Wir kennen die individuellen Gegebenheiten nicht, aber sicher konnte nicht jede DL täglich ihr Zimmer kündigen, sondern musste z.B. ein oder zwei gebuchte Wochen noch bezahlen. Ohnehin dürften viele Kosten für einen beruflich bedingten zweiten Haushalt haben. Also ich würde da nicht gleich an Betrug denken. Leider hat sich keine gemeldet mit Infos über das Wie und Wieviel, insofern ist die erste Rückmeldung, die Oldvirgin hier einbringt, doch recht erfreulich.
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Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er es am Kragen hätte! (Mephistopheles in Goethes Faust)
2. Eine rumänische DL sagte mir, dass sie Coronahilfe beantragt und bekommen hat. "Sie zahle ja schließlich Steuern in Deutschland" (das war die gute Nachricht fürs FA).
...und hat sich damit womöglich strafbar gemacht:
Ist die Soforthilfe des Bundes nur für das Weiterzahlen der laufenden Betriebskosten wie Miete,
Leasing usw. gedacht? Und wer Probleme hat, seine Privatausgaben wie Miete und Einkäufe zu
bestreiten, darf den Zuschuss für alle Ausgaben, beruflich wie privat einsetzen?
Das Soforthilfeprogramms des Bundes unterstützt entsprechend den am 23. März 2020 beschlossenen
Eckpunkten kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe durch einen
Zuschuss bei der Sicherung ihrer wirtschaftlichen Existenz und der Überbrückung von akuten Liqui-
ditätsengpässen. Diese laufenden Betriebskosten können unter anderem gewerbliche Mieten, Pachten,
Kredite für Betriebsräume und Leasingaufwendungen umfassen, bezogen auf die drei der Antrag*
stellung folgenden Monate. Dagegen können Kosten des privaten Lebensunterhalts wie die Miete der
Privatwohnung oder Krankenversicherungsbeiträge nicht durch die Soforthilfe abgedeckt werden.
Damit auch insofern die Existenz von kleinen Unternehmen, Freiberuflern und Soloselbständigen
nicht bedroht ist, wird der Zugang zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II), insbesondere
dem Arbeitslosengeld II, vereinfacht. Unter anderem greift hier für sechs Monate eine wesentlich ver-
einfachte Vermögensprüfung, und Aufwendungen für Unterkunft und Heizung werden für die Dauer
von sechs Monaten ab Antragstellung in tatsächlicher Höhe anerkannt.
und weiter:
Stattdessen wird eine glaubhafte und strafbewehrte Versicherung der Antragsteller eingefordert. Die
Antragsteller müssen aber in dem Antragsformular erläutern, inwiefern ihre wirtschaftliche Tätigkeit
durch die Corona-Pandemie wesentlich beeinträchtigt und ihre wirtschaftliche Existenz dadurch
bedroht ist. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Falschangaben müssen die Antragsteller mit
Strafverfolgung wegen Subventionsbetrugs rechnen.
1. Es wird schon wieder massiert in München.
2. Eine rumänische DL sagte mir, dass sie Coronahilfe beantragt und bekommen hat. "Sie zahle ja schließlich Steuern in Deutschland" (das war die gute Nachricht fürs FA).
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Dort, wo die Brünste brennen, muss ich hin!
in dieser Sache ist es so, dass, wie von einigen bereits ausgeführt, keine weiteren betrieblichen Kosten auflaufen und somit der Soforthilfeantrag nicht greift
in diesem Fall gibt es dann nur den Antrag auf Grundsicherung - Infos hier auch bereits hinterlegt
macht da jetzt keinen großen Sinn, da sie im Mai/Juni ihre Heimreise antritt
Aber: Eure Wünsche sollten nicht in den Himmel wachsen: Ihr bekommt keinen Ausgleich für Euren Umsatz / Gewinn, sondern nur Ersatz Eurer trotz Umsatz-Null weiterlaufender und notwendiger Kosten, wenn Ihr diese nachweisen könnt.
Bleibt's gesund, tragt die spezielle Situation mit Fassung, und versucht, alle angebotenen Mittel zur Linderung Eurer finanziellen Einbußen mitzunehmen!
jene hat den Soforthilfeantrag vor ca. einer Woche gestellt - bisher kein Response
sie hat mir auch erzählt, ihre Freundin hätte dies bereits vor drei Wochen getan - gleiches Ergebnis
Morgen treffe ich mich mit ihr und schau mir den Vorgang einmal genau an
nebenbei ein paar Begleiterscheinungen
sie sitzt/liegt seit über vier Wochen nur vor dem TV und isst Schokolade und meint, sie hätte bestimmt 20 Kilo zugenommen
auch das wird kontrolliert und ggfls. Abhilfe geschaffen - Sport usw.
Oh wo war denn dieser Thread vergraben? Bin da heute nur zufällig über den Link des "Bedankt-Euch-Threads" drüber gestolpert.
Die Krankenversicherungsbeiträge für Angestellte mögen Betriebsausgaben sein - aber eine einzelne selbstständige Person wird die Beiträge für die eigene Krankenversicherung meines Wissens nicht als Betriebsausgabe geltend machen können. Dann wird es hierfür vermutlich auch keine staatliche Unterstützung geben. Leider.
Dies ist meine persönliche Einschätzung, ich bin weder Jurist noch Steuerexperte.
Außer Dominas mit eingerichtetem Studio zahlen jetzt viele keine Miete mehr für ihr Zimmer, aber es gibt trotzdem laufende Kosten, insbes. Krankenkasse.
Die Kosten können auf Antrag sofort reduziert werden! Näheres dazu und weitere Tipps hier: https://www.youtube.com/watch?v=ZUSV2fLE9Qw&t=291s
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Übersicht zu bundesweit geltenden finanziellen Hilfsprogrammen
Der Berufsverband weist in seinem neuesten Rundschreiben auf folgende Möglichkeiten hin:
Für die Soforthilfen, die Grundsicherung und unseren Nothilfe Fonds wird kein „Hurenpass“ benötigt!!
Es wird Soforthilfen für die Betriebskosten von Selbstständigen geben. Alle, die zum Beispiel laufende Mietkosten für eine Arbeitswohnung /-zimmer und/oder andere laufende Betriebskosten haben, können dafür bis zum 31.05.2020 die Soforthilfen beantragen.
Es wird eine vereinfachte Grundsicherung geben. Wir empfehlen, bei Bedarf diese Grundsicherung zu beantragen.
Manche Bundesländer zahlen auch Soforthilfen für die Lebenskosten von Solo-Selbstständigen. Infos dazu finden sich im nächsten Abschnitt in der Übersicht der Bundesländer.
Diese Hinweise werden ständig aktualisiert.
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In einem anderen Thread gibt es schon ein wenig Rückmeldungen zum Thema, z.B. https://huren-test-forum.lusthaus.cc...&postcount=141
und weiter aufwärts.
Viele Frauen haben Steuerberater, deren Einbeziehung könnte sich lohnen.
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das wurde unter gewissen Umständen auch bereits erweitert
Die konkrete Einmalzahlung orientiert sich an einem glaubhaft versicherten Liquiditätsengpass für drei bzw. fünf aufeinander folgende Monate.
Für den Fall, dass dem Antragsteller im Antragszeitraum ein Miet- bzw. Pachtnachlass von mindestens 20 % gewährt wurde, kann er den fortlaufenden betrieblichen Sach- und Finanzaufwand nicht nur für drei sondern für fünf Monate ansetzen. Eine nachträgliche Senkung der Miete oder Pacht führt nicht zu einer Rückforderung.
Auszug aus den Bedingungen lt. Bayer. Innenministerium:
Definition zum Liquiditätsengpass:
Ein Liquiditätsengpass liegt vor, wenn infolge der Corona-Pandemie die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem fortlaufenden erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) zu zahlen. Private und sonstige (= auch betriebliche) liquide Mittel müssen nicht (mehr) zur Deckung des Liquiditätsengpasses eingesetzt werden.
Die untenstehende Info von Dona Carmen (formloser Antrag) mag juristisch nicht falsch sein, aber in Bayern ist es offenbar zielführend, den Antrag elektronisch zu stellen, und zwar hier:
Ohnehin dürfte den meisten die Antragstellung vom PC aus lieber sein als einen Brief zu schreiben. Also keine falsche Zurückhaltung, sondern ran an die Tasten, denn es zählen nicht die Ausfälle ab 10. März, sondern die drei Monate ab Antragstellung.
Natürlich haben schon die meisten DLs ihre Zimmer gekündigt und die Werbung auch. Aber wovon sollt ihr das zahlen, wenn der Bordellbetrieb z.B. im Mai oder Juni wieder los geht? Und wenn trotzdem kaum Gäste kommen? Gerade der erwähnte "fortlaufende Betrieb" ist bei allen Betroffenen unterbrochen oder auf fast Null reduziert worden. Manche Frauen zahlen weiter eine reduzierte Miete an den Betreiber (und sei es nur um ein Dach über dem Kopf zu haben). Wie gesagt, im Notfall wird die Beihilfe in ein Darlehen umgewandelt.
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Zu ergänzen wäre noch, dass der Antrag auch formlos gestellt werden kann, besser ist allerdings elektronisch; das Formblatt ist nicht Bedingung!
Falls unberechtigt Geld ausgezahlt wurde, ist erst einmal die Umwandlung in ein Darlehen vorgesehen, also ratenweise Rückzahlung in besseren Zeiten -und nicht gleich ein Betrugsverfahren. Somit besteht auch im Fall von Irrtümern keine wirkliche Gefahr. Die Mädels brauchen das Geld JETZT.
@ Bello: Behalte bitte das Ziel dieses Threads im Auge: Berechtigte Frauen sollen ermutigt werden, einen Antrag zu stellen. Ich hatte die Info schon in einem anderen Thread gepostet, die wurde aber sofort mit ST runtergedrückt ohne dass jemand darauf eingegangen wäre. In diesem Thread BITTE nur möglichst aktuelle, sachlich richtige und möglichst konstruktive Kommentare statt Bedenken und Diskussionen ( >> https://huren-test-forum.lusthaus.cc...d.php?t=270499. Selbstverständlich haben die registrierten und steuerzahlenden DLs jetzt einen Vorteil vor den "illegalen" - endlich!!!
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Hat alles seine Richtigkeit ... Allerdings (und da hab ich mich neulich sehr lange und intensiv mit einem befreundeten Kollegen unterhalten ... und ... bitte, Kollegen, macht Eure "Lieblingsdamen" darauf aufmerksam!) werden diese "€ 9.000" zwar relativ schnell gewährt, aaber ... wenn bei einer "Nachprüfung" (und die ist immerhin möglich!) rauskommt, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung "ausreichend" eigenes Vermögen vorhanden war (Bankkonto etc.), dann wird's "eng" und ein "Betrugsverfahren" ist ganz schnell eingeleitet ...
btw ... ich hab meiner "Lieblingsdame" davon abgeraten ... und sie sieht des genauso wie ich (resp. mein "Kumpel")
wenn die mädchen alleine nicht klar kommen mit dem ausfüllen des antrags diesen zusammen mit dem steuerberater oder einem gemeinnützigen verein für sdl's ausfüllen.
natürlich ist es wichtig, ehrliche angaben zu machen. es geht ja hier nicht um 9,99 € hilfe, sondern um einige tausend euro pro sdl. die anträge werden geprüft und im verdachtsfall auf betrug gibts post von der staatsanwaltschaft.
ps:
die links oben funktionieren nicht !
der link von "maexxx" funktioniert - das überbrückungsgeld kann ONLINE beantragt werden:
wenn ich es richtig verstanden habe, kann/darf das geld auch für lebenshaltungskosten etc. und nicht nur ausschließlich für miete (gfs. rücklagen bei wohneigentum), nebenkosten und strom verwendet werden.
Für angemeldete Einzelunternehmerinnen wirklich sehr einfach auszufüllen ...
hast (im Prinzip) recht, geschätzter Kollege ... nur ... wenn (später ... "nach" Corona) die "Voraussetzungen" geprüft werden, könnte es für manche "eng" werden ...
(Mehr dazu hat bereits unser "Forums-Lawyer" irgendwo anders gepostet)
Wollt nur sagen ... die "Überbrückungs-Hilfe" finde ich auch gut ... nur ... hat sie ihre "Tücken" ...