Auf die Frage nach Lockerungen, kann ich nur sagen. Wärt ihr mal öfter zur Wahl gegangen und hätte mal eine vernünftige Landesregierung gewählt. Aber sich das Bürgerrecht rausnehmen nicht zur Wahl zu gehen und hinterher motzen. Vieleicht wäre die Dame nicht in Regierung od. würde sich anders Verhalten, wen der Druck größer wäre.
Also ich hoffe das bei Euch bald alles wieder erlaubt wird.
"What? Auf die Frage nach Lockerungen hinsichtlich der Prostitution kommt eine Aussage über das bereits zuvor ausführlich besprochene Thema Betriebs- und Weihnachtsfeiern? Wie Kackedreist kann man denn sein? Auch weil sie es komplett verweigert das Wort Prostitution auch nur in den Mund zu nehmen - "mögliche weitere Entscheidungen" nennt sie es.
Und damit war das Thema dann gegessen. Warum haben wir in MV keinen Thilo Jung sitzen? Der hätte Schwesig aber mal sowas von "genervt" und ihr eine echte Antwort abverlangt."
Tolles Mädel ??? 😖😷🤮- total underfuckt- unglücklich- unterbelichtet 🤬-deshalb so missgünstig und bösartig- aber vielleicht "surft" die hier auch🙈- Glückwunsch an die betreffenden Länder.👌🙏
Wo bleibt Mecklenburg/Vorpimpern?
Unsere MP'in ist schon ein tolles "Mädel". Aber warum kann ich die eigentlich nicht leiden?
Vielleicht?....weil die Frau missgünstig ist?.......und anderen Menschen das Vergnügen nicht gönnt..?
Tsss......
Die Frage ist, wo die legislative Legitimation für so ein Verbot sein soll.
Die Verordnungen werden aufgrund der Ermächtigung im IfSG, §32 erlassen.
Verordnungen müssen Bezug nehmen auf das Gesetz, aufgrund dessen sie erlassen werden (weil man das beim neuen STVO-Bußgeldkatalog versäumt hat, ist dieser nichtig!) und das tut die Verordnung auch:
Aufgrund des § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, verordnet die Landesregierung:
Im §32 IfSG steht konkret, welche Grundrechte eingeschränkt werden dürfen, nämlich:
Zitat von IfSG
§ 32 Erlass von Rechtsverordnungen
Die Landesregierungen werden ermächtigt, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf andere Stellen übertragen. Die Grundrechte der Freiheit der Person (Artikel 2 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz), der Freizügigkeit (Artikel 11 Abs. 1 Grundgesetz), der Versammlungsfreiheit (Artikel 8 Grundgesetz), der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 Abs. 1 Grundgesetz) und des Brief- und Postgeheimnisses (Artikel 10 Grundgesetz) können insoweit eingeschränkt werden.
Artikel 12 (Berufsfreiheit) ist nicht erwähnt:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
Das IfSG sagt:
§ 31 Berufliches Tätigkeitsverbot
Die zuständige Behörde kann Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern die Ausübung bestimmter beruflicher Tätigkeiten ganz oder teilweise untersagen. Satz 1 gilt auch für sonstige Personen, die Krankheitserreger so in oder an sich tragen, dass im Einzelfall die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht.
Die Berufsausübung darf also einzelnen, bestimmten Personen ("Kranken, Krankheitsverdächtigen, Ansteckungsverdächtigen und Ausscheidern") untersagt werden. NICHT jedoch pauschal einem ganzen Berufsstand.
Ein allgemeines Verbot der Prostitution aufgrund der Corona-Pandemie ist daher meines Erachtens grundrechtswidrig und nicht vom IfSG gedeckt.
Ich nehme an, dass aus genau diesem Grund in den meisten Bundesländern lediglich "Bordellbetriebe" zu schließen sind, nicht jedoch Prostitution als Ganzes verboten wurde.
Hier wäre eine Verfassungsbeschwerde interessant! Freiwillige Juristen vor!
Ich sehe das ganz klar als Gegenreaktion des Landes-MV auf das schweriner Gerichtsurteil, welches eine SDL-Kollegin erstritt. Daher spart man sich das Berufungsverfahren.
Jeder sollte dies ganz klar als Zeichen sehen, wie assozial der Staat das Gewerbe pressiert und null Chancen auf wirtschaftliches Überleben der Branche fokussiert. Alternativen werden nicht angeboten- man macht, ausgenommen der tatsächlich kriminelle Strukturen, eine ganze Branche zum Sozialfall.
Macht man das mit anderen Branchen tun, wird sofort auf "seid solidarisch" gesetzt.
Mit der neuen Corona-Verordnung, die am 10. Juli 2020 in Kraft tritt, ist Prostitution in Mecklenburg-Vorpommern bis auf Weiteres komplett verboten.
"§2 (30) Prostitution ist untersagt. Das Prostitutionsgewerbe ist für den Publikumsverkehr geschlossen."
С новия регламент за Корона, който ще влезе в сила на 10 юли 2020 г., проституцията е напълно забранена в Мекленбург-Западна Померания до по-нататъшно уведомление.
"§2 (30) проституцията е забранена. Проституцията е затворена за обществото."
Odată cu noul Regulament Corona, care va intra în vigoare la 10 iulie 2020, prostituția este complet interzisă în Mecklenburg-Pomerania Occidentală până la o nouă notificare.
"Articolul 2 (30) prostituția este interzisă. Industria prostituției este închisă publicului."
Az új Corona-rendelettel, amely 2020. július 10-én lép hatályba, a prostitúció további értesítésig teljesen megengedett Mecklenburg-Pomeránia-ban.
"A 2. § (30) bekezdése szerint tilos a prostitúció. A prostitúciós ipar zárt a nyilvánosság előtt."
Hallo,
Nach einer langen Durststrecke füllen sich hier die Zimmer wieder. Die Ersten, die aufgetaucht sind, waren altbekannte AZF aber nach und nach kommen immer mehr zurück. Angebotene Leistungen sind in der Regel nach Absrache und werden von den Mädels auch nicht am Telefon konkreter gemacht, müssen also vor Ort abgesprochen werden (war zumindest bei mir so).
Euch allen wieder viel Spaß
Ps. Soviele user hier haben stammfrauen und sagen nicht zu den thema. Wird zeit das hier mit denn gannzen schrott was hier die leute abgezockt hat und immer noch anscheinend mehr Privileg hat als die stamnfrauen entlich ein riegel gesetzt wird. Wenn nicht jetzt wann dann
In corona Zeiten ist wahrscheinlich immer noch möglich in MV die Anordnung der Gesundheitsämter und ordnungsamt er zu umgehen. Während alteingesessene Frauen welche Steuern in MV bezahlen zu Hause sitzen können sogenannte schwarze Schafe schon wieder arbeiten. Da stellt sich mir dir Frage wie wird hier in MV eigentlich kontrolliert viele Grüße an alle ordnungsamter und Gesundheitsämter. Wer da was schlimmes dabei denkt.....
@ peter4 bei mir kommt eine Fehlermeldung wenn ich den Link aufrufe. "Diese Seite gibt es nicht mehr.
Bitte überprüfe den ursprünglichen Link, eventuell ist der Link nicht korrekt gewesen."
Liegt der Fehler bei mir oder am Link?
Solange die Prostitution nicht wieder offiziell erlaubt ist, sind Hinweise auf konkrete Aufenthaltsorte usw. von Huren tabu. Das betrifft auch Telefonnummern, sofern sie nicht *aktuell* öffentlich sind.
Von alternativen Aktivitäten ist nicht viel zu spüren. Nur Julyna12905 versuchte zeitweise, ein paar Stöhnvideos an den Mann zu bringen. Die meisten sind völlig abgetaucht; nur ein paar wenige fragen mal kurz, wie es geht oder was bei uns geht. Interessant wird es sowieso erst, wenn die Grenzen halbwegs wieder offen sid.
Für den Wiederanlauf des Geschäfts (der in den Sternen) steht, wird es interessant, die Preise mit der Vorkriegszeit zu vergleichen. Ich habe das mal zusmmengefasst: https://huren-test-forum.lusthaus.cc...43#post2289643
Das Angebot bei RLMV zeigt, dass sich der Shutdown langsam durchgesetzt hat. Bis auf ein paar Karteileichen ist alles weg.
Am Mittwoch wurde tatsächlich noch gelegentlich gerackert.
Gestern habe ich dann eine noch Stammi in die Ferien verabschiedet - ausnahmsweise ohne Bussi.
Nun ist also wirklich Schluss.
Und ich hatte schon ein schlechtes Gewissen, dass ich mir in den letzten Monaten die eine oder andere prophylaktische EntMILFung zu viel gegönnt hätte. Nun weiß ich, wozu das gut war...
Bei Puffs und Clubs ist die Sache klar (Schild und Flatterband vor die Tür!) - bei Wohnungen - die in MV absolut dominierren - weniger:
Aus den Fickbutzen kann man die Damen nicht einfach rausschmeißen - sollen sie auf der Straße sitzen?
Der Prostitutionsbetrieb ist allerdings verboten - korrekterweise sitzen sie also in den Butzen und machen die Tür nicht auf. Die Vermieter müssen und können das nicht überwachen. Theoretisch kann nur ein SEK mit Türeneintreten usw. beweisen, dass man nicht nur einer alten Bekannten gerade mal Zigaretten gebracht hat.
Konkret
Einige sind glücklicherweise gar nicht erst angereist.
Andere haben sich auf den letzten Drücker am 14./15.3. nach Hause durchgeschlagen.
Viele SDLs haben ein Basislager in D, zu dem sie sich langsam zurückziehen.
Der Rest ist frustriert gestrandet und weiß nicht, was kommt.
Alice11952 machte die Tür auf - allerdings nur einen Spalt: "Ich arbeite nicht, habe Angst"
Alexia9445 hat aber immer noch geöffnet - "aber nur noch heute" (Dienstag)
Nach meinem Eindruck war zumindest am Montag noch deutlich mehr als die Hälfte der Inserentinnen "einsatzbereit".