Übelste Ausbeutung: Prozess in Trier wegen gewerbsmäßiger Zuhälterei
Artikel vom 29. Oktober 2021
https://lokalo.de/artikel/243760/ueb...r-zuhaelterei/
TRIER. Am 8.11. beginnt vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier der Prozess gegen eine Frau wegen gewerbsmäßiger Zuhälterei. Die Staatsanwaltschaft Trier wirft der Angeklagten vor, sich im Zeitraum 25.01.2019 bis zum 28.04.2021 in Trier, Kaiserslautern und andernorts der gewerbsmäßigen Zuhälterei in Tateinheit mit Verstößen gegen das Aufenthaltsbestimmungsgesetz (in 14 Fällen), des Missbrauchs von Ausweispapieren (in einem Fall) und der Verbreitung gewaltpornographischer Inhalte (in fünf Fällen) schuldig gemacht zu haben. Dies teilt das Landgericht heute mit
Die Angeklagte soll sich zumindest seit Anfang des Jahres 2019 chinesischer Frauen nach deren Einreise nach Deutschland dergestalt angenommen haben, dass sie deren Aufenthalt und Unterbringung sowie deren auf einen längeren Zeitraum hin angelegte Ausübung der Prostitution in Deutschland organisiert habe. Den Frauen sei bewusst gewesen, dass sie in Deutschland die Prostitution ausüben und damit Geld verdienen sollten.
Die Angeklagte habe im Rahmen ihrer Tätigkeit bewusst ausgenutzt, dass die betreffenden Frauen der deutschen Sprache nicht mächtig, in dem für sie fremden deutschen Kulturkreis als chinesische Staatsangehörige hilflos und wirtschaftlich mittellos sowie auf eine geregelte Unterkunft, eine geregelte Verpflegung und ein geregeltes Einkommen angewiesen gewesen waren.
Die Angeklagte habe die betroffenen Frauen in von ihr angemieteten Hotels und Ferienwohnung arbeiten lassen, wobei sie sich bewusst gewesen sei, dass die Frauen nicht über die erforderlichen aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Erlaubnisse verfügt hätten. Sie habe mit den Freiern die Termine der Frauen organisiert und die Frauen überwacht. Dazu habe sie sich bei den Terminen in unmittelbarer örtlicher Nähe aufgehalten.
Durch ihre Tätigkeiten habe sie einen nicht unerheblichen finanziellen Vorteil erlangt, indem sie mindestens 50 % der von den illegal in Deutschland tätigen Prostituierten erzielten Einnahmen einbehalten habe. Dadurch habe sie sich eine Einnahmequelle von einiger Dauer und einigem Umfang zur Finanzierung ihres Lebensunterhaltes verschafft.
Im Rahmen einer Polizeikontrolle habe die Angeklagte im April 2020 einen falschen Pass vorgezeigt.
An fünf Gelegenheiten soll sie im Zeitraum 30.09.2018 bis 3.11.2019 mit ihrem Handy ein gewaltpornographisches Video weitergeleitet haben.
Die Angeklagte ist bisher strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten. Sie befindet sich derzeit in Untersuchungshaft.
|
__________________
"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
|