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Alt  04.02.2015, 22:26   # 1
Louis111
 
Mitglied seit 17.01.2013

Beiträge: 710


Louis111 ist offline
Post Neues Prostitutionsgesetz - Gesetzentwurf - Bundesweite Kondompflicht

Gesetz zur Prostitution: Koalition einigt sich auf Kondomzwang für Freier

Von Ann-Katrin Müller

Käuflicher Sex ohne Kondom ist künftig bundesweit verboten. Darauf einigten sich Union und SPD. Ein Mindestalter für Prostituierte soll es aber nicht geben - ebenso wenig wie Zwangsuntersuchungen.

Berlin - Monatelang haben sie gestritten, gestern Abend stundenlang getagt. Nun haben sich die Fachpolitiker von Union und SPD über die letzten Punkte zur Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt. Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig ist dafür zuständig, wollte aber sichergehen, dass die Union ihren Gesetzentwurf dann auch mitträgt.

Unter anderem soll nun die Kondompflicht bundesweit in Bordellen eingeführt werden - der SPIEGEL hatte bereits im August über dieses Vorhaben berichtet. Allerdings sollen dabei nicht die Sexarbeiterinnen bestraft werden, sondern nur die Freier. Wie die Kontrolle funktionieren soll und welche Sanktionen es geben soll, sollen die Länder frei entscheiden können.
Frauen- und Prosituiertenverbände sowie viele SPD-Politiker hatten eine Kondompflicht bis zuletzt kritisiert, da dabei immer nur die Sexarbeiterinnen bestraft würden. Dies könne man am Beispiel Bayern sehen, wo nur sie und nicht die Freier mit Zwangsgeldern belangt werden. Ansonsten gibt es bislang nur im Saarland eine Kondompflicht, sie wird dort allerdings nicht kontrolliert.

Schon im August hatte es Gespräche gegeben, man einigte sich auf eine Anmeldepflicht für die Prostituierten und eine Betriebsstättenerlaubnis für Bordellbetreiber - ebenso wie auf das Verbot von Flatrate-Sex, Gangbang-Partys und Werbung für ungeschützten Verkehr.

Doch bis zuletzt waren vor allem drei Punkte strittig. So wollte die Union ein Mindestalter einführen, erst ab 21 Jahren hätte man demnach als Prostitutierte arbeiten dürfen. Dieses sogenannte Mindestalter wird es nicht geben, heißt es bei Teilnehmern der gestrigen Sitzung, allerdings soll es für die 18- bis 21-Jährigen demnächst besondere Auflagen geben. So soll ihre Anmeldung als Prosituierte immer nur für ein Jahr gelten, außerdem sollen sie alle sechs Monate zur medizinischen Beratung müssen, nicht nur einmal im Jahr wie ältere Prostituierte.

Statt der von der Union geforderten Zwangsgesundheitsuntersuchung, womit der sogenannte Bockschein wieder eingeführt worden wäre, sollen Prostituierte nun alle zwölf Monate zu einer "medizinischen Beratung" gehen, eine Untersuchung ist nicht notwendig.

Nur wenn ein Arzt eine solche Beratung bestätigt, kann sich eine Prostituierte künftig anmelden, um in dem Gewerbe zu arbeiten. Sie muss allerdings nicht bei einem Gynäkologen stattfinden, wie von der CSU gefordert, sondern kann auch bei einem niedergelassenen Arzt oder beim Gesundheitsamt stattfinden.

https://www.spiegel.de/politik/deutsc...a-1016671.html

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Alt  10.05.2017, 18:14   # 597
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
AO lehne ich grundsätzlich ab, diese Typen gehören bewusst bestraft..
Also, wenn sich 2 sympathisch sind und es ohne Gummi tun, wieso gehört dann jemand heute bestraft.
Ich bettel nicht nach AO, aber ich hab es auch schon ohne getrieben, wir kannten uns hatten halt beide Bock drauf und wollten in dem Moment die gute Stimmung nicht unterbrechen

Ich finde, erwachsenen Menschen vorzuschreiben zu wollen, ob sie mit Gummi blasen oder vögeln, wie bescheuert ist das ? Ich verstehe schon, dass man die AO-Freier, die auf die Frauen zugehen und sie unter Druck setzen, in die Schranken weisen will. Aber das Argument, wenn du es nicht ohne machst, geh ich woanders hin, wird weiter funktionieren. Ich hab mich mal in FFM im BHV mit einer Frau unterhalten, der Druck auf die Mädels ist schon hoch. Aber, das Gesetz wird hier kaum helfen.

Mache ich mich nun auch strafbar, wenn ich beim FO das Kondom in der Hand halte wärend des Blowjops. Es steht doch nirgens das ich mir den Gummi überstreifen muss und mein Schwanz damit
ganz eingekleidet sein soll. Ich bin schon ganz verwirt..
Ich denke es wird auch nicht reichen, wenn du eine Bordellpackung mit 1000 Stk in der Hand hältst.
"Anwendung beim Mann" heißt es, nicht "in der Hand halten" Du wirst keinem glaubhaft erzählen, du wüsstest nicht, wie man Kondome anwendet.
Schlimm finde ich aber, dass die Zimmer kontrolliert werden können, selbst wenn jemand darin Geschlechtsverkehr hat. Das ist für mich eigentlich ein klares Verstoß gegen Grundrechte.
Anklopfen ist ja wohl das Mindeste. In Hamburg hat man in diesem Jahr schon Türen eingetreten, die Zimmer werden halt abgeschlossen, wenn sie belegt sind.
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Alt  10.05.2017, 18:06   # 596
-
 

Beiträge: n/a


es handelt sich, wie bei Ordnungswidrigkeiten üblich, um einen Höchstbetrag, der als maximale Strafandrohung bei wiederholter Übertretung fällig werden könnte.
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Alt  10.05.2017, 18:01   # 595
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Aber meinst du nicht auch, dass 50.000 € so wie es da im Gesetz steht etwas übertrieben ist.
Eine Strafe von 50.000 lässt sich niemals vor einem Gericht durchsetzen, weil es gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen würde. Was müsste passieren, damit so ein Betrag gerechtfertigt ist ?
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Alt  10.05.2017, 16:41   # 594
-
 

Beiträge: n/a


@ vampirlady hab gerade mit der Beratungsstelle telefoniert...und die Dame meinte du sollst erst zum Gesundheitsamt gehen und danach aufs Kreisverwaltungreferat
Beide Gespräche kosten 35,00€
Das gilt aber nur für München!
Danach bist du als DL gemeldet
Viel Spass und Gute Geschäfte
...für weitere Tipps bitte per PN anschreiben
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Alt  10.05.2017, 16:33   # 593
vampirlady
 
Benutzerbild von vampirlady
 
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Beiträge: 460


vampirlady ist offline
hey digger 😅

ich denke mal ich werd dort demnächst hingehen...um auch einfach mal zu fragen was die schon wissen 😉
bin gespannt ob die schon richtig informiert sind hier in braunschweig 🙈
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Alt  10.05.2017, 16:23   # 592
-
 

Beiträge: n/a


https://www.prostituiertenschutzgese...dressen-suche/
Suche für Beratungsstellen und Gesundheitsämtern
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Alt  10.05.2017, 13:02   # 591
vampirlady
 
Benutzerbild von vampirlady
 
Mitglied seit 06.03.2014

Beiträge: 460


vampirlady ist offline
thema cameras

wenn hängen nur überwachungscameras in den fluren, oder eingängen! auf den zimmern ist es auf jeden fall verboten!!! ich denke auch das bleibt so 😉 weil das wie gesagt gesetzeswiedrig wäre!!! macht euch also nicht sooooo viele sorgen 🤣
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Alt  10.05.2017, 12:58   # 590
vampirlady
 
Benutzerbild von vampirlady
 
Mitglied seit 06.03.2014

Beiträge: 460


vampirlady ist offline
🙋

nicht alle huren werden flüchten 😂
und macht euch auch bitte keine gedanken um unseren verdienst 😛 klar wird es dann mädels geben die echt tief sinken werden...thema verdienst! aber flüchten in die schweiz oder österreich nuuur um fo zu machen, wäre schon heftig! was soll ich denn sagen? klar könnte ich jeden tag 2000 euro verdienen...aber ich verzichte daaaaankend drauf 🤢 das was ich verdiene reicht und ich bleib gesund 😉! obwohl ich echt nichts gegen mädels habe die küssen oder blasen ohne machen, ist deren endscheidung! aber ich denke nicht das die jetzt irgendwo ausreisen müssen um fo zu machen! in bayern ist fo auch verboten uuuund dort wird die frau bestraft...uuund dort wird es trotzdem gemacht! also macht euch mal nicht so einen kopf, mein gott die welt geht doch nicht unter 🤣🤣🤣
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Alt  10.05.2017, 09:12   # 589
Palimeino
 
Mitglied seit 13.01.2014

Beiträge: 304


Palimeino ist offline
AO lehne ich grundsätzlich ab, diese Typen gehören bewusst bestraft..
Nun was und wie sich das ganze entwickelt muss man sowieso abwarten. Aber meinst du nicht auch, dass 50.000 € so wie es da im Gesetz steht etwas übertrieben ist.
Ich gehe mal davon aus, dass wenn jemand erwischt würde schon geprüft würde wie es um die Einkünfte eines jeden bestellt ist.
Klar es ist sicher beabsichtigt dass eine Strafe nach meinung der Gerichte auch weh tun sollte. So ist es ja auch beim Verkehrsrecht aber man wird sicher nicht von einem Arbeitslosen oder Insolventen bzw Geringverdiener da 50.000 € verlangen. Auch einem der Fam. oder besser es gibt ja auch Männer die alleine noch eigentum haben aber die Darlehen noch zahlen ansonsten aber ganz normale Einkunftbezieher sind dennen diese 50.000 € abverlangen so dass diese ihr Haus oder Eigentumswohnung verkaufen müssen. Da frage ich mich doch gleich wie hoch eine Gefängnisstrafe ausfallen würde wenn, diese
50.000 € entgegengesetzt würde.Wäre dann noch die Verhältnisäßigkeit gegenüber einer Straftat das wäre es ja dann für eine vergleichweise wenn hoch kommt mittelmäßige Straftat des AO gegeben ?
Ich denke, was und wie hoch würde ein Mann als ersttäter bestraft, der zb eine Körperverletzung begangen hat aber vorher nicht Straftätig gewesen ist.
Du Puffmukel schreibst das mit der Videoüberwachung
Da frage ich bist du nun einer der nur Clubs besuchst und es 100 % weißt, dass es Kameras in jedem Zimmer überall in jedem Club gibt ?

Ich glaube das nicht denn es wäre auch ein Eingriff in die Intimsphäre. Man darf auch keine Bilder ohne Einwilligung des Eigentümers aus dem Internet nehmen und verbreiten.

Ich würde in einem solchen Club nicht verkehren wollen.
Na ganz Ehrlich das mit dem FO find ich auch nicht prikelnd wenn auf Schlaffi schon ein kondom gespannt wird.
Allerdings andererseits kann man sich nach aussage und Meinung andere User hier im Internet auch damit etwas fangen.

Nun was AO angeht es wird immer noch von vielen Praktiziert denn bei Sexdo oder anderen Portalen findet es man immer noch.

Du magst recht haben ? dass dann viele RUM. BUL wieder in ihre Heimatländer gehen. Ob man es Lückenlos überwachen kann wage ich zu bezweifeln. Mann kann schließlich nicht zu jeder Tag und Nachtzeit seitens Behörden in alle Clubs, Laufhäuser oder Privatwohnungen sein.Da wird es immer eine Dunkelziffer geben.
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Alt  10.05.2017, 01:18   # 588
Puffmuckl
---
 
Mitglied seit 05.11.2015

Beiträge: 150


Puffmuckl ist offline
ich denke mal, es wird durch diese Regelung versucht, bewusst zwischen Freier und Hure
ein Misstrauens verhältniss aufzubauen. So nach dem Motto wenn ich nun die Hure frage
ob sie mir den Schwanz blank lutscht oder nicht mache ich mich da nicht schon straffällig?
Da auch keiner weiss ob nicht sein gegenüber, der Freier oder auch die Hure diesem neuen
Gesetz zuarbeiten, oder auch gekauft sind.. Hier geht es nicht um AO sondern um FO.
AO lehne ich grundsätzlich ab, diese Typen gehören bewusst bestraft..

Wie verhällt es sich mit dem Thema Videoüberwachung in den Zimmern ? Ich vermute, das
die meisten Zimmer in den FKK Clubs schon damit Überwacht werden..

Es wird nie mehr so sein wie frühers, Männer, geniesst diesen letzten Monat der Freizügigkeit
und noch relativ guten Auswahl an Mädels. Aber wer weis, vielleicht tun sich hieraus schon wieder
ganz andere neue Möglichkeiten auf. Die einzige zuflucht der DLs wären noch die Schweiz oder
Östereich, aber auch deren Bedarf und Kapazitäten sind begrenzt.. Ich geb mal hier ne kleine
Prognose ab .. Die Szene verlagert sich vernutlich wieder zurück in die Tschechei... bezüglich der
Registrierung und darauf folgender Steuerpflicht.

.

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Danke von
Alt  09.05.2017, 11:09   # 587
Palimeino
 
Mitglied seit 13.01.2014

Beiträge: 304


Palimeino ist offline
Nun auch ich hoffe nicht, dass bei Kontrollen im Bordell da die Zimmer gestürmt werden bezogen darauf, dass man jemanden erwischen könnte der es ohne Kondom macht. Es könnte ja auch sein, dass gerade jemand fertig ist und mit gefögelt hat aber schon das Kondom im Abfalleimer gelandet ist wo dann noch andere liegen.
Man müsste dann ja Gentests machen. Angesichts der Tatsachen, dass man nicht weiß wer vorher da war völliger Blödsinn.
Ich hofe auch nicht, dass man dich beim FO mit Gummi in der Hand erwischt.
Ich finde oder fände es wäre gegen Menschenrecht wenn Beamtewärend eines Geschlechtsaktes die Zimmer stümen dürften. Denn ich denke, da ist keine Gefahr im verzug. der das Zulassen würde etwa wie bei einem Verbrechen.
Allerdings bin ich mir nicht sicher ob dies dann so gesehen wird angesichts der Möglichkeit ungeschützten Geschlechtsverkehrs.
Klar, dass Bordellbetreiber so steht es ja im Gesetz einiges tun und auflagen erfüllen müssen. Das ginge aber sicher nicht soweit, das man nun aus vorgeschobenen Sicherheitsgründen in jedem Zimmer eine Kamera einsetzen würde.
Nun ich habe auch noch nicht so drauf geachtet ob die Türen von außen zu öffnen sind denke aber ja da es ja auch zu übergriffen an die DL kommen kann.
Ansonsten es wird wohl nicht ganz außzuschließen sein, dass es trotzdem zu ungeschützten Verkehren kommt den die Behörden sind ja nicht jeden Tag vor Ort.
Ja für DL und Freier erhöht sich das Risiko nicht nur im Hinblick auf die Gesundheit.
Aber es gibt auch auf beide Seiten Menschen die gerade das Spannend finden.
Mir wäre es zu riesig.
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Alt  09.05.2017, 08:37   # 586
Puffmuckl
---
 
Mitglied seit 05.11.2015

Beiträge: 150


Puffmuckl ist offline
Mache ich mich nun auch strafbar, wenn ich beim FO das Kondom
in der Hand halte wärend des Blowjops. Es steht doch nirgens das
ich mir den Gummi überstreifen muss und mein Schwanz damit
ganz eingekleidet sein soll. Ich bin schon ganz verwirt..
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Alt  06.05.2017, 15:54   # 585
mr.cock27
 
Benutzerbild von mr.cock27
 
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mr.cock27 ist offline
Deutliche Worte von Frau Steffens (Grüne)
https://www.youtube.com/watch?v=nCk6jMZzyb8

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Alt  06.05.2017, 12:42   # 584
Palimeino
 
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Palimeino ist offline
el_coyote Armutszeugnis nennst du dass was die Politik in allen feldern mit der Bevölkerung treibt. Ahso.
Ich nenne das Ausbeutung und was beklagen wir uns eigentlich mit einigen Ausnahmen sagen die Wahlaussagen es doch aus, dass diese Politik trotz vieler Kommentare in den Medien die Mehrheit dann doch wieder das Gleiche wählt.
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Alt  06.05.2017, 12:36   # 583
Palimeino
 
Mitglied seit 13.01.2014

Beiträge: 304


Palimeino ist offline
Klar, ich auch nicht denn da hab ich garkein Geld zu. ja eigentlich kann man Neuseeland nicht mit Deutschland vergleichen.Obwohl soll schön sein da. Vermute ich jedenfalls denn Schönheit liegt immer im Auge des betrachters. Nun wegen anderes gerechtere Prostituionsgesetz da lohnt sich da wegen einer Nummer zu machen das auch nicht.
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Alt  06.05.2017, 00:05   # 582
vampirlady
 
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vampirlady ist offline
😅

palimeino, du wirst es nicht glauben...ich hab gleich mal geschaut was es denn dort so gibt 😅
aaaaaaber ich würd für keine zehn millionen euro soooo weit fliegen!!! bin schon mal höchstens zwei stunden weit weg geflogen uuuund das reichte 🙈 niemals...das liegt ja noch weiter weg als australien...
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Alt  05.05.2017, 23:49   # 581
el_coyote
 
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Beiträge: 947


el_coyote ist offline
Thumbs down


4. die Person unter 21 Jahre alt ist und tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie durch Dritte zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution veranlasst wird oder werden soll, oder

5. tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Person von Dritten durch Ausnutzung einer Zwangslage, ihrer Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit zur Prostitution veranlasst wird oder werden soll oder diese Person von Dritten ausgebeutet wird oder werden soll.


das vorliegen eines "tatsächlichen anhaltspunkts" für ein "nein" zu postulieren, obwohl kein regelbeispiel, was denn ein solcher anhaltspunkt sei, genannt wird, war und ist unterste schublade in jeglichem wichtigtuerisch formuliertem gesetzgebungslarifari.

und die art und weise, wie das gesamte konstrukt, vorbei an klaren hinweisen und warnungen, von denen, die sachkenntnis haben, auch vorbei an empirisch belegten fakten, durch bundestag und -rat hindurch gewunken wurde, ein armutszeugnis für die repräsentative demokratie.
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Alt  05.05.2017, 18:36   # 580
Palimeino
 
Mitglied seit 13.01.2014

Beiträge: 304


Palimeino ist offline
was ist denn mit neuseeland??? ist das gewerbe dort legal???
Na da müssen wir ja demnächst alle dorthin.
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Alt  05.05.2017, 13:49   # 579
KRAUSE
 
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Beiträge: 409


KRAUSE ist offline
Wie sehr Klatsch zu Propagandazwecken mißbraucht wird und die Journalisten ihrer Arbeit der Quellenprüfung nicht nachkommen, worauf die Politik von der öffentlichen Meinung getrieben Dünnsinn produziert.

https://www.deutschlandfunkkultur.de/...icle_id=296569

Obwohl die 40.000 als Hirngespinnst entlarvt waren und während der WM 2006 nachweislich 5! Fälle von WM-bedingter Zwangsprostitution ermittelt wurden, gab der Vatikan 2014 an, dass die Zwangsprostitution während des Sommermärchens um 30% angestiegen sei. Was Reuters ungeprüft nachplärrte.
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Alt  04.05.2017, 21:15   # 578
mr.cock27
 
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Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Ja. Vor allem wurden dort Sexworker beim Gesetzesprozess mit einbezogen.
Hier gibt's eine gute Übersicht über verschiedene Prostitutionspolitik.
Relativ weit unten wird dann Neuseeland erwähnt
https://www.google.de/amp/s/menschen...vergleich/amp/

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Alt  04.05.2017, 20:47   # 577
vampirlady
 
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Beiträge: 460


vampirlady ist offline
mr cock 🙋

was ist denn mit neuseeland??? ist das gewerbe dort legal??? 😮
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Alt  04.05.2017, 20:44   # 576
vampirlady
 
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Mitglied seit 06.03.2014

Beiträge: 460


vampirlady ist offline
🤔

dann bin ich definitiv auch unter zwang...ich bin dauerpleite 😅😅😅
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Alt  04.05.2017, 18:07   # 575
mr.cock27
 
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Mitglied seit 29.12.2014

Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Das ganze Geschäft muss endlich legalisiert und entkriminalisiert werden. Das was man jetzt macht sind zwei Schritte zurück.
Neuseeland ist hier ein sehr gutes Beispiel, wie man es machen kann.
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Alt  04.05.2017, 18:03   # 574
michael120
 
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Beiträge: 2.011


michael120 ist offline
Okay, gebe mich geschlagen und einsichtig, ob der guten Argumente.

@ francoice

Sorry, hab mich da wohl im Ton vergriffen. Dumm bist du ganz sicher nicht.

Dieses bevorstehende ProstSchG wollen viele ja nicht. Die Frage, die für mich immer noch nicht so richtig beantwortet ist, ob die Gegner anstelle dieses Gesetzes ein besseres und ausgewogeneres Gesetz haben wollen? Oder brauch es so etwas gar nicht?
__________________
Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
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Alt  04.05.2017, 16:54   # 573
francoise
 
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Mitglied seit 19.08.2012

Beiträge: 476


francoise ist offline
Zitat von michael120
Sorry aber das ist so ziemlich das Dümmste, was ich hier in letzter Zeit gelesen habe.
Ich konnte ja nicht wissen, dass ich es mit einem solchen Intelligenzbolzen zu tun hätte ...

Weiter unten in Deinem Posting kommst Du ja schon ein wenig darauf, was das Problematische an diesem ProstSchG ist. Weitere Postings versuchen ja auch, Dir etwas zu erklären, deshalb nur einige Anmerkungen:

Die Anmeldebescheinigung wird aufgrund von "Anhaltspunkten" verweigert, die ausdrücklich nicht erhärtet werden müssen (s. Gesetzesbegründung). Der Pilot, den Du in Deinem Beispiel anführst, wird aber nicht aus dem Verkehr gezogen, weil es "Anhaltspunkte" gibt, sondern weil er objektiv nachweisbar die Bescheinigung nicht vorweisen kann. Gibt es "Anhaltspunkte" für Fluguntauglichkeit (etwa schwankender Gang), muss eine objektive Prüfung erfolgen. Ein eventueller Lizenzentzug dient nicht dem Schutz des Piloten vor sich selbst, sondern dem Schutz der Passagiere und der Allgemeinheit. Das ist im ProstSchG ganz anders. Das faktische Berufsverbot wird nicht nach objektiven und nachprüfbaren Kriterien erteilt ("... wirtschaftliche ... persönliche Abhängigkeit ...."). Es dient auch nicht dem Schutz Dritter. Auch wenn Deine Treue zum GG wacklig erscheint: das ist eine verfassungsrechtlich unzulässige Berufszugangsregelung.

Zuhälterei ist eine Straftat. Deren Verfolgung ist Aufgabe der Polizei. § 9, den ich wohlgelesen habe, spricht jedoch von unbestimmten "Maßnahmen", schafft also eine Fürsorgebehörde für etwas, das in den Strafverfolgungsbereich gehört. Gegen diesen Ansatz aus Kaiser Wilhelms Zeiten habe ich mich gewendet.

Mein Beispiel sollte, wie in anderen Postings gesagt, unterstreichen, dass die Verweigerung der Anmeldebescheinigung keine Problemlösung darstellen wird. Aggressive Zuhälter werden meiner Meinung nach schon ihre Mädchen zur Behörde schicken, mit genauen Instruktionen, und mit dem Hinweis, bloß nicht ohne Schein wiederzukommen. Wenn das nicht klappt, droht echter Ärger - zusätzlich zu dem Ärger, wenn die Abstecke nicht erreicht wird. Alsdann verschwindet die ganze Angelegenheit in der Illegalität.

Was vom Gesetzgeber vielleicht erhofft wird, ist, dass sich einige Frauen im Beratungsgespräch bereitfinden, gegen ihren Zuhälter aussagen - was sie heute schon bei der Polizei tun könnten, aber nicht tun. Besonderen Realismus traue ich dieser Hoffnung aber nicht zu.

In meiner Wahrnehmung wird das Thema "Zwangsprostitution" stark überbewertet. Der Begriff ist auch unscharf. Meist werden Frauen darunter miterfasst, die in Geldschwierigkeiten stecken und deshalb auf den Strich gehen. Möglicherweise wird so etwas auch als "wirtschaftliche Abhängigkeit" i. S. von §§ 5, 9 ProstSchG gedeutet. Was der Sinn davon sein soll, jenen Frauen auch diesen Ausweg abzuschneiden, bleibt das Geheimnis der Autoren dieses Gesetzes.

An sich müsste man auch die Tätigkeit des Supermarkt-Kassierers und -Regaleinräumers einer solchen Regulierung unterwerfen. Beides hab ich mal gemacht, weil ich Geld brauchte. Klare Zwangslage
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