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Alt  30.04.2020, 22:55   # 1
birne1000
 
Mitglied seit 22.10.2018

Beiträge: 111


birne1000 ist offline
entschädigung für huren nach § 56 ifsg

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(ein direktes berufsverbot für huren ist nach dem ifsg wegen art. 19 I GG, zitiergebot eigentlich nicht möglich, vgl. vg münchen M 26 S 20.1252....fraglich )es würde bei erlass eine entschädigungspflicht § 56 ifsg für die huren nach sich ziehen.

1. warum sind huren-hausbesuche nicht direkt verboten?

unabhängig, dass mundschutzpflicht zu spät kommt und eventuell der lockdown in der härte unnötig war, warum haben fast alle bundesländer die berufsausübung der huren nicht direkt verboten. es werden in fast allen covid-verordnungen immer nur die puff-betriebsstätten verboten, weil dass keine entschädigungspflicht nach § 56 ifsg auslöst ?

(fraglich...erstens, wegen zitiergebot, art. 19 I gg, denn weder § 28,31 noch 32 ifsg veweisen auf art 12 gg. das vg münchen hatte ja das in der entscheidung M 26 S 20.1252 wegen der freizügigkeit art 11 gg moniert, weswegen § 28 und 32 ifsg ganz auf die schnelle geändert wurden und der art. 11 gg jetzt zitiert wird. sprich ein direktes hurenbumsverbot kann es nach § 28,31,32 ifsg eigentlich nicht geben. )

zweitens, auch würde ein direktes hurenbumsverbot für selbständige huren eine entschädigung nach 56 ifsg nach sich ziehen.

2. entschädigung nach § 56 ifsg für huren ?

ich würde daher jeder (gesunden oder geheilten) hure raten, bei der zuständigen behörde eine schriftliche antwort zu verlangen, ob sie einen verbot der berufsausübung durch direkten sexuellen kontakt mit ihren kunden unterliegt. falls antwort ja dann entschädigung nach § 56 ifsg.

falls keine antwort erfolgt, eine klage auf auskunft einreichen. denn jede hure hat ja ein recht zu wissen ob sie sich strafbar macht, obwohl ein berufsverbot nach § 28,32 ifsg wegen verletzung des zitiergebot eigentlich nicht nach ifsg ergehen darf und sie ja gesund ist. sprich die berliner verordnung dürfte daher insoweit rechtswidrig sein.

bussgeldbescheide. hab gehört dass eine hure vom leierkasten zum hausbesuch verfolgt wurde und dann ein owi-verfahren gegen sie eingeleitet wurde. wenn nun die hure ein bussgeld in höhe von 5000 euro oder ähnlich hoch erhält, ist das ein beweis, dass die berufsausübung ohne rechtsgrundlage verboten werden soll, daher entschädigung nach § 56 ifsg nach ende der corona-krise fällig ist. wenn eine privatperson den mundschutz oder sonst was vergisst kostet dass meist so 150 euro.




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Alt  04.05.2020, 01:50   # 36
stolen
 
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Beiträge: 277


stolen ist offline
entschädigung für huren nach § 56 ifsg

moin

zu deiner frage .

Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz - IfSG)
§ 56 Entschädigung

jeder der steuern bezahlt , bekommt hilfe !!!! wer aber über jahre nichts oder nur ein teil angibt .

bekommt nichts .
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Alt  04.05.2020, 01:26   # 35
birne1000
 
Mitglied seit 22.10.2018

Beiträge: 111


birne1000 ist offline
@wüstenwind + michael120

ok wegen zitiergebot sagen alle gerichte ist nicht verletzt (siehe ovg sachsen 3 B 138/20)
aber was ansteckungsverdächtiger betrifft dürfte ich recht haben, bundesverwaltungsgericht 3 c 16.11:

"§ 2 Nr. 7 IfSG (Ansteckungsverdächtiger) definiert ebenso wie § 2 Nr. 5 IfSG (Krankheitsverdächtiger) eine Gefahrenverdachtslage, also einen Sachverhalt, bei dem zwar objektive Anhaltspunkte für eine Gefahr (Aufnahme von Krankheitserregern) sprechen, die aber eine abschließende Beurteilung der Gefahrensituation nicht ermöglichen. Beim Krankheits-verdächtigen sind die objektiven Anhaltspunkte angesichts einschlägiger Krankheitssymptome dichter als beim Ansteckungsverdächtigen, bei dem sich die Verdachtslage allein aus dem (möglichen) Kontakt mit infizierten Personen oder Gegenständen ergibt."

nehmen wir mal nee geile hure in münchen bei einer durchseuchung von 1 % der kundschaft an. (laut rki sind knapp 6000 offiziell in münchen infiziert) sprich wie lange dauer es im durchschnitt bis sie auf einen infizierten trifft, der sie beim ficken zu 100% anstecken wird. würde sagen die definition des bverwg über ansteckungsverdächtigen trifft auf (fast) alle huren zu.

aber alle gerichte wie das ovg sachsen vermeiden wegen entschädigungen den begriff ansteckungsverdächtigen zu verwenden. das ovg sachen schreibt am schluss ohne das wort ansteckungsverdächtigen zu verwenden über den "gefährlichen ort" gastronomie:

Ausgehend von der der vorstehend skizzierten Gefahrenlage ist in Bezug auf Gastronomiebetriebe zusammenfassend festzuhalten, dass aufgrund der besonderen Nähe und fehlender Ausweichmöglichkeiten von Gästen und Personal ein besonders hohes Ansteckungsrisiko für eine Tröpfcheninfektion besteht.
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Alt  03.05.2020, 21:52   # 34
Intoleranzistnichtok
Dreiloch AO Liebhaber
 
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Beiträge: 1.268


Intoleranzistnichtok ist offline
die Fickzahl hier im Forum ist irrelevant denn ficken mit Gummi ist kein richtiges ficken - klingt komisch ist aber so

ich kann über keinen Fick hier schreiben weil es nicht konform mit den öffentlichen Anforderungen einher geht - klingt nicht komisch und ist auch so

ich ficke gerade die letzten Jahre immer ohne Gummischlauch weil alles andere mich langweilt, erst letzte Woche habe ich einer neuen zugereisten eine ordentliche Ladung schön reingespritzt (10 Tage war ich enthaltsam) und das hat sie gemerkt, irgendwie fand sie das geil mal richtig was zu merken und rausgelaufen ist das ohne Ende

....gut kurz hatte sie danach ein schlechtes Gewissen daß hat sich aber sehr schnell gegeben denn auch Frauen sind geil drauf mal was verbotenes zu tun in ihrem Leben

interessant ist auch mit was sich die Frauen von Heute befriedigen, manchmal nur mit einer elektrischen Zahnbürste oder wenn es etwas dicker sein soll wird der Griff von einer Haarbürste genommen, hat mir letztens eine freimütig erzählt

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Alt  03.05.2020, 21:44   # 33
test54321
grantlnder Stänkerer
 
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test54321 ist offline
Zitat von Kaiza Beitrag anzeigen
[...] dann glaubst du auch noch an den Weihnachtsmann homes.
Das hast du schon öfter benutzt, was soll das heissen?

Homo?
Homie?
(Sherlock) Holmes?

Hilf mir mal kurz - ich bin in der heutigen Kindersprache nicht so bewandert!
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Alt  03.05.2020, 21:38   # 32
wüstenwind
 
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Beiträge: 3.781


wüstenwind ist offline
@Kaiza

Lass Dir doch erst mal Schamhaare wachsen
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Alt  03.05.2020, 20:48   # 31
Kaiza
- 1312 -
 
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Kaiza ist offline
@Kaiza
Komm Du erst mal auf meine Fickzahl, dann reden wir weiter
Och süsser, habe ich etwa einen wunden Punkt getroffen jetzt? Das tut mir aber von Herzen leid ='(
Deine Fickzahl interessiert mich offen gesagt noch weniger, als wie oft der Papst in den heiligen Hallen des Vatikan's, einen Furz ablässt.. das nur zur Info.

Auf was beruht denn die Aussage, deine Fickzahl, wäre höher, als die meine? Wenn du glaubst, ich würde hier über jede berichten, die ich so ficke, dann glaubst du auch noch an den Weihnachtsmann homes.

Btw, es soll tatsächlich auch Leute geben, die nicht bloss auf Nutten angewiesen sind, wenn sie ihr Rohr verlegen wollen

Dein Post = Fail des Tages


PS;
Als Tip: Nur trollmäßig schreiben bringt das LH auch nicht voran
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Alt  03.05.2020, 20:38   # 30
wüstenwind
 
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Beiträge: 3.781


wüstenwind ist offline
@birne1000
Du wirfst die Dinge ein wenig durcheinander.
Ein hohes Infektionsrisiko besteht da allgemein - auch von Freier in Richtung DL.
Da ist nicht gesagt, dass die DLs vermutlich infiziert sind.
Die haben das schon so schlau formuliert, dass sie möglichst nicht bezahlen müssen.
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Danke von
Alt  03.05.2020, 19:25   # 29
birne1000
 
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Beiträge: 111


birne1000 ist offline
simone ab 4. mai in bratislava wieder buchbar

@michael120: tipp: simone ab 4. mai in bratislava wieder buchbar, flieg hin, hab spass, erst danach solltest du hier wieder was schreiben.

deine einwände, die huren sind doch wie jeder andere betroffen, daher kein sonderopfer und nix § 56 ifsg entschädigung werden wohl die behörden den anspruchsteller entgegen halten.

aber wie du selbst richtigerweise ausführst "Es wird auf eine BEREITS KONKRET BESTEHENDE Infektion oder Gefahr (ansteckungsverdächtiger) abgestellt, nicht auf die pure Möglichkeit", trifft das auf direkte sexarbeit zumindest als ansteckungsverdächtiger wohl zu. über buchhändler und restaurantbesitzer rutschen am tag keine 10-20 personen darüber oder stecken ihre schwänze rein.

----->ansonsten wäre ja das direkte berliner hurenarbeitsverbot rechtswidrig ???

in der drucksache 18/2652 des abgeordnetenhaus berlin heist es zu § 5 VI der covid-vo die prostitution betreffend auf s.24:

"Im Zusammenhang mit sexuellen Dienstleistungen in- und außerhalb von Prostitutionsgewerben besteht typischerweise allein aufgrund des erforderlichen körperlichen Kontakts der beteiligten Personen ein besonders hohes Infektionsrisiko."

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Alt  03.05.2020, 12:40   # 28
michael120
 
Benutzerbild von michael120
 
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Beiträge: 2.013


michael120 ist offline
@ birne: Echt jetzt?!

Hast Du § 56 IfSG auch mal gelesen?

Wer auf Grund dieses Gesetzes ALS Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld.
Die Begriffe hat das Gesetz sogar für Dich in § 2 IfSG und § 31 Satz 2 IfSG erklärt:

Ausscheider ist eine Person, die Krankheitserreger ausscheidet und dadurch eine Ansteckungsquelle für die Allgemeinheit sein kann, ohne krank oder krankheitsverdächtig zu sein.

Ansteckungsverdächtiger ist eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein.

Krankheitsverdächtiger ist eine Person, bei der Symptome bestehen, welche das Vorliegen einer bestimmten übertragbaren Krankheit vermuten lassen.

Sonstiger Träger von Krankheitserregern ist eine Personen, die Krankheitserreger so in oder an sich trägt, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht.

Und welche der vorgenannten Voraussetzungen für eine Entschädigung nach IfSG würde für die SDL durch den Brief oder die behördliche Antwort darauf erfüllt werden?! Richtig: KEINE!

Wie schon geschrieben, du hast den Sinn des Entschädigungsanspruches nach §56 IfSG nicht mal ansatzweise verstanden. Es wird auf eine BEREITS KONKRET BESTEHENDE Infektion oder Gefahr abgestellt, nicht auf die pure Möglichkeit. Das ist übrigens der Grund, warum kein Restaurantbetreiber, kein Buchhändler, kein ... eine Entschädigung nach § 56 IfSG erhält. Wenn die SDL nach Deinem Muster sogar noch ein Attest beibringen soll aus dem ersichtlich ist, dass sie gesund ist, dann ist sie weder „Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger und schon gar nicht sonstiger Träger von Krankheitserregern“ iSv § 56 IfSG. Der § 56 IfSG hat vereinfacht gesagt folgende Konstellation im Blick: Ich bin Betreiber eines Restaurants und HABE die Seuche in einer die vier gesetzlich genannten Konstellationen. Behörde sperrt zu. Ich bekomme Geld. So schwer ist das doch nicht.

Von so Kleinigkeiten, dass die SDL einen Verdienstausfallschaden erst einmal NACHWEISEN muss und dass sie primär zunächst ALG II beantragen müsste, was dann sogar noch auf die Entschädigung angerechnet wird, will ich gar nicht erst reden.

Was Du hier machst, verdient nicht mal mehr das Prädikat „Verbreiten von Halbwissen.“ Im Gegenteil: ist ist an der Grenze zum Schwachsinn und hilft keinem, erst Recht nicht den betroffenen Mädels. Also halt die *resse, wenn Du keine Ahnung hast!
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.

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Alt  02.05.2020, 17:57   # 27
birne1000
 
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birne1000 ist offline
anschreiben an behörde

§-reiter ? wenns huren hilft, deshalb mein tipp für eine schriftliche anfrage bei der behörde, die per de-mail erfolgen oder schriftlich persönlich bei der behörde abgeben werden sollte (oder per gerichtsvollzieher der behörde zustellen), damit sdl auch der zugang des inhalts nachweisen kann, ungefähr so
----------------------------------------------------------------------------------

betreff: ausübung direkter sexueller dienstleistungen verboten ??

nicht nur in mich betreffenden, sondern in fast allen rechtsvorschriften zur covid-19 epidemie ist nur die schliessung aller bordelle angeordnet worden. die direkte ausübung sexueller dienstleistung von prostituierten werden nur in berlin und karlsruhe explizit verboten. deshalb frage ich sie als zuständige behörde an.

1. ist mir die erbringung direkter sexueller dienstleistungen aufgrund von bereits wegen der covid-19 epidemie erlassenen vorschriften verboten. speziell will ich wissen, ob die schliessung aller bordelle wegen der covid 19 epidemie ein verbot direkter sexueller dienstleistung meinerseits zu erbringen bedeutet.

2. erlassen sie mir gegenüber ein verbot der berufsausübung nach § 31 ifsg direkte sexuelle dienstleistungen zu erbringen, da ich beabsichtige diese nach ablauf der frist von 2 wochen anzubieten. ich bin nachweislich per ärtzlichen attest gesund.

soweit ein berufsausübungsverbot für direkte sexuelle dienstleistung vorliegt oder von ihnen mir gegenüber angeordnet würde, würden damit die voraussetzungen nach § 31,56 ifsg vorliegen und ich hätte einen anspruch auf entschädigung. denn ich biete nur direkte sexuelle dienstleistung an.

ich sehe ihrer antwort bis in 2 wochen entgegen, ansonsten gehe ich davon aus, dass sie gegen meine berufsausübung durch direkte sexuelle dienstleistungen betreffend der covid-19 epidemie keine einwände erheben.

------------------------------------------------------------

die behörde wird wohl ein berufsausübungsverbot erlassen und die hure kann dann in aller ruhe nach § 56 ifsg entschädigung beantragen und ohne finanzielle probleme zu hause bleiben und urlaub !!! machen. sollte die behörde nicht reagieren und die sdl weiter arbeiten, dann kann sich hure falls owi-verfahren eröffnet werden zumindest auf verbotsirrtum berufen. aber auf jeden fall werden die bundesländer wegen der finanziellen belastung stark über eine wiedereröffnung der puffs nachdenken.

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Alt  02.05.2020, 15:49   # 26
wüstenwind
 
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wüstenwind ist offline
@Kaiza
Komm Du erst mal auf meine Fickzahl, dann reden wir weiter.

Als Tip: Nur prollmäßig schreiben bringt das LH auch nicht voran.
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Alt  02.05.2020, 15:36   # 25
Kaiza
- 1312 -
 
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Kaiza ist offline
@Intoleranz

Weisst, was ich mich bei Threads, wie diesem oder ähnlichen, jedes mal auf's neue frage? Besser gesagt, was mich wirklich mal interessieren würde?
Von all den ganzen Usern im Forum, alle, die hier registriert sind, wieviele davon, sich hier angemeldet haben, um wirklich was zum Thema ficken (und damit ist jetzt nicht so'n quatsch wie dieser Faden hier gemeint), beizutragen, und wieviele von denen, sich hier 'nen Account erstellt haben, um über Gott und die Welt, zu talken, den Forumprofessor/Anwalt/Akademiker/Intellektuellen, zu spielen, sich irgendwelche Zahlen aus Google raus kopieren, dann hier reinballern und dann auch noch glauben, sie seien Albert Einstein mit dieser Scheisse?!

Da braucht mir auch niemand kommen mit "jedem das seine". Ist in dem Fall quatsch. Bullshit. Hühnerscheisse.
Ich versuche wirklich immer, so viele Dinge, wie möglich, auf irgendeine Weise, nachzuvollziehen, eine Sache, zu verstehen, aber das, was ich gerade beschrieben habe, ist mir dann doch 'ne Nummer, zu hoch. Das ist irgendwo 'ne Sache, zwischen Himmel und Hölle, die man aber auch nicht zu verstehen braucht.
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Alt  02.05.2020, 09:19   # 24
wüstenwind
 
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wüstenwind ist offline
@Intoleranzistnichtok

Ich glaube hier haben einige echt einen Paragraphen Fetisch
Nur mit einem solchen haben Du und ich uns in einen solchen Thread rein verirrt
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Alt  02.05.2020, 08:22   # 23
Intoleranzistnichtok
Dreiloch AO Liebhaber
 
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Intoleranzistnichtok ist offline
Ich glaube hier haben einige echt einen Paragraphen Fetisch........ geht lieber wixen anstatt euer Leben mit sowas zu verschwenden.

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Danke von
Alt  02.05.2020, 06:36   # 22
maexxx
 
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maexxx ist offline
@wüstenwind

unabhängig davon

soweit ich informiert bin, sind die vom Bund oder Land Bayern verhängten "Betriebsschließungen" keine Tätigkeitsverbote im Sinne des Infektionsschutzgesetzes
somit entfällt auch die Grundlage auf Entschädigung gemäß §56 ifsg

dies betrifft Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler*innen - also auch Prostituierte


eine Quelle dazu habe ich gerade nicht zur Hand
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Alt  01.05.2020, 21:48   # 21
wüstenwind
 
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wüstenwind ist offline
@maexxx

Na ja - das mag zwar eindeutig sein was da steht - und ich bin kein Jurist. Aber das ist für mich nicht eindeutig im Hinblick auf eine Entschädigung von Prostituierten.

§ 31 Berufliches Tätigkeitsverbot
Die zuständige Behörde kann Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen. Satz 1 gilt auch für sonstige Personen, die Krankheitserreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht.

...

§ 56 Entschädigung
(1) Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld. Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider oder Ansteckungsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können. Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.
https://www.gesetze-im-internet.de/i...0BJNG001200310
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Alt  01.05.2020, 19:38   # 20
birne1000
 
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birne1000 ist offline
hydra berlin an zug !!!!!!!!

@maexx: ok du hast recht, der antrag müsst lauten: es wird festgestellt, dass die hure einem verbot der berufsausübung aufgrund der berliner covid-vo nach § 31, 32 ifsg unterliegt.(plus hilfsanträge) die zahlung der entschädigung selber muss falls nötig beim lg berlin eingeklagt werden.

@michael120: zitiergebot, was du dazu sagst, dürfte eher der herrschenden meinung entsprechen, daher dürfte das zitiergebot aller wahrscheinlichkeit nicht verletzt sein.

--------> aber unbestreitbar hat es jetzt hydra berlin in der hand, ob die puff demnächst oder erst in sehr ferner zukunft wieder aufmachen. wenn das vg berlin nach meiner vorstellung entscheidet, werden alle huren in deutschland selbige anträge stellen und man kann dann mit maske wieder im puff ficken.

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Alt  01.05.2020, 18:45   # 19
maexxx
 
Benutzerbild von maexxx
 
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Beiträge: 4.995


maexxx ist offline
das ist doch ziemlich eindeutig

Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld.

da steht nichts von "Berufsverbot" als Grundlage
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Alt  01.05.2020, 18:09   # 18
birne1000
 
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Beiträge: 111


birne1000 ist offline
@test54321:Fakt ist: Es gibt (zumindest in Bayern) im Moment (offiziell !!) kein generelles Verbot der Prostitution.......

------> du hast recht

aber die huren sollten sich nicht verarschen lassen und hydra sollte in berlin für eine hure aktiv werden und beim vg berlin eine einstweilige verfügung beantragen, dass festgestellt wird, dass diese hure einen berufsausübungsverbot nach § 31 ifsg unterliegt, (und nebenbei zugleich feststeht, anspruch auf entschädigung nach § 56 ifsg zu haben, über den falls nötig vor dem lg berlin zu verhandeln ist.) (warum zuerst berlin, weil dort das verbot in der covid-vo direkt drin steht und man toleranter ist)

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Alt  01.05.2020, 13:24   # 17
maik12353
 
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Beiträge: 359


maik12353 ist offline
Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten

https://www.gesetze-im-internet.de/ifsg/__56.html
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Alt  01.05.2020, 12:54   # 16
wüstenwind
 
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Beiträge: 3.781


wüstenwind ist offline
wie gesagt, alle huren sollten bei der zuständigen behörde nachfragen, ob ihre berufsausübung wegen covid-19 untersagt ist, damit sie es schriftlich haben.
Tja dann gib den Damen doch auch am besten noch den Tip wie sie die zuständige Behörde dazu bringen, schriftlich zu antworten. Und zwar in einem zeitlichen Rahmen, dass die schriftliche Antwort überhaupt etwas bringt.
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Alt  01.05.2020, 12:33   # 15
Kaiza
- 1312 -
 
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Mitglied seit 21.01.2018

Beiträge: 1.994


Kaiza ist offline
Ich bin eigentlich nur der Meinung, wer nicht einmal Gross- und Kleinschreibung auf die Kette bekommt (eine Sache die ich in der 2. Klasse schon ganz gut drauf hatte), der sollte hier nicht einen auf schlau machen und den Möchtegern-Juristen raushängen lassen.


#typendiedasforumnichtbraucht
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Alt  01.05.2020, 11:54   # 14
test54321
grantlnder Stänkerer
 
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Beiträge: 4.917


test54321 ist offline
Zitat von birne1000 Beitrag anzeigen

1. warum sind huren-hausbesuche nicht direkt verboten?

[...]
es werden in fast allen covid-verordnungen immer nur die puff-betriebsstätten verboten, weil dass keine entschädigungspflicht nach § 56 ifsg auslöst ?
Fakt ist: Es gibt (zumindest in Bayern) im Moment kein generelles Verbot der Prostitution.
Wer anderer Meinung ist, möge den entsprechenden offiziellen Verordnungstext hier mit Quellenangabe zitieren!
Was Polizisten in der Praxis tun oder Politiker im Fernsehen sagen, muss nicht unbedingt dem aktuellen Rechtsstand entsprechen.

Der Grund dürfte der o.g. sein. (das gilt im übrigen nicht nur für Prostitution sondern auch für andere Dienstleistungen, z.B. Friseure - deren Berufsausübung wurde ja auch nicht verboten, lediglich die Friseurläden mussten schließen)
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Danke von
Alt  01.05.2020, 10:00   # 13
Sabata
Butterfly Man
 
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Beiträge: 18.579


Sabata ist offline
Nix für ungut Intoleranzistnichtok .

das beste ist eben sich nicht erwischen zu lassen
Wer ist den da nun schlauer. Der Hobbyjurist oder der der meint er wird nicht erwischt?
__________________
"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
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Alt  01.05.2020, 09:39   # 12
Intoleranzistnichtok
Dreiloch AO Liebhaber
 
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Beiträge: 1.268


Intoleranzistnichtok ist offline
da sind sie wieder die schlauen Hobbyjuristen die in allen Foren zu finden sind.... die superschlauen die eine Digitale Revolution anzetteln wollen

Fakt ist im realen Leben setzen die Ordnungsbehörden daß durch was sie wollen da könnt ihr hier einen Käse schreiben aber das wird die nicht im geringsten interessieren und auch die Huren nicht die eine Strafe verpasst bekommen oder die Freier die erwischt werden

das beste ist eben sich nicht erwischen zu lassen alles andere dazu ist nur digitaler Bullshit

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