ok hier das wichtige Thema Fall Schieben mal extra.
Die Techhnik der Damen ist bekannt, erst kurz in die Muschi, dann "ich muss mal schnell nachjustieren", und schon ist er in der Hand und diese ständig vor ort. Ich schlage vor hier alle Falle-AZFs zu posten damit ihnen die Arbeit leichter gemacht wird. Auch wenn die AZF ihr Aussehen etwas ändern, ihre Tattos, die fast jede Hure hat können sie schwer ändern. Also wenn möglich Tatos mitbeschreiben
Die erste in der Liste ist Sunny vorher im Ceasars jetzt Vitalia.
"In Erinnerung sind v.a. der inflationäre Gebrauch von Gleitgel (ca. 8 Mal in 60 Minuten), das fast durchgängige Festhalten des Gummis" von Timbotronic:
Da muss ich den Beitrag von Intoleranzistnichtok beipflichten! Caesar´s Palace ist auch nicht mein Ding. Die Flure und die Zimmer verströmen einfach alle Negativklichees, auch die Hansastrasse war für mich nach einmal durchgehen genug. Behandelt aber wo auch immer ihr hingeht die Damen gut, sie machen einen echt harten Job!
__________________
Winterstürme wichen dem Wonnemond
Ich bin überzeugt davon, dass man als Gast viel zurückbekommt, wenn man selbst freundlich und höflich bleibt (auch Allgemeinregel für das Leben genannt )
Leierkasten, besagte Erika ist ein Wandervogel, war auch schon im Leierkasten.
Aber Tipp fuern Leierkasten: Alexandra macht guten Service im Leierkasten und ist schon länger dort
heutzutage ist das im pay6-Bereich nicht mehr verbreitet. Gerade durch die Erfahrungsberichte hier im Netz würde sich keine Inserierende einen Gefallen tun, wenn wenn sie diese Praxis anwenden würde.
Anders sieht es jedoch in den Touri-Hochburgen hinter den Schaufensterscheiben aus. Mir sagte mal eine bekannte Dame, dass unter 1.000 D-Mark auf der Hamburger Herbertstraße nicht gebumst wird.
An dieser Aussage sieht man, dass dies kein neues Phänomen ist ;-)
"nachlieferungen" wann und wo auch immer könnten ebenfalls gegenstand eines vergleichs sein. aber schmerzensgeld wie in den usa, soweit sind wir noch nicht herunter gekommen.
In USA würde die Damen dann möglicherweise wegen "seelischer Grausamkeit" und irreparabler psychischer Schäden, die der Freier erlitten hat, zu einem zweistelligen Millionenbetrag Schmerzensgeld verurteilt werden.
Gut. Da würde dann sogar ich bei einer AZF 100 Euro oder ein paar mehr investieren um hinterher klagen zu können.
Hoffentlich haben die Damen eine Berufshaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme, die solche "Schäden" deckt.
eigentlich will ich den Faden nicht weiter fortspinnen, aber oft fragte ich mich schon, weshalb die Anwälte der sonst so rührigen Abmahnindustrie nicht an die vielen offensichtlichen Ordnungswidrigkeiten und Rechtsverstöße herangehen. Es gibt ja auch unter denen genügend, die nur kleine Brötchen backen.
Bei Verstoß gegen die verbotene Hotelprostitution würde man in den USA vermutlich nicht die Prostituierte beklagen, sondern das Hotel.
Finden sich Gründer für ein Start-Up als Abmahnverein im Rotlicht?
Also
byebye
zumindest in den Zeiten, in denen "Falle schieben" noch P6-Standard war, galt noch die Rechtsnorm, dass Rechtsgeschäfte im P6 zwar nicht direkt strafbewehrt waren, aber als "sittenwidrig" eingestuft wurden, was nach BGB bedeutete, dass das Rechtsgeschäft als "unwirksam" eingestuft wurde, was wiederum dazu führte, dass weder die DL Ansprüche auf nicht oder zuwenig entrichteten "Liebeslohn" (daher übrigens auch die Gewohnheit mit der "Vorkasse") geltend machen konnte, noch der Kunde "Minderung" einklagen konnte, wenn die vereinbarte Dienstleistung nicht vollumfänglich erbracht wurde, also z.B. Falle schieben statt Vaginalverkehr.
Ich weiß nicht ob und was sich daran mittlerweile durch diverse Gesetzesnovellen zum Thema Prostitution geändert hat...
__________________ "Sex, Fußball und Saufen", wobei im höheren Lebensalter die "Kardinaltugenden" zwei und drei, im Leben eines Mannes immer mehr an Bedeutung gewinnen.
"Man sieht den Splitter im Auge des Anderen, aber nicht den Balken im Eigenen."
Dieses Zitat widme ich meinen besonderen "virtuellen Freunden" hier.
aber wie immer wird man vor zivilgerichten einen vergleich abschliessen, sprich die sdl zahlt die hälfte zurück
Warum so einfallslos?
Die Dame soll an Ort und Stelle im Gerichtssaal nachliefern. Dann kann sich der Richter auch gleich vom Falle schieben überzeugen - oder auch nicht.
Eine Gaudi wäre es jedenfalls.
wenn Juristen erklären, was alles bei einem Brötchenkauf zu beachten ist und schief gehen kann, -- dann verhungert die Menschheit.
In der Regel funktioniert es irgendwie. Auch wenn die Brötchen nicht ganz meinem Wunsch entsprechen:
Wann beanstande ich das bei der netten Fachverkäuferin und reklamiere den Vertrag?
Besser einen weniger akzeptablen Happen als gar keinen!
ja die beweisproblematik.. du hast nicht ganz unrecht. aber wie immer wird man vor zivilgerichten einen vergleich abschliessen, sprich die sdl zahlt die hälfte zurück, ansonsten erfolgt kostenaufhebung. kein richter nervt sich mit beweisaufnahme in solchen fällen, sondern macht den parteien eindringlich klar, dass es vernünftig ist sich zu vergleichen, ansonsten verliert der vergleichsunwillige.
sprich die anwälte beider seiten werden einen vergleich sofort zustimmen und machen profit. die sdl muss ihren anwalt voll bezahlen, wobei der ihr eine vergleichsgebühr zusätzlich neben den üblichen gebühren berechnet.
Geht mir manchmal ähnlich, aber deshalb ist nicht automatisch ein anderer Beteiligter der Böse Bube bzw. das böse Mädel, hab einfach oft nicht aufgepaßt, worauf man sich einläßt und nicht rechtzeitig interveniert.
Im übrigen haben die Damen auch ihre Angebote und "AGB", einige schreiben darin
"Du bezahlst für die Zeit, die ich mit Dir verbringe"
explizit bei den MP-SDL
Du vergütest meinen Zeitaufwand nicht meinen Service, der in der Zeit immer inkl. ist
ich könnte mir vorstellen, dass eine anwalts-gmbh entsprechende online werbung schalten könnte, um forderungen aus sexbetrug gegen zahlung von 10 % des vereinbarten preis abtreten zu lassen. die ehemaligen kunden können dann gegen die azf aussagen. und wenn 10 kunden fast gleichlautend aussagen, dass für 50 bzw. 100 euro 20 bzw. 40 minuten mit gv vereinbart wurden, real aber falle geschoben, man nach 5 minuten kommen musste, ansonsten war die zeit vorüber, dann wird für die azf eng.
einen solchen zivilprozess wird für die betrogenen kunden ein tag der abrechnung sein, wo die sdl fluchen wird. ich denke sie wird ihre ehemaligen kunden wüst beschimpfen als "wichser" und vieles mehr.
Arbeite doch einen Rohvertrag aus, den die LHler dann ergänzt um ihre persönliche Daten der DL zur Vertragsunterschrift vorlegen können. Damit endlich sicher klar ist, was eigentlich vereinbart wurde.
Deine Idee, überlasse ich gerne Dir.
Ich hab mich ja nicht beklagt! Und keine Kapazitäten frei.
Arbeite doch einen Rohvertrag aus, den die LHler dann ergänzt um ihre persönliche Daten der DL zur Vertragsunterschrift vorlegen können. Damit endlich sicher klar ist, was eigentlich vereinbart wurde.
Genauer es ist Eingehungsbetrug, die SDL täuscht dich über deine normale Annahme vor Vertragsabschluss, das du einen normalen Fick in ihre Muschi bekommst
a) ist diese Prozedur auch explizit vertraglich vereinbart worden? Oder glaubt der Kunde einfach, daß dieses so passiert?
b) Gegebenenfall zählt nur das Endergebnis.
Offenbar war eine Unterscheidung nicht möglich, auf welche Weise der Abschluß erzeugt worden war. Der Kunde hatte die Illusion, das Empfinden während der Aktion, den Orgasmus und ist also im Ergebnis nicht betrogen worden. Ein Mangel an der Vertragserfüllung kann schwerlich glaubhaft gemacht werden, viel weniger ein vorsätzlicher Betrug. Möglicherweise kann sie behaupten, sie habe die Situation gerettet, weil der Schwengel dauernd rausrutschte .....
Es gibt ja auch Foristen, die den Handjob begeistert beschreiben, gelegentlich auch dem vaginalen GV vorziehen!