Anzeige erstatten.

Die Polizei kommt nur, wenn Gefahr im Verzug oder es zur Sicherung von Beweisen notwendig ist. Dazu muss aber erst einmal eine potenzielle Straftat vorliegen.

Zitat von jens123 Beitrag anzeigen
Wenn jemand einen Lutscher für 5 Cent klaut muss die Polizei auch kommen.
Das werden sie wegen Geringfügigkeit nicht tun. Die haben schon genug andere Dinge zu tun.

Ansonsten würde ich dir empfehlen, das nächste Mal rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren. Nicht nur bei der Dame.

https://www.youtube.com/watch?v=x0KMLGY8LZk
__________________
Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen aus 2% Moral, 48% Hemmungen und 50% Neid (François de La Rochefoucauld).
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Alt  06.10.2021, 22:49   # 12
Clive
 
Mitglied seit 16.11.2008

Beiträge: 127


Clive ist offline
Ein Diebstahl lässt sich aber nachweisen (Kamera, Zeuge), eine nicht erbrachte Dienstleistung bei einer Prostituierten nicht. Im Zweifelsfall gilt auch in Deutschland für den Angeklagten. Also heul net rum und lass einfach Dampf ab bei der nächsten.
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