Der Berliner Senat hat schon Mitte Mai seinen Fahrplan hinsichtlich der Öffnung von Geschäften, Restaurants, kulturellen Einrichtungen & Co verkündet.
Darunter auch die Öffnung von
„Prostitutionsstätten“. Worunter nicht nur Bordelle fallen, sondern - so ganz nebenbei - auch die „Verrichtungsstätten“ von Huren, über die hier ausführlich berichtet wird; alles illegal, aber wer schert sich drum? kein Schwein; gut so.
Alle diese „Prostitutionsstätten“ dürfen ab dem 18. Juni wieder öffnen.
ABER – nun kommt das große ABER:
Zwar sind ab 18. Juni sexuelle Dienstleistungen „eigentlich“ wieder erlaubt. Nun kommen die dicken Einschränkungen:
1. Erlaubt sind nur sexuelle Dienstleistungen
OHNE GESCHLECHTSVERKEHR.
2. Die Prostitutionsstätten, übrigens auch die Prostitutionsvermittlungen, müssen dazu ein
HYGIENEKONZEPT vorlegen.
3. Erforderlich ist eine
vorherige TERMINBUCHUNG.
4. Es besteht eine
TESTPFLICHT.
[Gilt übrigens alles „eigentlich“ auch für die privat werkelnden SDLs]
WIE LANGE diese Beschränkungen gelten, wird in dem Fahrplan nicht gesagt. Vielleicht verkündet der Senat ja in den nächsten Tagen, Wochen dazu Neuigkeiten.
So, und nun auf zum fröhlichen Vögeln - aber bitte ohne GV, aber mit Test!
Quellen:
https://www.berliner-zeitung.de/news...tion-li.162126
https://www.berliner-kurier.de/berli...lick-li.159838
https://www.swp.de/panorama/corona-b...-57155836.html