Als Freier noch als „Cavaliere“ bezeichnet wurden, und Huren mit der Oberschicht „champagnisierten“ und „Minette machten“, also Oralsex ohne Kondom hatten.
„Komtess Mizzi“ Großstadtskandal als Sittenbild
Ein „Scandalproceß“ um einen Grafen und seine Tochter hat im Wien der Jahrhundertwende die Gemüter erregt: In „Komteß Mizzi“ protokolliert Walter Schübler die Geschichte einer jungen Frau, die damals in den Separees der nobelsten Gesellschaften verkehrte, und liefert eine Vielzahl von Fakten und Akten.
Der Prozess werfe „scharfe Schlaglichter auf unsere höchst gemütliche Wienerstadt“, kommentierte die „Allgemeine Wiener Zeitung“; ein „Wiener Gesellschaftsbild“, so sah es auch die „Neue Freie Presse“.
K. k. Landes-Gericht Wien, 31. Juli 1908: Auf der Anklagebank sitzt Marcell „Graf“ Veith, der Vorwurf gegen ihn lautet Kuppelei, es geht um seine 18-jährige Tochter Marie. Trotz eindeutiger Sachlage beteuert er seine lauteren Motive, seine Tochter dagegen kann nicht mehr befragt werden. Noch am Tag der Festnahme hat sie sich in der Donau ertränkt.
Von Schnitzler und Döblin aufgegriffen
Der Fall der „Komteß Mizzi Veith“ hielt 1908 und 1909 die deutschsprachige Presse und Öffentlichkeit in Atem und inspirierte sogar Arthur Schnitzler („Komtesse Mizzi – Der Familienausflug“) und Alfred Döblin („Comtess Mizzi“) zu Theaterstücken. Was die Causa so interessant machte? Aus zeitgenössischer Sicht wohl die vielen anrüchigen Details, „die Enthüllungen aus der Welt der roten Plüschsofas“, die mehr oder weniger verklausuliert an die Öffentlichkeit gelangten.
Ab ihrem 15. Lebensjahr, von 1904 bis 1908, hatte Marcell Veith seine stets auffällig gekleidete Tochter in einschlägige Etablissements geführt – ins Ronacher oder ins Venedig im Wiener Prater, in die Hotelzimmer und Separees, wo Mizzi, eine „in der Wiener Lebewelt sehr bekannte Beaute“, mit der Oberschicht „champagnisierte“ und „Minette machte“, also Oralsex hatte. Nobelprostitution für das Familieneinkommen – in einschlägigen Kreisen hatte sich das längst herumgesprochen. Der zwielichtige „Graf“ mit dem schwindligen Adelstitel aus Italien behauptete dagegen, nie von sexuellen Handlungen gewusst zu haben: Eine gute Partie hätte seine Mizzi machen sollen, das Geld habe sie nur mit „Konversation“ verdient ...
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... etwa zu den damals herrschenden strengen Sittengesetzen und den „Chambres Separees“ (selbst das noble Hotel Sacher hatte damals so ein Hinterzimmer).
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Veröffentlichung der Kundenliste
Die Verurteilung folgte dennoch – und blieb nicht ohne Nachspiel. Nach seiner einjährigen Gefängnisstrafe veröffentliche Marcell Veith im Krawallblatt „Der Blitz“ die Kundenliste. Die Zeitung war naturgemäß sofort vergriffen, der Skandal perfekt. Dort stand, was zuvor nie an die Öffentlichkeit gedrungen war: die Namen von 210 Personen, darunter Aristokraten, hohe Richter, Mäzene und Staatsanwälte. Und nicht zuletzt auch der Name des Polizeipräsidenten, der der Sache ein Ende gesetzt hatte – angeblich, weil er selbst zurückgewiesen worden war. Der Fall „Komteß Mizzi Veith“: ein Lehrstück in Sachen Doppelmoral in der Belle-Epoque-Gesellschaft.
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"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
das Geld habe sie nur mit „Konversation“ verdient ...
Beruhigend, dass es schon damals Abzockerei durch Zeitschinden gab. Oder vielleicht der Vorläufer zu den derzeit sehr populären Sex-Chats per Whatsapp für 15 Euro pro Sprachnachricht?