Gewerbe in Privatwohnungen
Dafür, ob man in Privatwohnungen legal gewerblich oder freiberuflich tätig sein kann, gibt es zwei rechtliche Maßstäbe, nämlich öffentliches Baurecht und privates Mietrecht.
Im ersten Bereich kenne ich mich weniger aus, aber ich denke, dass es jedenfalls in sog. Mischgebieten erlaubt ist; ob dies auch für reine Wohngebiete gelten kann, weiß ich nicht sicher.
Für das private Mietrecht ist (für einen Makler) gerichtlich entschieden, dass eine berufliche Tätigkeit erlaubt ist, wenn die Wohnung infolge der beruflichen Tätigkeit nicht stärker in Anspruch genommen wird als nur zum Wohnen genutzte Räume. D.h. die Menge der beruflichen Besucher darf die Zahl möglicher privater Besucher nicht wesentlich übersteigen. Übersetzt: kein Laufhaus mit Massen im Treppenhaus, aber Terminwohnung mit einigen Gästen am Tag geht.
Corona-spezifische Einschränkungen gibt es nicht.
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