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Alt  09.01.2021, 23:35   # 1
test54321
grantlnder Stänkerer
 
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Beiträge: 4.909


test54321 ist offline
Bordellbetreiber werfen Breymaier Verleumdung vor

  FOTO anklicken und größer / schärfer machen  
Bild größer / schärfer machen.
https://www.stuttgarter-nachrichten....d209d45dd.html

Nun ist die Auseinandersetzung weiter eskaliert. Breymaier, Abgeordnete aus Aalen und ehemalige SPD-Landesvorsitzende, sagte in einem Interview mit der Funke-Mediengruppe unter anderem, es könne nicht sein, „dass der Staat Kriminelle unterstützt, indem er Steuergeld an Bordelle ausreicht, in denen Frauen zur Prostitution gezwungen werden und es zu massiven Menschenrechtsverletzungen kommt“. Rund 50 Bordellbesitzer aus ganz Deutschland fühlen sich dadurch zu Unrecht pauschal an den Pranger gestellt. Auf einer virtuellen Pressekonferenz teilten sie mit, bereits um die 40 Strafanzeigen bei den Staatsanwaltschaften Berlin und Stuttgart gegen Breymaier eingereicht zu haben. Unter anderem wegen übler Nachrede und Verleumdung.
Die SPDlerin hält im Gespräch mit unserer Zeitung an ihren Aussagen von einem im allgemeinen „hochkriminellen Milieu“ fest. Die Krise habe einmal mehr ein „menschenverachtendes System“ offenbart. Weil viele Frauen nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder als Selbstständige gemeldet seien, fielen sie durch sämtliche finanziellen Hilfsraster, viele hätten nicht mal mehr eine Unterkunft und arbeiteten im Verborgenen auf dem Straßenstrich, in Terminwohnungen oder in Hotels weiter. Bereits im Frühjahr hatte Breymaier deshalb zusammen mit 15 weiteren Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD ein sofortiges Sexkaufverbot gefordert.
Na klar, und das Nordische Modell würde dazu führen, dass es gar keine Untergrundprostitution mehr gibt.

Es wird Zeit dass dieser Frau das Handwerk gelegt wird:
Immunität aufheben, Strafverfahren, Verurteilung, Rücktritt, aus die Maus.

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Alt  30.03.2021, 12:46   # 47
nice0077
 
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nice0077 ist offline
siehe auch
https://huren-test-forum.lusthaus.cc...45#post2360545
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Alt  26.03.2021, 22:32   # 46
Drballa
Leichenfinder a.D
 
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Beiträge: 747


Drballa ist offline
Zitat von yossarian Beitrag anzeigen
Der englische Schriftsteller Alexander Pope (1688 - 1744) sagte in seinen Moralischen Schriften:
Every woman is at heart a rake.
(Jede Frau ist im Herzen eine Schlampe)

Dem ist nichts hinzuzufügen.
„Mit jedem Wort stirbt ein guter Ruf.“
— Alexander Pope, The Rape of the Lock

Quelle: https://beruhmte-zitate.de/autoren/alexander-pope/
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Alt  26.03.2021, 22:16   # 45
Berserkerix
 
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Beiträge: 34


Berserkerix ist offline
Was für eine schöne Frau Sie doch ist
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Alt  26.03.2021, 13:57   # 44
wüstenwind
 
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Beiträge: 3.772


wüstenwind ist offline
Man muss das auch mal so sehen:
Das ist vermutlich eine Verhaltensweise, die maßgeblich dazu beigetragen hat, dass wir uns auf dem Planeten so erfolgreich vermehrt und ausgebreitet haben. Es war bis vor noch nicht allzu langer Zeit jeder Frau klar, dass ein Kind ohne Kindsvater versorguntstechnisch (und auch moralisch) eine Katastrophe ist.

Heutzutage und Dank der modernen Verhütungsmittel ist ein Kind insobesondere für die Frau ja häufig nur eine Variante der Selbstverwirklichung. Mit dem positiven Effekt, dass unsere Reproduktionsrate im Zaum gehalten wird. Eigentlich sogar so, dass unsere Bevölkerung massiv am schrumpfen ist. Bzw. wäre - Dank der Zuwanderung der letzten Jahre sowie der höheren Reproduktionsrate gewisser Bevölkerungsanteile ist dies nicht eingetreten, dass die Bevölkerung in Deutschland massiv am schrumpfen ist.

Künftig wird es also so sein, dass z.B. viele z.B. türkischstämmige Familien hierzulande deutsche Rentner finanzieren dürfen. Das sieht man insbesondere wenn man sich heutige Schulklassen anschaut, wie hoch der Anteil "deutscher" Kinder ist.
(Ich nutze diese Adjektive nur zur Unterscheidung)
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Alt  26.03.2021, 13:25   # 43
yossarian
Pareidoliker & Oneironaut
 
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Beiträge: 7.887


yossarian ist offline
Der englische Schriftsteller Alexander Pope (1688 - 1744) sagte in seinen Moralischen Schriften:
Every woman is at heart a rake.
(Jede Frau ist im Herzen eine Schlampe)

Dem ist nichts hinzuzufügen.
__________________
Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
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Alt  26.03.2021, 12:14   # 42
nice0077
 
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Beiträge: 1.329


nice0077 ist offline
Jede Frau ist wohl latent eine Hure
Wüstenwind, du bringst die Sachen auf´n Punkt!

In #39. Vielleicht ein bisschen hart, mit "wohl latent" etwas verniedlichend formuliert.

Es gibt 2 Methoden des Vermögenserwerb.
1. Die gewerbsmäßige, 2. die private.

Letztere ist für den Zahlmeister erheblich kostspieliger und für die Erwerberin steuerfrei.

Wenn ich alles Geld, dass ich in meinen blinden Jahrzehnten den "Privaten" in den Rachen geworfen habe und sie mir zusätzlich aus der Nase gezogen haben (und das bei eher durchschnittlicher Sexqualität) zu den gewerblichen Könnerinnen getragen hätte, wäre ich - trotz Sportlerherz - vor Jahrzehnten bereits wegen Überanstrengung am Herzinfarkt gestorben.
Womit ich mich wohl in guter Mehrtheitsgesellschaft befinden dürfte?

Und dass diese B. selbst mir selbst in allergrößter Not keinen Cent aus der Tasche gezogen hätte, bestätigt wieder einaml, dass Neid ein ganz schlechter Ratgeber ist.
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Danke von
Alt  26.03.2021, 04:49   # 41
wüstenwind
 
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wüstenwind ist offline
Jede Frau ist wohl latent eine Hure.*
Manche lassen sich womöglich für 20 Euro ficken (was man so liest) - andere werden "unangemessen berührt" und bekommen dafür einen "Schadenersatz" in der Größenordnung von 1 Million (Dollar)

Laut der Anklage soll der Gynäkologe Studentinnen bei Untersuchungen unter anderem unangemessen berührt und ihre Geschlechtsteile fotografiert haben.
https://www.spiegel.de/panorama/univ...4-e68a67c00216

Also wenn ein Arzt eine Frau unsittlich berührt - dann ja ziemlich sicher ein Gynäkologe während einer Untersuchung. Ohne die Untersuchung ist mir nicht klar, wie der die Geschlechtsteile fotografieren konnte.
Das Fotografieren der Geschlechtsteile - ein an der Universität Lehrender könnte das im Rahmen der Forschung auch für statistische Auswertungen benötigen.

Aber wird schon was dran sein. Nur diese juristischen Exzesse muss ja niemand verstehen.
Auch muss wohl niemand verstehen, wo eine amerikanische Privat-Uni eine Milliarde her hat.
Ich geh mal davon aus, dass eine Privat-Uni in Deutschland schon lange vor einer Summe von einer Milliarde Schadenersatz in Insolvenz gehen dürfte.


*Die Männer wären das wohl auch gerne.
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Danke von
Alt  25.03.2021, 11:14   # 40
test54321
grantlnder Stänkerer
 
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test54321 ist offline
Zitat von woland Beitrag anzeigen
Also warum wohl nennt sie immer Niedrigstpreise (bei denen der Job ohnehin meist mit der Hand erledigt wird)?
Ganz einfach:
Breymaier ist nicht sonderlich intelligent oder gebildet. Sie ist gelernte Verkäuferin und hat darüber hinaus keine weitere Qualifikation. Also ein eher schlichtes Gemüt könnte man sagen; das ist ja bei ihren Äußerungen immer wieder deutlich erkennbar.
Da ein Mensch zwangsläufig immer von sich auf andere schließt (eine andere Perspektive erfordert Intelligenz), argumentiert sie halt so, wie sie es für richtig hält. Bei einfachen gestrickten Menschen bewirkt so eine Argumentation natürlich "oh wie schlimm".

Das Gute daran: die wirklichen Entscheider, die ja doch meistens etwas in der Birne haben - auch wenn man es ihnen oft abspricht - erreicht sie damit nicht. Denn die können nicht nur 1 + 1 zusammenzählen, so wie Breymaier.

PS: Breymaier führt grundsätzlich und immer nur Scheindiskussionen. Es geht nicht Argumente. Ging es noch nie. Es geht ihr ausschließlich darum, Empörung zu provozieren, um ein Prostitutions- bzw. Sexkaufverbot salonfähig zu machen.

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Alt  25.03.2021, 02:15   # 39
wüstenwind
 
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wüstenwind ist offline
Das Land braucht mehr Politiker wie die Breymaier

Da haben wir doch endlich eine, die WEISS was Sache ist.

Die sollte den Spahn ersetzen. Die könnte die Merkel ersetzen.

Wäre die Breymaier Gesundheitsministerin, dann könnte man endlich auch auf die ganzen Virologen und Epidemiologen und Mathematiker und Mediziner und Biologen und wie sich die Fachleuchte alle nennen mögen verzichten. Weil die Breymaier ja WISSEND ist.


Es wundert mich, dass die Breymaier nicht selbst auf die Lösung des Problems Prostiution kommt. Die Weiber sollen einfach alle versuchen so auszusehen wie die Breymaier. Dann ist es vorbei mit männlichen Freiern.
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Alt  25.03.2021, 02:04   # 38
woland
Huren-Genießer
 
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woland ist offline
20 €

Und wieder kommt bei Breymeiers Argumentation der Preis ins Spiel: Wenn sie realistische 200 statt 20 € sagen würde, verlöre das Argument schon weitestgehend seine Schlagkraft, bei 2000 (realistisch für einen Ganztagsescort) käme wahrscheinlich sogar Neid auf, aber diese Fälle nennt B. nicht. Dabei sollte doch der Preis bei der "Rettung" einer sDL keine Rolle spielen, und bei der moralischen Bewertung noch weniger. Also warum wohl nennt sie immer Niedrigstpreise (bei denen der Job ohnehin meist mit der Hand erledigt wird)? Wahrscheinlich schätzt sie die Tätigkeit einer sDL als "unwert" ein, und von da ist es nur noch ein winziger Schritt, die Frau selbst als "unwert" einzuschätzen.
__________________
Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er es am Kragen hätte! (Mephistopheles in Goethes Faust)
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Alt  24.03.2021, 11:24   # 37
test54321
grantlnder Stänkerer
 
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test54321 ist offline
Ich weiß nicht ob das hier schon mal gepostet wurde (ist vom Dezember 2020), aber es zeigt eindrucksvoll, dass Breymaier wie ein 5jähriges Kind "diskutiert", Fakten, die nicht ins Meinungsbild passen, ignoriert, usw.:

https://taz.de/Streitgespraech-Prostitution/!5735935/

Wirklich lesenswert.

taz: Frau Breymaier, sprechen Sie denn überhaupt mit Frauen in der Sexarbeit?

Breymaier: Ich rede mit denen, die aussteigen wollen. Bei den anderen weiß ich sowieso, dass sie mir vorgeführt werden.
Zwischendrin schimmert ab und zu auch der wahre Grund ihres Kampfes durch:

Zitat von Breymaier
Ich versuche, den Frauen zu helfen. Wir können doch mal einen kleinen Perspektivwechsel vornehmen. Wollen wir in einem Land leben, in dem jeder Typ in seiner Mittagspause für 20 Euro eine Frau benutzen und mit ihr machen kann, was er will? Wie kommt der denn anschließend zurück zu Ihnen ins Büro? Wie schaut der Sie an? Prostitution macht etwas mit allen Frauen in dieser Gesellschaft.
Prostitution gefährdet das Vaginamonopol der alten, hässlichen (Ehe-)Frauen
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Alt  12.01.2021, 14:34   # 36
test54321
grantlnder Stänkerer
 
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test54321 ist offline
Eine Bestrafung ist wünschenswert aber unwahrscheinlich.

Es geht aber eine wichtige Botschaft von dieser Aktion aus:
"Seht her, wir sind keine Kriminellen, wir haben nichts zu verbergen, im Gegenteil: wir suchen die Öffentlichkeit, lassen uns nicht kriminalisieren und wehren uns mit rechtsstaatlichen Mitteln, weil wir rechtschaffene Bürger sind."

IMHO ist Transparenz das schärfste Schwert, das die Betreiber hier in der Hand haben.
Nur so kann der auf Lügen basierenden Politik von Breymeier & Konsorten Paroli geboten werden.
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Alt  12.01.2021, 06:19   # 35
citruss
 
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citruss ist offline
1. Staftat durch Breymaier

ich glaub immer noch weniger an eine bestrafung, denn eine abgeordnete in dieser frage zu bestrafen ist schon "heftig", wo sie doch nur das beste für die huren will.

aber warum wurde kein strafantrag bei sta münchen durch münchner bordellbetreiber gestellt.

denn nach § 9 stgb + 7 stpo ist "Eine Tat ist an jedem Ort begangen, ...oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte".

was wollte die breymaier mit ihren äusserungen zu corona hilfen, dass alle bösen puffbetreiber keinen einzigen euro hilfe erhalten und pleite gehen. sprich wenn ein münchener bordellbetreiber zu seiner behörde geht und anträge auf hilfen stellt, könnte er auf einen sachbearbeiter treffen der die story von breymaier ernst nimmt und denkt: der bordellbetreiber verprügelt sicher auch seine huren und zwingt sie zu 30 mal sex am tag. sprich er hat keinen anspruch auf hilfen, denn sonst könnte auch der drogenhändler kommen und sagen dass er wegen dem lockdown nicht zum kunden kommt. sprich die ansonst abstrakten gefährdungsdelikte , 186, 187 stgb können hier über die "konkrete rufschädigung" einen erfolgsort münchen rechtfertigen und damit wäre die strafgerichte und sta münchen zuständig. und in münchen ist man mit der spd-breymaier nicht so rücksichtsvoll. auch wenn dort ebenfalls am ende keine bestrafung heraus kommt, ist eine akte da in die einsicht genommen werden kann.

2. zukünftige unterlassungsansprüche gegen breymaier

hier sehe ich mehr erfolgschancen, sie zukünftig auf unterlassung zu verklagen. speziell die aussage von bordellbetreiber john heer aus stuttgart, der sogar ob-kanditat war helfen sehr. denn er berichtet, dass in seinen puff regelmässig der verein sisters erscheint und nix zu meckern hat und sogar seine puffs lobt. sprich dieses wissen des vereins muss sich die breymaier als vorstand zurechnen lassen. sprich sie kann dann nicht wieder den behauptungen des vereins auch für bordelle in stuttgart behaupten, dass zwang die regel ist und alle bordellbetrieber als kriminelle über einen kamm scheren.
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Alt  11.01.2021, 16:56   # 34
Uwe Ittner
 
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Beiträge: 148


Uwe Ittner ist offline
https://www.youtube.com/watch?v=1pr9...C2cH_VPueSGXF0
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Alt  11.01.2021, 16:05   # 33
woland
Huren-Genießer
 
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woland ist offline
Verbreitung von Tatsachenbehauptungen, deren Wahrheitsgehalt nicht endgültig festgestellt werden kann
Zunächst muss B. nachweisen, dass es stimmt, was sie sagt, wobei es um Tatsachenbehauptungen und nicht um Bewertungen geht. Ich wurde in einem Zivilprozess einmal verurteilt weil ich unter vielen Tatsachenbehauptungen eine einzige nicht stichhaltig nachweisen konnte, obwohl äußerst plausibel. Gab es den § 193 schon in den 80er Jahren?

Auch bei den "hinreichenden und sorgfältigen Recherchen" müsste die B. liefern, und hier kann es politisch werden. Glaubwürdigkeit und Aussagekraft von Quellen etc. - da darf man gespannt sein, wie das ein Richter sieht.
__________________
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Alt  11.01.2021, 04:50   # 32
citruss
 
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Beiträge: 107


citruss ist offline
Ich hätte die Breymaier zuerst per Anwalt angeschrieben und verlangt dass sie ihre Aussagen belegt oder klarstellt, erst danach hätte ich eine Anzeige und Unterlassungsklage geprüft. Was sie sagt, könnte mit § 193 StGB, Wahrnehmung berechtigter Interessen für die Vergangenheit gerechtfertigt werden.

ich hab die folgenden Äusserungen der Breymaier gefunden

https://www.waz.de/politik/corona-kr...231049606.html

SPD-Abgeordnete Breymaier: „Massive Ausbeutung von Frauen“
Auch von der SPD-Bundestagsabgeordneten und Prostitutionsgegnerin Leni Breymaier kommt scharfe Kritik. Bordelle seien formal Betriebe „wie eine Schreinerei oder ein Schuhgeschäft. So werden sie auch bei den Wirtschaftshilfen betrachtet“.

Allerdings werde ausgeblendet, was in Bordellen tatsächlich los sei, „es sind eben keine Betriebe wie alle anderen. Dort finden tagtäglich unvorstellbare Menschenrechtsverletzungen statt. Es geht hier um massive Gewalt, Misshandlung und Ausbeutung von Frauen“.

Viele glaubten, so Breymaier, dass in der Prostitution Selbstbestimmtheit herrsche und Zwang die Ausnahme sei, „aber Zwang ist die Regel“. Viele Frauen müssten 20 bis 30 Freier pro Tag bedienen und dürften keinen ablehnen, sonst würden sie von ihrem Zuhälter „windelweich“ geschlagen.

„Das ist die kriminelle Wirklichkeit in einer Branche, die wir gerade mit Steuergeld unterstützen.“ Die Frauen gingen „kaputt dabei, während die Bordellbetreiber den wegen des Corona-Lockdowns entgangenen Umsatz vom Staat erstattet bekommen“.

https://www.swr.de/swraktuell/baden-...er-an-100.html

Es könne nicht sein, dass der Staat Kriminelle unterstützt, indem er Steuergeld an Bordelle gibt, in denen Frauen zur Prostitution gezwungen werden, so die SPD-Abgeordnete. Im SWR-Interview bekräftigt sie ihre Vorwürfe: Prostitution werde grundsätzlich verharmlost, erklärte sie dem SWR.

--------------------------------

Wer über üble Nachrede und Verleumdung nachdenkt, muss auch § 193 StGB lesen, Wahrnehmung berechtiger Interessen. Sprich wenn nicht genaue feststeht ob die Tatsachen wahr sind, kommt es zu einer Abwägung von Ehrenschutz und Meinungsfreiheit. Hier im Urteil des BVerfG,1 BvR 1696/98 ( Fall Stolpe)

"Für die Verbreitung von Tatsachenbehauptungen, deren Wahrheitsgehalt nicht endgültig festgestellt werden kann, prüft die Rechtsprechung der Zivilgerichte den Ausgleich zwischen den Anforderungen der Meinungsfreiheit und den Belangen des Persönlichkeitsschutzes daran, ob der Äußernde die Anforderungen erfüllt hat, die bei der Verbreitung von Tatsachenbehauptungen ungeklärten Wahrheitsgehalts an eine Rechtfertigung durch Wahrnehmung berechtigter Interessen (§ 193 StGB) zu stellen sind. Jedenfalls in Fällen, in denen es um eine die Öffentlichkeit wesentlich berührende Angelegenheit geht, kann nach dieser Rechtsprechung auch eine möglicherweise unwahre Behauptung demjenigen, der sie aufstellt oder verbreitet, so lange nicht untersagt werden, wie er vor der Aufstellung und Verbreitung seiner Behauptung hinreichend sorgfältige Recherchen über den Wahrheitsgehalt angestellt hat."
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Alt  11.01.2021, 01:27   # 31
woland
Huren-Genießer
 
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Beiträge: 2.837


woland ist offline
@ BvK

Das habe ich möglicherweise missverständlich formuliert: Die Bordellbetreiber sind natürlich keine Personen des öff. Lebens. Ich wollte nur klar machen, dass bei dem angestrengten Verfahren Privatleute versuchen, sich gegen eine konkrete (geschäftsschädigende) Verunglimpfung zu wehren, und dass es sich dabei nicht, wie es B. gern hätte, um einen politischen Fall handelt, der als öffentliche Angelegenheit abstrakt diskutiert werden müsste.
__________________
Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er es am Kragen hätte! (Mephistopheles in Goethes Faust)

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Alt  11.01.2021, 01:18   # 30
69er
ist nicht mein Jahrgang
 
Benutzerbild von 69er
 
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Beiträge: 1.193


69er ist offline
Dabei ist die CDU unter Merkel schwach wie nie. Eine so leicht zu besiegende Gegnerin wie Merkel wird die CDU so schnell nicht mehr in´s Rennen schicken.
Ich bin mir da nicht so sicher, wie sich das entwickelt,
wenn die z. B. Laschet oder Röttgen ins Rennen schicken würden...
__________________
Gruß 69er!

"Die besten Liebhaber sind die, die ihre tiefe Befriedigung aus der Lust der Frau ziehen." (Vincent)
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Alt  11.01.2021, 00:58   # 29
Brett vorm Klopf
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Benutzerbild von Brett vorm Klopf
 
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Beiträge: 838


Brett vorm Klopf ist offline
Person des öffentlichen Lebens

Person des öffentlichen Lebens (englisch public figure, französisch personne publique) ist ein Rechtsbegriff im europäischen, schweizerischen und US-amerikanischen Recht für besonders bekannte Persönlichkeiten. Der Begriff beeinflusst das Recht auf Privatsphäre, die Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung und das Recht am eigenen Bild. Der Begriff und der Inhalt des Konzepts variiert je nach Rechtsordnung.[1]
Inhaltsverzeichnis

1 Europäische Menschenrechtskonvention
2 Schweiz
3 Vereinigte Staaten
4 Deutschland
5 Siehe auch
6 Literatur
7 Einzelnachweise

Europäische Menschenrechtskonvention

Der Begriff der Person des öffentlichen Lebens (public figure) wird in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) bei der Auslegung von Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention – Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens – verwendet. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates definierte Personen des öffentlichen Lebens in Ziffer 7 ihrer Entschließung Nr. 1165 (1998) als „Personen, die offizielle Funktionen wahrnehmen und/oder auf öffentliche Ressourcen zurückgreifen und generell alle diejenigen, die im öffentlichen Leben eine Rolle spielen, ob in Politik, Wirtschaft, Kunst, Gesellschaft, Sport oder in anderen Bereichen“.[2]
→ Hauptartikel: Caroline-Urteile

In einem Urteil vom 7. Februar 2012 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) betont, dass ein öffentliches Informationsinteresse nach den Umständen des Einzelfalles auch an Sportthemen oder ausübenden Künstlern bestehen könne, nicht aber bei mutmaßlichen Eheproblemen eines Staatspräsidenten oder bei Geldsorgen eines bekannten Sängers.[3] Die Krankheit des regierenden Fürsten von Monaco habe als Ereignis aus dem Bereich der Zeitgeschichte angesehen werden dürfen. Im Allgemeinen gelte, dass der Öffentlichkeit unbekannte Personen eines stärkeren Schutzes bedürfen als der Öffentlichkeit bekannte Personen. Auch stellte der EGMR fest, dass Caroline und Ernst August von Hannover Personen des öffentlichen Lebens sind.

In einem Parallelverfahren hatte der EGMR über die Zulässigkeit einer Berichterstattung über den Drogenkonsum eines deutschen Schauspielers zu entscheiden.[4] Dabei betonte er, dass das öffentliche Interesse an der Berichterstattung über Strafverfahren unterschiedlich stark ausgeprägt sein könne. Als Abwägungskriterien dienten bei dieser Frage u. a. die Bekanntheit und das vorangegangene Verhalten der Person, die Schwere und Art der Tat, der Umstand der Festnahme, die Methode der Informationsgewinnung, die Wahrheit der Information und der Umstand, ob diese Tatsachen bereits öffentlich bekannt waren.

Die beiden jüngsten Urteile werden aus rechtswissenschaftlicher Perspektive zwar grundsätzlich begrüßt, gleichzeitig aber auch kritisiert, weil der EGMR die sogenannte „bloße Unterhaltung“ nach wie vor tabuisiere und bei der Frage nach dem öffentlichen Informationsinteresse hinsichtlich unterhaltender Medienberichte nicht die empirischen Erkenntnisse der Kommunikationswissenschaft beachte.[5] Gleichzeitig werde die Meinungs- und Pressefreiheit durch diese normative Bestimmung des Informationswertes von Medienberichten höchst subjektiven Erwägungen der Richter preisgegeben, was dem Gebot staatlicher Neutralität widerspreche.
Schweiz

Der Begriff wird in Artikel 13 des Bundes-Datenschutzgesetzes (DSG) der Schweiz verwendet. Dort gilt es als ein möglicher Rechtfertigungsgrund für das Bearbeiten von Personendaten, wenn die bearbeitende Person „Daten über eine Person des öffentlichen Lebens sammelt, sofern sich die Daten auf das Wirken dieser Person in der Öffentlichkeit beziehen“.
Vereinigte Staaten

Im US-amerikanischen Recht findet der Begriff der public figure Anwendung bei der Auslegung des 1. Zusatzartikels zur Verfassung (first amendment). Dabei tragen z. B. Personen des öffentlichen Lebens, die auf deliktische Haftung (tort) wegen defamation (Verleumdung) oder infliction of emotional distress (Zufügung von seelischem Schmerz) durch ehrverletzende Äußerungen klagen, die Beweislast für die Unwahrheit der Behauptung und müssen darüber hinaus nachweisen, dass dem Äußernden die Unwahrheit bekannt oder aus grober Fahrlässigkeit unbekannt war (malice). Dies galt in der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs – entwickelt am Fall New York Times Co. v. Sullivan (1964) – zunächst nur für öffentliche Amtsträger (public officials), wurde aber 1967 in der Entscheidung Curtis Publishing Co. v. Butts (betreffend einen Football-Trainer) auf public figures ausgedehnt.[6]

Dabei wird weniger als im Geltungsbereich der Europäischen Menschenrechtskonvention darauf abgestellt, ob sich die Äußerung auf eine Angelegenheit des öffentlichen Interesses bezieht, und stärker auf die Person, um die es geht. Das führt dazu, dass unter Umständen auch schmähende Äußerungen über Personen des öffentlichen Lebens nach US-Recht zulässig sind, die unter der EMRK unzulässig wären.[7]
Deutschland
→ Hauptartikel: Person der Zeitgeschichte

Vergleichbar ist die sogenannte Person der Zeitgeschichte, die im deutschen Stasi-Unterlagen-Gesetz erwähnt wird und daneben vor allem in der Auslegung der §§ 22 und 23 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KUG) Bedeutung hat, in denen es um das Recht am eigenen Bild geht.

Die genannten Gesetze konkretisieren das allgemeine Persönlichkeitsrecht, wie es z. B. in Deutschland in ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als eigenständiges Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 Grundgesetz (GG), sog. freie Entfaltung der Persönlichkeit, i. V. m. Art. 1 GG (Menschenwürde) hergeleitet wird. Gegenpol ist die in Art. 5 GG garantierte Meinungs- und Pressefreiheit. Einen einheitlich geregelten Schutz vor Veröffentlichungen in Wort und Bild gibt es bislang nicht, ebenso wenig sind die o. g. vagen Rechtsbegriffe bisher gesetzlich definiert worden. Daher beruhen die folgenden Definitionen auf gerichtlichen Kasuistiken.

Die Rechtsprechung hat bisher definiert, dass das öffentliche Interesse an Informationen aus der Privatsphäre (nicht aber aus der Intimsphäre) einer Person berechtigt ist, wenn der Betroffene prominent ist oder öffentliches Aufsehen erregt.[8] Die Bekanntheit kann durch Rang oder Ansehen, Amt oder Einfluss, Fähigkeiten oder Taten entstehen (das sogenannte Caroline-von-Monaco-Urteil II).[9] Beispiele sind Politiker, Inhaber hoher Ämter, Künstler oder berühmte Sportler. Allein die Anwesenheit bei aufsehenerregenden Ereignissen ist dagegen nicht ausreichend.[10] Für Kinder und Jugendliche genießt die ungestörte Privatsphäre absolute Priorität vor dem Medieninteresse.[11]
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Person...tlichen_Lebens
weiterführend: https://de.wikipedia.org/wiki/Meinun...inungsfreiheit

Person des öffentlichen Lebens

Der Begriff Person des öffentlichen Lebens stammt aus dem Bereich des Zivilrechts und dient der Abgrenzung zwischen dem Recht auf Schutz der Privatsphäre und medialer Berichterstattung. Bei Personen, die prominent sind und im Fokus der Öffentlichkeit stehen, bestätigt die Rechtsprechung ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an deren Privatsphäre. Dabei müssen die betreffenden Personen durch Amt, Fähigkeiten, Rang oder Taten öffentliches Aufsehen erregen. Ihre Intimsphäre bleibt jedoch weiterhin unantastbar.

Die rechtlichen Grundlagen für diese Regelung bilden die Ableitung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Artikel 1 GG und Artikel 2 Abs. 1 GG sowie die in Artikel 5 GG festgelegte Meinungs- und Pressefreiheit.
Quelle: https://www.deutschejournalistenakad...lichen-lebens/

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Alt  11.01.2021, 00:45   # 28
woland
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Soviel ich weiß, müssen sich Personen des öffentlichen Lebens etwas mehr an "Meinungsfreiheit" gefallen lassen als Privatleute, und das sind nun mal die Betreiber. Es war aber nicht nur das Wort "kriminell", sondern B. sprach von "täglichen schwersten Menschenrechtsverletzungen", unterstellt Beihilfe und Ausnutzung von Menschenhandel u.dgl., das heißt, es wurden öffentlich ziemlich konkrete und schwere Straftatbestände behauptet und das von einer gewählten Volksvertreterin, deren Wort mehr Gewicht zukommt als einer Privatperson. Ich denke, das ist etwas anderes als eine beleidigende Meinungsäußerung, sondern eine, wenn auch schwammige Tatsachenbehauptung; daher, wenn ich das recht verstehe, wurde in diesem Fall wurde kein Zivilrechtsverfahren angestrengt, sondern der Staat muss ermitteln.
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Alt  11.01.2021, 00:03   # 27
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Zitat von test54321 Beitrag anzeigen
Da hast du im Grundsatz schon Recht.
Allerdings hat sie mehr oder weniger wörtlich gesagt, dass alle Bordellbetreiber Kriminelle sind.
Das ist keine Meinung, sondern eine Straftat(Verleumdung, § 187 StGB).
Man muss sich als Bordellbetreiber nicht alles gefallen lassen, insbesondere nicht von einer Bundestagsabgeordneten.
Von daher verstehe ich schon, dass denen jetzt auch mal der Kragen platzt.
Es ist keine Straftat, sondern eine Meinung. Kein Bordellbetreiber war konkret betroffen, und diese konkrete Betroffenheit ist erforderlich für eine Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft wird die Ermittlungen wahrscheinlich sowieso einstellen, noch bevor es zu einem Prozess kommt. Zu sagen "Bordellbetreiber sind kriminell" ist ungefähr so wie zu sagen "Soldaten sind Mörder". Beides ist von der Meinungsfreiheit gedeckt, wie man inzwischen weiß.

Die Branche sollte sich nicht so sehr auf Frau B. stürzen und stattdessen sich Gedanken machen, wie man das Bild in der Öffentlichkeit nachhaltig verändern kann. Praktisch jede TV-Doku über die Branche (mit Ausnahme vielleicht von einigen schlüpfrigen Sendungen im Privatfernsehen) bedient sich bei den jahrzehntealten Vorurteilen. Hier sollte man auf ein Umdenken setzen.

PS: Meine persönliche Meinung ist nicht die von Frau B., jedoch gilt nunmal das Grundgesetz für uns alle gleichermaßen.

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Alt  10.01.2021, 23:57   # 26
Brett vorm Klopf
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Veröffentlicht am 9. Januar 2021 von Marcus123

Prostitution 2021 – Pressekonferenz Aktion Breymaier – Turbulenzen

Am vergangenen Mittwoch, dem 06.11.2021, hat eine Online-Pressekonferenz unter dem Motto „Dreikönigstreffen im Bordell“ stattgefunden, bei der eine großen Gruppe von Medienvertreterinnen und Medienvertretern über die Einreichung von über 40 Strafanträgen gegen die SPD-Bundestagsabgeordnete Leni Breymaier unterrichtet wurden. 6 Bordellbetreiberinnen und -betreiber aus ganz Deutschland gaben Live-Statements ab und beantworteten die Fragen der Presse. Die Tonaufzeichnung der Statements kann über nachfolgenden Link „nachgehört“ werden:

Ton-Mitschnitt der Statements vom 06.01.2021 – Betreiber


Frau Breymaier hat staatlich intensiv geprüfte und mit einer Konzession versehene Bordellbetreiberinnen und Bordellbetreiber in einem Zeitungsinterview vom 2. Dezember 2020 als „Kriminelle“ bezeichnet, sie „pauschal“ schwerster Straftaten bezichtigt und dazu aufgefordert ihnen keine Corona-Hilfen zu zahlen. In einem weiteren „Weihnachtsinterview“ mit der TAZ legte die Politikerin sogar noch einmal nach und wiederholte ihre unglaublichen Thesen, die dem Faktencheck nicht standhalten!

Die Äußerungen vom 2. Dezember 2020 waren für die über 40 Personen der Anlass dem populistischen Treiben nicht weiter tatenlos zuzusehen: hier geht es um üble Nachrede und Verleumdung und dementsprechend wurden bei der Staatsanwaltschaft Berlin und bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart in der letzten Dezemberwoche sogenannte „Strafanträge“ eingereicht, bei denen die Staatsanwaltschaften nun prüfen müssen, wie weit „freie Meinungsäußerung“ gehen kann und wo die Grenze überschritten strafrechtlich überschritten wird. Im Gegensatz zur „einfachen Strafanzeige“ bietet der „Strafantrag als Opfer“ auch diverse Rechtsmittel, um auf das Verfahren, falls notwendig, Einfluss zu nehmen.

Die Antragstellerinnen und Antragsteller vertrauen hier der „staatlichen Gewalt“ und hoffen natürlich, dass die Strafanträge Erfolg haben und dass Frau Breymaier zukünftig verpflichtet sein wird ausschließlich einen sachlichen Dialog zu führen. Eine Zusammenstellung der „Fakten“ finden Sie in der Presseerklärung vom 06.01.2021, die vom BSD e.V. in Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ veröffentlicht wurde:

Pressemitteilung vom 06.01.2021 – BSD e.V.

Natürlich haben die Pressekonferenz und das Ansinnen als solches heftige Turbulenzen ausgelöst, wobei die entstandenen Diskussionen auch auf Nebenschauplätze verlagert wurden: Den Antragstellern geht es nicht um den öffentlichen Diskurs über Sexkaufverbot oder „Nordisches Modell“, sondern um vermeintliche Straftaten eine Politikerin, die sich nicht an die Regeln des Rechtsstaats hält. Frau Breymaier verkennt hier offensichtlich erneut die Fakten und versucht sogar die Aktion für eigene Zwecke zu nutzen, was ihr aber nur sehr bedingt gelingen wird! Wenn ich bei rot über die Ampel fahre und dabei erwischt werde, bekomme ich ein Bußgeld, dabei wird aber nicht über den Sinn und Zweck von Ampeln diskutiert!

Darum hat die Klagegemeinschaft jetzt auch beschlossen die „Rückpässe“ und „Anfeindungen“ von Frau Breymaier und ihrem abolinistischen Umfeld vorerst nicht weiter zu kommentieren. Wir warten den Gang des Verfahrens ab und beteiligen uns nicht an gegenseitigen „Verunglimpfungs-Kampagnen“ in den sozialen Medien, bei der einige Zeitgenossen unter der Gürtellinie argumentieren und damit auf sich selbst und andere ein schlechtes Licht werfen! Warum sollte man die gleichen schmutzigen Mittel wie die Gegner benutzen, wenn die Faktenlage eindeutig ist? Da ist es schlauer die Füße still zu halten und die Staatsanwaltschaften ihren Job machen zu lassen!

Wir waren „aufgeregt“, aber nun sollte etwas mehr „Sachlichkeit“ und „Ruhe“ Einzug erhalten. Dass nützt uns allen mehr, als blinde Wut oder ausufernder Sarkasmus! Auch wenn man Frau Breymaier nicht mag, muss man ihre Bilder nicht unangemessen kommentieren oder ihr komische Neigungen andichten. Auch wenn man sie als „verblendet“ wahrnimmt, sollte man sich mit martialischen Kommentaren zurückhalten. Tut man dies nicht, solidarisieren sich am Ende Leute mit „der Angezeigten“ und es entsteht womöglich noch der „Märtyrer-Effekt“? Dass, liebe Freundinnen und Freunde, wollen wir doch vermeiden!

Herzliche Grüße von

Howard Chance
Quelle: https://prostitution2020.online/schu...r-turbulenzen/
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Alt  10.01.2021, 23:23   # 25
woland
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woland ist offline
Exclamation

In der Facebookseite von Howard Chance wurde gerade gepostet, dass man jetzt vor einem weiteren Breymaier-Bashing Abstand nehmen sollte. In einem Prozess, so er denn stattfinden wird, muss ganz ohne Emotionen beurteilt werden, ob der Tatbestand der Verleumdung erfüllt ist - Punkt.
Das Gericht wird nicht die Aufgabe haben, über ein Verbot der Prostitution zu urteilen, auch wenn Frau B. diese Plattform gern für ihren Feldzug nutzen würde. Schauen wir, was die Presse daraus macht.
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Alt  10.01.2021, 22:31   # 24
test54321
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test54321 ist offline
Zitat von Aufkleber Beitrag anzeigen
Und das nur, weil sie ihre Meinung gesagt hat??

Der Prozess würde nur noch mehr Aufmerksamkeit auf die Branche, die schlechten Auswüchse und das Sexkaufverbot lenken. Sie wird sicherlich jede Gelegenheit nutzen, um gegen die Branche zu schießen - macht sie ja jetzt schon, oder habt ihr von B. schon mal etwas zu einem anderen Thema gehört?

Besser: Öffentlichkeitsarbeit ausbauen, z.B. indem man Werbespots im Fernsehen schaltet, Tage der offenen Tür anbietet (wo mit den SDL geredet werden kann), Imagefilme drehen, auf Messen geht, in der Fußgängerzone Infostände aufbaut und so was alles.
Da hast du im Grundsatz schon Recht.
Allerdings hat sie mehr oder weniger wörtlich gesagt, dass alle Bordellbetreiber Kriminelle sind.
Das ist keine Meinung, sondern eine Straftat (Verleumdung, § 187 StGB).
Man muss sich als Bordellbetreiber nicht alles gefallen lassen, insbesondere nicht von einer Bundestagsabgeordneten.
Von daher verstehe ich schon, dass denen jetzt auch mal der Kragen platzt.
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Alt  10.01.2021, 20:45   # 23
Agonie
 
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Agonie ist offline
Zitat von yossarian Beitrag anzeigen
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin würde ich jetzt nicht zur Chaotinnenfraktion unter den SPD-Frauen rechnen. Sonst wäre sie ja auch nicht wiedergewählt worden.
Andrea Ypsilanti hat durch ihr dummes Verhalten das sozialdemokratische Stammland Hessen an die CDU übergeben. Unter Andrea Nahles sackte die Bundes-SPD auf unter 20% ab. Breymaier brachte die SPD in B-W, wo sie noch nie stark war, in die Nähe von 10%.
Dabei ist die CDU unter Merkel schwach wie nie. Eine so leicht zu besiegende Gegnerin wie Merkel wird die CDU so schnell nicht mehr in´s Rennen schicken.
Fragt mal in eurem Bekanntenkreis rum, ob jemand weiß, wofür die bayerische SPD-Vorsitzende steht, falls er sie überhaupt kennt.
Die Nahles war Zeit ihres Politikerlebens ein Arbeitstier und hat in den Funktionen keine schlechte Arbeit geleistet. Als Vorsitzende war sie sicher eine Fehlbesetzung (den Job wollte zu der Zeit niemand haben also hat sie sich geopfert), ist dann aber von allen anderen (auch den Frauen) gnadenlos hängen gelassen worden! Ein Kollege hat gerade anderswo geschrieben "schlimmer gehts immer" und hat damit nur zu recht: Esken
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