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Alt  25.06.2020, 11:03   # 1
Marlboroman
 
Benutzerbild von Marlboroman
 
Mitglied seit 19.11.2003

Beiträge: 1.741


Marlboroman ist offline
Escortservice wieder erlaubt....?

... ob du mit dem Beitrag hier der Olivia einen Gefallen tust, angesichts der aktuellen rechtlichen Situation?


Zitat von Webmaster
HINWEIS: Dieser Thread wurde aufgrund der vielen Small Talk Kommentare aus dem folgenden Berichte-Thread
https://huren-test-forum.lusthaus.cc...d.php?t=272501
hierher in den Small Talk - Bereich verschoben und der Titel entsprechend geändert.

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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  28.06.2020, 17:44   # 17
sabberterich
---
 
Benutzerbild von sabberterich
 
Mitglied seit 11.12.2019

Beiträge: 114


sabberterich ist offline
Du hast Recht

  FOTO anklicken und größer / schärfer machen  
Bild größer / schärfer machen.
Zitat von michael120
Gäääääääähn
Da stimme ich zu, aber in 11 Monaten muß ich ja nicht mehr reagieren.
Dann ist meine ehrenamtliche Arbeit im Tierheim erledigt und ich muß nicht mehr auf meine bellos aufpassen

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Alt  26.06.2020, 23:24   # 16
michael120
 
Benutzerbild von michael120
 
Mitglied seit 12.02.2014

Beiträge: 2.013


michael120 ist offline
Gäääääääähn....
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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Alt  26.06.2020, 21:26   # 15
sabberterich
---
 
Benutzerbild von sabberterich
 
Mitglied seit 11.12.2019

Beiträge: 114


sabberterich ist offline
wenn Ihr Hilfe braucht

Der Ersteller vom Beitrag #13 ist langjähriger bekannter Spezialist dafür.

ich glaube, Ihr möchtet dem (wirklich hübschen!) Mädel Ärger machen ...
Also ihn einfach um Rat fragen, wenn Ihr jemand verärgern wollt.
Die Kosten seiner Beratung sind mir allerdings nicht bekannt.
Ach eins noch. Erst arbeitet mir unterschiedlichen Künstlernamen.
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Alt  26.06.2020, 13:52   # 14
delta__romeo
 
Mitglied seit 25.12.2011

Beiträge: 2.365


delta__romeo ist offline
noch ein interessantes Gerichtsurteil: https://www.donacarmen.de/prostituti...der-zulaessig/
Der aktuelle Umgang mit Prostitution beruht in allen Fällen auf Verordnungen der Exekutive (Landesregierungen und Ministerien). Er ist nicht durch Beschlüsse demokratisch legitimierter Parlamente zustande gekommen. Eine rechtliche Überprüfung derartiger Verordnungen, d. h. rechtlicher Widerspruch und gerichtliche Klärung, wären mithin nötig und wünschenswert.

So geschehen in Bayern: Dort hat am 30.03.2020 der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in der Frage der Einhaltung des Mindestabstands entschieden.

(vgl.: https://www.gesetze-bayern.de/Conten...ookieSupport=1)

In der Bayerischen Corona-Verordnung heißt es:

„Jeder wird angehalten, die physischen und sozialen Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.“

Dazu erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Diese Aufforderung habe lediglich den Charakter einer Präambel. Es sei kein vollziehbares, geschweige denn ein durchsetzbares Gesetz. Die in der Verordnung festgelegte und mit Bußgeld bewehrte Forderung nach einem Mindestabstand von 1,5 Metern kann daher bei einem Verstoß überhaupt nicht geahndet werden. Letztlich müsse, so der Verwaltungsgerichtshof, „die Einhaltung und Kontrolle des Abstands im Einzelfall letztlich den Normadressaten überlassen bleiben“.

Das heißt: Jeder muss selbst entscheiden, ob und wann er sich an diese Regelung hält oder ob man eine Ausnahme von der Regel für richtig und notwendig hält. In der Realität heißt das: Es braucht erst einer direkten Weisung durch einen Polizeibeamten, den Mindestabstand einzuhalten. Erst, wenn man sich dann weigert, einer solchen Anweisung zu folgen, könnte – wenn überhaupt – ein Bußgeld verhängt werden. Ein generelles Verbot, sich jemanden auf einen kürzeren Abstand als 1,5 Meter zu nähern, würde hingegen laut Gericht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit widersprechen.

In der Zwischenzeit wurde der Bußgeldkatalog vom Bayerischen Innenministerium aktualisiert mit der Folge, dass ein Verstoß gegen das Abstandsgebot nicht mehr mit Bußgeld belegt wird.

(vgl. dazu auch: https://www.regensburg-digital.de
__________________
Grüsse, Rudi
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Danke von
Alt  25.06.2020, 23:57   # 13
dabello
Lover of "Knackarsch"
 
Benutzerbild von dabello
 
Mitglied seit 22.06.2019

Beiträge: 1.642


dabello ist offline
oh Mann ... ich glaube, Ihr möchtet dem (wirklich hübschen!) Mädel Ärger machen ...
__________________
.
Wer "Tipps" mag: "Werkzeugkastl" (klick)

R.I.P. BB, mein lieber Freund!
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Alt  25.06.2020, 22:19   # 12
-
 

Beiträge: n/a


Wenn Olivia als im Nixenkuss war (kenn sie sogar ich alter Galerie-Stöberer und finde sie top) und jetzt

als Hostess ihre Dienste anbietet, was ja wenn ich es richtig verstanden und gelesen habe nicht illegal zu

sein scheint, warum sollte sie dann Ärger kriegen? Kapier ich jetzt nicht ganz, weil der Nixenkuss wird sie

sicher nicht verurteilen, sie muss ja schauen wo sie bleibt finanziell gesehen, oder?

PS: möchte mich hier in nichts einmischen, verstehe es einfach nur nicht so ganz
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Alt  25.06.2020, 21:04   # 11
wüstenwind
 
Benutzerbild von wüstenwind
 
Mitglied seit 04.02.2015

Beiträge: 3.782


wüstenwind ist offline
Es kommt immer mal wieder vor, dass jemand nicht verantwortlich ist und dass man ihn trotzdem am Arsch kriegt.

Wenn eine einfacher gestrickte Person des öffentlichen Dienstes in einem Satz Olivia und Nixenkuss liest, dann mag da eine unheilvolle Vermutung rauskommen.
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Danke von
Alt  25.06.2020, 19:57   # 10
Sabata
Butterfly Man
 
Benutzerbild von Sabata
 
Mitglied seit 18.04.2018

Beiträge: 18.579


Sabata ist offline
Ich habe eine aufklärende PN bekommen von einem der auch meinte man hätte nicht berichten sollen.

Aber Sorry. Dann nehme ich als Lady einen andere Namen und anderen Bilder.

Und ich bleibe bei meiner Aussage von #6

Nixenkuss hat zu und ist nicht verantwortlich was die Dame in der nun freien Zeit mit ihrer Freien Zeit tut.
__________________
"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
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Danke von
Alt  25.06.2020, 17:16   # 9
Power2015
 
Mitglied seit 10.05.2020

Beiträge: 13


Power2015 ist offline
Olivia

Manchmal ist Schweigen besser
Ihr habt olivia einen Bärendienst gemacht 😡🤬
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Alt  25.06.2020, 16:52   # 8
delta__romeo
 
Mitglied seit 25.12.2011

Beiträge: 2.365


delta__romeo ist offline
Weitere Info:
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege äußerte sich dazu folgendermaßen in einem an uns gerichteten Schreiben:
„gemäß § 11 Abs. 5 der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (6. BayIfSMV) sind Bordellbetriebe geschlossen. Prostitutionshandlungen allgemein fallen nicht unter § 11 Satz Abs. 5 der 6. BayIfSMV, da dieser nur die Schließung von Bordellbetrieben und vergleichbaren Freizeiteinrichtungen regelt. Prostitutionshandlungen sind vielmehr als Dienstleistung mit Kundenverkehr anzusehen und unterfallen damit den Voraussetzungen des § 12 Abs. 2 i.V.m. § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, 3 und 4 der 6. BayIfSMV. Folglich sind Prostitutionshandlungen mit einem Freier ohne Einhaltung des Mindestabstands nach der 6. BayIfSMV nicht untersagt.
Quelle: https ://www. ladies .de/meldungen/ladiesde-informiert-aktuelle-informationen-wo-geht-was-9809983
__________________
Grüsse, Rudi
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Alt  25.06.2020, 13:05   # 7
elaphe
Stecher i.D
 
Benutzerbild von elaphe
 
Mitglied seit 06.12.2001

Beiträge: 153


elaphe ist offline
Ganz genau so ist es!!!!
__________________
nur die harten kommen in den garten!!!!
die weichen unter die eichen!!!!!
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Alt  25.06.2020, 12:59   # 6
-
 

Beiträge: n/a


Wo ist das Problem? Nirgens steht, dass Escortservice derzeit nicht erlaubt sei.
vollkommen korrekt - "elaphe" hat sich besuchen lassen.
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Alt  25.06.2020, 12:52   # 5
elaphe
Stecher i.D
 
Benutzerbild von elaphe
 
Mitglied seit 06.12.2001

Beiträge: 153


elaphe ist offline
Vielleicht besser informieren vorher, und dann das Maul aufreißen, würde manche nicht ganz so dumm da stehen von euch!
Schaust Du

https://www.kollegin.de/erotik-jobs/...wieder-erlaubt

Es liegt leider kein Fehler vor!!!
__________________
nur die harten kommen in den garten!!!!
die weichen unter die eichen!!!!!
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Alt  25.06.2020, 12:49   # 4
delta__romeo
 
Mitglied seit 25.12.2011

Beiträge: 2.365


delta__romeo ist offline
Wo ist das Problem? Nirgens steht, dass Escortservice derzeit nicht erlaubt sei.

PS: Was das Münchener KVR zur Zeit zusammenspinnt will ich mal nicht weiter in diesem Thread diskutieren. Da gibt es genügend andere Threads und die Anzeige eindeutig aus Augsburg ist.
__________________
Grüsse, Rudi
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Alt  25.06.2020, 12:25   # 3
Sabata
Butterfly Man
 
Benutzerbild von Sabata
 
Mitglied seit 18.04.2018

Beiträge: 18.579


Sabata ist offline
Warum nicht einfach geniesen und schweigen?
Er hat Berichtet. Warum denn auch nicht.

Ist doch jedem seine Sache ob er Vögeln geht oder nicht und ob er berichtet oder nicht.

Nixenkuss hat zu und ist nicht verantwortlich was die Dame in der nun freien Zeit mit ihrer Freien Zeit tut.
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Danke von
Alt  25.06.2020, 11:26   # 2
Sniperman
immer auf der Jagd
 
Benutzerbild von Sniperman
 
Mitglied seit 08.03.2013

Beiträge: 330


Sniperman ist offline
OMG... schon mal nachgedacht????

Damit hast Du Olivia und dem Nixenkuss einen Bärendienst erwiesen.

Gerade in dieser Zeit ist Diskretion und Vertrauen sehr wichtig und dann bringst Du auch noch den Nixenkuss jetzt hier im selben Post wie Olivia....
Obwohl Olivia im Moment nichts mit den Nixenkuss zu tun hat!!

Warum nicht einfach geniesen und schweigen?
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