SATZUNG des I.G.V.S.V. Tirol
§1 es ist der interessensverband zur gründung verzweigter strukturen und verbindungen e.V. Tirol gegründet;
§ 2 mit glieder werden können alle die der deutschen sprache ausreichend mächtig sind und interesse an anderen sprachen haben, vorzugsweise französisch, griechisch und russisch,
§ 3 nich mit gliedern dürfen scheitelträger, nordeuropäer, akademiker jeden grads, gepaltene persönlichkeiten, diebe, moorhühner, papis, opas, muddis uns sonstige schwachköpfe insbesondere nicks die mit "t" beginnen und mit "d" enden
§ 4 der vorstand, bestehend aus würdigen mit gliedern, trifft sich einmal im monat zur weiterentwicklung strukturierter verbindungen
§ 5 wer petzt fliegt
§ 6 wer verpetzt wird fliegt auch
§ 7 derzeit frei
§ 8 derzeit frei
§ 9 die unwirksamkeit einzelner bestimmungen dieser satzung bewirken natürlich die unwirksamkeit der übrigen bestimmungen
§10 alles nicht geregelte wird geregelt - ad usus
Savas - gründungs mit glied