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08.05.2020, 21:43
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# 1
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Mitglied seit 14.01.2019
Beiträge: 36
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Corona, Geldstrafen, usw.
Die Puffs sind ja zu. Ein paar Mädels machen Hausbesuche.
Ob unsere Behörden so tief sinken, den Mädels auf Hausbesuche zu folgen und den Klienten mit einer Geldstrafe zu belegen?
Ob ein paar Mädels so tief sinken, gegen 10% Beteiligung an einer solchen Hexenjagd mitzuwirken?
Oder stehen die Hausbesuche gar nicht unter Strafe?
So vieles unklar...
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
12.05.2020, 13:38
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# 57
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grantlnder Stänkerer
Mitglied seit 19.08.2009
Beiträge: 4.917
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Deswegen schrieb ich ja im Konjunktiv.
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12.05.2020, 12:35
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# 56
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Mitglied seit 23.08.2011
Beiträge: 4.995
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@test54321
würde eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall nach §56 IfSG fällig!
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und wie interpretierst Du diesen Passus aus Deinem eingestellten Link ?
Die von Bund, Land Bayern oder freiwillig beschlossenen Betriebsschließungen und Veranstaltungsabsagen sind keine Quarantänen oder Tätigkeitsverbote i.S.d. Infektionsschutzgesetzes.
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https://www.regierung.niederbayern.b...ifsg/index.php
Künftig, wenn die "Verbote" regional von Behörden beschlossen werden, sieht das wieder anders aus, würde ich sagen.
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12.05.2020, 08:54
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# 55
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Mitglied seit 04.02.2015
Beiträge: 3.781
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Du weißt doch aktuell überhaupt nicht ob du infiziert bist.
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Dieses Risiko schätze ich für mich derzeit ähnlich hoch ein wie dass ich an Pest oder Ebola oder an COVID-20 (dem noch nicht aufgetauchten Nachfolger von COVID-19) infiziert bin.
Das mag u.a. daran liegen, dass ich als "Gefährdeter" und Chinakenner auf "Vorsicht" umgeschaltet habe vor den meisten anderen - ich habe mich beispielsweise bereits im Januar mit Masken eingedeckt. Und hänge mittlerweile mit minimalen Unterbrechungen seit über drei Monaten im Home Office.
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12.05.2020, 08:34
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# 54
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Mitglied seit 05.02.2019
Beiträge: 95
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Ja. Bei einigen Posts und Threads habe ich ganz eindeutig diesen Eindruck. Ich habe ja nicht unterstellt, daß Du das tust.
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12.05.2020, 08:29
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# 53
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Mitglied seit 05.02.2019
Beiträge: 95
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Klaro, ich darf auch bei Rot über die Ampel fahren , meine individuelle Entscheidung. Die individuellen Konsequenzen trage auch nur ich
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Leider nicht, genau das ist ja auch das Problem. Die Konsequenzen trägst nicht nur Du, sondern auch derjenige den Du dann eventuell überfahren hast. In dieser ganzen Corona Diskussion reden die meisten immer nur über ihr eigenes Risiko. Leider steht ja aber mehr dahinter als das.
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12.05.2020, 08:22
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# 52
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Mitglied seit 22.10.2018
Beiträge: 111
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@test54321: ich habe natürlich immer recht
denn in der bayerischen covid-vo heist es "Untersagt ist der Betrieb sämtlicher Einrichtungen" wie bordelle, was § 12 II prostschg entspricht.
dagegen heist es in der berliner covid-vo: "Prostitutionsgewerbe dürfen weder für den Publikumsverkehr geöffnet werden, noch ihre Dienste außerhalb ihrer Betriebsstätte erbringen." jede hure betreibt ein prostitutionsgewerbe nach § 12 I prostschg.
aber in der jetzigen phase der corona-epdemie, wo 3000 leute am marienplatz demonstrieren und am gärtnerplatz wilde corona-parties statt finden, können hausbesuche der prostituierten ein dringend nötiges druckventil sein, um die verbreitung des virus zu vermindern. in südkorea haben partybesucher das virus unkontrolliert verbreitet. deshalb sollte man zu hause bleiben (guter vorsatz) und die hure besucht den kunden oder er kommt zu ihr auf den direkten weg.
langsam sollten ergebisse kommen. vermute huren bieten gerne hausbesuche an, weil sie damit keine prostitutionsstätte betrieben, damit von meisten verboten, wie in bayern nicht erfasst werden. wenn sie doch "erwischt" werden bekommen sie ausübungsverbot und können bezahlten urlaub, § 56 ifsg machen. trotzdem sollte huren über einstweilige verfügung, § 123 vwgo nachdenken, damit verwaltungsgerichte ihnen entweder hausbesuche (unter beachtung von vorsichts + hygiene maßnahmen) erlauben oder feststellen, dass sie einen anspruch auf entschädigung nach § 56 ifsg haben.
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12.05.2020, 07:46
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# 51
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Mitglied seit 09.07.2018
Beiträge: 5
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Unverantwortlich
Wer in der jetzigen Situation seinen Schwanz nicht in der Hose lassen kann dem ist auch nicht mehr zu helfen. Ist für mich aktuell ein absolutes no go eine Dame zu besuchen. Du weißt doch aktuell überhaupt nicht ob du infiziert bist. Wenn man einer der Personen ist die keine Symptome aufweisen trägst du den Mist direkt durch die ganze Stadt
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11.05.2020, 15:07
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# 50
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grantlnder Stänkerer
Mitglied seit 19.08.2009
Beiträge: 4.917
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Zitat von olaf
Prostitution ist derzeit untersagt, da helfen keine Antikörper, Quarantäne oder andere ausflüchte, wer erwischt wir bekommt
seine "individuelle" Strafe
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Hör doch mit diesem Schmarrn endlich auf!
Das gilt vielleicht für einzelne Bundesländer, aber nicht generell!
In Bayern jedenfalls NICHT.
Falls du anderer Meinung bist, zeig mir den Gesetztes-/Verordnungstext, wo das steht.
I.d.R. wurden hier in München die Damen/Freier hopps genommen, weil sie entweder
1. in einem Bordell/Apartement/Hotel (= Prostitutionsstätte) arbeiteten
2. Gegen eine Kontaktbeschränkung
oder
3. gegen die Sperrbezirksverordnung verstoßen haben
Und dass die Prostitution als solches nicht verboten wurde hat auch einen Grund!
Wenn den Huren nämlich ihre Berufsausübung ausdrücklich und ggf. sogar individuell verboten WÜRDE, obwohl sie nicht infiziert sind (nur weil sie es theoretisch sein KÖNNTEN), würde eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall nach §56 IfSG fällig! (ja, da hatte Birne1000 ausnahmsweise recht!)
Und das möchte die Regierung aus nachvollziehbaren Gründen natürlich vermeiden.
Aber da ist meines Erachtens das letzte Wort ohnehin noch nicht gesprochen.
Ist aber eine juristisch komplexe Materie. Ich erwarte da eine Klagewelle wenn das schlimmste vorbei ist.
https://www.regierung.niederbayern.b...ifsg/index.php
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11.05.2020, 14:55
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# 49
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grantlnder Stänkerer
Mitglied seit 19.08.2009
Beiträge: 4.917
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@Wüwi:
Aufgrund von "Bitte tragen Sie" kann man keine Bußgelder verhängen, deswegen "Quatsch".
In der Sache hast du natürlich recht - aber Bußgeld gibt's dafür garantiert nicht.
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11.05.2020, 14:01
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# 47
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.......
Mitglied seit 02.12.2004
Beiträge: 2.034
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Ein Arbeitgeber macht sich strafbar wenn er, trotz Krankmeldung einen Arbeitnehmer in die Arbeit zwingt.
Corona bekommt man eine Krankmeldung und eine schriftliche Aufforderung 14 Tage Quarantäne (Hatte ich beides)
Auch denen kann ich ihre individuelle Entscheidung nicht abnehmen.
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Klaro, ich darf auch bei Rot über die Ampel fahren , meine individuelle Entscheidung. Die individuellen Konsequenzen trage auch nur ich
Prostitution ist derzeit untersagt, da helfen keine Antikörper, Quarantäne oder andere ausflüchte, wer erwischt wir bekommt
seine "individuelle" Strafe
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11.05.2020, 13:42
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# 46
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Mitglied seit 04.02.2015
Beiträge: 3.781
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Und was ist den 10 anderen alleinstehen Männer wo die Dame auch gerne besuchen würden/besucht haben.
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Auch denen kann ich ihre individuelle Entscheidung nicht abnehmen.
Es musste niemand arbeiten, das machten alle freiwillig,
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Also ich kenne da persönlich bekannte Gegenbeispiele.
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11.05.2020, 13:34
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# 45
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.......
Mitglied seit 02.12.2004
Beiträge: 2.034
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Es ist nicht erlaubt einer SDL ihrer beruflichen Tätigkeit nachzugehen!!! Keine Ausnahme keine Sonderregelung in ganz Europa vermutlich nicht! DERZEIT.
Wenn ein Alleinstehender schon seit zwei Wochen ohne Symptome daheim ist, dann wird zumindest er vermutlich niemanden anstecken. Vielleicht steckt er sich selber an - das ist vielleicht für ihn hinnehmbar. So er auch die nächsten Wochen im HomeOffice zubringt.
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Und was ist den 10 anderen alleinstehen Männer wo die Dame auch gerne besuchen würden/besucht haben.
Wenn Leute im medizinischen Sektor trotz Corona-Infektion weiter arbeiten müssen/mussten und andere Patienten anstecken/ansteckten..
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Es musste niemand arbeiten, das machten alle freiwillig, da sie Systemrelevant sind und wussten das sie nicht in den Heimen ersetzt werden konnten.
Eine SDL ist nicht relevant, nur Luxus oder was auch immer.
Wenn ihr schon mit ihnen Spaß haben wollt dann in euren 4 Wänden,auf euer Risiko.
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11.05.2020, 13:08
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# 44
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Mitglied seit 04.02.2015
Beiträge: 3.781
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Wer unbedingt jetzt ne Hure buchen will, der möge dies tun, aber halt bitte nicht versuchen, dies durch Jura-Analyse irgendwie zu legitimieren.
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Versucht das jemand?
Die Diskussion geht doch darum, was erlaubt ist und was nicht. Und was erlaubt ist heißt noch lange nicht, dass Dich jemand dazu zwingt. Und was nicht erlaubt ist - klar, da ist die Frage wie wahrscheinlich fliegt man auf, was ist die Strafe, will man das verantworten.
Wenn ein Alleinstehender schon seit zwei Wochen ohne Symptome daheim ist, dann wird zumindest er vermutlich niemanden anstecken. Vielleicht steckt er sich selber an - das ist vielleicht für ihn hinnehmbar. So er auch die nächsten Wochen im HomeOffice zubringt.
Wenn Leute im medizinischen Sektor trotz Corona-Infektion weiter arbeiten müssen/mussten und andere Patienten anstecken/ansteckten... dann ist ein solcher Alleinstehender höchstens ein Kollateralschaden.
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11.05.2020, 12:59
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# 43
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Mitglied seit 04.02.2015
Beiträge: 3.781
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Wirklich?
Welche Art von Mund-Nasen-Bedeckung ist vorgeschrieben?
Vorgeschrieben ist nach der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus eine Mund-Nasen-Bedeckung, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet ist, insbesondere als textile Barriere eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln durch Husten, Niesen und Aussprache zu verringern. Es muss also keine Maske getragen werden, zulässig sind auch Schals, Tücher, Schlauchschals oder ähnliches. Geeignet sind auch sogenannte Alltagsmasken oder Community-Masken, also selbst hergestellte oder gekaufte Masken aus Baumwolle oder anderem gut abdeckenden Material. Bitte tragen Sie keine Maske mit Ventil, denn Masken mit Ventil schützen nur die Trägerin/den Träger – solche FFP2-/FFP3-Masken mit Ventil werden im Krankenhausalltag benötigt.
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https://www.niedersachsen.de/Coronav...en-187161.html
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11.05.2020, 12:58
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# 42
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Mitglied seit 02.12.2004
Beiträge: 2.034
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Erlaubt ist der Heimbesuch auch nicht, aber andere Möglichkeiten gibt es nicht, ohne zu 100%erwischt und bestraft zu werden.
Und wenn eine erwischt wird werden auch die Kontaktdaten vom Handy ausgelesen, man will ja wissen wen sie theoretisch alles angesteckt haben könnte und den will man ja informieren , gaannz bestimmt
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11.05.2020, 12:32
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# 41
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Mitglied seit 05.02.2019
Beiträge: 95
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Ich bezweifle das Hausbesuche von Huren in Bayern derzeit legal sind, aber gut, sollte ich mich irren, dann sorry.
Mir persönlich ist es auch wurscht ob sich nun jeder dran hält oder nicht. Das ist nicht mein Punkt gewesen. Mir ging es einfach nur darum daß ich es Quatsch finde, und dem Wust an Regulierungen irgendwie auf Teufel komm raus eine Legitimation für den Nuttenkontakt zu suchen. Das was du hier also Anführer, nämlich Erbsenzählerei und Über-Korrektheit sehe ich eher bei der ganzen Paragraphen Diskussion in diesem Threads. Wer unbedingt jetzt ne Hure buchen will, der möge dies tun, aber halt bitte nicht versuchen, dies durch Jura-Analyse irgendwie zu legitimieren. Ich finde das einfach albern.
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11.05.2020, 12:07
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# 40
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grantlnder Stänkerer
Mitglied seit 19.08.2009
Beiträge: 4.917
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Zitat von wüstenwind
Außerdem kassiert man mit vielen FFP2 Masken auch eine Strafe, falls die ein Ventil haben schützen sie nämlich andere nicht.
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So ein Quatsch.
Es wird wörtlich eine "Mund-Nasen-Bedeckung" gefordert. Wie die aussieht, ist nicht normiert und somit völlig egal. Selbst ein Schal tut's bekanntlich und selbstverständlich auch eine Maske mit Ventil.
Ich sehe übrigens gefühlt 50% der Menschen mit FFP-Masken mit Ventil hier rumlaufen.
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11.05.2020, 11:48
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# 39
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Mitglied seit 04.02.2015
Beiträge: 3.781
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Trotzdem bleibt es illegal, und mir ist keine Ausnahme bekannt.
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Es gab doch sogar eine LH-Bannerwerbung einer Ausnahme.
Auch gibt es (mindestens) zwei Level:
- rechtliche Situation
- gesundheitliche Situation
Bei der rechtlichen Situation habe ich in manchen Diskussionen aktuell den Eindruck, als ob manche noch nie 1 km/h zu schnell gefahren sind - weil das ja das Risiko für sich und andere erhöht. Auch ist sicher jeder Nichtraucher. Die rechtliche Situation wird womöglich bis in den Sommer festgeschrieben.
Bei der gesundheitlichen Situation sind wir aktuell auf einem Level
- wie am 11.3. von der Zahl der Neuinfektionen her
- wie am 20.3. von der Zahl der bekannten aktuell Infizierten her
Wir sind also in großen Schritten unterwegs Richtung "Situation vor den Corona-Beschränkungen".
Alleine schon aus der vermuteten Diskrepanz zwischen rechtlicher und gesundheitlicher Situation kann man schon mal analysieren was legal ist, was illegal ist, was wieviel kostet wenn man bei einer illegalen Aktion geschnappt wird.
Ganz ehrlich - ich wohne in Bayern und mir ist noch nicht einmal sicher klar, ob ich derzeit Verwandtschaft in Baden-Württemberg oder hinter Hamburg besuchen darf. Weil jeder sein eigenes Süppchen kocht. Und dabei dann die bayerischen Regelungen greifen und ab "Grenzübertritt" dann die baden-württembergischen.
Am einfachsten ist es natürlich, wenn man brav daheim bleibt. Beim Rausgehen keine FFP2 Maske nimmt um sich selbst zu schützen sondern die medizinischem Personal zur Verfügung stellt. Außerdem kassiert man mit vielen FFP2 Masken auch eine Strafe, falls die ein Ventil haben schützen sie nämlich andere nicht.
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11.05.2020, 11:48
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# 38
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grantlnder Stänkerer
Mitglied seit 19.08.2009
Beiträge: 4.917
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Zitat von DerOptiker
Trotzdem ist die Grundsachlage in ganz Deutschland klar: Prostitution ist derzeit verboten.
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Falsch.
Wo steht das?
U.a. in Bayern sind lediglich "Bordellbetriebe" geschlossen. Prostitution als solches ist weiterhin erlaubt.
Bundesweit gültige Verordnungen diesbezüglich gibt es nicht.
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11.05.2020, 11:35
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# 37
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.......
Mitglied seit 02.12.2004
Beiträge: 2.034
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Ist eine SDL behördlich gemeldet als Sexarbeiterin darf sie derzeit nicht ihren Job nachgehen.!!!!
Ist sie nicht gemeldet und bietet solche Dienstleistungen an wird es genauso geandet.
Die Polizei regiert nur wen Meldungen rein kommen über ungewöhnliche Wohnungsbesuche. Das Melden derzeit Mieter und Eigentümer. Sie hätten auch ganz gerne diese Wohnungen los in ihren Wohnhäusern.
Und wenn Freier in den Treppenhäusern jetzt noch rumschleichen selber Schuld.
Wer einschlägige Wohnungen + Werbende Mädels besucht selber Schuld.
Würde sie Hausbesuche machen wäre das nicht/schwer nachzuweisen und eure private Wohnung und Haus werden bestimmt nicht gewaltsam geöffnet. Hingegen eine Geschäftswohnung ja.
Holt doch das Mädel ab (ist erlaubt) und fahrt zu euch nach Hause, diskussion Ende.
In FL wird für Nürnberg reichlich Werbung gemacht, was mich wundert. Glauben die alle das wird nicht kontrolliert.
Ist ja offensichtlich, wenn Tel. Nummer mit dabei steht, oder "private Wohnung"
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11.05.2020, 11:22
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# 36
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Mitglied seit 05.02.2019
Beiträge: 95
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ok, das stimmt. Trotzdem ist die Grundsachlage in ganz Deutschland klar: Prostitution ist derzeit verboten. Meinetwegen wird in Hamburg nur die Hure bei Verstoß belangt, und in Karlsruhe Hure UND Freier. Vielleicht kostet es hier nur 300 Euro, und dort 2000. Mag ja alles sein. Trotzdem bleibt es illegal, und mir ist keine Ausnahme bekannt. Auch wenn man versucht die Gesetzestexte umzudeuten. Es macht keinen Unterschied. Bricht das Gesetz oder halt dich dran. Es gibt da keine Graustufen, vor allem nicht, wenn man es von der gesellschaftlichen und der medizinischen Seite betrachtet.
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11.05.2020, 11:12
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# 35
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Mitglied seit 04.02.2015
Beiträge: 3.781
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Welche Relevanz soll es in Hamburg haben, was in Bayern Sachlage ist?
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Meine Rede, nicht viel.
Der Thread-Titel nennt nicht explizit Hamburg.
Und die Diskussion im Thread ist auch überregional.
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11.05.2020, 10:58
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# 34
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Hedonist
Mitglied seit 15.04.2014
Beiträge: 2.332
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Was bezüglich Prostitution im Moment erlaubt
ist und was nicht, ist schon ziemlich eindeutig. Es geht wohl mehr um die Frage wann und wo es wie wahrscheinlich ist, dass die Prostitution als solche nachgewiesen werden kann.
Bei den Lockerungen was das sich treffen mit haushaltsfremden Personen angeht, wird diese "Nachweisführung" schon schwieriger, als wenn allein dass sich treffen, auch ohne miteinander Sex zu haben schon eine behördliche Handhabe erlaubt.
Allein die Tasache, dass eine Frau als Prostituierte registriert ist, bedeutet ja nicht, dass sie kein privates Sexualleben haben darf, welches keinen etwas angeht. Und wie soll, wenn es wieder möglich ist, dass sie in ihrer Privatwohnung wieder Besuch haben darf, nachgewiesen werden, dass es P6 war und kein privates "Vergnügen". Die bloße Anwesenheit von 150-200€ im Geldbeutel ist ja kein Beweis, genausowenig wie ein gefülltes Kondom (es gibt auch Eheleute die so verhüten, wenn die Frau die Pille nicht verträgt).
Ich denke schon, dass sich die Prostituion, zumindest in der nächsten Zeit zunehmend in diese "Grauzone" verlagern wird und die "Schlauen" wird man halt nicht erwischen. Wenn eine DL halt in ihrer Wohnung täglich 5-10 Gäste empfängt ist es natürlich für sie kritischer, als wenn sie, in dieser Zeit nur wenige alte Stammkunden empfängt und das immer mit einem gehörigen zeitlichem Abstand abwickelt.
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11.05.2020, 10:21
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# 33
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Mitglied seit 05.02.2019
Beiträge: 95
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Welche Relevanz soll es in Hamburg haben, was in Bayern Sachlage ist? Wenn es dort ein Schlupfloch gibt, nützt dir das hier überhaupt nichts. Und für jedes Bundesland ist die Sachlage intern eindeutig. Es ist komplett klar, was du hier in Hamburg (nicht) darfst.
Und wie ich schon sagte, die essenzielle Frage ist nicht, was wo wie eventuell umgehbar ist, sondern welche Verantwortung und welche Einstellung zur Sachlage man hat. Ist man solidarisch, ja oder nein? Hält man sich ans Gesetz, ja oder nein?
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