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Alt  24.05.2021, 21:34   # 1
Babylon
 
Mitglied seit 17.04.2002

Beiträge: 84


Babylon ist offline
Prostitution- Corona - Aktuell

Hallo,

Da ich im Netz nichts wirklich aussagekräftiges gefunden habe, möchte ich es hier mal versuchen.

Wie ist aktuell die Regelung für Bordelle, Laufhäuser, Prostitution wegen der Corona Situation ?
Wenn ich es richtig interpretiere, ist es so, dass bei einem Wert unter 50 legale Prostitution mit einem Test oder geimpft erlaubt ist.

Vielleicht haben ja die Damen schon lange wieder legale Kontakte und ich hab es nicht mitbekommen.

Ich habe gehört es gibt da wohl im gaubereich oder illegal Bereich einiges an Aktivität. Gut, aber das möchte ich nicht.

Ich würde einfach nur gerne wissen wie das jetzt genau geregelt ist. Auch würde mich interessieren ob sich an den Preisen etwas geändert hat, könnte mir vorstellen dass die gut hochgehen.

Freue mich auf informative Antworten.
Beste Grüße
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  08.06.2021, 23:06   # 24
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.909


test54321 ist offline
Sag ich doch!
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Alt  08.06.2021, 18:07   # 23
monschi
 
Benutzerbild von monschi
 
Mitglied seit 23.05.2011

Beiträge: 237


monschi ist offline
Also in Niedersachsen ist die Sache durch. Kommt langsam Schwung rein
__________________
Nach einem Besuch bei so mancher Dame denke ich mir im Nachhinein: Hätte ich mir mit dem 100er eine Kippe angesteckt, wäre es wenigstens cool gewesen.

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Danke von
Alt  06.06.2021, 22:21   # 22
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.909


test54321 ist offline
Die Frage ist eher, wie und wie schnell reagieren die Gerichte auf die Eilanträge?
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Alt  06.06.2021, 21:23   # 21
sexer
 
Mitglied seit 03.07.2004

Beiträge: 492


sexer ist offline
Begriffe

...ob irgendwo etwas geduldet wird/wurde sei einmal dahingestellt, auch der Paragraf 13 Absatz 4 der aktuellen ab 7. Juni gültigen 13. Bayerischen Infektionschutzmaßnahmenverordnung läßt keinen Spielraum:"Bordellbetriebe, Prostitutionsstätten, Clubs, Diskotheken, sonstige Vergnügungsstätten und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen."

Hinsichtlich des Begriffs der "Prostitutionsstätte" hilft das Prostitutionsschutzgesetz weiter www.prostitutionsstaette.de/

Auch wenn aktuell da noch nicht viel voran geht, die Tendenz ist auf jeden Fall positiv, die 13. BayIfSMV ist befristet auf den 4. Juli, schauen wir einmal was sich da so tut 🤔
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Alt  06.06.2021, 18:10   # 20
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.909


test54321 ist offline
Zitat von SnoopyDog Beitrag anzeigen
Scheinbar war es außerhalb von Prostitutionsstätten bis zu einem gewissen Zeitpunkt geduldet, denn am 16. April (als die Fallzahlen nach oben gingen), stand auf den Homepages von Nürnberg und Fürth plötzlich explizit
Ich glaube, dass in Bayern Prostitution als solches als "körpernahe Dienstleistung" (§14) einsortiert wird, während jedoch Bordelle, Terminwohnungen, Laufhäuse, FKK-Clubs, etc. als Vergnügungsstätten unter "Freitzeiteinrichtungen" (§13) laufen.

Daraus folgt dann eine unterschiedliche Einstufung je nachdem, WO die Dame ihre Dienstleistung an den Mann bringt.
Arbeiten dann mehrere Damen im selben Haus, wird aus der erlaubten Prostitution in Privatwohnungen plötzlich ein Bordell, das gleich gegen mehrere Gesetze und Verordnungen verstößt.

Dass das im Endeffekt ein ganz großer Unsinn ist, steht auf einem anderen Blatt.
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Alt  06.06.2021, 17:55   # 19
SnoopyDog
 
Mitglied seit 10.12.2002

Beiträge: 162


SnoopyDog ist offline
Scheinbar war es außerhalb von Prostitutionsstätten bis zu einem gewissen Zeitpunkt geduldet, denn am 16. April (als die Fallzahlen nach oben gingen), stand auf den Homepages von Nürnberg und Fürth plötzlich explizit
Erbringen sexueller Dienstleistung:
Das Erbringen sexueller Dienstleistungen ist als körpernahe Dienstleistung auch außerhalb von Prostitutionsstätten (z.B. in angemieteten Wohnungen, Ho-telzimmern) untersagt.
Das wurde zuvor nie so erwähnt und das "auch" im Satz läßt vermuten, daß man bisher beide Augen zugedrückt hat.
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Alt  05.06.2021, 22:32   # 18
molari
 
Mitglied seit 26.04.2021

Beiträge: 162


molari ist offline
-

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Alt  05.06.2021, 22:30   # 17
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.909


test54321 ist offline
Die 13. BayIfSMV ist da und leider enthält sie wie auch die 12. das entscheidende Wort im §13 Abs. 4:

(4) Bordellbetriebe, Prostitutionsstätten, Clubs, Diskotheken, sonstige Vergnügungsstätten und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.
Im August 2020 fehlte dieses Wort noch und viele Betriebe ohne Barbetrieb fielen somit nicht unter "Bordellbetriebe" und durften wieder eröffnen.
Das ist diesmal anders.

Da ich aber auch beim besten Willen keinen sachlichen Grund erkennen kann, warum z.B. Terminwohnungen mit 1:1-Kontakten und Hygienekonzept nicht genauso behandelt werden wie die erlaubte Prostitution in Privatwohnungen und Hotels (außerhalb des Sperrbezirks), werden jetzt mit Sicherheit in Kürze die ersten Eilanträge bei den Gerichten eintrudeln.

PS: In der Begründung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung heißt es dazu höchst lapidar:

Bordellbetriebe, Prostitutionsstätten, Clubs, Diskotheken, sonstige Vergnügungsstätten und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind gemäß § 13 Abs. 4 weiterhin geschlossen.
@Juristen: Das ist doch keine Begründung? Ist so etwas nicht schon ein formaler Fehler?
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Alt  05.06.2021, 22:07   # 16
Peter.68
 
Benutzerbild von Peter.68
 
Mitglied seit 07.05.2021

Beiträge: 217


Peter.68 ist offline
Für Geld zu vögeln geht m.E. immer

ist wohl eher eine Frage der Lokalität und der Umstände. Dieses Gewerbe gab es zu allen Zeiten und ich kann mir nicht vorstellen, dass es das mal nicht mehr gibt. Coronahilfen hat es für den Graubereich der Prostitution nicht gegeben, die Damen dürften wohl kaum auf Spargelstechen umgestiegen sein. Andere Jobs waren auch eher nicht verfügbar.
Tja, wie sind nun die Regelungen. Keine Ahnung. Aber wenn die einschlägigen Lokalitäten wieder auf haben, dann wird es zulässig sein. Bis dahin werden halt je nach individueller Risikoneigung alternative Wege der Kontaktanbahnung beschritten.
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Alt  05.06.2021, 21:28   # 15
¡Latinas!
Me gustan todas
 
Benutzerbild von ¡Latinas!
 
Mitglied seit 18.09.2014

Beiträge: 1.378


¡Latinas! ist offline
Wenig überraschend. Spielhallen konnten schon letztes Jahr frühzeitig öffnen. Gemessen daran kommen sie jetzt sehr weit hinten. Das Rotlichtgewerbe musste sich im letzten Jahr durchklagen und das wird dieses Mal nicht anders sein.

Clubs und Discotheken braucht nach S.M. Markus I ja ohnehin keiner. Wer tanzen will, kann das auch daheim mit seiner Frau tun. Oder dorthin fahren, wo es möglich ist und auf den Laden hierzulande pfeifen.

Die Partys finden doch auch in München schon seit längerem im privaten Umfeld statt. Und was man von der Maskenpflicht in der Fußgängerzone hält, konnte man gestern wunderbar beobachten.
__________________
Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen aus 2% Moral, 48% Hemmungen und 50% Neid (François de La Rochefoucauld).
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Alt  05.06.2021, 19:13   # 14
delta__romeo
 
Mitglied seit 25.12.2011

Beiträge: 2.367


delta__romeo ist offline
https://www.muenchen.de/aktuell/2021...ngen-juni.html
Ab 7. Juni gilt in München: Solarien, Saunen, Hallenbäder, Thermen, Freizeitparks, Indoorspielplätze und vergleichbare Freizeiteinrichtungen, Schauhöhlen, Besucherbergwerke, Stadt- und Gästeführungen, Spielbanken/Spielhallen und Wettannahmestellen können mit Infektionsschutzkonzept wieder öffnen. Prostitutionsstätten, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen.
auch interessant https://www.muenchen.de/rathaus/Stad...us.html#Handel
Friseure, Fußpflege und auch andere körpernahe Dienstleistungen sind zulässig.
Warten wir auf die 13. BayIfSMV und was da dann genau drin steht am Montag.
__________________
Grüsse, Rudi
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Danke von
Alt  27.05.2021, 19:13   # 13
maggerne69
 
Benutzerbild von maggerne69
 
Mitglied seit 12.08.2012

Beiträge: 75


maggerne69 ist offline
So wie das aussieht, kann man in Sachsen Anhalt wieder loslegen. Also volle Attacke Sex Tourismus , damit die anderen Länder von Sachsen Anhalt druck zum Öffnen bekommen.
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Alt  27.05.2021, 11:50   # 12
woland
Huren-Genießer
 
Benutzerbild von woland
 
Mitglied seit 27.02.2003

Beiträge: 2.837


woland ist offline
Legale Möglichkeit

Mann mietet Hotelzimmer, DL besucht > Privatbereich (Hotel muss allerdings außerhalb Sperrbereich liegen)

Wenn DL mietet, tut sie das zum Zweck der Prostitution, daher verboten.

Besuch in der Privatwohnung einer DL ist nach meinem Verständnis auch verboten, da die Wohnung dadurch zur Prostitutionsstätte wird.
__________________
Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er es am Kragen hätte! (Mephistopheles in Goethes Faust)

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Danke von
Alt  27.05.2021, 11:13   # 11
yossarian
Pareidoliker & Oneironaut
 
Benutzerbild von yossarian
 
Mitglied seit 30.06.2003

Beiträge: 7.888


yossarian ist gerade online
Aus dem SPIEGEL

Sexarbeiterinnen verlangen sofortige Bordellöffnungen

08.42 Uhr: Der Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD) hat angesichts der sinkenden Corona-Inzidenzzahlen ein sofortiges Ende des coronabedingten Prostitutionsverbots gefordert. »Man kann mit negativem Corontest in den Biergarten oder zur Kosmetikerin, aber Sexarbeit bleibt verboten, ohne eine stichhaltige Begründung«, sagte BesD-Sprecherin Johanna Ebeling der »Neuen Osnabrücker Zeitung« vom Donnerstag. »Wir fordern eine Gleichbehandlung, sodass auch Bordelle für negativ Getestete wieder geöffnet werden können.«
Ebeling verwies darauf, dass andere »körpernahe Dienstleistungen« schon wieder zugelassen seien. »Der Zeitpunkt dafür ist gekommen, denn die Zahlen sind runtergegangen, und es sind immer mehr Menschen geimpft.«
Wird ja auch Zeit.
__________________
Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
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Alt  27.05.2021, 10:35   # 10
yossarian
Pareidoliker & Oneironaut
 
Benutzerbild von yossarian
 
Mitglied seit 30.06.2003

Beiträge: 7.888


yossarian ist gerade online
www.muenchen.de meldet:

Update 27.5.: Das RKI meldet aktuell eine 7-Tage-Inzidenz von 34,9 für München (corona.rki.de). Die weiteren Münchner Fallzahlen und das Dashboard werden gegen 14 Uhr aktualisiert, wenn alle Informationen dazu vorliegen.
Inzidenz unter 35. Die Herren Söder und Reiter, bitte handeln Sie nach dem Vorbild des großen Kanzlerkandidaten Laschet.
__________________
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Danke von
Alt  27.05.2021, 09:46   # 9
Fräulein
 
Mitglied seit 30.05.2012

Beiträge: 31


Fräulein ist offline
vielleicht hilft das ein wenig weiter

https://www.donacarmen.de/wp-content...25.05.2021.pdf
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Alt  27.05.2021, 08:41   # 8
25cm
---
 
Mitglied seit 13.06.2019

Beiträge: 179


25cm ist offline
Hihihi also hier in s-h ist es einfach weiter laufen gelassen worden ich vermute dass die Ordnungsämter weder Kapazität noch genug "cojones" haben um dagegen was zu unternehmen. Auf Anfrage bei einer Dame in Corona Zeit kam die Aussage dass ich sie ganz ruhig wie immer besuchen könnte und es überhaupt keinen Grund zu Angst vor Kontrollen gäbe ...


Mag daran liegen ( ab Minute 32:20, "die könne man ruhig nehmen " )

https://m.youtube.com/watch?v=8zZuVXFwppI
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Alt  27.05.2021, 06:52   # 7
Klaus1
 
Benutzerbild von Klaus1
 
Mitglied seit 30.06.2019

Beiträge: 797


Klaus1 ist offline
Prostitution geht weiter, aber auf halbe Kraft. Viele Kunden respektieren die Coronaregeln wohl noch.
Ich hatte mich auch stark gebremst.
Doch wenn ich wollte, hätte ich viele Damen die weiter arbeiten. Meist in Wohnungen. Viele aber auch einfach heimlich in den üblichen Lokationen.

Aber ein Verbot ohne Corona, würde wohl praktisch von keinen Kunden beachtet werden.
So ein Verbot, hätte für mich auch keine Bedeutung.
__________________
Moin 🙂
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Alt  27.05.2021, 06:25   # 6
yossarian
Pareidoliker & Oneironaut
 
Benutzerbild von yossarian
 
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Beiträge: 7.888


yossarian ist gerade online
Fake Ladies

  FOTO anklicken und größer / schärfer machen  
Bild größer / schärfer machen.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Wobei, jetzt wo du diesen Gedanken in den Raum wirfst: Vielleicht sind die ganzen wöchentlich wechselnden Inserate auf ladies .de tatsächlich echt.
Habe einige der Damen auf ladies.de und RL, die mir gefielen, anzurufen versucht, z.B. die schöne Debby auf RL vor einer Woche. An die ungarische Nummer 0036.... ging nie jemand hin. Es kam nur eine Ansage auf Ungarisch und Englisch, dass die Teilnehmerin nicht erreichbar sei.
Da wollen sich wohl Einige im Gespräch halten, bis die Häuser wieder aufmachen. Das Bild ist auch zu schön um wahr zu sein.
__________________
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Alt  27.05.2021, 06:14   # 5
wüstenwind
 
Benutzerbild von wüstenwind
 
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Beiträge: 3.772


wüstenwind ist offline
aber da Hotels ja zu sind
In München sind die Hotels wohl seit 21.5.21 wieder geöffnet für touristische Übernachtungen
https://www.muenchen.de/aktuell/2020...-muenchen.html

Das ist soweit ich weiß überall in Bayern so wo die Inzidenz stabil unter 100 liegt.

Man benötigt allerdings ein entsprechendes Testergebnis.
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Alt  25.05.2021, 00:08   # 4
tompace
 
Mitglied seit 07.08.2003

Beiträge: 31


tompace ist offline
Seh ich ähnlich. Bordelle, Clubs und Laufhäuser sollten zu sein.
Prostitution ansich nicht verboten, aber da Hotels ja zu sind kannst Du Dich nur privat mit jemandem treffen soweit ich weiss. Alles andere (in Appartements, Wohnung) ist illegal und wenn Du erwischt wirst bekommt die Dame und Du Ärger.
Aber solange man nicht erwischt wird hat man eben Glück gehabt. Wer auf den Kick steht.... Ich nicht.
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Alt  24.05.2021, 23:47   # 3
kommespaeter
 
Mitglied seit 22.11.2016

Beiträge: 738


kommespaeter ist offline
Ich habe gehört es gibt da wohl im gaubereich oder illegal Bereich einiges an Aktivität.
Das kann ich mir nicht vorstellen. Wobei, jetzt wo du diesen Gedanken in den Raum wirfst: Vielleicht sind die ganzen wöchentlich wechselnden Inserate auf ladies .de tatsächlich echt. Bislang hatte ich das als "Best of" interpretiert, mich über die hübschen Bildergalerien zur Überbrückung der P6-armen Zeit gefreut und gewundert, warum ich kaum eine Dame davon kenne.

Nun, jetzt haben wir es schon so lange ausgehalten - im Sommer werden die Zügel bestimmt wieder gelockert. In Österreich haben ja sogar die Clubs schon wieder geöffnet und in der Schweiz schon länger. Zur Not fährst halt dorthin - ganz legal.
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Danke von
Alt  24.05.2021, 22:10   # 2
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.909


test54321 ist offline
Zitat von Babylon Beitrag anzeigen
Da ich im Netz nichts wirklich aussagekräftiges gefunden habe, möchte ich es hier mal versuchen.
Im Ernst?

Zitat von Babylon Beitrag anzeigen
Wie ist aktuell die Regelung für Bordelle, Laufhäuser, Prostitution wegen der Corona Situation ?
Wenn ich es richtig interpretiere, ist es so, dass bei einem Wert unter 50 legale Prostitution mit einem Test oder geimpft erlaubt ist.
Steht alles ausführlich hier drin: https://www.gesetze-bayern.de/Conten...nt/BayIfSMV_12

Kurzfassung: Bordelle sind zu, unabhängig von der Inzidenz.
Prostitution an sich ist nicht direkt verboten, die Einordnung als "körpernahe Dienstleistung" und welche Regeln somit gelten, umstritten.
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Danke von














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