HOME TARNKAPPEN-Modus einschalten
 
   Login    Gratis Registrierung           YouWix.com       Webcam  

Alle neuen Beiträge    HURENTEST Startseite   
 
  TARNKAPPEN-Modus = AUS   |   EINSCHALTEN                 Translator



LUSTHAUS - Das lustige Sex & Erotikforum OHNE Zensur - seit 1997

Escort Girls, Hobbyhuren, Huren, Nutten, Dominas, Bordelle & Erotik Massagen im anonymen Test


   

   

   


Neu!!! snatchlist.com | redirty.com | gratiszeiger.com | lusthaus.live

LUSTHAUS Live Stream: #couples #paare | #asian | #bigboobs | #anal | #lesbian | #milf | #skinny | #bbw | #smalltits | #german | #bdsm | #newgirls


Wer ist online? Hurentest-Album, Insiderforen Alle neuen Beiträge & Berichte       Live Stream Suchen
Zurück   LUSTHAUS Forum > LUSTHAUS Hurentest (Testberichte) > DEUTSCHLAND - Hurentest Forum > Bayern & Franken > München
  Login / Anmeldung  

7 + 8



   
9

10


11


   

12


13


   
14


15


   
16



17/18



19


   
20


21


   
22


23


   
24


25


   
26


27


   
28


39/40









Frankfurter Ring 137 München
Frankfurter Ring 137
# aktuell anwesende Damen #


































LUSTHAUS Hurentest







Snatchlist - Mach mit...







GRATIS eBook
für alle Lusthäusler
Warum Männer zu HUREN gehen?
ebook.lusthaus.com




Banner für deine Homepage,
damit noch mehr Gäste
zu dir kommen:

LUSTHAUS Hurentest LUSTHAUS Hurentest

LUSTHAUS Hurentest






Banner bestellen?    Girls | Clubs

....



 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Alt  13.05.2020, 13:02   # 1
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.917


test54321 ist offline
Behördenwillkür im KVR München

  FOTO anklicken und größer / schärfer machen  
Bild größer / schärfer machen.
Das KVR macht sich die Welt, wie sie ihm gefällt:

Zitat von https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Sicherheit/Prostitution.html
Wichtiger Hinweis

Da Prostitution in Bayern bis auf Weiteres aufgrund der Coronapandemie nicht erlaubt ist, ist auch eine Anmeldung gem. § 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) aktuell nicht möglich.
Sobald eine Tätigkeitsaufnahme oder Anmeldung wieder möglich sein sollte, erfahren Sie dies über öffentliche Medien oder auf dieser Webseite. Zwischenzeitlich erreichen Sie uns wie gewohnt telefonisch oder schriftlich.
https://www.muenchen.de/rathaus/Stad...stitution.html


Aha! Ist das überhaupt so?

Nein! Eine eiskalte Lüge!

Schauen wir doch mal nach in der offiziellen Verordnung namens "Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) Vom 5. Mai 2020 (BayMBl. Nr. 240, Nr. 245) BayRS 2126-1-8-G":

Zitat von https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240/
§ 11 Freizeiteinrichtungen

Vereinsräume, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Diskotheken, Badeanstalten, Thermen, Wellnesszentren, Saunas, Jugendhäuser, Freizeitparks, Stadtführungen, Fitnessstudios, Tanzschulen, Vergnügungsstätten, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Untersagt sind ferner touristische Reisebusreisen. Satz 1 gilt nicht für die Durchführung von Prüfungen nach § 15 und von Aus- und Fortbildungen nach § 16 Abs. 3.
https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240

So, Bordelle sind geschlossen.
Und Hausbesuche? Prostitution generell verboten?
Steht nicht da! In der ganzen Verordnung nicht.
Und was nicht verboten ist, ist erlaubt!

Zwar könnten Kommunen und Gesundheitsämter wohl durchaus weitergehende Verordnungen erlassen, das haben sie aber nicht. Im Gegenteil, es wird immer nur auf die oben zitierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verwiesen.

Warum auch? Von einzelnen Hausbesuchen von Prostituierten oder erotischen Massagen geht keine nennenswert höhere Infektionsgefahr aus als bei allen anderen, längst wieder zulässigen Dienstleistungen, z.B: Wellness-Massagen.

Bislang konnte ich keinerlei Norm ausfindig machen, nach der die Prostitution wegen Corona in Bayern verboten sein sollte.
Ich warte immer noch darauf, dass mir jemand einen Gesetzestext zeigt, in dem so etwas stehen soll.
Immer nur unbegründete Behauptungen, dass es verboten wäre!

Meines Erachtens verhält sich das KVR hier eindeutig gesetzeswidrig.
Eine unverhältnismäßige Einschränkung der verfassungsrechtlich zugesicherten freien Persönlichkeitsentfaltung und Berufsausübung ohne gesetzliche Grundlage!

Leider interessiert sich für dieses Thema offensichtlich kein Jurist, der das KVR verklagen würde.

Dafür dürfen Spielhallen wieder öffnen, obwohl "Vergnügungsstätten" eindeutig geschlossen sein müssen!

Aber wen interessiert schon was in der Verordnung steht? Das KVR tut in Gutsherrenmanier, wie es ihm beliebt.

Zum Kotzen.

Antwort erstellen          Mit Zitat antworten


 Neu!!   Schau den Girls beim FICKEN zu...  kostenlos... LIVE...

w w w . l u s t h a u s . l i v e


KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  15.05.2020, 13:40   # 63
Saphirdion
"Wann kommt der Bus"
 
Mitglied seit 05.01.2020

Beiträge: 1.351


Saphirdion ist offline
Behörden und andere Merkwürdigkeiten ...

Ehrlich gesagt wundere ich mich über die Blauäugigkeit der Behörden von anderer Seite her.
Eine Bekannte ist Lehrerin. Da wurde in Baden-Württemberg letzte Woche mit vielen Auflagen, Konzepten etc. geöffnet. Die Kids sollen nicht miteinander in engen Kontakt treten und die Lehrkraft hat dies zu garantieren. Auf dem Papier wirkt das schlüssig. Zitat meiner Bekannten: "Die schreiben das so hin und haben keine Ahnung, wie Jugendliche ticken. Die kommen rein und umarmen sich erst mal, wollen zu zweit an einem Tisch sitzen. Da kannst Du reden wie Du willst, das ist denen egal." Ich denke mal, Behörden handeln da weniger juristisch, sondern ganz pragmatisch.
-Prostitution: keine Lobby, keine Öffentlichkeit, können wir verbieten, dann keine Arbeit mit Kontrolle etc. -Schule: starke Elternlobby, Demonstrationen, politischer Druck, machen wir auf und lassen das das Problem der Lehrer sein.
Antwort erstellen         
Alt  15.05.2020, 13:28   # 62
-
 

Beiträge: n/a


Na dem das KVR nun Gaststättenbetreibern erlaubt ihre Freifläche ggf. auf den Parkplatz auszudehnen, damit mehr Gäste bei den geltenden Abstandsregeln bewirtet werden können, könnte doch jemand aus dem Stadtrat mal den Antrag stellen für die Dauer der Einschränkungen den Sperrbezirk aufzuheben.

Sozusagen ein Konjunkturprogramm für Hotels und sonstige Unterkünfte.

Was nützt es einem Hotel, wenn es aufmachen darf, aber kaum Gäste aus dem Ausland kommen.
Mal ganz abgesehen von der Möglichkeit ohne Verbot Stammkunden auch zu Hause zu empfangen.

Aber ohne Lobby wird hier nix passieren.

Wir werden noch öfter im Polizeibericht über diese Verstöße lesen.
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  15.05.2020, 12:38   # 61
Gemmazimma
A bissl wos geht imma
 
Benutzerbild von Gemmazimma
 
Mitglied seit 26.07.2014

Beiträge: 2.732


Gemmazimma ist offline
Zitat von Eliote Beitrag anzeigen
Verschwendung von Lebenszeit...

...dieser Diskussion zu folgen
Dann scheinst Du noch viel davon übrig zu haben, schön für dich.
Wenn nicht, was machst Du dann hier ???

Das heißt beim Friseur oder Physiotherapeuten z.B. dass Kunden die Hände desinfizieren und eine Maske tragen müssen. Davon kann, wenn notwendig, abgewichen werden (z.B. bei der Rasur)
Rasuren sind gar nicht erlaubt!

Was viele gar nicht kapieren ist, dass bei jedem Besuch, der Kunde erfasst werden muss. Das heißt Name und Kontaktdaten werden dokumentiert, damit bei einer Infektion der Infektionsweg und mögliche andere Infizierte ermittelt werden können
Gibt nix zu kapieren, was Paysex betrifft, weil hypothetisch. Bei meinem Friseur war das nicht nötig. Wie ein Kollege schrieb, hängt es wohl davon ab, ob der jeweilige Laden in der Berufsgenossenschaft ist

Antwort erstellen         
Danke von
Alt  15.05.2020, 12:02   # 60
DorianGray
 
Benutzerbild von DorianGray
 
Mitglied seit 09.09.2018

Beiträge: 123


DorianGray ist offline
Dieses Vorgehen vom KVR ist leider nur ein Beispiel von Behörden, die sich mit teilweise sehr willkürlichen "Auslegungen" über geltendes Recht hinwegsetzen nach dem Motto "wem's nicht passt, der soll halt klagen" - dem Kalkül folgend, dass ein Gerichtsverfahren (natürlich nur für den Kläger ...) mit hohem Zeitaufwand und finanziellen Risiken verbunden ist und somit viele dann zähneknirschend klein beigeben werden.

Die Behörde hat nichts zu verlieren - selbst wenn der Kläger obsiegt, hat es weder für die Behörde noch deren Verantwortliche Nachteile: Die Gerichtskosten trägt ja sowieso der Steuerzahler. Personelle Konsequenzen? Bei Beamten? Würde mich mal interessieren, ob das in so einem Fall jemals dazu gekommen ist.

Anderes schönes Beispiel dafür: Nichtanwendungserlass.

Auch bei der Anwendung europäischen Rechts in regulierten Branchen setzen die deutschen Behörden gerne noch einen drauf, ebenfalls nach dem Motto "wem's nicht passt, der soll halt klagen".

Da wundern sich dann Politiker über "Staatsverdruss" und sinkende Wahlbeteiligungen ...
Antwort erstellen         
Alt  15.05.2020, 11:23   # 59
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.917


test54321 ist offline
Zitat von wüstenwind Beitrag anzeigen
Tja das KVR...

https://www.tz.de/muenchen/wiesn/okt...-13681963.html

Für diejenigen, die es nicht gemerkt haben: Seit 6. Mai gibt es in Bayern keine Ausgangsbeschränkungen mehr. Nur noch Kontaktbeschränkungen.
Und bereits am 5. Mai hat der VGH bereits entschieden, dass fast alles als "triftiger Grund" gelten darf:
https://www.focus.de/politik/trotz-a..._11946225.html

Aber das interessiert doch das KVR nicht...
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  15.05.2020, 11:06   # 58
Sabata
Butterfly Man
 
Benutzerbild von Sabata
 
Mitglied seit 18.04.2018

Beiträge: 18.572


Sabata ist offline
Mein endgültig letzter post hier.

Die Dame kennt doch sowieso meinen (Fick-)Namen und meine (Fick-)Telefonnummer und speichert beides in ihrem Handy. Das kann sie gerne auch auf einem Zettel notieren - wo ist das Problem?
Du musst dich überall mit Anschrift eintragen. Falls eine Ansteckung beim Frisör etc. erfolgt es zurückverfolgt
werden kann. Da Nützt kein Fick Nick,kein Prepaid Handy das man vor der Registrierungspflicht erworben hat und zu 90% ausgeschaltet ist.

Das ist Blauäugig.
__________________
"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
Antwort erstellen         
Alt  15.05.2020, 10:51   # 57
wüstenwind
 
Benutzerbild von wüstenwind
 
Mitglied seit 04.02.2015

Beiträge: 3.781


wüstenwind ist offline
Um noch einmal auf den Anlass des Threads zurückzukommen:

Es ist keine Anmeldung möglich - es geht dabei noch gar nicht um die Ausübung. Die wird nur zur Begründung hergenommen.

Tja das KVR...

Update vom 6. Mai, 8.40 Uhr: Nix wird‘s mit Auto-Kinos auf der Theresienwiese und im Münchner Norden! Das Kreisverwaltungsreferat (KVR) hat entsprechenden Plänen eine Absage erteilt. „Der Besuch des Kinos mit dem Auto stellt keinen triftigen Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung dar“, zitiert Bild einen KVR-Sprecher. Eine Genehmigung könne man demzufolge nicht erteilen.
https://www.tz.de/muenchen/wiesn/okt...-13681963.html

Für diejenigen, die es nicht gemerkt haben: Seit 6. Mai gibt es in Bayern keine Ausgangsbeschränkungen mehr. Nur noch Kontaktbeschränkungen.



Ob das Oktoberfest stattfinden darf, darüber durfte aber sehr wohl diskutiert und befunden werden. Obwohl alle großen Ansammlungen verboten waren und weiter sind.
Aber klar, fürs Oktoberfest erhalten die KVR-Mitarbeiter ja offenbar Wiesn-Marken, da haben die Mitarbeiter ja ein Eigeninteresse
https://www.oktoberfest.bayern/wiesn...t-1397028.html
Antwort erstellen         
Alt  15.05.2020, 10:20   # 56
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.917


test54321 ist offline
Zitat von Eliote Beitrag anzeigen
Die bestehenden Vorschriften sind eigentlich alle hinlänglich bekannt
Richtig - und laut denen wurde Prostitution als solche nicht generell verboten (jedenfalls in Bayern).
(Darfst aber gerne das Gegenteil aufzeigen wenn du kannst)


Zitat von Eliote Beitrag anzeigen
und das Kontaktverbot wurde nur gelockert. Dienstleister dürfen unter strengen Auflagen wieder arbeiten, wenn die entsprechenden Hygienevorschriften eingehalten werden!

Das heißt beim Friseur oder Physiotherapeuten z.B. dass Kunden die Hände desinfizieren und eine Maske tragen müssen. Davon kann, wenn notwendig, abgewichen werden (z.B. bei der Rasur), aber der Dienstleister muss in jedem Fall einen vorgeschriebenen Schutz tragen!

Was viele gar nicht kapieren ist, dass bei jedem Besuch, der Kunde erfasst werden muss. Das heißt Name und Kontaktdaten werden dokumentiert, damit bei einer Infektion der Infektionsweg und mögliche andere Infizierte ermittelt werden können.
Wer auf die Nummer Bock hat, kann das gerne tun...
Völlig richtig!
Prostituierte werden in Deutschland mittlerweile juristisch als ganz normale Dienstleister behandelt.
Warum also nicht?
Die Dame kennt doch sowieso meinen (Fick-)Namen und meine (Fick-)Telefonnummer und speichert beides in ihrem Handy. Das kann sie gerne auch auf einem Zettel notieren - wo ist das Problem?

Zitat von Eliote Beitrag anzeigen
Ach nein, es gibt ja keine Genehmigung für das Rotlichtgewerbe.
Ach nein?
Dieser Thread ist dir entgangen?
https://huren-test-forum.lusthaus.cc...18#post2275318
(Ist zwar in Sachsen-Anhalt, aber warum solltest das nicht auch im Rest der Republik gehen?)

Ist aber auch egal, denn es geht hier um Hausbesuche.

Zitat von Eliote Beitrag anzeigen
Vielleicht könnte es eine geben, wenn die Betreiber eine Hygienekonzept vorlegen und genehmigen lassen würde. Aber vermutlich haben die gar keinen Bock darauf, weil in der gegenwärtigen Situation nur wenige Kunden kommen würden. Damit würde sich der Betrieb höchstwahrscheinlich nicht lohnen und somit bleiben die Läden trotzdem geschlossen. Alles natürlich rein hypothetisch.
Die Betreiber haben bereits Hygienekonzepte aufgrund des ProstSchG, die müssen nur angepasst werden.

Ich weiß gar nicht was mich mehr aufregt: die Willkür des KVR oder die Ignoranz einiger Kollegen hier.
Langsam wundert es mich aber auch nicht mehr warum Verschwörungstheoretiker so viel Zustimmung finden. Offenbar sind viele nicht mehr in der Lage oder willens klar und objektiv zu denken (oder waren es nie).
Insofern muss ich auch zugeben: Die Angstmacherei der Regierung hat erstaunlich effektiv ihre Wirkung entfaltet. (und ist wohl etwas über das Ziel hinausgeschossen)
Antwort erstellen         
Alt  15.05.2020, 09:47   # 55
Sabata
Butterfly Man
 
Benutzerbild von Sabata
 
Mitglied seit 18.04.2018

Beiträge: 18.572


Sabata ist offline
@ test54321

Ich bin öfters deiner Meinung. Aber hier in dem Fall nicht.


Ich bin kein Jurist

Das hast du eindrucksvoll dargelegt.
Bist du einer?

@ Eliote
Verschwendung von Lebenszeit...
Recht hast du.
__________________
"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
Antwort erstellen         
Alt  15.05.2020, 09:28   # 54
Eliote
 
Mitglied seit 27.05.2006

Beiträge: 141


Eliote ist offline
Verschwendung von Lebenszeit...

...dieser Diskussion zu folgen.

Die bestehenden Vorschriften sind eigentlich alle hinlänglich bekannt und das Kontaktverbot wurde nur gelockert. Dienstleister dürfen unter strengen Auflagen wieder arbeiten, wenn die entsprechenden Hygienevorschriften eingehalten werden!

Das heißt beim Friseur oder Physiotherapeuten z.B. dass Kunden die Hände desinfizieren und eine Maske tragen müssen. Davon kann, wenn notwendig, abgewichen werden (z.B. bei der Rasur), aber der Dienstleister muss in jedem Fall einen vorgeschriebenen Schutz tragen!

Was viele gar nicht kapieren ist, dass bei jedem Besuch, der Kunde erfasst werden muss. Das heißt Name und Kontaktdaten werden dokumentiert, damit bei einer Infektion der Infektionsweg und mögliche andere Infizierte ermittelt werden können.
Wer auf die Nummer Bock hat, kann das gerne tun...

Ach nein, es gibt ja keine Genehmigung für das Rotlichtgewerbe.

Vielleicht könnte es eine geben, wenn die Betreiber eine Hygienekonzept vorlegen und genehmigen lassen würde. Aber vermutlich haben die gar keinen Bock darauf, weil in der gegenwärtigen Situation nur wenige Kunden kommen würden. Damit würde sich der Betrieb höchstwahrscheinlich nicht lohnen und somit bleiben die Läden trotzdem geschlossen. Alles natürlich rein hypothetisch.
Antwort erstellen         
Alt  15.05.2020, 09:22   # 53
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.917


test54321 ist offline
Zitat von Sabata Beitrag anzeigen
Man(n) weiß das man im Moment wenn man Damen aufsucht es verboten ist.
Das hat auch niemand bezweifelt.
Du musst schon genau lesen was ich dem KVR vorwerfe.

Zitat von Sabata Beitrag anzeigen
Da brauch man nicht jedes Wort in schnellgestrickten Gesetzen umdrehen oder so deuten das man doch dürfte.
Oh doch, genau das muss man - vor allem wenn es um so massive Grundrechteinschränkungen geht wie im Moment.

Zitat von Sabata Beitrag anzeigen
Ich bin kein Jurist
Das hast du eindrucksvoll dargelegt.
Antwort erstellen         
Alt  15.05.2020, 08:19   # 52
Sabata
Butterfly Man
 
Benutzerbild von Sabata
 
Mitglied seit 18.04.2018

Beiträge: 18.572


Sabata ist offline
Ich bin kein Jurist

Aber mit gesundem Menschenverstand betrachtet:

So ganz unrecht hat Intoleranzistnichtok ja nicht.

Man(n) weiß das man im Moment wenn man Damen aufsucht es verboten ist.

Da brauch man nicht jedes Wort in schnellgestrickten Gesetzen umdrehen oder so deuten das man doch dürfte.

Alle andere ist Wortklauberei. Wenn die Strafe dann ins Haus flattert will ich denjenigen mal sehen der ein Verfahren anstrengt gegen das Bußgeld.

(Gerne dann einen extra Thread dazu bitte aufmachen,damit man nicht durcheinanderkommt.)

Der ertappte wirds nicht an die große Glocke hängen und zähneknirschend zahlen.
(Siehe letzen Satz mit Frau/Freundin)
__________________
"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
Antwort erstellen         
Alt  15.05.2020, 07:56   # 51
wüstenwind
 
Benutzerbild von wüstenwind
 
Mitglied seit 04.02.2015

Beiträge: 3.781


wüstenwind ist offline
ich erwarte jetzt aber mal eine Demo vor dem KVR von den absoluten Kämpfern hier
Eine solche Demo macht wohl nicht viel Sinn wenn das Thema hier schon so kontrovers diskutiert wird, dass offenbar viele LHler wie sogar Du @Intoleranzistnichtok offensichtlich hinter dem KVR stehen.
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  15.05.2020, 07:43   # 50
Intoleranzistnichtok
Dreiloch AO Liebhaber
 
Benutzerbild von Intoleranzistnichtok
 
Mitglied seit 10.04.2013

Beiträge: 1.268


Intoleranzistnichtok ist offline
ich erwarte jetzt aber mal eine Demo vor dem KVR von den absoluten Kämpfern hier die Zuhälter und Huren unterstützen möchten im Kampf gegen die Behörde

wenn ihr hier schreibt ändert sich nichts ihr müsst euch schon mit einem Pappschild in der Hand medienwirksam vor dem KVR aufstellen, die Bildzeitung und sonstige Schmeißfliegen kommen dann schon um euer Problem medienwirksam in die Öffentlichkeit zu bringen

anschliessend könnt ihr das Thema dann mit eurer Frau oder Freundin noch beim Koffer packen diskutieren nachdem sie rausbekommen hat daß ihr zu Huren geht und euch die Freundschaft oder Ehe gekündigt haben

Ich bin aber auch böse Heute - sorry muss am Wetter liegen

Antwort erstellen         
Alt  14.05.2020, 18:39   # 49
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.917


test54321 ist offline
Zitat von Milfi Beitrag anzeigen
Der Link von mir bezeichnet es als Verboten weil Körperkontakt verboten
Stimmt aber nicht.
Körperkontakt ist nicht verboten du Schlaumeier.
Im Gegenteil, sogar die Maskenpflicht entfällt wenn die Art der Dienstleistung das erforderlich macht!
Wie sollten sonst Friseure, Kosmetik- und Nagelstudios usw. ihre Dienstleistungen erbringen?

Zitiere doch die Stelle in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der das stehen soll!

Du und die anderen geilen Böcke hier versuchen mit arg fadenscheinigen Begründungen zu "beweisen" warum Prostitution doch erlaubt ist, nur halt der Bordelbetrieb verboten.
Das ist nicht nötig.
In unserem schönen Land ist erstmal alles erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.
Wenn etwas angeblich verboten sein soll, liegt die Beweispflicht beim Verbietenden.

Was kann ich dafür wenn die zu blöd waren, die Verordnung eindeutig zu schreiben?
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  14.05.2020, 18:37   # 48
Buffalo Bill
Einmal Löwe - immer Löwe
 
Benutzerbild von Buffalo Bill
 
Mitglied seit 25.10.2002

Beiträge: 30.386


Buffalo Bill ist offline
wenn die Menschheit nicht an diesem Drecks-Virus verreckt, dann ganz bestimmt an den ihm folgenden Hygiene-Maßnahmen ...
__________________
BB
Willywirt
Dichterfürst
Comte De la Voile


Da Preiß` redt sein` ganzn Denkvorgang mit,
da Bayer gibt bloß as Ergebnis bekannt ...

Da Bayer hoit liaba as Mai, bevor à`an Schmarrn redt,
da Preiß` redt liaba an Schmarrn, bevor à`as Mai hoit ...

À g`wamperter Bayer is à gstand`ns Mannsbuid,
à g`wamperter Preiß` is à fette Sau ...
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  14.05.2020, 18:32   # 47
wüstenwind
 
Benutzerbild von wüstenwind
 
Mitglied seit 04.02.2015

Beiträge: 3.781


wüstenwind ist offline
Und ich dachte, Du wärst nur grün hinter den Ohren.
Aber so viel grün erklärt natürlich alles.
Du und die anderen geilen Böcke hier
Wenn Du es nicht kapierst und zudem nicht geil bist, dann treib Dich halt in anderen Foren rum.
Antwort erstellen         
Alt  14.05.2020, 18:32   # 46
¡Latinas!
Me gustan todas
 
Benutzerbild von ¡Latinas!
 
Mitglied seit 18.09.2014

Beiträge: 1.378


¡Latinas! ist offline
Zitat von henryx01 Beitrag anzeigen
Beschäftigte könnten beispielsweise komplett angezogen bleiben, Einweg-Handschuhe und Gesichtsmasken oder Schutzbrillen tragen. Kunden könnten ebenfalls Handschuhe, Masken, Sichtschutz sowie Kondome oder sonstigen Schutz bei Intim-Massagen tragen.
Das macht doch dann aber wirklich keinen Spaß.
__________________
Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen aus 2% Moral, 48% Hemmungen und 50% Neid (François de La Rochefoucauld).
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  14.05.2020, 17:43   # 45
Milfi
 
Benutzerbild von Milfi
 
Mitglied seit 25.12.2012

Beiträge: 40


Milfi ist offline
  FOTO anklicken und größer / schärfer machen  
Bild größer / schärfer machen.
Lass es lieber, es wird nicht besser...
In der Tat mein lieber.
Du und die anderen geilen Böcke hier versuchen mit arg fadenscheinigen Begründungen zu "beweisen" warum Prostitution doch erlaubt ist, nur halt der Bordelbetrieb verboten.
Big brain time...
__________________
*Honk Honk*
Antwort erstellen         
Alt  14.05.2020, 17:37   # 44
henryx01
 
Benutzerbild von henryx01
 
Mitglied seit 29.07.2013

Beiträge: 107


henryx01 ist offline
Red face "Corona-Verordnungen" und erotische Massagen - sind Verbote noch gerechtfertigt?

"Corona-Verordnungen" und erotische Massagen - sind Verbote noch gerechtfertigt?
Erstellt am 13.05.2020
(15)

Die Öffnung von Prostitutionsstätten für das Publikum und Prostitution an sich ist derzeit überall in Deutschland verboten. Dagegen ist aufgrund der Lockerungsmaßnahmen in einigen Bundesländern die Erbringung von (Wellness) Massage-Dienstleistungen wieder erlaubt.

Erotik-Massagestudios gelten als Prostitutionsstätten und können dementsprechend nicht von derartigen Lockerungen profitieren. Aber ist die Unterscheidung zwischen Wellness-Massagen und erotischen Massagen eigentlich gerechtfertigt oder ließen sich nicht auch erotische Massagen bei Gewährleistung gewisser Hygienemaßnahmen ohne Infektionsrisiko durchführen?

Die Rechtslage wird nachfolgend am Beispiel Hamburg erläutert.

Die Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in der Freien und Hansestadt Hamburg (Hamburgische SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO) in der mittlerweile 6. Fassung ist ab dem 13. Mai 2020 gültig und sieht in Bezug auf Prostitutionsstätten usw. in § 7 folgendes vor:

Prostitutionsstätten dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
Prostitutionsvermittlung und die Ausübung der Prostitution sind nicht gestattet.
Prostitutionsveranstaltungen dürfen nicht durchgeführt werden.
Prostitutionsfahrzeuge dürfen nicht bereitgestellt werden.
Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes ist untersagt.

Die Verordnung gilt insoweit zunächst bis zum 31.05.20. Es ist allerdings derzeit nicht zu erwarten, dass Prostitutionsstätten ab dem 01.06.20 ihre Pforten wieder öffnen dürfen.

Erotik-Massagestudios gelten als Prostitutionsstätten. Außerdem sind zum Beispiel Massagen im Intimbereich sexuelle Handlungen und damit sexuelle Dienstleistungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes, wenn dafür gezahlt wird. Dementsprechend lässt sich der Verordnung derzeit ein doppeltes Verbot für Erotik-Massagestudios entnehmen.

§ 12 der Verordnung trifft Regelungen für das Friseurhandwerk und Dienstleistungen der Körperpflege.

Danach dürfen Betriebe des Friseurhandwerks und Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Nagelstudios, Massagesalons, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe bei Erfüllung der nachfolgenden Pflichten ihre Leistungen anbieten:

Zum Zweck der Nachverfolgung von Infektionsketten sind die Kontaktdaten von Kundinnen/Kunden und das Datum des Besuchs zu dokumentieren.

Weiterhin ist ein Konzept zum Infektionsschutz (Schutzkonzept) zu erstellen.

Letztlich müssen die Beschäftigten bei der Tätigkeit eine Mund-Nasen-Bedeckung und bei gesichtsnahen Dienstleistungen eine Atemschutzmaske ohne Ausatemventil, die mindestens die Klasse FFP-2 der europäischen Norm EN 149:2001+A1:2009 erfüllt, sowie eine Schutzbrille oder einen Gesichtsschild tragen. Weitergehende Anordnungen zum Infektionsschutz durch die Behörde sind möglich.

Bei diesem Pflichtenkatalog handelt es sich um Anforderungen, die neben einem Wellness-Massagestudio auch problemlos von Erotik-Massagestudios erfüllt werden könnten. Kundendaten könnten dokumentiert werden (auch wenn dies Kunden aus Diskretionsgründen möglicherweise nicht entgegen kommt). Es ist auch hier durchaus möglich, dass die Beschäftigten sich selbst und auch die Kunden entsprechend vor einer Ansteckung schützen können. Beschäftigte könnten beispielsweise komplett angezogen bleiben, Einweg-Handschuhe und Gesichtsmasken oder Schutzbrillen tragen. Kunden könnten ebenfalls Handschuhe, Masken, Sichtschutz sowie Kondome oder sonstigen Schutz bei Intim-Massagen tragen.

Welcher Körperteil eines Kunden - ob nun der Rücken eines Kunden oder aber der Intimbereich -massiert wird, kann bei entsprechenden Schutzmaßnahmen keine Rolle spielen, wenn das Risiko einer Tröpfcheninfektion oder aber auch einer Schmierinfektion minimiert wird. Problematisch könnte allenfalls sein, dass Kunden Ihre Kontaktdaten nicht im Betrieb angeben möchten. Dieses Problem kann allerdings nicht gegen eine grundsätzliche Öffungsmöglichkeit sprechen.

Nach hier vertretener Ansicht spricht einiges dafür, dass die Verordnung in Bezug auf erotische Massagen rechtswidrig ist, da hier in Bezug auf eine Infektionsgefahr im Vergleich zu Wellness-Massagen ähnlich zu behandelnde Sachverhalte tatsächlich ungleich behandelt werden. Rechtsmittel gegen die Verordnung könnten demnach erfolgsvorsprechend sein.

Auch der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V. fordert in einem Schreiben an die Landesregierungen die Gleichbehandlung von nicht-medizinischer und erotischer Massage.
Antwort erstellen         
Alt  14.05.2020, 17:21   # 43
wüstenwind
 
Benutzerbild von wüstenwind
 
Mitglied seit 04.02.2015

Beiträge: 3.781


wüstenwind ist offline
Lass es lieber, es wird nicht besser...
Antwort erstellen         
Alt  14.05.2020, 16:50   # 42
Milfi
 
Benutzerbild von Milfi
 
Mitglied seit 25.12.2012

Beiträge: 40


Milfi ist offline
Bayern über alles ihr Saupraisen.

@wüstenwind
weil der gute Schreiberling sich selbst widerspricht.
Der Link von mir bezeichnet es als Verboten weil Körperkontakt verboten, in deinem Link ist es erlaubt weil Prostitution nicht ausdrücklich verboten. Und so darf man selbst das einschalten was sich idr zwischen den Ohrwascheln befindet um so abzuwägen was in zutrifft.
__________________
*Honk Honk*
Antwort erstellen         
Alt  14.05.2020, 12:45   # 41
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.917


test54321 ist offline
Zitat von Domainator Beitrag anzeigen
In jedem größeren "Puff" (hier bitte passende Bezeichnung für das Etablissement einsetzen) rennt ganz sicher ein Anwalt herum. Die SDL's haben einen Haufen Vereine und sind teilweise gut organisiert. Diese Vereine könnten auch die finanziellen Mittel dazu aufbringen, hier eine "Nichtigkeitsfeststellungsklage" (guckst Du Wikipedia) durchzuziehen. Das wäre deren Job - und sollte deren Interesse sein.
Ich find es merkwürdig, dass sich hier noch nicht viel mehr bewegt hat und dass die Branche sich so einfach "ruhig stellen" lässt.
Da bin ich nur teilweise Deiner Meinung, geschätzter Kollege.

Die meisten Etablissements, von denen wir hier sprechen, sind doch 1- oder 2-Mann-Betriebe. Chef + Hausdame (oft sogar in Personalunion). Die mögen vielleicht einen Hausjuristen an der Hand haben, aber so eine Klage muss ja auch zunächst finanziert werden - mit ungewissem Ausgang (auf See und vor Gericht...). Sofern man überhaupt erst auf die Idee gekommen ist, dass da ein eklatantes juristisches Missverhältnis besteht das es zu klären gilt.

Michi hat völlig richtig angemerkt, dass es zwar Verbände gibt, die aber an notorischem Mitglieder- (und damit auch Geld-)mangel leiden.
Es ist leider heutzutage immer noch so, dass man sich in dieser Branche mit öffentlich wirksamen Aktionen schwer tut. Das gilt für Betreiber, und insbesondere für die Huren selbst.
Ausländische verstehen nicht viel und interessieren sich auch nicht sonderlich für die gesetzlichen Regelungen in Deutschland - Einheimische Huren wiederum scheuen aus nachvollziehbaren Gründen die Öffentlichkeit. Viele haben ein bürgerliches Leben in dem nur wenige von dem Rotlichtjob wissen, wenn überhaupt.

Wie viele von Euch würden öffentlich auf dem Marienplatz für die Wiedereröffnung der Bordelle demonstrieren? Womöglich während Dir der Bayerische Rundfunk die Kamera ins Gesicht hält?
Ich mit Sicherheit nicht.

P6 hat keine Lobby. Das ist leider auch 2020 noch die Realität.

Die Spielautomatenaufsteller haben offensichtlich eine starke Lobby:

https://www.isa-guide.de/isa-gaming/...es/208584.html:
Automatenwirtschaft fordert bundesweite Spielhallen-Wiedereröffnung

5. Mai 2020. Der Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) fordert, dass gewerbliche Spielhallen im ganzen Bundesgebiet wieder ihren Betrieb aufnehmen dürfen.
DAW-Vorstandssprecher Georg Stecker: „Das heutige Treffen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hat die Türen weit aufgemacht für eine bundesweite Wiedereröffnung der rund 9.000 staatlich konzessionierten Spielhallen in Deutschland. Die Länder müssen ihre Entscheidungskompetenzen nun konsequent nutzen – zum Schutz der Unternehmen der Automatenwirtschaft und zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Der Abwanderung der Spielgäste in illegale ausländische Online-Casinos müsse ein Ende bereitet werden. Es sei entscheidend für den gesetzlich verankerten Kanalisierungsauftrag, dass so schnell wie möglich wieder das legale Angebot der staatlich konzessionierten Spielhallen zur Verfügung stünde, so Stecker weiter. „Die Menschen müssen wieder dort spielen können, wo sie geschützt sind.““
Klingt hochgradig grotesk - hat aber funktioniert.

Ich sage: Die Huren müssen wieder dort ficken können, wo sie geschützt sind!
Antwort erstellen         
Alt  14.05.2020, 10:23   # 40
michael120
 
Benutzerbild von michael120
 
Mitglied seit 12.02.2014

Beiträge: 2.012


michael120 ist offline
Ich find es merkwürdig, dass sich hier noch nicht viel mehr bewegt hat und dass die Branche sich so einfach "ruhig stellen" lässt.
Sollte man eigentlich meinen. Problem ist: Es gibt keine wirkliche Lobby in der Paysex Branche. Dona Carmen ist ein gutes Beispiel. Versuch bspw. mal herauszufinden, wieviele der Bordellbetreiber oder der SDL in diesem - immerhin ihren brancheneigenen - Interessenverband organisiert sind oder diesen unterstützen. Nada! Das sieht man schon bei ihren putzigen Demos, wo 5 abgehalfterte Transen und 10 SDL und Ehemalige Fähnchen schwingen. Das Schlimme ist, es liegt nicht einmal an Dona Carmen; die machen mehrheitlich nämlich gute Arbeit. Es liegt an dem Desinteresse der im Paysex tätigen Personen. Frag doch bei deinem nächsten Besuch das Mädel, ob sie Dona Carmen kennt. Die eine Hälfte wird Dich anschauen, wie ein Auto. Die andere Hälfte wird Dir sagen, dass Dona gerade besetzt ist.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wenn die große Mehrheit in dem Business etwas mehr Interesse, Engagement und vor allem Verstand/Weitsicht hätte, wäre vieles anders. Für gefühlt 90% der Betreiber und SDLs kam ja auch das ProstSchG über Nacht, obwohl das Gewitter schon seit einer Ewigkeit am Horizont war.
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
Antwort erstellen         
Alt  14.05.2020, 07:49   # 39
wüstenwind
 
Benutzerbild von wüstenwind
 
Mitglied seit 04.02.2015

Beiträge: 3.781


wüstenwind ist offline
@Domainator
Ich sehe es ja ein, dass Du Dich hier (und wahrscheinlich zurecht) darüber aufregst. Aber glaubst Du nicht, dass es Leute gibt, die ein wesentlich ausgeprägteres, nämlich monetäres, Interesse an der Klärung dieser Tatsache haben (sollten)?
Ich bin da zwar nicht gemeint, fühle mich aber angesprochen.
Wenn Du hier im LH liest mit welcher Vehemenz sich die Freier-Kollegen dazu äußern, dass Prostitution in Bayern verboten sei - dann ist dieser Thread von test54321 genau richtig um ein paar aufzuwecken.

Auch wenn - wie man wohl sagen muss - Prostitution mit erheblichen Einschränkungen versehen ist, Corona hin oder her.

Ich fasse mal für mich zusammen was in München wohl erlaubt ist aus Sicht von Freier und DL:
Ich lasse mich besuchen in einer Räumlichkeit bzw. an einem nicht einsehbaren Ort, die/der nicht im Sperrbezirk liegt. Dafür kommen für die meisten von uns nur wenige Hotels in Frage. Dort müsste ich mir insbesondere geschäftlich bedingt ein Zimmer nehmen. Und könnte mich dann besuchen lassen.
(Sobald die Hotels demnächst auch wieder für touristische Zwecke öffnen dürfen sinkt diese eine Hürde ab)

Antwort erstellen         
Danke von














Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 04:35 Uhr.

·.¸¸.·´¯`*©* Beschwerden, Zensurwünsche, Drohungen mit und ohne Ultimatum, etc.

·.¸¸.·´¯`*©* Support (Hilfe, Fragen, Kooperationen, etc.)


LUSTHAUS Hurenforum - Shop       www.lusthaus.shop

Bannerwerbung für Huren & Bordelle bestellen | LUSTHAUS Gutscheine bestellen | LUSTHAUS Aktien kaufen

Copyright © 1997-2024 LUSTHAUS Stiftung Hurentest seit 1997, 15th Floor Tower A, Torre de Las Americas, Panama City

008