...klare Sache in Bayern, die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung https://www.gesetze-bayern.de/Content...yIfSMV_15/true wurde gestern erst wierder nahezu unverändert bis 9. Februar verlängert, § 14 Abs. 3 Satz 1 läßt an Deutlichkeit weiter nichts zu wünschen übrig:"Clubs, Diskotheken, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen..."
Lassen wir uns überraschen wie Omikron zu behandeln ist, vielleicht wird`s im März wieder was...
- Booster ersetzt nun auch hier den Test
- 2G+ für Gastronomie, was Söder nicht für notwendig hält
- weiterhin keine FFP2-Pflicht
- keine Inzidenz-Grenzen für Bordelle
Ab sofort gilt 2G+ für unsere Sehnsuchtsorte in NRW. Das bedeutet, einen Nachweis der Impfung oder Genesung und zusätzlich einen Testnachweis (Antigen-Schnelltest max. 24 Std. alt, PCR-Test max. 48 Std. alt).
(3) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden
Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden
Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teil-
nehmenden ausgeübt werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis im Sinne von
§ 2 Absatz 8 Satz 2 verfügen müssen:
1. Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen, Tanzveranstaltungen einschließlich pri-
vate Feiern mit Tanz sowie Karnevalsveranstaltungen und vergleichbare Brauchtumsveran-
staltungen mit Mitsingen, Schunkeln oder Tanzen in Innenräumen,
2. Bordelle, Prostitutionsstätten, Swingerclubs und ähnliche Einrichtungen sowie die Erbrin-
gung und Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen außerhalb von Einrichtungen.
Getestete Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein
nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung bescheinigtes negatives Ergebnis eines
höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkann-
ten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen
Wiedereröffnung! Wir sind zurück. Ab Freitag, den 11. Juni 2021, 11:00 Uhr öffnen wir wieder unsere Tore und sind mit dem gewohnten Service unter Beachtung der Hygieneregelungen für Euch/ Sie da.
Hierbei sind die geltenden Coronaschutz-Regelungen zu beachten, dies bedeutet insbesondere für Euch/Sie:
Bitte bringen Sie einen maximal 48-Stunden alten Negativtest oder einen Nachweis über den vollständigen Impfschutz gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff mit.
Im Übrigen werden wir eine einfache Rückverfolgbarkeit gewährleisten.
Auch wir sowie die Damen lassen uns mindestens alle 48-Stunden testen, soweit nicht bereits ein vollständiger Impfschutz vorliegt. Für Rückfragen stehen wir vor Ort sowie unter 0221 – 97 99 88 88 zur Verfügung.
Wir haben ab Sonntag den 30.05.2021 wieder geöffnet.
Einlass mit negativem 24/48h Corona Test.
Uneingeschränkter Zugang für geimpfte Personen.
Alle Damen mit negativem aktuellen Coronatest.
Es gelten dann die aktuellen Hygienevorschriften.
Wir freuen wir uns auf Euch.
Da der Ramadan vorbei ist. entfällt auch eine der Hauptursachen der 3. Welle und weiter sinkende Fallzahlen sind zu erwarten.
Diese Feststellung ist aber sowas von richtig! Und benötigt bestimmt keinen nachdenklichen Smiley....
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Wissds es, wos des Besde is am Boarisch schreim?
Des kennan de Zipfe vo da NSA ned lesn. Glabsd ned? Schaug amoi bei WhatsApp, wennsd boarisch schreibsd, nachad werd da zwoate Hackl ned blau, weil des d' NSA ned schnoid.
Sieht gut aus für München, falls in Bayern ebenfalls nordrhein-westfälische Maßstäbe angelegt werden.
Da der Ramadan vorbei ist. entfällt auch eine der Hauptursachen der 3. Welle und weiter sinkende Fallzahlen sind zu erwarten. Nun fragt sich, ob Söder ähnlich reagiert wie Laschet.
__________________ Wer glaubt im Besitz der alleinigen Wahrheit zu sein, scheitert am Gelächter der Götter. (frei nach Albert Einstein)