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für dein Posting des Zeitungsartikels aus der "Westdeutschen Zeitung" vom 21.01.2021 bin ich dir außerordentlich dankbar.
Ich zitiere nochmal den entscheidenden Satz aus dem Zeitungsartikel:
Gegen die angetroffenen Freier werden Bußgeldverfahren wegen fehlender und unrichtiger Kontaktdaten in Höhe von je 250 Euro eingeleitet.
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Sobald du das Hotel als Besucher betrittst, musst du im Foyer des Hotels deine (korrekten) Kontaktdaten hinterlassen und da es sich um einen öffentlichen Bereich handelt den Mundschutz aufsetzen.
Hierzu habe ich einen interessanten Beitrag im Internet von TRAVELBOOK gefunden
Nachgefragt: Darf ich Gäste mit auf mein Hotelzimmer nehmen?
Es ist ja durchaus nichts Ungewöhnliches, dass man auch im Urlaub nette Bekanntschaften schließt und sie dann zu sich einlädt. Doch wenn es sich bei der Unterkunft nicht um eine Ferienwohnung handelt, sondern um ein Hotel, stellt sich die Frage: Sind Gäste überhaupt erlaubt? Es kommt darauf an...
Ein Hotelzimmer dient nicht nur zum Übernachten. Manchmal will man Bekannte empfangen oder mit jemandem ungestört ein paar Stunden verbringen. Und wer beruflich reist, nutzt das Hotelzimmer womöglich für ein Meeting. Aber ist es überhaupt erlaubt, Gäste mit auf das Hotelzimmer zu nehmen?
Antwort: Das entscheidet einzig und allein das Hotel, denn es hat Hausrecht. Meist müsse der Besuch an der Rezeption angekündigt werden, erklärt die Sprecherin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Stefanie Heckel. Beispiel: „Ein Ehepaar hat im Sommer ein schönes Doppelzimmer mit Balkon und Meerblick an der Ostsee gebucht. Hier wird voraussichtlich nichts dagegen sprechen – sofern offiziell gemeldet –, dass sich ein befreundetes Paar das Hotelzimmer einmal anschauen darf.“ Das hat schließlich auch einen Werbeeffekt.
Definitiv verboten: Gäste, die im Hotel über Nacht bleiben
Während tagsüber der kurze Besuch erlaubt sein kann, ist das Übernachten von Gästen dagegen verboten. „Definitiv nicht erlaubt wäre, dass der Besuch über Nacht bleibt, die Luftmatratze aufpustet und aus einem bezahlten Doppelzimmer heimlich, still und leise ein nichtbezahltes Vier-Personen-Zimmer wird“, sagt Heckel. Das hat laut Dehoga auch mit dem deutschen Recht zu tun. Mitreisende Gäste müssen laut Bundesmeldegesetz (BMG) angemeldet werden.
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Quelle:
https://www.travelbook.de/service/ga...lzimmer-nehmen
Da davon auszugehen ist, dass die Freier kein Formular über die Kontaktdaten ausgefüllt haben, kann bei einer Kontrolle des Kommunalen Ordnungsdienstes die Sache ganz schön ins Auge gehen.
Ich habe mich vor kurzem ebenfalls mit einer Dame im Hotelzimmer getroffen. Problem ist hierbei, dass die Damen nicht die Adresse vorher herausgeben und erst dann, wenn du in der Straße eingetroffen bist, wird dir die Hausnummer mitgeteilt und so wurde ich in ein heruntergekommenes Hotelzimmer gelost. Erwartet habe ich eine Privatwohnung. Und deshalb konnte ich mich nicht mental auf die Gegebenheiten einstellen. Der Spaß hätte mich ohne weiteres 250,00 Euro kosten können.
Das deutsche Suppenhuhn, auf das ich getroffen bin, hat nur die vielen Euros im Kopf und sonst gar nichts. Dabei könnte alles so einfach sein, wenn man sich im Vorfeld abstimmen würde.
Vor allen Dingen, wenn Freier in den Hotelzimmern mit überzogenen Preisen abgezockt werden, kann es für alle Seiten unangenehm werden. Ein anonymer Hinweis genügt und der Laden fliegt auf.