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Alt  03.02.2016, 23:03   # 1
lion
 
Mitglied seit 29.12.2014

Beiträge: 20


lion ist offline
Question FO in Bayern ("speziell in München"

Warum wird in Anzeigen aus Bayern und "speziell" auch aus München immer wieder darauf hingewiesen, dass dort FO unter Strafe verboten sei. In Klammern steht dann häufig noch der Bezug auf § 6 der bay. Hygieneverordnung. Hat dann schon mal jemand reingeguckt. - Meine kritische Neugier hat meine Skepsis bestätigt. In der Verordnung wird Prostituierten und ihren Kunden der Gebrauch von Kondomen beim Geschlechtsverkehr vorgeschrieben. Seit wann ist Blasen GV? Im Gegensatz zu Bill Clinton halte ich Blasen für Sex. GV ist natürlich auch Sex. Aber Blasen ist kein GV! Oder liege ich da falsch?
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Alt  06.02.2016, 15:42   # 12
Marlboroman
 
Benutzerbild von Marlboroman
 
Mitglied seit 19.11.2003

Beiträge: 1.741


Marlboroman ist offline
Über Sinn und Unsinn des FO-Verbots kann man lange streiten: In der HV steht nur was von "Geschlechtsverkehr", und es scheint Auslegungssache, ob OV dazu zählt (bin kein Jurist). (Wobei im Zuge des AGG "Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen ... des Geschlechts ... zu verhindern oder zu beseitigen." sollten dann eigentlich auch Lecktüchlein beim Cunnilingus Pflicht werden )

Fakt ist jedenfalls, dass das "FO-Verbot" in München recht hochgehalten wird, sowohl von den Ordnungsbehörden als auch von den Etablissements, sei es aus Gesundheitssorgen oder der Möglichkeit, für das "verbotene" FO ein Extra-Honorar einzufordern.

Je weiter man sich in Bayern von der Landeshauptstadt wegbewegt, desto üblicher wird FO und desto seltener wird ein Extra-Obulus dafür verlangt.
__________________
love sucks true love swallows

Come to Marlboro Country
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Danke von
Alt  06.02.2016, 13:41   # 11
Epikureer69
Hedonist
 
Mitglied seit 15.04.2014

Beiträge: 2.332


Epikureer69 ist offline
Die Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen für Prostituierte, auch "Bockschein" genannt, wurden in München hauptsächlich deshalb abgeschafft, weil die Amtsärzt/Innen des Gesundheitsamtes den steigenden Arbeitsanfall beklagten (die meisten Beamten jammern, wenn sie mehr als das Mindestmaß an Routinen erledigen sollen).

Als Begründung wurde jedoch die angeblich mangelnde Effizienz, was die Durchseuchung der Bevölkerung mit venerischen Krankheiten angeht, vorgeschoben.

Jetzt kann man den Job als Arzt am Gesundheitsamt scheinbar wieder empfehlen, da man(n)/frau sich für ein A14 bis A16-Gehalt, während der Arbeitszeit wieder ausreichend von der anstrengenden Freizeit erholen kann....
__________________
"Sex, Fußball und Saufen", wobei im höheren Lebensalter die "Kardinaltugenden" zwei und drei, im Leben eines Mannes immer mehr an Bedeutung gewinnen.

"Man sieht den Splitter im Auge des Anderen, aber nicht den Balken im Eigenen."

Dieses Zitat widme ich meinen besonderen "virtuellen Freunden" hier.
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Alt  05.02.2016, 20:33   # 10
Metatron
 
Mitglied seit 18.05.2003

Beiträge: 247


Metatron ist offline
Ich frage mich nur, warum man vor Jahren die routinemäßigen Untersuchungen der Prostituierten beendet hat........das würde auch einen großen Beitrag zur Gesunderhaltung beitragen.
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Danke von
Alt  05.02.2016, 18:45   # 9
frankiemuc
 
Mitglied seit 24.11.2010

Beiträge: 272


frankiemuc ist offline
@epikurreer

"Sie werden natürlich auch bei jedem ihnen unbekannten Kunden, sowohl telefonisch, als auch im persönlichen Anbahnungsgespräch die Nachfrage nach diesem Serviceitem mit "nein" beantworten (könnte ja ein "Kontrolletti" von der Sitte sein)."

[B]Es sind nicht alle so vorsichtig:

Ich habe durchaus schon öfters die Erfahrung gemacht, dass die DL mich entweder gefragt hat " Blasen mit oder ohne Gummi" oder dass ich ohne vorheriges Fragen blank geblasen wurde; auch wenn ich das erste mal dort war. An einigen Locations scheint das (nach meiner Erfahrung) auch in München durchaus standard zu sein.
In Swingerclubs, z.B. bei "Porno-Gangbang-Parties", wo also ganz offensichtlich professionelle Ladies tätig sind, wird auch zu 90% ohne Gummi geblasen. Da habe ich es z.B. auch schon erlebt, das die Dame sich geweigert hat, mir mit Gummi einen zu blasen. Da sie aber vorher schon ca. 10 andere Schwänze in Mund hatte, die teilweise auch in ihren Mund gespritzt hatten, habe ich es dann lieber bleiben lassen..
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Alt  05.02.2016, 17:55   # 8
lion
 
Mitglied seit 29.12.2014

Beiträge: 20


lion ist offline
§ 6 Hygiene-VO - an lucky1972

Du erweckst den Eindruck, dass die drei Punkte nach dem Verweis auf § 6 der Bay. Hygiene-VO aus der VO zitiert sind. Tatsächlich stehen nur die ersten beiden Sätze in der VO. Was als Tatsache hinzustellen, wird noch längst nicht zu einer. Es gibt ja teilweise ein sehr breites Verständnis vom Begriff "Geschlechtsverkehr" (frei nach Churchill: Glaube keiner Definition, die du nicht selber konstruiert hast!). Da "GV" für mich gar kein unbestimmter Rechtsbegriff ist, wäre ich erst mal gar nicht darauf gekommen, den Begriff auszulegen. Schließlich ist wissenschaftlich eindeutig, dass GV unter Menschen die Vereinigung der primären Geschlechtsmerkmale von Mann und Frau ist. Wer meint, dass Oralverkehr ebenfalls GV sei, ist sicher auch für Gleichberechtigung. Daher liebe Männer: Beim Cunnilingus haltet Euch ein Kondom vor dem Mund oder noch besser, stülpt Euch ein Kondom über die Zunge!
Zu den Risiken: Natürlich gibt es auch beim Oralverkehr Risiken. Wer diese aber mit ungeschütztem GV auf eine Stufe stellt, ist nicht wirklich ernst zu nehmen. Wer jedes Risiko vermeiden will, verlässt am besten nicht mehr die Wohnung!
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Alt  04.02.2016, 10:01   # 7
Epikureer69
Hedonist
 
Mitglied seit 15.04.2014

Beiträge: 2.332


Epikureer69 ist offline
Natürlich

gibt es auch in München nach wie vor FO-Service, nur dass die Damen peinlich genau darauf achten (zumindest in den "offiziellen" Locations) dieses nicht so zu bewerben, dass jeder Cop von der Sitte, das in den Internetannoncen, nachprüfen kann.

Sie werden natürlich auch bei jedem ihnen unbekannten Kunden, sowohl telefonisch, als auch im persönlichen Anbahnungsgespräch die Nachfrage nach diesem Serviceitem mit "nein" beantworten (könnte ja ein "Kontrolletti" von der Sitte sein).

Bei ihnen bekannten Kunden schaut das dann schon wieder anders aus.

Limitiert wird diese "Angebotslage" natürlich durch die "Vollpfosten", die das dann hier im Berichteteil posten.

Deshalb werde ich hierzu auch keine weiteren Fragen beantworten, oder "Tipps" geben, auch nicht per PN.
__________________
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Alt  04.02.2016, 09:22   # 6
Dragee-Keksi
wennichnuraufhörenkönnt
 
Mitglied seit 08.05.2015

Beiträge: 293


Dragee-Keksi ist offline
Ist ja sowieso ein "Gummi"-Paragraph
solange es nördlich des Weisswurstäquators ganze Puffketten gibt,
in denen grundsätzlich auch "ohne" wird!
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Danke von
Alt  04.02.2016, 09:04   # 5
Chef2000
Der Kaufmich Spezialist
 
Benutzerbild von Chef2000
 
Mitglied seit 09.09.2004

Beiträge: 475


Chef2000 ist offline
wie auch immer... sollte es soweit kommen, dass dies keine DL mehr macht, dann spare ich mir einen haufen Geld :-D Aber NOCH ist es ja nicht soweit :-) Ausserdem wird in KM ja sowas immer noch zu finden sein. Zu den "normalen" Läden gehe ich schon seit Jahren nicht mehr, da dieser Service nur schwer zu finden ist. Ist mir zu doof.... Mei war des früher schee :-)

VG

Chef
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Danke von
Alt  04.02.2016, 02:58   # 4
lucky1972
 
Mitglied seit 02.03.2015

Beiträge: 73


lucky1972 ist offline
Laut § 6 der Bayerischen Hygieneverordnung vom 01.06.2006 besteht für weibliche und männliche
Prostituierte und deren Kunden Kondomzwang:

● Weibliche und männliche Prostituierte und deren Kunden sind verpflichtet, beim
Geschlechtsverkehr Kondome zu verwenden.

● Die Verpflichtung zur Verwendung von Kondomen ist in Räumen, die zur Prostitution genutzt
werden, durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt zu machen.

● Oralverkehr gehört zum Geschlechtsverkehr[ und kann ungeschützt z.B. auch Hepatitis und
Syphilis übertragen.

Bericht SZ:
Die 7. Kammer des Augsburger Verwaltungsgerichts unter Vorsitz von Richterin Jutta Schön bestätigte einen Bescheid der Stadt, der ein Zwangsgeld von bis zu 10.000 EUR für den Fall vorsieht, wenn es in dem klagenden FKK-Club zu ungeschütztem Geschlechts- oder Oralverkehr kommt.

Bereits die Werbung für ungeschützte Praktiken wird künftig verfolgt. Zahlen muss in diesen Fällen, wer die Werbung geschaltet hat, egal ob Bordellbetreiber oder Prostituierte.

Übrigens kommt Kondompflicht bald bundesweit!
https://www.faz.net/aktuell/politik/i...-14048504.html

...Käuflicher Sex ohne Kondom ist künftig bundesweit verboten. Darauf einigten sich Union und SPD. Ein Mindestalter für Prostituierte soll es aber nicht geben...
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Danke von
Alt  03.02.2016, 23:33   # 3
mr.cock27
 
Benutzerbild von mr.cock27
 
Mitglied seit 29.12.2014

Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Und im strafrechtlichen Sinn ist GV genau das was es ist nämlich GV und nicht Oralverkehr.
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Alt  03.02.2016, 23:28   # 2
Barbarix
Dödelschwinger
 
Benutzerbild von Barbarix
 
Mitglied seit 07.07.2011

Beiträge: 250


Barbarix ist offline
Du liegst laut Rechtsprechung falsch. In einem Augsburger Gerichtsverfahren wurde
beschlossen dass Oralverkehr dasselbe und laut Hygieneverordnung gleichzusetzen ist
mit Geschlechtsverkehr.
__________________
Gutscheine? Logisch, los her damit!!!
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