Der Zuhälter und Menschenhändler Robert Tanase wurde noch 2014 in Deutschland von der Polizei gefasst und in einem langwierigen Prozess zu 8 Jahren Haft verurteilt, wegen versuchten Mordes. Er war ein schon in Rumänien bekannter, verurteilter und international gesuchter Gewaltverbrecher.
Lächerliche 8 Jahre für so ein brutales Arschloch und international gesuchten Gewaltverbrecher ?!
Inzwischen ist es nicht nur versuchter Mord ...
Mein tiefes Beileid für alle Angehörigen und Freunde und ganz besonders für den Sohn, der jetzt ohne Mutter aufwachsen muss. 😪
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Frauen werden im Gegensatz zu Lebensmitteln erst genießbar, wenn sie richtig verdorben sind! :-)
Wie schön, dass du § 232 StGB ins Gespräch bringst! Dir ist schon klar, dass Menschenhandel erst seit 2016 als Straftat geahndet wird und vorher nur als Ordnungswidrigkeit galt?
§ 232 StGB a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 15.10.2016 geltenden Fassung
§ 232 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung
(Text alte Fassung)
(1) Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder dazu bringt, sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ebenso wird bestraft, wer eine Person unter einundzwanzig Jahren zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn
1. das Opfer der Tat ein Kind (§ 176 Abs. 1) ist,
2. der Täter das Opfer bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt oder
3. der Täter die Tat gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, begeht.
(4) Nach Absatz 3 wird auch bestraft, wer
1. eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen bringt oder
2. sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution oder zu den sonst in Absatz 1 Satz 1 bezeichneten sexuellen Handlungen zu bringen.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
Zitat:
Spätestens seit der Einführung des ProstSchG ist es ja die Pflicht eines Gastes, solche Beobachtungen zu melden.
Nee, das war es schon immer
Zitat:
einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 ...
Zitat:
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zitat:
§ 232
Menschenhandel
Wie schön, dass du § 232 StGB ins Gespräch bringst! Dir ist schon klar, dass Menschenhandel erst seit 2016 als Straftat geahndet wird und vorher nur als Ordnungswidrigkeit galt?
__________________ Frauen werden im Gegensatz zu Lebensmitteln erst genießbar, wenn sie richtig verdorben sind! :-)
Spätestens seit der Einführung des ProstSchG ist es ja die Pflicht eines Gastes, solche Beobachtungen zu melden.
Nee, das war es schon immer
einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 232 ...
zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und man wenn man persönlich merken sollte, jemand wird gezwungen sich zu prostituieren als Freier auch die Pflicht hat das den jeweiligen Stellen zu melden.
In der Hoffnung sie entkommt dadurch dem Teufelskreis.
Spätestens seit der Einführung des ProstSchG ist es ja die Pflicht eines Gastes, solche Beobachtungen zu melden.
Das größte Problem ist eben, dass die Zuhälter die Mädels extrem einschüchtern, bedrohen und unter Druck setzen. Ioana's Familie wird noch heute in Bulgarien bedroht, der Mörder der Tochter sitzt im Knast ... da sieht man mal, dass da ganze Banden hinter stecken.
So wie ich in einem Bericht über Ioana gelesen habe, wurde sie 24 Std./Tag überwacht, per Cam etc. Selbst anfängliche Telefonate nach Hause wurden überwacht, ihr dle Antworten sogar vordiktiert! Ioana's Mutter schöpfte Verdacht, ging in Rumänien zur Polizei ... helfen konnte sie ihrer Tochter nicht!
Ich bin selbst Mutter und wenn ich mich in ihre Lage versetze ... man weiß, das geliebte Kind ist in Gefahr, in der Heimat kann man nicht helfen, aber Geld hat man auch nicht, um zu seinem Kind zu kommen! GRAUSAM !!!
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Tja...da fehlt es sicherlich auch an Elan und Willen in der korrupten rumänischen Regierung. Da horten einige Schwerverbrecher ihr Vermögen ohne jegliche Gefahr hochgenommen zu werden
Da muss man nicht einmal den Blick auf die rumänische Regierung werfen, ein Blick auf die deutsche Regierung reicht völlig aus! 🤮😡
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Und man wenn man persönlich merken sollte, jemand wird gezwungen sich zu prostituieren als Freier auch die Pflicht hat das den jeweiligen Stellen zu melden.
In der Hoffnung sie entkommt dadurch dem Teufelskreis.
Aber die "Beschützter" die die Mädels schlagen sind auch nicht Blöde. Prügeln oft so das es keine verdächtigen Blutergüsse gibt die beim Freier zu Nachfragen führen könnten.
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"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
Zitat:
Inzwischen ist es nicht nur versuchter Mord ...
Die Vermutung liegt natürlich zunächst mal nahe, dass sie direkt oder indirekt an einer Spätfolge gestorben ist - ich konnte dazu aber nichts definitiv lesen. Egal, es ist eine ganz bittere Geschichte.
So wie ich es heraus gelesen habe, ist sie sehr wohl an den Spätfolgen gestorben. Sie war ein hübsches und gesundes Mädel, als sie in Leipzig ankam.
Anfangs wurde sie in Leipzig gezwungen, wurde dann nach Nürnberg und Köln gebracht und gezwungen, wo sie ca. 4 Monate nach ihrer Ankuft in Deutschland so brutal zugerichtet wurde. Ob es weitere traurige Stationen gab, habe ich auch noch nicht herausfinden können.
Fakt ist, dass das Arschloch dieses arme Mädel über einen längeren Zeitraum gequält und gefoltert hat, sie soll ja übersät mit älteren Hämatomen gewesen sein.
Und sorry, aber wenn jemand sein Opfer mit Aceton übergießt und anzündet, ist das von vorn herein klar, dass das Opfer immer bleibende Schäden haben wird, wenn es denn überhaupt überlebt.
Anfangs hat die Polizei ja in alle Richtungen ernittelt, auch ihr letzter Kunde geriet in Anfangsverdacht.
Was mich interessieren würde:
Wenn man mal annimmt, dass der Verurteilte damals nicht gefasst worden wäre und jetzt erst gefasst werden würde und vor Gericht gestellt werden würde - ob der dann zu einem höheren Strafmaß verurteilt werden würde oder ob das Gericht dann sagen würde "Das ist natürlich alles sehr traurig, aber es besteht nach fünf Jahren kein engerer Zusammenhang mehr mit der damaligen Tat. Es ist nur versuchter Mord."
Ich denke schon, dass ein Gericht heutzutage anders entscheiden würde, weil der Tatbestand des Mordes erfüllt ist! Deswegen finde ich es auch sehr wichtig, dass das Verfahren neu aufgerollt wird!
Dieses Arschloch soll bereits 2 Menschen im Ausland umgebracht haben, hat sogar in 3 Ländern Einreiseverbot! Nur Deutschland läßt solche Verbrecher mit offenen Armen ins Land! 😡
Dieser Typ gehört nicht nur neu verurteilt, sondern auf ewig weggesperrt! Tickende Zeitbomben und nur eine Frage der Zeit, bis er weitere Opfer fordert.
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Tja...da fehlt es sicherlich auch an Elan und Willen in der korrupten rumänischen Regierung. Da horten einige Schwerverbrecher ihr Vermögen ohne jegliche Gefahr hochgenommen zu werden.
der hat das Mädchen mit Aceton überschüttet und dann angezündet
gegen diese gesamte höchst kriminelle Organisation liegen in verschieden EU Ländern einzelne Haftbefehle vor, welche zum Teil vollstreckt werden, oder auch nicht
unverständlich für mich, warum man diese bekannten Strukturen nicht einfach "entsorgen" kann
Als erstes: Das sensible Thema hat auch einen sensiblen Umgang mit Satzzeichen verdient.
Stört sich keiner dran außer die sie sich daran stören wollen.
Das man selbst bei so einem Thread
...... egal.
Aus reiner Neugier. War sie hier oder woanders in einem Forum bekannt?
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Die Vermutung liegt natürlich zunächst mal nahe, dass sie direkt oder indirekt an einer Spätfolge gestorben ist - ich konnte dazu aber nichts definitiv lesen. Egal, es ist eine ganz bittere Geschichte.
Was mich interessieren würde:
Wenn man mal annimmt, dass der Verurteilte damals nicht gefasst worden wäre und jetzt erst gefasst werden würde und vor Gericht gestellt werden würde - ob der dann zu einem höheren Strafmaß verurteilt werden würde oder ob das Gericht dann sagen würde "Das ist natürlich alles sehr traurig, aber es besteht nach fünf Jahren kein engerer Zusammenhang mehr mit der damaligen Tat. Es ist nur versuchter Mord."
@ Isi. Da wird leider nicht viel, passieren mit Wiederaufnahme.
Ich befürchte, dass du diesbezüglich leider Recht behalten wirst. Da könnt ich echt im Kreis kotzen! Sorry für meine Ausdrucksweise!
Was mich wundert ist, dass so wenig über solche Fälle berichtet wird. Für die „Macher“ des ProstSchG sind solche Vorfälle doch eigentlich ein gefundenes Fressen, um ihr missglücktes Gesetz zu rechtfertigen.
Den Machern dieses Gesetzes kann man dann mal vorhalten, wie bei den Behörden mit Zuhältern umgegangen wird! Den Machern des Gesetzes kann man auch in vielen Beispielen aufzeigen, dass sie die Problematik keinesfalls gelöst sondern verschoben haben!
Und mit derart lächerlichen Urteilen für derartige Verbrechen und Quälereien gebe ich auch der deutschen Justiz eine gehörige Mitschuld!
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Ioana ist leider kein Einzelfall. Wenn man im Netz sucht, stösst man auf viele Geschichten von Frauen, denen schlimmes Unglück und Ungerechtigkeit bei der Prostituition in D widerfährt. Leider wird nur sehr wenig darüber berichtet in den Medien. Immerhin hat das Magazin "Emma" als eine der wenigen dieses Thema aufgegriffen. Sonst wüssten wir vielleicht noch heute nichts darüber.
Traurig aber wahr!
Ziemlich zeitgleich zu der Tortur von Ioana gab es auch in Hamburg einen Prozess gegen einen brutalen Zuhälter, der 2 Prostituierte fast zu Tode gefoltert hat.
Die eine hat er mit einem Besenstiel vergewaltigt, sie immer wieder zusammengeschlagen und auf sie eingetreten.
Die zweite (Vorfall aus 2011) hat er mit einem Laptopkabel malträtiert, ihr brennende Zigaretten am Körper ausgedrückt und dann auch noch Salz in die offenen Wunden gestreut.
Haut euch nur mal ein Ladekabel vom Handy über's Bein, dann kann man sich vorstellen, was das für höllische Schmerzen sind!
Für Empörung und Entsetzen sorgte auch der Psychiater, der den brutalen Mistkerl als "eigentlich ganz lieb titulierte"! Ob der noch so reden und urteilen würde, wenn seine Tochter Opfer gewesen wäre?!
Im Knast wird schon von den die dort einsitzen unterschieden ob du wegen Einbruch sitzt oder Vergewaltigung oder so einer schändlicher Tat.
Als erstes: Das sensible Thema hat auch einen sensiblen Umgang mit Satzzeichen verdient.
Zweitens: Die Leute im Knast, die in der Lage wären, „ein Machtwort zu sprechen“, werden vermutlich wegen - aus ihrer Sicht - ähnlichen Kavaliersdelikten sitzen. Der hockt als gewalttätiger Täter aus dem Mileau im Knast; da wird er vermutlich eher Freunde, als Feinde finden. Vielleicht weniger romantische Knastfilme schauen, sondern mal versuchen, in der Realität anzukommen.
Scheisse finde ich das auch.
@ Isi. Da wird leider nicht viel, passieren mit Wiederaufnahme.
Zu dem Strafmaß kann ich nix sagen - wie übrigens alle hier - da keiner den Inhalt/Verlauf der Verhandlung kennt. Im Fälle des Versuches (versuchter Mord) kann das Gericht die Strafe mildern. Macht das Gericht davon Gebrauch, beträgt das Strafmaß bei versuchten Mord 3 - 15 Jahre.
Was mich wundert ist, dass so wenig über solche Fälle berichtet wird. Für die „Macher“ des ProstSchG sind solche Vorfälle doch eigentlich ein gefundenes Fressen, um ihr missglücktes Gesetz zu rechtfertigen.
Für die Familie, insbesondere den Jungen, tut es mir endlos leid. Kann da jeden verstehen, der bei solchen Dingen Recht und Gesetz selbst in die Hand nehmen möchte.
__________________ Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
Das da keine braven Jungs einsitzen ist schon klar.
Im Knast wird schon von den die dort einsitzen unterschieden ob du wegen Einbruch sitzt oder Vergewaltigung oder so einer schändlicher Tat...
Danke Tim für das Vorschaubild. Das mit dem Rollstuhl fand ich grausam..
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