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Alt  07.12.2022, 00:04   # 1
Hermann von Salza
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Benutzerbild von Hermann von Salza
 
Mitglied seit 12.06.2012

Beiträge: 771


Hermann von Salza ist offline
Prostitution in Hotels

SunSumitra


Du weist wohl das du dich da eventuell Strafbar machst , wenn du als Prostituierte in einen normalen Hotel , deine Dienste anbietest !

Denn es gibt Regeln in Deutschland an die man sich zu halten hat , wenn eine Dame , die Prostituierte ist
sich in einen normalen Hotel ein Zimmer nimmt und darin ihren Geschäft nachgeht , ist das illegal und Strafbar !!

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Alt  11.12.2022, 21:43   # 49
funny-berlin
 
Mitglied seit 02.04.2013

Beiträge: 71


funny-berlin ist offline
oh mein Gott

sonst keine anderen Sorgen.

bestell deine Hure in das Zimmer einfach da passiert zu 99,9%NIX ist ganz normal.

frag mal ein Taxifahrer(und er kennt zu 100% welche) nach ein Puff deswegen ist er auch kein Zuhälter
__________________
„Sex ist nur schmutzig, wenn er richtig gemacht wird.“
Woody Allen
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Alt  11.12.2022, 20:48   # 48
Gugler
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Benutzerbild von Gugler
 
Mitglied seit 20.09.2010

Beiträge: 734


Gugler ist offline
Defacto wird es von der Hotelleitung gedultet oder sogar erwünscht wenn die zahlenden Gäste und ihre Besucher zufrieden sind und immer wieder kommen. Wäre dem nicht so würden sie Prostitution in der Hausordnung ausdrücklich verbieten und das auch strikt kontrollieren.
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Alt  11.12.2022, 20:17   # 47
Dogood
 
Mitglied seit 11.01.2020

Beiträge: 188


Dogood ist offline
Post IN der Realität nie ein Problem gehabt ...

In den Situationen, die ich erlebt habe, gab es nie ein Problem:

a) Ich lade ein Escort in irgend ein Hotel ein: Da gehe ich je nach Situation sogar so weit, den Leuten an der Rezeption zu sagen dass ich Besuch erwarte (Kollegin zum Arbeiten z. Bsp )

b) Ich besuche in einem Hotel: Meistens sind das doch stadtbekannte Hotels, die genau wissen was bei ihnen passiert weil ihnen nicht entgehen kann, wenn da 5-20 SDLs arbeiten.

So what?
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Alt  11.12.2022, 18:57   # 46
Goldbär
 
Mitglied seit 05.10.2004

Beiträge: 1.652


Goldbär ist offline
Klarstellung für alle Nichtjuristen

Wenn die Hausordnung eines Hotels do's and dont's formuliert, berührt dies nur die privatrechtliche Ebene zwischen Gast und Hotel, und eine Verletzung führt max. zu einem Hausverbot.

Ordnungswidrigkeiten und Straftatbestände können nur gesetzlich definiert werden. Nur letztere führen bei Verletzung zu einer Strafe, die ersten "nur" zu einem Bußgeld oder anderen Verwaltungsmaßnahmen, z.B. Widerruf der Gewerbeerlaubnis. Beides ist durch Rechtsmittel überprüfbar.

Noch eine wahre Geschichte:

Und ich habe mal gehört, dass auch die Luxushotels die Sache laufen lassen
Irgendwann in den 1980'ern hatte das KVR in München eine Bar, die sich ein ziemlich skurriler Zeitgenosse als sein Stammlokal auserwählt hatte, wegen illegaler Prostitution geschlossen. Reaktion des Stammgastes: Er hat postwendend einen Antrag beim KVR gestellt, das "Vier Jahreszeiten" ebenfalls zu schließen - natürlich erfolglos...
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Alt  11.12.2022, 17:59   # 45
kluftinger
 
Mitglied seit 06.01.2017

Beiträge: 225


kluftinger ist offline
Meist könnte es einen Konflikt mit dem (privaten) Hausrecht eines Hotels geben. Ob das in der Praxis zu Konsequenzen, sprich einem Hausverbot, führt, hängt wahrscheinlich davon ab, wie auffällig die Prostitution ausgeübt wird, vor allem, wie viele Kunden das Mädel empfängt. In den meisten Hotels dürfte es schließlich nicht verboten sein, wenn ein Gast einen Freund / Bekannten / Freundin / Bekannte zum Kaffee oder zum gemütlichen Plausch empfängt; eine tatsächliche Kontrolle, warum ein Dritter auf das Zimmer eines Gastes geht, dürfte selten stattfinden.
So sehe ich die Sache auch. Zunächst steht da die Hausordnung des Hotels. Oftmals hängt diese an der Zimmertür oder in der Mappe auf dem Schreibtisch, manchmal hängt sie auch an der Rezeption aus. In einigen Hausordnungen steht dann auch, dass das ausüben von Prostitution im Hotel verboten ist. Das müsste sowohl der Fall sein, wenn ich z.B. auf Geschäftsreise bin und eine Dame empfange als auch wenn die Dame sich ein Zimmer nimmt und dort ihre Gäste empfängt. Aber wo kein Kläger, da kein Richter.

Grundsätzlich darf man im Zimmer als Gast empfangen wen man will. Und solange es niemand weiteres stört oder die ganze Sache hoch offensichtlich abläuft, funktioniert das auch problemlos und ohne Konsequenzen. Insbesondere in den low budget Hotels guckt das Personal doch nur Löcher in die Luft und niemand registriert, dass der Gast, der das Hotel soeben verlassen hat, erst vor einer Stunde gekommen ist und gerade läuft der nächste kommentarlos an der Rezeption vorbei in Richtung Aufzug. Und ich habe mal gehört, dass auch die Luxushotels die Sache laufen lassen ind nichts dagegen Unternehmen, obwohl quasi jeder bescheid weiß, was da abläuft.
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Alt  11.12.2022, 14:57   # 44
Horny39m
 
Mitglied seit 15.04.2021

Beiträge: 90


Horny39m ist offline
Ihr habt echt Sorgen und Probleme *lach*

Wenn mit dem gleichen Eifer Frauen gevögelt und hier berichtet würde…wäre das ein feines Forum.

Aber so? Ist das teilweise schon Schwurbel-Geschwafel? Oder Langeweile?
Naja…ich geh mal schauen, wem ich im Laufe der Woche meine Ladung gebe…und berichte dann 😉

So Long

Horny
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Alt  11.12.2022, 14:23   # 43
marko.stg
 
Mitglied seit 21.05.2021

Beiträge: 85


marko.stg ist offline
Die gängige Praxis das Andere. Kein Schreiner wird ein Hotelzimmer als Arbeitsplatz nutzen. Aber viele Berufsgruppen nutzen eine Hotelübernachtung auch für berufliche Tätigkeiten, vor und nach dem Schlafen: Geschäftsreisende, Außendienstler, Seminarteilnehmer, Messebesucher, Firmenmitarbeiter, Schriftsteller, Blogger, Vlogger, Progammierer, Webdesigner, alle ITler, Digitale Nomaden, Politiker, Reporter, Diplomaten, Schauspieler, Prostituierte, Vortragende, Trainer, Piloten, Waffenhändler, Spione ...
Das dürfte ja alles zum Umfang einer Beherbergung gehören. Selbst wenn da noch ein Kollege mit auf dem Zimmer ist um dienstliche Dinge zu erledigen. So auch die Nutzung des Laptop vom Peter.

10 Freier täglich dort zu bedienen dürfte diesem Zweck dann nicht mehr dienen, da ist dann ja die Abnutzung eine ganz andere + zusätzlicher nicht kalkulierter Wasserverbrauch.
Da wäre ich als Hotelbetreiber auch sauer wenn das ungefragt geschieht.
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Alt  11.12.2022, 13:32   # 42
peter32
 
Mitglied seit 29.10.2010

Beiträge: 416


peter32 ist offline
Zitat:
Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.
Dann dürfte ich in diesem Fall da aber auch nicht abends am Laptop dienstlich arbeiten.
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Alt  11.12.2022, 12:41   # 41
Gugler
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Benutzerbild von Gugler
 
Mitglied seit 20.09.2010

Beiträge: 734


Gugler ist offline
Gesetze, Verordnungen und AGBs sind das Eine. Die gängige Praxis das Andere. Kein Schreiner wird ein Hotelzimmer als Arbeitsplatz nutzen. Aber viele Berufsgruppen nutzen eine Hotelübernachtung auch für berufliche Tätigkeiten, vor und nach dem Schlafen: Geschäftsreisende, Außendienstler, Seminarteilnehmer, Messebesucher, Firmenmitarbeiter, Schriftsteller, Blogger, Vlogger, Progammierer, Webdesigner, alle ITler, Digitale Nomaden, Politiker, Reporter, Diplomaten, Schauspieler, Prostituierte, Vortragende, Trainer, Piloten, Waffenhändler, Spione ...

Dabei kommen Prostituierte, Escorts, Hobbyhuren, Berufshuren bzw. Ehefrauen dem eigentlichen sozialen Zweck eines Hotelzimmers - dem miteinander Schlafen, der Benützung des Hotelbettes und der Hoteldusche - noch am nächsten.
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Alt  11.12.2022, 12:29   # 40
marko.stg
 
Mitglied seit 21.05.2021

Beiträge: 85


marko.stg ist offline
@Wüstenwind
Beispiel:
Ich kenne keine Regelung die besagt, dass ein Schreiner seine Kreissäge im Hotelzimmer nicht aufstellen darf und bei Zuwiderhandlung muss er xyz Euro Strafe als Ordnungswidrigkeit bezahlen und im Wiederholungsfall ("beharrlich") wird es dann zur Strafsache.
Ob der Schreiner dafür explizit eine Erlaubnis nicht hat - vermutlich ist das so, aber darauf steht zunächst mal keine Strafe.
Das mit dem Schreiner war nur ein Beispiel das es durchaus für die Ausübung eines Gewerbes unterschiedliche Voraussetzungen gibt. Von Strafrecht habe ich nicht gesprochen.
Das Prostitution nicht erlaubt ist (vom Hotel, nicht Gesetzgeber) werden üblicherweise die AGB schon ausweisen.
Zum Beispiel findet man in AGB so etwas:
Eine Nutzung des Hotelzimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck ist ausdrücklich untersagt.
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Alt  11.12.2022, 06:43   # 39
maexxx
 
Benutzerbild von maexxx
 
Mitglied seit 23.08.2011

Beiträge: 4.995


maexxx ist offline
Inwieweit Hotelgäste Besuch empfangen dürfen, hängt zunächst einmal vom geschlossenen Beherbergungsvertrag ab. Dieser enthält häufig Regelungen, in denen beispielsweise drin steht, ob der Gast überhaupt Besuch haben darf bzw. zu welchen Uhrzeiten dies erlaubt ist. Zuweilen ist so etwas auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Hoteliers niedergelegt. Sofern dort Besuch verboten ist, muss der Gast das normalerweise respektieren.
Rechtslage im Hotel
Hierauf können sich jedoch Hotelgäste nicht berufen. Inwieweit ein Besuchsverbot gegenüber nahen Verwandten wie Eheleuten ausnahmsweise nach den Grundsätzen von Treu und Glaube gem. § 242 BGB nicht gilt, dazu gibt es bislang keine Gerichtsentscheidungen.
Übernachtung von Gast im Hotel
Erst recht sollten Hotelgäste nicht einfach davon ausgehen, dass ein Besuch einfach übernachten darf. Das gilt auch, wenn der Beherbergungsvertrag hierzu keine Regelung enthält. Dies ergibt sich allein schon daraus, dass Hoteliers an den übernachtenden Gästen verdienen möchten. Anders sieht die rechtliche Situation bei einer Mietwohnung aus, wo Besucher auch übernachten dürfen, solange sich das in Grenzen enthält.
https://www.juraforum.de/news/gaeste...lzimmer_248293
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Alt  10.12.2022, 23:30   # 38
Grandmonger
 
Benutzerbild von Grandmonger
 
Mitglied seit 26.06.2022

Beiträge: 242


Grandmonger ist offline
Das alles hat mit Hotels nichts zu tun, und es gibt - nicht viele, aber doch einige - Hotels, die nicht im Sperrbezirk liegen.
Ja, so ist das wohl, hast recht:
Schnell mal gegoogelt: https://www.eden-escort.de/hotels-und-clubs/
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Alt  10.12.2022, 23:05   # 37
wüstenwind
 
Benutzerbild von wüstenwind
 
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Beiträge: 3.767


wüstenwind ist offline
Es ist ein kleiner Unterschied ob etwas explizit und strafbewehrt verboten ist.
Oder ob für etwas eine Erlaubnis nicht explizit vorhanden ist.

Beispiel:
Ich kenne keine Regelung die besagt, dass ein Schreiner seine Kreissäge im Hotelzimmer nicht aufstellen darf und bei Zuwiderhandlung muss er xyz Euro Strafe als Ordnungswidrigkeit bezahlen und im Wiederholungsfall ("beharrlich") wird es dann zur Strafsache.
Ob der Schreiner dafür explizit eine Erlaubnis nicht hat - vermutlich ist das so, aber darauf steht zunächst mal keine Strafe.

Die Münchner Sperrbezirksverordnung verbietet Prostitution in Hotels und allen anderen Häusern und Straßen und Parks im Sperrbezirk. Außerhalb des Sperrbezirks darf man in seinem Hotelzimmer oder seiner Privatwohnung eine Prostituierte empfangen - und Prostituierte dürfen entsprechend Kunden empfangen.

In München trifft eine Strafe nur die Prostituierte, nicht aber den Freier. Woanders müssen auch Freier u.U. bezahlen.

Welche Verordnungen in Berlin zutreffen - der Bereich wo der Thread eröffnet wurde - entzieht sich meiner Erkenntnis.
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Alt  10.12.2022, 22:07   # 36
test54321
grantlnder Stänkerer
 
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Beiträge: 4.908


test54321 ist offline
Zitat von Grandmonger Beitrag anzeigen
Tester fragt: „Hinter welchem Gesetz?“

Na in Bayern zB die Verordnung zum Verbot der Prostitution, die dafür sorgt, dass diese in „normalen“ Hotels und insb im Sperrbezirk (also fast überall) verboten.

Wir wollen doch jetzt keine Haare spalten wegen Unterschied Gesetz und Verordnung, oder?
Das stimmt doch überhaupt nicht.
Weder die "Verordnung über das Verbot der Prostitution" von 1975 verbietet das (die verbietet die P. nur in Gemeinden < 30.000 Einwohnern), noch die "Rechtsverordnung der Regierung von Oberbayern über das Verbot der Prostitution zum Schutze des öffentlichen Anstandes und der Jugend in München" (Sperrbezirksverordnung). Die legt lediglich den Sperrbezirk fest; und dort ist Prostitution überhaupt nicht erlaubt, natürlich auch nicht in Hotels.

Das alles hat mit Hotels nichts zu tun, und es gibt - nicht viele, aber doch einige - Hotels, die nicht im Sperrbezirk liegen.

Dass Prostitution in Hotels generell verboten wäre, ist einfach falsch.
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Alt  10.12.2022, 19:21   # 35
Gugler
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Beiträge: 734


Gugler ist offline
Zitat von Goldbär

Eine Strafvorschrift, die Prostitution in einem Hotel verbieten würde, gibt es in ganz Deutschland nicht.

Allenfalls handelt eine Prostituierte ordnungswidrig, z.B. in einem Hotel im Münchener Sperrbezirk. Eine solche Regelung gibt es in Berlin meines Wissens nicht. Problematisch kann sein, dass man in einem Hotel, das ja klassischerweise zum Zweck einer Übernachtung, also zum privaten Wohnen, angemietet wird, kein Gewerbe ausüben darf. Ob das in Berlin so ist, weiß ich nicht.

Meist könnte es einen Konflikt mit dem (privaten) Hausrecht eines Hotels geben. Ob das in der Praxis zu Konsequenzen, sprich einem Hausverbot, führt, hängt wahrscheinlich davon ab, wie auffällig die Prostitution ausgeübt wird, vor allem, wie viele Kunden das Mädel empfängt. In den meisten Hotels dürfte es schließlich nicht verboten sein, wenn ein Gast einen Freund / Bekannten / Freundin / Bekannte zum Kaffee oder zum gemütlichen Plausch empfängt; eine tatsächliche Kontrolle, warum ein Dritter auf das Zimmer eines Gastes geht, dürfte selten stattfinden.
https://huren-test-forum.lusthaus.cc...4&postcount=19
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Alt  10.12.2022, 18:26   # 34
marko.stg
 
Mitglied seit 21.05.2021

Beiträge: 85


marko.stg ist offline
Genau wie eine Prostituierte nicht im Hotelzimmer täglich 15 Freier abfertigen kann, kann auch kein Schreiner seine Kreissäge da aufstellen und Schränke zusammenbauen. Da muss als erstes mal der Hotelmanager zustimmen. Dann gibt es zusätzliche Einschränkungen für das ein oder andere Gewerbe die eingehalten werden müssen. Es betrifft daher nicht die Prostitution allein. Wenn da ein Schriftsteller an seinem neuen Buch arbeitet interessiert das keinen und wenn Udo seit Jahren im Hotel Atlantic wohnt interessiert das auch keinen so lange er kein Konzert in seiner Suite ohne zu Fragen gibt.
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Alt  10.12.2022, 18:12   # 33
Webmaster
·.¸¸.·´¯`© Tim
 
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Beiträge: 7.466


Webmaster ist offline
unnötigen Ärger vermeiden

deshalb haben wir hier im LH auch die Regelung, bitte keine googelbaren Hotelnamen in den Berichten.... dann sind alle happy.... der Hotelier, die Behörden, die Mädels und wir Hotelgäste....

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Alt  10.12.2022, 18:07   # 32
yossarian
Pareidoliker & Oneironaut
 
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Beiträge: 7.885


yossarian ist offline
Ich glaube vor einiger Zeit gelesen zu haben, dass ein Hotelier, der wissentlich Prostitution in seinem Hotel toleriert, nach dem Gesetz von 2017 sein Hotel als Bordellbetrieb anmelden müsste.
Da ihm aber schwer nachzuweisen ist, dass er wusste, wer sich da bei ihm einmietete und was die beiden so miteinander trieben, kann er sich leicht herausreden.
Da müsste eine DL auf ihr Inserat in der RL oder bei den Sexgirls schon reinschreiben, in welchem Hotel an welcher Adresse sie empfängt. Dann könnte man dem Hotelier einen Strick drehen. Wenn bei uns alle Vorschriften eingehalten würden, käme das Land wohl zum Stillstand.
Ich bin öfter in D & EU unterwegs und muss feststellen, dass Bayern ziemlich tolerant ist, was die Anmeldung betrifft. Man bucht ein Zimmer, bezahlt, das wars. Neulich in Kassel wollten die einen Ausweis sehen. Hatte ich aber nicht dabei. Nach einigen Diskussionen war er auch mit einer Visitenkarte zufrieden.
Im strengen Schweden wollten sie auch keinen Ausweis sehen.
__________________
Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
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Alt  10.12.2022, 17:45   # 31
Grandmonger
 
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Beiträge: 242


Grandmonger ist offline
… OK, habe gerade den Thread mit ähnlichem Thema etwas weiter unten gesehen, wo es genau um diesen Unterschied geht und zT steif und fest behauptet wird, dass Prostitution generell strafbar ist. Das ist sie natürlich nicht.

Wir sollten also vielleicht doch ein paar Haare spalten: Da es eine Verordnung ist, liegt allenfalls eine Ordnungswidrigkeit vor, die aber auch unangenehm sein kann.

Häufig wird eben im Smalltalk nicht so streng unterschieden zwischen Grsetz und Verordnung und man muss das „bzw. Verordnung“ quasi mitlesen.
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Alt  10.12.2022, 17:37   # 30
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Lieber Hermann,

wen du als Hotelgast mit aufs Zimmer nimmst, geht niemanden etwas an.
Einziges Problem ist, wenn du eine Dame in deinem Zimmer übernachten lässt, hat das Hotel Anspruch auf die Übernachtungspauschlae dieser Person. Mehr nicht.

Als ich vor ca. 10 Jahren in FFM auschecken wollte, gab es einen Betrag von 30€ auf meiner Rechnung für "Übernachtungspauschale weitere Person".
Eine Hure hatte mich abends besucht, die Rezeption hat ihr Eintreffen, aber nicht ihren Weggang mitbekommen. Ich konnte den Betrag zurückweisen konnte, weil sie abends wieder gegangen war und nicht übernachtet hatte.

Wenn sie sich selbst einmietet und Kunden zum Vögeln kommen, ist das meist abgesprochen, weil Handtücher etc. benötigt werden. Das liegt dann wiederum im Ermessenspielraum des Hotels das Zuzulassen oder nicht. Ein Hotel wird niemals zu einem Bordell, weil die ja auch nicht blöd sind. Es handelt sich also immer um wenige Ausnahmen. Ende der Diskussion.
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Alt  10.12.2022, 17:04   # 29
Grandmonger
 
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Beiträge: 242


Grandmonger ist offline
Tester fragt: „Hinter welchem Gesetz?“

Na in Bayern zB die Verordnung zum Verbot der Prostitution, die dafür sorgt, dass diese in „normalen“ Hotels und insb im Sperrbezirk (also fast überall) verboten.

Wir wollen doch jetzt keine Haare spalten wegen Unterschied Gesetz und Verordnung, oder?
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Alt  10.12.2022, 16:56   # 28
Goldbär
 
Mitglied seit 05.10.2004

Beiträge: 1.652


Goldbär ist offline
@Hermann von Salza

Einspruch, werter Hobbyjurist!

Eine Strafvorschrift, die Prostitution in einem Hotel verbieten würde, gibt es in ganz Deutschland nicht.

Allenfalls handelt eine Prostituierte ordnungswidrig, z.B. in einem Hotel im Münchener Sperrbezirk. Eine solche Regelung gibt es in Berlin meines Wissens nicht. Problematisch kann sein, dass man in einem Hotel, das ja klassischerweise zum Zweck einer Übernachtung, also zum privaten Wohnen, angemietet wird, kein Gewerbe ausüben darf. Ob das in Berlin so ist, weiß ich nicht.

Meist könnte es einen Konflikt mit dem (privaten) Hausrecht eines Hotels geben. Ob das in der Praxis zu Konsequenzen, sprich einem Hausverbot, führt, hängt wahrscheinlich davon ab, wie auffällig die Prostitution ausgeübt wird, vor allem, wie viele Kunden das Mädel empfängt. In den meisten Hotels dürfte es schließlich nicht verboten sein, wenn ein Gast einen Freund / Bekannten / Freundin / Bekannte zum Kaffee oder zum gemütlichen Plausch empfängt; eine tatsächliche Kontrolle, warum ein Dritter auf das Zimmer eines Gastes geht, dürfte selten stattfinden.
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Alt  10.12.2022, 16:40   # 27
Gugler
---
 
Benutzerbild von Gugler
 
Mitglied seit 20.09.2010

Beiträge: 734


Gugler ist offline
Hermanns Gesetz:

https://huren-test-forum.lusthaus.cc....php?p=2490889

(so wie er glauben viele Beamte daran)
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Alt  10.12.2022, 16:27   # 26
Querfloete
 
Mitglied seit 03.01.2015

Beiträge: 835


Querfloete ist offline
Hat hier jemand zu viel Zeit?
Oder was soll ein solcher Kack-Thread?

Ich stelle auch die Frage, auf welches Gesetz hier Bezug genommen wird..
Habe ich was verpasst? Dann bitte die Rechtsquelle nennen!
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Danke von
Alt  10.12.2022, 15:23   # 25
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
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Beiträge: 4.908


test54321 ist offline
Zitat von Grandmonger Beitrag anzeigen
aber Du hattest nach der möglichen Denke hinter dem Gesetz gefragt.)
Hinter welchem Gesetz?
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