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Alt  07.10.2020, 01:39   # 1
citruss
 
Benutzerbild von citruss
 
Mitglied seit 22.06.2020

Beiträge: 107


citruss ist offline
Schweden Reich des Bösen

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Schweden als Reich des Bösen, Nordisches Modell bedeutet "alle Macht in Frauenhand"
Kriegserklärung Schwedens an Deutschland als "Bordell von Europa" durch Exportabsicht des Nordischen Modell??

Ja Schweden ist für mich als Mann das Reich des Bösen, denn das "Nordische Modell" in Schweden, Norwegen und Finnland bedeutet alle Macht in Frauenhand. Weil Frauen dort meinen, dass Männer gefährliche Wesen sind, bei denen ständig die Gefahr besteht, dass sie Frauen vergewaltigen oder sonst ihren triebhafte Gewalttätigkeit nicht unter Kontrolle haben. Deshalb müssen sie per harten Strafrecht zu ihren eigenen Nutzen dazu gezwungen werden sich Frauen als die besseren Wesen unterzuordnen.

Das Sexkaufverbot ist nur ein kleiner Teil des "Nordischen Modell" dass alle Macht in Frauenhand bedeutet. Deshalb verbietet man besonders überhaupt und streng Handlungen die meistens von Männern begangen werden, wie Sexkauf und zu schnelle Fahren mit dem Auto. Ich nenne solche Gesetze Kastrations- und Transformationsgesetze. Diese Gesetze sollen Männer nicht nur auf die Knie vor jeden Schwedischen Frau bringen, sondern ihr Denken so transformieren, dass sie zum "Frauenversteher" werden.

Diese mächtigen Schwedischen Frauen haben den Prozess der Männerherrschaft zur Frauenherrschaft umgekehrt. So wie wir Männer in Deutschland teilweise denken, dass Frauen nicht Auto fahren können und weiteres, denken und herrschen sogar jetzt Frauen in Schweden über die Männer. Schwedens Männer sind arme Schweine und werden niemals das Vergnügen haben auf der Autobahn zügig zu fahren, etwa mehr als 250 km/h oder ins Laufhaus zu gehen und die größte Bitch mal schnell für 50 Euro ordentlich zu ficken. Ich belege meine These von der Frauenherrschaft in Schweden an deren Strafrecht und Verkehrsrecht.

Schwedische Kastration- und Transformationsgesetze im Sexual und Verkehrsrecht

1. Schwedisches Sexualstrafrecht (Kastration und Transformation des Manns)

Wie wir alle hier wissen ist es in Schweden nach § 11, Teil 2 Kapitel 6 des Schwed-StGB Männern verboten Sex zu kaufen. Wenn Frauen und Schwule Sex kaufen interessiert das die Bullen nicht. Mit dem Verbot soll ja der Menschenhandel bekämpft werden. Und jeder Freier ist ein potentieller Vergewaltiger und ein Schwein. Das brachte einen ertappen Sexkäufer in Schweden, Paolo Roberto dazu auf seiner Facebook Seite zu schreiben:

"Mein Handeln ist das Schmutzigste, Widerlichste, was man einem anderen Menschen antun kann, Ich bin ein Parasit, der es verdient, ausradiert zu werden."

Glaubt irgendjemand, dass es die mächtigen Frauen in Schweden interessiert, was der einen oder anderen Roma-Hure passiert. Nee der Zweck des Sexkaufverbot ist wie gesagt Männern in ihren Kopf zu scheißen und ihnen das Schuldgefühl zu geben "Schweine" zu sein und sich für die vielen Freier schämen, die trotzdem zu Huren gehen und Frauen die alle Zwangsprostituierte sind vergewaltigen. Das Sexkaufverbot ist der erste Schritt der Kastration von Männern in ihrem Denken.

Der zweite Schritt ist die Transformation von Männer zu "Frauenversteher". Männer oder was von ihnen noch in Schweden übrig ist, sollen nicht nur gedemütigt werden und sich weiblichen Macht unterordnen, sondern sie sollen auch so denken wie Frauen es wollen, sie sollen weibliches Denken verstehen und als ihr eigenes Denken übernehmen, was man als aktuelles "Stockholm Syndrom" bezeichnen könnte. Denn es wurde auch der Tatbestand der "Vergewaltigung" in § 1 und § 2 des Teil 2 Kapitel 6 des Schwed-StGB geändert. Schweden bestraft dort nicht mehr erzwungenen Sex, sondern einen "Sexunfall" entweder vorsätzlich oder fahrlässig. Denn nach deren Recht zählt die bewusste Einwilligung der Frau als Rechtfertigungsgrund mit ihr Sex zu haben. Liegt keine Einwilligung der Frau vor, oder behauptet später dass keine vorgelegen hat oder dass sie bei ihrer Einwilligung getäuscht wurde, ist das eine "Vergewaltigung" es muss keine Gewalt angewendet worden sein. Sprich wenn der Mann den Mund zu voll nimmt und behauptet reich zu sein und die Frau will nur mit reichen Männern ficken, ist es eine Vergewaltigung, wenn die Frau später erfährt, dass der Stecher ein armer Schlucker ist. Das ist das Wesen einer Einwilligung, denn die Frau entscheidet ja anhand von wichtigen persönlichen Eigenschaften, wie hat der Typ viel Geld, ob sie mit ihm Sex haben will.

Das Gesetz verlangt von Schwedischen Männern, dass sie sich vor dem Sex genau versichern, ob die Frau Sex haben will. So einfach drüber rutschen, weil sie nix dagegen sagt ist gefährlich. Denn wenn die Frau nachher feststellt, dass der Typ nicht gut im Bett war, ist dass dann eine "fahrlässige Vergewaltigung". Deshalb sind Männer entgegen ihrer Natur dazu gezwungen sich lange Gedanken zu machen und bei der Frau auszuforschen, ob sie Sex haben will ober nicht. Denn ohne diese Absicherung kann ein Prozess vor Gericht folgen und da will dann das Gericht sehr genau wissen, warum "Mann" dachte, dass die Frau Sex gerade mit ihm haben wollte. Genau dieser Satz steht in der Begründung des Schwedischen Parlaments zur Einführung der fahrlässigen Vergewaltigung in Schweden.

Es wird im Schwedischen Strafverfahren nicht mehr danach geforscht, ob die Frau zum Sex gezwungen wurde, sondern danach ob der Mann beweisen kann, dass die Frau mit ihm Sex haben wollte. Gelingt dem Mann nicht der Nachweis nicht, ist er wegen Vergewaltigung strafbar.



2. Schwedisches Verkehrsrecht

Wie gesagt weibliche Macht und die Transformation des Manns zum Frauenversteher drückt sich in Gesetzen aus, die typisch männliches Verhalten streng bestrafen, was sich auch im schwedischen Verkehrsrecht zeigt. Ich hab mal kurz auf diese Seite geschaut und mir ist folgendes aufgefallen:

https://www.schwedenliebe.com/de/sch...hr-in-schweden

In Schweden wird schon 1 km/h zu schnell mit 200 Euro bestraft. Das führt dazu, dass gerade Männer und besonders Frauen von natur aus 5-10 km/h langsamer fahren als erlaubt. Sprich der Auto-Verkehr in Schweden schleicht in "weiblicher Manier". Auch mit Alkohol am Steuer ist man dort über das erforderliche Maß streng. Schon ab 0,2 Promille drohen erhebliche Strafen. Wer einen Blechschaden mit 0,2 Promille verursacht kann mit 6 Monaten Gefängnis rechnen. Bei uns beginnt die relative Fahruntüchtigkeit erst ab 0,3 Promille sprich allein 0,3 Promille zu haben lang nicht, man muss außerdem Ausfallerscheinungen haben.

In so einen Land kann ich als Mann niemals Leben, es wäre die Hölle. Aber Schweden will seine Idee vom Nordischen Modell, sprich alle Macht in Frauenhand exportieren. Dazu benutzt es nicht nur seine Geschwafel von "bösen Sexkauf" der zu Menschenhandel führt, sondern will uns in Deutschland erklären wie man Umweltschutz praktiziert. Dazu verweise ich auf meinen Thema, "Sexindustrie ohne Zukunft", hier. Ich sehe darin eine Kriegserklärung der mächtigen Schwedischen Frauen an Deutschland als "Bordell von Europa".



3. Folgerungen für Deutschland

Wo kann ich die Feinde des Sexkauf in Deutschland erkennen, welche sich noch nicht gezeigt haben. Denn jetzt ist es für diese zwecks Wahlen ungünstig sich zu offenbaren. Grundsätzlich sind diese bei den Grünen zu sehen, denn nach deren Entwurf des Grundsatzprogramms in 2020 ist die jetzige Welt eine Horrorvorstellung für jede Frau. Frauen werden in dieser Welt in allen Bereichen gezielt benachteilig und müssen per Quote gezielt gefördert werden. Frauen an der Macht sind nach deren Vorstellung die Lösung vieler aktueller Probleme, da diese eine bessere Art haben diese Probleme zu lösen. Sprich die Grünen sind mit ihrer "Verschwörungstheorie" von der "extremen globalen Diskriminierung von Frauen" ganz nahe bei Schweden. Aber auch in anderen Parteien erkennt man die "Schwedischen Frauen" oder "gefühlten Schwedischen Frauen" (Frauenversteher) daran, dass sie gerade für typisch männliches Verhalten eine strenge Bestrafung fordern. Ich denke da wieder an die Grünen Frauenversteher, die für "Raser" eine härtere Bestrafung fordern, wenn diese innerhalb der Ortschaft mehr als 21 km/h zu schnell fahren.



!!! Offener Brief an Frau Dorothee Bär, MdB CSU
https://huren-test-forum.lusthaus.cc...4&postcount=95
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Alt  28.03.2022, 23:47   # 95
4yallika
 
Mitglied seit 26.04.2021

Beiträge: 77


4yallika ist offline
ein blick ins gesetz oder dessen vorschlag erleichtert die rechtsfindung

die englische fassung ist meist verbindlicher !!!!

die jetzt vorliegende deutsch fassung von: "Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass unter einer nicht-einvernehmlichen Handlung eine Handlung zu verstehen ist, die gegen den erkennbaren Willen der Frau oder in Fällen vorgenommen wird, ......"

---->ist wohl als ein "insbesondern" gleich nicht abschliessende aufzählung von "nicht-konsens" zu verstehen, der in deutschland die illussion erwecken soll, es ändert sich in § 177 stgb überhaupt nichts. das werden feministen in allen öff-tv-sendungen rauf und runter behaupten. aber schon ein blick in die erwägungen nr. 13-14 der eu-richtlinie zeigt, dass wohl in hinblick auf die istambul-konvention das gemeint ist, was ich sage

-----> sex ohne vertrag ist für männer ein echtes unterlassungsdelikt

"In vielen Mitgliedstaaten sind für den Straftatbestand der Vergewaltigung immer noch die Anwendung von Gewalt, Drohungen oder Nötigung erforderlich. Andere Mitgliedstaaten stützen sich ausschließlich auf die Bedingung, dass das Opfer der sexuellen Handlung nicht zugestimmt hat. Nur mit dem letztgenannten Ansatz wird der volle Schutz der sexuellen Integrität der Opfer erreicht. Die Gewährleistung des unionsweit gleichen Schutzes ist daher erforderlich, indem die Tatbestandsmerkmale der Vergewaltigung von Frauen festgelegt werden.
(14) Vergewaltigung sollte ausdrücklich alle Arten der sexuellen Penetration mit einem beliebigen Körperteil oder Gegenstand umfassen. Die fehlende Zustimmung sollte ein zentrales Tatbestandsmerkmal bei der Festlegung des Straftatbestands der Vergewaltigung sein, da häufig keine körperliche Gewalt oder Gewaltanwendung im Spiel ist. Die anfängliche Zustimmung sollte im Einklang mit der sexuellen Autonomie des Opfers jederzeit während der Handlung widerrufen werden können und nicht automatisch die Zustimmung zu künftigen Handlungen bedeuten. Eine sexuelle Penetration ohne Zustimmung sollte auch dann als Vergewaltigung gelten, wenn sie gegen einen Ehepartner oder einen Intimpartner begangen wird"

kleiner nachtrag: erwägung nr. 37 + 59

Die Vorlage von Beweisen für sexuelles Verhalten in der Vergangenheit mit dem Ziel, die Glaubwürdigkeit und die fehlende Zustimmung des Opfers in Fällen sexueller Gewalt, insbesondere bei Vergewaltigungen, in Frage zu stellen, kann dazu führen, dass schädliche Stereotypen über Opfer aufrechterhalten werden und es zu einer sekundären oder wiederholten Viktimisierung kommt. Unbeschadet der Verteidigungsrechte sollten daher Fragen, Untersuchungen und Beweise zu sexuellen Handlungen in der Vergangenheit des Opfers in strafrechtlichen Ermittlungen und Gerichtsverfahren nicht zulässig sein

Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ergreifen, um die Verbreitung schädlicher Geschlechterstereotypen zu verhindern und die Vorstellung von der Minderwertigkeit der Frau oder Rollenzuweisungen für Frauen und Männern zu beseitigen. Dazu könnten auch Maßnahmen gehören, mit denen sichergestellt wird, dass Kultur, Bräuche, Religion, Tradition oder die Ehre nicht als Rechtfertigung für Straftaten gegen Frauen oder häusliche Gewalt oder für eine mildere Behandlung dieser Straftaten angesehen werden. In Anbetracht der Tatsache, dass Kinder von klein auf mit Rollenbildern konfrontiert werden, die ihre Selbstwahrnehmung prägen und ihre akademischen und beruflichen Entscheidungen sowie die Erwartungen an ihre Rolle als Frau und Mann während ihres gesamten Lebens beeinflussen, ist es unerlässlich, sich bereits in der frühkindlichen Betreuung und Bildung mit Geschlechterstereotypen auseinanderzusetzen.

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Alt  28.03.2022, 22:43   # 94
michael120
 
Benutzerbild von michael120
 
Mitglied seit 12.02.2014

Beiträge: 2.013


michael120 ist gerade online
m-120: deine übersetzung stimmt nicht !!!!
Es ist nicht meine Übersetzung, sondern die amtliche von der Seite des Europäischen Parlaments. Wenn Dir „meine“ Übersetzung nicht gefällt, findest Du dort noch alle anderen Sprachfassungen der Mitgliedsstaaten.

die staatsanwaltschaft muss nur nachweisen, dass über die arschfickhandlung keine einigung "pacta sunt servanda" erzieht wurde. das ist schon mit der strafanzeige der frau gelungen, wo sie behauptet nicht ausdrücklich zugestimmt zu haben.
Aha, und wenn ich morgen zur StA gehe und behaupte, du hast all mein Geld gestohlen ist damit der für (m)eine Verurteilung erforderliche Nachweis geführt?! Wie ich es hasse, mit Leuten zu diskutieren, die keine Ahnung haben.
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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Alt  28.03.2022, 22:22   # 93
4yallika
 
Mitglied seit 26.04.2021

Beiträge: 77


4yallika ist offline
sex ohne vertrag = echtes unterlassensdelikt

m-120: deine übersetzung stimmt nicht !!!!

"any non-consensual act of vaginal, anal or oral penetration"
jede nicht-konsensualer akt von muschi, anal, mund-penetration

"non-consensual act is understood as an act which is performed without the woman’s consent given voluntarily"
nicht-konsensualer akt ist zu verstehen als akt welcher ausgeführt wird, ohne die freiwillige gegebenen zustimmung der frau.

freiwillig gegebener konsenz = muschi-eintrittskarte = vertrag siehe § 151, 154 BGB sprich beide mann und frau geben sich irgend wie, geistig oder sonst wie die hand und sagen "pancta sunt servanda, wir wollen sex". aber schon bei der frage was teil des sex-vertrags ist, wie mit oder ohne arschfick kann ein dissens § 154 BGB vorliegen und schon ist der mann strafbar (siehe schwedfall)

sprich nur wenn ein vertagsschluss durch zwei sich inhaltlich übereinstimmende willenserklärungen zur duchführung von genau dieser sexuellen handlung vorliegen, nur dann ist der mann straffrei. wenn über den arschfick keine einigung erziehlt wurde, ist er strafbar.

----------->sprich die staatsanwaltschaft muss nur nachweisen, dass über die arschfickhandlung keine einigung "pacta sunt servanda" erzieht wurde. das ist schon mit der strafanzeige der frau gelungen, wo sie behauptet nicht ausdrücklich zugestimmt zu haben. ich war zu müde, er hat mich angeblich überrascht, über arschfick haben wir vorher keine vertragliche übereinkunft getroffen und so weiter. solche angeblichen lücken im sex-vertrag können schnell vorkommen, weil frau geld haben will und bekommen kann siehe art. 26 der eu-rl unten


täterfokus im schwed gesetzentwurf: (Regeringens proposition 2017/18:177 Seite 22)

En följd av en lagstiftning där frågan om ett deltagande var frivilligt eller inte är central kan snarare bli ett ökat fokus på gärningsmannen. Domstolarna kommer vilja veta vad som fick den tilltalade att tro att den sexuella handlingen var önskad av motparten.

Eine Folge von Gesetzen, wo Fragen ob die Teilnahme freiwillig oder nicht war im Mittelpunkt steht, kann eher eine verstärkte Täterorientierung sein. Die Gerichte werden wissen wollen, was den Angeklagten glauben ließ, dass die sexuelle Handlung von der anderen Partei gewollt war.


hier gebe ich sogar bangNfuck recht: sex ohne vertrag = echtes unterlassensdelikt !!!!

"Für beide Partner ergibt sich daraus eine ("beabsichtliche männliche") Pflicht sicherzustellen, dass der jeweils andere mit der sexuellen Handlung einverstanden ist."

"Für die Bereitschaft einer Anzeige macht das psychologisch einen riesigen Unterschied....Die Änderung des Gesetzes stellt eine sofortige, kostengünstige und effektive Maßnahme zur Erhöhung der Akzeptanz einer Anzeige."

--------------> siehe art 26 der eu-rl

Article 26 Compensation from offenders

1. Member States shall ensure that victims have the right to claim full compensation from offenders for damages resulting from all forms of violence against women or domestic violence.
2. Member States shall ensure that victims are able to obtain a decision on compensation in the course of criminal proceedings.


---------------> das ist schweden reich des bösen von seiner besten seite !!!!!!!!!!!!!!!
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Alt  28.03.2022, 19:52   # 92
bangNfuck
 
Mitglied seit 07.10.2021

Beiträge: 330


bangNfuck ist offline
Wir diskutieren nicht ernsthaft darüber, ob in einem Bündnis mit 27 demokratischen Mitgliedsstaaten ein Gesetz eingeführt wird, welches Grundrechte massiv einschränkt!!!? Wer die Beweispflicht des Staates in einem konkreten Fall bemängelt, (die Beweislastumkehr, die hier so gefürchtet wird) kann eine Berufung bzw. Revision einlegen und die Sache bis an den BGH in Karlsruhe herantragen. Wenn alle Instanzen zu einem übereinstimmenden Ergebnis kommen, sollten wir aber auch erkennen, dass sämtliche Gerichte mit den Tatsachen viel besser vertraut sind, als wir, die nur vereinzelte subjektive Medienberichte zu der Sache kennen.

... zu behaupten, mich hat jemand zum sex gezwungen und es noch zu beweisen, hatte emotionale überwindung und beweislast und risiko bedeutet.
Damit lieferst Du das beste Argument – und zwar für die Verschärfung der Gesetze nach schwedischem Vorbild. In einem strafrechtlichen Verfahren muss weder das Opfer, noch der Beschuldigte etwas beweisen. Dies übernehmen andere Instanzen. Das Erstatten einer Anzeige sollte dagegen jedem zugänglich und niederschwellig sein. Insbesondere dann, wenn es sich um echte und schwerwiegende Straftaten handelt, wie eine Vergewaltigung.

Das Berufungsgericht stellte fest, dass der Angeklagte vaginalen Verkehr mit der Klägerin hatte, obwohl er erkannte, dass die Gefahr bestand, dass die Klägerin geschlafen hatte.
Aha! Und Du findes es okay Sex mit einer schlafenden Person zu haben?!

@francoise

Im § 177 StGB steht unter anderem:

...der Täter eine Lage ausnutzt, in der dem Opfer bei Widerstand ein empfindliches Übel droht ...
Die Tür für falsche Beschuldigungen aus Rachsucht oder Geldnot wird hier sowieso weit aufgestoßen. In der Tat haben falsche Beschuldigungen oft andere Hintergründe und lassen sich häufig klaren Mustern zuordnen. Das deutsche Gesetz unterscheidet sich in seiner Ausprägung zudem nur geringfügig von der EU-Richtlinie.

- In welcher Hinsicht soll die Rechtslage denn nun in Deinen Augen geändert werden? Lies dazu den § 177 StGB einmal durch und sag dann, wo Du den Änderungsbedarf siehst.
- Warum werden Deiner Meinung nach Vergewaltigungen heute eventuell nicht angezeigt? Welches sind die Hindernisse?
- Wie kann man die Hindernisse mildern oder beseitigen, ohne rechtsstaatliche Grundsätze und elementare Grundrechte zu verletzen?
Die heutige Gesetzeslage geht an der Realität vorbei. Sex setzt Freiwilligkeit voraus. Und diese ist für beide verbal oder nonverbal erkennbar. Für beide Partner ergibt sich daraus eine (bisher moralische) Pflicht sicherzustellen, dass der jeweils andere mit der sexuellen Handlung einverstanden ist. Gerade diese Realität wird vor Gericht wenig abgebildet. Sowohl bei der Anzeige, Anhörung als auch im Prozess selbst geht es viel zu sehr um die Fragen, warum das Opfer dieses und jenes nicht getan hat. Warum hat sich das Opfer nicht gewehrt? Warum hat das Opfer nicht klar kommuniziert? Die Pflicht des Täters soll hier genauso Beachtung finden. Gibt es Anhaltspunkte oder Beweise, die dafür sprechen, dass das Opfer den Sex nicht wollte? Waren diese Anhaltspunkte und Beweise für den Täter ausreichend wahrnehmbar und unmissverständlich? Ich sehe hier keine Umkehr der Beweislast.
Für die Bereitschaft einer Anzeige macht das psychologisch einen riesigen Unterschied. Oft werden Angst und Scham oder Befürchtungen, dass einem bei der Verhandlung nicht geglaubt wird, als Gründe gegen eine Anzeige angegeben. Nach einer Anzeige gibt es auch kein Zurück mehr.
Bei Eigentumsdelikten (darum meine Analogie im Post #78) machen wir die Bestrafung der Täter auch nicht von der fehlenden Verteidigung des Eigentums abhängig.
Die Änderung des Gesetzes stellt eine sofortige, kostengünstige und effektive Maßnahme zur Erhöhung der Akzeptanz einer Anzeige. Alle anderen Maßnahmen, die zweifellos nötig sind, brauchen erstmal ihre Zeit.
Langfristig soll innerhalb der Gesellschaft ein Umdenken stattfinden. Das soziale Umfeld und die Kontaktpersonen, sowie deren Reaktion auf die Erzählung der Opfer, sind wichtige Beweggründe für oder gegen eine Anzeige.

Der Vergleich mit den Corona-Impfrisiken ist gänzlich unangebracht (und in einer sachlichen Diskussion sind solche kruden Analogien ein übles Foul). Wir haben es hier nicht mit medizinisch vorhandenen Risiken zu tun und auch nicht mit legitimen Risikoabwägungen, sondern mit Strafrecht.
Aus Angst vor einer falschen Beschuldigung nehmen wir in Kauf, dass der Opferschutz zu kurz kommt. Betroffene leiden auch Jahre oder Jahrzehnte danach an posttraumatischen Belastungsstörungen, Angstzuständen, Depressionen, Schlafstörungen. Sie müssen ihr Leben reorganisieren, den Job, Wohnort, Freundeskreis wechseln oder schwere Psychopharmaka schlucken.

Verbesserungsmöglichkeiten sehe ich im Bereich des Ausschlusses der Öffentlichkeit bei solchen Verfahren, und im Bereich der polizeilichen Ermittlungen, beispielsweise darin, dass solche Anzeigen von speziell geschultem und (echten, nicht nur gefühlt) weiblichem Polizeipersonal aufgenommen werden.
Da stimme ich zu. Speziell geschultes, weibliches Personal wird schon seit Jahren bevorzugt eingesetzt. Innerhalb der Polizei und (Rechts)medizin gibt es spezielle Schulungen, die auf die Situation des Opfers stärker eingehen. Das Personal wird auf solche Situationen in Simulationen vorbereitet, man lernt das Tempo des Gesprächs anzunehmen, Pausen zuzulassen oder keine Suggestivfragen zu stellen. Positive Effekte dieser Maßnahmen sind aber nicht sofort zu erwarten.

Was ich viel bedenklicher finde, ist dass man wieder so ein „Männer-Frauen-Ding“ daraus macht. Für mich macht es keinen Unterschied, ob das Opfer eine Frau, ein Mann oder ein Transgender ist.
Absolut. Sollte ein Gesetz in dieser Hinsicht zu uneindeutig formuliert sein, wäre es für mich ein No-Go.
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Alt  28.03.2022, 12:25   # 91
maexxx
 
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Beiträge: 4.995


maexxx ist offline
#89
So ist das heute auch in Deutschland

Es gibt vielleicht noch einige andere Bewertungen …

Wird sich sehr zeitnah zeigen
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Alt  28.03.2022, 12:14   # 90
michael120
 
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Beiträge: 2.013


michael120 ist gerade online
Ich bin nur Laie, aber ich lese aus dem 3 (2) sehr wohl eine Beweislastumkehr heraus. Offenbar muss der Mann im Zweifelsfall das "Fehlen der Einwilligung widerlegen", oder - in normalem Deutsch - die Einwilligung nachweisen. Womit wir bei schwedischen Verhältnissen wären.
Deshalb sag ich ja, der ist unglücklich (formuliert). Aber da steht „das Fehlen der Einwilligung kann nicht durch/mit … widerlegt werden“. Um etwas zu widerlegen, muss erst einmal etwas gegeben sein - in dem Fall das objektive Fehlen der Einwilligung.

Das heißt für mich: der Mann muss nicht per se beweisen, dass eine Zustimmung vorgelegen hat, sondern wenn das Fehlen der Einwilligung belegt ist (bspw. durch Tatumstände) kann der Mann nicht daherkommen und (zur Verdeutlichung überspitzt) sagen: „Als ich sie das letzte Mal in den Arsch gefickt hab, fand sie es toll. Ist zwar zehn Jahre her und ich bin inzwischen fett und hässlich. Aber ich dachte, sie steht immer noch drauf und auf mich. Okay, sie hat zwar nicht vor Lust gestöhnt, aber beim letzten Mal lag sie auch stumm da wie ein Fisch.“
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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Alt  28.03.2022, 11:46   # 89
test54321
grantlnder Stänkerer
 
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Beiträge: 4.917


test54321 ist offline
Ich bin nur Laie, aber ich lese aus dem 3 (2) sehr wohl eine Beweislastumkehr heraus. Offenbar muss der Mann im Zweifelsfall das "Fehlen der Einwilligung widerlegen", oder - in normalem Deutsch - die Einwilligung nachweisen. Womit wir bei schwedischen Verhältnissen wären.

Zitat von michael120 Beitrag anzeigen
Was ich viel bedenklicher finde, ist dass man wieder so ein „Männer-Frauen-Ding“ daraus macht. Für mich macht es keinen Unterschied, ob das Opfer eine Frau, ein Mann oder ein Transgender ist.
Wäre ein Gesetz das grundsätzlich nur Frauen als Opfer kennt, obwohl Männer u.ä. genauso betroffen sind, nicht grundgesetzwidrig?
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Alt  28.03.2022, 11:19   # 88
michael120
 
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Beiträge: 2.013


michael120 ist gerade online
@ francoise

Woraus entnimmst Du, dass die Regelung zu einer Beweislastumkehr führt/führen soll, also der Mann sich exkulpieren muss?

Artikel 5
Vergewaltigung
(1) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die nachstehenden vorsätzlichen Handlungen unter Strafe gestellt werden:
a) Vornahme einer nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlung an einer Frau durch vaginale, anale oder orale Penetration, sei es mit einem Körperteil oder einem Gegenstand;
b) Nötigung einer Frau zum Vollzug einer nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlung mit einer anderen Person durch vaginale, anale oder orale Penetration, sei es mit einem Körperteil oder einem Gegenstand.
(2) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass unter einer nicht-einvernehmlichen Handlung eine Handlung zu verstehen ist, die gegen den erkennbaren Willen der Frau oder in Fällen vorgenommen wird, in denen die Frau aufgrund ihres körperlichen oder geistigen Zustands nicht in der Lage ist, ihren freien Willen zu äußern, beispielsweise im Zustand der Bewusstlosigkeit, einer Vergiftung, des Schlafs, einer Krankheit, einer Verletzung oder einer Behinderung.
(3) Die Einwilligung kann während der Handlung jederzeit widerrufen werden. Das Fehlen der Einwilligung kann nicht allein durch das Schweigen der Frau, ihre fehlende verbale oder körperliche Gegenwehr oder ihr früheres sexuelles Verhalten widerlegt werden.
Der Vorschlag ist ziemlich deckungsgleich zu dem, was aufgrund der Regelung in § 177 StGB in Deutschland ohnehin schon gilt.

Deine Frage, wozu dann eine (neue) EU-weite Regelung wird in der Einleitung des Gesetzesvorschlages beantwortet (nicht gelesen?): „In vielen Mitgliedstaaten sind für den Straftatbestand der Vergewaltigung immer noch die Anwendung von Gewalt, Drohungen oder Nötigung erforderlich. Andere Mitgliedstaaten stützen sich ausschließlich auf die Bedingung, dass das Opfer der sexuellen Handlung nicht zugestimmt hat.“

Abs. 3 Satz 2 des Entwurfes macht mich allerdings auch etwas nachdenklich. Allerdings lese ich da keinen Wegfall des rechtsstaatlichen Grundsatzes in dubio pro reo oder eine Beweislastumkehr heraus: Bislang muss man für eine Verurteilung wegen Vergewaltigung dem Täter nachweisen, dass die objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmale erfüllt sind; der Täter muss sich nicht entlasten, sondern überführt werden. Daran ändert die o.a. Regelung gar nix. Denn auch bei der angedachten neuen Regelung wird man dem Täter nachweisen müssen, dass die objektiven Tatbestandsmerkmale (Vornahme einer nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlung gegen den erkennbaren Willen der Frau oder Nötigung zur Vornahme einer nicht-einvernehmlichen sexuellen Handlung mit einem Dritten) erfüllt sind. Und auch die subjektiven Tatbestandsmerkmale müssen erfüllt sein. Der Entwurf spricht insoweit ausdrücklich von Vorsatz. Vorsatz ist der Wille zur Verwirklichung eines Straftatbestandes in Kenntnis aller seiner objektiven Tatbestandsmerkmale. Der subjektive Tatbestand ist also nur dann erfüllt, wenn der Täter bei Tatbegehung weiß, dass die sexuelle Handlung nicht-einvernehmlich und erkennbar gegen den Willen der Frau ist. Die oft zitierten Fälle, in denen es sich die Frau hinterher anders überlegt und den Mann versucht ans Bein zu pissen, dürften kaum geeignet sein, nachträglich den erforderlichen Vorsatz zu begründen. Ich lese in dem Gesetz auch nirgendwo, dass der Aussage der Frau mehr Gewicht beizumessen sei.

Aber vielleicht bin ich auch nur zu gutgläubig…

Was ich viel bedenklicher finde, ist dass man wieder so ein „Männer-Frauen-Ding“ daraus macht. Für mich macht es keinen Unterschied, ob das Opfer eine Frau, ein Mann oder ein Transgender ist.
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Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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Alt  28.03.2022, 02:20   # 87
francoise
 
Benutzerbild von francoise
 
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Beiträge: 476


francoise ist offline
Zitat von bangNfuck
Wer herumschmust und fummelt, kann aber auch die nächsten Schritte kommunizieren und muss nicht unbedingt das Gegenüber damit überraschen. Die fehlende Kommunikation, so rücksichtslos es auch sein mag, sollte aber für eine Verurteilung nicht ausreichen.
Da sind wir, wenn ich es richtig verstehe, einer Meinung. Das ist aber gerade nicht Sinn und Inhalt der geplanten EU-Richtlinie. Das Opfer (nennen wir es einmal "sie") soll nicht mehr neinsagen müssen. Es reicht, wenn der oder die andere (sagen wir "er") nicht nachweisen kann, dass sie jagesagt hat.

Das ist die "Beweislastumkehr", die hier intendiert ist.

Zitat von bangNfuck
Allerdings fordert auch niemand ein Verzicht auf Beweiserfordernis oder eine Aufgabe rechtsstaatlicher Grundsätze. Der Staat muss bei einer Vergewaltigung weiterhin nachweisen, dass der Unwillen des Opfers unmissverständlich und idiotensicher wahrnehmbar war. Auch dann, wenn das Gesetz eine sexuelle Handlung ohne Gegenwehr oder verbale Ablehnung durch das Opfer als Vergewaltigung ansieht.
Das ist eben gerade nicht so. Sonst bräuchte man die EU-Richtlinie ja nicht. Hier ist der Link zu § 177 StGB, der schon alles enthält, was sinnvoll ist: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html

Zitat von bangNfuck
Entweder mehr Schutz der Opfer durch eine angepasste Gesetzgebung und damit eine Erhöhung der Anzeigen tatsächlich stattgefundener Vergewaltigungen, oder mehr Schutz vor falschen Beschuldigungen, indem wir die geltenden Gesetzeslage beibehalten. Und so tragisch die Kasus von Kachelmann und Co. sind, handelt es sich dabei um Einzelfälle. Damit das Leiden der vielen Opfer sexualisierter Gewalt zu begründen ist schlicht irrational und nicht mehr zeitgemäß.
Die gleiche irrationale Angst lässt sich übrigens gerade auch bei den Coronaimpfungen beobachten. Wir haben einen extrem sicheren und mittlerweile wohl milliardenfach verabreichten Impfstoff. Trotzdem fürchten viele die extrem seltenen Nebenwirkungen.
Nein, so kann man mit dem Rechtsstaat nicht umgehen. Der Staat darf nicht Straftatbestände formulieren, die die Unschuldsvermutung abschaffen. "Einzelfall" oder nicht - im Rechtsstaat spielt das keine Rolle. Im übrigen: die Fälle "Kachelmann" und "Arnold" haben sich in der heutigen Rechtslage abgespielt. Wie es unter der EU-Gesetzgebung verhalten würde, steht auf einem anderen Blatt.

Auch Experten für "schlicht irrationale und nicht mehr zeitgemäße" Argumentation müssen ihren Standpunkt einmal durchdenken und konsistent machen:
- In welcher Hinsicht soll die Rechtslage denn nun in Deinen Augen geändert werden? Lies dazu den § 177 StGB einmal durch und sag dann, wo Du den Änderungsbedarf siehst.
- Warum werden Deiner Meinung nach Vergewaltigungen heute eventuell nicht angezeigt? Welches sind die Hindernisse?
- Wie kann man die Hindernisse mildern oder beseitigen, ohne rechtsstaatliche Grundsätze und elementare Grundrechte zu verletzen? Die Erfordernis eines Unschuldsbeweises ist immer und ausnahmslos eine nicht tolerable Grundrechtsverletzung. Der Straftatbestand muss immer objektiv bestehen.

Der Vergleich mit den Corona-Impfrisiken ist gänzlich unangebracht (und in einer sachlichen Diskussion sind solche kruden Analogien ein übles Foul). Wir haben es hier nicht mit medizinisch vorhandenen Risiken zu tun und auch nicht mit legitimen Risikoabwägungen, sondern mit Strafrecht. Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" ist fraglos nicht immer leicht zu akzeptieren. Aber das ist ein Kernstück des Rechtsstaats, auch wenn es einem um die Opfer leid tut, die mit dem Gefühl nach Hause gehen, dass das ihnen angetane Unrecht ungesühnt bleibt.

An einem Verfahren nach § 177 StGB habe ich noch nicht teilgenommen, aber ein Richter hat mir erzählt, wie aggressive Verteidiger im Verfahren die Glaubwürdigkeit der Opfer als Zeuginnen angreifen und der Richter nicht eingreifen kann, um dem Opfer diese Attacken zu ersparen. Das ist hart, aber rechtsstaatlich nicht zu vermeiden.

Verbesserungsmöglichkeiten sehe ich im Bereich des Ausschlusses der Öffentlichkeit bei solchen Verfahren, und im Bereich der polizeilichen Ermittlungen, beispielsweise darin, dass solche Anzeigen von speziell geschultem und (echten, nicht nur gefühlt) weiblichem Polizeipersonal aufgenommen werden.
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Alt  27.03.2022, 13:39   # 86
4yallika
 
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(bezüglich sz-artikel: Sexualisierte Gewalt: der Mythos der falschen Beschuldigung)
wer sich die frau und sz-autorin julian(e) (tessa) dörr anschaut, versteht warum sie so für die sz schreibt. sie hätte sich in diesen artikel kurz fassen können, etwa so.

"wir frauen lügen nicht und wir haben immer recht wenn wir sagen wir wurden sexuell angeriffen, mann kann uns immer vertrauen".


bei falscher verdächtigung wegen sexueller delikte sind frauen fast zu 100 % die täter. wer den sz-artikel ließt und ihn glaubt, der ist schon nach schweden ausgewandert.

für alle anderen normalen. was den kachelman-fall und andere betrifft, so hatte der tatbestand der vergewaltigung noch hürden für frauen die sie überwinden mussten. daher war die quote der falschen verdächtigungen "nur" bei acht prozent. falsch zu behaupten, mich hat jemand zum sex gezwungen und es noch zu beweisen, hatte emotionale überwindung und beweislast und risiko bedeutet. aber mit den schwedgesetzen, wie oaktsam våldtäkt ist das jetzt anders. ich hatte schon auf diesen fälle hier hingewiesen

Hovrättens för Västra Sverige dom den 24 juni 2019 i mål B 2906-19

Hovrätten fann det visat att den tilltalade genomförde ett vaginalt samlag med målsäganden trots att han insåg att det fanns en risk för att målsäganden sov. Han hade därför varit grovt oaktsam och dömdes för oaktsam våldtäkt. Hovrätten bedömde, med hänsyn till att det rörde sig om ett vaginalt samlag och en medveten oaktsamhet, straffvärdet till fängelse i ett år och bestämde påföljden i enlighet med straffvärdet.

Urteil des Berufungsgerichts für Westschweden vom 24. Juni 2019 Az: B 2906-19

Das Berufungsgericht stellte fest, dass der Angeklagte vaginalen Verkehr mit der Klägerin hatte, obwohl er erkannte, dass die Gefahr bestand, dass die Klägerin geschlafen hatte. Er habe daher grob fahrlässig gehandelt und wegen fahrlässiger Vergewaltigung verurteilt worden. Da es sich um Vaginalverkehr und bewußte Fahrlässigkeit handelte, verhängte das Berufungsgericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und setzte die Strafe entsprechend der Strafe fest. (meine Anmerkung: scheinbar ohne Bewährung =
Prövningstillstånd)


-------------> das niveau von "sex-straftat" sinkt so weit, dass schlicht jeder unbefriedigende sex darunter fallen kann. sie war zu müde, der mann hat sich nicht angestrengt. das muss doch jeden mann klar sein, dass frauen keine schlappschwanz im bett haben wollen, geschweige ein einwilligung zum sex erteilen. und wenn er im bett nichts taugt dann muss er schadenersatz zahlen und zur strafe in den knast gehen, ist halt schwedischer-frauenlivestyle.
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Alt  26.03.2022, 05:08   # 85
bangNfuck
 
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"Rachsucht an sich" ist kein Straftatbestand. Die Falschbeschuldigung nach § 164 StGB schon, aber das ist etwas anderes.
Ich meinte natürlich den Fall, wenn die Rachsucht in eine Anzeige mündet. Tut mir leid, wenn das missverständlich war.

Der Artikel in der Süddeutschen Zeitung ist weder wissenschaftlich noch bringt er wirklich Fakten. Aber auch hier wird der Anteil der Falschbeschuldigungen in Vergewaltigungsfällen mit "zwei bis acht Prozent" angegeben. Das ist nicht "extrem gering".
Im Artikel sind ganz viele weitere Quellen verlinkt, die unter anderem auch zu Studien und Fakten führen. Von den "zwei bis acht Prozent" falsche Beschuldigungen führen nur die wenigsten zu einer Anklage, sodass die Gefahr fälschlicherweise angeklagt zu werden insgesamt im Promillebereich liegt.

... wer herumschmust und fummelt, muss deutlich machen, wenn sie/er etwas nicht mehr will. Nur sie/er kann das entscheiden und kommunizieren. Das EU-Gesetzesprojekt will das umkehren: der/die andere soll verpflichtet werden, in das Gegenüber hineinzuschauen und zu ermitteln, ob sie/er dieses oder jenes (wirklich) will.
Wer herumschmust und fummelt, kann aber auch die nächsten Schritte kommunizieren und muss nicht unbedingt das Gegenüber damit überraschen. Die fehlende Kommunikation, so rücksichtslos es auch sein mag, sollte aber für eine Verurteilung nicht ausreichen.

Die Situationen, die wir hier diskutieren - das intime Zusammensein zweier Menschen -, ist für das Strafrecht extrem schwierig, weil es eben in der Regel keine Zeugen gibt. Und: weil das Beweisverfahren an sich schwierig und sehr unangenehm sein kann. Das ist nach allgemeiner, plausibler Meinung der Hauptgrund dafür, dass auch zweifelsfrei strafbare Vergewaltigungen oft (Dunkelziffer?) nicht angezeigt werden. Andererseits lässt sich dieses Problem auf keinen Fall durch Verzicht auf das Beweiserfordernis, also durch Aufgabe rechtsstaatlicher Grundsätze lösen.
Damit wir und nicht missverstehen. Im Grunde sind wir einer Meinung. Beweislastumkehr darf nicht eingeführt werden, egal wie das Gesetz letztendlich aussehen mag. Die hohen Standards, die zu Unrecht Beschuldigte vor einer Verurteilung schützen, sollen in vollem Umfang beibehalten werden. Allerdings fordert auch niemand ein Verzicht auf Beweiserfordernis oder eine Aufgabe rechtsstaatlicher Grundsätze. Der Staat muss bei einer Vergewaltigung weiterhin nachweisen, dass der Unwillen des Opfers unmissverständlich und idiotensicher wahrnehmbar war. Auch dann, wenn das Gesetz eine sexuelle Handlung ohne Gegenwehr oder verbale Ablehnung durch das Opfer als Vergewaltigung ansieht.

Im Kern geht es um die zwei Möglichkeiten: Entweder mehr Schutz der Opfer durch eine angepasste Gesetzgebung und damit eine Erhöhung der Anzeigen tatsächlich stattgefundener Vergewaltigungen, oder mehr Schutz vor falschen Beschuldigungen, indem wir die geltenden Gesetzeslage beibehalten. Und so tragisch die Kasus von Kachelmann und Co. sind, handelt es sich dabei um Einzelfälle. Damit das Leiden der vielen Opfer sexualisierter Gewalt zu begründen ist schlicht irrational und nicht mehr zeitgemäß.

Die gleiche irrationale Angst lässt sich übrigens gerade auch bei den Coronaimpfungen beobachten. Wir haben einen extrem sicheren und mittlerweile wohl milliardenfach verabreichten Impfstoff. Trotzdem fürchten viele die extrem seltenen Nebenwirkungen.
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Alt  25.03.2022, 08:57   # 84
francoise
 
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francoise ist offline
Vielleicht ein paar Erklärungen:

"Rachsucht an sich" ist kein Straftatbestand. Die Falschbeschuldigung nach § 164 StGB schon, aber das ist etwas anderes.

Eine Beweislastumkehr würde zum Beispiel im Straßenverkehr bedeuten, dass der Autofahrer beweisen muss, dass er fahrtüchtig ist - und nicht die Polizei anhand der Blutprobe beweisen muss, dass er "besoffen" ist. Die "Unschuldsvermutung", die dahintersteht, ist aber ein Kernbestand des Strafrechts und des Rechtsstaats.

Der Artikel in der Süddeutschen Zeitung ist weder wissenschaftlich noch bringt er wirklich Fakten. Aber auch hier wird der Anteil der Falschbeschuldigungen in Vergewaltigungsfällen mit "zwei bis acht Prozent" angegeben. Das ist nicht "extrem gering". Und Fälle wie Kachelmann, oder jener wirklich absolut hässliche Fall wie der des hessischen Lehrers Horst Arnold aus 2012 (?), gibt es eben.

So abwegig ist der im Artikel zitierte Satz des Ex-Präsidenten Trump nicht. Ich habe es selbst erlebt, dass amerikanische Geschäftsleute den Aufzug im Bürohochhaus verlassen haben, als ich eintrat - mit der Begründung auf meine Frage, das sei eine übliche allgemeine Vorsichtsregel. In Amerika landen solche Fälle oft nicht im Straf-, sondern im Zivilrecht. Die Klagen sind relativ häufig, wieweit sie begründet sind, ist nicht leicht zu sagen. Das amerikanische Zivilrecht ist rechtsstaatlich oft grenzwertig.

Kann man beliebig ausweiten – demnächst kann ich jemanden in die Fresse hauen, weil mir seine Meinung und Aussagen nicht gefallen. Hat sich eigenverantwortlich in diese Lage gebracht – hätte mich nicht triggern sollen
Kann man nicht. Nicht das Wort verdrehen, sondern genauer hinschauen. Dieses oft gehörte "sie ist ja selbst schuld, warum hat sie so einen kurzen Rock getragen" ist nicht gemeint, sondern: wer herumschmust und fummelt, muss deutlich machen, wenn sie/er etwas nicht mehr will. Nur sie/er kann das entscheiden und kommunizieren. Das EU-Gesetzesprojekt will das umkehren: der/die andere soll verpflichtet werden, in das Gegenüber hineinzuschauen und zu ermitteln, ob sie/er dieses oder jenes (wirklich) will.

Die Situationen, die wir hier diskutieren - das intime Zusammensein zweier Menschen -, ist für das Strafrecht extrem schwierig, weil es eben in der Regel keine Zeugen gibt. Und: weil das Beweisverfahren an sich schwierig und sehr unangenehm sein kann. Das ist nach allgemeiner, plausibler Meinung der Hauptgrund dafür, dass auch zweifelsfrei strafbare Vergewaltigungen oft (Dunkelziffer?) nicht angezeigt werden. Andererseits lässt sich dieses Problem auf keinen Fall durch Verzicht auf das Beweiserfordernis, also durch Aufgabe rechtsstaatlicher Grundsätze lösen.
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Alt  25.03.2022, 01:28   # 83
bangNfuck
 
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Rachsucht ist in den wenigsten Fällen Grund für die Anzeige und an sich strafbar.
Wie kommst Du denn darauf? Beide Behauptungen sind schlicht Unsinn.
Grundlage sind Studien und Gesetze. Ich verbreite hier keine Meinung, sondern Fakten:

https://www.sueddeutsche.de/kultur/s...gung-1.4166540

https://dejure.org/gesetze/StGB/164.html

Um einmal zu erklären, worum es hier geht: nicht um eine "Signalwirkung", sondern um eine Beweislastzuordnung. Deswegen steht auch nicht "Aussage gegen Aussage", sondern die eine Seite, wohl allermeistens der Mann, muss nachweisen, also beweisen, dass die andere Seite, also die Frau, mit der jeweiligen Handlung einverstanden war, und zwar unabhängig davon, ob sie (oder er) dies erklärt hat oder nicht.
Wir drehen uns hier im Kreis. Wenn Du glaubst, dass eine Beweislastumkehr eingeführt wird, sind wir bei meinem Post #76 - wenig Vertrauen in den Rechtsstaat. Ein Gesetz hat immer eine (unterbewusste) Signalwirkung. Wenn du besoffen Auto fährst, ist dein Führerschein weg. Der Staat sendet ein deutliches Signal an dich, dass ein solches Verhalten nicht geduldet wird.

... Aber man sollte von jedermann erwarten, dass sie/er ihren/seinen Willen unmissverständlich bildet und ausdrückt und sich eigenverantwortlich überlegt, in welche Lagen sie/er sich bringt und mit wem sie/er sich einlässt. Ein Anspruch auf zusätzlichen staatlichen Rechtsschutz in diesem intimen Bereich und damit ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, schon gar auf EU-Ebene, ist nicht erkennbar.
Die Bandbreite an Situationen, die entstehen, wenn zwei Menschen miteinander intim sind, ist immens groß. Die Wirklichkeit mit einem solchen Satz abzutun und damit den Status Quo zu begründen, ist komplett unrealistisch. Außerdem öffnen wir hiermit ein Tor für mögliche Interpretationen – war er/sie womöglich selbst schuld mit dieser aufreizenden Kleidung und dem flirty Verhalten. Hat sich ja eigenverantwortlich in diese Lage gebracht. Kann man beliebig ausweiten – demnächst kann ich jemanden in die Fresse hauen, weil mir seine Meinung und Aussagen nicht gefallen. Hat sich eigenverantwortlich in diese Lage gebracht – hätte mich nicht triggern sollen.
Ein Anspruch auf zusätzlichen staatlichen Rechtsschutz ist allein durch die hohe Dunkelziffer nicht angezeigter sexueller Gewalt zu begründen.
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Alt  24.03.2022, 08:44   # 82
4yallika
 
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4yallika ist offline
francoise: ich geb dir in vielen recht

beweislast für den mann. da gebe ich dir recht, denn das ist der zweck dieser neuen "schwedischen" gesetze, kurzen prozess mit männern zu machen und die frage von schuld auf einen einzigen punkt zu reduzieren, hat die frau zugestimmt. bei einer strafanzeige wird sie immer behaupten nicht zugestimmt zu haben, oft weil sie geld braucht und 12.000 euro und mehr für schlechten sex ein guter verdienst sind.

------>der mann muss den beweis des gegenteils führen, dass die behauptung der frau in der strafanzeige "zum sex oder gewissen handlungen beim sex keine zustimmung erteilt zu haben" nicht stimmen und darüber hinaus dass sie eine zustimmung doch in irgend einer form erteilt hat.

-------> daher sind sicher in schweden nicht nur die anzahl der strafanzeigen gestiegen, sondern auch die verurteilungen. besonders da mit diesen verfahren anwälte gut verdienen können und daher prozesse vorweg finanzieren und nur bei gewinn einen anteil verlangen. sprich die frau hat kein kostenrisiko.

moloch europa: das hast du völlig recht. bisher hat fast niemand europa auf den schirm was den erlass von normen betrifft, obwohl so 80 % unserer gesetze keine deutsche sondern umgesetztes europarecht ist.

------> ob da klagen nach art. 263 IV aeuv beim eugh eine hilfe sind ist fraglich. kann teuer werden.

Daher hoffe ich dass viele von diesen eu-gesetzesvorhaben erfahren und es verhindert wird. ich vermute, dass die frage nach "mutigen freier" hier im forum damit zusammenhängt. ich denke frau vonderlehyen und andere eu-feministinnen würden gern den sack zumachen und europaweit ein sexkaufverbot noch schnell in die eu-richtlinie packen. deshalb fragen sie hier nach blönd-bösen freiern die als begrüdung dienen.

die eu-richtlinie erhält noch ander schönen sachen, wie zu cyber-violence und da fällt das wort "incels" auf seite 2. wenn man auf der webseite der eu-kommission in der suche "incel" eingibt kommen jede menge aktueller berichte dazu. scheinbar so ein modewort, um diese richtlinie zu beflügeln.

------->das passt zu bösen freiern, die dann noch in bösen foren über frauen lästern.
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Alt  24.03.2022, 07:17   # 81
francoise
 
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francoise ist offline
Zitat von bangNfuck
Rachsucht ist in den wenigsten Fällen Grund für die Anzeige und an sich strafbar.
Wie kommst Du denn darauf? Beide Behauptungen sind schlicht Unsinn.

Zitat von bangNfuck
Ich will hier keineswegs eine Kollektivschuld. Sollte ein Gericht es als erwiesen ansehen, dass gegen den Willen des Opfers (unabhängig vom Bewusstseinszustand) sexuelle Handlungen ausgeführt wurden, sollte es auch möglich sein die Täter zu bestrafen, auch wenn keine Gegenwehr stattfand. Es geht hier auch um Signalwirkung. So ein Gesetz wird in der Praxis kaum zu mehr Verurteilungen führen. Und mit einer guten anwaltlichen Beratung steht hier in den allermeisten Fällen, unabhängig vom tatsächlichen Hergang, Aussage gegen Aussage – eine Bestrafung nach gültigem Recht kaum möglich.
Auch das. Weltfremd und einfach Quatsch. "kaum möglich" - ein Begriff, der in einer juristischen Diskussion nicht fallen darf.

Um einmal zu erklären, worum es hier geht: nicht um eine "Signalwirkung", sondern um eine Beweislastzuordnung. Deswegen steht auch nicht "Aussage gegen Aussage", sondern die eine Seite, wohl allermeistens der Mann, muss nachweisen, also beweisen, dass die andere Seite, also die Frau, mit der jeweiligen Handlung einverstanden war, und zwar unabhängig davon, ob sie (oder er) dies erklärt hat oder nicht. Und selbst wenn sie/er das Einverständnis erklärt hat, wird das nicht ausreichen, weil sie/er ja im weiteren Verlauf ihre Meinung geändert haben kann.

Dieses Gesetzgebungsprojekt bringt also einen extrem subjektiven Tatbestand ins Strafgesetzbuch, der rechtsstaatlich nicht justiziabel ist. Übrigens übersehen solche Argumente wie "Anstieg bei den Anzeigen ja, bei den Verurteilungen kaum" den beachtlichen Schaden, den ein staatsanwaltschaftliches oder gerichtliches Verfahren verursacht.

Es sei an das Kachelmann-Verfahren (ein Rachsuchtsfall!) erinnert, nach dem der Mann trotz gerichtlich erwiesener Unschuld zum Schluss ruiniert war und die Täterin den seelischen und wirtschaftlichen Schaden niemals wird ausgleichen können.

Gewalt ist selbstverständlich strafbar, und man sollte tatsächlich überlegen, wie man den rechtlichen Schutz verbessern kann. Aber man sollte von jedermann erwarten, dass sie/er ihren/seinen Willen unmissverständlich bildet und ausdrückt und sich eigenverantwortlich überlegt, in welche Lagen sie/er sich bringt und mit wem sie/er sich einlässt. Ein Anspruch auf zusätzlichen staatlichen Rechtsschutz in diesem intimen Bereich und damit ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf, schon gar auf EU-Ebene, ist nicht erkennbar.

Schon lange frage ich mich nach der Erklärung dafür, dass die EU mit solcher Konstanz ununterbrochen Mist-Gesetze (Richtlinien und Verordnungen) produziert. Eine Erklärung ist sicher, dass da ein gewaltiger Apparat sitzt, der sich irgendwie betätigen und beweisen will. Aber wichtiger ist wohl das Demokratiedefizit. Es gibt in der EU keine wirklichen öffentlichen Debatten, die den gröbsten Mist herausfiltern. Die Macher solcher Projekte brauchen den Zorn der Wählerschaft nicht zu fürchten. Die Gesetzesprojekte fermentieren im Gedärm des Brüsseler Molochs und kommen erst zutage, wenn sie nicht mehr aufzuhalten sind. So hat es auch der seinerzeitige Kommissionspräsident Juncker formuliert: "Wir machen da etwas, und wenn es bekannt wird, ist es schon beschlossen und es ist zu spät, noch etwas dagegen zu tun."
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Alt  19.03.2022, 03:08   # 80
bangNfuck
 
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schwedische statistik (Brottsförebyggande rådet) zeigt konstanten anstieg der anzeigen wegen Våldtäk sexcrime seit 2015 bis 2020, zirka verdopplung.
Anstieg bei den Anzeigen ja, bei den Verurteilungen kaum. Wenn jemand der Meinung ist Opfer sexueller Gewalt geworden zu sein, sollte dieser auch ermutigt werden eine Anzeige zu erstatten. Die Entscheidung, ob die Anzeige begründet ist, obliegt anderen. Es ist grotesk, wenn wir im Zug nachfragen, ob der Sitz noch frei ist und es für die anderen okay ist, dass wir uns dazusetzen. Wenn wir intim sind es aber nicht für nötig erachten zu fragen, ob es in Ordnung ist Analsex zu haben oder die Muschi zu fingern.

sollen die real traumatisierten ängste und rachegefühle solcher frauen der maßstab für vorbeugende strafgesetze gegen alle männer sein. sind alle männer wie der ehemalige freund von frau norak ????? oder sollten wir besser die bestehenden gesetze konsequent gegen den ehemaligen freund von frau norak und seines gleichen anwenden.
Rachsucht ist in den wenigsten Fällen Grund für die Anzeige und an sich strafbar. Dir ist hoffentlich auch klar, dass wegen einer sehr kleinen Minderheit alle Männer bei bestimmten Gruppen in Verruf geraten. Sollten wir als anständige Männer nicht sagen, dass für uns eine Vergewaltigung absolut inakzeptabel ist?! Und diese mit allen möglichen Mitteln (z.B. eine Verschärfung des Gesetzes) konsequent verfolgen, damit wir Leute wie den ehemaligen Freund von Frau Norak und Seinesgleichen effektiver dorthin bringen, wo sie hingehören?
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Alt  17.03.2022, 10:56   # 79
4yallika
 
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"So ein Gesetz wird in der Praxis kaum zu mehr Verurteilungen führen"

schwedische statistik (Brottsförebyggande rådet) zeigt konstanten anstieg der anzeigen wegen Våldtäk sexcrime seit 2015 bis 2020, zirka verdopplung. es wurde auch strenger geurteilt siehe hier diskutieren fahrlässigen 1 minunten arschfickfall. gerade "oaktsam Våldtäk" ist sehr in mode und steigt. in schweden mit 1/8 der bevölkerungszahl gibt es zirka genau so viele anzeigen wegen vergewaltigung wie bei uns. bei uns sind die zahlen in den letzten jahren eher konstant bei 9000. siehe die grafiken des bka und schwedischen brå

"Zum Schluss folgende Situation zur Verdeutlichung: ..auf einer Party....,"

lernt sandra norak einen "netten typen" ( = typ zuhälter, tausend vorstrafen jeder andere wäre sofort wegelaufen) kennen und hat eine nette unterhaltung. nach kurzer zeit erklärt er ihr mit nachdruck (du machst was ich will oder ich schlag dich tot) dass sie für ihn anschaffen muss, alle freier bedienen muss egal wie scheiße sie aussehen. ab und zu muss er "deutlich und tätlich" werden, damit sie versteht,warum er ihr geld dringend braucht. irgend wann schafft sie es sich von ihn loszureisen und studiert jura. dann fordert sie,

1.dass alle freier bestraft werden müssen
2. das alle männer die nach dem sex mit einer frau keine "vernünftige Antwort auf die Frage geben können, warum die Frau Sex mit ihnen wollte" 2 jahre in den knast sollen und schadensersatz zahlen müssen.


--------------------------> sollen die real traumatisierten ängste und rachegefühle solcher frauen der maßstab für vorbeugende strafgesetze gegen alle männer sein. sind alle männer wie der ehemalige freund von frau norak ????? oder sollten wir besser die bestehenden gesetze konsequent gegen den ehemaligen freund von frau norak und seines gleichen anwenden.
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Alt  17.03.2022, 02:04   # 78
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Wir sprechen hier über eine EU-weite Regelung, die in allen 27 Staaten Gültigkeit haben soll.

Ich will hier keineswegs eine Kollektivschuld. Sollte ein Gericht es als erwiesen ansehen, dass gegen den Willen des Opfers (unabhängig vom Bewusstseinszustand) sexuelle Handlungen ausgeführt wurden, sollte es auch möglich sein die Täter zu bestrafen, auch wenn keine Gegenwehr stattfand. Es geht hier auch um Signalwirkung. So ein Gesetz wird in der Praxis kaum zu mehr Verurteilungen führen. Und mit einer guten anwaltlichen Beratung steht hier in den allermeisten Fällen, unabhängig vom tatsächlichen Hergang, Aussage gegen Aussage – eine Bestrafung nach gültigem Recht kaum möglich.

Damit uneindeutige Situationen erst gar nicht entstehen, verstehe ich generell betrachtet nicht, was daran so schwierig sein soll sich vorher kurz zu vergewissern, dass alles passt. Mal eine kurze Frage vorher oder zwischendrin genügt – "Gefällt dir das?", "Ist alles in Ordnung?", "Ist es okay, wenn ich XY mache?".

Zum Schluss folgende Situation zur Verdeutlichung: Irgendein Typ auf einer Party, den du vage kennst, setzt sich zu dir. Es folgt eine längere nette Unterhaltung. Irgendwann merkst du, dass er in deiner Jackentasche rumfummelt und dir dein Geld klaut. Du bist im ersten Moment baff und hast Angst dich zu wehren, weil du weißt - der Typ wird leicht aggressiv. Er wiegt zudem 40-50 Kilo mehr als du. Später behauptet er, dass dies eine Spende war - du hast dich auch nicht gewehrt. Vor Gericht sollte die Kernfrage lauten - "Wie konnte der Typ wissen, dass du ihm diese 100€ spenden willst?" und nicht "Warum hast du dich dabei nicht gewehrt?"
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Alt  14.03.2022, 22:38   # 77
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ja wenn das so ist wie du sagst (hi hi) dann brauchen wir die neue eu-richtlinie nicht. denn in § 177 stgb steht:

"Wer gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen an dieser Person vornimmt oder von ihr vornehmen lässt, Ebenso wird bestraft wenn der Täter ausnutzt, dass die Person nicht in der Lage ist, einen entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern"


aber ich vermute du meinst das frauen niemals schuld haben und immer opfer sind und männer immer bestraft werden müssen wenn du sagst: "Kernfrage sollte lauten "Wie konnte der Täter wissen, dass sie das will?" Solange man eine vernünftige Antwort auf diese Frage geben kann, ist man aus dem Schneider.


"vernünftige antwort" ----->beweislast des mannes
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Alt  14.03.2022, 20:49   # 76
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Dem Rechtsstaat vertrauen!

nee unschuldsvermutung ist mit solchen gesetzen gerade weg, wie du indirekt selbst stark untertrieben feststellst:
... solange keine vernünftige klärung von schuld möglich ist...
Ich habe nichts Derartiges festgestellt. Wenn Du glaubst, dass die Unschuldsvermutung entfällt und eine Beweislastumkehr eingeführt wird , hast Du extrem wenig Vertrauen in den Rechtsstaat. Wenn so etwas passiert, wird das von sämtlichen Gerichten von hier bis Bukarest – allen voran das EuGH so schnell gekippt, dass die zuständigen Politiker nicht mal Zeit haben werden ihre Namen zu buchstabieren. So etwas wird niemand wollen und es existiert auch nicht. (übrigens auch nicht in Schweden). Wenn also nur die leisesten Zweifel daran bestehen, dass der Sex nicht einvernehmlich war, ist und bleibt man unschuldig.

...gerade in fällen wo beide besoffen waren aber vorher wussten, dass es so enden könnte, sollte sich der staat raushalten. ohne erkennbare objektive spuren ist es kaffesatzleserei wer "schuld" hat.
Wir haben weder die Fähigkeit die Zukunft vorauszusagen, noch können wir Gedanken lesen. Was der jeweils andere denkt, wie es enden könnte, lässt sich vorher nicht feststellen. Und der Versuch den Beruf des forensischen Psychologen/Psychiater oder Rechtsmediziner mit Kaffeesatzleserei zu vergleichen, will ich jetzt nicht kommentieren. Wenn der Täter unter Alkoholeinfluss steht, hat ein Gericht über die Schuldfähigkeit zu urteilen – nach gültigem Recht.

denn es ist halt eigenverantwortliche selbstgefährdung, wenn ich im suff und drogenrausch kontrolle über mich und meinen gegenüber verlange, und dann sollen später dritte genau abklären können wer schuld hat.
Das ist pures Victim blaming. Sie ist ja selbst schuld, weil sie so besoffen war. Er kann nichts dafür, weil er sich nicht kontrollieren kann so blau, wie er war. Wollen wir das nicht auf weitere Straftaten ausweiten?! Solange man vorher etwas getrunken hat, ist man fein raus. Gerade deshalb gibt es Instanzen, die gründlich überprüfen müssen, ob und wieviel der Täter gesoffen hat. Und wenn es sich herausstellt, dass es nur ein Bier war, das Opfer aber fast besinnungslos – dann sorry, aber das ist eine Vergewaltigung, auch ohne Gegenwehr.

Nochmal – es geht hier um die Wahrnehmung. Die Kernfrage sollte nicht wie bisher lauten – "Warum hat sich das Opfer nicht gewehrt, sondern – "Wie konnte der Täter wissen, dass sie das will?" Solange man eine vernünftige Antwort auf diese Frage geben kann, ist man aus dem Schneider.
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Alt  13.03.2022, 22:52   # 75
4yallika
 
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in dubio pro reo entfällt !!!!

nee unschuldsvermutung ist mit solchen gesetzen gerade weg, wie du indirekt selbst stark untertrieben feststellst:

"Durch eine strengere Definition und Gesetzgebung geht es auch darum, dass wir eben solche Situationen besser angehen."

warum sollte sich der staat grundsätzlich aus schlafzimmern raushalten ?

solange keine vernünftige klärung von schuld möglich ist, gerade in fällen wo beide besoffen waren aber vorher wussten, dass es so enden könnte, sollte sich der staat raushalten. ohne erkennbare objektive spuren ist es kaffesatzleserei wer "schuld" hat. in schweden wird sex ohne vertrag mit 2 jahren, vergewaltigung mit 5-10 jahren knast bestraft.

ich will mal den § 5 III "Rape" aus sicht des gerichts klar formulieren

satz1: das gericht hat alles was vor dem sex, eventuell vor zeugen gesagt wurde zu irgnorieren, es interessiert keine sau.

satz 2: die aussage der frau dem sex nicht zugestimmt zu haben ist grundsätzlich als wahr zu unterstellen und der mann ist schuldig. wenn die frau spass beim sex gehabt hätte würde sie jetzt nicht das gegenteil behaupten. das gericht darf an der aussage der frau nicht zugestimmt zu haben, nicht allein deshalb zweifeln und den mann frei sprechen, weil der mann mit der faulen ausrede kommt, die frau habe geschwiegen, sie war passiv oder habe sich in der vergangenheit auch so verhalten.

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Alt  13.03.2022, 16:17   # 74
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In dubio pro reo

Es gibt kein Recht auf Sex. Wenn sie zu einem späteren Zeitpunkt abbrechen will, sollte dieser Wunsch auch respektiert werden.
Wenn nach dem Sex Zweifel daran bestehen, ob der Akt einvernehmlich war, gilt für jeden immer noch die Unschuldsvermutung. Ist in der EU in der "Charter of Fundamental Rights" festgeschrieben. Dürfte auch im deutschen Grundgesetz irgendwo stehen. Die Beweislast liegt damit beim Staat und die Prinzipien des Rechtsstaates sind weiterhin gültig. Und dass dieser Grundsatz so einfach gekippt wird, ist schwer vorstellbar. In der Praxis heißt das Aussage gegen Aussage – keine "Schlinge", keine "Falle", keine "verdächtigen Schweine". Du bist immer noch unschuldig solange keine stichhaltigen Beweise gegen dich vorliegen – und zwar egal, was sie davor behauptet hat.

denn es ist halt eigenverantwortliche selbstgefährdung, wenn ich im suff und drogenrausch kontrolle über mich und meinen gegenüber verlange, und dann sollen später dritte genau abklären können wer schuld hat.
Die Aussage verstehe ich nicht ganz. Es wird doch hoffentlich klar sein, dass ein Mädchen, welches sich kaum auf den Beinen halten kann oder komplett abwesend wirkt, nicht dazu imstande ist eine vernünftige Entscheidung zu treffen. Dann lässt man es halt sein. Und wenn die Täter (auch) besoffen sind oder unter Drogeneinfluss stehen, muss die Schuldfähigkeit gesondert juristisch betrachtet werden – egal ob Vergewaltigung, Verkehrsdelikt oder Körperverletzung. Ich verstehe auch nicht, warum sich der Staat juristisch aus dem Privatleben seiner Bürger raushalten soll, wenn da, wie anderswo auch, genauso Straftaten begangen werden. Ich jedenfalls will keine rechtsfreien Räume – auch nicht in meinem Schlafzimmer.
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Alt  13.03.2022, 13:34   # 73
4yallika
 
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4yallika ist offline
das hast du recht, fast immer kennen sich täter und opfer, bei wirklicher sexstraftat. und du hast auch recht, dass oft alkohol und drogen im spiel sind, und hier hört schon unsere gemeinschaft auf. denn es ist halt eigenverantwortliche selbstgefährdung, wenn ich im suff und drogenrausch kontrolle über mich und meinen gegenüber verlange, und dann sollen später dritte genau abklären können wer schuld hat. daher waren unsere gesetze aus guten grund so gestrickt, dass sich der staat grundsätzlich aus den schlafzimmern seiner bürger heraushält, ist halt deren privatsache. aber das soll sich mit dieser frauenrichtlnie ändern.

männer sind schweine eu-richtlinie ???

so könnte man den entwurf der eu-richtlinie COM(2022) 105 zusammenfassen, daher müssen alle männer wie verdächtige schweine mit dem strafgesetz behandelt werden. allein dieser § 5 "rape" hat es in sich und müsste sex ohne vertrag lauten. und er sagt dass jeder mann der seinen schwanz oder sonst ein teil in eine öffnung einer frau reinschiebt zugleich seinen kopf in eine juristische schlinge steckt und die frau allein nach ihren willen entscheidet, ob er ihn wieder rausziehen kann oder hängen und schadensersatz zahlen muss:

§ 5 III "rape" das ist eine gesetzliche fiktion zu lasten von allen männern, so was habe ich noch nie im strafrecht gesehen.

"Consent can be withdrawn at any moment during the act. The absence of consent cannot be refuted exclusively by the woman’s silence, verbal or physical nonresistance or past sexual conduct. "

der satz 1 klingt harmlos und selbstverständlich, aber er macht die falle auf, sprich alles was vor dem sex vor zeugen gesagt wurde, spielt keine rolle. mit satz 2 schnappt die falle zu, denn per gesetz angeordnet, kann sich der bösen mann der strafe nicht entziehen mit der behauptung, das sie geschwiegen oder in der vergangenheit öfters so gehandelt hat.

-----> der mann muss beweisen, dass die frau direkt beim sex in jeden moment zugestimmt hat und sie ist das einzige beweismittel.
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Alt  12.03.2022, 14:01   # 72
bangNfuck
 
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Beiträge: 330


bangNfuck ist offline
Unpopular Opinion

von 4yallika:
aber wie gesagt die beabsichtigte eu-richtlinie "COM(2022) 105 betrifft alle männer nicht nur die hurenböcke und könnte uns alle zu armen schweden machen.
Wenn wir die Prostitution mal beiseite lassen, verstehe ich nicht, was an dieser Richtlinie so schlimm sein soll.

Zitat aus dem erwähnten Dokument:

Article

5 Rape

1. Member States shall ensure that the following intentional conduct is punishable as a criminal offence:

(a) engaging with a woman in any non-consensual act of vaginal, anal or oral penetration of a sexual nature, with any bodily part or object;

(b) causing a woman to engage with another person in any non-consensual act of vaginal, anal or oral penetration of a sexual nature, with any bodily part or object.

2. Member States shall ensure that a non-consensual act is understood as an act which is performed without the woman’s consent given voluntarily or where the woman is unable to form a free will due to her physical or mental condition, thereby exploiting her incapacity to form a free will, such as in a state of unconsciousness, intoxication, sleep, illness, bodily injury or disability.

3. Consent can be withdrawn at any moment during the act. The absence of consent cannot be refuted exclusively by the woman’s silence, verbal or physical nonresistance or past sexual conduct.
Bei einer Vergewaltigung kennen sich Täter und Opfer in den meisten Fällen. Eine Annäherung ist auch ohne Zwang und Gewalt möglich. Es herrscht nur in einem Punkt (der Sex) Uneinigkeit. Zudem entstehen solche Situationen häufig , wenn Alkohol und/oder andere bewusstseinstrübende Substanzen im Spiel sind. Durch eine strengere Definition und Gesetzgebung geht es auch darum, dass wir eben solche Situationen besser angehen. Und im Falle einer Anzeige/Anschuldigung, vertraue ich der Staatsanwaltschaft und der übrigen Justiz die richtige Entscheidung zu treffen.
Und was sich Opfer einer Vergewaltigung manchmal anhören müssen ist extrem widerwärtig - "der Rock war zu kurz/ zu aufreizend gekleidet", "ihr Verhalten war lasziv", "was erwartet sie denn, wenn sie sich so besäuft". Aber klar, wenn man(n) über die "größte Bitch" einfach so "drüberrutschen" will, ist das Gesetz schon etwas hinderlich.
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Danke von
Alt  10.03.2022, 21:23   # 71
4yallika
 
Mitglied seit 26.04.2021

Beiträge: 77


4yallika ist offline
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ja die huren-opferthese trifft halt nur auf eine minderheit zu. hier haben wir uns von zdf + ard zu viel beschwatzen lassen. die aktuelle mehrheit der osteuropäischen frauen im gewerbe hat über eine freundin welche selbst anschaffte den einstieg gefunden. in zeiten sozialer medien und emanzipierten frauen merken diese sehr früh das gutes aussehen in jungen jahren ausgenützt werden kann, daher einige selbst entscheiden direkt kasse zu machen.

wie gesagt diese sophie hoppenstedt hat mit 13 jahren (wo ich fussball im schulhof spielte) harte drogen genommen. was für ein asoziales umfeld muss das sein, dass man in diesen alter solche drogen nimmt. das dürfte bei sandra norak kaum anders gelaufen sein.

---------------> norak und hoppenstedt haben sich eigenverantwortlich in die scheisse getrieben !!!!!

aber wie gesagt die beabsichtigte eu-richtlinie "COM(2022) 105 betrifft alle männer nicht nur die hurenböcke und könnte uns alle zu armen schweden machen.
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Danke von














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