Genau, es ist verboten, "der Prostitution nachzugehen".
Freier gehen nicht der Prostitution nach. Bestraft werden (auch in der Praxis!) nur die Frauen.
Und das keine Bestimmung der Sperrbezirksverordnung(en), sondern des Gesetzes, das die Sperrbezirksverordnungen legitimiert, d.h. eine Gemeinde kann von dieser Regelung auch nicht abweichen.
kenn ich gut: Sperrbezirk (natürlich), Parkplätze Fehlanzeige
Ich möchte noch erwähnen, dass Falträder im Moment auch 3% weniger MWSt kosten.
Faltrad und Wild- oder Hundewanne im Auto (*) macht parken (etwas abseits) für 0 Euro und fahren bis zur Haustüre
* und parkopedia.de
__________________ Things fall apart, the centre cannot hold, mere anarchy is loosed upon the world.
Verstehe ich Deine Ausführungen richtig: Ein Freier im Sperrbezirk kann nicht bestraft werden, weil die Prostitution im Sperrbezirk nur für die Anbieter verboten ist.
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Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er es am Kragen hätte! (Mephistopheles in Goethes Faust)
Also für M gilt das so. Jede Stadt macht ihre eigene Sperrbezirksverordnung.
Da wir jetzt einen eigenen Thread dafür haben
Ja, jede Stadt macht ihre eigene Sperrbezirksverordnung. Da geht es aber nur darum, WO der Sperrbezirk ist und wo nicht.
WAS da erlaubt und verboten ist, hat die Stadt allerdings NICHT zu entscheiden.
Denn so eine Verordnung kann sie nur aufgrund eines Gesetzes erlassen und dieser Bezug muss in der Verordnung auch genannt sein; in diesem Fall ist es das "Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB)", genauer Art. 297:
Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch (EGStGB) Art 297 Verbot der Prostitution
(1) Die Landesregierung kann zum Schutz der Jugend oder des öffentlichen Anstandes
1. für das ganze Gebiet einer Gemeinde bis zu fünfzigtausend Einwohnern,
2. für Teile des Gebiets einer Gemeinde über zwanzigtausend Einwohner oder eines gemeindefreien Gebiets,
3. unabhängig von der Zahl der Einwohner für öffentliche Straßen, Wege, Plätze, Anlagen und für sonstige Orte, die von dort aus eingesehen werden können, im ganzen Gebiet oder in Teilen des Gebiets einer Gemeinde oder eines gemeindefreien Gebiets
durch Rechtsverordnung verbieten, der Prostitution nachzugehen. Sie kann das Verbot nach Satz 1 Nr. 3 auch auf bestimmte Tageszeiten beschränken.
(2) Die Landesregierung kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf eine oberste Landesbehörde oder andere Behörden übertragen.
(3) Wohnungsbeschränkungen auf bestimmte Straßen oder Häuserblocks zum Zwecke der Ausübung der Prostitution (Kasernierungen) sind verboten.
Daraus folgt: Es kann keine Sperrbezirksverordnung erlassen werden, die die Inanspruchnahme der Prostitution verbietet, nirgendwo in Deutschland!
Doch, das legt uns die schwere Bürde auf, bei der Berichterstattung Vorsicht walten zu lassen, und jeden Bericht ähnlich wie die Biene Maja anfangen zu lassen ("...in einem unbekannten Haus, vor gar nicht allzulanger Zeit...")
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Aha, das wusste ich nicht 👍
Ich dachte beide "Parteien" müssten dann Strafe zahlen.
( Bin aus AGB und deshalb iss mir der Sperrbezirk nur aus dem Lied von <Spider Murphy Gang> " Skandal um Rosi" bekannt 😜 )
Bzgl. Elena => Jo die ist Weltklasse
Und bei der wäre mir der Sperrbezirk so auch wurscht!
Nochmal: Den KUNDEN braucht es nicht interessieren, ob Sperrbezirk oder nicht. Darum muss SIE sich kümmern, wenn SIE keinen Ärger will. UNS geht das nix an.