...das ist leider eine komplette Fehlinformation 🤔 ein Blick in die weiter gültige 12. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 5. März, Paragraf 11 "Freizeiteinrichtungen", Absatz 6 läßt an Klarheit nichts zu wünschen übrig
https://www.gesetze-bayern.de/Content...BayIfSMV_12-11
Aber die Betreiber unserer "Heiligen Hallen" bleiben schon dran, haben sie im (Spät-)Sommer letzten Jahres nachdrücklich bewiesen; lange hatten sie geschwiegen, aber dann recht geräuschlos geöffnet. Sie verfolgen damit wohl (klugerweise) die Strategie im Einvernehmen mit den Behörden zu handeln. Die Alternative versuchen Lücken in den Verordnungen aufzudecken und insbesondere über die Behauptung der Gleichheitsgrundsatz sei verletzt vor Gericht eine Öffnung durchzusetzen ist meines Erachtens nur sinnvoll, wenn kooperativ überhaupt nichts geht...