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Alt  09.03.2021, 02:15   # 1
dercooljunge
Na habt ihr mich vermisst
 
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dercooljunge ist offline
Thumbs down Prostitution von Minderjährigen: Taschengeld-Treffen auf Kleinanzeigen-Portalen

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Ich habe mir das Video angeschaut ist schon echt krass was für Leute unterwegs sind..

Schaut euch das mal an und sagt eure Meinung dazu


https://www.youtube.com/watch?v=ILD3kNrSetU




Zitat von Webmaster
WICHTIGER HINWEIS für alle und insbesondere jene Leute, die über Google und diesen Diskussionsthread neu zu uns gefunden haben:

Hier im LUSTHAUS-Forum geht es um einvernehmliche, sexuelle Erlebnisse mit privaten und professionellen Damen, allesamt mindestens 18 Jahre alt.

Wer hier Sex mit Minderjährigen sucht oder das auch nur andeutet wird gesperrt und seine Daten an die zuständigen Behörden weitergeleitet! Solche User und Inhalte sind hier absolut unerwünscht und verboten!

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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  17.03.2021, 12:28   # 87
francoise
 
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Beiträge: 476


francoise ist gerade online
Ja, wobei die Sache mit der "Nase" eben schon etwas wackelig ist. Wenn der Sachbearbeiter zum Beispiel Osteuropäerinnen oder Sintis für verdächtig hält, könnte es schon schwierig werden mit der Anmeldebescheinigung.

Achten muss man aber auch auf § 11 ProstSchG "Anordnungen gegenüber Prostituierten" mit weitgehenden Vollmachten in den Absätzen (3) und (4), und möglicherweise noch auf Landesgesetze.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass Prostituierte häufig weniger gut aufgestellt sind, wenn es um Rechtsmittel gegen solche behördliche Anordnungen geht. Der Grundton des ProstSchG ist paternalistisch: die Obrigkeit sorgt für Ordnung und weiß in ihrer Weisheit, was die Prostituierten machen sollten.

Ein Entzug der Anmeldebescheinigung ist nicht vorgesehen, was in diesem Kontext schon beinahe seltsam wirkt.
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Alt  17.03.2021, 11:54   # 86
test54321
grantlnder Stänkerer
 
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Beiträge: 4.917


test54321 ist offline
Super, dass es hier Leute mit Fachkompetenz gibt

Ich fasse zusammen:
Nach dem ProstSchG können die Behörden, obwohl vordergründig das Gegenteil behauptet wird, relativ wilkürlich ein faktisches Arbeitsverbot für DLs aussprechen.
Allerdings nur zum Zwecke ihres "Selbstschutzes", d.h. beim Verdacht von Zwang usw.
Nicht möglich (zumindest in der Theorie) hingegen ist es, einer DL den Beruf zu verbieten, weil sie z.B. "beharrlich" gegen SperrbezirksVO verstößt oder keine Steuern zahlt oder eben, weil dem Sachbearbeiter die Nase der DL nicht (mehr) gefällt.
Richtig?
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Alt  17.03.2021, 10:27   # 85
citruss
 
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Beiträge: 107


citruss ist offline
1. huren-pflichten in § 3-11 postschg: präventive verbote oder nachträgliche dauerschickane ??????

"Aber die Anmeldung ist keine "Willenserklärung" und schon gar nicht "einseitig". Das Anmeldeverfahren ist erst mit Ausstellung der Anmeldebescheinigung ordnungsgemäß abgeschlossen." so francoise

Ok interessant, ich machs kurz und geben isabella recht, dass das prostschg in § 3-11 einen stark stigmatisierenden charakter für die sexarbeiterin hat, den der gesetzgeber demnächst, aber unbedingt beheben sollte.

-------------->jetzt ist wichtig, was wir hurenböcke für Qualität Made in Germany = ProstschG machen können.

2. durchsetzung prostschg § 12 ff., wie schutzkonzepte und keine hohe mieten

jeder hurenbock könnte, falls er es noch nicht weis, die sexarbeiterinnen fragen, wie hoch ihre miete ist und ob es sonstige sicherheitsmängel gibt. mit diesen wissen, dass die vorgaben der § 12 ff. postschg nicht eingehalten werden kann sich jeder hurenbock an die zuständige behörde wenden und druck machen. so wie mieten von knapp 200 euro am tag bedeutet knapp 4 mal ficken, dann erst beginnt verdienst.

------------->da werden die behörden, wenn sie überhaupt reagieren nur müde lächeln. ok weis ich.

----------------->dann würde ich zur presse gehen. zb die frauen in den wohnwägen in gifhorn aus dem film lovemobil. wenn ich dann erfahre, dass eine der frauen angegriffen oder sogar ermordet wurde, würde ich unter verweis meiner alten schreiben strafanträge wegen fährlässiger tötung oder körperverletzung gegen die sachbearbeiter stellen und dies auch der presse mitteilen.

-------------------> dann könnte ich klagen auf informationszugang nach den informationsfreiheitsgesetzen des bundesland ob der behörde infos vorliegen, ob gegen die von einen selbst angezeigten mängel nach § 12 ff postschg eine abhilfe durchgeführt wurde. in jeden fall würde ich dass ergebnis der auskunftserteilung wieder der presse mitteilen oder die presse gleich zum gerichtstermin einladen.

--------------> denn gerade jetzt sollte die Qualität von Made in Germany bewiesen werden.

3. interessante gesetze lesen = schwed-stgb !!!!!!!!!!!!!

wer unbedingt gesetze lesen will soltte sich das schwedische strafgesetz anschauen. ich hab hier über den wichtigen § 2 I, II schwed-stgb berichtet, der dazu führt dass männer die hier in deutschland ins puff gehen, dafür in schweden bestraft werden können.

hier das schwed-stgb

government. se/492a92/contentassets/7a2dcae0787e465e9a2431554b5eab03/the-swedish-criminal-code.pdf


ach das schwedische-sexkaufverbot in § 10 in kapitel VI des teil2 von 1984 lautete ähnlich unseren § 182 II stgb:

A person who, by promising or giving recompense, obtains or tries to obtain casual sexual relations with someone under eighteen years of age, shall be sentenced for seduction of youthto a fine or imprisonment for at most six months. (Law 1984:399)
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Alt  17.03.2021, 09:20   # 84
francoise
 
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francoise ist gerade online
@LonelyJoe,
natürlich ist "Zuhälterei" längst verboten. Dein Einwand betrifft wohl die Frage der Definition, die eine lange Geschichte hat und ebenso eine lange Rechtsprechung. Die heutige Definition findet sich in der Tat im § 181a StGB und ist etwas komplexer.

@michael120,
Dein Einwand ist natürlich richtig, es handelt sich, wie die Gesetzesbegründung ausdrücklich betont, um einen Verwaltungsakt, der schriftlich begründet werden muss. Meine Kritik besteht darin, dass das Gesetz nicht viel dazu sagt und somit einen weiten Spielraum lässt. Naheliegend wäre eine Anlehnung an den "Legalitätsgrundsatz" des § 152 der Strafprozessordnung (StPO) gewesen, der von "zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten" für das Vorliegen einer Straftat spricht. Das ProstSchG ist da schwächer formuliert, mit dem Ergebnis, dass offener ist, was zu geschehen hat. Die StPO verpflichtet die Staatsanwaltschaft, tätig zu werden. Das ProstSchG ist da merkwürdigerweise unklar. Die Behörde wird nur verpflichtet, den Hurenpass zu verweigern, und (§ 9 ProstSchG) "Maßnahmen" zu veranlassen. Dafür muss es sich dann um "tatsächliche" Anhaltspunkte handeln, bei der Verweigerung des Hurenpasses reichen bloße "Anhaltspunkte".
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Alt  17.03.2021, 08:33   # 83
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
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LonelyJoe ist offline
Zwar sind Zuhälterei, ..... schon längst verboten,
nicht ganz richtig,
§ 181a StGB. ... 1 macht sich zunächst der Zuhälterei strafbar, wer eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet.
das Problem ist der Nachweis:
Also, d.h.: wenn jemand eine Frau beherbergt und beschützt, die der Prostitution nachgeht, ist alles fein. Man darf dafür auch eine Gebühr vereinbaren, die muss aber "verhältnismäßig" sein.
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Alt  17.03.2021, 02:52   # 82
michael120
 
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michael120 ist gerade online
Grundsätzlich Zustimmung. Mit einer kleinen Anmerkung/Einschränkung. Du schreibst:
Und dann steht man vor der Frage, was geschehen soll, wenn der Beamte des Ordnungsamts zu der subjektiven Meinung kommt, es liegt z. B. ein Fall von Ausbeutung und Zuhälterei vor.
Das suggeriert, als könne der Beamte je nach Wetterlage und Lust und Laune entscheiden. Ich schließe nicht aus, dass dies in der Praxis auch passiert. Genauso, wie ein Bauantrag abgelehnt wird, obwohl es keinen Grund dafür gibt. Das Gesetz gibt zwar dem Beamten die Entscheidungsbefugnis, verlangt aber für eine Verweigerung, dass tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person von Dritten durch Ausnutzung einer Zwangslage, ihrer Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit zur Prostitution veranlasst wird oder werden soll oder diese Person von Dritten ausgebeutet wird oder werden soll. Die reine subjektive Meinung des Beamten ist egal, wenn sie nicht durch tatsächliche (objektiv) vorliegende Anhaltspunkte gedeckt ist. Die Idee dahinter ist vielleicht gar nicht verkehrt. Problematisch daran ist vermutlich die Umsetzung, weil der Beamte vor Ort gar keine richtigen Möglichkeiten hat, das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte zu überprüfen/beurteilen oder es ihm im Zweifelsfall einfach egal ist.
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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Alt  17.03.2021, 01:48   # 81
francoise
 
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francoise ist gerade online
Zitat von test54321
Wenn schon drinsteht, "Prostitution selbst bleibt weiterhin erlaubnisfrei", was würde denn passieren, wenn eine DL nach erfolgter "einseitiger Anmeldung" (ggf. unter Zeugen), aber ohne Anmeldebescheinigung ihrer Tätigkeit nachgeht?
In der Tat ist dieser Punkt am ProstSchG mit Recht kritisiert worden: das Gesetz eiert hier herum. Um es einmal aus der Sicht der Gesetzgeber zu sehen: man will die Prostitution nicht ausdrücklich verbieten, weil dies möglicherweise grundgesetzwidrig ist. Zwar sind Zuhälterei, Gewalt gegen Frauen usw. schon längst verboten, aber man glaubt, dass diese strafrechtlichen Vorkehrungen keine ausreichenden Möglichkeiten für die Ordnungskräfte bieten, um die Frauen zu schützen. Durch eine Anmeldepflicht (sowie durch die Erlaubnispflicht usw. für die Betreiber von Prostitutionsstätten) sollen den Behörden zusätzlicher Einblick und zusätzliche Überwachungsmöglichkeiten verschafft werden. Das ist die Grundidee des ProstSchG.

Das Gesetz hat aber ein weiteres Kapitel, nämlich wenn es um vermeintliche tatsächliche Behebung von Missständen geht. Da kommen zunächst die skurrilen Vorschriften wie die Vorhaltepflicht für Gleitmittel her, oder das Verbot für Prostituierte, z. B. im Laufhaus zu übernachten. Und dann steht man vor der Frage, was geschehen soll, wenn der Beamte des Ordnungsamts zu der subjektiven Meinung kommt, es liegt z. B. ein Fall von Ausbeutung und Zuhälterei vor. Für diesen Fall sieht das Gesetz konkret nur vor, dass die Anmeldebescheinigung durch Verwaltungsakt (mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung) zu verweigern ist. Danach wird das Gesetz sehr nebulös, indem es sagt, dass die Behörde die "zum Schutz der Person erforderlichen Maßnahmen" zu treffen hat.

Hier ist der Begründungstext heranzuziehen, nicht, um zusätzliche Einschränkungsregelungen zu finden (diese müssten im Gesetzestext selbst stehen), sondern um die Bedeutung der Verweigerung der Anmeldebescheinigung einzuordnen. Es wird dort nämlich auf den Schutzzweck und dessen überragenden Rang abgehoben. Daraus ist zu entnehmen, dass "keine Anmeldebescheinigung bekommen" in der Wirkung bedeutet "keine Prostitutionstätigkeit", oder anders: Arbeitsverbot, und zwar aus Schutzgründen für die Prostituierten. Die "Anmeldung" ist also keinesfalls zu verstehen als eine einseitige Unterrichtung der Behörde "ich will jetzt als Prostituierte arbeiten", sondern stellt ein behördliches Verfahren, faktisch mit Prüfungscharakter und abzuschließen mit einem Verwaltungsakt der Behörde dar. Die Eingangsfrage ist also so zu beantworten, dass eine Person, die nach "einseitiger Anmeldung" keinen Hurenpass erhalten hat und trotzdem arbeitet, gemäß § 33 ProstSchG eine Ordnungswidrigkeit begeht.

Zu kritisieren ist daran zweierlei: einmal, dass es sich um eine sehr schwammige, auf subjektive Eindrücke des Behördenmitarbeiters beruhende Ermessensentscheidung handelt. Dies drückt sich in den im Anmeldeverfahren sogenannten "Beratungsgesprächen" aus, in denen die Behördenmitarbeiter die Kandidatinnen zu ihren Hintergründen ausforschen und diese wiederum sich bemühen, so zu antworten, dass die Person auf der anderen Seite des Tisches nicht auf irgendwelche Gedanken kommt. Zum anderen bietet das Gesetz nichts Konkretes für den Fall, dass sich im "Beratungsgespräch" zeigt, dass eine wirkliche Notlage vorliegt, zum Beispiel, indem eine Frau um Hilfe bittet. Das ProstSchG hat in diesem Fall keine Antworten, was denn dann konkret geschehen soll, es verpflichtet zum Beispiel die Behörde nicht, ein Zeugenschutzprogramm vorzuhalten, oder Untersuchungshaft für hinreichend verdächtige Zuhälter zwingend vorzuschreiben.

Sorry, ich habe etwas länger geschrieben. Hoffentlich habe ich @nice&dirty nicht wieder pseudointellektuell überfordert
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Alt  16.03.2021, 21:30   # 80
mupfel
Nackt- und Warmduscher
 
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mupfel ist offline
francoise / isi
eigentlich gings mir nur um die schwarzarbeit
aber bin ich wohl mal wieder abgeschweift, iss halt so im alter, aufmerksamkeitsspanne und so
alles andere vor allem das mit den komplizierten fremdwörtern stig....... usw
übersteigt doch mein geistiges fassungsvermögen als "einfacher bürger"
zum schluss sei bemerkt, mir iss ne ehrliche hure am arsch lieber als ein verlogener politiker im gesicht
__________________
"Diskutiere nie mit jemandem dessen Fernseher größer ist als sein Bücherregal" Emilia Clarke
Lieber stehend Sterben als kniend Leben / Glaube wenig, Hinterfrage alles, Denke selbst.
"Das habe ich noch nie vorher versucht, also bin ich mir völlig sicher, dass ich es schaffe!" Pippi Langstrumpf
Stirb mit Erinnerungen nicht mit Träumen
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Alt  16.03.2021, 17:51   # 79
LonelyJoe
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LonelyJoe ist offline
sonst,...vergessen wir doch den ganzen Kram.
Gehen wir einfach davon aus, dass das Mädel zum Vögeln alt genug ist und es einmalig ist.
Dann lassen wir uns zusichern, dass es keine Zwangslage ist, sie es nur aus Geilheit macht bzw. um Erfahrungen zu sammeln und das Geld gar nicht braucht, sie es auch nicht als Bezahlung sieht, sondern es ihr nur einen zusätzlichen Kick gibt.
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Alt  16.03.2021, 17:00   # 78
test54321
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test54321 ist offline
Interessant ist, dass in Bundestagsdrucksache 18/8556 unter "B. Lösung" wörtlich zu lesen ist:

Die Ausübung der Prostitution selbst bleibt weiterhin erlaubnisfrei, Prostituierte müssen ihre Tätigkeit jedoch anmelden.
Eine weitergehende Einschränkung im Sinne einer Verweigerung der Erlaubnis, der Prostitution nachzugehen, vermag ich aus der Begründung nicht herauszulesen, abgesehen von der auch im Gesetzestext so formulierten Verweigerung der Anmeldebescheinigung:

Verweigerung der Anmeldebescheinigung u. a., wenn Personen erkennbar als Heranwachsende durch
Dritte zur Prostitution gebracht werden sollen oder wenn sie durch Ausnutzung einer Zwangslage, ihrer
Hilflosigkeit in einem fremden Land, oder ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit zur
Prostitution gebracht oder diese Personen von Dritten ausgebeutet werden sollen.
Wenn schon drinsteht, "Prostitution selbst bleibt weiterhin erlaubnisfrei", was würde denn passieren, wenn eine DL nach erfolgter "einseitiger Anmeldung" (ggf. unter Zeugen), aber ohne Anmeldebescheinigung ihrer Tätigkeit nachgeht?

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Alt  16.03.2021, 16:04   # 77
francoise
 
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francoise ist gerade online
Die "Hobbyjuristen" sind ja schon ganz schön weit gekommen.

Aber die Anmeldung ist keine "Willenserklärung" und schon gar nicht "einseitig". Das Anmeldeverfahren ist erst mit Ausstellung der Anmeldebescheinigung ordnungsgemäß abgeschlossen. Das ProstSchG vermeidet die klare Aussage, dass in der Wirkung die Ausübung der Prostitution untersagt wird, wenn die Voraussetzungen nach § (2) ProstSchG festgestellt werden, aber das Gesetz ist dazu klar genug. Man muss dazu auch die Gesetzesbegründung lesen, die im Anhang zur Bundestagsdrucksache 18/8556, S. 32ff. beigefügt ist.

Die Verweigerung der Anmeldebescheinigung ist ein Verwaltungsakt, gegen den Rechtsmittel zulässig sind (siehe auch S. 66 der BT-Drucksache). Das wird in der Praxis wohl eher selten vorkommen.

Zu beachten ist überdies § 9 ProstSchG, der euphemistisch "Maßnahmen bei Beratungsbedarf" überschrieben ist. Danach (siehe auch BT-Drucksache) ist die Behörde in den dort genannten Fällen verpflichtet ist, nicht nur die Anmeldebescheinigung nicht zu erteilen (und damit legale Prostitution unmöglich zu machen), sondern darüber hinaus "die zum Schutz der Person erforderlichen Maßnahmen" (welche auf S. 72ff. grob skizziert werden) zu ergreifen.

Ich muss zugeben, dass viele Befürchtungen gegen das Gesetz tatsächlich nicht eingetreten sind. Freilich waren auch einige Erwartungen übertrieben und haben sich auch nicht erfüllt. Der Beginn der Umsetzung war sehr holperig, eigentlich schon ein Skandal, aber mittlerweile scheint es sich bei den Behörden eingespielt zu haben. Aber wenn man sieht, wie immer wieder das "nordische Modell" der Freierbestrafung ins Gespräch gebracht wird, muss man sagen, dass in diesem vergleich das ProstschG noch die bessere, geradezu liberale Lösung ist.
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Alt  16.03.2021, 12:21   # 76
test54321
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test54321 ist offline
Zitat von LonelyJoe Beitrag anzeigen
Was soll der Quatsch.
1+2: Sie bekommt nach der Anmeldung einen Hurenpass, wenn nichts dagegen spricht, damit ist sie angemeldet.
3+4: Den muss sie mitführen. Hat sie keinen, begeht sie eine Ordnungswidrigkeit, weil sie sich hätte anmelden müssen. Sie begeht auch eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie den Hurenpass nicht mitführt.
Das eine hebelt das andere nicht aus. Genau genommen begeht sie 2 Ordnungswidrigkeiten. A) keine Anmeldung, b) keine Pass mitgeführt
Wenn sie dann ganz viel Glück hat, wird er ihr bei der Anmeldung nach Aufforderung sogar verweigert.
Das ist kein Quatsch.
Lies doch mal das Gesetz!
Das Nicht-Mitführen ist keine OWi.
Die Anmeldung kann IMHO nicht verweigert werden, nur die Bescheinigung. Ja, das ist Wortklauberei, aber so steht's nunmal drin.
Abgesehen davon steht auch nichts im Gesetz, dass die Anmeldung verweigert werden könnte, weil die DL mal "unartig" war.
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Alt  16.03.2021, 12:16   # 75
test54321
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test54321 ist offline
Zitat von LonelyJoe Beitrag anzeigen
das hast du dir ja schön die Regierungsmeinung zu deiner eigenen gemacht.
Ich habe nie einen Hehl daraus gemacht, dass ich das ProstSchG gar nicht so schlecht finde.

Zitat von LonelyJoe Beitrag anzeigen
Alle Stellen, die sich mit den Frauen über Jahre intensiv beschäftigen haben ganz klar gesagt, dass es unrealistisch ist, diese Ziele zu erreichen. Zwangsprostituierte stehen unter Zwang. Glaubst du wirklich jemand der unter Zwang steht, öffnet sich einer unbekannten Person einer Behörde und erklärt dieser was sie für ein Problem hat ? Die Realität ist, sowas dauert viele Jahre. Da muss man sich Vertrauen erwerben.
Mindestens einen Falle kenne ich, wo das geklappt hat.

In München war es schon lange vor dem ProstSchG Usus, dass die Sitte die Puffs regelmäßig besucht und neue Damen über die Gesetzeslage belehrt und das Ganze mittels Formblatt dokumentiert inkl. einer mehr oder weniger freiwilligen Registrierung der DL. So wie ich das wahrgenommen habe, entwickelt sich da durchaus ein gewisses Vertrauensverhältnis zwischen den LKA-Beamten und den DL über die Zeit, man kennt sich halt.

Die Zwangsprostituierten, die sich ihrer Lage entweder noch nicht gegenwärtig sind (Loverboy-Masche!) oder aus Angst noch nicht den Entschluss gefasst haben etwas daran zu ändern, erreicht man dadurch kaum, das ist völlig klar.
Aber diejenigen, die da herauswollen, denen hilft das sehr wohl!
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Alt  16.03.2021, 12:10   # 74
LonelyJoe
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LonelyJoe ist offline
1. Prostituierte sind verpflichtet, sich anzumelden. Das ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Annahme bedarf. (oder?)
2. Mit der Abgabe dieser Willenserklärung hat sich die Prostituierte angemeldet und darf IMHO der Prostitution nachgehen - egal ob sie eine Bestätigung dieser Anmeldung bekommen hat oder nicht!
3. Bei der Ausübung der Prostitution hat sie aber die Anmeldebescheinigung mitzuführen.
4. Ordnungswidrig handelt jedoch nur, wer der Prostitution ohne Anmeldung nachgeht. Keine Anmeldebescheinigung zu besitzen oder mitzuführen ist keine OWi.
Was soll der Quatsch.
1+2: Sie bekommt nach der Anmeldung einen Hurenpass, wenn nichts dagegen spricht, damit ist sie angemeldet.
3+4: Den muss sie mitführen. Hat sie keinen, begeht sie eine Ordnungswidrigkeit, weil sie sich hätte anmelden müssen. Sie begeht auch eine Ordnungswidrigkeit, wenn sie den Hurenpass nicht mitführt.
Das eine hebelt das andere nicht aus. Genau genommen begeht sie 2 Ordnungswidrigkeiten. A) keine Anmeldung, b) keine Pass mitgeführt
Wenn sie dann ganz viel Glück hat, wird er ihr bei der Anmeldung nach Aufforderung sogar verweigert.
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Alt  16.03.2021, 12:03   # 73
test54321
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test54321 ist offline
Zitat von francoise Beitrag anzeigen
Die "Anmeldepflicht" ist eine getarnte Erlaubnispflicht. Nach § 5 ProstSchG ist die Ausstellung der Anmeldebescheinigung nach subjektiver Entscheidung des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin zu verweigern. Das ist härter als zum Beispiel im Metzgerhandwerk, wo man eine einigermaßen objektivierbare Prüfung besteht oder auch nicht.
Naja, jein.
In welchen Fällen die Bescheinigung zu verweigern ist, steht da schon klipp und klar drin:

(2) Die Anmeldebescheinigung darf nicht erteilt werden, wenn

1. die nach § 4 erforderlichen Angaben und Nachweise nicht vorliegen,
2. die Person unter 18 Jahre alt ist,
3. die Person als werdende Mutter bei der Anmeldung in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung steht,
4. die Person unter 21 Jahre alt ist und tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie durch Dritte zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution veranlasst wird oder werden soll, oder
5. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person von Dritten durch Ausnutzung einer Zwangslage, ihrer Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit zur Prostitution veranlasst wird oder werden soll oder diese Person von Dritten ausgebeutet wird oder werden soll.
Wenn man den Wortlaut genau liest (da kommt jetzt wieder der Hobbyjurist in mir durch ), stellt man fest:

1. Prostituierte sind verpflichtet, sich anzumelden. Das ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Annahme bedarf. (oder?)
2. Mit der Abgabe dieser Willenserklärung hat sich die Prostituierte angemeldet und darf IMHO der Prostitution nachgehen - egal ob sie eine Bestätigung dieser Anmeldung bekommen hat oder nicht!
3. Bei der Ausübung der Prostitution hat sie aber die Anmeldebescheinigung mitzuführen.
4. Ordnungswidrig handelt jedoch nur, wer der Prostitution ohne Anmeldung nachgeht. Keine Anmeldebescheinigung zu besitzen oder mitzuführen ist keine OWi.

Daraus resultiert IMHO, dass man zwar als Prostituierte sich anmelden muss, aber auf die entsprechende Bescheinigung pfeifen kann.
Problem ist nur, dass man die erfolgte Anmeldung ohne die Anmeldebescheinigung nur schwer belegen kann.

Du hast schon Recht: Es ist zwar eine Anmeldung, aber de facto kann sie verweigert werden. Und zwar nicht nur wegen Formfehlern, sondern relativ willkürlich ("...tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen...").
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Danke von
Alt  16.03.2021, 12:03   # 72
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
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LonelyJoe ist offline
Zitat von test54321
Ich meine diese Registrierung dient dazu, einen Überblick über das Gewerbe zu bekommen, Kontrollen zu vereinfachen und direkten persönlichen Kontakt zur DL zu bekommen (soweit ich weiß werden im persönlichen Gespräch bei Registrierung und/oder Gesundheitsberatung auch Fragen gestellt um ggf. Hinweise auf eventuelle Zwangsprostitution zu bekommen) - und nicht als Repressalie gegenüber der DL.
das hast du dir ja schön die Regierungsmeinung zu deiner eigenen gemacht.
Alle Stellen, die sich mit den Frauen über Jahre intensiv beschäftigen haben ganz klar gesagt, dass es unrealistisch ist, diese Ziele zu erreichen. Zwangsprostituierte stehen unter Zwang. Glaubst du wirklich jemand der unter Zwang steht, öffnet sich einer unbekannten Person einer Behörde und erklärt dieser was sie für ein Problem hat ? Die Realität ist, sowas dauert viele Jahre. Da muss man sich Vertrauen erwerben.
Gerade Personen aus Osteuropa habe sowieso wenig Vertrauen in Behörden, d.h. Vergiss den Kram

Gesundheitsberatung einer Frau anbieten, die siesen Job ein paar Jahre macht ist Quaggelkram.
Die Mädels wissen genau was gesund oder ungesund ist. Auch das Thema Ficken ohne Gummi ist ungesund, trotzdem machen es viele, ist eine Geldfrage und wird nach "subjektiver Einschätzung" angeboten oder einfach gemacht.
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Danke von
Alt  16.03.2021, 10:15   # 71
E.B.
Dipl. Eremit (erem.)
 
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E.B. ist offline
Mit 54 und 364 Tagen noch o.k.
Kommt drauf an, ob es ein Schaltjahr ist
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Alt  16.03.2021, 10:13   # 70
E.B.
Dipl. Eremit (erem.)
 
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E.B. ist offline
Nach § 5 ProstSchG ist die Ausstellung der Anmeldebescheinigung nach subjektiver Entscheidung des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin zu verweigern.
Und dann fährt die SDL in eine andere Gemeinde eines anderen Landkreises eines anderen Bundeslandes und lässt sich die Bescheinigung halt da ausstellen, so wie früher viele in Ilmenau fertig studiert haben oder mancher seinen Doktortitel in Tschechien fabriziert...

Metzger währen froh, wenn es so einfach ginge.
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Danke von
Alt  16.03.2021, 09:55   # 69
francoise
 
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Beiträge: 476


francoise ist gerade online
Einige Anmerkungen:

Zitat von mupfel
jedes gewerbe muss angemeldet werden, in vielen handwerken ist immer noch der befähigungsnachweis zu erbringen, zb meisterbrief, egal ob friseur, kosmetik, heizung wasser scheiße, bäcker metzger und was weiß ich noch alles, ohne genehmigung geht gar nix. und am ende taucht noch n zipfel von der berufsgenossenschaft auf um die betriebsstätten zu kontrollieren. wo ist jetzt der unterschied zur prostitution?
und wer sagt, dass es im handwerk zb keinen ausweis gibt?
Der Unterschied ist, dass im Handwerk ein Befähigungsnachweis gefordert wird. Es geht also darum, den Konsumenten vor mangelhafter Arbeit zu schützen. Dem ProstSchG geht es hingegen nicht um den Konsumenten. Es geht um Bevormundung, Überwachung und Aufsicht, und natürlich Abgreifen der Steuer.

Zitat von test54321
Das geht IMHO nicht. Für die Ausübung der Prostitution ist anmeldepflichtig, nicht erlaubnispflichtig. (für Bordellbetreiber wiederum gilt eine Erlaubnispflicht).
Die Anmeldung (sprich der Hurenpass) kann also von der Behörde gar nicht verweigert werden (sobald die verpflichtende Gesundheitsberatung stattgefunden hat).
Die "Anmeldepflicht" ist eine getarnte Erlaubnispflicht. Nach § 5 ProstSchG ist die Ausstellung der Anmeldebescheinigung nach subjektiver Entscheidung des Sachbearbeiters oder der Sachbearbeiterin zu verweigern. Das ist härter als zum Beispiel im Metzgerhandwerk, wo man eine einigermaßen objektivierbare Prüfung besteht oder auch nicht.
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Alt  16.03.2021, 08:31   # 68
Leo Weil
 
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Leo Weil ist offline
Thumbs down Ich mache mir die Welt wie Sie mir passt, oder was.

Stigmatisierung, Prostitution kann nie ein Beruf wie jeder andere werde.
Solange es Zwangsprostitution und die damit Teilweise verbundene Kriminalität gibt.
Leider kann man sich nicht aussuchen ob die Gesellschaft eine Tätigkeit gut heist oder Stigmatisiert.
So ist das Leben und wir alle sind Teil dieser Beurteilung und wenn die USA etwas dagegen hat ist nicht die USA schuld an deinem Gelderwerb.
Soziale Verachtung und Anfeindungen bekommen auch, Harz4, Obdachlose, Alleinerziehende, Polizisten, Flüchtlinge und sogar Pflegekräfte und Putzfrauen.

Eine scheinheilige Wert Gesellschaft.

Ich mache mir die Welt wie Sie mir passt, oder was.
Und Vorsicht, jeder hat seine Meinung!!
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Fazit: Hast du scheisse auf der Spitze, war es die Falsche Ritze
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Alt  16.03.2021, 02:15   # 67
wüstenwind
 
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@Leo Weil

Wer sagt den, das man mit über 55 Jahren noch Paysex haben darf, das ist doch Pervers und Ekelhaft für eine Frau oder Mann.
Erzähl mehr...
Mit 54 und 364 Tagen noch o.k. und mit einem Tag mehr "pervers und ekelhaft"?
Oder ist das ein gleitender Prozess? Falls ja, mit wieviel Jahren beginnt der?

Oder beziehst Du Dich darauf, dass die eine Seite unter 18 und die andere Seite 55 oder älter ist?
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Alt  15.03.2021, 23:10   # 66
Isabella (Isi)
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mupfel 15.03.2021, 10:58 # 64

wozu die aufregung?
jedes gewerbe muss angemeldet werden, in vielen handwerken ist immer noch der befähigungsnachweis zu erbringen, zb meisterbrief, egal ob friseur, kosmetik, heizung wasser scheiße, bäcker metzger und was weiß ich noch alles, ohne genehmigung geht gar nix. und am ende taucht noch n zipfel von der berufsgenossenschaft auf um die betriebsstätten zu kontrollieren. wo ist jetzt der unterschied zur prostitution?
Der größte Unterschied ist die Stigmatisierung! In keinem anderen Beruf mit Meisterbrief o.ä. wird man so dermaßen verurteilt. Habt ihr schon einmal gehört, dass Friseuren, Kosmetikerin, HLS- Meistern, Bäckern, Metzgern, Gastronomen oder wem auch immer aufgrund der Berufsausübung Einreisen in die USA verwehrt wurden? Ich nicht ... hingegen sind aber schon mehrere SDL's, die PRIVAT in die USA einreisen wollten, direkt wieder zurückgeschickt worden, Einreise aufgrund des Jobs verweigert.

Was hat man in vorgenannten Berufen zu verlieren, wenn jeder Hans und Franz weiß, womit man sein Geld verdient? Nichts.

Frau in diesem Gewerbe hingegen schon! Die soziale Verachtung bis hin zu Anfeindungen sind leider keine Seltenheit.
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Alt  15.03.2021, 22:54   # 65
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test54321 15.03.2021, 09:43 # 63

Ich meine diese Registrierung dient dazu, einen Überblick über das Gewerbe zu bekommen, Kontrollen zu vereinfachen und direkten persönlichen Kontakt zur DL zu bekommen (soweit ich weiß werden im persönlichen Gespräch bei Registrierung und/oder Gesundheitsberatung auch Fragen gestellt um ggf. Hinweise auf eventuelle Zwangsprostitution zu bekommen) - und nicht als Repressalie gegenüber der DL.
Natürlich soll der Hurenpass den Behörden einen leichteren Überblick verschaffen, Steuersünder schneller ausfindig gemacht werden. Denn mit dem Hurenpass erfolgt ja automatisch die Meldung ans Finanzamt.

Richtig ist auch, dass persönliche Gespräche angeboten werden. Aber hier in Hamburg war es leider ein all zu häufiges Bild, dass die Loddels mehrere Frauen gleichzeitig zum Termin gebracht und auch im Wartezimmer gewartet haben. Was glaubt ihr wohl, wie viele Frauen da den Mund aufmachen, wenn sie vorher eingeschüchtert werden und der Kerl nur durch 2 leichte Türen getrennt ist? Der versprochene Schutz ist in meinen Augen dadurch einfach nicht gegeben.

Sonja Schulz hatte damals einen tollen Blog zu diesem Thema bei Kaufmich geschrieben. Leider kann ich weder den Blog noch ihr Profil finden.
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Alt  15.03.2021, 11:58   # 64
mupfel
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Talking

wozu die aufregung?
jedes gewerbe muss angemeldet werden, in vielen handwerken ist immer noch der befähigungsnachweis zu erbringen, zb meisterbrief, egal ob friseur, kosmetik, heizung wasser scheiße, bäcker metzger und was weiß ich noch alles, ohne genehmigung geht gar nix. und am ende taucht noch n zipfel von der berufsgenossenschaft auf um die betriebsstätten zu kontrollieren. wo ist jetzt der unterschied zur prostitution?
und wer sagt, dass es im handwerk zb keinen ausweis gibt?
das nennt sich handwerkerkarte, und auch dazu mußt du bei der gemeinde und bei der kammer, je nach gewerbe auch ihk vorreiten, und mit einem mehr oder weniger befähigten sachbearbeiter reden.

und das gejammer wegen schwarzarbeit betrifft auch sämtliche anderen branchen,
nicht hur huren arbeiten schwarz egal ob minderjährig oder nicht, es gibt auch genug kleinanzeigen von alleskönnenden handwerkern auf den einschlägigen portalen die für wenig oder auch viel geld viel scheiße bauen, garantiert am fiskus vorbei

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Alt  15.03.2021, 10:43   # 63
test54321
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test54321 ist offline
Zitat von LonelyJoe Beitrag anzeigen
Und 18 Jährige dürfen in diese Land für Geld ficken, mit wem sie wollen oder nicht. Trotzdem müssen sie alle 6 Monate zum Amt um feststellen zu lassen, damit die dann dort entscheiden, ob das noch ok ist oder nicht. Als ob diejenigen, die dann dort sitzen, irgendwelche besonderen Kompetenzen dafür hätten. Und wenn sie Pech haben, wird Ihnen die Erlaubnis zu ficken mit wem sie wollen aberkannt. Das ist doch reine Willkür und sowas muss endlich aufhören.
Das geht IMHO nicht. Für die Ausübung der Prostitution ist anmeldepflichtig, nicht erlaubnispflichtig. (für Bordellbetreiber wiederum gilt eine Erlaubnispflicht).
Die Anmeldung (sprich der Hurenpass) kann also von der Behörde gar nicht verweigert werden (sobald die verpflichtende Gesundheitsberatung stattgefunden hat).

Ich meine diese Registrierung dient dazu, einen Überblick über das Gewerbe zu bekommen, Kontrollen zu vereinfachen und direkten persönlichen Kontakt zur DL zu bekommen (soweit ich weiß werden im persönlichen Gespräch bei Registrierung und/oder Gesundheitsberatung auch Fragen gestellt um ggf. Hinweise auf eventuelle Zwangsprostitution zu bekommen) - und nicht als Repressalie gegenüber der DL.

Mir ist kein Fall bekannt, in dem einer DL verboten wurde ihrem Geschäft nachzugehen.
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