Das nördlichste Bundesland, Meer umschlungen, erlaubt ab dem 31.05.2021 aufgrund niedriger Inzidenzzahlen die offizielle Wiedereröffnung des Prostitutionsgewerbes unter Einhaltung eines Hygienekonzeptes, d.h. u.a. Kontaktdatenerfassung, Nachweis Negativtest oder Vollimpfung, usw.
Also ähnliche Verfahrensweise wie nach Aufhebung des 1.lockdowns.
Bei den derzeit inserierenden SDLs dürften dann wohl bald wieder die vollen Anschriften in der Anzeige erscheinen.
Die ironische Anmerkung sei allerdings erlaubt, dass zwar bisher das Prositutionsgewerbe bundesweit verboten war, aber eigentlich nur im Bordellsegment wirklich gegriffen hat. Hingegen ist das Wohnungsprostitutionsgewerbe unvermindert resp. sogar verstärkt weitergeführt worden.
Sogar der Str.Str. an der B206 war fast durchgängig besetzt