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08.05.2020, 21:43
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# 1
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Mitglied seit 14.01.2019
Beiträge: 36
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Corona, Geldstrafen, usw.
Die Puffs sind ja zu. Ein paar Mädels machen Hausbesuche.
Ob unsere Behörden so tief sinken, den Mädels auf Hausbesuche zu folgen und den Klienten mit einer Geldstrafe zu belegen?
Ob ein paar Mädels so tief sinken, gegen 10% Beteiligung an einer solchen Hexenjagd mitzuwirken?
Oder stehen die Hausbesuche gar nicht unter Strafe?
So vieles unklar...
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
11.05.2020, 09:57
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# 32
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Mitglied seit 04.02.2015
Beiträge: 3.772
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Das gilt grundsätzlich auch für Nicht-Corona-Zeiten, schließlich gibt es den Sperrbezirk und STDs und Tuberkulose etc. auch ganz ohne Corona.
D.h. ganz speziell mit diesem Punkt hebelst Du im Grunde genommen jegliche Paysex Diskussion und das ganze LH aus.
3.Müsste man seine Lust mithilfe von Youporn, Chaturbate Frau/Freundin doch soweit im Griff haben können.
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Ich sehe das mit außerhäuslichem Sex aktuell ähnlich wie die Merkel: auf Sicht fahren. Nicht in die Vollen gehen. Risiken vermeiden oder reduzieren. Aber ich kann nicht gänzlich risikofrei leben. Vorhin bin ich im Gebäude das Treppenhaus runter - da stand ein Typ, er ohne Maske und ich ohne Maske. Luft angehalten und im Abstand von 1 Meter vorbei an ihm. Vielleicht hab ich mich bei ihm angesteckt. Vielleicht er bei mir.
Vermutlich weder das eine noch das andere.
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11.05.2020, 09:33
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# 31
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Butterfly Man
Mitglied seit 18.04.2018
Beiträge: 18.522
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Was nützt die Auslegung und Diskussion über §.
Die werden in Deutschland aufs Komma ausgelegt. Und nicht wie wir das gerne hätten.
Von ich hab meine Kusine besucht bis,
Sie hat es sich in 3 Metern auf dem Bett sich selber gemacht und ich hab gesetzkonform mir einen dabei ins Gummi gekleppert. (Würde ich auch zu denen gehören die das als safe ansehen) aber nicht die Behörden...
ist ja hier alles dabei.
1. Hab ich Verantwortung für die Familie und Verwandschaft daheim
2. mag ich kein Post von der Bußgeldstelle
(Meine Frau die nie meine Post öffnet erkennt aber schon an der Schriftform meiner Anschrift wenn ich ab und an 15€ oder 20€ fürs zu schnell fahren in der Post habe)
3.Müsste man seine Lust mithilfe von Youporn, Chaturbate Frau/Freundin doch soweit im Griff haben können.
__________________
"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
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11.05.2020, 09:26
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# 30
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Mitglied seit 04.02.2015
Beiträge: 3.772
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Die Situation ist eindeutig.
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Da das hauptsächlich Ländersache ist ist da überhaupt nichts "eindeutig".
Was in Berlin gilt stimmt nicht zwingend für München - und umgekehrt.
War es in Karlsruhe (städtespezifisch), wo dem Freier auch massive Strafen drohen?
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11.05.2020, 09:00
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# 29
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Mitglied seit 05.02.2019
Beiträge: 95
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Das ist mir schon klar, ich verstehe aber nicht, warum darüber überhaupt diskutiert wird, insbesondere wenn man versucht, das irgendwie so zu drehen, dass ein Hurenkontakt auf einmal legal oder halblegal wird. Oder um wieviel härter diese oder jene Situation gegen das Gesetz verstossen würde. Das ist doch Unsinn. Die Situation ist eindeutig. Anbieten und Inanspruchnahme von Prostitution sind verboten, egal wo und wie. Wer es trotzdem tut, verstößt gegen das Gesetz. End of Story.
Muss jeder selbst wissen, aber dann halt auch dazu stehen und fertig. "Ist es auch illegal wenn ich..." JA IST ES. Was ist daran so schwer? Da gibt es nichts zu rechtfertigen oder zu drehen.
So seh ich die Sache. Die Diskussionen sind eher nur der Versuch, den Gesetzesbruch irgendwie zu legitimieren. Aber das geht halt nicht. Mach's oder lass es, gibt nur die beiden Optionen.
PS: es sollte gar nicht um die Frage gehen, ob es eventuell irgendwo eine Lücke gibt die Prostitution irgendwie doch ermöglicht, sondern selbst WENN es so eine geben sollte: ist es richtig oder falsch das auszunutzen. Vielleicht haben die Regeln ja einen Sinn. Da kann man natürlich zwei Meinungen haben, aber das sollte die zentrale Frage sein, vor nd nicht wie die Paragraphen denn nun auszulegen seien.
Ich bin der Ansicht: wer möglichst schnell wieder normal und legal im Puff ficken möchte, der tut sich mit Verstößen keinen Gefallen weil er die Sache damit erheblich verlangsamt
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11.05.2020, 08:37
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# 28
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Mitglied seit 04.02.2015
Beiträge: 3.772
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Na irgendwie muss Dir doch auch klar sein, dass es bei Geldstrafen um Paragraphen geht.
Und dass dann über Paragraphen und deren Auslegung diskutiert wird.
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11.05.2020, 08:32
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# 27
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Mitglied seit 05.02.2019
Beiträge: 95
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Mann Leute, schon mindestens drei Threads zu dem Thema, alles vollgetextet mit Paragraphen-Geschiebe und Interpretationen. "Man könnte doch... und wenn nun... vielleicht ist es ja... und wenn man nun dies oder jenes behauptet..."
Das ist doch langsam albern. Fakt ist: Prostitution jedweder Art ist momentan verboten! Da gibt's nichts zu interpretieren. Natürlich kann man es trotzdem tun, wenn man meint, das Risiko sei gering genug, oder wenn man es eben einfach nicht aushalten will. Aber es bleibt einfach ein Verstoß gegen das Gesetz, egal wie man versucht es zu drehen. Tut es, oder lasst es bleiben, aber diese Rechtfertigungen und Abwägungen sind eigentlich nur Ausflüchte vor sich selbst.
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10.05.2020, 10:01
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# 26
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Er und ich - ein Team
Mitglied seit 21.08.2017
Beiträge: 603
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nur mal so gedacht....
jetzt, wo wieder Begegnungen zweier Haushalte möglich sind, habe ich mich doch mit einem anderen Haushalt getroffen. Dabei konnten wir uns auch näher kommen. Wir bekundeten gegenseitige Zuneigung und wollen diese Treffen auch wiederholen.
Es kam auch zur Sprache, daß der von mir besuchte Haushalt derzeit kein Einkommen hat und auch keine Beihilfen erhält.
So fühlte ich mich moralisch verpflichtet, beim Verlassen einen von mir bestimmten Betrag zu spenden.
__________________
es grüßt
der Szarte
*** Wer andern in die Möse beißt, ist böse meist! ***
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10.05.2020, 09:37
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# 24
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Mitglied seit 27.08.2019
Beiträge: 39
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So wie die Verordnung in Berlin formuliert ist, müsste der Striptease erlaubt sein. Das jetzt als Ausrede zu nutzen, halte ich aber nicht wirklich für zielführend. Die Maßnahmen würde ja nicht ergriffen, um uns Kunden zu ärgern, sondern um die Verbreitung eines gefährlichen Virus zu reduzieren.
Man sollte bedenken, dass Huren von der Art der Dienstleistung her, natürlich prinzipiell Super-Verbreiter des Virus sein können. Es besteht engster Körperkontakt, auch über einen längeren Zeitraum und das u.U. mit vielen verschiedenen Männern am Tag. Von daher ist das temporäre Verbot der Prostitution schon sinnvoll und man sollte einfach einmal die Füsse still halten. Wer sich darüber hinwegsetzt, der begeht mindestens eine Ordnungswidrigkeit und ich habe wenig Verständnis für die Typen, die das einfach so ignorieren, weil sie ihre Hormone nicht im Griff haben.
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10.05.2020, 02:23
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# 22
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Mitglied seit 04.02.2015
Beiträge: 3.772
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im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), das durch Artikel 57 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist
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welche Änderung ist da gemeint?
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09.05.2020, 23:33
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# 21
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Mitglied seit 30.01.2017
Beiträge: 196
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Wenn SDL und Freier bei einer nachträglichen Prüfung behaupten, sie habe einen Striptease hingelegt und er in 2 Meter Abstand dazu in ein Kondom onaniert, würde doch keiner von beiden bestraft werden, oder?!
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09.05.2020, 21:51
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# 20
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Mitglied seit 19.04.2015
Beiträge: 165
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In Berlin wird es für beide Beteiligten teuer!
§ 5 (7) Prostitutionsgewerbe im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), das durch Artikel 57 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden, noch ihre Dienste außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen. Die Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt ist untersagt.
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/
aus dem entsprechenden Bussgeldkatalog:
Verstoß: Erbringung sexueller Dienstleistungen mit Körperkontakt (Abs. 6 Satz 1 und 2)
Adressat des Bußgeldbescheids Erbringende und in Anspruch nehmende Person
Bußgeldrahmen in Euro 250 – 5.000
https://www.berlin.de/corona/massnah...ssgeldkatalog/
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09.05.2020, 20:08
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# 19
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...klebt sich gerne fest
Mitglied seit 30.03.2018
Beiträge: 1.135
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Die 22-Jährige wurde wegen verbotener Prostitution und Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz angezeigt. Gegen den 54-jährigen Freier wird gegenwärtig die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz geprüft.
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Quelle: https://www.polizei.bayern.de/muench...ex.html/312620
Es wurde nur die SDL belangt, weil sie gegen das Corona-Prostitutionsverbot verstoßen hat. Der Freier wurde dagegen nicht angezeigt, denn es wird nur geprüft wie es in der Polizeimeldung heißt. Das heißt, das er möglicherweise gar nicht gegen die Corona-Verordnung verstoßen hat.
Dies würde bedeuten: wer sexuelle DL anbietet bekommt eine Strafe und wer diese nur in Anspruch nimmt kommt straffrei davon. Der Freier kann dann nur belangt werden, wenn man ihm nachweisen kann, dass er gegen das Abstandsgebot oder das Kontaktverbot verstoßen hat. Er kann nicht allein deshalb belangt werden, wenn er sich eine DL nach Hause bestellt, oder sie in ihrer Wohnung besucht und dananch von der Polizei abgepasst wird.
Das ist sozusagen die Umkehrung der Freierbestrafung. Die SDL arbeitet auf eigenes Risiko, wenn sie jetzt ihre Leistungen anbietet. Und sie bekommt die schärferen Strafen.
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09.05.2020, 16:31
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# 18
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Mitglied seit 14.09.2018
Beiträge: 23
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§ 7 Einstellung von Prostitutionsangeboten
(1) Prostitutionsstätten im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert am 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626, 1661), dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden.
(2) Die Prostitutionsvermittlung im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes und die Ausübung der Prostitution sind nicht gestattet.
(3) Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht durchgeführt werden.
(4) Prostitutionsfahrzeuge im Sinne des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht bereitgestellt werden.
(5) Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes ist untersagt. Dies gilt auch für den Betrieb von Gewerben im Bereich sexueller Dienstleistungen, die nicht unter das Prostituiertenschutzgesetz fallen.
Die Verordnung des Hamburger Senats ist hier jeder Zeit einsehbar:
https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/
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09.05.2020, 15:09
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# 17
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Verehrer
Mitglied seit 09.06.2002
Beiträge: 345
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Könnte es sein, dass der Artikel in der TZ lanciert wurde um abzuschrecken?
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No profit grows where is no pleasure taken.
(Shakespeare: Der Widerspenstigen Zähmung)
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09.05.2020, 14:58
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# 16
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Mitglied seit 23.08.2011
Beiträge: 4.995
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ich sehe das ganze hier auch etwas unter dem Aspekt - "Brainstorming"
da sich die P6-Zeiten so schnell nicht normalisieren werden
das Thema Abstandsregelung / Mundschutz wird uns lange nicht verlassen
und unter diesem Aspekt würde mich einmal die Argumentation eines Politikers interessieren, die Prostitution wieder "freigeben" zu wollen/können
"so viele Prostituierte stehen auf der Straße ? - die meisten kommen eher aus dem EU-Ausland
"die Betreiber verlieren so und so viel ..." ? naja
"das ganze weicht in den Untergrund" ? - vielleicht
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09.05.2020, 14:02
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# 15
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Mitglied seit 04.02.2015
Beiträge: 3.772
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@maexxx
Die ganze Diskussion kann man zusammenfassen als ein "Nicht erwischen lassen"
Egal ob die Polizei eine DL oder einen Freier selbst bereits auf dem Radar hatte - oder ob eine Blockwartmentalität bei Nachbarn dazu führt, dass eine Meldung an die Polizei gemacht wird...
Es ist leider nicht so, dass Polizisten im Durchschnitt bessere Menschen sind als Nicht-Polizisten.
Ich persönlich gehe davon aus, dass sie sich irgendwo zwischendrin befinden - zwischen normalen Nicht-Polizisten und Verbrechern/Gesetzesbrechern. Also dass Polizisten im Durchschnitt schlechtere Menschen sind als Nicht-Polizisten.
Wenn man als Polizist den ganzen Tag mit Gesetzesverletzungen zu tun hat und sieht, wie wenig der eigene Einsatz lohnt wenn es darum geht, einen Verbrecher/Gesetzesverletzer der Bestrafung zuzuführen, dann kommt zwangsläufig beim einen oder anderen der Eindruck auf, dass man manchmal nachhelfen muss.
Dann werden Tatbestände postuliert, die nicht so einfach widerlegbar sind, die aber ein "erweitertes Fahndungsportfolio" erlauben. Da wird dann auch taktisch agiert und dreist gelogen und massiv Druck aufgebaut - unter dem die meisten nachgeben. Soweit ich mich erinnere war @yossarian mal vor längerer Zeit und lange vor Corona Opfer - allerdings nicht nachgebend sondern frech gegenhaltend auf seinen Rechten beharrend.
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09.05.2020, 13:35
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# 14
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Butterfly Man
Mitglied seit 18.04.2018
Beiträge: 18.522
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@ starchild43
Die Behörden müssen nicht tief sinken.
Die sind schon tief gesunken: Wer Steuerflüchtige CD´s kauft, kauft Hehlerware.
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"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
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09.05.2020, 12:15
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# 13
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Mitglied seit 14.01.2019
Beiträge: 36
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Behördentief
Also sind die Behörden in manchen Fällen tatsächlich so tief gesunken, den Frauen zu folgen... Wie erbärmlich...
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09.05.2020, 11:47
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# 12
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Mitglied seit 23.08.2011
Beiträge: 4.995
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@test54321
das war die Ausgangssituation #5
finde ein mädel, die 2 wohnungen gemietet hat bzw. besitzt. in der einen wohnt sie privat, in der anderen macht sie den job
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so ist die "private" Wohnung eben keine Betriebsstätte - da käme dann das Thema Sperrbezirk usw. dazu - wäre sowieso "nicht erlaubt"
und desweiteren ging es dabei, um die Wahrscheinlichkeit einer denkbaren Überwachung und entsprechendem Risiko (siehe tz-Artikel)
und für das weitere habe ich lediglich eine vernünftige Argumentation aufgezeigt
aber jeder darf es handhaben, wie er möchte
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09.05.2020, 11:23
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# 11
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grantlnder Stänkerer
Mitglied seit 19.08.2009
Beiträge: 4.909
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Zitat von maexxx
das Privatappartement ist keine Prostitutionsstätte
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Das hätteste wohl gerne.
Natürlich ist das eine Prostitutionsstätte!
In den Bordellzimmern übernachten die Damen ja auch, das macht das Puff noch lange nicht zur privaten Wohngemeinschaft...
Zitat von ProstSchG
§ 2 Begriffsbestimmungen
[...]
(4) Prostitutionsstätten sind Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.
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Nutzt die Dame ihre Privatwohnung zur Erbringung sexueller Leistungen gegen Entgelt, ist es eine Prostitutionsstätte.
Eigentlich ganz einfach, oder?
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09.05.2020, 11:02
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# 10
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Mitglied seit 23.08.2011
Beiträge: 4.995
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häufige kommen und gehen von fremden
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da hilft Vorsorge - in guten Zeiten ein entsprechendes Netzwerk aufbauen ...
da gibt es dann Stätten, wo es nicht wie auf dem Stachus zugeht
aber einige logieren auch in größeren Komplexen, da fällt das auch nicht sonderlich auf
das hat natürlich nichts mit einem Regelbetrieb zu tun - schon klar
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09.05.2020, 09:16
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# 9
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@yossarian
"georg orwell 1984" haben wir doch lange schon. aber sieh nicht ganz so schwarz bzgl. p6, es kommen auch wieder "lockere" zeiten. ich denke, es ist auch eine frage der anpassung, es gibt immer eine lösung...
@maexxx
ok, ich kann das nachvollziehen, was du bzgl. "privat" schreibst. aber was, wenn nachbarn das tägliche und häufige kommen und gehen von fremden männern bemerken, das mädel als nachbarin darauf ansprechen oder gar die polente verständigen ? mmn bleibt es ein restrisiko...
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09.05.2020, 08:52
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# 8
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Pareidoliker & Oneironaut
Mitglied seit 30.06.2003
Beiträge: 7.887
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Heilige Inquisition CSU
In München gab es offenbar den Fall, dass eine Dame nach dem Hausbesuch beim Kunden abgepasst wurde. (So man Presse und Polizei glauben darf)
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Die Älteren können sich noch erinnern, dass es mal eine liberale und tolerante Münchner Stadtpolizei gab. Dann verstaatlichte die CSU unter Strauß die Münchner Polizei, und Gauweiler (CSU) verschärfte den Sperrbezirk. So langsam bekommen wir hier wieder einen N*zi-ähnlichen Staat mit totaler Überwachung à la George Orwells 1984, nur mit raffinierten High-Tech-Methoden.
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Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
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