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Alt  03.02.2019, 01:45   # 1
Isabella (Isi)
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Isabella (Isi) ist offline
Ioana hat nicht überlebt ...

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https://www.emma.de/artikel/ioana-ha...berlebt-336487

Der Zuhälter und Menschenhändler Robert Tanase wurde noch 2014 in Deutschland von der Polizei gefasst und in einem langwierigen Prozess zu 8 Jahren Haft verurteilt, wegen versuchten Mordes. Er war ein schon in Rumänien bekannter, verurteilter und international gesuchter Gewaltverbrecher.
Lächerliche 8 Jahre für so ein brutales Arschloch und international gesuchten Gewaltverbrecher ?!
Inzwischen ist es nicht nur versuchter Mord ...

Mein tiefes Beileid für alle Angehörigen und Freunde und ganz besonders für den Sohn, der jetzt ohne Mutter aufwachsen muss. 😪
__________________

Frauen werden im Gegensatz zu Lebensmitteln erst genießbar, wenn sie richtig verdorben sind! :-)

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Alt  06.02.2019, 01:30   # 59
Isabella (Isi)
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Isabella (Isi) ist offline
Er war ein schon in Rumänien bekannter, verurteilter und international gesuchter Gewaltverbrecher.
Quelle: https://www.emma.de/artikel/ioana-ha...berlebt-336487
__________________
Frauen werden im Gegensatz zu Lebensmitteln erst genießbar, wenn sie richtig verdorben sind! :-)
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Alt  06.02.2019, 01:15   # 58
SDL-Tester
 
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SDL-Tester ist offline
Eine furchtbare Geschichte. Sehr traurig, dass Ganze.
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Alt  06.02.2019, 01:04   # 57
michael120
 
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michael120 ist offline
Geht es da wirklich nur um den Verdacht? Sorry, aber das wage ich zu bezweifeln ...
Naja verurteilt ist er deswegen offensichtlich nicht, sonst würde er ja nicht gesucht, sondern sitzen. Und solange er deshalb nicht überführt ist oder verurteilt, ist er rechtlich eben nur dringend tatverdächtig und das kann man strafschärfend in einem anderen Verfahren nicht berücksichtigen. Strafschärfung wäre bspw möglich, wenn er einschlägig vorbestraft ist. Die reinen Ermittlungen reichen da nicht aus.

Wenn man Dich wegen (vermeintlichem) Steuerbetrug sucht, Dich aber noch nicht überführt oder verurteilt hat, würdest Du vermutlich den Rechtsstaat verfluchen, wenn man Dir diese Tat dann in einem anderen Verfahren vorhält, obwohl gerichtlich noch gar nicht entschieden ist, ob der Vorwurf des Steuerbetruges überhaupt zutreffend ist.

Nach Deiner These könnten wir uns Verhandlungen sparen, weil ja schon ausreichend ist, dass jemand wegen Doppelmordes gesucht wird. Such den Fehler...

Achteinhalb Jahre Haft für einfache, schwere und gefährliche Körperverletzung.
Was ist denn bitte „einfache, schwere und gefährliche Körperverletzung“. Ich hasse es, wenn Leute über etwas schreiben, wovon sie offenkundig keine Ahnung haben. Und damit meine ich den Schreiberling des von Dir zitierten „Textes“. Es gibt entweder eine Körperverletzung (Grunddelikt) oder sogenannte qualifizierte Begehungsarten (gefährliche und schwere Körperverletzung). Beides schließt sich aus, also entweder oder. Mann! Warum werden solche Dinge nicht mit der Sorgfalt und dem Wissen geschildert, die sie verdienen. Diese oberflächliche und morgen schon wieder vergessene, weil an der nächsten Story sitzend, Berichterstattung ist für mich genauso ein Schlag in das Gesicht der Familie wie die Nichtausnutzung eines möglichen und angemessen/angebrachten Strafmaßes.
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.

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Alt  06.02.2019, 00:27   # 56
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michael120 05.02.2019, 18:09

@Isi

Zitat:
Ganz genau mein reden, vor allem im Hinblick darauf, dass er bereits im Ausland wegen Doppelmordes per Haftbefehl gesucht wurde und nicht ausgeliefert werden soll!

+++

Er wird wegen des - jetzt ganz wichtig - VERDACHTS des Doppelmordes per Haftbefehl gesucht. Verurteilt ist er wegen diesen Taten (leider) noch nicht.

Denn die deutsche Polizei konnte Robert T. mittlerweile fassen – dank der Aussagen seiner Frau, Ioanas Schulfreundin. Der brutale mutmaßliche Täter, der bereits wegen Doppelmordes in Rumänien gesucht wurde, auch schon in Deutschland in Abschiebehaft saß und für den in drei EU-Ländern Einreiseverbot gilt, sitzt jetzt in Köln in Haft und wird wohl auch nicht nach Rumänien ausgeliefert werden.
Quelle: https://www.owep.de/artikel/831/verk...schen-als-ware

Geht es da wirklich nur um den Verdacht? Sorry, aber das wage ich zu bezweifeln ...
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Alt  06.02.2019, 00:19   # 55
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maexxx 05.02.2019, 17:36 # 52

Wie tragisch die Sache auch ist/war, unterm Strich war es eine schwere Körperverletzung, eine Mordabsicht nicht gegeben, da hat das Gericht mit "versuchtem Mord" schon an der Grenze des Möglichen geurteilt.
Wer Menschen mit Nagellackentferner oder anderen brennbaren Flüssigkeiten begießt und den Menschen anzündet, der begeht nur Körperverletzung ?!
Man nimmt dabei billigend in Kauf, dass das Opfer an den Verbrennungen stirbt!
__________________
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Alt  05.02.2019, 23:50   # 54
Isabella (Isi)
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Isabella (Isi) ist offline
glücksbringer1959*05.02.2019, 16:10**#*48

Isi ist sicherlich keine Rassistin oder Ausländerhasserin, wie es sie leider zu Hauf in diesem Land gibt.
Ganz genau so ist es. Ich bin alles andere als eine Rassistin oder Ausländerhasserin, im Gegenteil! Wie bereits gesagt, war ich selbst 15 Jahre mit einem Ausländer zusammen und bin mir bewusst, dass ich auserhalb der deutschen Grenzen Ausländerin bin. Ich behandele jeden Menschen so, wie ich selbst auch behandelt werden möchte.

Und ein Blick in meine Gäste-Statistik zeigt ebenfalls, dass ich keinerlei Probleme mit anderen Nationalitäten, Kulturen oder Religionen habe :-)


Was uns wohl alle am meisten empört, ist das geringe Strafmaß von nur 8 Jahren für versuchten Mord. Meines Wissens wird versuchter Mord vom Gesetzgeber genauso behandelt wie der vollendete Mord. Demnach hätte das Strafmaß viel höher ausfallen müssen. Trotzdem gibt es leider keine Möglichkeit, das Vefahren neu aufzurollen, weil aus dem versuchten ein tatsächlicher Mord wurde.

Wir kennen alle nicht die Prozessakten und nur die kurze Information aus dem Artikel aus der Zeitschrift Emma. Normalerweise fällen deutsche Richter ihre Urteile nicht leichtfertig. Aber ohne genauere Kenntnis der Urteilsbegründung, der Anklage, der Beweislage und der Verteidigungsstrategie bleibt nur übrig, dass hier einige Fragen im Raum stehen:

Weshalb fiel das Urteil so milde aus?

Ich habe mal meinen freien Nachmittag genutzt und mich mal auf die Suche gemacht und bin einfach nur noch sprach- und fassungslos!

😡🤮 Das Arschloch ist weder wegen (versuchten) Totschlags noch wegen (versuchten) Mordes verurteilt worden sondern lediglich wegen einfacher, schwerer und gefährlicher Körperverletzung !!! 😡🤮

+++

Wie versteinert nahm Brutalo-Zuhälter Robert T. (36) das Urteil von Richterin Sibylle Grassmann entgegen: Achteinhalb Jahre Haft für einfache, schwere und gefährliche Körperverletzung.
Quelle: https://mobil.express.de/koeln/koeln...lter--23244604

+++

Bordell an der Glockengasse*Sadistischer Zuhälter nach Bluttat verurteilt – 19-Jährige bleibt Pflegefall

Den Worten der Vorsitzenden über die Tat und ihr Resultat war an Deutlichkeit nichts hinzuzufügen: „Er hat ihr alles genommen, was zum Leben gehört.“ Dafür muss ein 36-jähriger Zuhälter achteinhalb Jahre ins Gefängnis. Wegen einfacher, schwerer und gefährlicher Körperverletzung. Versuchter Totschlag war zwar angeklagt, dem 36-Jährigen aber „nicht zweifelsfrei“ nachweisbar gewesen, so die Richterin.

Dabei bewertete sie die Tat des Angeklagten als „geplantes, sadistisches Vorgehen mit verheerenden Folgen“. Das Opfer, eine zum Tatzeitpunkt 19-jährige Prostituierte, leide an „Siechtum, Lähmung und geistiger Behinderung“ und werde ein Leben lang ein „Schwerstpflegefall“ bleiben, sagte die Richterin.

An den Haaren in die Luft gerissen

In der Nacht vom 30. auf den 31. Juli 2014 war die junge Frau von ihrem Zuhälter geschlagen, gewaltsam geschüttelt und mehrmals an den Haaren in die Luft gerissen worden. Während des Martyriums verlor sie in den frühen Morgenstunden gegen 4.30 Uhr das Bewusstsein. Erst um 11.40 Uhr rief die Ehefrau des Zuhälters, eine Schulfreundin des Opfers, schließlich den Notarzt. Ein Gehirnödem hatte sich gebildet. Eine Verletzung, wie Sanitäter als Zeugen bestätigten, bei der „jede Sekunde kostbar gewesen“ wäre. Im Krankenhaus musste der Frau zur Druckentlastung die Schädeldecke geöffnet werden.

Die Tat in einem Hotelzimmer in der Glockengasse war aber nur der Endpunkt etlicher, unfassbarer Misshandlungen, die die junge Frau erleiden musste. Bereits wenige Monate zuvor – sie lebten noch in Bremerhaven – hatte der 36-Jährige der Frau mit entzündetem Nagellackentferner schwerste Verbrennungen in der Schamgegend zugefügt. Danach war die Frau kaum noch in der Lage als Prostituierte zu arbeiten. Das war der Grund, warum es in der Tatnacht zu der folgenschweren Misshandlung gekommen war: Der Zuhälter war unzufrieden mit dem Verdienst der Frau.
Quelle: https://www.rundschau-online.de/regi...efall-23373118

+++

Zuhälter verurteilt

Das Kölner Landgericht hatte Ende 2015 ihren Zuhälter, einen 36-jährigen Rumänen, wegen schwerer Körperverletzung und Zuhälterei für achteinhalb Jahre hinter Gitter geschickt.

Laut Anklage hatte er die zum Tatzeitpunkt 19-jährige Prostituierte aufgrund mangelnder Einnahmen mit Nagellackentferner übergossen und angezündet – die Folge waren schwere Brandwunden.

Bis zur Bewusstlosigkeit geschüttelt

Dann die extremste Attacke: der Zuhälter packte die junge Frau an den Haaren, drohte ihr mit einem Messer und schüttelte sie bis zur Bewusstlosigkeit. Nur durch eine Not-OP konnte sie gerettet werden.

Bei den Taten habe der Angeklagte „sadistische Züge“ an den Tag gelegt. Auch seine damals schwangere Ehefrau hatte der Verurteilte mehrfach misshandelt.
Quelle: https://www.google.de/amp/s/amp.expr...e-tot-31955596

+++

Prozess

Laut Anklage hatte Robert T. Alma aus Wut darüber, dass sie seiner Meinung nach zu wenig Geld verdient hatte, mit der Faust mehrmals ins Gesicht geschlagen und ihren Kopf gepackt und minutenlang so heftig geschüttelt, dass sie bewusstlos wurde. Er soll sie an den Haaren immer wieder hochgerissen haben. Erst vier Stunden nach der Tat alarmierte seine Ehefrau die Rettungskräfte. Robert T. soll ihr das verboten haben.

Robert T. soll Alma unter anderem mit Nagellackentferner übergossen und angezündet haben. Seine Frau hatte noch versucht, das zu verhindern, indem sie Wasser in die Lackentferner-Flasche schüttete. Doch Robert T. soll das bemerkt und sie zur Nachbarin geschickt haben, um Nagellackentferner zu holen. Auch an jenem Juli-Tag in der Glockengasse soll sie versucht haben, ihre Freundin vor Robert T. zu schützen. Die Ermittler tappten lange im Dunkeln und kamen dem Rumänen auf die Spur, weil seine Frau ihn im Januar dieses Jahres in einem Gespräch mit einem rumänischen Fernsehsender schwer belastete. Robert T. saß zu diesem Zeitpunkt gerade in Auslieferungshaft in Thüringen.

Vor Gericht sagte die Ehefrau u.a. aus:

Weil Alma bei den Freiern für verschiedene Dienste angeblich zu wenig Geld nahm, wurde sie von Robert T. auf brutale Weise misshandelt. „Er hat sie so lange gequält, bis die Haut abgefallen ist“, schilderte die Zeugin das Martyrium. […] Weil sie auch diesmal nach Einschätzung des Zuhälters zu wenig Geld nach Hause brachte, wurde Robert T. erneut gewalttätig. „Er wollte diesmal keine Spuren an ihrem Körper hinterlassen, damit die Kunden das nicht sehen“, erklärte die Ehefrau die brutale Attacke, die vor ihren Augen stattfand: „Er hat sie immer wieder an den Haaren hochgezogen und geschüttelt, bis sie die Augen verdrehte und das Bewusstsein verlor.“ Weil Alma nicht mehr aufwachte, befahl Robert T. der Ehefrau, einen Krankenwagen zu rufen und nahm Reißaus.

Robert T. wurde im Dezember 2015 zu acht Jahren Haft verurteilt.
Quelle: https://www.sexindustry-kills.de/dok...urders:de:alma
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Alt  05.02.2019, 19:09   # 53
michael120
 
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michael120 ist offline
@Isi

Ganz genau mein reden, vor allem im Hinblick darauf, dass er bereits im Ausland wegen Doppelmordes per Haftbefehl gesucht wurde und nicht ausgeliefert werden soll!
Er wird wegen des - jetzt ganz wichtig - VERDACHTS des Doppelmordes per Haftbefehl gesucht. Verurteilt ist er wegen diesen Taten (leider) noch nicht. Wenn wir jetzt anfangen, bei der Strafzumessung im Fall Ioana auch andere Taten strafschäfend zu berücksichtigen, deren er zwar verdächtig, aber noch nicht überführt oder gar verurteilt ist, dann hat das mit Rechtsstaat nicht mehr viel zu tun. Die Unschuldsvermutung ist zum Glück ein hohes Gut unserer Rechtsordnung.

Die Art der Tatbegehung wurde bereits dadurch berücksichtigt, dass er wegen (versuchten) Mordes und nicht „nur“ wegen (versuchten) Totschlags angeklagt und verurteilt worden ist. Da liegt ein wesentlicher Unterschied. Und wie unten schon mal geschrieben, kann das Gericht bei einem versuchten - und eben nicht vollendeten - Tötungsdelikt von der gesetzlich eingeräumten Möglichkeit Gebrauch machen, einen Versuch milder zu bestrafen als die vollendete Tat. Solche Ermessensentscheidungen des Gerichts werden aber nicht ausgewürfelt, sondern mit Sorgfalt getroffen. Da wir die Hintergründe nicht kennen, die im Rahmen der Strafzumessung im konkreten Fall zur Anwendung gelangt sind, steht uns auch keine Bewertung des Strafmaßes in richtig oder falsch zu.
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Alt  05.02.2019, 18:36   # 52
maexxx
 
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maexxx ist offline
ohne etwas schön reden zu wollen



aber immer über das deutsche System zu lästern ....



Wie tragisch die Sache auch ist/war, unterm Strich war es eine schwere Körperverletzung, eine Mordabsicht nicht gegeben, da hat das Gericht mit "versuchtem Mord" schon an der Grenze des Möglichen geurteilt.


Das Opfer viel als Zeuge aus, der Täter schwieg, dann gab es "nur" die Zeugenaussagen der Frau/Freundin des Täters. Jene durfte dann, obwohl bei den Taten anwesend , nach ihren Aussagen zurück nach Rumänien reisen, und hat dort dann den Unterhaltsanspruch für das gemeinsame Kind zurückerhalten.

Da stehen dann so Aussagen im Raum, ich habe versucht, das Aceton (es war wohl Nagellackentferner) mit Wasser zu vermischen, damit nicht "so viel passiert" usw.


natürlich schreibe ich das provokant - aber man könnte bei der Emma auch einmal nachfragen - "Frauen dürfen so etwas ?" unbestraft ...



und wenn ich hier schreibe, es wird derzeit geprüft, ob man nach der 8 1/2 jährigen Haftstrafe noch eine lebenslange dranhängen könnte, sei mein Beitrag "ironisch oder sarkastisch" - diesen Beitrag habe ich in keinster Form verstanden ...
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Alt  05.02.2019, 17:28   # 51
Reginald Bull
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Reginald Bull ist offline
Zitat von glücksbringer1959 Beitrag anzeigen
@Reginald Bull
Das wollte ich Dir auch nicht unterstellen.
Das habe ich mir auch nicht gedacht
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Alt  05.02.2019, 17:23   # 50
glücksbringer1959
 
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glücksbringer1959 ist offline
@Reginald Bull
Das wollte ich Dir auch nicht unterstellen. Das war eine Anmerkung für alle, die vielleicht nur kurz reingelesen haben. Dein Kommentar war völlig korrekt.

Aber wie Du zurecht bemerkt hast, haben Aussagen manchmal ungewollte Konnotationen. Und nur dem wollte ich entgegentreten.

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Alt  05.02.2019, 17:20   # 49
Reginald Bull
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Reginald Bull ist offline
Zitat von glücksbringer1959 Beitrag anzeigen
Wir müssen aufpassen, das hier keine falsche Diskussion entsteht.
1. Isi ist sicherlich keine Rassistin oder Ausländerhasserin, wie es sie leider zu Hauf in diesem Land gibt.
Das habe ich auch nicht behauptet noch gemeint. Es ging mir darum die Wortwahl zu überdenken, um nicht Türen aufzustoßen, die man lieber nicht geöffnet hätte. Es wird da leider einfach zu wenig drüber nachgedacht und unreflektiert die Wortwahl gewisser Medien übernommen.
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Alt  05.02.2019, 17:10   # 48
glücksbringer1959
 
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Beiträge: 1.051


glücksbringer1959 ist offline
Wir müssen aufpassen, das hier keine falsche Diskussion entsteht.

1. Isi ist sicherlich keine Rassistin oder Ausländerhasserin, wie es sie leider zu Hauf in diesem Land gibt.

2. Die Redewendung "Deutschland lässt die Gewaltverbrecher rein" ist genauso falsch wie die Dolchstoßlegende nach dem 1. Weltkrieg. Denn genauso wie das Deutsche Heer im 1. Weltkrieg miltärisch besiegt war, sind die Gewaltverbrecher schon "drin", da Rumänien nun mal Mitglied der EU ist und innerhalb dieser Reisefreiheit und auch Freizügigkeit für Arbeitnehmer gilt.

3. Was uns wohl alle am meisten empört, ist das geringe Strafmaß von nur 8 Jahren für versuchten Mord. Meines Wissens wird versuchter Mord vom Gesetzgeber genauso behandelt wie der vollendete Mord. Demnach hätte das Strafmaß viel höher ausfallen müssen. Trotzdem gibt es leider keine Möglichkeit, das Vefahren neu aufzurollen, weil aus dem versuchten ein tatsächlicher Mord wurde.

4. Wir kennen alle nicht die Prozessakten und nur die kurze Information aus dem Artikel aus der Zeitschrift Emma. Normalerweise fällen deutsche Richter ihre Urteile nicht leichtfertig. Aber ohne genauere Kenntnis der Urteilsbegründung, der Anklage, der Beweislage und der Verteidigungsstrategie bleibt nur übrig, dass hier einige Fragen im Raum stehen:

Weshalb fiel das Urteil so milde aus?
Wurde in dem Millieu tätsächlich weiter mit Nachdruck wegen Menschenhandel und Zwangsprostitution ermittelt?
Warum gibt es Haftbefehle, die nicht vollstreckt werden?

Haben wir es tatsächlich mit einem juristischen Defizit oder wieder einmal mit einem Defizit bei Untersuchungs- und Vollstreckungsbehörden zu tun?

Das sind die für mich entscheidenden Fragen.

Und nicht zu vergessen: Stoßen Ermittler und Gerichte mal wieder an ihre Grenzen, weil die Hintermänner wissen, wo die Familie und insbesondere das Kind des Opfers wohnen/leben?

Abschließend: Der Rechtsstaat ist gerechter als jedes andere System, das es auf diesem Planeten gibt. Ohne strikte Gewaltentrennung und das Gewaltmonoplol des Staates geht alles drunter und drüber.

My 2 Cent

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Alt  05.02.2019, 16:22   # 47
Reginald Bull
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Reginald Bull ist offline
@Isabella (Isi)

Eben, es ist egal wo sie herkommen! Und genau deswegen mein Einspruch. Wir haben nunmal eine EU mit Reisefreiheit - dafür braucht es keinen Ausweis. Willst du die wegen so ein paar Idioten abschaffen?

Mit kleinen Worten haben die großen Kriege begonnen...

Zitat von Isabella (Isi) Beitrag anzeigen
Ich bin wirklich die Letzte, die was gegen Ausländer hat und ich weiß von vielen meiner ausländischen Gäste, dass die das ähnlich sehen wie ich. Wie viele Syrer, Afghanen etc. gibt es, die sich selbst für das Fehlverhalten mancher Landsleute schämen. Aber das sollte hier nicht das Thema sein und werden!
Aber du machst es mit Sätzen wie:

Zitat von Isabella (Isi) Beitrag anzeigen
Deutschland lässt solche Verbrecher rein, die gegehen hier weitere schwere Straftaten und werden mit solchen lächerlichen Urteilen womöglich nach guter Führung frühzeitig aus der Haft entlassen!
zum Thema! einer deiner Mitstreiter hier im Thread redet auch was von Mischungsverhältnissen bei seinen Tete`a`tes in einem anderen Thread. Das geht also schneller als dir lieb ist.

So etwas ist hier in Deutschland politischer Sprengstoff. Wenn du das nicht willst solltest du noch einmal über deine Wortwahl nachdenken.

P.S.: Ich warte immer noch auf eine Antwort zur rechtlichen Betrachtung zum Thema Menschenhandel. Es steht immer noch eine Ordnungswidrigkeit im Raum die unbelegt ist, aber widerlegt worden ist.

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Alt  05.02.2019, 16:15   # 46
Isabella (Isi)
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Isabella (Isi) ist offline
Reginald Bull 05.02.2019, 14:30 # 44

@Isabella (Isi)

Ich kann deine Wut ja verstehen. Ich muss jetzt aber doch mal einen Einspruch erheben, der mir schon eine ganze Zeit quersitzt: Ich habe ein Problem mit deiner Darstellung. Es lässt mich das Gefühl nicht los, das du dich da auf die deutsche Justiz als Feindbild eingeschossen hast. Das macht die Taten nicht besser, aber solche Idioten gibt es auch aus Deutschland siehe das "Horrorhaus von Höxter". Mit Sprüchen wie "Deutschland lässt solche Verbrecher rein" e.t.c. tust du weder dem Opfer noch den Angehörigen einen Gefallen sondern forcierst eine in Europa gerade geführte Diskussion zum Thema "Rechtsruck" und lenkst hintergründig und unterschwellig den Thread in eine "rechts aussen" Ecke.
Ich habe mich weder auf die deutsche Justiz als Feinbild eingeschossen, noch habe ich irgend etwas gegen Ausländer, noch bin ich rechts oder sonstiges!

Gegen Ausländer, die hier friedlich leben und sich integrieren habe ich nichts, im Gegenteil! Ich war selbst 15 Jahre mit einem Ausländer zusammen!

Womit ich allerdings ein Problem habe, wenn Typen, die im Ausland schon straffällig geworden sind und in anderen Ländern Einreiseverbot haben, mit gefälschten Pässen oder gar komplett ohne Pass problemlos in Deutschland einreisen können! Möchtest du abstreiten, dass man in letzter Zeit all zu häufig gehört hat, "xyz kam 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling ..." und dann stellte sich nur all zu oft raus, dass weder das Alter noch sonstiges stimmt?

Ich bin wirklich die Letzte, die was gegen Ausländer hat und ich weiß von vielen meiner ausländischen Gäste, dass die das ähnlich sehen wie ich. Wie viele Syrer, Afghanen etc. gibt es, die sich selbst für das Fehlverhalten mancher Landsleute schämen. Aber das sollte hier nicht das Thema sein und werden!

Dass es auch genügend Idioten in Deutschland gibt, Beispiel die beiden Höxter-Mörder, steht doch außer Frage! Solche Verbrecher gehören genauso hinter Schloß und Riegel und gehören auf ewig weg gesperrt!
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Alt  05.02.2019, 16:12   # 45
Route66
 
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Route66 ist offline
Ein Rechtsstaat kann nicht gerecht sein

Ich hoffe, es ist on Ordnung, wenn ich meine Zweitbeitrag hier poste.

Man sollte sich immer wieder klar machen, daß unsere gesellschaftliche Grundordnung der Gewaltenteilung unterliegt. Kein Richter, Anwalt oder wer auch immer kann 80 Millionen Meinungen ins Kalkül ziehen.
Es ist völlig verständlich, wenn Hinterbliebene so eine Urteil Lähmt. Aber auch hierfür gibt es in unserem System Organisationen, wie z.B. den Weißen Ring, die nachhaltig helfen können.
Ich finde es völligst unverständlich, wenn alles, was unsere Demokratie ausmacht, penetrant von meistens Außenstehenden torperdiert wird.

Ich habe mich deshalb zu Wort gemeldet, weil mir die immer kälter werdende Gesellschaft mit einhergehendem, mittler Weile salonfähigem Rechtsruck Angst macht!
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Alt  05.02.2019, 15:30   # 44
Reginald Bull
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Reginald Bull ist offline
@Isabella (Isi)

Ich kann deine Wut ja verstehen. Ich muss jetzt aber doch mal einen Einspruch erheben, der mir schon eine ganze Zeit quersitzt: Ich habe ein Problem mit deiner Darstellung. Es lässt mich das Gefühl nicht los, das du dich da auf die deutsche Justiz als Feindbild eingeschossen hast. Das macht die Taten nicht besser, aber solche Idioten gibt es auch aus Deutschland siehe das "Horrorhaus von Höxter". Mit Sprüchen wie "Deutschland lässt solche Verbrecher rein" e.t.c. tust du weder dem Opfer noch den Angehörigen einen Gefallen sondern forcierst eine in Europa gerade geführte Diskussion zum Thema "Rechtsruck" und lenkst hintergründig und unterschwellig den Thread in eine "rechts aussen" Ecke.

Und da kann und werde ich nicht mitspielen! Kann Mensch diese Diskussion nicht neutral führen ohne diese ganzen Vorurteile gegenüber Ausländern? Du spielst doch so gewissen Parteien vom rechten Rand in die Hände und vergisst dabei die Frage ob das dem Opfer oder den Angehörigen überhaupt recht ist!

P.S.: Zur rechtlichen Bewertung des Themas "Menschenhandel" auf das dich maexx und ich hingewiesen haben, kam leider auch noch keine Antwort deinerseits.
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Alt  05.02.2019, 15:09   # 43
Isabella (Isi)
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Isabella (Isi) ist offline
wüstenwind 05.02.2019, 09:41 # 41

Ich finde übrigens auch, dass - wenn man schon mal einen hat wie in diesem Fall - dann bei der Schwere des Vergehens und der Brutalität durchaus auch die Höchststrafe angewandt werden könnte. Oder gleich mit Sicherheitsverwahrung. Eine Resozialisation halte ich bei diesem Ioana-Täter für ausgeschlossen.
Ganz genau mein reden, vor allem im Hinblick darauf, dass er bereits im Ausland wegen Doppelmordes per Haftbefehl gesucht wurde und nicht ausgeliefert werden soll!

Deutschland lässt solche Verbrecher rein, die gegehen hier weitere schwere Straftaten und werden mit solchen lächerlichen Urteilen womöglich nach guter Führung frühzeitig aus der Haft entlassen! Ein derber Schlag für alle Opfer und deren Angehörige!

Wie ich bereits sagte, solche Arschlöcher sind tickende Zeitbomben und es ist nur eine Frage der Zeit, bis es weitere Opfer gibt!
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Alt  05.02.2019, 11:53   # 42
The Gentleman
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The Gentleman ist offline
Zitat von Heckenzwirn Beitrag anzeigen
Selbst Tiere sind nicht so widerlich...
Guten Vormittag,
nur ganz kurz. Verstanden hab ich den zitierten Schlusssatz, keine Sorge. Ebenso liegt es mir fern vom Ernst des Themas hier abzulenken...
Tiere (insb. wilde Tiere) sind im Allgemeinen und grundsätzlich überhaupt nicht widerlich oder böse, wenn man will, auch nicht gut.
Sie sind lediglich "wild" und folgen in ihrem Tun und Handeln ihrem Instinkt, täglich zu überleben und ihre Art zu erhalten.
Der Mensch ist das dümmste und (im wahrsten Sinn des Wortes) ! böseste ! Tier von allen, und zwar in allen Lebenslagen die es gibt, fast von Anfang an bis jetzt!
Das wird sich auch nicht mehr ändern! Aber das ist ja nichts Neues!
Das war mir grad einfach ein Anliegen!
LG TG

PS: Bitte liebe Leute, keinen Shitstorm jetzt; in diesem Thread geht es um was ganz anderes als um meinen Zwischenpost...
__________________
"Im nächst´n Leb´m werd´ I a Metzger!
Nur no vierhaxade Rindviecher und oiwei g´nua zum Ess´n im Haus...!"
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Alt  05.02.2019, 10:41   # 41
wüstenwind
 
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wüstenwind ist offline
Dass die Verfolgung solcher Typen nicht mit der angemessenen Hartnäckigkeit erfolgt dürfte sich u.a. auch auf eine ganz banale menschliche/verständliche Seite zurückführen lassen:

Dass die Polizisten aus reinem Selbsterhaltungstrieb sich auf auch für sie weniger gefährliche Verbrecher lieber konzentrieren.

Ich wurde mal im Ausland überfallen und es war auch klar, wohin der Räuber sich aus dem Staub gemacht hat - die Polizei hat sich aber geweigert, dem hinterherzugehen weil das in ein Armenviertel reinging und sie da in der Vergangenheit schon Blutzoll gelöhnt hatten, dass Kollegen dabei zu Tode kamen.

Klar kann man da sagen "Dann sollen sie halt nicht zur Polizei gehen" - aber das löst ja auch nicht das Problem, wenn nur noch wenige Polizist werden.


Ich finde übrigens auch, dass - wenn man schon mal einen hat wie in diesem Fall - dann bei der Schwere des Vergehens und der Brutalität durchaus auch die Höchststrafe angewandt werden könnte. Oder gleich mit Sicherheitsverwahrung. Eine Resozialisation halte ich bei diesem Ioana-Täter für ausgeschlossen.
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Danke von
Alt  05.02.2019, 03:08   # 40
Heckenzwirn
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Heckenzwirn ist offline
Der Typ wurde immerhin zu 14 Jahren Haft verurteilt.
Das mag sein - aber wie kommt man auf die Idee eine Frau hinter einem Auto
angebunden die Straße entlangzuschleifen ? Selbst Tiere sind nicht so widerlich...
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Alt  05.02.2019, 02:33   # 39
Isabella (Isi)
Hure aus Leidenschaft ;-)
 
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Isabella (Isi) ist offline
Heckenzwirn 05.02.2019, 01:06 # 38

In einem anderen Fall nicht weit entfernt wurde eine Frau aus Rache hinter einen Auto hinterhergeschliffen
Der Typ wurde immerhin zu 14 Jahren Haft verurteilt.


https://www.google.de/amp/s/m.bild.d...ildMobile.html

Zudem stelle er dem Opfer praktisch sein gesamtes Vermögen zur Verfügung. Zum Auftakt des Prozesstages hatten sich Verteidigung und Nebenklage auf ein Schmerzensgeld von 137 000 Euro für die Frau geeinigt. Der Täter übergibt ihr sein Haus in Eimbeckhausen bei Bad Münder sowie das Auto, mit dem er im November versucht hatte, sie zu töten.
Das Tatfahrzeug hat sie übrigens versteigert und den Erlös für den Bau eines Waisenhauses in Syrien gespendet.

https://mobil.stern.de/panorama/welt...k-7843274.html

Ich ziehe meinen Hut vor so einer starken Frau!


frag ich mich ob hier nicht was gewaltig falsch läuft in Sachen Justiz und Sicherheit die aufgrund einer nicht existierenden Gesetzgebung Tür und Tor öffnet aber nie mal einen Ausweis prüft.....
Ich habe das ja auch schon angesprochen und kritisiert ...
__________________
Frauen werden im Gegensatz zu Lebensmitteln erst genießbar, wenn sie richtig verdorben sind! :-)
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Alt  05.02.2019, 02:06   # 38
Heckenzwirn
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Heckenzwirn ist offline
Wie grausam können Menschen sein ?
Man glaubt schon das schlimmste aus den Nachrichten gelesen zu haben und dann sowas...
Bei aller Gastfreundlichkeit glaub ich so langsam dass hier Leute ins Land gekommen sind die nur
die schlimmsten Absichten haben.In einem anderen Fall nicht weit entfernt wurde eine Frau aus Rache hinter
einen Auto hinterhergeschliffen.....ja sagt mal - sind wir hier im wilden Westen ?
Auch wenn ich damit Sachen anspreche die "keiner sagen darf" frag ich mich ob hier nicht was gewaltig falsch läuft in Sachen Justiz und Sicherheit die aufgrund einer nicht existierenden Gesetzgebung Tür und Tor öffnet aber nie mal einen Ausweis prüft.....
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Danke von
Alt  04.02.2019, 23:07   # 37
Reginald Bull
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Reginald Bull ist offline
Zitat von maexxx Beitrag anzeigen
sexuellen Ausbeutung = Zwangsprostitution (Menschenhandel) - oder?


https://de.wikipedia.org/wiki/Ermessen


Ermessen eines Richters?
Was es nicht besser macht - auch die Toilletten im Amtsgericht sind mit Koks beschmiert...

P.s.: Sorry, du hast schon gepostet gehabt da war ich noch bei der Recherche. Deswegen die Überschneidung...

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Alt  04.02.2019, 22:59   # 36
maexxx
 
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maexxx ist offline
und was bedeutet dieser Satz ?

Bisher war Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft beziehungswiese zur sexuellen Ausbeutung strafbar.

sexuellen Ausbeutung = Zwangsprostitution (Menschenhandel) - oder?
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Alt  04.02.2019, 22:51   # 35
Reginald Bull
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Reginald Bull ist offline
Denkfehler !!!

Strafbarkeit des Menschenhandels

Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf - 06.05.2015 (hib 235/2015)

Berlin: (hib/SCR) Die Strafbarkeit des Menschenhandels soll erweitert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/4613) vor. Mit dem Vorhaben soll die Richtlinie 2011/36/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2011 umgesetzt werden.

Demnach soll künftig der Tatbestand des Menschenhandels auch erfüllt sein, wenn die Opfer ins Land gebracht werden, um strafbare Handlungen zu begehen oder zu betteln. Auch wer Menschen ins Land bringt, um ihnen Organe zu entnehmen, soll künftig nach dem Paragraphen im Strafgesetzbuch (StGB) bestrafen werden können. Laut Begründung der Bundesregierung greift in diesen Fällen bisher nur das Transplantationsgesetz. Bisher war Menschenhandel zur Ausbeutung der Arbeitskraft beziehungswiese zur sexuellen Ausbeutung strafbar.

Der Gesetzentwurf sieht zudem eine Erweiterung des Qualifikationstatbestandes in Fällen der Förderung des Menschenhandels (§233a StGB) vor. Demnach sollen Täter härter bestraft werden, wenn das Opfer unter 18 Jahren alt ist, oder die grob fahrlässige Gefährdung des Lebens des Opfers in Kauf genommen wird. Die Änderung soll auch auf die übrigen Menschenhandelsparagraphen (§§232, 233 StGB) angewandt werden.
Quelle: https://www.bundestag.de/presse/hib/2015_05/-/373612

Das heist nicht der Menschenhandel war "keine" Straftat sondern der Umstand der Bewertung der Prostitution hat rechtlich für die Einordnung "Ordnungswidrigkeit" gesorgt !! Alles andere hier geschriebene ist jurstischer Nonsens ! Aber gefallen tut mir diese juristische Auslegung auch nicht.

Gesetzestext vor 2016
§ 232 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung

(1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder dazu bringt, sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn

1. das Opfer der Tat ein Kind (§ 176 Abs. 1) ist,

2. der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt oder

3. der Täter die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begeht.

(4) Nach Absatz 3 wird auch bestraft, wer

1. eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt oder

2. sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen zu bringen.

(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
zum Vergleich:

Gesetzestext nach 2016

(1) 1 Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt, wenn

1. diese Person ausgebeutet werden soll

a) bei der Ausübung der Prostitution oder bei der Vornahme sexueller Handlungen an oder vor dem Täter oder einer dritten Person oder bei der Duldung sexueller Handlungen an sich selbst durch den Täter oder eine dritte Person,

b) durch eine Beschäftigung,

c) bei der Ausübung der Bettelei oder

d) bei der Begehung von mit Strafe bedrohten Handlungen durch diese Person,

2. diese Person in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft oder in Verhältnissen, die dem entsprechen oder ähneln, gehalten werden soll oder

3. dieser Person rechtswidrig ein Organ entnommen werden soll.

2 Ausbeutung durch eine Beschäftigung im Sinne des Satzes 1 Nummer 1 Buchstabe b liegt vor, wenn die Beschäftigung aus rücksichtslosem Gewinnstreben zu Arbeitsbedingungen erfolgt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen solcher Arbeitnehmer stehen, welche der gleichen oder einer vergleichbaren Beschäftigung nachgehen (ausbeuterische Beschäftigung).

(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person, die in der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Weise ausgebeutet werden soll,

1. mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt oder

2. entführt oder sich ihrer bemächtigt oder ihrer Bemächtigung durch eine dritte Person Vorschub leistet.

(3) 1 In den Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn

1. das Opfer zur Zeit der Tat unter achtzehn Jahren alt ist,

2. der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat oder eine während der Tat begangene Handlung wenigstens leichtfertig in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder

3. der Täter gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat.

2 In den Fällen des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn einer der in Satz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Umstände vorliegt.

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