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Alt  13.05.2020, 13:02   # 1
test54321
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test54321 ist offline
Behördenwillkür im KVR München

  FOTO anklicken und größer / schärfer machen  
Bild größer / schärfer machen.
Das KVR macht sich die Welt, wie sie ihm gefällt:

Zitat von https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Sicherheit/Prostitution.html
Wichtiger Hinweis

Da Prostitution in Bayern bis auf Weiteres aufgrund der Coronapandemie nicht erlaubt ist, ist auch eine Anmeldung gem. § 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) aktuell nicht möglich.
Sobald eine Tätigkeitsaufnahme oder Anmeldung wieder möglich sein sollte, erfahren Sie dies über öffentliche Medien oder auf dieser Webseite. Zwischenzeitlich erreichen Sie uns wie gewohnt telefonisch oder schriftlich.
https://www.muenchen.de/rathaus/Stad...stitution.html


Aha! Ist das überhaupt so?

Nein! Eine eiskalte Lüge!

Schauen wir doch mal nach in der offiziellen Verordnung namens "Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) Vom 5. Mai 2020 (BayMBl. Nr. 240, Nr. 245) BayRS 2126-1-8-G":

Zitat von https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240/
§ 11 Freizeiteinrichtungen

Vereinsräume, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Diskotheken, Badeanstalten, Thermen, Wellnesszentren, Saunas, Jugendhäuser, Freizeitparks, Stadtführungen, Fitnessstudios, Tanzschulen, Vergnügungsstätten, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Untersagt sind ferner touristische Reisebusreisen. Satz 1 gilt nicht für die Durchführung von Prüfungen nach § 15 und von Aus- und Fortbildungen nach § 16 Abs. 3.
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240

So, Bordelle sind geschlossen.
Und Hausbesuche? Prostitution generell verboten?
Steht nicht da! In der ganzen Verordnung nicht.
Und was nicht verboten ist, ist erlaubt!

Zwar könnten Kommunen und Gesundheitsämter wohl durchaus weitergehende Verordnungen erlassen, das haben sie aber nicht. Im Gegenteil, es wird immer nur auf die oben zitierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verwiesen.

Warum auch? Von einzelnen Hausbesuchen von Prostituierten oder erotischen Massagen geht keine nennenswert höhere Infektionsgefahr aus als bei allen anderen, längst wieder zulässigen Dienstleistungen, z.B: Wellness-Massagen.

Bislang konnte ich keinerlei Norm ausfindig machen, nach der die Prostitution wegen Corona in Bayern verboten sein sollte.
Ich warte immer noch darauf, dass mir jemand einen Gesetzestext zeigt, in dem so etwas stehen soll.
Immer nur unbegründete Behauptungen, dass es verboten wäre!

Meines Erachtens verhält sich das KVR hier eindeutig gesetzeswidrig.
Eine unverhältnismäßige Einschränkung der verfassungsrechtlich zugesicherten freien Persönlichkeitsentfaltung und Berufsausübung ohne gesetzliche Grundlage!

Leider interessiert sich für dieses Thema offensichtlich kein Jurist, der das KVR verklagen würde.

Dafür dürfen Spielhallen wieder öffnen, obwohl "Vergnügungsstätten" eindeutig geschlossen sein müssen!

Aber wen interessiert schon was in der Verordnung steht? Das KVR tut in Gutsherrenmanier, wie es ihm beliebt.

Zum Kotzen.

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Alt  21.05.2020, 03:25   # 138
birne1000
 
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birne1000 ist offline
prostitution verboten, soso jetzt wissen wir alle bescheid.

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Alt  20.05.2020, 23:13   # 137
test54321
grantlnder Stänkerer
 
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test54321 ist offline
Zitat von Saphirdion Beitrag anzeigen
Der Aufenthalt von Personen aus zwei Haushalten in einer Wohnung ist erlaubt, ergo auch der Besuch einer SDL ... habe ich kapiert.
Ist dann auch sexuelle Interaktion erlaubt? Ich blicke das nicht ganz. Angenommen eine SDL besucht jeden Tag einen Kunden ... da könnte man ja auch die Terminwohnungen aufmachen und die Kundenzahl pro SDL beschränken. Die Wohnungsfrage ist doch da total egal. Auf den Kontakt und die wechselnden Personen kommt´s doch an. Ich blick´s irgendwie nicht.
Ja, sexuelle Interaktion ist erlaubt. Prostitution an sich ist nicht verboten.
Es sei denn man befindet sich im Sperrbezirk, dann ist es verboten.
Terminwohnungen könnte man aufmachen, das ist aber im Moment explizit per Verordnung verboten.
Klingt komisch, ist aber so.
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Danke von
Alt  20.05.2020, 22:43   # 136
Saphirdion
"Wann kommt der Bus"
 
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Saphirdion ist gerade online
Verständnisfrage ...

Der Aufenthalt von Personen aus zwei Haushalten in einer Wohnung ist erlaubt, ergo auch der Besuch einer SDL ... habe ich kapiert.
Ist dann auch sexuelle Interaktion erlaubt? Ich blicke das nicht ganz. Angenommen eine SDL besucht jeden Tag einen Kunden ... da könnte man ja auch die Terminwohnungen aufmachen und die Kundenzahl pro SDL beschränken. Die Wohnungsfrage ist doch da total egal. Auf den Kontakt und die wechselnden Personen kommt´s doch an. Ich blick´s irgendwie nicht.
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Alt  20.05.2020, 22:35   # 135
Saphirdion
"Wann kommt der Bus"
 
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Beiträge: 1.351


Saphirdion ist gerade online
@calimero

Ich denke mal, wenn eine SDL positiv getestet wird, dann müsste das Gesundheitsamt wissen, wer so die letzte Zeit da war. Ich weiß allerdings nicht, inwiefern das dann den Zugriff auf Videoaufzeichnungen einschließt. Prinzipiell müssten die Kontakte ja informiert werden.
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Alt  20.05.2020, 19:28   # 134
drhias
 
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Beiträge: 9


drhias ist offline
https://www.bbv-net.de/Welt/NRW/Tant...ig-244853.html
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Alt  20.05.2020, 18:07   # 133
wüstenwind
 
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wüstenwind ist offline
@rafael18

Arbeitest Du beim KVR und hast den Mist verzapft, was beim KVR steht?


Aber es gibt auch anderswo Deppen, die Blödsinn verbreiten, sogar wenn sie mit Paysex indirekt Geld verdienen:

Es gab in der letzten Zeit einige Lockerungen der Corona-Beschränkungen.

Leider ist die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt weiterhin noch durch die Regierung untersagt.

Quelle: https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
(dasselbe gilt auch in den anderen Bundesländern )

Ein genaues bundesweites Datum ist aktuell leider noch nicht absehbar. Aus diesem Grund müssen wir daher das Ende laufender Sexauktionen in der Kategorie Sexdate vorerst um zwei weitere Wochen verschieben.

Gesext fühlt mit Euch. Auch wir haben lustvolle Gedanken und können Euch absolut verstehen, es ist für uns genauso eine Herausforderung wie für Euch. Aber bitte haltet durch und haltet Euch an die aktuellen Verbote.

Andere Fragen, warum „körpernahe Dienstleistungen“ wie Massagen ohne Sex zwar erlaubt, „sexuelle Dienstleistungen mit Körperkontakt“ jedoch verboten sind, können wir Euch leider nicht beantworten. Diese Frage können derzeit selbst Branchen-Experten und Prostitutionsverbände leider noch nicht beantworten. Ihr seit mit dieser Frage also nicht alleine. Wir halten Euch natürlich auf dem laufenden.
https://auktion.gesext.de/Wichtiger-...ktion_9217905/

Da hätte man sich ein bisschen mehr gebildet, dann wüsste man, dass der Berliner Senat nicht mit unserer Regierung gleichzusetzen ist.
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Alt  20.05.2020, 16:16   # 132
¡Latinas!
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Beiträge: 1.378


¡Latinas! ist offline
@rafael18

Dann schaue dir mal deine fachliche Expertise genauer an. Nachdem das Thema ja an vielen Stellen diskutiert wird:

* Ausübung von Prostutition ist an eine Anmeldung gebunden. Es gibt keinerlei Verordnung, die den Zugang zur Anmeldung beschränkt oder ganz aussetzt. Hier wäre mal zu untersuchen, welche Folgen es hat, wenn die dafür zuständige Behörde die Anmeldung verhindert, indem sie sie ganz einfach nicht durchführt.

* Die Ausübung von Prostitution ist in Bayern nur im Sperrbezirk pauschal verboten. Außerhalb nicht und dort ist sie auch nicht an Bordelle gebunden. Was im Sperrbezirk liegt und was nicht, kann man einsehen. Eine solide Escortagentur kann dir z.B. auch Hotels benennen, die nicht im Sperrbezirk liegen.

* Bordelle und ähnliche Einrichtungen sind geschlossen. Das schließt auch die Vermittlungsdienste von Escortagenturen mit ein, wie ihnen von offiziellen Stellen mitgeteilt wurde. Ob das wirklich so ist, ist schon umstritten. Aber wo kein Kläger, da kein Richter und seriöse Agenturen haben bislang schon deshalb von einer Klage abgesehen, weil sie in der Lage im März/April ohnehin keine ihrer Escorts vermitteln wollten.

* Die aktuellen Kontaktbeschränkungen in Bayern erlauben das Treffen mit Angehörigen eines weiteren Hausstandes. Ebenso dürften diese einen daheim besuchen. In welchem Verhältnis und in welchem Rahmen diese Angehörigen bei mir sind, ist dabei nicht beschränkt. Ebenso ist nirgends beschränkt, in wie vielen Haushalten eine Person zu Besuch sein darf.

* Prostitution an sich ist nirgendwo verboten worden, zumindest in Bayern.

Fazit: Eine Dame, die angemeldet ist, dürfte außerhalb des Sperrbezirks also durchaus Hausbesuche durchführen oder man trifft sich in einer abgelegenen Ecke am See, um die Enten zu beobachten. Ein Dreier wäre nicht möglich, es sei denn, die beiden Damen wohnen zusammen.

Wie es mit Damen aussieht, die sich gerade anmelden wollten, aber nicht konnten, wäre mal zu klären.


Das ist jetzt keine Bewertung, ob die Inanspruchnahme von Diensten von Prostituierten aktuell empfehlenswert ist oder nicht. Das ist die rechtliche Lage zur Ausübung der Tätigkeit und da stimmt es einfach nicht, dass Prositution verboten ist. Zumindest in Bayern. In Baden-Würtemberg wurde es wohl explizit verboten.

Wenn man gemein wäre, könnte man mal hinterfragen, ob die Lücke zufällig ist oder ob jemand ein gezieltes Interesse daran hatte.


Nachtrag: test54321 war schneller.
__________________
Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen aus 2% Moral, 48% Hemmungen und 50% Neid (François de La Rochefoucauld).

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Alt  20.05.2020, 16:06   # 131
test54321
grantlnder Stänkerer
 
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Beiträge: 4.908


test54321 ist offline
Zitat von rafael18 Beitrag anzeigen
Das Verbot ergibt sich zunächst schon aus Art. 3 , S. 1 der Infektionsschutzverordnung (Kontaktbeschränkung im privaten Raum etc.), wo es heißt:

§ 3
Kontaktbeschränkung im privaten Raum, Kinderbeaufsichtigung
1Der Teilnehmerkreis einer Zusammenkunft in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken darf nur die Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands umfassen.

Anmerkung: Eine „Zusammenkunft“ ist das Treffen von 2 oder mehr Personen mit einem geringeren Abstand als 1,50 m.
Eine hausbesuchende Prostituierte ist eindeutig eine Angehörige eines weiteren Hausstands.
Somit hier kein Verbot!


Zitat von rafael18 Beitrag anzeigen
Prostituiertenschutzgesetz

Darüber hinaus ergibt sich das Verbot auch noch jedenfalls mittelbar aus dem Prostitutionsausübung da letztlich dafür eine Anmeldepflicht und Erlaubnispflicht besteht (die genauen Vorschriften ergeben sich aus dem Gesetz, man kann dies Internet direkt lesen): Danach ist jede Ausübung von Prostitution oder zugehörigen Handlungen ohne vorherige Anmeldung und Erlaubnis des KVR rechtswidrig und verboten. Für diejenigen, die vor Corona ordentlich angemeldet waren, ist die Erlaubnis augenblicklich auf Eis gelegt, was von der Behörde diesen Damen (Widerruf bis auf weiteres etc.) auch mitgeteilt worden ist. Seit Corona werden neue Erlaubnisse seitens der Behörde nicht erteilt, so dass im Augenblick auch deshalb jegliche Art von Prostitution illegal ist.
Für einzelne Prostituierte gibt es eine Anmelde- aber keine Erlaubnispflicht, was im übrigen auch ein schwerwiegender Eingriff in das Grundrecht auf freie Berufswahl und -ausübung wäre.
Erlaubnispflicht gibt es nur für Bordellbetriebe u.ä.

Ich habe noch von keiner Dame gehört, dass sie eine Mitteilung des KVR bekommen hätte.
Dies gilt insbesondere für die ausländischen Dienstleisterinnen.
Diejenigen mit gültiger Anmeldung und Gesundheitsberatung OHNE direkt ausgesprochenes Verbot dürfen folglich weiterhin der Prositution nachgehen.


Zitat von rafael18 Beitrag anzeigen
 Sperrbezirksverordnung

Des Weiteren ergibt sich das Verbot von Prostitution auch aus der örtlichen Sperrbezirksverordnung, wonach Prostitution grundsätzlich nur am und außerhalb des Stadtrands von München (jeweils in den 4 Himmelsrichtungen) gestattet ist und wo sich die Bordellbetriebe befinden, die aber auf der Grundlage von § 11 geschlossen sind (wobei die Ausübung von Prostitution auch dort ebenso gegen § 3 verstoßen würde).
Das ist nun völlig falsch. Lies mal die Sperrbezirksverordnung!
Der Sperrbezirk enthält nicht viele, aber doch einige Löcher im Stadtgebiet, in denen sich auch z.B. Hotels befinden.


Fazit:
Eine DL, die eine noch gültige Anmeldebescheinigung hat, und der nicht persönlich die Ausübung der Prostitution vom KVR verboten wurde darf ausserhalb des Sperrbezirks Kudnen besuchen und "beglücken".

Falls ihr tatsächlich die Ausübung wegen einer abstrakten Infektionsgefahr (weswegen sonst?) verboten wurde, dürfte §56 des IfSG zum tragen kommen und ihr steht Schadenersatz zu.
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Danke von
Alt  20.05.2020, 15:23   # 130
rafael18
 
Mitglied seit 28.10.2016

Beiträge: 2


rafael18 ist offline
Prostitution in München verboten?

Also ich muss kurz eine fachliche Meinung loswerden, weil angeblich ein Rechtsanwalt in München/Bayern Prostitution augenblicklich als „wohl nicht verboten“ und deshalb als grundsätzlich erlaubt interpretieren will. Auch wenn dies wünschenswert wäre: Bei streng rechtlicher Betrachtung ist es relativ eindeutig, dass im Augenblick Prostitution auch formal untersagt ist.

§ 3 Infektionsschutzverordnung

Das Verbot ergibt sich zunächst schon aus Art. 3 , S. 1 der Infektionsschutzverordnung (Kontaktbeschränkung im privaten Raum etc.), wo es heißt:

§ 3
Kontaktbeschränkung im privaten Raum, Kinderbeaufsichtigung
1Der Teilnehmerkreis einer Zusammenkunft in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken darf nur die Angehörigen des eigenen Hausstands, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie Angehörige eines weiteren Hausstands umfassen.

Anmerkung: Eine „Zusammenkunft“ ist das Treffen von 2 oder mehr Personen mit einem geringeren Abstand als 1,50 m.

Prostituiertenschutzgesetz

Darüber hinaus ergibt sich das Verbot auch noch jedenfalls mittelbar aus dem Prostitutionsausübung da letztlich dafür eine Anmeldepflicht und Erlaubnispflicht besteht (die genauen Vorschriften ergeben sich aus dem Gesetz, man kann dies Internet direkt lesen): Danach ist jede Ausübung von Prostitution oder zugehörigen Handlungen ohne vorherige Anmeldung und Erlaubnis des KVR rechtswidrig und verboten. Für diejenigen, die vor Corona ordentlich angemeldet waren, ist die Erlaubnis augenblicklich auf Eis gelegt, was von der Behörde diesen Damen (Widerruf bis auf weiteres etc.) auch mitgeteilt worden ist. Seit Corona werden neue Erlaubnisse seitens der Behörde nicht erteilt, so dass im Augenblick auch deshalb jegliche Art von Prostitution illegal ist.

Sperrbezirksverordnung

Des Weiteren ergibt sich das Verbot von Prostitution auch aus der örtlichen Sperrbezirksverordnung, wonach Prostitution grundsätzlich nur am und außerhalb des Stadtrands von München (jeweils in den 4 Himmelsrichtungen) gestattet ist und wo sich die Bordellbetriebe befinden, die aber auf der Grundlage von § 11 geschlossen sind (wobei die Ausübung von Prostitution auch dort ebenso gegen § 3 verstoßen würde).

Fazit:

Also in juristischer Hinsicht ist dies so, wenn auch nicht verständlich. Gleichwohl ist dies sowohl für den Berufsstand als auch insbesondere weiter davon betroffene Personen in mehrerlei Hinsicht unbefriedigend: Die augenblicklichen Praktiken der Behörden führen dazu, dass die Prostitution wieder zunimmt und durch praktizierte Verhaltensweisen in verbotene Bereiche oder den Untergrund abgedrängt wird, was aus einer Vielzahl anderer Gründe ungut und schon gar keine Dauerlösung ist, im Gegenteil.
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Alt  20.05.2020, 10:50   # 129
test54321
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test54321 ist offline
BTW:

Zitat von Saphirdion Beitrag anzeigen
Da würde die jährliche Gesundheitsüberprüfung beim Amtsarzt aber nicht ausreichen.
Es gibt keine (vorgeschriebene) Untersuchung der DL beim Amtsarzt. Es ist lediglich eine "Beratung" vorgeschrieben.

Es geht es auch denke ich nicht wirklich darum, sicherzustellen dass die Dame nur gesund arbeitet um das Infektionsrisiko für die Freier zu minimieren.

Es geht vielmehr darum, den Damen zu ihrem eigenen Schutz grundlegende Kenntnisse über STDs und Schutzmaßnahmen (auch gegen Schwangerschaften) sowie Hygiene im Allgemeinen zu vermitteln. Man kann sich gar nicht vorstellen, wie ahnungslos und naiv manche Damen (Erzählungen zufolge) diesbezüglich daherkommen.

Ein weiterer wichtiger Faktor ist wohl, in einer Art Vertrauensgespräch mit dem Amtsarzt/der Amtsärztin den Damen eine Möglichkeit zu geben über eventuelle Missstände zu berichten (Stichwort Zwangsprostitution) bzw. im Gespräch Hinweise darauf zu finden, denen dann nachgegangen werden kann.

Ob das erfolgreich ist, keine Ahnung!?
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Alt  20.05.2020, 10:27   # 128
wüstenwind
 
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wüstenwind ist offline
das KVR in seiner bekannt charmanten Art
ist das die Übersetzung in Hochsprache für "strunzdumm"?
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Alt  20.05.2020, 10:06   # 127
test54321
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test54321 ist offline
Zitat von michael120 Beitrag anzeigen
Wer auf solche Szenarien hinfiebert, hat bislang noch keine erotische Massage genießen dürfen, sondern sich allenfalls einen wixen lassen.
Völlig richtig. Aber "normale" Massagen (zur Not auch ohne Happy End) wären zumindest ein Anfang, um den Damen wenigstens wieder ein eingeschränktes Arbeiten und somit Geldverdienen zu ermöglichen.

Im Moment verbietet aber das KVR in seiner bekannt charmanten Art auch die ausdrücklich wieder erlaubte (!) reine Wellnessmassage (ohne Erotikanteil) in den Bordellen und Erotikmassagestudios. Das ist juristisch meines Erachtens nicht haltbar. Aber das kannst du sicherlich besser einschätzen als ich!
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Alt  20.05.2020, 09:46   # 126
michael120
 
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michael120 ist offline
Dieser Anwalt meint, dass Massagen mit Happy End eigentlich nicht mehr wegen Corona verboten werden dürften. Das sollte das KVR München mal lesen. (Massagen sind ja mal ein Anfang.)
Kundendaten könnten dokumentiert werden... Beschäftigte könnten beispielsweise komplett angezogen bleiben, Einweg-Handschuhe und Gesichtsmasken oder Schutzbrillen tragen. Kunden könnten ebenfalls Handschuhe, Masken, Sichtschutz sowie Kondome oder sonstigen Schutz bei Intim-Massagen tragen.
Wer auf solche Szenarien hinfiebert, hat bislang noch keine erotische Massage genießen dürfen, sondern sich allenfalls einen wixen lassen.
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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Alt  20.05.2020, 08:16   # 125
¡Latinas!
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Beiträge: 1.378


¡Latinas! ist offline
Zitat von Saphirdion Beitrag anzeigen
Frage: Wenn Untergrund-Prostitution zu mehr Corona Infektionen führt, weil man nicht weiß, wo es passiert, dann müssten Bordelle ja auf Infektionen von SDLs kontrolliert werden, oder? Da würde die jährliche Gesundheitsüberprüfung beim Amtsarzt aber nicht ausreichen. Wenn das Gesundheitsamt da am Ende alle zwei Wochen die SDLs testet, dann sehen die mich bei einem positiven Test auf der Kameraaufnahme. Das ist nicht gut.
Da werden auch alle zwei Wochen nicht reichen. Das müsste man ja dann täglich tun. Keine Ahnung, wie man das durchführen wollte. Aber wenn man es wollte, würde man sicher eine Lösung finden. Wenn es um Profi-Fußball geht, denn spielen Testkapazitäten ja auch keine Rolle.

Zudem bräuchte man dann die gleichen Mechanismus zur Kontaktverfolgung, wie es sie auch bei Friseuren gibt.

Sicher für viele nicht gerade attraktiv. Allerdings hat man bei offiziellen Läden noch die Möglichkeit, hier regelnd einzugreifen. Bei allem, was unter der Hand läuft, gibt es die nicht.
__________________
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Alt  20.05.2020, 07:35   # 124
-
 

Beiträge: n/a


Wenn das Gesundheitsamt da am Ende alle zwei Wochen die SDLs testet, dann sehen die mich bei einem positiven Test auf der Kameraaufnahme.
Wieso sollten die Dich auf der Kameraaufnahme sehen?
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Alt  20.05.2020, 05:44   # 123
seltsammer
 
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Beiträge: 9


seltsammer ist offline
Massagen erlaubt ??

Dieser Anwalt meint, dass Massagen mit Happy End eigentlich nicht mehr wegen Corona verboten werden dürften. Das sollte das KVR München mal lesen. (Massagen sind ja mal ein Anfang.)

https://www.anwalt.de/rechtstipps/co...gt_167815.html
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Danke von
Alt  20.05.2020, 00:22   # 122
Saphirdion
"Wann kommt der Bus"
 
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Beiträge: 1.351


Saphirdion ist gerade online
@Calimero

Frage: Wenn Untergrund-Prostitution zu mehr Corona Infektionen führt, weil man nicht weiß, wo es passiert, dann müssten Bordelle ja auf Infektionen von SDLs kontrolliert werden, oder? Da würde die jährliche Gesundheitsüberprüfung beim Amtsarzt aber nicht ausreichen. Wenn das Gesundheitsamt da am Ende alle zwei Wochen die SDLs testet, dann sehen die mich bei einem positiven Test auf der Kameraaufnahme. Das ist nicht gut.
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Alt  20.05.2020, 00:06   # 121
Saphirdion
"Wann kommt der Bus"
 
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Beiträge: 1.351


Saphirdion ist gerade online
Sauerstoff hilft mir nix ...

Mensch E.B., geh nicht gleich auf Rampage Mode.
Ich vertraue jetzt einfach mal auf die Trennung der Behörden und hoffe, das Finanzamt hat keinen Zugriff auf die Daten des Gesundheitsamts. Wenn eine Infektion bei einer SDL auftritt, dann kann natürlich jemand auf dem Gesundheitsamt was mitkriegen.
Die Kontaktdaten werden, soweit ich weiß, nur bis vier Wochen nach dem Besuch aufgehoben. Sollte bei einem Haus durch scheinen, dass da Kontaktdaten irgendwie an SDLs oder andere Nichtauthorisierte weiter gegeben werden ... wäre geschäftsschädigend.
Nur zum Verständnis: Anonymität ist mir sau wichtig genauso wie eine gewisse Sicherheit. Darum gehe ich auch nur zu Terminwohnungen.
Das sind jetzt auch keine Ideen, die ich prockelnd finde. Für mich war nur interessant, inwiefern das Argument der Infektionsketten-Nachverfolgung entkräftet werden könnte. Das erscheint mir als der Endgegner. Aber eigentlich ist das Totschlag-Argument der Gegner, dass ein infizierter Freier seinen Bordellbesuch nicht angibt und dann Infektionskettenverfolgung nicht funktioniert.
Wenn ich registriere, wie Du da hoch gehst, dann wird mir klar, dass ich mich mit Pay6 Lockdown bis Corona Ende abfinden muss. Und wenn ich bereit wäre in der Terminwohnung meine Daten anzugeben, dann bringst auch nix, weil nur wegen mir macht kein Laden auf :-)
Es war ein Strohhalm. Andererseits, die Wohnungen, zu denen ich gegangen bin bzw. gehe haben Videoüberwachung. Da könnte man auch sehen, dass ich nicht der Postbote bin. Und mein Autokennzeichen ist wahrscheinlich auch fett auf dem Schirm.

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Alt  20.05.2020, 00:03   # 120
test54321
grantlnder Stänkerer
 
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test54321 ist offline
Zitat von Calimero123 Beitrag anzeigen
Das Einzige was wirklich hilft: Medikamente und Impfung
Oder - immer noch am wahrscheinlichsten - Immunisierung durch entschleunigte Durchseuchung.

Zitat von Calimero123 Beitrag anzeigen
Und damit zum Anfang – eine Prostitutionsverbot führt wahrscheinlich zu mehr Neuinfektionen ohne zu Wissen wo denn jetzt. Das sollte ein Lauterbach und Co. eigentlich wissen.
Klar weiß er das. Widerspricht aber seinem Wunsch die Prostitution abzuschaffen.
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Alt  19.05.2020, 23:57   # 119
-
 

Beiträge: n/a


Leute – jetzt mal ehrlich. Das geforderte Verbot hat mit Corona nichts zu tun – die Forderung gibt es ja schon deutlich länger. Perfide ist es das Virus mit dem Schutz von Frauen zu verknüpfen. Das ärgert mich maßlos.

Natürlich ist die Wahrscheinlichkeit das ein Kunde der ohne Symptome Virusträger die DL ansteckt und diese dann einige (nicht alle) die zwei drei Tage später kommen sehr hoch. Aber was ich die Tage über Aerosole in geschlossenen Räumen lese, gilt das für Restaurants, etc. also alles was drinnen passiert auch. Sogar in Büros mit 2 Meter Abstand zwischen den Schreibtischen, wenn die da telefonieren und auch lauter reden, damit es alle hören.

Was kann man machen also überall und auch im P6?

Der Kunde muss einen aktuellen Test der DL vorzeigen (max. 5 Tage alt) und die DL genauso.
(Leider dauern die Schnelltests wohl noch mehrere Stunden, sonst …).

Dann ist es schon mal recht sicher. Problem: Eigentlich müsste die DL ja den Ausweis sehen, damit Name und Test passen. Und die Handynummer hat sie ja auch. Im Restaurant reicht das ja auch. Die DL führt für sich eine Liste, die nur sie hat. Und wenn dann sie oder der Kunde positiv wird … was dann?

Also das Ganze ist solange sehr schwierig, solange die Kontaktregistrierung in öffentlichen Räumen (egal wo) noch Vorschrift ist. Und das wird solange der Fall sein, solange es in den Landkreisen/Städten/Bundesländern noch täglich zweistellige Fälle gibt, die nicht explizit an einer Stelle (Altenheim, Flüchtlings- Fremdarbeiterunterkunft) ausbrechen. Und das kann noch Monate so bleiben – viele Wochen sowieso.

Nun haben viele hier ihre Stammdamen, die vielleicht den eigenen Namen usw. kennen und manchmal wissen wir auch den echten Namen der DL. Da könnte das Ganze noch ohne das Frauchen was erfahren muss funktionieren. Aber viele probieren immer wieder mal neue DLs aus – davon lebt RL, Kaufmich usw. Das jetzige Verbot, egal obs nun juristisch stimmt oder nicht, verschärft das Problem auch.

Und zur App ohne Namen. Die verhindert nicht das eine DL nach einer Ansteckung noch 5/10/20 Freier ansteckt und die müssen noch nicht mal Symptome habe.

Das Einzige was wirklich hilft: Medikamente und Impfung

Und damit zum Anfang – eine Prostitutionsverbot führt wahrscheinlich zu mehr Neuinfektionen ohne zu Wissen wo denn jetzt. Das sollte ein Lauterbach und Co. eigentlich wissen.
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Danke von
Alt  19.05.2020, 23:49   # 118
test54321
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test54321 ist offline
Das Problem der Anonymität ist keins.

Infektionsketten kann man auch anonym verfolgen - nichts anderes ist doch mit der (Offline-)Corona-App geplant.
Niemand muss wissen, wer ich bin und wo ich war - es genügt dass ich erfahre, dass ich Kontakt zu einer infizierten Person hatte. (z.b. über eine SMS an die Fick-Telefonnummer oder eben eine Meldung der App)

Dass es danatürlich Missbrauchspotential gibt ist klar - aber das gab es auch vor Corona schon.

Die Damen sind übrigens zur Buchführung verpflichtet und speichern auch bisher schon fleißig Eure Telefonnummern mitsamt Fickpseudonym. Mehr braucht auch das Gesundheitsamt nicht.
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Alt  19.05.2020, 23:40   # 117
E.B.
Dipl. Eremit (erem.)
 
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Beiträge: 2.951


E.B. ist offline
da müsste die Ehefrau oder Nacbarn bzw. Arbeitskollegen ja nichts von der Pay6-Aktivität mitbekommen. Vorausgesetzt natürlich, es würde bei einem Infektionsverdacht kein Brief kommen, sondern man würde eine Mail bekommen etc.
Mach mal bitte das Fenster auf und lass Sauerstoff herein.
Denkst du echt, dass man irgendwo "X hat Y gefickt"-Listen haben kann, und das NICHT irgendwann in falsche Hände gerät, und nicht falsch benutzt wird?

"Nur gegen Corona" ist das neue "nur gegen Terroristen".

Was denkst du was z.B. passiert, wenn im April nächsten Jahres eine Prostituierte Unterstützung möchte, weil sie (von wem auch immer) schwanger geworden ist? Denkst du wirklich, dass da nicht ALLE zum Vaterschaftstest aufgetrieben werden? Denkst du wirklich dass das anonym angeht, dass da kein BILD-Bürger-Reporter auftaucht? Denkst du wirklich, dass das Finanzamt (und alle Weiber die da arbeiten) sich die Gelegenheit entgehen lassen, viertelstundengenau Steuern aus den Huren zu pressen (welche Huren werden in andere Länder ausweichen (die flexiblen), welche werden hierbleiben müssen? genau, die alternativlosen) und dabei 1. schauen, ob sie den ihren oder den ihrer besten Freundin auf den Listen finden, und 2. geeignete Kandidaten für eine Steuersonderprüfung finden.
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Things fall apart, the centre cannot hold, mere anarchy is loosed upon the world.
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Alt  19.05.2020, 22:46   # 116
Saphirdion
"Wann kommt der Bus"
 
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Beiträge: 1.351


Saphirdion ist gerade online
Problem der Anonymität

Ich muss gestehen, die Anonymität beim Pay6 erscheint mir im Zusammenhang mit Corona als ein gewichtiges Argument, das ich wesentlich finde. Die Strategie Infektionsketten aufzuspüren ist ja eigentlich nur möglich, wenn Kontakte von den Gesundheitsämtern nachvollzogen werden können.
Jetzt mal als blöde Frage und als Gedankenspiel: Angenommen man würde Bordellbesuch etc. an die Angabe der personenbezogenen Daten knüpfen und das könnte vom Amt überprüft werden (z.B. könnten Überwachungskameras überprüft werden, um sicher zu stellen, dass die Bordelle die Meldedaten passend zur Zahl der Kunden aufgenommen haben) - da müsste die Ehefrau oder Nacgbarn bzw. Arbeitskollegen ja nichts von der Pay6-Aktivität mitbekommen. Vorausgesetzt natürlich, es würde bei einem Infektionsverdacht kein Brief kommen, sondern man würde eine Mail bekommen etc.
Nach einem Impfstoff gegen Corona würde die Problematik ja auch für einen neuen Erreger gelten, der im Moment wahrscheinlich in irgendwelchen Viechern heranreift und in 5 oder 10 Jahren beim Menschen auftaucht. Wenig erfreuliche Aussichten.

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Alt  19.05.2020, 22:23   # 115
Chesster-Sinester
 
Mitglied seit 22.12.2010

Beiträge: 40


Chesster-Sinester ist offline
Prostitution: Politiker fordern dauerhaften Lockdown und ein Sexkaufverbot
https://www.tagesschau.de/inland/pro...orona-101.html
Hmmm wenn das in die Illegalität für immer getrieben wird, wird es nicht verschwinden.
Was man jetzt alles plötzlich durch Corona härter umsetzen will – es wird gruselig.
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Alt  18.05.2020, 23:58   # 114
Saphirdion
"Wann kommt der Bus"
 
Mitglied seit 05.01.2020

Beiträge: 1.351


Saphirdion ist gerade online
10. Die Chinesen erheben Plagiatsvorwürfe gegen uns. Wir weigern uns Entschädigungszahlungen zu leisten und alle Plagiate werden vernichtet. Wäre das erste mal, dass es so rum geht ...

P.S. Was ist mit neuen Formen der Autoerotik gemeint? Ich habe nur zwei Hände.
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