HOME TARNKAPPEN-Modus einschalten
 
   Login    Gratis Registrierung           YouWix.com       Webcam  

Alle neuen Beiträge    HURENTEST Startseite   
 
  TARNKAPPEN-Modus = AUS   |   EINSCHALTEN                 Translator



LUSTHAUS - Das lustige Sex & Erotikforum OHNE Zensur - seit 1997

Escort Girls, Hobbyhuren, Huren, Nutten, Dominas, Bordelle & Erotik Massagen im anonymen Test


       



Neu!!! snatchlist.com | redirty.com | gratiszeiger.com | lusthaus.live

LUSTHAUS Live Stream: #couples #paare | #asian | #bigboobs | #anal | #lesbian | #milf | #skinny | #bbw | #smalltits | #german | #bdsm | #newgirls


Wer ist online? Hurentest-Album, Insiderforen Alle neuen Beiträge & Berichte       Live Stream Suchen
Zurück   LUSTHAUS Forum > LUSTHAUS Erotikforum > SMALL Talk 😃
  Login / Anmeldung  










GB01

   
GB02
































LUSTHAUS Hurentest







Snatchlist - Mach mit...







GRATIS eBook
für alle Lusthäusler
Warum Männer zu HUREN gehen?
ebook.lusthaus.com




Banner für deine Homepage,
damit noch mehr Gäste
zu dir kommen:

LUSTHAUS Hurentest LUSTHAUS Hurentest

LUSTHAUS Hurentest






Banner bestellen?    Girls | Clubs

....
Umfrageergebnis anzeigen: Wo öffnen Laufhäuser & Co. als Erstes?
Bayern 13 12,15%
Baden-Württemberg 3 2,80%
Berlin 14 13,08%
Brandenburg 1 0,93%
Bremen 0 0%
Hamburg 8 7,48%
Hesssen 4 3,74%
Mecklenburg-Vorpommern 6 5,61%
Niedersachsen 5 4,67%
Nordrhein-Westfalen 20 18,69%
Rheinland-Pfalz 9 8,41%
Saarland 2 1,87%
Sachsen-Anhalt 5 4,67%
Sachsen 4 3,74%
Schleswig-Holstein 2 1,87%
Thüringen 42 39,25%
Multiple-Choice-Umfrage. Teilnehmer: 107. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen




 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Alt  23.05.2020, 12:25   # 1
Dweezil
) (
 
Mitglied seit 19.11.2017

Beiträge: 878


Dweezil ist offline
Wo geht Prostitution wieder los?

  FOTO anklicken und größer / schärfer machen  
Bild größer / schärfer machen.
Kollegen,

die Infektionszahlen sinken, immer mehr genesen.

Irgendwann werden Terminwohnungen, Laufhäuser und Bordelle wieder öffnen dürfen. Ich bin Optimist.

Wo geht es als erstes los, selbst mit Auflagen? Geschützer GV+AV sollte ja nicht riskanter* sein, als der Friseurbesuch.

*Keine Scheren, Rasiermesser etc. Eigentlich ist Pimpern weniger riskant.






NEU: Schau den Girls beim FICKEN zu...
KOSTENLOS... LIVE...


www.lusthaus.live




.

Antwort erstellen          Mit Zitat antworten


 Neu!!   Schau den Girls beim FICKEN zu...  kostenlos... LIVE...

w w w . l u s t h a u s . l i v e


KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  20.05.2021, 23:49   # 253
Sabata
Butterfly Man
 
Benutzerbild von Sabata
 
Mitglied seit 18.04.2018

Beiträge: 18.534


Sabata ist offline
@ Biff Tannen

Ganz einfach. NRW und Bayern waren am Anfang lange Spitzenreiter mit der Anzahl der Infizierten.

Während im Osten die Infiziertenzahlen generell gering waren.

Prisma hat es erfasst siehe Zeitpunkt des Threads/Umfrage.
Antwort erstellen         
Alt  20.05.2021, 21:56   # 252
Prisma
 
Benutzerbild von Prisma
 
Mitglied seit 07.08.2015

Beiträge: 2.043


Prisma ist offline
Kollege, die Umfrage war... siehe Datum.

Kannst Du mir Deinen Satzbau mal erklären? Bin zu blöd dafür.
Antwort erstellen         
Alt  20.05.2021, 17:55   # 251
Biff Tannen
---
 
Mitglied seit 22.12.2020

Beiträge: 93


Biff Tannen ist offline
Kann mir mal jemand erklären, warum jemand ob der zu den 40% gehört, ausgerechnet Thüringen als Bundesland angegeben hat? Wieso sollten ausgerechnet die zuerst öffnen, die nun schon seit ner Ewigkeit die höchste Inzidenz haben?
Antwort erstellen         
Alt  20.05.2021, 16:31   # 250
maexxx
 
Benutzerbild von maexxx
 
Mitglied seit 23.08.2011

Beiträge: 4.995


maexxx ist offline
naja - jetzt wurde ja Fitness der Kategorie Sport zugeordnet und somit wieder vorab eröffnet


da sollten sich die LHler vielleicht einmal beim Sex auch ranhalten, dann könnte man das genauso definieren?
Antwort erstellen         
Alt  20.05.2021, 14:33   # 249
neonerl
 
Benutzerbild von neonerl
 
Mitglied seit 12.02.2010

Beiträge: 161


neonerl ist offline
ich muß erstmal abnehmen bevor ich mich wieder zu einer SDL wage
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  20.05.2021, 11:40   # 248
Trieb66
 
Mitglied seit 14.01.2020

Beiträge: 33


Trieb66 ist offline
Wohl dem der dann einen Kurzen Weg hat um wieder Legal zu pimpern.

Hoffen wir mal das es sich überall wieder durch setzt, macht das ganze doch wesentlich entspannter.
__________________
Ich suche eine Frau, die für 150€ mit mir schläft. Wichtig ist, das es Zeitnah ist. Ich brauch die Kohle dringend!
Antwort erstellen         
Alt  19.05.2021, 21:55   # 247
Travelmen
 
Benutzerbild von Travelmen
 
Mitglied seit 01.02.2002

Beiträge: 1.519


Travelmen ist offline
21.03 Uhr: Sexarbeiterinnen in Amsterdam dürfen wieder arbeiten

Nach monatelanger coronabedingter Pause dürfen in Amsterdam die Sexarbeiterinnen wieder zur Arbeit zurückkehren. Erstmals seit mehr als fünf Monaten waren am Mittwoch hinter den berüchtigten Schaufenstern im Amsterdamer Rotlichtviertel wieder Sexarbeiterinnen zu sehen. Viele der Frauen beklagen, dass sie keine staatlichen Überbrückungshilfen bekommen hätten - und zuletzt illegal arbeiten mussten.
Antwort erstellen         
Alt  02.04.2021, 15:37   # 246
Hermann Freier
 
Benutzerbild von Hermann Freier
 
Mitglied seit 17.11.2014

Beiträge: 1.141


Hermann Freier ist offline
Agentur May - leider nur in Heidelberg Massage möglich

Hab ich auch schon entdeckt. Aber leider bisher nur am Heidelberger Standort von May

Grad jetzt wo Samantha da ist die Bombe und nächste Woche Kelly kommt.
__________________
Egal wie frei du dich fühlst, Hermann ist Freier
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  02.04.2021, 14:21   # 245
Reddick1984
 
Mitglied seit 16.06.2019

Beiträge: 2.905


Reddick1984 ist offline
Post Heidelberg 06221-654871

https://agentur-may.com/aktuelle-girls-heidelberg/
Agentur May
Sehr geehrte Gäste,
wir freuen uns Sie wieder herzlich willkommen heißen zu dürfen.
Selbstverständlich werden alle hygienischen Vorschriften eingehalten.
Ihr Team der Agentur May

***


Besetzung

ca. 5 Damen

Ambiente & Größe

exklusives Ambiente
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  12.10.2020, 11:41   # 244
worker4711
 
Mitglied seit 15.01.2009

Beiträge: 44


worker4711 ist offline
Corona-VO BW ab 12.10.2020 - Prostitution

Zitat von worker4711 Beitrag anzeigen
https://verwaltungsgerichtshof-baden.../,Lde/7290177/

Corona-Verordnung: Schließung von Prostitutionsstätten seit März 2020 mittlerweile unverhältnismäßig Betriebsverbot für Prostitutionsstätten ab 12. Oktober außer Vollzug gesetzt
Es gibt nun eine aktualisierte Corona-Verordnung für Baden-Württemberg ab dem 12. Oktober 2020.
Prostitutions-relevante Punkte daraus: https://huren-test-forum.lusthaus.cc...0&postcount=59
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  06.10.2020, 21:51   # 243
Saphirdion
"Wann kommt der Bus"
 
Mitglied seit 05.01.2020

Beiträge: 1.351


Saphirdion ist offline
Vielen Dank für die vergnügliche Lektüre

Da hat das Gericht aber mal der pietistisch frömmelnden Landesregierung BaWü vor Augen geführt, dass die Herren und Damen Politiker wenig Ahnung von Corona haben. Das mit den Bordellen als angebliche Superspreader Locations wurde ja sauber demontiert. Vielleicht versucht der ein oder andere Politiker sich ja mal zu informieren, was der Unterschied zwischen Grippe und Corona ist. Unser Landesvater als ehemaliger Biologielehrer sollte da ja durchaus dazu befähigt sein.
__________________
Wenn ich in Deine Augen seh, so schwindet all mein Leid und Weh.
Und wenn ich küsse Deinen Mund, so werd ich tausend mal gesund.
Wenn ich mich lehn an Deine Brust, kommt´s über mich wie Himmelslust.
Doch wenn Du sprichst `Ich liebe Dich`, so muss ich weinen bitterlich.

Heinrich Heine, Lyrisches Intermezzo
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  06.10.2020, 21:03   # 242
-
 

Beiträge: n/a


  FOTO anklicken und größer / schärfer machen  
Bild größer / schärfer machen.
in rheinland-pfalz haben geöffnet:

bordell in mainz -> www.erotica-voyage.de (hk siehe bild -> "perso" erforderlich)

bordell in mainz -> https://www.crazy-sexy-mainz.com

eroscenter in worms -> https://www.eroscenter-venuspalast.de
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  06.10.2020, 20:39   # 241
worker4711
 
Mitglied seit 15.01.2009

Beiträge: 44


worker4711 ist offline
VGH BW Az. 1 S 1871/20 - Betriebsverbot Prostitutionsstätten ab 12.10. außer Vollzug

https://verwaltungsgerichtshof-baden.../,Lde/7290177/

Corona-Verordnung: Schließung von Prostitutionsstätten seit März 2020 mittlerweile unverhältnismäßig Betriebsverbot für Prostitutionsstätten ab 12. Oktober außer Vollzug gesetzt

Datum: 06.10.2020

Kurzbeschreibung: Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit Beschluss von heute einem Eilantrag gegen die Schließung von Prostitutionsstätten durch die Corona-Verordnung der Landesregierung (Antragsgegner) stattgegeben und das Betriebsverbot in § 13 Nr. 2 der Corona-Verordnung mit Wirkung vom 12. Oktober 2020 vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Die Antragstellerin betreibt eine Prostitutionsstätte in Karlsruhe. Sie wendet sich gegen die Schließung ihres Betriebs durch die Corona-Verordnung. Die vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen verstoße in der gegenwärtigen Lage gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Sie beabsichtige im Erfolgsfall nur erotische Massagen und sexuelle Dienstleistungen im BDSM-/Domina-Bereich ohne Geschlechtsverkehr zuzulassen und das „Hygienekonzept für erotische Dienstleistungen in Bezug auf die Covid19-Präventuion“ des Berufsverbandes erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V. einzuhalten.

Der Antragsgegner ist dem Antrag entgegengetreten. Ziel der sexuellen Dienstleistungen sei stets die Herbeiführung einer sexuellen Erregung des Kunden. Diese gehe mit einem verstärkten Aerosolausstoß in geschlossenen Räumen einher. Der Verordnungsgeber sehe die Infektionsgefahr, die von einer Öffnung des Betriebs von Prostitutionsstätten ausgehe, zum gegenwärtigen Zeitpunkt weiterhin als nicht beherrschbar an. Die Zahl der Neuinfektionen steige derzeit bundes- und landesweit in besorgniserregendem Umfang an. Es könne kein „Weiter so“ mit Lockerungsmaßnahmen geben. Die Sicherstellung der Nachverfolgung von Infektionsrisiken sei von zentraler Relevanz. Eine schnelle, zuverlässige und lückenlose Rückverfolgung von Infektionsketten über die Erhebung von Kundendaten sei in Prostitutionsstätten aber weiterhin lebensfremd. Die Erfahrungen der vergangenen Monate hätten gezeigt, dass die Durchsetzung von dahingehenden Pflichten schwierig sei, weil Besucher von Restaurants teils Fantasienamen angegeben hätten.

Der 1. Senat des VGH hat dem Antrag stattgegeben. Zur Begründung führt er aus: Das Verbot des Betriebs von Prostitutionsstätten sei wegen des sehr engen Körperkontakts bei sexuellen Dienstleistungen und der damit verbundenen gesteigerten Atemaktivität sowie den Schwierigkeiten der Nachverfolgung von Infektionsketten im von Diskretion geprägten Erotikgewerbe bisher nicht zu beanstanden gewesen (vgl. Pressemitteilung Nr. 31 vom 09.06.2020). Das Verbot, das einzelfallunabhängig und nahezu ohne Ausnahmemöglichkeit gelte und seit knapp sieben Monaten in Kraft sei, sei inzwischen jedoch unverhältnismäßig.

Der Antragsgegner verfolge den Schutz von hochrangigen Rechtsgütern. Das Betriebsverbot diene dazu, Gefahren für das Leben und die körperliche Unversehrtheit einer potenziell großen Zahl von Menschen abzuwehren. Den von dem Antragsgegner verfolgten Eingriffszwecken komme nach wie vor ein sehr hohes Gewicht zu. Das Gericht gehe insbesondere davon aus, dass die Gefahren, deren Abwehr die angefochtene Vorschrift diene, weiterhin bestünden und sich ohne auch normative Gegenmaßnahmen in kurzer Zeit exponentiell vergrößern könnten.

Auch unter Berücksichtigung dieses hohen Gewichts steht der Eingriffszweck im gegenwärtigen Zeitpunkt gleichwohl nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu der mit der Vorschrift verursachten Eingriffsintensität. Der Eingriff in die Berufsfreiheit der Antragstellerin wiege außerordentlich schwer. Es handele sich um ein Totalverbot, das keine Ausnahmen zulasse und seit der ersten Corona-Verordnung vom 16. März 2020 gelte. Aktuell sei ein erneuter Anstieg der Übertragung des Coronavirus in der Bevölkerung zu beobachten. Dies rechtfertige es zweifellos, weiterhin auch normative und mit Grundrechtseingriffen verbundene Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu ergreifen. Fallhäufungen bei Infektionen kämen nach Erkenntnissen des Robert Koch-Instituts insbesondere im Zusammenhang mit Feiern im Familien- und Freundeskreis sowie unter anderem in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Einrichtungen für Asylbewerber und Geflüchtete, Gemeinschaftseinrichtungen, verschiedenen beruflichen Settings und im Rahmen religiöser Veranstaltungen sowie in Verbindung mit Reisen bzw. Reiserückkehrern vor. Es sei vom Antragsgegner jedoch nicht substantiiert dargelegt, dass sich Prostitutionsstätten in vergleichbarer Weise typischerweise zu „Superspreadern“ entwickeln. Für Letzteres sei - auch mit Blick auf die in anderen Bundesländern bereits seit geraumer Zeit erfolgte Wiederöffnung solche Betriebe - derzeit auch sonst nichts erkennbar. Das gelte umso mehr, als die Erbringung von sexuellen Dienstleistungen in der Regel auf die Anwesenheit von zwei Personen beschränkt sei und einen begrenzten Zeitraum umfasse, womit sie sich jeweils von Konstellationen wie Feiern in Familienkreis oder anderen Großveranstaltungen unterscheide.

In Prostitutionsbetrieben würden im Falle der Wiedereröffnung mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit infektionsschutzrechtliche - nicht zuletzt mit Blick auf die Kontaktdatenerfassung spezifische - Gefahren entstehen. Diese Gefahren könnten Maßnahmen des Verordnungsgebers unterhalb der Schwelle zu einem vollständigen und ausnahmslosen Verbot rechtfertigen. Als geeignete, erforderliche und angemessene Maßnahmen kämen insoweit insbesondere normative Vorgaben zur Aufstellung und Umsetzung von nachprüfbaren Hygienekonzepten sowie insbesondere zur möglichst effektiven und kontrollierbaren Erfassung von Kundendaten, Letzteres möglicherweise durch die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Kontrolle und Erfassung von Personalausweisen durch Betreiber oder gegebenenfalls Verwendung von geeigneten Apps.

Der Beschluss ist unanfechtbar (Az. 1 S 1871/20).
Antwort erstellen         
Alt  06.10.2020, 20:35   # 240
worker4711
 
Mitglied seit 15.01.2009

Beiträge: 44


worker4711 ist offline
SWR - VGH-Entscheid 06.10. - Bordelle in BW ab 12.10. wieder offen

MANNHEIM
VGH entscheidet - Prostitutionsstätten dürfen in Baden-Württemberg ab 12. Oktober öffnen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat das generelle Verbot von Prostitution in der Corona-Pandemie gekippt. Die Mannheimer Richter gaben damit einem Eilantrag einer Bordellbetreiberin aus Karlsruhe statt. Mit dem Beschluss wird das Betriebsverbot ab dem 12. Oktober vorläufig außer Vollzug gesetzt, wie das Gericht am Dienstag mitteilte. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar (Aktenzeichen: 1 S 1871/20).
[...]

https://www.swr.de/swraktuell/baden-...aesig-100.html

Kurze Erwähnung in den Landesnachrichten (19:30 - 20:00) auf SWR. Neutral. Keine Erwähnung in der ARD-tagesschau um 20:00.

Antwort erstellen         
Alt  02.10.2020, 15:59   # 239
Sabata
Butterfly Man
 
Benutzerbild von Sabata
 
Mitglied seit 18.04.2018

Beiträge: 18.534


Sabata ist offline
Ab 01.10.20 RLP

Schlusslicht Rheinland-Pfalz nachdem wir als erste wieder los starten wollte Mitte Juni


https://www.swr.de/swraktuell/rheinl...ieder-100.html


https://corona.rlp.de/fileadmin/msag...ermittlung.pdf

Dafür habe ich persönlich einige gute Ficks im Saarland gehabt ;-)
__________________
"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  15.09.2020, 17:15   # 238
maexxx
 
Benutzerbild von maexxx
 
Mitglied seit 23.08.2011

Beiträge: 4.995


maexxx ist offline
in HH u.a. solcher Einschränkungen

Maskenpflicht, auch bei der Inanspruchnahme der sexuellen Dienstleistung
Beschränkung auf Eins-zu-eins-Kontakt zwischen Sexarbeiter*innen und Kund*innen



also nyx Dreier
Antwort erstellen         
Alt  15.09.2020, 16:41   # 237
yossarian
Pareidoliker & Oneironaut
 
Benutzerbild von yossarian
 
Mitglied seit 30.06.2003

Beiträge: 7.889


yossarian ist gerade online
Im Norden darf es wieder losgehen

Tagesschau 24 und NDR melden, dass Prostitution im Norden wieder erlaubt ist.
__________________
Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
Antwort erstellen         
Alt  15.09.2020, 13:48   # 236
Saphirdion
"Wann kommt der Bus"
 
Mitglied seit 05.01.2020

Beiträge: 1.351


Saphirdion ist offline
Ich seh´s schon kommen ...

... wir in BaWü werden die Letzten sein ... wenn überhaupt bei uns geöffnet werden sollte.
Das einzig Gute an BaWü in diesen Zeiten: Es liegt neben Bayern.
__________________
Wenn ich in Deine Augen seh, so schwindet all mein Leid und Weh.
Und wenn ich küsse Deinen Mund, so werd ich tausend mal gesund.
Wenn ich mich lehn an Deine Brust, kommt´s über mich wie Himmelslust.
Doch wenn Du sprichst `Ich liebe Dich`, so muss ich weinen bitterlich.

Heinrich Heine, Lyrisches Intermezzo
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  15.09.2020, 13:34   # 235
-
 

Beiträge: n/a


in hamburg und schleswig-holstein wieder seit heute 15.9. erlaubt unter strengen auflagen und nur in angemeldeten prostitutionsstätten:

https://www.t-online.de/region/hambu...undschutz.html
Antwort erstellen         
Alt  11.09.2020, 13:53   # 234
Gemmazimma
A bissl wos geht imma
 
Benutzerbild von Gemmazimma
 
Mitglied seit 26.07.2014

Beiträge: 2.726


Gemmazimma ist offline
Zitat von francoise Beitrag anzeigen
Die Tatsache, dass die Spitze der Verwaltung demokratisch gewählt ist, ändert daran nichts
Die wird nicht demokratisch gewählt.

Vielleicht kommt die Konfusion daher, dass die Gesetzgebung und das Handeln der Exekutive verwechselt werden.
Das Prinzip der Gewaltenteilung ist mir schon klar und konfus bin ich nur manchmal Das liegt meistens an Dienstleisterinnen, die sich an mir vergreifen und am Ende meist ein größerer Betrag fällig ist.

Nein, ganz so simpel ist es nicht.
Ja leider. Einfache Lösungen sind nicht immer die besten, aber z.B. füllt das deutsche Steuerrecht ein Regal mit 60m. Nach meinem Eindruck liegt der grundlegende Fehler schon darin, dass ohne Abstimmung ganze Berufszweige lahmgelegt wurden und immer noch werden.

Ich bin ja auch froh, dass wieder Licht am Ende des Tunnels ist, aber der richtige Weg wäre m.E.: Der Gesetzgeber verbietet temporär z.B. die Öffnung von Schwimmbädern, Saunas, Bordellen etc., hebt das Verbot zum gegebenen Zeitpunkt wieder auf. Danach hat sich ein Gericht zu richten und darauf zu verweisen für den Fall der Klage einer der Beteiligten.

Die hier geäußerte Kritik an den Gerichten ("Richterstaat" usw.) ist also abwegig.
Die Kritik richtet sich natürlich nicht in erster Linie an Gerichten, die angerufen werden, sondern an einem Systemfehler.

Antwort erstellen         
Alt  11.09.2020, 00:59   # 233
woland
Huren-Genießer
 
Benutzerbild von woland
 
Mitglied seit 27.02.2003

Beiträge: 2.837


woland ist offline
Offenbar gehen Minister mit Durchsetzungswillen ihrer Ziele öfter an die Grenzen des gesetzlich Machbaren und überschreiten sie dabei - das passiert unserer Regierung am laufenden Band. Nicht nur Scheuer ist ein Beispiel, auch angebliche oder tatsächliche (vom Parlament irgendwann mal bestätigte) Sonderrechte von Religionsgemeinschaften fallen besonders bei arbeitsrechtlichen Fragen durch, und i.a. mit guten Gründen. Leider muss man dafür meist über mehrere Instanzen gehen, was mein Vertrauen in die Rechtsprechung nicht gerade stärkt.
__________________
Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er es am Kragen hätte! (Mephistopheles in Goethes Faust)
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  10.09.2020, 01:30   # 232
francoise
 
Benutzerbild von francoise
 
Mitglied seit 19.08.2012

Beiträge: 476


francoise ist offline
Zitat von Gemmazimma
Gewaltenteilung heißt m.E. nicht, dass ein Richter das Gegenteil entscheidet, was vom Gesetzgeber vorgegeben wurde, wie im vorliegenden Fall. Wenn gewählte Mandatsträger entscheiden, dass das eine öffnen darf und das andere nicht, dann sollte das akzeptiert werden und die 'Verhältnismäßigkeit' hat ein Gericht m.E. nicht zu interessieren.
Nein, ganz so simpel ist es nicht.

Zum einen gibt es Gesetze, und zum anderen gibt es Verwaltungshandeln. Die Verwaltung, also die politische Exekutive ist an die Gesetze gebunden. Die Tatsache, dass die Spitze der Verwaltung demokratisch gewählt ist, ändert daran nichts. Die Gerichte entscheiden also, ob das Handeln der Verwaltung gesetzeskonform ist oder nicht. Im Rahmen der vom Gesetz gegebenen Befugnisse muss das Handeln der Verwaltung grundsätzlich der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Das können und müssen die Gerichte überprüfen.

Vielleicht kommt die Konfusion daher, dass die Gesetzgebung und das Handeln der Exekutive verwechselt werden. Die Corona-Schutzmaßnahmen, also etwa die Stillegung der Bordelle, ist nicht durch ein Gesetz angeordnet, sondern ist durch Verwaltungsanordnung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erfolgt. Defür gilt das Verhältnismäßigkeitsgebot, auch als Übermaßverbot, das Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips ist.

Auch der Gesetzgeber, auch der demokratisch gewählte Gesetzgeber darf nicht alles. Er ist an das Grundgesetz gebunden, genauso wie die Exekutive. Das Grundgesetz gibt den Individuen Rechte, auch und insbesondere gegen die Politik. Ein Grundrecht ist die Berufsfreiheit, die der Gesetzgeber und die Politik, die Exekutive respektieren müssen.

Die hier geäußerte Kritik an den Gerichten ("Richterstaat" usw.) ist also abwegig.
Antwort erstellen         
Alt  09.09.2020, 21:23   # 231
Gemmazimma
A bissl wos geht imma
 
Benutzerbild von Gemmazimma
 
Mitglied seit 26.07.2014

Beiträge: 2.726


Gemmazimma ist offline
Zitat von iLatinas Beitrag anzeigen
Ich finde es eher beschämend, dass immer öfter Gerichte die Arbeit machen müssen, die eigentlich den Politikern zustehen würde.
Metoo! Es scheint zwar gerade zum Vorteil für unser Hobby zu sein, aber generell muss die Frage erlaubt sein, weshalb fundamentale Entscheidungen von Richtern gefällt und nicht die der gewählten Volksvertreter als Grundlage dafür angewandt werden. Aus dem Link bei #229:

Auch vor Gericht hatte das Verbot von Sexarbeit zuletzt keinen Bestand mehr. In Nordrhein-Westfalen kippte das Oberverwaltungsgericht Münster das Prostitutionsverbot des Landes und erklärte, es sei angesichts der Öffnung von Fitness-Studios oder dem Recht auf private Feiern nicht mehr verhältnismäßig. Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter in NRW dürfen ab sofort wieder arbeiten. Bereits in der vergangenen Woche hatte das Oberverwaltungsgericht Magdeburg das Verbot von Sexarbeit in Sachsen-Anhalt aufgehoben.
Ein Richter, den niemand gewählt hat, entscheidet aufgrund eines Vergleiches mit anderen Branchen, dass das Prostitutionsverbot aufgehoben wird, obwohl von der Politik temporär verboten. Diese Praxis hat sich bei uns eingeschlichen und den Begriff 'Richterstaat' hervorgebracht, was für manchen bösartige Folgen haben kann, es gibt schließlich auch andere Themen. Im Umkehrschluss könnte das nämlich auch mal bedeuten, dass die von parlamentarischen Gremien beschlossene Aufhebung eines Verbotes von einem Gericht für nichtig erklärt wird.

Angesichts nordkoreanischer Zustimmungswerte allgemein für die immer noch gültigen Corona-Maßnahmen müsste doch jetzt eigentlich ein Aufschrei in der Bevölkerung losbrechen, weil Beschlüsse von Politikverantwortlichen einfach aufgehoben werden. Das wird aber erst passieren, wenn die erste Nachricht über eine(n) Infizierte(n) in diesem Milieu rausgeht und die Sprengkraft von einem Medienvertreter erkannt wird. Wie immer wird es dann auch wieder unerheblich sein, ob weitere Personen infiziert wurden oder die Beteiligten überhaupt Symptome hatten.

Zitat von Saphirdion Beitrag anzeigen
Also da würde ich nicht zustimmen, dass Gerichte die Arbeit der Politik machen. Gerichte per se machen keine Politik, sie überprüfen sie. Das ist ja gerade der Clou an der Gewaltenteilung.
Überprüfen tun sie sie nicht, das wäre schon wieder Politik und Gewaltenteilung heißt m.E. nicht, dass ein Richter das Gegenteil entscheidet, was vom Gesetzgeber vorgegeben wurde, wie im vorliegenden Fall. Wenn gewählte Mandatsträger entscheiden, dass das eine öffnen darf und das andere nicht, dann sollte das akzeptiert werden und die 'Verhältnismäßigkeit' hat ein Gericht m.E. nicht zu interessieren.

Wenn Gerichte Politik machen würden, wer würde das dann kontrollieren
Das ist hier genau das Problem. Das wäre dann nur noch die 4.Gewalt, die Presse, aber auch deren Vertreter wurden nicht gewählt oder von gewählten Personen eingesetzt.

Antwort erstellen         
Danke von
Alt  08.09.2020, 22:04   # 230
hurenanwalt
GEMMA SAGTE HURENSOHN 2me
 
Benutzerbild von hurenanwalt
 
Mitglied seit 07.09.2020

Beiträge: 16


hurenanwalt ist offline
https://rp-online.de/panorama/corona...r_aid-53218875

Bordelle in NRW dürfen wieder öffnen
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  08.09.2020, 22:02   # 229
sexer
 
Mitglied seit 03.07.2004

Beiträge: 492


sexer ist offline
Zwischenstand

https://www.tagesschau.de/inland/sex...orona-101.html - über die aktuell positive Entwicklung in NRW wurde schon verschiedentlich berichtet, hier gibt's noch eine interessante Übrrsicht 👍
Antwort erstellen         














Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 22:42 Uhr.

·.¸¸.·´¯`*©* Beschwerden, Zensurwünsche, Drohungen mit und ohne Ultimatum, etc.

·.¸¸.·´¯`*©* Support (Hilfe, Fragen, Kooperationen, etc.)


LUSTHAUS Hurenforum - Shop       www.lusthaus.shop

Bannerwerbung für Huren & Bordelle bestellen | LUSTHAUS Gutscheine bestellen | LUSTHAUS Aktien kaufen

Copyright © 1997-2024 LUSTHAUS Stiftung Hurentest seit 1997, 15th Floor Tower A, Torre de Las Americas, Panama City

008