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23.11.2019, 11:06
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# 1
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Mitglied seit 27.07.2016
Beiträge: 7
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sesam53 - 3 Jahre hier, 0 Berichte
Moin,
du solltest ihre Telefonnummer in deinem Beitrag löschen...
Sie ist über diese veröffentlichung sehr sauer, da die ein klarer Vestoss gegen das Datenschutzgestz ist.
sesam
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Neu!! Schau den Girls beim FICKEN zu...
kostenlos... LIVE...
w w w . l u s t h a u s . l i v e
KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
24.11.2019, 20:46
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# 7
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Mitglied seit 27.01.2017
Beiträge: 95
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Unfassbar
Es gibt kein Gesetz sondern eine Verordnung, dazu bitte die entsprechende Quelle benennen.
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oh je, da folgt jemand (Sesam)der Aufforderung vom Fucktensammler und, zack, schon schmeisst der Master ihn hier raus.
Was ist das denn?
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mit jedem Tag erhöht sich die Zahl derer, die mich am Ar... lecken können!
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24.11.2019, 13:38
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# 6
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·.¸¸.·´¯`© Tim
Mitglied seit 01.04.2050
Beiträge: 7.467
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sesam53
Mitglied seit 27. July 2016 bis 24. November 2019
3 Jahre hier, nur dummes Zeug gepostet, 0 Berichte
= dauerhaft gesperrt
lg Tim
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24.11.2019, 12:29
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# 5
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Mitglied seit 27.07.2016
Beiträge: 7
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Bild
Grundsätzlich ist eine Einwilligung nötig
Die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung und Verbreitung von Foto- und Videoaufnahmen von Personen richtet sich nach den §§ 22 und 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG). Grundlage dieser Regelungen ist das sog. „Recht am eigenen Bild“, das als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet wird. Es schützt das Recht von Personen, selbst darüber zu entscheiden zu dürfen, ob Aufnahmen von ihnen veröffentlicht werden oder nicht.
Dementsprechend bedarf nach der Grundregel des § 22 S. 1 KUG jede Veröffentlichung von Bildnissen einer Person prinzipiell der Einwilligung des Abgebildeten.
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24.11.2019, 12:28
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# 4
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Mitglied seit 27.07.2016
Beiträge: 7
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Bild
Bitte umgehend das bild löschen...
Grundsätzlich ist eine Einwilligung nötig
Die rechtliche Zulässigkeit der Veröffentlichung und Verbreitung von Foto- und Videoaufnahmen von Personen richtet sich nach den §§ 22 und 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG). Grundlage dieser Regelungen ist das sog. „Recht am eigenen Bild“, das als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet wird. Es schützt das Recht von Personen, selbst darüber zu entscheiden zu dürfen, ob Aufnahmen von ihnen veröffentlicht werden oder nicht.
Dementsprechend bedarf nach der Grundregel des § 22 S. 1 KUG jede Veröffentlichung von Bildnissen einer Person prinzipiell der Einwilligung des Abgebildeten.
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24.11.2019, 12:25
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# 3
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Mitglied seit 27.07.2016
Beiträge: 7
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Nein kein Liebeskasper
Jede private Telefonnummer zählt zu den personenbezogenen Daten und unterliegt damit dem Datenschutz. Die Speicherung, Nutzung, Verarbeitung und Weitergabe einer Telefonnummer sind laut Datenschutz nur zulässig, wenn der Betroffene dem zustimmt, ein Gesetz dies legitimiert oder die Daten öffentlich zugänglich sind.....
Was würdest du denn sagen, wenn jemand deine Nummer veröffentlicht und du dauernd belästigt wirst...........
Oder war das billige Rache, weil du kein Date bekommen hast.....
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23.11.2019, 16:12
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# 2
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Mitglied seit 18.11.2017
Beiträge: 892
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klarer Vestoss gegen das Datenschutzgestz
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Es gibt kein Gesetz sondern eine Verordnung, dazu bitte die entsprechende Quelle benennen. Oder mal wieder nur Liebeskasper spielen?
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Fakten, Fakten, Fakten zum Thema Ficken, Ficken, Ficken
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