1836. Kontrollen im Rotlichtmilieu – Milbertshofen
Am Mittwoch, 25.11.2020, im Zeitraum von 12:00 Uhr bis 23:30 Uhr, führten Polizeibeamte verschiedener Dienststellen der Münchner Polizei unter der Leitung des Kommissariats 35 (Menschenhandel und Prostitution) Kontrollen in einem Beherbergungsbetrieb in Milbertshofen durch.
Dabei wurden acht Frauen festgestellt, die dort die verbotene Prostitution ausübten (es handelt sich um Frauen aus Osteuropa und Südamerika, die zwischen 23 und 36 Jahre alt sind). Sie wurden wegen der illegalen Prostitutionsausübung angezeigt.
Des Weiteren wurden geringe Mengen von Betäubungsmitteln aufgefunden und eine Frau hatte noch einen gefälschten rumänischen Ausweis dabei. Die entsprechenden Verstöße wurden ebenfalls angezeigt. Nach der Anzeigenbearbeitung und der Zahlung von Sicherheitsleistungen wurden die tatverdächtigen Frauen wieder entlassen.
Das Kommissariat 35 führt weiterhin die Ermittlungen.
Was mich wundert, wie die Damen Orte und Hotels wechseln können. Was geben die da an? Montage?
Wurde von einer informiert bin jetzt in xxx, ab xxx bin ich wieder im Hotel bei dir.
Dabei wäre zu beachten wegen PROSTSCHG:daraus folgt:
- Hurenprivatwohnung muss Schlafzimmer und getrenntes Verrichtungszimmer haben!
- Hotelzimmer kenne ich nur sehr wenige mit mehr als ein Zimmer. Also darf SDL im Hotel arbeiten, muss aber daheim schlafen. (Ich kenne/kannte da so ein paar Damen. Habe aber auch oft das Gegenteil erlebt)
- Privatappartment muss Schlafzimmer und getrenntes Verrichtungszimmer haben!
Das stimmt so nicht.
Dieser Satz ("Prostituierte dürfen NICHT in ihren Arbeitszimmern zugleich auch schlafen oder wohnen.") steht so im ProstSchG nicht - dort steht wörtlich:
(2) Insbesondere muss in Prostitutionsstätten mindestens gewährleistet sein, dass
[...]
7. die für sexuelle Dienstleistungen genutzten Räume nicht zur Nutzung als Schlaf- oder Wohnraum bestimmt sind.
(3) Die zuständige Behörde kann für Prostitutionsstätten in Wohnungen im Einzelfall Ausnahmen von Absatz 2 Nummer 2 und 4 bis 7 zulassen, wenn die Erfüllung dieser Anforderungen mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre und die schützenswerten Interessen von Prostituierten, von Beschäftigten und von Kunden auf andere Weise gewährleistet werden.
Das ist schon etwas anderes: In einem Arbeitszimmer, das "nicht zur Nutzung als Schlaf- oder Wohnraum bestimmt ist" kann man ja trotzdem problemlos schlafen. Deutsche Sprache, schwere Sprache.
Tatsache ist, dass in praktisch allen Bordellen die Damen auch in ihrem Arbeitszimmer schlafen und dies behördlich auch nicht beanstandet wird.
Das Thema hatten wir 2018 schon diskutiert und auch Loreni hat es mir nicht geglaubt, sondern mich eine "Schlaumeier" genannt: https://huren-test-forum.lusthaus.cc...17#post2145217
Nun ja, ich hatte Recht.
Hurenprivatwohnung (Hauptwohnsitz der Dame, langfristig gemietet (Jahre), gelegentlicher Gästeempfang): Hauptzweck = Wohnen => keine Prostitutionsstätte
Hotelzimmer: angemietet für wenige Tage oder Wochen zwecks Prostitutionsausübung (mehrere Gäste täglich) => Prostitutionsstätte
Privatappartment: angemietet für kurzen Zeitraum (wenige Tage oder Wochen) zwecks Prostitutionsausübung, nicht der Hauptwohnsitz der Dame => Prostitutionsstätte
Prostituierte dürfen NICHT in ihren Arbeitszimmern zugleich auch schlafen oder wohnen.
daraus folgt:
- Hurenprivatwohnung muss Schlafzimmer und getrenntes Verrichtungszimmer haben!
- Hotelzimmer kenne ich nur sehr wenige mit mehr als ein Zimmer. Also darf SDL im Hotel arbeiten, muss aber daheim schlafen. (Ich kenne/kannte da so ein paar Damen. Habe aber auch oft das Gegenteil erlebt)
- Privatappartment muss Schlafzimmer und getrenntes Verrichtungszimmer haben!
Wenn man's darauf ankommen lässt, entscheidet das sowieso am Ende ein Richter anhand des Einzelfalls, und der wird die Umstände entsprechend würdigen um zu seiner Überzeugung zu gelangen.
Ich denke die gesamte IfSMV hat dringend eine richterliche Beurteilung notwendig, weil zu viel Schwachsinn und Schwammiges drin steht.......nur meine Meinung.
Ob heimlich in Stammbordell durch den Hintereingang, Strassenstrich, Wohnungspuff oder wenn ich sie mir nach Hause bestelle.
Redet es euch schön und bitte Berichten wie es ausgegangen ist wenn ihr erwischt werdet.
War vor 90 Min auch straffällig unterwegs ,-)
In dem Sinne Gut Stoß wer es nicht lassen kann und passt auf
das ihr nicht erwischt werdet.
__________________
"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
Wenn eine SDL in ihrer Wohnung immer wieder mal Kunden empfängt, kann ihre Wohnung wohl zu einer "Prostitutionsstätte" in der u. erwähnten rechtlichen Bewertung werden.
Wenn ich aber in meiner Wohnung eine SDL empfange, so übt sie zwar auch Prostitution aus, aber ist meine Wohnung deshalb "Prostitutionsstätte" und bleibt sie es weiterhin, weil z.B. auch im letzten Monat/Jahr eine SDL bei mir war?
Ich vermute , dass Wohnungen von Freiern nicht wirklich als "P." angesehen werden können.
Sicherlich nicht.
Meines Erachtens charakterisiert der Hauptzweck, für den eine Räumlichkeit verwendet wird, ob sie als Prostitutionsstätte anzusehen ist oder nicht:
Freierwohnung: Hauptzweck = Wohnen => keine Prostitutionsstätte
Hurenprivatwohnung (Hauptwohnsitz der Dame, langfristig gemietet (Jahre), gelegentlicher Gästeempfang): Hauptzweck = Wohnen => keine Prostitutionsstätte
Hotelzimmer: angemietet für wenige Tage oder Wochen zwecks Prostitutionsausübung (mehrere Gäste täglich) => Prostitutionsstätte
Privatappartment: angemietet für kurzen Zeitraum (wenige Tage oder Wochen) zwecks Prostitutionsausübung, nicht der Hauptwohnsitz der Dame => Prostitutionsstätte
Wenn man's darauf ankommen lässt, entscheidet das sowieso am Ende ein Richter anhand des Einzelfalls, und der wird die Umstände entsprechend würdigen um zu seiner Überzeugung zu gelangen.
Wenn eine SDL in ihrer Wohnung immer wieder mal Kunden empfängt, kann ihre Wohnung wohl zu einer "Prostitutionsstätte" in der u. erwähnten rechtlichen Bewertung werden.
Wenn ich aber in meiner Wohnung eine SDL empfange, so übt sie zwar auch Prostitution aus, aber ist meine Wohnung deshalb "Prostitutionsstätte" und bleibt sie es weiterhin, weil z.B. auch im letzten Monat/Jahr eine SDL bei mir war?
Ich vermute , dass Wohnungen von Freiern nicht wirklich als "P." angesehen werden können.
__________________
Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er es am Kragen hätte! (Mephistopheles in Goethes Faust)
Die Polin in Trier. Es ging nur nur das als Beispiel zu erwähnen.
Hast Du vor jetzt auch noch andere größere Städte mit ihren Regelungen hier im München-Thread als für München nicht relevante Beispiele unterzubringen?
Ich verstehe nicht, dass Du nach der anfänglichen Off-Topic Bemerkung diese auch noch erklären musst, sozusagen quadratisch off-topic wirst.
Die Massagelizenz einer Polin in Trier ist für München ein ähnlich interessantes "Beispiel" wie der Hamburger Fischmarkt für den Münchner Viktualienmarkt.
Im übrigen:
2 Hausstände können sich treffen wird von sexuelle Dienste sind nicht erlaubt zunichte gemacht. Das ist Fakt.
Einziger Fakt ist, dass diese Aussage Bullshit ist. Zunichte gemacht wird gar nichts, es geht nur um zwei verschiedene Regeln, die beide nebeneinander gelten. Und Fakten gibt es bei juristischen Auslegungen, wenn überhaupt, dann nur äußerst selten; sonst wären die meisten Juristen arbeitslos.
Mein Eindruck ist, dass im Moment ein hoher behördlicher Kontrolldruck erzeugt wird - wobei Verstöße gegen den Sperrbezirk wie immer geahndet werden, gegen die BayIfSMV nur in zweifelsfreien Fällen und ansonsten bleibt es bei einer mehr oder weniger freundlichen, kostenfreien Ermahnung.
Das kann sich natürlich auch jederzeit ändern, sollte diese Strategie keine Früchte tragen.
Daher hat sich Donna Carmen auch die Mühe gemacht, die Regeln und Verbote nach Ländern getrennt aufzulisten. Du wirst also differenzieren müssen.
Das habe ich mir schon angesehen.
Und grade weil es so ein Flickenteppich ist werde ich sie mal Fragen.
Im Grunde ist es fast überall verboten und deine Kernaussage in dem Post #23 von dir passt ja zu dem Großteil der Bundesländer.
Und dann noch, dass von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Klein-Klein-Regelungen gelten
Die Polin in Trier. Es ging nur nur das als Beispiel zu erwähnen.
__________________
"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
Ich hab in den letzten Jahren im Lehel gewohnt: wo ist da ein Rotlichtmilieu?
Die Hotels dort sind alle relativ klein und kommen als Damen-Residenz daher eher nicht in Frage
Was hat denn die Grösse eines Hotels damit zu tun. Eine Wohnung 15qm fertig. AirBnB, Serviced Appartements... und grade das kleine Hotel freut sich in der aktuellen Situation über den 50er Extra unter der Theke... oder das Zimmrmädchen wundert sich für 10 Euro auch nicht mehr über den Handtuchverbrauch...
Mach das mal im Westin mit 20 Leuten an der Rezeption...
__________________
Wherever i may roam tour 2010 - 2023 Bruchsal Brüggen Böblingen Burgholzhausen Darmstadt Dierdorf Dortmund Düsseldorf Elsdorf Erkrath Frankfurt Grefrath Hamminkeln Harburg Hausen Hohenthurn Ingolstadt Kaarst Köln Kufstein Linz Longerich Neu Ulm Nürnberg Pohlheim Ratingen Roermond Sinsheim Tönisvorst Ulm Vaals Velbert Wachtendonk Walserberg Wien Willich
Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt (zum Beispiel Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios).
Die Polizei, Dein Freund und Helfer - die habe ich übrigens seit jeher auch als Dienstleister verstanden.
Und eine Festnahme wird häufig nur mit körperlicher Nähe möglich sein.
Das soll keinesfalls ein Polizei-Bashing sein. Das ist einfach nur einer der WIdersprüche in den aus der Hüfte heraus "geschossenen" sinnvolleren und weniger sinnvollen Regelungen.
gibt es offensichtlich widersprüchliche Ansichten darüber
Das ist was ich sehr bedauere - dass man keine Rechtssicherheit hat weil Regelungen quasi im Wochenrhythmus geändert werden und die Exekutive der korrekten Auslegung genauso wenig hinterherkommt wie der Bürger.
Und dann noch, dass von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Klein-Klein-Regelungen gelten (die bisweilen erst kurz vor Mitternacht vor dem Gültigkeitstag "verkündet" werden), was durch den sinnbefreiten Beitrag in diesem Thread durch Sabata auch wieder klar zum Ausdruck kommt.
Solch unterschiedliche Regelungen sind in einer Gesellschaft mit fast null Mobilität fast gar kein Problem. Aber die sind ein Problem in unserer "modernen" Gesellschaft wo es einen wegen des Jobs sehr häufig in einen anderen Wohn/Arbeitsort verschlägt als den Geburtsort wo meist noch der Großteil der "elterlichen" Familie sitzt.
Sprich vollkommen losgelöst von der Prostitution wird man bei genauer Betrachtung de facto unweigerlich kriminalisiert. Ich vermute, dass dies auch einer der Treiber für die Corona-Gegner/Leugner ist.
Dieses Mal ist es (auch) sachlich falsch, dass Du Dich in Bayern einmischst. Die Verordnungen auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes sind Länderrecht, und die bayerische Verordnung wird kaum mit der in Rheinland-Pfalz übereinstimmen.
Daher hat sich Donna Carmen auch die Mühe gemacht, die Regeln und Verbote nach Ländern getrennt aufzulisten. Du wirst also differenzieren müssen. In Bayern hätte jedenfalls Deine Polin keine "Massagelizenz".
Und ob sie jetzt in Trier eine hat, interessiert hier in Bayern wahrscheinlich fast alle..., aber das ist wieder das alte Thema mit Dir!
BIs auf den letzte Satz bin ich völlig deiner Meinung. 2 Hausstände können sich treffen
wird von sexuelle Dienste sind nicht erlaubt zunichte gemacht.
Das ist Fakt. Habe ne Polin in Trier besucht die im ersten Lockdown für reine Massagen eine.
Erlaubnis hatte. Da gab es HE inklu. Prostatamassage.
Da ging auch nix anderes. Sie sagt selber bin froh Massagen anbieten zu können.
Hat nun im 2 Lockdown erst pausiert nun wieder am Start.
Ich frag sie heute mal ob sie wieder eine Massagelizenz hat.
__________________
"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
unabhängig davon, ob man derartige Kontrollen für sinnvoll oder angebracht hält oder nicht, gibt es offensichtlich widersprüchliche Ansichten darüber, ob Hotelprostitution zur Zeit erlaubt ist oder nicht. Dabei ist der entscheidende Punkt sicher nicht, dass man sich mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen darf, sondern ob eine "körpernahe Dienstleistung" nur im (geschlossenen) Bordell verboten ist, sondern auch in einer Privatwohnung oder im Hotel, auch wenn diese außerhalb des Sperrbezirkes liegen.
pro:
Die Aussage, dass eine SDL angeblich (hoffentlich schriftlich!) eine positive Auskunft des KVR erhalten hat.
contra:
1. § 12 Abs. 2 Satz 2 der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 30.10.2020:
Dienstleistungen, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist, sind untersagt (zum Beispiel Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios).
@erocom: Dein Friseur ist übrigens ausdrücklich im nachfolgenden Satz 3 von dem Verbot ausgenommen.
2. Zusammenstellung der gültigen Regelungen von Donna Carmen vom 02.11.2020 (vgl. Post #11)
3. Zitat aus dem Polizeibericht vom 12.11.2020:
Ziel war es hier vor allem, die illegale Prostitution in Hotels und Wohnungen nach Möglichkeit festzustellen und zu unterbinden. Aufgrund der Schließung der Bordellbetriebe war durch Internetrecherchen eine Erhöhung des Angebots von Haus- und Hotelprostitution zu verzeichnen. Faktisch ist hierbei festzuhalten, dass jegliche Örtlichkeit, auch das Hotelzimmer oder die Wohnung, nach dem aktuell rechtlichen Stand als Prostitutionsstätte anzusehen ist. Das Betreiben einer solchen Prostitutionsstätte kann hier mit einem Bußgeld in Höhe von 5.000 Euro sanktioniert werden.
Wenn all dies zusammen trotz der Widersprüche zutreffend ist, kann das den Grund haben, dass das KVR als Behörde der Stadt SPD-nah ist und die Polizei als Landesbehörde den Weisungen des Bayer. Innenministerium unterworfen ist. Auch beim ersten Lockdown war es nach meiner Erinnerung so, dass sich KVR und Polizei nicht immer einig waren.
Praktisch gedacht, heißt das aber, dass sich jede SDL im Hotel rechtlich nicht sicher sein kann, zumal die Kontrollen von der Polizei durchgeführt werden. Wenn diese der Meinung ist, dass die Hotelprostitution zu Corona-Zeiten eine verbotene Ordnungswidrigkeit darstellt oder entsprechend angewiesen ist, kann sie ein Bußgeld verhängen. Selbst wenn die SDL dann Einspruch einlegt und einen solchen Rechtsstreit am Ende gewinnt, kostet dies Zeit, Nerven und wahrscheinlich auch Geld.
Persönlich tendiere ich eher dazu, dass Prostitution derzeit grundsätzlich verboten ist; dafür spricht nicht nur der Wortlaut der Verordnung, sondern auch die Überlegung, dass es wenig Sinn macht, Bordelle mit Hygienekonzepten zu schließen, aber Prostitution in Hotelzimmern, die viel schlechter und nur mit viel Aufwand zu kontrollieren sind, weiterhin zu erlauben (nur vorsorglich: das Gegenargument, dass nicht jede beschlossene Regelung sinnhaft ist, kenne ich schon...). Außerdem will man ja jede Art von nicht unbedingt notwendigen Kontakt verhindern.
Der im Vergleich zur Hotelprostitution rechtlich weniger riskante Weg dürfte der Hausbesuch sein, der so gut wie gar nicht kontrolliert werden kann. Bei mir zu Hause ist im übrigen viel leichter begründbar, dass eine Freundin / Bekannte zu Besuch ist.
Ganz unabhängig von dem gesetzlichen Klein-Klein und den unterschiedlichen Auslegungen: Es scheint unter Virologen und Wissenschaftlern mittlerweile einhellige Meinung zu sein, dass man die Pandemie wirksam bekämpfen kann, wenn man für eine begrenzte Zeit von ca. vier Wochen alles komplett und konsequent dicht macht und sich alle daran halten. Damit könnten die Zahlen kurzfristig in die Nähe von 2.000 täglichen Neuinfektionen gedrückt werden. Dann könne man wieder alle Infektionsquellen nachverfolgen und müsse nur noch individuell auf jede einzelne Übertragung reagieren, das öffentliche Leben könne aber wieder dauerhaft ohne weitergehende Maßnahmen als Maskentragen stattfinden. Dies wird auch durch Erfahrungen in Südostasien gestützt. Daraus leitet sich ein Vorwurf gegen die Politik ab, statt konsequentem Handeln nur halbherzig herumzueiern, und gegen die Bevölkerung, bei jeder Regelung immer sofort rechtliche Schlupflöcher zu suchen. Damit würde der Ist-Zustand nur sinnlos und mit hohem finanziellen Aufwand verlängert, bis uns irgendwann Impfstoffe und wirksame Medikamente zur Verfügung stehen. Für mich ein durchaus nachvollziehbarer Ansatz, über den es sich lohnt nachzudenken...
Frau mit "Freund" erwischt: Illegale Prostitution in Ulmer Hotel
Hinweise ergaben, dass sich in einem Ulmer Hotel eine Prostituierte einquartierte, um dort ihrem Gewerbe nachzugehen.
Bei der anschließenden Kontrolle konnte dort eine 28-jährige Frau und ihr 29-jähriger "Freund" angetroffen werden. Der Verdacht bestätigte sich. Das Duo wurde angezeigt und aus dem Hotel verwiesen. Weiterhin mussten sie vor Ort einen größeren Geldbetrag als Sicherheit hinterlegen, da beide in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben.
Seltsam finde ich, dass im Hotel kontrolliert wird, jedoch nicht einige der etablierten Bordelle und Massageläden, wo trotz Verbots reger Verkehr herrscht. Eine Hand wäscht die andere.
Zu diesem Beitrag kann ich nix sagen, ABER in Augsburg ist am Donnerstag exakt das Gleiche in einem Hotel passiert...
__________________
Wo war das?
Eine Gretel in ihrer eigenen Wohnung zu besuchen sollte auch bei der momentanen Corona-Lage straffrei möglich sein?!?
__________________
Die Möse ist kein Blumenbeet, sie riecht auch nicht nach Veilchen,
Doch wenn sie erst gevögelt ist, dann zuckt sie noch ein Weilchen!
Ich hab in den letzten Jahren im Lehel gewohnt: wo ist da ein Rotlichtmilieu?
Die Hotels dort sind alle relativ klein und kommen als Damen-Residenz daher eher nicht in Frage
Nun erwischen die dich als Stecher in der Bude. Schnell noch in die Klamotten gesprungen und auf dem Nachtisch die typische Utensilien:
Zewa, Massageöl, Kondome. (Im Mülleimer daneben die gesammelten von den Vorgängern...)
Und dann komm mit: " Wir sind 2 getrennte Haushalte, was wollt ihr denn, ich geh straffrei aus."
Ums Eck.
Über das schmale Brett geh ich nicht.
__________________
"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
Frau mit "Freund" erwischt: Illegale Prostitution in Ulmer Hotel
Hinweise ergaben, dass sich in einem Ulmer Hotel eine Prostituierte einquartierte, um dort ihrem Gewerbe nachzugehen.
Bei der anschließenden Kontrolle konnte dort eine 28-jährige Frau und ihr 29-jähriger "Freund" angetroffen werden. Der Verdacht bestätigte sich. Das Duo wurde angezeigt und aus dem Hotel verwiesen. Weiterhin mussten sie vor Ort einen größeren Geldbetrag als Sicherheit hinterlegen, da beide in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben.