HOME TARNKAPPEN-Modus einschalten
 
   Login    Gratis Registrierung           YouWix.com       Webcam  

Alle neuen Beiträge    HURENTEST Startseite   
 
  TARNKAPPEN-Modus = AUS   |   EINSCHALTEN                 Translator



LUSTHAUS - Das lustige Sex & Erotikforum OHNE Zensur - seit 1997

Escort Girls, Hobbyhuren, Huren, Nutten, Dominas, Bordelle & Erotik Massagen im anonymen Test


   

   

   


Neu!!! snatchlist.com | redirty.com | gratiszeiger.com | lusthaus.live

LUSTHAUS Live Stream: #couples #paare | #asian | #bigboobs | #anal | #lesbian | #milf | #skinny | #bbw | #smalltits | #german | #bdsm | #newgirls


Wer ist online? Hurentest-Album, Insiderforen Alle neuen Beiträge & Berichte       Live Stream Suchen
Zurück   LUSTHAUS Forum > LUSTHAUS Hurentest (Testberichte) > DEUTSCHLAND - Hurentest Forum > Bayern & Franken > München
  Login / Anmeldung  

7 + 8



   
9

10


11


   

12


13


   
14


15


   
16



17/18



19


   
20


21


   
22


23


   
24


25


   
26


27


   
28


39/40









Frankfurter Ring 137 München
Frankfurter Ring 137
# aktuell anwesende Damen #


































LUSTHAUS Hurentest







Snatchlist - Mach mit...







GRATIS eBook
für alle Lusthäusler
Warum Männer zu HUREN gehen?
ebook.lusthaus.com




Banner für deine Homepage,
damit noch mehr Gäste
zu dir kommen:

LUSTHAUS Hurentest LUSTHAUS Hurentest

LUSTHAUS Hurentest






Banner bestellen?    Girls | Clubs

....



 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Alt  04.05.2012, 13:21   # 1
puffo
 
Mitglied seit 24.04.2012

Beiträge: 4


puffo ist offline
Exclamation Razzias in München? Steuer, Finanzamt, Düsseldorfer Verfahren ...

Hallo Gemeinde,

habe gesehen dass an viele Adressen keine Bilder/Leistungsbeschreibungen mehr zu sehen sind... die Vitrinen sind z.T. wie leergefegt.

Ich habe aus sehr gute Quelle gehört dass seit Anfang 2012 die Sitte die Daten ALLE Mädchen gleich ans Finanzamt weiterleitet, und dass seit ein Paar Wochen K35 & Finanzamt in München viel Stress machen und sehr viele Mädchen (vor allem die ohne Deutschem Wohnsitz) in der Zange genommen haben.

Weiss jemand mehr? Betrifft es auch andere Bayerische Städte?

Nun leider ist bald Wahlkampf und die Moralaposteln brauchen Themen. Nun wurde das Prostitutionsgesetz von eine "rote" Regierung vor 10 Jahren auf den Weg gebracht, und die Fernsehenanstalten freuen sich sehr auf gesteigerte Aufmerksamkeit was unser Lieblingsthema hier betrifft
Antwort erstellen          Mit Zitat antworten


 Neu!!   Schau den Girls beim FICKEN zu...  kostenlos... LIVE...

w w w . l u s t h a u s . l i v e


KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  30.06.2012, 18:35   # 34
wacki
Old Tomcat
 
Benutzerbild von wacki
 
Mitglied seit 14.09.2009

Beiträge: 1.695


wacki ist offline
Tschuldigung...

hab heute zuviel Oberlehrerlimo getrunken...!

Es sollte heissen "Razzien" nicht "Razzias"!!!....
__________________
__________________________________________


Und: Bitte keinen Fick-Gutschein!...Ich war immer schon ein arrogantes Arschloch..!!!

Antwort erstellen         
Danke von
Alt  20.05.2012, 21:45   # 33
LeonsFriend
 
Mitglied seit 05.07.2008

Beiträge: 947


LeonsFriend ist offline
Nicht nur in den Clubs

N'Abend Gemeinde,

Zitat von Tractorel
Überall in den clubs hängen kameras.
Nicht nur in den Clubs. Ich kenne auch ein bekanntes Terminhaus in M in dem das definitiv auch so ist. Nicht aber aus dem Grund, damit das Finanzamt nicht zu kurz kommt

Keep on fuckin'
Leon's Friend
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  20.05.2012, 18:56   # 32
Juan Palomo
 
Mitglied seit 17.02.2003

Beiträge: 1.722


Juan Palomo ist offline
Vielleicht lesen hier einige Mädels mit

Im prinzip wäre bei unserem fa vom hurenlohn die mehrwertssteuer abzuführen. Sollte die dame bei uns gemeldet sein ist die ek bei uns zu entrichten. Nicht bei uns gemeldet ist im heimatland ein gewerbe anzumelden und dort die ek zu entrichten. Sollte irgendwo eine steuererklärung gemacht sein ist alles ok. In dem fall müßte das fa nachweisen daß die ek erklärung falsch ist. Mea unmöglich. Sollte keinerlei ek erklärung vorhanden sein könnte das uu fatal sein. In diesem fall ist das fa berechtigt eine schätzung zu erstellen. Die mädels haben sich zum teil im heimatland wohnungen und autos gekauft. In den meisten fällen dürfte es schwierig sein einen nachweis zu erbringen wo nu das geld dazu her ist. Ich schätze in zeiten knapper kassen wir das ganze europaweit verknüpft. Ich habe clubs beobachtet, die aufschreiben wer wie lange im kämmerlein war. Überall in den clubs hängen kameras. Gruss t.
__________________
yo me lo guiso yo me lo como
Antwort erstellen         
Alt  20.05.2012, 14:25   # 31
frankengary
 
Mitglied seit 12.08.2006

Beiträge: 96


frankengary ist offline
Also ich finde es toll, wie fränkyboy hier einmal aufgezeigt hat, was bei der Besteurung in diesem Gewerbe so alles möglich ist bzw. nicht ist.
Das in NRW praktizierte Modell scheint, nach meinem letzten Wissensstand, auch noch recht unterschiedlich ausgelegt zu werden, zumindest was die Höhe des tägl. Pauschalsatzes anbelangt.

Ich fände es echt gut, wenn fränkyboy als offensichtlich richtig ´Wissender`, hierzu mal gelegentlich einen eigenen Tread aufmacht.
__________________
Frankengary

Antwort erstellen         
Alt  14.05.2012, 23:28   # 30
LeonsFriend
 
Mitglied seit 05.07.2008

Beiträge: 947


LeonsFriend ist offline
Worum geht's eigentlich?

N'Abend,

nicht nur das Steuerrecht ist für einen Laien wohl ziemliches Chaos, sondern auch der Thread hier?

Worum geht's eigentlich genau? Darum Unverständnis für das Verhalten der Steuerbehörden gegenüber den DLs auszudrücken? Ums Steuerrecht im Allgemeinen und Speziellen? Um die philosophische Frage, ob Steuern einfach ein Solidarbeitrag zu den gemeinsamen Aufgaben einer Gesellschaft darstellen oder ob wir das besser wie die "Griechen" sehen sollten? Ich werd nicht ganz schlau und bin jetzt ziemlich verwirrt.

Meine Meinung zu den genannten Punkten:

- Ich finde - vor allem - das - deutsche - Steuerrecht gehört *erheblich* vereinfacht. Für ALLE.

- Ich bin der Meinung, dass Steuern ein Solidarbeitrag für die gemeinsamen Aufgaben einer Gesellschaft oder eines Landes sind, an dem sich jeder in angemessener, angebrachter und verkraftbarer Höhe beteiligen sollte bzw. muss - oder eben "beteiligt wird", sollte er dazu selbst keine "Lust" verspüren. Auch "Huren" - aber nicht nur! Was hier hier und da geschrieben wird vermittelt auf mich den Eindruck, als ob man eine "Steuernummer für Huren" schon als "Teufelswerk" ansieht?
Ich persönlich bin der Meinung, dass Menschen in unserer doch sehr egoistischen Gesellschaft Steuern mit der "Motivation" abführen, die knapp über der der "Griechen" liegt. Das gilt auch für "Huren" - aber nicht nur!
Aber gerade DLs aus dem Ausland dürften sich wohl "sehr hart mit der Motivation tun", ihren Beitrag zu Aufgaben der deutschen Gesellschaft und dessen Staat leisten zu wollen - freiwillig.

- Steuern sollten natürlich sinnvoll, maßvoll und sozial gerecht vom Staat ausgegeben werden. Davon sind wir wohl heute Lichtjahre entfernt, was wohl auch der Grund dafür sein sollte, dass es niemand mehr als "sinnvoll" ansieht Steuern zu bezahlen.

Jetzt habe ich mir heute Abend noch schnell sicher viele "Freunde gemacht"

Dann sage ich jetzt besser mal: N8

Keep on fuckin'
Leon's Friend
Antwort erstellen         
Alt  14.05.2012, 16:29   # 29
Elbe45
PussyClub-Überlebender
 
Benutzerbild von Elbe45
 
Mitglied seit 13.05.2003

Beiträge: 1.293


Elbe45 ist offline
Das große Bild

rundet sich ab durch diesen Hinweis auf der Homepage eines allseits geschätzten FKK-Clubs in München:
Seit Anfang Januar 2012 sind unsere Damen dazu verpflichtet mit Steuernummer zu arbeiten.
e45
__________________
Hurensex ist eine Alternative, wenn auch nur eine Scheiß-Alternative, denn die Erotik einer liebenden Frau wird dem kommerziellen Paysex langfristig immer überlegen sein.
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  14.05.2012, 15:01   # 28
fränkyboy
Mr. Schleck
 
Benutzerbild von fränkyboy
 
Mitglied seit 31.05.2005

Beiträge: 194


fränkyboy ist offline
Um mal etwas Licht in Euer Dunkel zu bringen:

Auch das Düsseldorfer Verfahren ist lediglich eine "Vorauszahlung auf die eigentliche Steuerschuld". Dies bedeutet im Endeffekt, dass die jeweilige Dienstleisterin trotz alledem, da sie ertragsteuerlich wie auch umsatzsteuerlich Unternehmer ist, monatliche, bzw. vierteljährliche Umsatzsteuervoranmeldungen und jährliche Einkommensteuererklärungen abzugeben hat.

Das Düsseldorfer Verfahren befreit die Dienstleisterin auch nicht von ihren Aufzeichnungspflichten, wie sie ein jeder Unternehmer/Selbständiger hat, und zwar über Einnahmen wie auch Ausgaben in beleghafter Form.

Die Zahlung der Tagespauschale von 25 Euro führt somit effektiv gesehn lediglich zu einer Steuervorauszahlung, die im laufenden Besteuerungsverfahren anrechenbar ist.

vgl. hierzu auch die letzte Entscheidung des Hessischen FG aus 2009, Az. 6-V-2309/09

Dass von Seiten der Finanzverwaltung insoweit eine "faktische Abgeltungswirkung" geduldet wird, könnte aufgrund des Umstandes nahe liegen, dass die Anmeldung und Abführung von Tagessätzen nach dem Düsseldorfer Verfahren sowohl vom Bundesrechnungshof (Bundesrechnungshof [Hrsg.], Bemerkungen 2003 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes, S. 186, Gliederungsnummer 50.3.2.) als auch von verschiedenen Stimmen in der Literatur (Moosburger wistra 2005, 18 [19]; Kemper DStR 2005, 543 [545]; Rondorf in NWB vom 27.06.2005, Fach 2, S. 8777 [8779]; Mößmer / Moosburger wistra 2008, 457 [458]) als "pauschaliertes" Besteuerungs- bzw. Vorauszahlungsverfahren verstanden wird. Wäre dies der Fall, so würden die am Düsseldorfer Verfahren teilnehmenden und keine weiteren Steuererklärungen abgebenden Prostituierten gegenüber den übrigen Prostituierten (aber auch gegenüber der Masse der anderen Steuerpflichtigen) ungleich besser behandelt.
Ebenso das Niedersächsische Finanzgericht in 2010, Az. 16-K-65/10:
Die Klägerin kann sich auch nicht auf die Praxis des sogenannten "Düsseldorfer Verfahren" berufen, da dieses weder generell noch in Niedersachsen und konkret bei der Klägerin keine Anwendung gefunden hat. Unabhängig davon, handelt es sich bei der Sammelanmeldung und -abführung der Tagessätze nach dem Düsseldorfer Verfahren um einen schlichten Zahlungsvorgang nach § 224 Abs. 1 Satz 1 AO im Sinne eines "vereinfachten Vorauszahlungsverfahrens", der der Sicherung einer vermuteten Steuerschuld dienen soll und hinsichtlich der rechtlich begründeten Steuerschuld keine Abgeltungswirkung entfaltet (vgl. den Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten - Prostitutionsgesetz (ProstG) -, BT-Drs. 16/4146 vom 25.01.2007, B. IX. 3., S. 40 f.). Selbst im Falle des Verzichts auf Maßnahmen zur Überwachung und Durchsetzung der steuerlichen Pflichten der am Düsseldorfer Verfahren teilnehmenden Prostituierten läge ein strukturelles, d.h. verfahrensrechtlich bedingtes Vollzugsdefizit im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vor, da ein solcher Vollzugsmangel nicht auf einem unzureichenden verfahrensrechtlichen Instrumentarium, sondern auf einem mehr oder weniger bewussten Verzicht der zuständigen Behörden beruhen würde. Daher wäre die gesetzliche Befugnis des Finanzamtes zur Festsetzung der Umsatzsteuer auch nicht aufgrund des Umstandes verfassungswidrig, dass das Finanzamt bei anderen Prostituierten auf entsprechende Maßnahmen verzichtet, was im Übrigen nicht der Fall ist.
Durch diese beiden Urteilsbegründungen ist bereits ersichtlich, dass das Düsseldorfer Verfahren sich nicht im Einkommensteuergesetz begründet und somit auch kein Bundesrecht ist.
Es ist vielmehr ein je nach Landesamt für Steuern eingeführtes Vorauszahlungsverfahren, welches durch die Länder angeboten werden kann oder eben auch nicht.
Grundsätzlich ist es auch keine Vereinfachung für die Dienstleisterinnen, da sie weiterhin ihre im EStG und UStG begründeten Besteuerungspflichten innehalten, wie auch ohne Teilnahme am Düsseldorfer Verfahren.

Dass die Durchsetzung der tatsächlichen Besteuerung bei Dienstleisterinnen mit Teilnahme an diesem Verfahren durch die zuständige Finanzbehörde nicht mit Nachdruck geführt wird, ist ein anderes Problem.


Kurzinfo Pressetext des BFH zum Düsseldorfer Verfahren 2007 (Auszugsweise) - Az. VII-B-121/06:
Wenngleich das "Älteste Gewerbe der Welt" in unserer bürgerlichen Gesellschaft noch längst keine auch nur annähernd gleiche Akzeptanz wie die "ehrbaren" Gewerbe erreicht hat, so wurde ihm doch die Gleichberechtigung zur Steuerzahlung stets eingeräumt. Einkünfte aus der Prostitution oder dem Betreiben eines Prostitutionsbetriebes waren trotz der Bewertung der Prostitution als sittenwidrig schon immer steuerpflichtig. Für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes erfüllt, gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstößt. Allerdings wird diese Gleichbehandlung dem Fiskus nicht immer leicht gemacht. In einem Bericht zur steuerlichen Erfassung von Prostituierten aus dem Jahr 2003 ging der Bundesrechnungshof davon aus, dass weniger als 1 % der in Deutschland tätigen Prostituierten steuerlich erfasst sind, konstatierte eine "unzureichende Besteuerung im Rotlichtmilieu" und schätzte die Steuerausfälle auf jährlich mehr als 2 Milliarden Euro. Er hielt das übliche Verfahren der Einzelveranlagung bei Prostituierten für wenig erfolgreich und empfahl ein rechtlich abgesichertes pauschaliertes Besteuerungsverfahren. In einigen Bundesländern wird bereits seit etlichen Jahren ein pauschaliertes Besteuerungsverfahren praktiziert (sog. "Düsseldorfer Verfahren"). Dabei handelt es sich um ein gesetzlich nicht geregeltes, vereinfachtes Vorauszahlungsverfahren, an dem sich die Betreiber von Bordellen und bordellähnlichen Betrieben und die dort arbeitenden Prostituierten freiwillig beteiligen können. Der Vermieter zieht mit der Miete einen bestimmten Tagessatz ein, der sich aus Ertragsteuern, Solidaritätszuschlag und Umsatzsteuer zusammensetzt, und führt den Betrag vierteljährlich an das zuständige Finanzamt ab.
Kommentierung zur Steuerpflicht im Rotlichtmilieu - Aufsatz vom 27.06.2005:
Auch nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten (Prostitutionsgesetz) am 1. 1. 2002 wird weiterhin über die Sittenwidrigkeit der Prostitution gestritten. Für die Beurteilung der Steuerpflicht hat die Frage der Sittenwidrigkeit der Prostitution allerdings keine Bedeutung, denn für die Besteuerung ist es unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen die guten Sitten verstößt. Deshalb unterliegen auch die im Rotlichtmilieu tätigen Personen mit ihren Einkünften der Einkommensteuer und ggf. der Gewerbesteuer sowie mit ihren Umsätzen der Umsatzsteuer, wenn im Einzelfall die gesetzlichen Besteuerungstatbestände erfüllt sind.
Und nochmal etwas zur vorher schwer diskutierten Gewerbesteuerpflicht für Dienstleisterinnen. Grundsätzlich wie vorher geschrieben ist ein stehender Gewerbebetrieb die Grundvoraussetzung. Die Finanzverwaltungen der Länder drängen darauf, die Dienstleisterinnen mittlerweile in den § 15 EStG (Einkünfte aus Gewerbebetrieb) einzukatalogisieren, siehe Verfügung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf von 2004:
Behandlung der Einkünfte selbstständig tätiger Prostituierter - Zuordnung der Einkünfte zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb bzw. zu den Einkünften aus Leistungen i. S. des § 22 Nr. 3 EStG

Bislang sind die Einkünfte selbstständig tätiger Prostituierter regelmäßig als Einkünfte aus Leistungen i. S. des § 22 Nr. 3 EStG behandelt worden. Aufgrund einer sich hierzu abzeichnenden Änderung der Rechtsprechung (vgl. BFH-Urteil vom 23. 2. 2000, BStBl. II 2000 S. 610) und dem Wandel der gesellschaftlichen Auffassung zur Prostitution, die durch das Prostitutionsgesetz vom 20. 12. 2001, BGBl. I 2001 S. 3983 verdeutlicht wird, haben die ESt.-Referenten des Bundes und der Länder beschlossen, die Einkünfte selbstständig tätiger Prostituierter den Einkünften gem. § 15 EStG zuzuordnen.
Die geänderte Rechtsauffassung ist in allen Fällen anzuwenden, in denen ein bestandskräftiger Bescheid noch nicht vorliegt.
Wie von der OFD zitiert waren bisher das Anbieten gewerbsmäßiger Unzucht in gemieteten Räumlichkeiten ohne weitere Zusatzleistungen eine Einkunftsart des § 22 EStG (Sonstige Einkünfte) und löste keinerlei Gewerbsteuerpflicht aus, vgl. hierzu auch das Urteil des Sächsischen FG von 2010, Az. 8-K-2066/08.

Biete jemand Zusatzleistungen wie z.B. Telefonsex an, führe dies zur Gewerbesteuerpflicht. Die Finanzverwaltung hat jedoch bereits für den Fall des Sächsischen FG von 2010 Revision beim Bundesfinanzhof eingelegt, das Verfahren ist derzeit anhängig unter dem Az. III-R-31/10.

Grundsätzlich wird in der Literatur bereits vermutet, dass diese bisher herrschende Meinung der Einkünfte nach § 22 EStG nicht mehr haltbar ist und auch reine Einzeldienstleister der gewerbsmäßigen Unzucht ohne Zusatzleistungen ebenso der Gewerbesteuerpflicht unterliegen werden. Die Entscheidung des BFH in diesem Fall wird Licht ins Dunkel bringen und bleibt abzuwarten.

Die Dienstleister hätten jedoch dann auch den gesetzl. Freibetrag i.H. von 24.500 Euro jährlich, sowie die Anrechnungsmöglichkeit der Gewerbesteuer in der persönlichen Einkommensteuer gem. § 35 EStG.


In eigener Sache:
Entschuldigt bitte die ständigen Änderungen über ein paar Std. hinweg, aber die einzelnen Urteile und Kommentierungen zu suchen dauert auch seine Zeit und ich wollte Euch hier einfach einmal den derzeitigen Rechtsstand in der Besteuerung darlegen. Dies soll auch keine Rechts- und Steuerberatung sein, auch wenn ich diese anbieten dürfte. Es ist nur eine Sammlung von Informationen für Euch, Beratungen biete ich nur persönlich, notfalls bei einem Bierchen an Ich hoffe es ist mir einigermaßen gelungen, es verständlich zu vermitteln.

Ich hoffe geholfen zu haben.

Fränkyboy

.
__________________
Gruß
Fb

Antwort erstellen         
Alt  13.05.2012, 23:21   # 27
Moose
 
Benutzerbild von Moose
 
Mitglied seit 11.06.2011

Beiträge: 221


Moose ist offline
www.steuertipps.de/gesetze/estg

Zitat:

Einkommensteuergesetz (EStG)

Im Einkommensteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland wird die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen geregelt.

Die Besteuerung von juristischen Personen ist in anderen Steuergesetzen, insbesondere im Körperschaftsteuergesetz geregelt.

Daraus könnte sich der Unterschied aus BW und BY ableiten.
Bin aber kein Fachmann.
__________________
Je älter der Sack, desto grauer das (Scham)Haar!
Antwort erstellen         
Alt  12.05.2012, 07:13   # 26
-
 

Beiträge: n/a


Ich bin mir ziemlich sicher, dass das Einkommensteuergesetz ein Bundesgesetz ist.
Dass die Durchführung mit Lokalkolorit gemacht wird ist eine andere Sache.
Letztlich hängt das sogar am einzelnen FA-Bearbeiter und ob er/sie einen guten Tag hat.
Antwort erstellen         
Alt  11.05.2012, 22:45   # 25
penetrator69
 
Mitglied seit 14.08.2009

Beiträge: 37


penetrator69 ist offline
@ krrk

sorry, ich muss Dir leider widersprechen: die Steuergesetzgebung, um die es hier geht, kommt eben NICHT von Bund. Sonst gäbe es in NRW und Baden-W. kein "Düsseldorfer Verfahren". Das ist keine perfekte Lösung aber es würde die Sache ungemein vereinfachen und verhindern, dass die Mädchen kriminalisiert werden.

Nun - in Bayern ist es nicht gewollt, dass transparente Verhältnisse geschaffen werden. Das Prostitutionsgesetz wurde eben nicht in Bayern geboren. Und bitte keine faule Ausreden über die Notwendigkeit, Zuhälterei auf solche Art und Weise bekämpfen zu wollen. Das ist ein ganz anderes Thema, und dafür gibt es andere, bessere geeignete Instrumente als steuerliche Stolperfälle für schlecht ausgebildete Ausländerinnen ohne finanzamt-tauglichen Deutschkenntnisse.
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  11.05.2012, 22:19   # 24
nippelbeisserle
 
Mitglied seit 25.07.2009

Beiträge: 121


nippelbeisserle ist offline
Bayrische Sonderwege

Mit der vielbesungenen "Liberalitas bavariae" war es noch nie weit her, München ist und bleibt die
"Hauptstadt der Bewegung"
Antwort erstellen         
Alt  11.05.2012, 19:11   # 23
-
 

Beiträge: n/a


@aldo69

Man kann das natürlich am Freistaat Bayern aufhängen, wie die das ausführen.

Aber ganz ehrlich - die Steuergesetzgebung ist schon eine Sache für sich und kommt vom Bund. Schon um als steuerehrlicher deutscher Bürger über die Runden zu kommen da reicht der eigene Grips und das eigene Wissen in Verbindung mit einer allgemein guten Kenntnis der deutschen Sprache in vielen Fällen nicht. Mein Gehalt hat sich jüngst verändert - auch wenn der Fall nicht ganz trivial ist ist er eigentlich nicht so kompliziert/ungewöhnlich, aber unsere Lohnspezialisten (!!) waren nicht in der Lage, mir vorherzusagen, wie sich die einzelnen Gehaltsbestandteile brutte wie netto darstellen würden.

In Richtung ausländischer Mitbürger (nicht nur im Gewerbe) sind die deutschen Steuergesetze sicher kein Versuch, eine Integration zu erleichtern - eher ein Versuch, jemanden in die kriminelle Ecke zu drücken.
Antwort erstellen         
Alt  11.05.2012, 14:54   # 22
aldo69
 
Mitglied seit 19.02.2012

Beiträge: 20


aldo69 ist offline
Thumbs down Doppelt gefickt

Hier zeigt sich dass der (Frei???)Staat kein Interesse an eine trasparente Besteuerung hat. Im Gegenteil: mitkassieren a la NRW und Rühe geben ist nicht rentabel genug - scheinbar macht es viel mehr Spaß (sogar zahlungswillige) Mädchen "katholisch zu machen" und zu bestrafen, als für klare Verhältnisse zu Sorgen und gangbare Wege zu schaffen damit diese Frauen in Rühe arbeiten und leben können.
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  11.05.2012, 13:21   # 21
Haus43
---
 
Mitglied seit 22.02.2011

Beiträge: 58


Haus43 ist offline
Chaos ist

der richtige Begriff Harry39.

Die Mädchen, vor allem wenn sie der deutschen Sprache nicht mächtig sind, fühlen sich damit total überfordert.

Wobei das sog. Düsseldorfer Modell auch nicht das gelbe vom Ei ist, weil es ein Pauschalsystem ist. Vor allem für die freischaffenden Mädchen kann das Nachteile bringen. Falls ein Mädchen ein Tag nichts verdient, muß sie auch für diesen Tag Steuer zahlen. Dieses System funktioniert bei Häusern auf Prozentbasis, aber ansonsten sollte die Einnahmen-Überschußrechnung wie es in München angedacht besser sein - auf jeden Fall gerechter. Wie die Nachprüfbarkeit allerdings funktioniert ist etwas rätselhaft.

Es bleibt spannend.

LG Haus 43
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  11.05.2012, 12:29   # 20
-
 

Beiträge: n/a


Ist doch toll - bei solchen Übergenauigkeiten kann sich auch manche AZF enttarnen, z.B.
12.04.2012 11:05 30min Blasen, Ficken, lecken 100Euro
12.04.2012 11:15 30min Blasen, Ficken, lecken 100Euro
Da soll das Finanzamt dann am besten gleich Rückmeldung an die Sitte machen und die sollen die Dame aus dem Verkehr ziehen
Antwort erstellen         
Alt  11.05.2012, 11:41   # 19
Harry39
 
Benutzerbild von Harry39
 
Mitglied seit 12.10.2007

Beiträge: 306


Harry39 ist offline
Übrigens handelt es sich bei der ganzen Sache nicht um "Razzien", sondern die Mädels wurden seit Anfang
des Jahres von der "Sitte" bei deren routinemäßigen Besuchen und Kontrollen darauf aufmerksam gemacht, dass sie sich beim Finanzamt zu melden haben um eine Steuernummer zu beantragen. Dafür hat die Polizei dann auch direkt Zettel mit Tel., Ansprechpartner und Adresse der zuständigen Stelle im Finanzamt verteilt.
Außerdem wurde angekündigt, dass Mädels, die sich NICHT beim Finanzamt melden, irgendwann Post nach Hause bekommen - was dann womöglich zu Problemen führt wenn die Briefe von der nichtsahnenden Familie geöffnet werden.
Gleichzeitig hat die Polizei/Sitte wohl ein Amtshilfeabkommen mit dem Finanzamt und leitet jeweils weiter wen sie an welchem Tag in welchem Bordell angetroffen haben.
Das ganze ist allerdings wirklich mittlerweile ein einziges Chaos. Kaum ein Mädel weiß genau wie sie ihre Steuern angeben und abführen soll/muss. Warum die Stadt München hier das schon erwähnte "Düsseldorfer Modell" nicht anwenden will, ist schleierhaft. Aber München wollte ja schon immer alles anders machen als andere Städte. Eine Tages-Pauschalsteuer wäre jedoch um ein vielfaches einfacher gewesen für alle Seiten.
Allerdings für das Finanzamt wohl auch die finanziell ungünstigere Variante.
Es ist wohl so dass die Mädels angewiesen sind, täglich ihre Einnahmen aufzulisten und monatlich dem Finanzamt zu übermitteln......mit gleichzeitiger Begleichung der "Steuerschuld". Und offenbar ist es aus Unsicherheit der Mädels bei der Auflistung der Einnahmen auch schon zu "Übergenauigkeiten" gekommen, sprich das Finanzamt bekam Listen mit Angaben wie "11.04.2012 11:05 30min Blasen, Ficken, lecken 100Euro, 11.04.2012 16:20 45Min. Blasen Ficken, Lecken, Natursekt 150 Euro....." .......ob DAS wirklich das ist, was die Finanzbeamten brauchen ?!!! Meines Erachtens eine lustige Anekdote in einem insg. nervigen Spiel.
Antwort erstellen         
Alt  11.05.2012, 09:48   # 18
fränkyboy
Mr. Schleck
 
Benutzerbild von fränkyboy
 
Mitglied seit 31.05.2005

Beiträge: 194


fränkyboy ist offline
Da man als erotische Dienstleisterin in München kein Gewerbe anmelden kann, dürfte es wohl auch keine Gewerbesteuer geben.
L&p,
So einfach ist es leider nicht. Gewerberecht ist nicht gleich Gewerbesteuergesetz. Das GewStG geht von einem stehenden Gewerbebetrieb aus, der mit der Ausübung dieses Gewerbes bereits erreicht ist, da ist die Anmeldung bei der Gemeinde/Stadt völlig unerheblich. GewSt-Pflicht ist somit gegeben.

Es ist eigentlich ganz einfach. Man braucht weder einen Rechtsanwalt oder Steuerberater, die alle nur
ordentlich Geld dafür nehmen. Man benötigt nur ein sogenanntes Buchungs-Unternehmen, dass sind
beim Finanzamt zugelassene Unternehmen. Die Damen brauchen nur sämtliche Belege über ihre Ausgaben
sammeln und zwar alles was sie kaufen, egal ob bei Lidl oder sonst wo, reichen das an das Buchungsbüro
weiter und die errechnen alles und geben es an das Finanzamt weiter. Diese Unternehmen machen das
gleiche wie ein Steuerberater, nur viel kostengünstiger.
Dass diese Unternehmen jedoch unerlaubte Hilfe in Steuersachen durchführen ist ja völlig egal, insbesondere dass diese somit auch nicht für falsche Aussagen und Beratungen haften ebenso, gell

Nur ein Steuerberater oder ein Rechtsanwalt darf gem. dem Steuerberatungsgesetz (StBerG) unbeschränkte Hilfeleistung in Steuersachen anbieten. Beim Finanzamt zugelassene Buchführungsunternehmen gibt es nicht !

§ 6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
Das Verbot des § 5 gilt nicht für

3. die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,

4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.
Somit ist jegliche Kommunikation mit dem Finanzamt (Vertretung vor den Finanzbehörden, Rechtsbehelfsverfahren usw), Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen, Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen NICHT von einem Buchungsbüro zu erledigen. Sofern dies trotzdem angeboten wird, und dies ist leider die tägliche Realität, würde ich einmal den § 5 lesen (Bußgeldverfahren).


https://www.gesetze-im-internet.de/st...1BJNG000100319


Achja, noch ein letztes. Grundsätzlich sind solche Buchhaltungsunternehmen mit Ihren Honoraren für die erlaubten Hilfeleistungen ebenso an die Steuerberatergebührenverordnung (StBGebV) gebunden!!




.
__________________
Gruß
Fb

Antwort erstellen         
Danke von
Alt  11.05.2012, 08:27   # 17
-
 

Beiträge: n/a


Man muss da steuerlich wahrscheinlich zwei Hauptfälle unterscheiden
- die Dame lebt und arbeitet auch sonst in Deutschland
- die Dame reist tage-/wochen-/monatsweise aus ihrem Heimatland an

Sobald das Ausland mit von der Partie ist wird es vermutlich kompliziert. Wie viele Tage im Jahr ist sie in Deutschland, aus welchem Land kommt sie, gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen, ist sie verheiratet mit einem berufstätigen Mann (Zusammenveranlagung!?).

Auch abseits vom "Gewerbe" wird es kompliziert, wenn zeitweise Arbeit im Ausland ins Spiel kommt.
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  11.05.2012, 07:21   # 16
69lustmolch69
 
Mitglied seit 17.12.2010

Beiträge: 161


69lustmolch69 ist offline
Steuer

@ Webmaster

Es ist eigentlich ganz einfach. Man braucht weder einen Rechtsanwalt oder Steuerberater, die alle nur
ordentlich Geld dafür nehmen. Man benötigt nur ein sogenanntes Buchungs-Unternehmen, dass sind
beim Finanzamt zugelassene Unternehmen. Die Damen brauchen nur sämtliche Belege über ihre Ausgaben
sammeln und zwar alles was sie kaufen, egal ob bei Lidl oder sonst wo, reichen das an das Buchungsbüro
weiter und die errechnen alles und geben es an das Finanzamt weiter. Diese Unternehmen machen das
gleiche wie ein Steuerberater, nur viel kostengünstiger.

Weiterer Tipp 1:

Falls eine der Damen verheirat ist, dann ist es allerdings anders, sie wird gemeinsam mit ihrem Mann ver-
anlagt, wie andere Steuerzahler auch.

Tipp 2:

Die Damen können aber auch einen Gewerbeschein bei der zuständigen Behörde, in größeren Städten beim
Ordnungsamt beantragen und hätten den Vorteil, dass sie bei der Anmeldung der Umsatzsteuer-Voraus-
zahlung (zum derzeit gültigen Steuersatz 19%) die MWSt. wieder zurück erhalten.

Tipp 3:

Falls eine der Damen eine Wohnung oder Haus angemietet hat, sollte eine Gewerbemietvertrag abge-
schlossen werden, wo die gültige MWSt. ausgewiesen ist, dann erhält sie auch diese vom Finanzamt zu-
rück.

Tipp 4:

Da ich selbst meine Steuer über ein Buchungsbüro abwickele, kann ich gerne behilflich sein. Allerdings
gibt es in fast jeder Stadt Buchungsbüros.

Hätte noch einige Tipps, habe aber um 8.30 Uhr einen dringenden Termin und muss weg.
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  11.05.2012, 07:03   # 15
mickymuc
 
Mitglied seit 04.07.2002

Beiträge: 38


mickymuc ist offline
München braucht Geld für die neue S-Bahn Strecke :-) Die werden mit Sicherheit auch die Kaufmich.com Mädels steuerpflichtig machen usw.
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  11.05.2012, 05:24   # 14
Webmaster
·.¸¸.·´¯`© Tim
 
Benutzerbild von Webmaster
 
Mitglied seit 01.04.2050

Beiträge: 7.467


Webmaster ist offline
Viele würden gerne Steuer zahlen, um Probleme zu vermeiden, wissen aber schlichtweg nicht wie das geht.

gibt´s eigentlich irgendwo einen steuerberater / rechtsanwalt oder besser verein der sich auf prostituierte spezialisiert hat und ihnen kostengünstige / kostenlose hilfe anbieten kann.... ??? bevor alle weg sind aus muc - oder ist eine vertreibung behördlich beabsichtigt...?

bei dem wirrwar blickt ja keiner mehr durch....

lg tim
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  11.05.2012, 00:28   # 13
tug_toy
 
Benutzerbild von tug_toy
 
Mitglied seit 02.05.2003

Beiträge: 767


tug_toy ist offline
Gewerbesteuer

Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, ... stimmt schon, da kommt schon einiges zusammen.
Da man als erotische Dienstleisterin in München kein Gewerbe anmelden kann, dürfte es wohl auch keine
Gewerbesteuer geben. Bei der Einkommensteuer werden vom Bruttoeinkommen natuerlich erst die Kosten abgezogen: Zimmermiete, Kondome (Vorsicht: nicht zu viele!), Steuerberater, ...

L&p,

tt
__________________
All men are created equal - women are created superior
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  10.05.2012, 22:45   # 12
aldo69
 
Mitglied seit 19.02.2012

Beiträge: 20


aldo69 ist offline
Lightbulb Ein böses Spiel

@ puffo

Danke für die interessante Frage

@ Nightwalker

Danke für die ausführliche Antwort

@ krrk

Danke für den Link

Nur ist es so, dass

1) in München K35 die Daten - alle - Mädchen seit Jahresanfang ans FA weiterleitet. Das kriegen die Mädchen erst mit, wenn sie schon in der Falle (= beim K35 im Büro) sitzen. Sofern sie Bayrisch verstehen. Und sowieso zu spät um sich zu fragen, ob es eine gute Idee war, nach München zu kommen...

2) das Steuersystem (schon mal für viele Normalverdiener) nicht allzu transparent ist. Persönlich bin ich als Angestellter ohne Steuerberater aufgeschmissen. Somit dürften ca. 90% alle Mädchen, da Ausländerinnen, große Verständigungsprobleme haben mit der Konsequenz, daß ein Gesetzeskonformes Verhalten i.d.R. gar nicht zustande kommen KANN.

Da freuet sich der Steuerfahnderherz...

In NRW und Baden-Wurttemberg gibt es das "Düsseldorfer Verfahren" - Betreiber kassiert €25/Tag und leitet das Geld quartalsweise an das Finanzamt, und damit ist der Fall erledigt.

https://de.wikipedia.org/wiki/D%C3%BC...rfer_Verfahren

Fast. Weil das Finanzamt TROTZDEM die Abgabe eine Steuererklärung verlangen kann (was aber in der Praxis selten vorkommt).

Sonstwo in D gibt's kein vereinfachtes Verfahren, somit müssten sich die Mädchen mit MwSt, Gewerbesteuer und Lohnsteuer "professionell" auseinandersetzen. Ich habe selbst festgestellt, dass hierzu gegensätzliche Aussagen seitens Bordellbetreiber, Finanzbehörde und Steuerberater sowie Prostituierten-Beratungsstellen gemacht werden. Ein einziger chaos.

In der Praxis werden sie mit diese Paragraphendschungel alleine gelassen bis der Steuerfahnderblitz einschlägt.

Ein böses Spiel, finde ich.

Ich gebe offen zu, dass ich nicht gerne Steuer zahle. Jedoch habe ich (meist) den Überblick und kann Probleme vermeiden. Unsere Girls leben (nicht nur) in der Hinsicht gefährlicher. Viele würden gerne Steuer zahlen, um Probleme zu vermeiden, wissen aber schlichtweg nicht wie das geht.

Ein Mädchen aus dem Ausland, der 1-2 Wochen im Monat hier verbringt hat meist keine Vorstellung vom hiesigen System und weiss nicht, dass Deutsche Finanzämter auch im Ausland Steuerhinterziehung verfolgen können - und tun.
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  10.05.2012, 22:21   # 11
maexxx
 
Benutzerbild von maexxx
 
Mitglied seit 23.08.2011

Beiträge: 4.995


maexxx ist offline
Mein Kenntnisstand deckt sich mit dem von @Nightwalker.

Man darf dabei aber nicht verkennen, dass es "nur" die bisher nicht registrierten DL betrifft.

Die Arbeit "abhängiger" DL wird dadurch sicherlich erschwert, das Angebot vielleicht kleiner.

Positiv gesehen wird das Business für die Schlechten unattraktiver.
Antwort erstellen         
Danke von
Alt  10.05.2012, 18:50   # 10
Sean_80
 
Mitglied seit 17.08.2010

Beiträge: 110


Sean_80 ist offline
.

Antwort erstellen         














Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:08 Uhr.

·.¸¸.·´¯`*©* Beschwerden, Zensurwünsche, Drohungen mit und ohne Ultimatum, etc.

·.¸¸.·´¯`*©* Support (Hilfe, Fragen, Kooperationen, etc.)


LUSTHAUS Hurenforum - Shop       www.lusthaus.shop

Bannerwerbung für Huren & Bordelle bestellen | LUSTHAUS Gutscheine bestellen | LUSTHAUS Aktien kaufen

Copyright © 1997-2024 LUSTHAUS Stiftung Hurentest seit 1997, 15th Floor Tower A, Torre de Las Americas, Panama City

008