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03.05.2020, 20:38
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# 1
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Mitglied seit 21.10.2019
Beiträge: 53
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Puffs wieder geöffnet
Moin Jungs,
hier ist euer Jizzmo. Habe auf der Website von Van Kampen gelesen, dass die morgen wieder öffnen. Salon Prestige wohl auch. Also ich werde wohl hingehen, weiß nicht wie ihr das seht. Schön entsaften muss sein, ordentlich ein Face bejizzen. Wer jetzt die Puffs unterstützt, unterstützt auch die Frauen, die Existenzsorgen haben. Selbstverständlich unter strengen Vorsichts- und Hygienemaßnahmen! Stay tuned und bleibt gesund.
Der Jizzmo
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23.07.2020, 22:43
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# 71
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Mitglied seit 29.12.2014
Beiträge: 1.098
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Limelight87
Die Öffnung kann sofort beginnen. Beschwerdefrist beim OVG liegt bei zwei Wochen. Solange sind die Läden auf alle Fälle offen. Aber vielleicht legt der Senat auch keine Beschwerde ein. In zwei Wochen wollte man eh nochmals auf Senatsebene über Öffnungen beraten.
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23.07.2020, 20:54
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# 70
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Teddy1000
Mitglied seit 16.09.2018
Beiträge: 276
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Was geht ab?
ja ja.......massage wird wohl geöffnet.
auf der hp von paris nr.5 soll es am montag losgehen....(mit einschränkungen)
die anderen werden mitziehen....müssen natürlich das personal reaktiviern.
infos gibt es ganz gut über BI
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23.07.2020, 19:12
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# 69
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Mitglied seit 03.05.2019
Beiträge: 133
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@limelight
Sehr gute Frage.Würde mich auch sehr interessieren
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23.07.2020, 19:11
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# 68
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Mitglied seit 21.10.2019
Beiträge: 53
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Affengeil! Da werde ich dann mal bald bei Van Kampen anklopfen und mich "massieren" lassen. Peace out der Jizzmo
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23.07.2020, 18:53
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# 67
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Mitglied seit 02.05.2017
Beiträge: 20
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Gibt es einen Juristen unter uns der Laier wie ich erklären kann, ob diese Gerichtsentscheidung eine sofortige generelle Wiedereröffnung von erotischen Massagesalons unter Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen erlaubt? Oder gibt es eine Beschwerdefrist, die erstmal auslaufen muss oder Hygienekonzept, das erstmal genehmigt werden muss? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar - kenne mich mit deutscher Recht überhaupt nicht aus
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23.07.2020, 15:02
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# 66
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Mitglied seit 31.12.2019
Beiträge: 11
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VG Berlin Pressemitteilung
Erotische Massagen und BDSM-Studios im Land Berlin wieder zulässig (Nr. 39/2020)
Pressemitteilung des VG Berlin vom 23.07.2020
https://www.berlin.de/gerichte/verwa...ung.964777.php
Das absolute Verbot der Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt in der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung (SARS-CoV-2-IfSV) des Landes Berlin verstößt gegen den Gleichheitssatz. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Eilverfahren entschieden und damit den Betreiberinnen eines erotischen Massagesalons bzw. eines sog. BDSM-Studios die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeiten unter strengen Auflagen gestattet.
Die Antragstellerin im Verfahren VG 14 L 173/20 betreibt ein Studio für erotische Massagen; die Antragstellerinnen im Verfahren VG 14 L 163/20 sind Inhaberinnen eines sog. BDSM-Studios. Beide Betriebe unterfallen dem Prostitutionsschutzgesetz. Die SARS-CoV-2-IfSV untersagt gegenwärtig die Erbringung jeglicher sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt.
Die hiergegen gerichteten Eilanträge hatten jeweils Erfolg. Die 14. Kammer bewertete das absolute Verbot als gleichheitswidrig. Die Betriebe würden jeweils zu Unrecht mit Bordellen gleichgestellt, in denen der Geschlechtsverkehr ausgeübt werde, mit dem aber ein ungleich höheres Infektionsrisiko verbunden sei. Ein besonders enger Körperkontakt zwischen den Dienstleistenden und den Empfängerinnen und Empfängern der Dienstleistung bleibe bei den Betrieben der Antragstellerinnen gerade aus. Das Angebot beschränke sich – allenfalls – auf Berührungen mit der Hand, weshalb zwischen den Beteiligten in der Regel ein größerer Abstand bestehe. Ferner sei auch die körperliche Aktivität in beiden Teilbranchen sexueller Dienstleistungen unterschiedlich, weil die Durchführung des Geschlechtsverkehrs mit einer intensiven körperlichen Aktivität verbunden sei. Durch die regelmäßig deutlich erhöhte Atemfrequenz und -tiefe sei hierbei die Viruslast erhöht, weshalb die Infektionsgefahr größer sei. Mit den Angeboten der Antragstellerinnen, welches den erlaubten Angeboten nichtmedizinischer Massagen und vergleichbaren körpernahen Dienstleistungen deutlich näher stehe, sei schließlich eine Maskenpflicht besser vereinbar als bei herkömmlichen Bordellen. Das Gericht stellte in beiden Fällen klar, dass die Antragstellerinnen ihre Leistungen jeweils nicht im vollen bisherigen Umfang anbieten dürfen und überdies die jeweiligen Schutz- und Hygienekonzepte einhalten müssen.
Gegen die Beschlüsse kann jeweils Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Beschlüsse der 14. Kammer vom 22. Juli 2020 (VG 14 L 163/20 und VG 14 L 173/20)
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23.07.2020, 14:35
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# 65
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Mitglied seit 29.12.2014
Beiträge: 1.098
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Laut Verwaltungsgericht sind erotische Massagen und BDSM unter Hygieneauflagen wieder erlaubt! Das Gericht hat zwei Klägern im Eilrechtsverfahren recht gegeben.
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01.07.2020, 00:06
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# 64
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Mitglied seit 11.05.2006
Beiträge: 46
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Das Warten hat hoffentlich bald ein Ende
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30.06.2020, 18:23
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# 63
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Mitglied seit 02.05.2017
Beiträge: 250
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Danke, Mr.cock27 für den Hinweis auf die Anfrage an den Senat (#60) vom 4.6.
Wer mag, kann die vollständige Antwort vom 19.6. hier nachlesen.
F.
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30.06.2020, 14:17
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# 62
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Mitglied seit 23.02.2020
Beiträge: 62
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#61
Zitat:
Ich frag mich was das genau bedeuten soll.
Zitat Ende
D.h wohl, daß Corona an anderen Orten dieser Welt nicht so harmlose Auswirkungen hat wie hier im deutschsprachigen Raum.
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30.06.2020, 13:44
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# 61
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Mitglied seit 15.05.2020
Beiträge: 296
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„Ich bin Brasilianerin, wenn ich mit meiner Familie und meinen Freunden telefoniere, höre ich nur schlimme Nachrichten. Auch wenn man feiert, muss man deshalb sehr vorsichtig sein!“
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Ich frag mich was das genau bedeuten soll.
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30.06.2020, 13:29
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# 60
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Mitglied seit 29.12.2014
Beiträge: 1.098
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Im Senat wird laut parlamentarischer Anfrage ein Hygienekonzept für Prostitutionsstätten erarbeitet. Es soll wohl Stufenweise Öffnungen geben. Zuerst wohl nur erotische Massagen (kann doch jedes Bordell anbieten?!).
Mal sehen was passiert.
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28.06.2020, 21:48
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# 59
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Mitglied seit 19.06.2011
Beiträge: 1.329
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#57
Danke! Wichtge Korrektur, die sogleich in meinem Beitrag # 54 vorgenommen wurde. So wird´s richtiger und noch gespenstischer.
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28.06.2020, 12:20
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# 57
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) (
Mitglied seit 19.11.2017
Beiträge: 878
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Zitat von nice0077
wird Ms Corona erreichen: "Abschaffung der Prostitution!"
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Corona zeigt wunderbar, dass Prostitution nicht abgeschafft werden kann, sondern höchstens verboten.
Die Abolitionisten sollten genau beobachten, was gerade passiert, nämlich die Verlagerung der Prostitution von halbwegs guten und sicheren Häusern auf die Straße und ins Internet. Außerdem ist Deutschland relativ gesehen, zumindest aktuell, ein noch begehrenswerteres Ziel, insbesondere für Frauen aus dem Westbalkan.
Es ist eine Farce. Aber interessant. Und untervögelt muss keiner sein.
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28.06.2020, 12:17
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# 56
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Mitglied seit 19.04.2015
Beiträge: 165
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Ich finde es schon interessant.
In der SARS Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin steht in § 7
(4) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt ist untersagt. Prostitutionsgewerbe im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), das durch Artikel 57 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden noch ihre Dienste außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen.
Unter Ordnungswidrigkeiten in 11 (3) 21. steht: Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 7 Absatz 4 sexuelle Dienstleistungen mit Körperkontakt in Anspruch nimmt,
Die Ordnungswidrigkeit bezieht sich also auf etwas, was in 7 (4) gar nicht verboten ist, nämlich die Inanspruchnahme, während das Verbotene, die Erbringung nicht als Ordnungswidrigkeit aufgeführt wird.
Es wäre toll, wenn vielleicht ein mitlesender Jurist das mal einordnen könnte.
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28.06.2020, 11:48
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# 55
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Mitglied seit 29.12.2014
Beiträge: 1.098
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Glaub nicht das die Geburten nach oben gehen. Viel zu unsicher ist die finanzielle Zukunft. Ein Kind ist das letzte was man da braucht...Eher gehen die Scheidungsraten nach oben.
Interessant ist ja das die Gerichte sagen „noch verhältnismäßig“. Ab Juli, August bei jetziger Ansteckungsrate nicht mehr verhältnismäßig?
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28.06.2020, 11:14
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# 54
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Mitglied seit 19.06.2011
Beiträge: 1.329
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Meine vorsichtige Prognose:
1. Ab Dezember werden die Gebuten sprunghaft in dir Höhe schnellen - lustig.
2. Ab jetzt werden die Vergewaltigungszahlen ansteigen - grauenhaft.
Was die Pseudo-feministInnen nicht erreicht haben, wird Ms Corona erreichen: "Verbot der Prostitution!"
Und wenn die Pseudo-feministInnen erkennnen sollten, dass das Verbot der Prostitution kontraproduktiv ist, werden sie die Parole der nächten Stufe ausgeben: "Verbot von Männern!"
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27.06.2020, 22:59
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# 53
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Mitglied seit 02.05.2017
Beiträge: 250
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Die neue Berliner Corona-Verordnung gilt bis zum 24. Oktober 2020
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Was ja, wie bei den früheren Fassungen, nicht bedeutet, dass sie nicht vorher schon geändert werden kann. Steht dem Gesetzgeber frei.
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27.06.2020, 21:09
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# 52
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Mitglied seit 29.03.2020
Beiträge: 25
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Die neue Berliner Corona-Verordnung gilt bis zum 24. Oktober 2020. Mehr ist dazu nicht zu sagen.
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24.06.2020, 20:52
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# 51
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Mitglied seit 13.12.2014
Beiträge: 109
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Formell gilt die Verordnung (VO) des Senats weiter-Alles geschlossen !
Aber der SS - Meißel wird in den meisten THAI-MASSAGEN gegen 10.- € plus, gerieben bis Blut kommt !
VOM BLASEN GANZ ZU SCHWEIGEN !
Heute wollte ich zur Orchidee- Thai-Massage, weil sie mit EL und Analdehnung,u.a. werben- Klasse, die Kim nehme ich mir morgen mit Maske vor !
Bericht für alle Votzeks folgt !
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24.06.2020, 20:27
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# 50
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Mitglied seit 29.12.2014
Beiträge: 1.098
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In 2 Monaten sind eh alle Läden pleite...
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24.06.2020, 19:20
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# 49
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Mitglied seit 02.05.2017
Beiträge: 250
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Weiterhin kein Fortschritt an der Rechtsfront:
https://www.berlin.de/aktuelles/berl...tml?asBordelle
Bordelle in Berlin müssen nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts wegen Corona vorerst weiter geschlossen bleiben. Das Betriebsverbot gelte nach der aktuellen Eindämmungsverordnung des Senats bis zumindest 4. Juli 2020, teilte das Gericht am Mittwoch mit.
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Es heisst also weiter warten für den unbeschwerten Genuss...
F.
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01.06.2020, 16:10
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# 48
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Mitglied seit 21.08.2018
Beiträge: 228
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Was war denn im Prestige hast du ein Link dazu?
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