Zitat von https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kreisverwaltungsreferat/Sicherheit/Prostitution.html
Wichtiger Hinweis
Da Prostitution in Bayern bis auf Weiteres aufgrund der Coronapandemie nicht erlaubt ist, ist auch eine Anmeldung gem. § 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) aktuell nicht möglich.
Sobald eine Tätigkeitsaufnahme oder Anmeldung wieder möglich sein sollte, erfahren Sie dies über öffentliche Medien oder auf dieser Webseite. Zwischenzeitlich erreichen Sie uns wie gewohnt telefonisch oder schriftlich.
Schauen wir doch mal nach in der offiziellen Verordnung namens "Vierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) Vom 5. Mai 2020 (BayMBl. Nr. 240, Nr. 245) BayRS 2126-1-8-G":
Zitat von https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-240/
§ 11 Freizeiteinrichtungen
Vereinsräume, Tagungs- und Veranstaltungsräume, Clubs, Diskotheken, Badeanstalten, Thermen, Wellnesszentren, Saunas, Jugendhäuser, Freizeitparks, Stadtführungen, Fitnessstudios, Tanzschulen, Vergnügungsstätten, Bordellbetriebe und vergleichbare Freizeiteinrichtungen sind geschlossen. Untersagt sind ferner touristische Reisebusreisen. Satz 1 gilt nicht für die Durchführung von Prüfungen nach § 15 und von Aus- und Fortbildungen nach § 16 Abs. 3.
So, Bordelle sind geschlossen.
Und Hausbesuche? Prostitution generell verboten? Steht nicht da! In der ganzen Verordnung nicht.
Und was nicht verboten ist, ist erlaubt!
Zwar könnten Kommunen und Gesundheitsämter wohl durchaus weitergehende Verordnungen erlassen, das haben sie aber nicht. Im Gegenteil, es wird immer nur auf die oben zitierte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verwiesen.
Warum auch? Von einzelnen Hausbesuchen von Prostituierten oder erotischen Massagen geht keine nennenswert höhere Infektionsgefahr aus als bei allen anderen, längst wieder zulässigen Dienstleistungen, z.B: Wellness-Massagen.
Bislang konnte ich keinerlei Norm ausfindig machen, nach der die Prostitution wegen Corona in Bayern verboten sein sollte.
Ich warte immer noch darauf, dass mir jemand einen Gesetzestext zeigt, in dem so etwas stehen soll.
Immer nur unbegründete Behauptungen, dass es verboten wäre!
Meines Erachtens verhält sich das KVR hier eindeutig gesetzeswidrig.
Eine unverhältnismäßige Einschränkung der verfassungsrechtlich zugesicherten freien Persönlichkeitsentfaltung und Berufsausübung ohne gesetzliche Grundlage!
Leider interessiert sich für dieses Thema offensichtlich kein Jurist, der das KVR verklagen würde.
Dafür dürfen Spielhallen wieder öffnen, obwohl "Vergnügungsstätten" eindeutig geschlossen sein müssen!
Aber wen interessiert schon was in der Verordnung steht? Das KVR tut in Gutsherrenmanier, wie es ihm beliebt.
9. Das RKI verkündet, was wir alle schon längst wussten: Es besteht eine positive Korrelation zwischen Covid19-Immunität und der Menge an gehortetem WC-Papier.
1. Jemand erfindet eine Zeitmaschine und eliminiert in der Vergangenheit die Quelle des Corona Virus (da brauchen wir für E.B. einen DeLorean DMC-12 und 12 Mio. Euro Budget).
2. Jemand erfindet etwas wie in Demolition Man (siehe Link):
Psychologie: sexuelle Betätigung am eigenen Körper, bei der auf Sexualpartner verzichtet wird
oder
2. siehe Bilder
__________________
"Ich habe viel Geld für Alkohol, Weiber und schnelle Autos ausgegeben. Den Rest hab ich einfach nur verprasst." George Best, britische Fußball-Legende.
Mit Autoerotik meint er vermutlich was ganz anderes, dass er an sein Auto irgendwelche Spoiler ranbaut.
Du könntest die neueste Version des Fluxkompensators (flux capacitor) einbauen in Deinen silberfarbenen Sportwagen, so Du das noch nicht getan hast. ;-)
Leute, diese Diskussion führt doch nicht weiter. Lasst es einfach sein solange dieses Virus umgeht und solange wir uns nicht dagegen impfen können.
Und wer unbedingt meint er müsse sich nicht daran halten, der soll sich mit Gleichgesinnten abgeben und da gibt es doch einige eindeutige Angebote. Doch gerade das ist für mich der Grund es nicht zu tun.
Lasst uns lieber neue Wege der Autoerotik finden auch wenn es nur halb so viel Spass macht - leider
Da fehlt dann halt einfach die salvatorische Schlussklausel a la
"Sollte ich binnen 14 Tagen von Ihnen nichts gehört haben, dann gehe ich davon aus, dass ich frei rumvögeln darf"
Ich denke, das ist die einzige Möglichkeit um gegen die Willkür vorzugehen - schriftlich eindeutige Auskunft verlangen, was verboten ist und was nicht - und auf welcher gesetzlichen Grundlage das geschieht.
Jetzt brauchst halt nur noch eine durchsetzbare Auskunftspflicht seitens der Behörde, die am Ende verbindlichen Charakter hat. Woraus ergibt sich die doch gleich? Der Hobbyjurist Birne (der §56 IfSG noch immer nicht verstanden hat) wird sicher eine Antwort darauf haben, wenn er bei Schweigen der Behörde eine Auskunftsklage empfiehlt.
__________________ Wer immer auf dem Teppich bleibt, hat sicher einiges darunter gekehrt.
@Wüwi: Das ist sinnlos. Wie wenn du mit einem Heroin-Dealer darüber diskutieren willst, ob du in deiner Gartenlaube Gras rauchen darfst...
Was aber Birne1000 schreibt ist, passt schon zum Thema.
Ich denke, das ist die einzige Möglichkeit um gegen die Willkür vorzugehen - schriftlich eindeutige Auskunft verlangen, was verboten ist und was nicht - und auf welcher gesetzlichen Grundlage das geschieht.
Hab gerhört das KVR prüft (zumindest) aufgrund einer schriftlichen Anfrage eines Anwalts Möglichkeiten der Erlaubnis der Prostitutionsausübung unter Hygiene Konzepten.
ist euch immer noch nicht langweilig mit dem Schei** ???
Nö.
Und wie geht es Dir? Ist Dir langweilig oder weshalb liest Du hier mit - und gibst dann auch noch Kommentare?
Du solltest Dir überlegen, Dir vielleicht einen Clone zuzulegen wie z.B. "Intoleranzistok" - der wäre für solche Bemerkungen besser geeignet als "Intoleranzistnichtok"
ok langsam sollten ergebnisse kommen. (das auskunftsschreiben kann man ans kvr oder besser ans bay. gesundheitsministerium schicken)
----------->ich würde als kunde eine anfrage, § 3 ifsg beim bayerischen gesundheitsministerium stellen. das schreiben würde ich per gerichtsvollzieher der behörde zustellen lassen. ( für den haidenauplatz ist der zuständige gerichtsvollzieher: Gerichtsvollzieher Herr Weiß, anschrift: Schellingstr. 33 in 80799 München ) die anfrage könnte so lauten:
----------------------------------------
An das Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz 1 in 81667 München
(Alternativ: An das Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung. Mobilität Allgemeine Gefahrenabwehr
Ruppertstraße 11 in 80337 München)
gemäß § 3 ifsg frage ich an: ist es mir allein aufgrund von ihren zur Corona epidemie erlassenen rechtsverordnungen verboten, dass ich mir eine hure ins hotel oder nach hause zur erbringung sexueller dienstleistungen kommen lassen darf.
diese frage lässt sich weder direkt aus ihren verordnungstext zur Corona-epidemdie beantworten, noch kann ich aus der inanspruchnahme genannter dienste eine gefahr nach dem ifsg sehen, denn sie sind vergleichbar mit dem erlaubten friseurbesuch. speziell ihr diesbezüglicher verordnungstext ziehlt nach seiner formulierung auf betriebsstätten ab und nicht auf die persönliche dienstleistung ausserhalb solcher betriebsstätten. in gegensatz dazu verbietet das land berlin die erbringung solcher dienste im normtext klar und direkt.
deshalb wende ich mich nach § 3 ifsg an sie als oberste bayerische gesundheitsbehörde und bitte um eine antwort. sollte ich innerhalb von 14 tagen nichts von ihnen hören, gehe ich davon aus, dass sie gegen meinen wunsch auf inanspruchnahme der sexueller dienstleitstungen keine einwände erheben. sonstige gesetzliche verbote wie sperrbezirke werde ich natürlich beachten.
---> 1. klage auf auskunft oder
---> 2. keine klage, aber anschreiben als beleg zumindest für verbotsirrtum strafminderend oder ausschlussgrund falls man beim hurenfick erwischt wird. (vermute aber gefahr ist gering)
--->3. kopie das schreibens der stammhure geben, damit auch sie sich auf (teilweise) verbotsirrtum berufen könnte. und rabatt von der hure verlangen, weil man ihr so viel hilft.
zweite möglichkeit: behörde teilt verbot mit
---------> 1. klage auf erlaubnis erheben oder
---------->2. keine klage erheben, aber dass schreiben der untätigen stammhure geben, damit die dann entschädigung nach § 56 ifsg beantragt und der kunde nach der epidemie eine fick-entschädigung von ihr bekommt.
Was sind die rechtlichen Konsequenzen, wenn man von unserem schönen Blauen auf frischer Tat ertappt wird? Ich habe gelesen, dass Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz bis zu 3000 Euro kosten können, und ich würde dieses Geld lieber für unser Hobby bezahlen.
Im Ernst. Was wäre Bayern ohne die großen Franken.
Matthäus, Söder, die Gebrüder Dassler.
Oder ohne Siemens?
Und die wunderbaren Hausbrauereien?
Irgendwie muss ich grad selber lachen.
Löschen sie diesen Beitrag bitte :-D
Muss gerade ans "Königlich bayrische Amtsgericht" denken mit dem hochdeutsch sprechenden Anwalt, der andauernd wiederholt, dass er auch Bayer ist und nur Gelächter erntet. Ist die Folge, in der eine Frau ihre Nachbarin "aaf´d Kerwa eiglodn hoat".