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19.05.2021, 15:32
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# 1
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grantlnder Stänkerer
Mitglied seit 19.08.2009
Beiträge: 4.917
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Sexuelle Dienstleistungen OHNE Geschlechtsverkehr ab 18. Juni erlaubt!
Zumindest in Berlin:
Zum 18. Juni 2021 (Beschluss über Verordnung am 14.06.2021):
[...]
Prostitution:
• Sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr
• Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlung mit Hygienekonzept, Terminbuchung und Testpflicht
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https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuel...ng.1086291.php (ganz unten)
Schwanz reinstecken (mit Kondom) verboten, aber Zungenküsse erlaubt?
Inwiefern sollte das gegen SARS-CoV2-Infektionen helfen?
Wer denkt sich so einen hanebüchenen Blödsinn aus?
So ein Mist kann auch nur aus Berlin kommen 🤦
Na immerhin geht es in die richtige Richtung - und ich nehme an, Söder wird schneller als die Preißn sein wollen
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
05.06.2021, 20:17
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# 33
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Me gustan todas
Mitglied seit 18.09.2014
Beiträge: 1.378
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Zitat von woland
Als Geimpftem ist einem das weitgehend egal, da geringe Wahrscheinlichkeit, dass der Impfstoff versagt, aber übertreiben sollte man es auch nicht.
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Die Infektionswahrscheinlichkeit ist das Produkt aus der Wahrscheinlichkeit, dass die Dame infiziert ist und der, dass der Impfstoff bei der Verhinderung der Infektion versagt. Letzere liegt bei Biontech / Moderna selbst bei der neusten Horrormutation bei nur 12%, ansonsten im Bereich von 5%.
Und wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Dame infiziert ist? 10%? Wohl deutlich drunter. Man hat im letzten Sommer / Herbst nichts von Corona-Ausbrüchen im Umfeld von Prostituierten und Freiern gehört. Also gab es da wohl wirklich kein Problem, ansonsten hätte man den ersten Anhänger schon für reißerische Geschichten genutzt.
Da muss man sich schon fragen, ob nicht evtl. die Fahrt zur Dame und zurück am Ende gefährlicher ist.
__________________
Moralische Entrüstung besteht in den meisten Fällen aus 2% Moral, 48% Hemmungen und 50% Neid (François de La Rochefoucauld).
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29.05.2021, 10:42
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# 32
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Pareidoliker & Oneironaut
Mitglied seit 30.06.2003
Beiträge: 7.894
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Aktuelle Lage in München
Reproduktionszahl *0,85
Todesfälle *+ 2
Inzidenz: *30,4
Quelle: Institut für Statistik, LMU
Quelle: RKI
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Also, ran an den Speck, aber mit Vorsicht, Umsicht und Rücksicht.
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Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
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22.05.2021, 15:15
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# 31
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Mitglied seit 23.08.2011
Beiträge: 4.995
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ich habe mich vor nicht allzulanger Zeit mit einer 30 Jährigen ohne Priorisierung unterhalten
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jene Person hat gegen meinen Ratschlag AstraZeneca genommen - weil´s einfach war
seit nunmehr drei Tagen "kaputt" - mit ziemlichen Nebenwirkungen - das komplette Programm - zur Klarstellung - also keine Todesfolge
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21.05.2021, 02:24
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# 30
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Huren-Genießer
Mitglied seit 27.02.2003
Beiträge: 2.841
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Die Damen werden sich wohl erst mal auf geriatrische Arbeit einstellen müssen; denn nur Prio 1 ist weitgehend und gültig (2x + 2 Wo.) geimpft.
Ich (Prio 2) habe vor 5 Wo. AZ bekommen, damit frühestmöglich, aber der Pferdefuß bei AZ ist der Abstand von 12 Wochen zur 2. Impfung, der ist bei allen anderen kürzer. Sei's drum - ich habe bereits jetzt einen ganz guten Schutz.
Die DLs sagen auf alle diesbezüglichen Fragen, sie seien getestet (siehe SAT1-Report über Prostitution in Coronazeiten), oder sie antworten einfach nicht oder unvollständig (eigene Erfahrung). Klar ist: sie sind zumeist noch nicht dran bzw. wollen kein AZ. Wer wird sich denn mit einer falschen Antwort selbst das Geschäft verderben.
Als Geimpftem ist einem das weitgehend egal, da geringe Wahrscheinlichkeit, dass der Impfstoff versagt, aber übertreiben sollte man es auch nicht.
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Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er es am Kragen hätte! (Mephistopheles in Goethes Faust)
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20.05.2021, 16:34
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# 28
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Mitglied seit 23.08.2011
Beiträge: 4.995
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Was wiederum die Frage aufwirft, ob eine mit (in Deutschland nicht zugelassenem) Sputnik-V geimpfte DL dieselben Rechte genießen wird wie eine Comirnaty- oder Vaxzevria-Geimpfte!
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soweit mir bekannt - nicht
logisch betrachtet - totaler Unsinn - 100% Schutz gibt es sowieso nicht
Ergänzung
wird sich aber praxisbezogen bestimmt noch anpassen - denke ich
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20.05.2021, 15:18
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# 27
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Mitglied seit 23.08.2011
Beiträge: 4.995
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Also ich hab meine Impfung von einer Frauenärztin bekommen. Die hat mehr Impfstoffe als Impfwillige. Mann muß nur kreativ sein.
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ich habe mich vor nicht allzulanger Zeit mit einer 30 Jährigen ohne Priorisierung unterhalten
da erzählt sie mir, sie hätte einen Termin beim Kinderarzt
ich sage, "bist Du blöd, in Deinem Alter noch zum Kinderarzt zu gehen"
sie, nee einfach nur zur Impfung ohne große Aufwendung
in meinem näheren Umfeld sind inzwischen gefühlt fast alle zwischen 20-60 bereits mindestens das erste Mal geimpft - also so ganz unmöglich scheint es nicht zu sein
bei mir gibt´s erst 2. Generation - daher muss ich noch ein bisschen warten
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20.05.2021, 14:32
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# 26
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Mitglied seit 12.02.2010
Beiträge: 161
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Also ich hab meine Impfung von einer Frauenärztin bekommen. Die hat mehr Impfstoffe als Impfwillige. Mann muß nur kreativ sein.
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20.05.2021, 14:25
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# 25
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geimpft and free, in der Praxis aber nicht so einfach, denke ich
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Du hast aber Sorgen. Erstmal muss man überhaupt an eine Impfung kommen.
Und wenn dann die mit Covid19-Patienten belegten Betten in den Intensivstationen immer weniger werden, müssen sie alles aufheben. Beim bisherigen Verlauf spätestens Anfang Juli.
Und Mutationen gibt es bei den DLs sowieso immer (aus RO wird ES usw.)
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20.05.2021, 13:33
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# 24
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Mitglied seit 23.08.2011
Beiträge: 4.995
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z.B. bzgl. AstraZeneca bin ich ja gespannt, wie das bewertet werden soll
immun gegen eine oder mehrere Mutationen - gegen die anderen nicht?
da darf ich dann überall hingehen, wo es keine südafrikanische/indische Mutation gibt oder was es auch immer noch geben wird?
geimpft and free, in der Praxis aber nicht so einfach, denke ich
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20.05.2021, 12:41
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# 23
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Mitglied seit 28.09.2020
Beiträge: 59
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War in dem Fall tatsächlich Astra, wobei sie davon auch nicht begeistert war, aber "besser als nichts".
Deine Frage zur Gleichbehandlung trotz uneinheitlicher Zulassung wird aber so oder so auf uns zukommen, nicht nur in dem Bereich o.O
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20.05.2021, 12:37
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# 22
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grantlnder Stänkerer
Mitglied seit 19.08.2009
Beiträge: 4.917
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Zitat von Arn0
Eine Dame die ich kenne ist schon im März kurz in die Heimat um sich die erste Dosis zu holen, mittlerweile längst vollständig geimpft.
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Was wiederum die Frage aufwirft, ob eine mit (in Deutschland nicht zugelassenem) Sputnik-V geimpfte DL dieselben Rechte genießen wird wie eine Comirnaty- oder Vaxzevria-Geimpfte!
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20.05.2021, 12:30
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# 21
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Mitglied seit 28.09.2020
Beiträge: 59
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- ist die Wahrscheinlichkeit auf geimpfte Dienstleister in Bordellen, Studios ect.. zu treffen eher 5% im Juni.
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Können wir nur von Glück reden, dass viele der SDL nicht durch das deutsche Impftempo gebremst werden
Eine Dame die ich kenne ist schon im März kurz in die Heimat um sich die erste Dosis zu holen, mittlerweile längst vollständig geimpft.
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20.05.2021, 11:23
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# 20
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grantlnder Stänkerer
Mitglied seit 19.08.2009
Beiträge: 4.917
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Zitat von Teufelmaus
Manche haben sich eh an gar nix gehalten und werden dies auch weiterhin nicht tun.
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Ich würde eher sagen: kaum jemand hat sich an die Verbote gehalten, weder auf DL- noch auf Kundenseite.
Eher im Gegenteil: Der Lockdown hat offenbar auch die eine oder andere längst ausgestiegene DL in eine derartige wirtschaftliche Zwangslage gebracht, sodass sie sich gezwungen sah, ihre Dienste (jetzt illegal) wieder anzubieten.
Durch die Regierung zu verantwortende Zwangsprostitution, wenn man so will!
Was die Hygienekonzepte angeht: Da ändert sich ja nicht viel im Vergleich zum letzten Sommer.
(und wie soll denn ein Hygienekonzept sonst vorliegen wenn nicht schriftlich?)
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20.05.2021, 11:09
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# 19
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Mitglied seit 23.08.2011
Beiträge: 4.995
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Manche haben sich eh an gar nix gehalten und werden dies auch weiterhin nicht tun. Es kann ja jeder selbst für sich entscheiden.
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und wer das Ganze realistisch betrachtet, weiß, das sämtliche körpernahen (nicht nur sexuelle) Dienstleistungen trotz Lockdown weitergeführt wurden - im begrenzten Umfang natürlich
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20.05.2021, 10:18
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# 18
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Mitglied seit 28.02.2009
Beiträge: 127
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Die Öffnungen laufen wie letztes Jahr. Ob im Herbst wieder geschlossen wird, unklar.
Hygienekonzept (soll sogar schriftlich vorliegen), Maskenpflicht, Kontaktverfolgung, Terminbuchung und nun auch Testpflicht oder Nachweis der Impfung (14Tage-Frist) oder Genesenenpapier-28Tage.....
Papierkram ohne Ende....
Geschlechtsverkehr ist im Sinne des ProstSchGe zu verstehen- Keine OV/GV/AV......
Da in Berlin und anders wo durch Prio in erster Linie Ü55 und in z.Bsp. Hydra e.V. und Drogenberatungen Impfangebote bekommen haben, und die Vollständigkeit der Impfung je nach Impfstoff und Verfügbarkeit zw. 2-8Wochen liegt, sowie einige sich auch gar nicht impfen lassen wollen- ist die Wahrscheinlichkeit auf geimpfte Dienstleister in Bordellen, Studios ect.. zu treffen eher 5% im Juni.
Vielleicht organisieren in größeren Bordellen die Betreiber ja Impfangebote über ihre hausinternen Ärzte-, aber in kleinen Vermietungen oder im Escort eher unwahrscheinlich.
Einige wollen so auch gar nicht wieder starten. Aufwand,Diskussionen und abgeschreckte, ausbleibende Kundschaft motiviert sie nicht gerade ALG2 einzutauschen.
Manche haben sich eh an gar nix gehalten und werden dies auch weiterhin nicht tun. Es kann ja jeder selbst für sich entscheiden.
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20.05.2021, 09:31
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# 17
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Er und ich - ein Team
Mitglied seit 21.08.2017
Beiträge: 605
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passant2:
Da hatte aber ein rothaariger Tennisist mit dem Oralsex eine ganz andere Erfahrung gemacht
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Das wird wohl an der Enge des Raumes gelegen haben. Möglicherweise spielten bei dem Tennisisten :-) die Aerosole eine Rolle! War ja damals noch nicht so erforscht.
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es grüßt
der Szarte
*** Wer andern in die Möse beißt, ist böse meist! ***
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20.05.2021, 06:01
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# 16
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Mitglied seit 30.01.2010
Beiträge: 543
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Zitat von yossarian
Strenggenommen sind Oralsex und Analverkehr kein Geschlechtsverkehr. Geschlechtsverkehr dient der Zeugung von Menschlein. Die gelingt nur beim vaginalen Verkehr.
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Da hatte aber ein rothaariger Tennisist mit dem Oralsex eine ganz andere Erfahrung gemacht
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20.05.2021, 01:12
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# 15
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Huren-Genießer
Mitglied seit 27.02.2003
Beiträge: 2.841
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Die Berliner Unterscheidung könnte trotz allem als Durchbruch gelten; denn bisher galt alles, was mit der bloßen Berührung von Geschlechtsteilen zu tun hat, als Prostitution; jetzt wird immerhin differenziert ob eine Penetration stattfindet oder nicht.
Das ist übrigens auch ganz im Sinne von Undine de Rivières "Hurenmanifest", wo sie ganz allgemein die mangelnde Unterscheidung zwischen verschiedenen sexuellen Dienstleistungen beklagt.
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Den Teufel spürt das Völkchen nie, und wenn er es am Kragen hätte! (Mephistopheles in Goethes Faust)
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20.05.2021, 00:43
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# 14
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Mitglied seit 18.12.2020
Beiträge: 490
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„Sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr“
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Jene Norm enthält sog. unbestimmte Rechtsbegriffe. Diese gilt es nach Sinn und Zweck der Regelung auszulegen. Die fragliche Verordnung ist zweifellos für Menschen gemacht. Und zwar in einem ausreichenden Maße. Daher muss also in Wahrheit der folgende Wortlaut als verbindlich angesehen werden:
„Sexuelle Dienstleistungen für Menschen ohne ausreichend Geschlechtsverkehr“
Läuft.
Forist Gump
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20.05.2021, 00:06
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# 13
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Mitglied seit 04.02.2015
Beiträge: 3.781
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@yossarian
Wie war das doch gleich bei den Massagen in München - wenn Du die Brust berührst...
Wenn der katholische Prister sich dem Jungen von hinten nähert und ihn anal penetriert ohne dass er den Jungen mit der Hand auch nur berührt - ist das dann sexuelle Belästigung oder Geschlechtsverkehr?
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19.05.2021, 23:50
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# 12
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grantlnder Stänkerer
Mitglied seit 19.08.2009
Beiträge: 4.917
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Zitat von yossarian
Strenggenommen sind Oralsex und Analverkehr kein Geschlechtsverkehr. Geschlechtsverkehr dient der Zeugung von Menschlein. Die gelingt nur beim vaginalen Verkehr.
[...]
Kein Schwanz in einer Möse = kein Geschlechtsverkehr. Basta.
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Daraus folgt dann aber auch, dass bei Verwendung eines Präservativs per definitionem ebenfalls kein Geschlechtsverkehr stattfindet!
Diese Sichtweise eröffnet ganz neue Möglichkeiten!
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19.05.2021, 23:38
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# 11
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Pareidoliker & Oneironaut
Mitglied seit 30.06.2003
Beiträge: 7.894
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Da wird so mancher Prostatamassage-Fan frohlocken bzw. die armen SDLs, wenn jeder Gast denen jetzt an den Hintern will
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Strenggenommen sind Oralsex und Analverkehr kein Geschlechtsverkehr. Geschlechtsverkehr dient der Zeugung von Menschlein. Die gelingt nur beim vaginalen Verkehr.
Als Zeugen kann man den US-Präsidenten Bill Clinton anführen, der sich von Monica Lewinsky einen blasen ließ und dann sagte: "I did not have sexual relations with that* woman, Monica Lewinsky."
Kein Schwanz in einer Möse = kein Geschlechtsverkehr. Basta.
* Die Verwendung des Wortes that ist eine Unverschämtheit gegenüber seiner hübschen Mätresse. that ist in dieser Verwendung stark abwertend. Der Satz übersetzt bedeutet so viel wie Ich hatte keine sexuellen Beziehungen mit dieser Frau da.
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Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)
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19.05.2021, 23:24
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# 10
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Mitglied seit 04.02.2015
Beiträge: 3.781
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Wie war das - ein dokumentiert Genesener genauso wie ein vollständig Geimpfter, die zählen nicht wenn es darum geht, wie viele Leute sich treffen dürfen.
Man stelle sich vor: vollständig durchgeimpfte DL und vollständig durchgeimpfter Freier treffen sich, da trifft sich dann niemand mit niemandem, da hat dann niemand mit niemandem Geschlechtsverkehr.
Der Terence Hill war als Nobody seiner Zeit weit voraus.
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19.05.2021, 23:13
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# 9
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Mitglied seit 04.02.2015
Beiträge: 3.781
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Haben die Österreicher ein Glück, dass die dort ein Virus haben, das bei Geschlechtsverkehr nicht zuschlägt.
Drum können dort die Bordelle auch bereits heute öffnen (19.5.)
Die 7-Tage-Inzidenz liegt heute bei 59,3
https://orf.at/corona/daten/oesterreich
Allerdings so ganz verstanden habe ich es auch nicht wie das in Österreich geht, schreibt doch das Roma in Braunau beispielsweise
Zutritt unter folgenden Voraussetzungen:
FFP 2 Maske und einer der folgenden Nachweise: genesen – getestet – geimpft
Für getestet gilt:
– PCR Test: Abnahme max. 72 Stunden alt
– Antigentest: Abnahme max. 48 Stunden alt
– Selbsttest: Abnahme max. 24 Stunden alt (behördlich erfasst)
Im Kundenbereich ist ein Abstand von mind. 2 Metern einzuhalten und es dürfen sich maximal so viele Kunden gleichzeitig aufhalten, dass pro Kunde 20 m2 zur Verfügung stehen!
Bitte die geltenden COVID-19 Maßnahmen einhalten!
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https://www.roma-braunau.at/anwesend/
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