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Alt  08.08.2022, 22:40   # 1
69er
ist nicht mein Jahrgang
 
Benutzerbild von 69er
 
Mitglied seit 29.07.2003

Beiträge: 1.193


69er ist offline
Petition gegen Freierbestrafung

Es gibt tätsächlich eine geplante Gesetzänderung zur Bestrafung von Freiern in Deutschland.


Ich stelle hier mal den link zu der Petition ein, die das verhindern will:


https://www.bringt-das-in-ordnung.de/
__________________

Gruß 69er!

"Die besten Liebhaber sind die, die ihre tiefe Befriedigung aus der Lust der Frau ziehen." (Vincent)
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Alt  02.09.2022, 21:58   # 16
Sherif
 
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Mitglied seit 22.04.2002

Beiträge: 483


Sherif ist offline
Freierbestrafung

die Befürworter der Freierbestrafung und der Verschärfung der bereits beschlossenen Gesetze haben auch eine Petition gestartet.

https://epetitionen.bundestag.de/pet..._92080.nc.html

Sehr erfolgreich läuft ja "unsere" Petition nicht. Ich schätze mal dass viele keine Lust haben mit der Unterzeichnung sich quasi selbst anzuprangern.
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Alt  10.08.2022, 22:49   # 15
4yallika
 
Mitglied seit 26.04.2021

Beiträge: 77


4yallika ist offline
leichfertigkeit = ("besonders hohe") fahrlässigkeit.

----> sprich nicht was der freier gesehen und gewusst hatte oder hätte können ist entscheidend.
-------->sondern was der bulle oder sonstige "sachverständige" glaubt was jeder sehen musste macht den ausschlag. und solche leute sehen dann sachen die vorher nicht da waren oder nur ihnen als insider bekannt war.


was der § 232a VI stgb schon im jahr 2016 bedeutete kann man im wortprotokoll des vermittlungsausschuss nachlesen:

der harbarth war damals als cdu-abgeordneter an der entstehung des § 232a VI stgb beteiligt, über die er jetzt eventuell als bvg-richter zu entscheiden hat. im regierungsentwurf zum damaligen gesetz war keine freierstrafbarkeit enthalten, die wurde von diesen ausschuss damals eingefügt. in den dokument kann man nachlesen, dass "experten" gern eine tkü-überwachung von freier wollten, was sehr hilfreich wäre. die telefonate sollen sogar oft für eine verurteilung ausreichen, so die experten. Wortprotokoll der 103. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 8.6.2016, Protokoll-Nr. 18/103

https://www.bundestag.de/resource/bl...okoll-data.pdf

die gefahr ist halt, dass freier als ersatzbestrafungsobjekt herhalten sollen, wenn man die hintermänner nicht erreicht. oder genauer die bullen und andere behörden sind einfach zu faul, um für geordnete verhältnisse im rotlicht zu sorgen, angeblich soll es unmöglich sein das millieu zu kontrollieren.
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Alt  10.08.2022, 17:35   # 14
blingbang
 
Benutzerbild von blingbang
 
Mitglied seit 06.10.2020

Beiträge: 327


blingbang ist offline
An solchen Merkmalen kann man angeblich sicher erkennen, ob eine Zwangsprostituierte vor einem steht oder nicht:

- Verängstigung und Desorientierung
- Erschöpfung und Übermüdung
- Erfüllung aller Wünsche, ohne zu verhandeln
- verschlossenen Räumen
- Überwachung
- Überbringung durch Dritte
- Spuren von Misshandlung
- Anschein von Minderjährigkeit
- Verschuldung bei „Helfershelfern“
- Abgabe der Einnahmen an Dritte
- Unkenntnis von Rechten und Pflichten als selbstständig Tätige
- mangelnden Deutschkenntnissen
- genereller Hilflosigkeit
- mangelndem Wissen über Gesundheitsschutz
Quelle: https://www.stoppt-zwangsprostitutio.../erkennen.html

Ich denke aber, dass dies nur zum Teil stimmt. Manche Merkmale treffen auch bei sich freiwillig prostituierenden zu, wie z.B. mangelnde Deutschkenntnisse oder Überbringung durch Dritte. Ich denke, sehr problematisch ist es , wenn mehrere der oben genannten Merkmale gleichzeitig zutreffen. Wenn ich eine vor mir habe, die erschöpft wirkt, und die ich in einem Hotelzimmer mit nur einem Ein- und Ausgang treffe, und die zugleich ohne viel Aufhebens mit mir AO fürn Zwanni machen will, dann muss eigentlich jedem klar sein, dass da was faul ist.

Ich denke, die große Schwierigkeit wird auch sein, den tatsächlichen Zwang auf der einen Seite und die emotionale Abhängigkeit auf der anderen Seite auseinander zu halten. Das ist ja nicht unbedingt dasselbe.

In jedem Fall sollte ein anständiger Mann nicht eine Frau bumsen, wenn sie es nicht wirklich aus eigenem Antrieb will, und er dies erkennen müsste. Mehr sagt das Gesetz eigentlich nicht aus.
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Alt  10.08.2022, 15:59   # 13
Saphirdion
"Wann kommt der Bus"
 
Mitglied seit 05.01.2020

Beiträge: 1.351


Saphirdion ist offline
Also wenn ich ...

... Eure Ausführungen richtig verstanden habe, dann dreht es sich da doch um die klassische Frage der Zuhälterei. Die ist ja schon verboten.
Die einzige Neuerung hier wäre doch, dass man den Freier mitverantwortlich macht, wenn er da Anzeichen der Zuhälterei übersieht.
Geht für mich in Ordnung. Letzten Endes müsste mir ja nachgewiesen werden, dass ich Anzeichen hätte erkennen können, es mir aber egal war bzw. ich leichtfertig gehandelt habe.
Für mich fällt das in den normalen Rahmen, den wir auch anderswo schon haben.
Wenn ich z.B. von einem Typ einen Computer kaufe und das Gefühl habe, der ist wenig kommunikativ und das Teil ist auch relativ günstig ... wenn das Hehlerware ist und die Polizei bei mir klingelt, dann muss ich das Teil ohne Schadensersatz abgeben. Wenn es um das Wohl von Menschen geht, da erscheint mir mehr in Pflichtnahme des "Käufers" durchaus angebracht.
Ich könnte mir sogar vorstellen, dass das die sauberen Läden (Bordelle, reine Vermieter von Bumszimmern etc.) aufwertet bzw. deren Arbeit erleichtert. Und immerhin wird ist ja nicht vorgesehen, dass man als Freier eine Anzeigepflicht hat, wenn man einen begründeten Verdacht haben könnte. Es wird nur verlangt, dass ich umdrehe, wenn mir die Situation nicht geheuer vorkommt.
Ich war eigentlich noch bei keinem Mädel, wo ich das Gefühl hatte, dass die gerade Null Bock hat.
Bei einer bin ich aber tatsächlich mal abgehauen - die hat mir in schlechtem Englisch mit einer Preiskarte die Preise und Leistungen runter gebetet. An Zuhälterei habe ich da nicht gedacht. Das hat mich zu sehr an eine bocklose Fleischverkäuferin erinnert, die an mir vorbei guckt und mir die Sorten und den Kilopreis an den Kopf wirft. Und wer da immer noch Bock auf Sex hat - sorry, aber da erscheint mir eine Geldstrafe als das kleinere Problem.
Natürlich verstehe ich die "wehret den Anfängen" Haltung ... aber das ist für mich eher eine Frage, ob man den Staat als wesentlich für die Organisation des Zusammenlebens sieht oder als Autorität, die die Menschen klein und mutlos machen will.
Ich sehe hier "den Staat" eher in der Rolle seine ureigenste Aufgabe zu erfüllen.
__________________
Wenn ich in Deine Augen seh, so schwindet all mein Leid und Weh.
Und wenn ich küsse Deinen Mund, so werd ich tausend mal gesund.
Wenn ich mich lehn an Deine Brust, kommt´s über mich wie Himmelslust.
Doch wenn Du sprichst `Ich liebe Dich`, so muss ich weinen bitterlich.

Heinrich Heine, Lyrisches Intermezzo
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Alt  10.08.2022, 11:59   # 12
blingbang
 
Benutzerbild von blingbang
 
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Beiträge: 327


blingbang ist offline
Leichtfertigkeit des Freiers

Das Hauptproblem in Abs. 6 Satz 2 ist die Frage, wann ein Freier leichtfertig gehandelt hat, wenn er oder sie eine "sexuelle Handlung" vornimmt oder an sich vornehmen lässt. Was ist also "leichtfertig"?

Ich habe mal gegoogelt und u.a. diese Definition gefunden: "Das Tatbestandsmerkmal der Leichtfertigkeit erfordert einen besonders schweren Pflichtenverstoß, bei dem der Handelnde sich in krasser Weise über die gebotene Sicherheit hinwegsetzt". Dem Freier muss sich aus seinem leichtfertigen Handeln/Verhalten geradezu die Erkenntnis aufdrängen, dass hier Ausbeutung/Zwangsprostitution stattfinden muss bzw. dass die SDL ausgebeutet wird.

Die Frage ist also, wann es einem "aufdrängen" müsste, dass man eine Zwangsprostituierte vor sich hat. Woran kann man festmachen, dass hier ein Opfer von Zwangsprostituition oder Menschenhandel vor einem steht? Was könnten da Beispiele sein, dass ein Gericht sagt, dies hätte der Freier erkennen müssen. Wenn sie kein Deutsch und Englisch spricht? Wenn der Zuhälter/Manager vor dem Puff parkt, oder man sogar gesehen hat, wie die SDL aus seinem Wagen gestiegen ist? Wenn der Küchenjunge/mädchen im Nebenzimmer oder auf dem Gang wartet? Wenn man gehört hat, in welchem scharfen und lauten Ton der Zuhälter/Manager mit der SDL spricht? Wenn die SDL einen Namen oder ein Gesicht auf ihrem Körper tätowiert hat? Wenn sie einen verängstigten oder zumindest sehr schüchternen Eindruck macht? Wenn sie sich beim Sex wegdreht oder mit dem Handy spielt? Wenn sie von sich aus FO oder AO anbietet, ohne dass man danach gefragt hat?

Diese Beispiele haben alle eines gemeinsam: ich habe sie schon erlebt! (wenn auch nicht häufig oder regelmäßig) Und den Berichten hier im Forum zu urteilen, bin ich da nicht der Einzige. Die Frage ist also durchaus berechtigt, was ein Gericht ganz konkret unter der Leichtfertigkeit des Freiers versteht. Jemand, der nicht oft im Milieu unterwegs ist, wird diesen Begriff möglicherweise enger fassen - und das ist die Gefahr.
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Alt  10.08.2022, 09:51   # 11
michael120
 
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Beiträge: 2.011


michael120 ist offline
Mal wieder 'ne blöde Frage ...
Es gibt keine blöden Fragen.

Du darfst den Abs. 6 Satz 2 nicht isoliert sehen. Tat ist nicht das leichtfertige Nichterkennen einer wirtschaftlichen Zwangslage. Abs. 6 Satz 2 sanktioniert also nicht den Freier, der zu einer SDL geht, die anschaffen gehen muss, um ihre Familie durchzufüttern. Das hat ganz offensichtlich auch der Verein nicht verstanden. Voraussetzung ist die Vornahme von sexuellen Handlungen an Frauen, die

1. Opfer von Menschenhandel geworden sind

oder

2. mit Gewalt zur Prostitution gezwungen werden

oder

3. unter Ausnutzung einer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage zur Prostitution veranlasst werden, um sie auszubeuten…

Das ist mal die Basis, um überhaupt den Anwendungsbereich zu eröffnen. Wenn ich bei einem Besuch jetzt leichtfertig (weil ich es quasi nicht sehen will) verkenne, dass es eine persönliche oder wirtschaftliche Notlage oder eine Hilflosigkeit war, die zu einer der o.a Nummern 1 bis 3 geführt hat, will der Abs. 6 Satz 2, dass ich dafür strafrechtliches Aua bekomme.

Ich finde das nicht schlimm und mich deshalb auch nicht als Mensch zweiter Klasse (um mal bei den Worten von E.B. zu bleiben). Es ist entgegen der Ansicht des Vereins auch nicht die Einführung der „Freierbestrafung durch die Hintertür“. Nochmals: Es muss sich bei den Frauen um Opfer von Meschenhandel, Gewalt oder Ausbeutung handeln. Wenn ich dann nicht nur die Täter, sondern auch den Freier, der trotz deutlicher Hinweise wegsieht, um (billig) einen wegstecken zu können, bestrafe… so what.
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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Alt  09.08.2022, 13:50   # 10
wüstenwind
 
Benutzerbild von wüstenwind
 
Mitglied seit 04.02.2015

Beiträge: 3.772


wüstenwind ist offline
Ich hoffe natürlich auch, dass finazielle Hilfeleistungen die ich während Corona ohne Gegenleistung gegeben habe (ohne persönlichen Kontakt zu haben) nicht gegen mich verwendet werden wenn die jeweilige Dame wieder hierzulande sein sollte und ich sie gegen Bezahlung besuche. So nach dem Motto "GERADE DIR hätte doch klar sein müssen, dass die Dame in einer finanziellen Notlage steckt."

Aber von den (im Selbstbild) Gutmenschen hierzulande hat ihr ja niemand geholfen, als sie fernab in der Heimat war und nicht wusste wie sie in den nächsten Monat kommt.
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Alt  09.08.2022, 12:08   # 9
Saphirdion
"Wann kommt der Bus"
 
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Beiträge: 1.351


Saphirdion ist offline
Mal wieder 'ne blöde Frage ...

Verkennt der Täter bei der sexuellen Handlung zumindest leichtfertig die Umstände des Satzes 1 Nummer 1 oder 2 oder die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage des Opfers oder dessen Hilfslosigkeit,
... wenn ich zu einem Mädel gehe, das Geld braucht für Ernährung der Großfamilie in wer weiß wo oder einen Mann und drei Kinder hat, das sie durchfüttern muss ... ist das dann wirtschaftliche Zwangslage?
Also nochmal für mich wie für einen fünfjährigen erklärt:
Ist es besser ich gebe einem Mädel, das Geld braucht lieber kein Geld als Geld für Sex?
Bin ich dann mit einem Bein im Kittchen, wenn ich Sex mit einem Mädel hab, das Geld braucht (wer braucht schon kein Geld)?
Muss ich dann in Zukunft das Mädel klassisch aufreißen und wenn sie auch so mit mir in die Kiste springen würde ... kann ich ihr dann das Geld so als freundliche Geste geben?
Rein logisch würde ich sagen, dass ich ja dann auch die Situation meiner Bäckereifachverkäuferin ausnutze: Sie muss mir, um Geld zu verdienen ein Brot verkaufen ... auch wenn sie das vielleicht gar nicht will.
So ganz blicke ich da nicht durch.

Wenn das mit der wirtschaftlichen Zwangslage raus fällt bzw. klarer definiert wird, dann könnte ich mich mit dem Gesetz gut arrangieren. Sollte man ja eigentlich merken, wenn ein Mädel unter direktem Zwang arbeitet.

P.S. Politiker zu unterstützen oder gegen sie zu arbeiten nur wegen Pay6 halte ich nicht für sinnvoll. Ich kauf ja mein Auto auch nicht bei 'nem Autohändler nur weil der Fan vom 1. FCN ist. Wenn der Bayerfan ist stört mich das auch nicht, wenn er mir ne gute Karre zu nem akzeptablen Preis liefert.
Am Ende haben wir dann die AFD drin, die mich dann nicht wegen Pay6 einbuchtet, sondern wegen Rassenschande mit einem fremdblütigen Mädel. Und da wäre mir die Option drei Jahre deutscher Knast mit Vollversorgung lieber als KZ mit Zwangsarbeit.
__________________
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Und wenn ich küsse Deinen Mund, so werd ich tausend mal gesund.
Wenn ich mich lehn an Deine Brust, kommt´s über mich wie Himmelslust.
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Heinrich Heine, Lyrisches Intermezzo
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Alt  09.08.2022, 11:51   # 8
E.B.
Dipl. Eremit (erem.)
 
Benutzerbild von E.B.
 
Mitglied seit 19.10.2014

Beiträge: 2.951


E.B. ist offline
Die erfolgreichsten Petitionen helfen nichts, und auch die größten Demos bringen keinen Erfolg - das ist das was ich aus einem guten Dutzend Runden zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung gelernt habe.

Kommt alles immer wieder, "ist ja gegen Terroristen" (nicht wirklich, aber die MPAA und RIAA und ihre Ableger hier in Europa freuen sich darüber ein zweites Loch in den Popo, collateral damage wie etwa dass WLAN nicht frei geteilt werden darf, kümmert die alle einfach gar nicht).

Es kommt einfach so lange auf Wiedervorlage, bis es durch ist, zur Not auf dem Umweg über Brüssel.

Drohnen zum Beispiel waren total gefährliches Terroristenwerkzeug. Fünf Runden Gesetzgebung (die letzte über die EU), mit immer kleineren Freibeträgen bei Größe und Gewicht, und schlussendlich Versicherungs- und Kennzeichnungszwang machten das als Hobby uninteressant... und Modellflugzeuge sind jetzt übrigens auch "Drohnen".

Und jetzt wundern sich alle, warum die Türkei erfolgreich Drohnen bauen kann, aber wir hier in Europa nicht mehr.

Die zukünftigen Paket- und Lieferdrohnen werden auch nicht aus der EU kommen, weil hier keine nerdigen, aber voll fokussierten ihre eigenen 16jährigen Drohnen-Autopiloten und -Regelkreise selbst programmieren, und deswegen später mit 18 oder 20 die zündende Idee haben werden. Das werden Chinesen oder Türken sein, auf jeden Fall irgendwer von ausserhalb der EU. Brüssel macht gerade mit der EU, was Thatcher in den 1980er mit dem UK gemacht hat: Deindustrialisierung.

Wir sind hier überreguliert, in allen Bereichen. An Paragraphenreitern mangelt es nicht.

Von daher finde ich sexers Vorschlag am praktikabelsten: wer so etwas einbringt und befürwortet, sollte es im nächsten Wahlkampf extrem schwer haben, idealerweise kurz vor der Wahl noch ohne Ersatz von der Liste genommen werden, weil in dem frühen Morgenstunden die Polizei das Haus des Befürworters durchsuchte… sie werden nicht glauben, was dabei gefunden wurde…

Und ansonsten: Plan B.
Denn wenn es doch kommt (ich bin mir fast sicher), ist man hier mit Penis einfach nur noch Mensch zweiter Klasse, zu dem ganzen Quoten- und Frauenparkplatz-Quatsch noch obenauf.

Afrika und Südamerika schauen immer besser aus relativ gesehen. Da wachsen wenigstens Bananen in der Bananenrepublik.
__________________
Things fall apart, the centre cannot hold, mere anarchy is loosed upon the world.
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Alt  09.08.2022, 09:44   # 7
sexer
 
Mitglied seit 03.07.2004

Beiträge: 492


sexer ist offline
klug handeln & Kräfte bündeln

...eine Petition halte ich aktuell für völlig verfrüht.

Sinnvoll ist solche Aktivitäten https://www.sueddeutsche.de/bayern/ba...rung-1.5583731 zu beobachten und Befürworter*innen in Wahlkämpfen und bei Wahlen gezielt zu schaden bzw. deren Gegner*innen gezielt unterstützen.

Außerdem immer wieder: den Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen e. V. https://bsd-ev.info/ auch mit Spenden unterstützen!
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Alt  09.08.2022, 09:20   # 6
4yallika
 
Mitglied seit 26.04.2021

Beiträge: 77


4yallika ist offline
  FOTO anklicken und größer / schärfer machen  
Bild größer / schärfer machen.
der fall kann interessant werden und zeigen wie das bundesverfassungsgericht zu einer solchen regelung steht.

nach dem grundgesetz können gesetzvorschläge von der bundesregierung, vom bundesrat und aus der mitte des bundestags eingebracht werden.

es war aber der vermittlungssausschuss, nach art. 77 II GG der selbst diese vorschrift einbrachte, was er nicht darf. er darf nur änderungen zu vorschlägen unterbreiten, die ihm zur vermittlung vorgelegt werden. die rechtsexperten hatten sich zu diesen thema vorher nicht geäussert.
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Alt  09.08.2022, 08:18   # 5
test54321
grantlnder Stänkerer
 
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Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.909


test54321 ist offline
Zitat von wüstenwind Beitrag anzeigen
Wer arbeitet an einer solchen wissenschaftlichen Studie, bzw. wer wird daran arbeiten? Wer hat da die wissenschaftliche Kompetenz?
Damit ist wohl die Evaluierung gemeint, die ab Juli 2022 starten und 2025 mit Vorlage des Berichts abgeschlossen sein soll:
https://huren-test-forum.lusthaus.cc...71&postcount=2
Die Evaluation setzt am 1. Juli 2022 ein. Der Evaluationsbericht wird dem Deutschen Bundestag spätestens am 1. Juli 2025 vorgelegt.
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Alt  09.08.2022, 03:41   # 4
wüstenwind
 
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Beiträge: 3.772


wüstenwind ist offline
der Münchner Freier auf dem Weg in die M39 oder ins GF6 wird sicherlich nicht unter den Generalverdacht gestellt, sich gleich mit dem Opfer von Menschenhandel zu vergnügen.
Es gibt sicher auch bei den Strafverfolgungsbehörden Leute, die sagen, dass quasi alle DLs nur unter Zwang arbeiten. "Statistiken" in Form von Aussagen von Prostitutionsgegnern gibt es ja.

Die Petition selbst hätte ich wie @michael120 so wohl nicht gestartet.

Die Petition fordert "Streichen Sie § 232a Abs. 6 Satz 2 StGB ersatzlos!"

D.h. nur dieser folgende strafverschärfende Satz soll entfallen? Oder habe ich mich da nur vertan?
Verkennt der Täter bei der sexuellen Handlung zumindest leichtfertig die Umstände des Satzes 1 Nummer 1 oder 2 oder die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage des Opfers oder dessen Hilfslosigkeit, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__232a.html

Also wer leichtfertig handelt, für den darf es durchaus eine Strafverschärfung geben, meine Meinung.

Interessant im Zusammenhang finde ich dies auch wenn dies keinen bindenden Charakter hat:
Die Regeln dürften frühestens in einigen Jahren weiter verschärft werden, denn SPD und Union einigten sich darauf, dass zunächst die Lage von Prostituierten ab 2022 über eine Zeit von drei Jahren wissenschaftlich evaluiert werden soll. Die Ergebnisse sollen die Grundlage für weitere Reformen sein.
https://www.faz.net/aktuell/politik/...-17402472.html

Wer arbeitet an einer solchen wissenschaftlichen Studie, bzw. wer wird daran arbeiten? Wer hat da die wissenschaftliche Kompetenz?

Auch das ist interessant was die faz im verlinkten Artikel schreibt
Außerdem soll ein 20 Millionen Euro umfassendes Programm für minderjährige und schwangere Prostituierte aufgelegt werden, das diesen Frauen andere berufliche Perspektiven aufzeigen und sie dabei finanziell unterstützen soll.
Hat jemand davon schon etwas gehört oder gelesen? Welche Organisation verfügt über diese Mittel? Ist das ein Einmalbetrag oder ist das ein jährlicher Betrag?
Oder ist das ein reines Lippenbekenntnis, da nicht gesetzlich verankert?
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Alt  09.08.2022, 02:15   # 3
michael120
 
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Beiträge: 2.011


michael120 ist offline
Warum wollen die doch gleich die Bestrafung von Freiern abschaffen, die in abgefuckten Scheisspuffs unter Ausnutzung der persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage Dienste von „SDL“ in Anspruch nehmen, die u.a. Opfer von Menschenhandel geworden sind?! (Denn nur darum gehts in § 232a StGB)

Mit dem heimlich, zu nächtlicher Stunde verabschiedeten Gesetz wird der Teil der Bevölkerung, der sexuelle Dienstleistungen beansprucht, unter Generalverdacht gestellt und kriminalisiert.
Falsch: der Münchner Freier auf dem Weg in die M39 oder ins GF6 wird sicherlich nicht unter den Generalverdacht gestellt, sich gleich mit dem Opfer von Menschenhandel zu vergnügen. Wer die sich im Dunkeln abspielende Sexarbeit in Anspruch nimmt, steht zu Recht unter Generalverdacht. Würden diese selbsternannten „Interessenverbände“ (mit 3,2 Mitgliedern) etwas weniger Polemik auffahren und dafür mehr das Hirn einschalten, hätten sie vermutlich auch mehr Gehör. Auch diese Petition wird wie der Großteil der „Arbeit“ dieser Organisationen ungehört und unbemerkt verpuffen. Zu Recht!
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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Alt  09.08.2022, 00:43   # 2
blingbang
 
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Beiträge: 327


blingbang ist offline
Wieso geplant? Es ist seit 01.10.2021 geltendes Recht.

§ 232a Abs. 6 Strafgesetzbuch:
Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer an einer Person, die Opfer

1. eines Menschenhandels nach § 232 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, auch in Verbindung mit § 232 Absatz 2, oder
2. einer Tat nach den Absätzen 1 bis 5

geworden ist und der Prostitution nachgeht, gegen Entgelt sexuelle Handlungen vornimmt oder von ihr an sich vornehmen lässt und dabei deren persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder deren Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, ausnutzt. Verkennt der Täter bei der sexuellen Handlung zumindest leichtfertig die Umstände des Satzes 1 Nummer 1 oder 2 oder die persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage des Opfers oder dessen Hilfslosigkeit, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. Nach den Sätzen 1 und 2 wird nicht bestraft, wer eine Tat nach Satz 1 Nummer 1 oder 2, die zum Nachteil der Person, die nach Satz 1 der Prostitution nachgeht, begangen wurde, freiwillig bei der zuständigen Behörde anzeigt oder freiwillig eine solche Anzeige veranlasst, wenn nicht diese Tat zu diesem Zeitpunkt ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.
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