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Alt  14.08.2018, 19:05   # 1
howardchance
---
 
Mitglied seit 04.03.2018

Beiträge: 24


howardchance ist offline
Verfassungsbeschwerde ProstSchG wird nicht verhandelt!

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Bundesverfassungsgericht nimmt die Beschwerden nicht zur Entscheidung an!

Eine Hammernachricht, mit der so nicht unbedingt zu rechnen war! Wie Dona Carmen e.V. soeben berichtet, hat die zuständige Kammer des Bundesverfassungsgerichts unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1534/17 mit Beschluss vom 26.07.2018 die „Beschwerden nicht zur Entscheidung angenommen“! Kurz zusammengefasst: es wird nicht verhandelt! Das Ende! Die Entscheidung von Deutschlands höchstem Gericht ist zudem nicht anfechtbar!

Die heutige Nachricht ist sehr ernüchternd und führt nun dazu, dass über die Inhalte nicht verhandelt wird! Das Gericht hat es sich recht einfach gemacht und hatte vermutlich auch überhaupt keine Lust die Sache wirklich zu verhandeln.

Im Prinzip haben Verstösse gegen „Formalien“ zum Beschluss geführt! Indirekt wird der inzwischen verstorbene Verfahrensbevollmächtigte Rechtsanwalt Starostik sozusagen posthum gerügt

Der Artikel:
https://prostitution2017.de/schutzges...g-gescheitert/
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Alt  16.08.2018, 19:27   # 28
glücksbringer1959
 
Mitglied seit 18.11.2013

Beiträge: 1.051


glücksbringer1959 ist offline
@francoise

Ich habe nicht gesagt, dass Zwangsprostitution durch das Gesetz von 2001 zugenommen hat, sondern lediglich, dass es sie immer noch gibt. Und machen wir uns doch nichts vor, Armutsprostitution aus Osteuropa ist die eine Seite der Medaille, die andere ist oft auch, dass die Fruaen von kriminellen Banden unter Durck gesetzt werden, und zwar nach dem Motto: Wir wissen, wo Deine Familie lebt...

Mit dem Gesetz von 2001 wurde die Prostitution legalisiert, die Frauen haben einen Rechtsanspruch auf ihren Lohn für sexuelle Dienstleistungen, Anrecht auf Krankenversicherung, usw.

Aber es wurden auch die Zuhälter legalisiert. Aus ihnen wurden honorige "Vermieter", die sehr oft die Frauen immer noch wie ihr Eigentum behandeln, usw. Das weißt Du sicher besser als ich. Und das sollte aufhören. Aber das neue Gesetz tut nichts in diese Richtung. Die immer noch vorhandenen und aktiven kriminellen Banden könnten schalten udn walten wie bisher. Das meinte ich mit mangelndem Schatz der Frauen. Dafür tut das neue Gesetz nichts. Und die vorhandenen Gesetze, um so etwas einzudämmen, werden vielfach nicht angewendet, weil es sich ja um eine Randgruppe in der Gesellschaft handelt.

Dieses Millieu weißt immer noch mafiöse Struktuten auf, die man nicht ernsthaft zu zerschlagen versucht. Unser Staat tut sich mit der Bekämpfung organisierter Kriminalität immer noch sehr schwer.
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Alt  16.08.2018, 19:26   # 27
Jan Sommer
 
Mitglied seit 28.11.2014

Beiträge: 60


Jan Sommer ist offline
@glücksbringer1959

Wenn Du mich schon indirekt zitierst, dann bitte auch vollständig:
(…) die mit der Politik unserer Regierung und der zunehmend gleich geschalteten Justiz unzufrieden sind (...)
Ich führe derzeit selbst einen Rechtsstreit und kann nur sagen, dass es eine Illusion ist zu glauben Richter wären neutral.
Viele stehen Parteien und Lobbyverbänden nahe oder sind sogar selbst Mitglied, wollen Karriere machen und urteilen selbstverständlich im Sinne ihrer Partner.
Ich gehe davon aus, dass der lange Weg über die Verwaltungsgerichte irgendwann dafür sorgen wird, dass das Gesetz doch noch dort landet, wo es eigentlich hingehört: Beim Verdassungsgericht, dass dann seine Vereinbarkeit mit dem Grundgestz prüfen wird. Sehr sorgfältig, überlegt und ausgewogen. So wie wir es von vielen Entscheidungen des Verfassungsgerichtes aus der Vergangenheit kennen.
Was meinst Du wie viele Jahre dieser Weg wohl dauern wird?
Auf jeden Fall werden es zu viele Jahre sein und in der Zwischenzeit werden Tatsachen geschaffen, weil bestimmte mächtige Leute ihre eigenen, egoistischen Interessen einfach durchsetzen wollen.

Ob diese nun mit dem Grundgesetz konform sind oder nicht, ist denen gleichgültig.
Diese Leute wissen ganz genau, wie mühselig und langwierig der Rechtsweg ist und setzen darauf, dass diesen der Kläger nicht durchhält.

Wenn Du also Erfolg haben willst, musst Du mit allen legalen Mitteln dafür kämpfen. Da darf es keine Denkverbote geben.
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Alt  16.08.2018, 18:07   # 26
francoise
 
Benutzerbild von francoise
 
Mitglied seit 19.08.2012

Beiträge: 471


francoise ist offline
@glücksbringer1959:

Sicher trifft zu, dass das Prostitutionsgesetz vom 20.12.2001 unvollständig war und zum Beispiel die Fragen des Baurechts und des Gewerbesteuerrechts nicht mitgeregelt hat.

Man darf aber nicht auf die Propaganda der Befürworter des ProstSchG hereinfallen und von "Auswüchsen" usw. sprechen, die angeblich das ProstG verursacht hat. Es ist einfach eine unbelegte Behauptung, dass Zwangsprostitution, Zuhälterei und Menschenhandel durch das ProstG zugenommen hätten. Die Zahlen des Bundeskriminalamts zeigen das Gegenteil.

Immer wieder beklagt wird der Zustrom von Prostituierten aus Osteuropa. Der ist aber nicht durch Schlepperei verursacht, sondern durch das extreme Wohlstandsgefälle innerhalb Europas.
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Alt  16.08.2018, 17:15   # 25
glücksbringer1959
 
Mitglied seit 18.11.2013

Beiträge: 1.051


glücksbringer1959 ist offline
@francoise

Danke für Deinen Beitrag (#22). Die folgenden 2 nehme ich mal als Scherz, wie sie wohl auch gemeint sind.
Es wurde auch Zeit, dass mal wieder über den Kern der Sache etwas gesagt wird, anstatt sich in wilden Verschwörungstheorien über angebliche Seilschaften zwischen "geleichgeschalteten" Gerichten und Politik auszulassen.

Das Verfassungsgericht hat in der Vergangenehit oft genug seine Unabhängigkeit von der Legislative und auch der Exekutive sehr deutlich unter Beweis gestellt.

Viele emfinden das neue Gesetz als, diplomatisch formuliert, missglückt. Es sollte die Auswüchse, die das erste Gesetz nicht verhindert hat, beseitigen. Tja, das war dann wohl mal nix.

Es gibt weiterhin Zwangsprostitution, Armutsprostitution vor allem aus Osteuropa, etc.

Der Geburtsfehler des 1. Gesetzes, dass es in erster Linie die Zuhälter legalisiert und weniger die Prostituierten geschützt hat, ist eben damit nicht behoben. Das war auch nicht zu erwarten.

Den Schritt zum schwedischen Modell wird man in Deutschland wohl kaum gehen, weil dann einfach zu viele Steuereinnahmen wegfallen.

Ich gehe davon aus, dass der lange Weg über die Verwaltungsgerichte irgendwann dafür sorgen wird, dass das Gesetz doch noch dort landet, wo es eigentlich hingehört: Beim Verdassungsgericht, dass dann seine Vereinbarkeit mit dem Grundgestz prüfen wird. Sehr sorgfältig, überlegt und ausgewogen. So wie wir es von vielen Entscheidungen des Verfassungsgerichtes aus der Vergangenheit kennen.

Einen politischen Willen, das ganze Thema mal wirklich im Sinne der Prostituierten sinnvoll zu regeln, kann ich bei keiner der im Bundestag vertretenen Parteien erkennen. Die einen wollen ihre konservativ-klerikale Klientel ruhig stellen, die anderen wollen den "gesellschaftlichen Fortschritt" des 1. Gesetzes nicht vollends ausradieren, usw.

Mich stört ein wenig, dass anscheinend fast jeder Freier meint, es wisse es besser als alle anderen. Kommt mir manchmal so vor, wie das Heer der Bundestrainer, die alles immer besser wissen als Jogi Löw, oder wer auch immer gerade der Bundesdepp ist.

Mein Erfahrung in der BRD, die sich inzwischen auf mehr als 5 Jahrzehnte erstreckt, hat mich eines gelehrt: Die Mühlen der Justiz mahlen zwar langsam, aber eines Tages kommt schon das Richtige dabei raus.

Das 1. Gesetz Anfang des Jahrtausends war ein großer Wurf, gemessen daran, dass vorher alles, aber auch wirklich alles illegal war. Dass dabei Fehler passiert sind, wundert also nicht. Eine Novelle dieses 1. Gesetzes nach ca. 15 Jahren ist daher an sich auch nichts Ungewöhnlich. Nur sieht es so aus, dass es eigentlich nichts verbessert und in einigen Passagen auch noch sehr zweifelhaft ist. Ich warte jetzt mal in Ruhe ab, was in der nächsten Zeit so passiert. Es wird wohl etwas dauern, weil die Zärtlichkeitsfachverkäuferinnen keine wirklich mächtige Interessenvertretung wie z.B. die IG Metall, verdi, etc. haben. Der Grad der Organisierung ist nun leider sehr, sehr bescheiden. Auch das ein Geburtsfehler des 1. Gesetzes.

So, will Euch nicht langweilen, sonst driftet es wieder in eine endlose Diskussion ab. Es sollte hier ja nur kundgetan werden, dass die Klage nicht angenommen wurde. Und es gab eine ganze Reihe Wortmeldungen dazu. Es zeigt, dass das Thema viele beschäftigt. Zu Recht.

Schauen wir einfach mal, was die Zukunft bringt.

My 2 Cent.
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Alt  16.08.2018, 16:32   # 24
francoise
 
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Beiträge: 471


francoise ist offline
Die Wirkung wird gering sein. Schrot ist nur für Geflügel und kleines Getier.
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Alt  16.08.2018, 14:46   # 23
scoresese
 
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Beiträge: 455


scoresese ist offline
Thumbs down

Ich empfehle jedem meiner Gesprächspartner eine Schrotflinte bereit zu halten. Schießt auf Euren Feind und vielleicht trefft Ihr auch noch ein paar Juristen. Komisch, ich ernte immer verständliches Lächeln.

Achtung: Dies ist "Satire" und kein Aufruf zur Gewalt.
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Alt  16.08.2018, 14:38   # 22
francoise
 
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Mitglied seit 19.08.2012

Beiträge: 471


francoise ist offline
Soweit es die Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichts erkennen lässt, hat das BVerfG damit, dass es die Beschwerde ausschließlich wegen "Qualitätsmängeln" nicht angenommen hat, einen offenen Zustand erhalten. Auch die Bundesregierung und die Figuren, die hinter dem ProstSchG stehen, können hier keine Siegesfanfaren blasen. Das BVerfG hat sogar ausdrücklich auf diesen offenen Zustand hingewiesen, nämlich mit der Bemerkung, dass insbesondere (!!) die Frage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der §§ 29, 31 ProstSchG (Unverletzlichkeit der Wohnung) offen (!!) bleibt.

Bedenklich sehe ich die Bemerkung, die Beschwerde hätte stärker auf die Zielsetzungen des Gesetzes und die sich daraus ergebenden Abwägungsfragen eingehen müssen. Die Zielsetzungen des Gesetzes sind im Wesentlichen abstrakte, generelle gesellschaftspolitische Vorstellungen. Nicht die einzelne Prostituierte soll geschützt werden, sondern die allgemeine Masse der Prostituierten. Damit es der Summe der Prostituierten besser geht, sollen einzelne Prostituierte Einschränkungen der Grundrechte in Kauf nehmen. Das ist ein kritischer Ansatz!

Der Ausgang hält in jeder Hinsicht die Möglichkeit eines zweiten Anlaufs offen. Die Frage ist leider, ob die Betroffenen noch einmal die Kraft dafür finden.
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Alt  16.08.2018, 14:05   # 21
el_coyote
 
Benutzerbild von el_coyote
 
Mitglied seit 20.04.2009

Beiträge: 947


el_coyote ist offline
Ich hoffe aber, dass dieses Gesetz tatsächlich bald über den Umweg der Verwaltungsgerichte vor dem BVerfG landet.


danke, @michael !

zur ehrenrettung des verstorbenen ra starostik merke ich an, dass dieser genau diesen weg (selbstbetroffenheit, gang durch die instanzen, danach zum bverfg) als für den erfolgversprechenderen angeschaut hat. so lange wollten halt die jetzigen beschwerdeführer nicht warten...


(und vielleicht wusste starostik auch, dass er nimmer so viel zeit hatte)
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Alt  16.08.2018, 08:41   # 20
Jan Sommer
 
Mitglied seit 28.11.2014

Beiträge: 60


Jan Sommer ist offline
@michael120

Okay, verstanden.

Trotzdem sollte bei Deinem juristischen Fachwissen die Frage gestattet sein, ob Du in irgendeiner Weise gegen das Gesetz aktiv bist?

Oder beobachtest Du nur und diskutierst hier im Forum?
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Alt  16.08.2018, 08:22   # 19
michael120
 
Benutzerbild von michael120
 
Mitglied seit 12.02.2014

Beiträge: 1.997


michael120 ist offline
@ Jan

Das kann ich dir sagen: weil ich von DC nix halte. Zum Bespiel den jetzigen Umgang mit dem Beschluss des BVerG. Anstatt sich mit den inhaltlichen Schwächen der Verfassungsbeschwerde auseinanderzusetzen, wird sofort wieder das Bild des Unrechtsstaates bemüht. Permanente Polemik reicht halt nicht, wenn man den Machern des Gesetzes zielsicher und richtig ans Bein pinkeln will.

Den letzten Satz des Beschlusses übersetze ich auch so: "Macht Eure Hausaufgaben und legt dem Gericht was Gescheites, vor allem den (prozessrechtlichen) Anforderungen Entsprechendes vor." Beim höchsten Gericht wegen formalen Anforderungen zu scheitern ist peinlich. Und hierfür kann man nicht dem BVerfG die Schuld geben.
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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Alt  16.08.2018, 07:51   # 18
Jan Sommer
 
Mitglied seit 28.11.2014

Beiträge: 60


Jan Sommer ist offline
Will ja nicht unken. Habe aber damals schon gesagt, dass diese Verfassungsbeschwerde stilistisch und vor allem inhaltlich jetzt nicht gerade ein juristisches Meisterwerk gewesen ist.

Die war in weiten Teilen argumentativ so grottenschlecht, dass es sich am Ende vielleicht sogar als Glückfall darstellt, dass nicht darüber entschieden wird.

Ich hoffe aber, dass dieses Gesetz tatsächlich bald über den Umweg der Verwaltungsgerichte vor dem BVerfG landet
Lieber michael120,

Du besuchst selber Huren und hast ein Interesse daran, dass dieses Gesetz korrigiert wird. Warum unterstützt Du Dona Carmen nicht, wenn Du als Jurist die Schwächen dieser Verfassungsbeschwerde schon frühzeitig erkannt hast?

Die können bestimmt juristische Hilfe gebrauchen und wenn Du es bisher nicht getan hast, dann kannst Du ja jetzt Deine Hilfe anbieten.

@all

Es reicht nicht mehr in dieser Republik nur zu diskutieren und zu hoffen, dass sich etwas zum positiven verändert.

Wer wirklich etwas bewegen will, muss auf die Straße und öffentlichen Druck ausüben. Es werden immer mehr, die mit der Politik unserer Regierung und der zunehmend gleich geschalteten Justiz unzufrieden sind und z.B. in Bürgerbewegungen aktiv werden.
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Alt  15.08.2018, 23:38   # 17
Hotguy26
 
Mitglied seit 19.06.2010

Beiträge: 1.034


Hotguy26 ist offline
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Übrigens Groko = https://de.wikipedia.org/wiki/Gro%C3%9Fe_Koalition

Kroko siehe Bild
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Alt  15.08.2018, 22:19   # 16
michael120
 
Benutzerbild von michael120
 
Mitglied seit 12.02.2014

Beiträge: 1.997


michael120 ist offline
Will ja nicht unken. Habe aber damals schon gesagt, dass diese Verfassungsbeschwerde stilistisch und vor allem inhaltlich jetzt nicht gerade ein juristisches Meisterwerk gewesen ist.

Die war in weiten Teilen argumentativ so grottenschlecht, dass es sich am Ende vielleicht sogar als Glückfall darstellt, dass nicht darüber entschieden wird.

Ich hoffe aber, dass dieses Gesetz tatsächlich bald über den Umweg der Verwaltungsgerichte vor dem BVerfG landet.

"angenommen" = "zulässig und begründet"
Ich kann Dummheit echt nicht ab. Und worüber hätte dann noch verhandelt werden sollen, wenn in deiner Welt "angenommen" gleich "begründet" bedeutet?!
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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Danke von
Alt  15.08.2018, 20:58   # 15
mr.cock27
 
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Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Au man ich sag jetzt nichts mehr dazu
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Alt  15.08.2018, 18:41   # 14
Ruhrjebiet
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Beiträge: 117


Ruhrjebiet ist offline
Das hat mit "keinen schimmer vom rotlicht" garnichts zu tun. Sie sind der verlängerte Arm der Regierung und sind auch von Kroko eingesetzt worden. Damit hat das was zu tun.
die klage wurde bereits angenommen und zwar vor monaten.
Also war sie damit zulässig und begründet.
Die Verhandlung stand bereits in der Agenda für dieses Jahr.
Sie haben jetzt ein völlig willkürliches manöver durchgeführt, um nicht verhandeln zu müssen und um Zeit zu schinden.
sie haben praktisch ihre eigene Aussage nachträglich als Unsinn erklärt.
du meinst wohl das kannste hier verwischen ?
"angenommen" = "zulässig und begründet"
stell dir mal vor. Dein blabla zieht nicht.
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Alt  15.08.2018, 14:44   # 13
maexxx
 
Benutzerbild von maexxx
 
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Beiträge: 4.995


maexxx ist offline
das muss ich kommentieren

dass das Verfassungsgericht keinen Schimmer von der "Rotlicht" Materie hat
du meinst vielleicht fachlich, aber nicht praktisch
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Alt  15.08.2018, 14:27   # 12
mr.cock27
 
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Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Quatsch. Jede Verfassungsbeschwerde muss zulässig und begründet sein. Wenn eine Klage angenommen wird, hat das noch nichts zu sagen. Wie man ja jetzt sieht. Es sind dieses Jahr schon viele Klagen abgewiesen worden, weil sie entweder nicht zulässig waren oder unzureichend begründet.

Aber schon erstaunlich, dass einem ehemaligen Richter solche handwerklichen Fehler unterlaufen, ist die Frage wie stark er schon durch seine schwere Krankheit eingeschränkt war. Hinzu kommt, dass das Verfassungsgericht keinen Schimmer von der "Rotlicht" Materie hat.

Der Verwaltungsrechtsweg stand schon immer offen, sowohl für Betreiber als auch Sdl's. Wäre vielleicht auch sinnvoller gewesen, denn es nicht auszuschließen das ein Verwaltungsgericht die Entscheidung dem Bundesverfassungsgericht zur Vorlage vorgelegt hätte.
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Alt  15.08.2018, 13:30   # 11
Ruhrjebiet
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Mitglied seit 18.03.2018

Beiträge: 117


Ruhrjebiet ist offline
Muß man sich mal überlegen was das für dreiste Agenten sind.
Es hieß im frühjahr, die Klage sei angenommen und die Verhandlung werde diesjahr sein.
Jetzt plötzlich wird es unter abstrusem Vorwand nicht angenommen.
Aber sie können ja machen, was sie wollen, die kontrolliert niemand.
- Sinn des ganzen war nur, die klage vor Verwaltungsgerichten die paar monate zu verhindern.
So jämmerlich sind die da. Sowas mickriges hat ja die Welt noch nicht gesehen.
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Alt  15.08.2018, 13:20   # 10
Ruhrjebiet
---
 
Mitglied seit 18.03.2018

Beiträge: 117


Ruhrjebiet ist offline
Ach das sind doch die reinsten Kriecher. Sie haben es jetzt nur so lange wie möglich rausgezögert.
Das ist Verzögerungstaktik.
erst jetzt, wo die Abweisung vorliegt. ist der Klageweg über verwaltungsgericht offen.
Bevor nicht die Abweisung vorliegt, kann doch nicht vor Verwaltungsgerichten geklagt werden !
Aber das wird ihnen nichts nutzen.
wir haben den besten anwalt und wir werden diesen Krempel in die Entsorgung befördern.
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Alt  15.08.2018, 07:32   # 9
Isabella (Isi)
Hure aus Leidenschaft ;-)
 
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Beiträge: 809


Isabella (Isi) ist offline
Das Gericht hat es sich recht einfach gemacht und hatte vermutlich auch überhaupt keine Lust die Sache wirklich zu verhandeln.
Das gleiche habe ich auch gedacht, als ich die Pressemitteilung über den Beschluss gelesen habe.

Andererseits habe ich es auch schon befürchtet, denn warum sollte man ein Gesetz kippen, das in meinen Augen sowieso hauptsächlich aus einem Grund geschaffen wurde: die absolute Kontrolle!
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Alt  14.08.2018, 21:05   # 8
mr.cock27
 
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Mitglied seit 29.12.2014

Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Sehr bedauerlich...
Offen bleiben muss daher insbesondere die Frage, ob die §§ 29, 31 ProstSchG mit verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind.“
Dann muss Explizit dagegen Verfassungsbeschwerde eingelegt werden. Dann wird man aber den Weg über die Verwaltungsgerichtsbarkeit gehen müssen. Ich versteh bis heute nicht warum nicht schon längst vor den Verwaltungsgerichten geklagt wurde?!

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Alt  14.08.2018, 20:01   # 7
Ruhrjebiet
---
 
Mitglied seit 18.03.2018

Beiträge: 117


Ruhrjebiet ist offline
naja - in einigen europäischen Ländern gilt ja bereits ein Prostitutionsverbot - also was soll das bringen ?
Es interessieren keine "anderen europäischen Länder". völlig uninteressant.
außerdem bedeutet deren "Prostitutionsverbot" nicht, daß es keinen sex gegen Geld gibt, es bedeutet lediglich, daß es keine legalen Puffs gibt.
Selbstverständlich werden wir weitermachnen.
auch wenn sie sich im moment garnix mehr trauen.
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Alt  14.08.2018, 19:45   # 6
maexxx
 
Benutzerbild von maexxx
 
Mitglied seit 23.08.2011

Beiträge: 4.995


maexxx ist offline
EU-Gerichtshof
naja - in einigen europäischen Ländern gilt ja bereits ein Prostitutionsverbot - also was soll das bringen ?
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Alt  14.08.2018, 19:42   # 5
Hotguy26
 
Mitglied seit 19.06.2010

Beiträge: 1.034


Hotguy26 ist offline
Was für ein Scheiß......Einwanderungsgesetze werden nicht beschlossen aber für sowas ist unser Staat immer sofort zu haben.
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Alt  14.08.2018, 19:37   # 4
Ruhrjebiet
---
 
Mitglied seit 18.03.2018

Beiträge: 117


Ruhrjebiet ist offline
Das ist ne Schweinerei. Aber machen kann man nix. Die wollten das nicht, weil sie das Gesetz anullieren hätten müssen und das wollten sie ihren "Freunden" nicht antun. Ganz offensichtlich.
Totales Versagen des Verfassungsgerichtes !
-Neue Verfassungsbeschwerden kann jetzt keiner mehr erheben, nein.
Die frist ist um und damit wird nichts mehr angenommen.
es geht allenfalls noch was vor dem EU-Gerichtshof.
Das kann sein. Starostik hat gesagt, wenn die das nicht annehmen zur Entscheidung, das macht nichts, dann macht er was anderes, wenn ich mich nicht täusche vor dem EU-Gerichtshof.

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