Also für mich bleibt weiterhin die einzige zentrale Hürde, wenn man als Gericht versucht, ohne stichhaltige Argumente das Berühren der Masseurin pauschal zu untersagen, obwohl überhaupt nicht klar ist, was das Risiko dabei sein soll.
Ich respektiere es komplett, wenn die Masseurin nicht berührt werden möchte. Genau einmal hatte ich so eine Massage auch schon vor Corona (in einem anderen Studio) - und wir kamen trotzdem super miteinander aus.
Selbst wenn es tatsächlich so wäre oder ist, dass die gesamte Belegschaft eines Salons einhellig sagt "Ja, wir wollen alle im Moment nicht berührt werden und so viel Abstand wie möglich zu allen Gästen halten!" gehört sowas einfach nicht in eine Verordnung rein, da man das weiterhin auf der "Die Masseurin entscheidet selbst."-Ebene kommunizieren könnte.
Ins Gesicht fasse ich sowieso auch ohne Corona keiner Masseurin und was sonstige Berührungen am Körper der Masseurin für größeren Schaden anrichten sollen - wenn man vorher duscht und desinfiziert wird - als die Berührungen der Masseurin am Körper des Gastes, ist einfach unklar.
Aus diesem Grunde ist der Sinn dieser Auflage für mich völlig rätselhaft.
Bei allen anderen Auflagen gehe ich noch irgendwie mit. Da ist zumindest verständlich, worauf es hinauslaufen soll und somit ein Mindestmaß an inhaltlicher Botschaft erfüllt.
Selbst das Argument, dass das Kondom meinetwegen eine sinnvoll schützende Wirkung haben mag, wenn man davon ausgeht, dass im Falle des "Herumspritzens" theoretisch eine Ansteckung stattfinden könnte, kann ich akzeptieren. Denn im Gegensatz zum Berühren des Körpers ist hier zumindest erklärt, warum es die Auflage gibt - wenngleich sie dennoch auf Spekulationen basiert. Und dann ist das für mich völlig OK - und sogar das wäre für mich kein Hindernis. Mundschutz kann ich zur Not auch damit leben, auch wenn's nervig ist - das wäre es mir alles noch irgendwie wert.
Aber den Masseurinnen in Form einer konkreten Auflage die Hoheit darüber zu entziehen, wie weit der Gast gehen darf, geht mir einen Schritt zu weit - das ist mir einen kleinen Tick zuviel der Gängelei mit dem erhobenen Zeigefinger ... und sowas ist nicht Aufgabe eines Gerichtes. Dafür müsste erwiesen sein, wen man nach dem Duschen und Desinfizieren durch Berührungen am Körper ansteckt und warum es nur in eine Richtung gefährlich ist, nämlich wenn der Gast jemanden berührt.
Wie gesagt: Völlig ok, wenn es die Masseurin selbst kommuniziert. Ist auch völlig ok, wenn ein gesamter Salon das für sich so entscheidet und alle dahinterstehen. Aber pauschalisierende Gängeleien ohne konkrete Belege, gehören nicht in richterliche Verordnungen - völlig unabhängig davon, ob sie zufällig trotzdem das Eigeninteresse des Salons / der Damen treffen oder auch nicht.
Das Ganze macht einfach den Eindruck von vorauseilendem Gehorsam nach dem Motto "Wir machen das jetzt mal so, weil theoretisch könnte ja vieles irgendwie sein ..." - und sowas ist problematisch, wenn es als juristisch solide verkauft wird. Im Rückschluss bedeutet diese Auflage ja quasi "Berühren ist eigentlich gefährlich, aber solange es der Gast nicht macht, ist trotzdem alles okay." Das ist einfach Unsinn - sorry. Aber es ist die einzige Aussage und Botschaft, die diese Auflage hat.
Wenn ich als Gericht mit Auflagen um mich werfe, die den Charakter von vorauseilendem Gehorsam, unklaren Botschaften und wüsten Spekulationen haben, ist das einfach sehr dünnes Eis. Da sollte man schon etwas feinfühliger agieren.
Grenzen gab es in Massage-Salons sowieso schon immer und die wurden auch schon immer kommuniziert. An dem Verfahren muss sich nichts ändern, nur weil sich die Grenzen ändern.
Wie auch immer ... es werden auch wieder andere Zeiten kommen - und an meiner grundsätzlich sehr positiven Meinung zum Paris/Ngel ändert das alles nichts. Der Salon hat sich das ja nun auch nicht alles selbst ausgekaspert und aus den Fingern gesaugt, sondern "das Gericht hat nunmal so entschieden" ... warum auch immer ... aber wenigstens wirkt es oberflächlich erstmal bisschen sinnvoll, wenn auch bei näherer Betrachtung nicht (und so ganz werde ich das Gefühl nicht los, dass sich genau das womöglich auch das Gericht dabei gedacht haben könnte ... frei nach dem Motto: "Hauptsache, es sieht erstmal alles so aus, als ob es was bringen würde."
... wobei das bei Corona eigentlich auch irgendwie nichts Neues ist ... es werden ja schon seit Monaten viele Dinge angeordnet, bei denen oft völlig spekulativ ist, ob es sich lediglich um einen sinnlosen Kampf gegen Windmühlen handelt oder ob sie bei einer Pandemie überhaupt irgendwas bringen können und teilweise auch abstruse angebliche Gefahrenketten konstruiert ...) ...
Ich sehe es positiv:
Wenn das Paris diesen juristischen Weg nicht gegangen wäre, hätten vermutlich alle Läden noch viel länger geschlossen. Nun tut sich ja nach und nach vielerorts was.