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Alt  07.05.2021, 16:57   # 1
Aloisius1970
Sex ist die Schönste Welt
 
Benutzerbild von Aloisius1970
 
Mitglied seit 15.05.2013

Beiträge: 68


Aloisius1970 ist offline
Wann geht es weiter

Wäre nicht schlecht wenn geimpft Damen so wie die Herren wieder los legen würden. Können oder dürfen.
Wäre eine Frage wert bei der Politik
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KOMMENTARE und ANTWORTEN dazu...
Alt  10.05.2021, 16:36   # 19
Baron von Harthaus-Neff
---
 
Benutzerbild von Baron von Harthaus-Neff
 
Mitglied seit 06.12.2020

Beiträge: 43


Baron von Harthaus-Neff ist offline
Zitat von AngeloB
Ich bekomme kaum einen Termin bei meinen Girls, und die kommen ganz ohne Werbung aus und wollen das auch gar nicht.

Außerdem ist es dem Betreiber ziemlich egal, ob 2 oder 20 Kunden pro Tag kommen (dürfen). Er muss nur die Zimmer vermieten und das dürfte kein Problem sein. Denn dann würden meine Girls ja auch wieder da offiziell arbeiten - aber von Dir war ja keine sinnvolle Antwort zu erwarten, wenn man deine Signatur liest.
Ich hab Dir doch gar nicht geantwortet, sondern Du mir.

Bei mir in der Gegend sieht es bei den Mädels nicht so gut aus. Es gibt ein par die wirklich eine solide Stammkundschaft haben, aber auch die machen an manchen Tagen 0 Umsatz. Manche haben sogar kein Geld mehr um eine Anzeige zu schalten und haben jetzt echt nur noch ihre par Stammgäste. Die Mädels wo eine Zeit lang in Hotels waren sind größtenteils von der Bildfläche verschwunden, weil die Zimmerpreise schon in den widerlichsten Absteigen bei 150 Euro pro Tag lagen.
Das Problem ist, wenn es sich für die Mädels nicht lohnt, dann können die Betreiber die Zimmer vermieten so viel sie wollen. Wenn am Tag nur 2 Kunden kommen, dann bleibt das zu oder macht zu. Das hat krasse Auswirkungen auf die Breite des Angebots und die Preise. Da werden die kleinen Miezchen sich nicht dafür interessieren, ob sie jetzt Geimpfte wieder legal empfangen dürfen und Ungeimpfte nicht.
Von mir aus glaub an die Impfung, ich rede da gar niemandem rein. Aber bis sich die Impfungen soweit ausgebreitet haben, daß sie sich auf die Bordellöffnungen auswirkt, geschieht das auf einem anderen Weg.
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Alt  10.05.2021, 15:17   # 18
AngeloB
 
Mitglied seit 22.05.2019

Beiträge: 264


AngeloB ist offline
@Baron von Harthaus-Neff
Fragt doch mal eure Mädels, wie viele Männer sie zur Zeit pro Tag besuchen.
Ich bekomme kaum einen Termin bei meinen Girls, und die kommen ganz ohne Werbung aus und wollen das auch gar nicht.

Außerdem ist es dem Betreiber ziemlich egal, ob 2 oder 20 Kunden pro Tag kommen (dürfen). Er muss nur die Zimmer vermieten und das dürfte kein Problem sein. Denn dann würden meine Girls ja auch wieder da offiziell arbeiten - aber von Dir war ja keine sinnvolle Antwort zu erwarten, wenn man deine Signatur liest.

Und zum Thema Massage:
Mich schrieb ein Thai-Massage Studio (ohne "offiziell" Happy End) sogar an, dass sie ab morgen (Di. 11.5.) wieder aufhaben.
Es geht langsam voran - mein Tipp: 1.7. Prostitution grundsätzlich erlaubt und spätestens 1.8. die Häuser offen - also wie letztes Jahr.

Und die M12 und M24 (Rückgebäude), Lerchen- und Hoferstr. usw. stehen auch noch.


P.S. Das was ich derzeit (wenn dienstlich in MUC) auf RL an osteuropäischen Girls sehe, kann einem die Lust aber auch wirklich verderben. Da bleibe ich lieber bei den seltenen Terminen oder hier in CH etwas mehr.
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Alt  10.05.2021, 14:17   # 17
steelers777
 
Mitglied seit 22.03.2018

Beiträge: 8


steelers777 ist offline
Ja.
Erotikmassagestudios sind Prostitutionsstätten und für die gilt bis Ende Mai, was ich in #2 geschrieben habe.
Ah, ok. Hatte die Unterscheidung zwischen Studio und Wohnung, in dem Massage angeboten werden, nicht wahrgenommen.
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Alt  10.05.2021, 12:22   # 16
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.881


test54321 ist offline
Das gilt seit jeher für den Abstand zwischen den Kunden.

Lesen der BayIfSMV erleuchtet mal wieder:

Zitat von BayIfSMV
der Betreiber hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kunden eingehalten werden kann;
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Alt  10.05.2021, 12:08   # 15
maexxx
 
Benutzerbild von maexxx
 
Mitglied seit 23.08.2011

Beiträge: 4.995


maexxx ist offline
unter den bereits heute für Friseure und Fußpfleger geltenden Bedingungen wieder zugelassen (Mindestabstand...
das ist sowieso eine seltsame Formulierung


wie ist jener denn bei den körpernahen Dienstleistungen überhaupt zu regeln?


Ergänzung
eine etwas provokante Frage
man ist inzwischen etwas genervt bei den täglich geänderten Vorschriften


dazu noch ein anderes Beispiel
die Schulen machen jetzt wieder Kombiunterricht - an Tagen von Abiprüfungen aber nicht
Weg zur Schule ggfls. mit FFP2-Maske - in der Schule jetzt aber wieder mit OP-Maske
+++
Quelle da andauernd gewünscht
Prof. Dr. Michael Piazolo - Bayerisches Staatsministerium

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Alt  10.05.2021, 12:04   # 14
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.881


test54321 ist offline
Zitat von steelers777 Beitrag anzeigen
Oder sehe ich das falsch?
Ja.
Erotikmassagestudios sind Prostitutionsstätten und für die gilt bis Ende Mai, was ich in #2 geschrieben habe.

Prostitution bzw. Massage einzelner Damen in Privatwohnungen dürfte damit allerdings so halb-legal sein.

Und natürlich die Wellness-Massage (ohne Erotik).

Weiterhin illegal (unabhängig von Corona) sind hingegen die in Hotelruinen und Apartmenthäusern eingerichteten "fliegenden Bordelle" der osteuropäischen Clans.

PS: Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass aufgrund dieser nicht nachvollziehbaren Ungleichbehandlung von "normalen" körpernahen Dienstleistungen und Bordellen in Kürze Arbeit auf die Verwaltungsgerichte zukommt
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Alt  10.05.2021, 11:47   # 13
steelers777
 
Mitglied seit 22.03.2018

Beiträge: 8


steelers777 ist offline
back to topic:

NEU AB 11. MAI: Alle bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungen in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100 werden unter den bereits heute für Friseure und Fußpfleger geltenden Bedingungen wieder zugelassen (Mindestabstand, Hygienekonzept, FFP2-Maskenpflicht, Quadratmeter je Kunde etc.). Die Testpflicht entfällt. Hundeschulen werden ebenfalls ab dem 10. Mai in Gebieten mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 165 wieder zugelassen.


(https://www.muenchen.de/aktuell/2020...-muenchen.html)

Das sollte zumindest (Erotik-)Massagen möglich machen, vergleichbar mit dem Status im Sommer 2020. Halt mit Maske...

Oder sehe ich das falsch?
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Alt  10.05.2021, 11:44   # 12
steelers777
 
Mitglied seit 22.03.2018

Beiträge: 8


steelers777 ist offline
Wenn die Grünen die Bundestagswahl gewinnen, ist es mit legaler Prostitution in Deutschland eh bald zu Ende.

Sorry, aber das ist vermutlich das Dämlichste, was ich seit Jahren hier gelesen habe. Exakt das Gegenteil ist der Fall. Die Grünen sprechen sich gegen ein Prostitutionsverbot aus, fordern aber Maßnahmen, die Prostitution "sauberer" machen, also Zwangsprostitution, usw. erschweren - was ich persönlich begrüße.

Ein paar Links:
https://gruene-fraktion-nrw.de/press...en-verbessern/
https://sh-gruene.de/gegen-das-sexkaufverbot/

Der Verband der Sexarbeiter hatte 2017 die Positionen der Parteien analysiert und kam zu diesem Fazit:
Unser Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass von den aktuell im Bundestag vertretenen Parteien nur die Parteien Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE für eine Politik eintreten, die Rechte für Sexarbeiter*innen anstatt Repression fordert.


https://sexarbeit-ist-arbeit.de/wahle...hlpruefsteine/


(Rant over, sorry)
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Alt  09.05.2021, 19:19   # 11
Baron von Harthaus-Neff
---
 
Benutzerbild von Baron von Harthaus-Neff
 
Mitglied seit 06.12.2020

Beiträge: 43


Baron von Harthaus-Neff ist offline
Ich glaube nicht, daß die Wiederöffnung der Bordelle in irgendeiner Art und Weise mit den Impfungen zusammenhängt. Viele Unterhaltungsbetriebe, wie z.B. Kinos, Theater, Diskotheken können nur dann wirklich sinnvoll öffnen, wenn sie für alle öffnen dürfen. Das bedeutet eben für Geimpfte und Genesene und Leute mit einem aktuellen Test. Oder glaubt ihr das lohnt sich finanziell, wenn nur 5 Hansel pro Tag ins Kino gehen?
Dementsprechend werden auch Bordelle in der Form wie wir sie vor dem Kasperle-Theater geliebt haben, nur öffnen können, wenn das Angebot auch von breiten Teilen der potenziellen Kundschaft angenommen werden kann. Fragt doch mal eure Mädels, wie viele Männer sie zur Zeit pro Tag besuchen.
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Alt  09.05.2021, 19:05   # 10
SpaceAce
 
Mitglied seit 10.04.2005

Beiträge: 309


SpaceAce ist gerade online
Eigentlich hat es doch nie aufgehört. Es ist nur etwas teurer geworden. Und der Kick des leicht illegalen hat mich dabei auch angetrieben

Nicht zu vergessen die Kontakte die ich in der Zeit aufgebaut habe, vor Corona hatte ich kaum Nummern gespeichert. Jetzt habe ich viele Möglichkeiten hinterlegt.....
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Alt  09.05.2021, 19:00   # 9
Reddick1984
 
Mitglied seit 16.06.2019

Beiträge: 2.865


Reddick1984 ist offline
Thumbs down Ebenizer

Hast du die SPD und CDU CSU Papiere mal gelesen?
Zurück in die Steinzeit.
Prüde wie zu Jesus Zeiten.

Fehlt nur noch Holz und das Pech...
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Alt  09.05.2021, 18:42   # 8
mr.cock27
 
Benutzerbild von mr.cock27
 
Mitglied seit 29.12.2014

Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Wie kommst du darauf? Die Grünen sind doch eher pro Prostitution.
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Danke von
Alt  09.05.2021, 10:26   # 7
Ebenizer
 
Mitglied seit 19.11.2017

Beiträge: 90


Ebenizer ist offline
Wenn die Grünen die Bundestagswahl gewinnen, ist es mit legaler Prostitution in Deutschland eh bald zu Ende.
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Alt  08.05.2021, 01:01   # 6
Goldbär
 
Mitglied seit 05.10.2004

Beiträge: 1.651


Goldbär ist gerade online
Öffnung

Und für die Fälle, in denen SDL und Gast geimpft oder aktuell negativ getestet sind, sollte das nicht allzu lange dauern, denn hier gilt das gleiche rechtliche Argument, das in den letzten Tagen endlich wieder richtig angewendet wird: Es geht nicht um Privilegien, sondern darum, dass es dann keinen Grund mehr gibt, Grundrechte weiter einzuschränken. Vielmehr dürfen dann die Grundrechte wieder uneingeschränkt in Anspruch genommen und ausgeübt werden; das folgt ohne weiteres aus unserem Grundgesetz, und in diesem Sinne werden auch die Urteile von angerufenen Gerichten ausfallen.
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Alt  07.05.2021, 22:39   # 5
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.881


test54321 ist offline
Sobald ein Gericht wieder feststellt, dass die Maßnahmen nicht mehr angemessen sind, hat der Söder nix mehr zu melden - so wie im Sommer letzten Jahres.
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Alt  07.05.2021, 21:36   # 4
LüttMatten
 
Mitglied seit 21.02.2012

Beiträge: 117


LüttMatten ist offline
träumt weiter!

Träumt weiter, Jungs.
Laßt Euch impfen und hofft, daß die Puffs wieder aufmachen ...

Die Vergnügungsstätten und Freizeiteinrichtungen sind seit über einem Jahr geschlossen und werden es 2021 sicher bleiben. Dem Söder gefällt das so. Öffnungen passen nicht in die Zeit, findet er. Das ist die ganze Begründung. Mehr braucht es nicht.

Aber meine zwei Stammhuren haben die ganze Corona–Zeit über gearbeitet. Gut, das muß man wissen und auch ihre Nummer haben. Die Schlauen unter ihnen haben auch noch Corona-Hilfe bezogen, weil ihr Salon ja zu hatte. Sauber!

Hinzu kommen in den letzten Monaten die osteuropäischen Mädchen. Manch Billighotel und Pension hat anscheinend vollständig auf Bordell umgestellt.

Man muß das System halt umgehen, wo man kann. Wie in jeder guten Diktatur.


So Long.
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Alt  07.05.2021, 18:52   # 3
AthanasiosIII
 
Benutzerbild von AthanasiosIII
 
Mitglied seit 17.10.2020

Beiträge: 58


AthanasiosIII ist offline
Die Verordnung gilt vorerst bis 2. Juni 2021.
Und es ist angsichts der bevorstehenden Pfingsferien nicht davon auszugehen, dass sie das vorher ändern.
Wenn die Inzidenz plötzlich exponentiell nach unten geht und in einer Woche unter 35 wäre ... ja dann.

Allerdings sollten sich die LH-Betreiber usw. mal schon Klageschriften überlegen. Denn wenn die DLs alle geimpft sind und Freier Impfnachweis oder neg. PCR-Test bzw. Attest (ich hatte Corona schon und bin genesen) vorlegen müssen, glaube ich kaum, dass ein vollständiges Verbot weiter Bestand hat.
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Alt  07.05.2021, 17:18   # 2
test54321
grantlnder Stänkerer
 
Benutzerbild von test54321
 
Mitglied seit 19.08.2009

Beiträge: 4.881


test54321 ist offline
Auch in der aktuellen Fassung der BayIfSMV steht inzidenz-, impf- und test-unabhängig drin:

§ 11 Freizeiteinrichtungen

(6) Bordellbetriebe, Prostitutionsstätten, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Clubs, Diskotheken, sonstige Vergnügungsstätten und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen.
Die Verordnung gilt vorerst bis 2. Juni 2021.
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Danke von






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