Werden jetzt die Stätten unseres Vergnügens wieder zugesperrt?
Und gibt es überhaupt nachweisliche Infektionen durch P6 in Deutschland?
Es bleibt spannend, die nächsten Tage werde es zeigen.
Und wer traut sich den z.B. in Berlin, Frankfurt, Köln, Stuttgart oder München noch zur einer SDL oder werden auch Termine durch die Gäste bereits abgesagt?
Ich hoffe, dass wir weiterhin unserem Vergnügen nachgehen dürfen, mit der gebotenen Vorsicht.
Ich selber halte mich derzeit zurück.
"Katastrophe - Bordelle sind nicht die Treiber der Pandemie!
Der BSD zum Komplettverbot ab dem 2. November 2020
29.10.2020*Politik
Die Prostitutionsbranche war von dem 1. Corona-Lockdown – im Gegensatz zu vergleichbaren Branchen – unverhältnismäßig hart betroffen:
Die Prostitutionsstätten blieben länger geschlossen (in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern bis heute). Dafür mussten fast überall die Gerichte bemüht werden.
Die staatliche Unterstützung war für viele Betriebe nicht ausreichend zur Deckung der Kosten: Geschäftsaufgaben und Insolvenzen waren die Folge.
Sexarbeit war z. T. generell verboten – aber*nicht überall. Ein Flickenteppich von Landesregelungen machte alles unübersichtlich.
Bordellbetreiber*innen und Sexarbeiter*innen wurden verwiesen auf staatliche Grundsicherung. Und auch die wurde z. T. verwehrt.
Aufgrund der finanziellen Not arbeiteten viele Sexarbeiter*innen weiter, aber nicht mehr im geschützten Rahmen eines Bordells, sondern in ungewohnten und unsicheren Situationen, in einer schwächeren Position gegenüber dem Kunden und riskierten Gewalt, Ausbeutung und Bußgelder.
Mit Corona-Schutzmaßnahmen war dies alles nicht zu rechtfertigen!
Alle verbreiteten Lügen wurden seit der Öffnung der Bordelle ab Mitte Juli widerlegt:
Ø*In allen Bordellen finden ausschließlich 1 : 1 Kontakte statt*- keine Orgien.
Ø*Sexarbeiter*innen, Bordellbetreiber*innen und Kunden halten sich an alle Corona-Hygienemaßnahmen – ja, Sex mit Maske geht!
Ø*Kunden geben zu 100 % ihre Kontaktdaten ab – Gerichte und Behörden urteilten weltfremd!
Ø*Bis heute ist kein einziger Infektionsfall in einem Bordell bekannt geworden!
Die erneute Schließung aller Bordelle ist unverhältnismäßig, verstößt insbesondere gegen die Berufsfreiheit von Art. 12 Grundgesetz und stellt auf keinen Fall eine wirksame Maßnahme gegen die Ausbreitung der Pandemie dar.
Wir fordern alle unsere Mitglieder auf, die rechtlichen Möglichkeiten gegen die neuen Corona-Verordnungen zu prüfen und unterstützen sie bei diesem juristischen Weg.
Sexarbeit ist systemrelevant – die Folgeschäden der Schließung müssen auch beachtet werden!"
Quelle: Bundesverband Sexuelle Dienstleistungen*e. V. (BSD)
... auf logarithmisches Schrumpfen ... Hoffen wir das Beste.
__________________
Wenn ich in Deine Augen seh, so schwindet all mein Leid und Weh.
Und wenn ich küsse Deinen Mund, so werd ich tausend mal gesund.
Wenn ich mich lehn an Deine Brust, kommt´s über mich wie Himmelslust.
Doch wenn Du sprichst `Ich liebe Dich`, so muss ich weinen bitterlich.
Stand 02.11.2020 00:00 Uhr ist der Inzidenz Wert :
Berlin Mitte 206,5
Frankfurt / Main 235,4
Köln 216,8
Stuttgart 134,9
München 142,0
Hamburg 104,6
Die beiden Landkreise haben ja schon etwas länger harte Maßnahmen.
Berchtesgadener 282,3
Land
Delmenhorst 183,1
Stand 01.11.2020 00:00 Uhr ist der Inzidenz Wert :
Berlin Mitte 206,5
Frankfurt / Main 198,2
Köln 205,4
Stuttgart 135,9
München 137,4
Hamburg 100,7
Die beiden Landkreise haben ja schon etwas länger harte Maßnahmen.
Berchtesgadener 262,4
Land
Delmenhorst 153,4
Ich bin bespannt und hoffe, dass eine Woche nach Beginn des Lockdown in 1,5 h die Werte nachhaltig sinken.
Verwunderlich, gerade in Karlsruhe, das ja sogar ein Komplettverbot sexueller DL hatte, strenger als der Rest und wie BW generell eher Richtung Nordisches Modell tendiert.
Hier aus der Corona-Verordnung BW:
Es wird untersagt der Betrieb von
Clubs und Diskotheken und
Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie jede sonstige Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne von § 2 Absatz 3 des Prostituiertenschutzgesetzes, soweit die Räumlichkeit, in der die entgeltliche sexuelle Dienstleistung erbracht wird, durch mehr als zwei Personen gleichzeitig genutzt wird.
Sieht so aus, als hätte die Journaille recht, sofern sich das soweit nicht nur auf das sowie bezieht - und KA nicht doch noch einen draufsetzt.
Wollte eh schon im März nach KA, das ließe sich jetzt nachholen.
Diese Meldung (von gestern, 31.10.) finde ich bemerkenswert und gleichzeitig eigenartig.
Oder hat da der "Journalist" nur was noch nicht mitbekommen?
Weiß jemand genaueres was wirklich Sache ist in Karlsruhe?
Sind die Bordelle morgen auf oder zu?
Unter den zig Coronaverordnungen gab es teilweise auch den Hinweis auf die Def. nach ProstSchG.
Eine andere Frage ist, wie es ausgelegt wird. Von Politik, Polizei und Gerichten. Wobei ich da letzteren durchaus zutraue, mangels Definition in der Verordnung auf das ProstSchG zu verweisen. Und anders herum: man hat ja durchaus auch in der Vergangenheit Sexuelle Dienstleistungen verboten, wenn man ein Komplettverbot erreichen wollte.
Eine Prostitutionsstätte ist im Prostitutiertenschutzgesetz auch definiert - aber niemand sagt, dass die Verwendung von "Prostitutionsstätte" in der neuen bayrischen Verordnung genau diese Definition des Prostituiertenschutzgesetzes meint.
(3) Ein Prostitutionsgewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig Leistungen im Zusammenhang mit der Erbringung sexueller Dienstleistungen durch mindestens eine andere Person anbietet oder Räumlichkeiten hierfür bereitstellt, indem er
1.
eine Prostitutionsstätte betreibt,
2.
ein Prostitutionsfahrzeug bereitstellt,
3.
eine Prostitutionsveranstaltung organisiert oder durchführt oder
4.
eine Prostitutionsvermittlung betreibt.
(4) Prostitutionsstätten sind Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste Anlagen, die als Betriebsstätte zur Erbringung sexueller Dienstleistungen genutzt werden.
(5) Prostitutionsfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, Fahrzeuganhänger und andere mobile Anlagen, die zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitgestellt werden.
Strassenstrich ist (aktuell) erlaubt und in eigenen (Freier oder DL) Fahrzeugen, (Privat-) Wohnungen, Hotelzimmern darf gepimpert werden. Genauso in freier Natur (unter Einhaltung andere Gesetze/Verordnungen).
Verboten sind FKK-Clubs, Laufhäuser, Bordelle, angemietete Terminwohnungen, "Mädels-WGs", auch privat.
...tja, so ist das in der Juristerei 🤔 oftmals wissen der Gesetz- und Verordnungsgeber auch nicht so genau, was sie mit einem Begriff meinen, sie haben ein Ziel im Auge, vorliegend klar die Kontaktbeschränkung und -vermeidung und auf jeden Fall unkontrollierte Kontakte unterbinden. Wie Begriffe dann im Einzelfall von der Rechtsprechung ausgelegt werden ist dann für den Gesetz- und Verordnungsgeber bekanntlich oftmals mit größerer Überraschung verbunden...
Persönlich kann ich das recht entspannt sehen, viele mir wichtige Frauen kenne ich seit Jahren, z. T. sind wir freundschaftlich verbunden und das Näheverhältnis wurde durch die merkwürdigen Umstände der jüngeren Krisenzeiten deutlich vetstärkt. Damit kommen wir auch gut durch die nächsten Wochen, da kann noch so viel an Restriktionen beschlossen werden...
Heißt das, die Hansastraße in MÜnchen und alle weiteren Straßen in Bayern wo es einen legalen oder illegalen Straßenstrich gibt sind nun abgesperrt, geschlossen?
Dann wären sie ja keine Prostituionsstätten mehr wenn dort keine DLs mehr Anbahnungsversuche machen.
Womit sie dann wieder geöffnet werden könnten.
Weshalb sie dann wieder geschlossen werden müssten, sobald die erste DL dort wieder auftaucht.
Oder sind die Anbahnungszonen per se keine Prostitutionsstätten? Nur dann, wenn dort in freier Natur oder im Auto zur Sache gegangen wird?
Ist die Menge aller Bordelle eine Teilmenge der Menge aller Prostitutionsstätten?
Die Formulierung wurde also tatsächlich um den Begriff "Prostitutionsstätten" erweitert.
Was das jetzt genau bedeutet - keine Ahnung.
GAU halt. Nachdem ein Escortmädel sich auch strafbar macht, wenn die Hausbesuche im Sperrbezirk macht, geht halt nichts mehr legalerweise.
Nur noch mit "zivilen", "ehrlichen", und "anständigen" Mädels, erst nachdem all ihre Wünsche erfüllt wurden und all ihre Sorgen beseitigt und sie sich danach fühlt... Ein mir bekannter (manche sagen misogyn, manche realistisch) Mensch meinte zu mir mal: Wenn Du eine Freundin hast, sind deine Probleme wie weggeblasen - weil du dann erst ihre Probleme hast, dann die von ihren Kindern, dann Pferd, Hund, Katze und dann kommst du!
Vor allen Dingen weil dieser zweite Lockdown mitnichten Ende November vorbei sein wird - dafür hätte man Schulen und Kindergärten schließen müssen (das nagelt nämlich auch Mami&ggf Papi zu Hause fest und darauf beruhte die gute Wirkung beim letzten Mal).
Dieser Lockdown wird wahrscheinlich Mitte Mai enden - welche Prostitutionsstätten wird es wohl dann noch geben?
Aber wahrscheinlich, dass Prostitution tatsächlich nur noch im unkontrollierbaren privaten Bereich stattfinden darf.
Da findet sie wahrscheinlich statt, aber das "darf" ist zu unrecht im Satz - oder wer von Euch wohnt ausserhalb der Sperre?
Bleibt nur noch Fallen zu stellen (s.Bild) und einen Fritzl-Keller einrichten.
__________________ Things fall apart, the centre cannot hold, mere anarchy is loosed upon the world.
(6) Bordellbetriebe, Prostitutionsstätten, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Clubs, Diskotheken, sonstige Vergnügungsstätten und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.
Zum Vergleich: In der aktuell noch gültigen 7. BayIfSMV steht:
(6) Bordellbetriebe, Clubs, Diskotheken, sonstige Vergnügungsstätten und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.
Die Formulierung wurde also tatsächlich um den Begriff "Prostitutionsstätten" erweitert.
Was das jetzt genau bedeutet - keine Ahnung. Aber wahrscheinlich, dass Prostitution tatsächlich nur noch im unkontrollierbaren privaten Bereich stattfinden darf.
Immerhin wurde sie nicht komplett verboten.
Trotz und mit allem wenn und aber, vor allem weil ja doch wer anders am langen Hebel sitzt:
Ich würd ich jetzt erst mal die Füße still halten bevor im Januar gleich der nächste Shutdown kommt und irgendwann gar nix mehr geht, weil sie alle in Insolvenz sind - Kunden wie Anbieter.
auch interessant:Wenn ich das richtig lese, dann werden nur die Betriebe geschlossen. Ich kann nirgends lesen, das die Dienstleistung selber untersagt ist. Kommt z.B. die Masseuse zu einem nach Hause oder im Hotel besuchen, dann kann mit diesem Vorlage der Anordnung niemand das unterbinden.
Generell ist die ganze Vorlage was das Abstandhalten und private Reisen und Besuche zu verzichten sehr schwammig formuliert.
Und soll es Recht sein, je schwammiger desto weniger Handhabe hat die Ordnungsmacht.
Falsch: je schwammiger, desto mehr Auslegungsmöglichkeiten hat die Exekutive - auch zu deinem Nachteil, bevor du gerichtlich etwas anderes feststellen läßt.
Interessant dabei ist:
Auch bisher war die Prostitution als solches in Bayern nicht verboten, aber bisherige Verordnungen sprachen von geschlossenen "Bordellbetrieben", jetzt heißt es anscheinend "Prostitutionsstätten". Das kann einen erheblichen Unterschied machen, wenn damit jetzt auch Terminwohnungen u.ä. gemeint sein sollten.
Da aber noch keine neue Verordnung erlassen wurde, ist das im Moment Spekulation.
Wenn ich das richtig lese, dann werden nur die Betriebe geschlossen. Ich kann nirgends lesen, das die Dienstleistung selber untersagt ist. Kommt z.B. die Masseuse zu einem nach Hause oder im Hotel besuchen, dann kann mit diesem Vorlage der Anordnung niemand das unterbinden.
Genau das meinte ich mit meiner Frage weiter unten ;-)
Zitat von ostmaany
Ab dem 4.11.20 werden in Augsburg Bordelle schliessen müssen.....
In Augsburg Stadt heute schon ab 21:00Uhr :-(
LKR Augsburg vermutl. morgen Mitternacht erst...
Stand 30.10.2020 00:00 Uhr ist der Inzidenz Wert :
Berlin Mitte 186,8
Frankfurt / Main 224,1
Köln 202,6
Stuttgart 120,9
München 129,8
Hamburg 93,4
Die beiden Landkreise haben ja schon etwas länger harte Maßnahmen. Berchtesgadener 225,8
Land
Delmenhorst 141,8
Delmenhorst 22.10 236,6
Ein Lichblick: In Berlin Mitte und Delmenhorst ist der Inzidenzwert bereits wieder gesunken.
Die Diskussion, ob ab Montag in den einzelnen Bundesländern nur die Bordelle geschlossen sind oder auch die Prostitution verbten ist, ist müssig.
Die nächsten Tage werden es zeigen.
So ab und zu mal ein gescheites Hotelzimmer mit einer heißen Dame zu teilen ist auch nicht schlecht.
Auch Solo-Selbstständige erhalten für den Monat November einen Erstattungsbetrag. Dieser beträgt 75% des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats. Dürfte also auch für Prostituierte gelten, sofern sie November 2019 Umsatz gemacht hat, als solche registriert war und\oder dies steuerlich angegeben hat. Eine besondere Nachweispflicht soll hierbei nicht gelten.
Bordelle werden wieder geschlossen / Bayern..wo noch
Ab dem 4.11.20 werden in Augsburg Bordelle schliessen müssen.....
Es werden wieder einige Dls unterstützung brauchen... (Wohnung-, Finanzielle unterstützung)
ohne diese helfer gebe es tragödien....
Aber Vorsicht nicht alle haben es nötig.....
c) Geschlossen werden Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeitgestaltung zuzuordnen sind. Dazu gehören: Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen, Museen, Zoos und ähnliche Einrichtungen.
auch interessant:
h) Geschlossen werden: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist..... Friseursalons bleiben unter den bestehenden Auflagen zur Hygiene geöffnet.
Wenn ich das richtig lese, dann werden nur die Betriebe geschlossen. Ich kann nirgends lesen, das die Dienstleistung selber untersagt ist. Kommt z.B. die Masseuse zu einem nach Hause oder im Hotel besuchen, dann kann mit diesem Vorlage der Anordnung niemand das unterbinden.
Generell ist die ganze Vorlage was das Abstandhalten und private Reisen und Besuche zu verzichten sehr schwammig formuliert.
Und soll es Recht sein, je schwammiger desto weniger Handhabe hat die Ordnungsmacht.
....wird es schwer mit dem Argumentieren wieso man überhaupt draußen ist und wo man wieso wo hin will !?!?
Besuch beim Handelsvertretter, Versicherungsagenten usw.....da sollte man doch genug Gründe wissen und gut vorbereitet sein um schnell eine glaubhafte Begründung der Dienstfahrt zu haben.
Aber man darf sich bis jetzt sowieso noch mit einer Person außerhalb des eigenen Hausstandes treffen und daher braucht man eigentlich keine Begründung, sondern sagt einfach ich fahre zur Freundin.
Daher wird die Polizei diese Frage nur einmal stellen und dann es gut sein lassen, weil das kann man keinem untersagen.