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Alt  04.02.2015, 21:26   # 1
Louis111
 
Mitglied seit 17.01.2013

Beiträge: 710


Louis111 ist offline
Post Neues Prostitutionsgesetz - Gesetzentwurf - Bundesweite Kondompflicht

Gesetz zur Prostitution: Koalition einigt sich auf Kondomzwang für Freier

Von Ann-Katrin Müller

Käuflicher Sex ohne Kondom ist künftig bundesweit verboten. Darauf einigten sich Union und SPD. Ein Mindestalter für Prostituierte soll es aber nicht geben - ebenso wenig wie Zwangsuntersuchungen.

Berlin - Monatelang haben sie gestritten, gestern Abend stundenlang getagt. Nun haben sich die Fachpolitiker von Union und SPD über die letzten Punkte zur Reform des Prostitutionsgesetzes geeinigt. Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig ist dafür zuständig, wollte aber sichergehen, dass die Union ihren Gesetzentwurf dann auch mitträgt.

Unter anderem soll nun die Kondompflicht bundesweit in Bordellen eingeführt werden - der SPIEGEL hatte bereits im August über dieses Vorhaben berichtet. Allerdings sollen dabei nicht die Sexarbeiterinnen bestraft werden, sondern nur die Freier. Wie die Kontrolle funktionieren soll und welche Sanktionen es geben soll, sollen die Länder frei entscheiden können.
Frauen- und Prosituiertenverbände sowie viele SPD-Politiker hatten eine Kondompflicht bis zuletzt kritisiert, da dabei immer nur die Sexarbeiterinnen bestraft würden. Dies könne man am Beispiel Bayern sehen, wo nur sie und nicht die Freier mit Zwangsgeldern belangt werden. Ansonsten gibt es bislang nur im Saarland eine Kondompflicht, sie wird dort allerdings nicht kontrolliert.

Schon im August hatte es Gespräche gegeben, man einigte sich auf eine Anmeldepflicht für die Prostituierten und eine Betriebsstättenerlaubnis für Bordellbetreiber - ebenso wie auf das Verbot von Flatrate-Sex, Gangbang-Partys und Werbung für ungeschützten Verkehr.

Doch bis zuletzt waren vor allem drei Punkte strittig. So wollte die Union ein Mindestalter einführen, erst ab 21 Jahren hätte man demnach als Prostitutierte arbeiten dürfen. Dieses sogenannte Mindestalter wird es nicht geben, heißt es bei Teilnehmern der gestrigen Sitzung, allerdings soll es für die 18- bis 21-Jährigen demnächst besondere Auflagen geben. So soll ihre Anmeldung als Prosituierte immer nur für ein Jahr gelten, außerdem sollen sie alle sechs Monate zur medizinischen Beratung müssen, nicht nur einmal im Jahr wie ältere Prostituierte.

Statt der von der Union geforderten Zwangsgesundheitsuntersuchung, womit der sogenannte Bockschein wieder eingeführt worden wäre, sollen Prostituierte nun alle zwölf Monate zu einer "medizinischen Beratung" gehen, eine Untersuchung ist nicht notwendig.

Nur wenn ein Arzt eine solche Beratung bestätigt, kann sich eine Prostituierte künftig anmelden, um in dem Gewerbe zu arbeiten. Sie muss allerdings nicht bei einem Gynäkologen stattfinden, wie von der CSU gefordert, sondern kann auch bei einem niedergelassenen Arzt oder beim Gesundheitsamt stattfinden.

https://www.spiegel.de/politik/deutsc...a-1016671.html

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Alt  10.11.2016, 10:51   # 372
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Beiträge: n/a


Kondompflicht; Werbeverbot
(1) Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge
zu tragen, dass

das ist leider so nicht richtig......................wenn Du den Abs. 1 nochmals genau durchliest, so wirst Du das feststellen.

Mag der Nachweis bei den Kunden problematisch für die Behörde werden, so wird man sich auf die Dienstleisterinnen konzentrieren. Eben so, wie es bereits in Bayern (rechtswidrig wie ich meine) umgesetzt wird.

Allerdings hast Du absolut recht, wenn man sich die Ausführungsvorschriften zum Gesetz näher ansieht........

Zu § 32 (Kondompflicht; Werbeverbot)
Zu Absatz 1
Im Interesse der Prävention sexuell übertragbarer Erkrankungen und damit zum Schutz
sowohl von Prostituierten als auch von deren Kunden oder Kundinnen sowie mittelbar
betroffener Personen und der Allgemeinheit wird durch Absatz 1 eine Verpflichtung von
Prostituierten und deren Kunden und Kundinnen zur Verwendung von Kondomen beim
entgeltlichen Geschlechtsverkehr eingeführt. Unter Geschlechtsverkehr fallen neben dem
vaginalen auch oraler und analer Geschlechtsverkehr.
Der Begriff des Kondoms impliziert die Anwendung am Körper des Mannes und zielt in
erster Linie auf ein verantwortungsbewusstes Verhalten des Mannes ab; männliche Kunden
und männliche Prostituierte sind folglich beim Geschlechtsverkehr im Rahmen der
Kundenbeziehung stets verpflichtet, ein Kondom zu verwenden. Weibliche Prostituierte
und Kundinnen sind ebenfalls Adressatinnen der Norm;
sie sind verpflichtet, dafür Sorge
zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr ein Kondom am Körper des männlichen Prostituierten
oder Kunden zum Einsatz kommt. Daher sind auch sie als Verpflichtete des Kondomgebots
aufgeführt.
Aus Sicht von Prostituierten bildet die Vorschrift eine Berufsausübungsregel, die jedoch –
wie auch schon die bereits in zwei Bundesländern bestehenden landesrechtlichen Vorschriften
– zum Schutz der genannten Rechtsgüter gerechtfertigt ist.
Mit der Vorschrift werden vor allem Prostituierte gegenüber Kunden, Betreibern und Personen
ihres Umfeldes darin bestärkt, zum eigenen Schutz auf der Verwendung infektionsschützender
Sexualpraktiken zu bestehen und sich anderslautenden Kundenwünschen zu
widersetzen, indem sie auf das Verbot verweisen. Die Vorschrift knüpft damit für ihre Implementierung
am eigenen Schutzinteresse der Prostituierten an. Verstöße gegen die
Kondompflicht
sind daher für Prostituierte nach diesem Gesetz nicht bußgeldbewehrt

Eine Ordnungswidrigkeit ergibt sich also daher in Bayern nach wie vor durch die Bußgeldvorschriften aus der Bayer. Hygieneverordnung.

Inwieweit ein nachgewiesener Verstoß Auswirkungen auf die "Erlaubnis" bzw. die "amtlich festzustellende Eignung" der Prostituierten haben wird, vermag ich nicht zu beurteilen.

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Alt  10.11.2016, 10:23   # 371
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
In Rosenheim haben Polizeibeamte scheinbar nichts anderes zu tun, als Sexarbeiterinnen zu überführen, die einen diesbezüglichen Service anbieten.
Das mag in Bayern heute so sein, nach dem neuen Gesetz sollen die Freier bestraft werden.
Es müssten also Polizistinnen zum Einsatz kommen, die sich als Huren anbieten.
Das wird es niemals geben.
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Alt  10.11.2016, 09:38   # 370
-
 

Beiträge: n/a


Es ist nach dem neuen Gesetz verboten und ist dort mit einer bestimmten Strafe belegt. Das ist rechtlich ok, bringt aber niemandem irgendetwas, weil der Nachweis erbracht werden muss.

§ 32
Kondompflicht
; Werbeverbot
(1) Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge
zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.
(2) Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes ist verpflichtet, auf die Kondompflicht
in Prostitutionsstätten, in sonstigen regelmäßig zur Prostitution genutzten Räumen und in
Prostitutionsfahrzeugen durch einen gut sichtbaren Aushang hinzuweisen.
(3) Es ist verboten, durch Verbreiten von Schriften, Ton- oder Bildträgern, Datenspeichern,
Abbildungen oder Darstellungen Gelegenheit zu sexuellen Dienstleistungen
anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen oder Erklärungen solchen Inhaltes bekannt
zu geben
1. unter Hinweis auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom, auch
wenn der Hinweis in mittelbarer oder sprachlich verdeckter Form erfolgt, oder
2. in einer Weise, die nach Art der Darstellung, nach Inhalt oder Umfang oder nach Art
des Trägermediums und seiner Verbreitung geeignet ist, schutzbedürftige Rechtsgüter
der Allgemeinheit, insbesondere den Jugendschutz, konkret zu beeinträchtigen.
Dem Verbreiten steht das öffentliche Ausstellen, Anschlagen, Vorführen oder das sonstige
öffentliche Zugänglichmachen gleich.
- 27 -
§ 33
Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer
1. entgegen § 3 Absatz 1 eine dort genannte Tätigkeit nicht, nicht richtig, nicht vollständig
oder nicht rechtzeitig anmeldet,
2. einer vollziehbaren Anordnung nach § 11 Absatz 1, 2 oder 3 zuwiderhandelt oder
3. entgegen § 32 Absatz 1 als Kunde oder Kundin nicht dafür Sorge trägt, dass ein
Kondom verwendet wird.

(2)

Es stellt also eine Ordnungswidrigkeit dar und ist mit Bußgeld bedroht.
Hier wird analog die bereits bestehende Vorgabe der Bayer. Hygieneverordnung umgesetzt.

Stellt sich nun die Frage, was ist unter Geschlechtsverkehr zu verstehen..................?

Auch hier haben bereits in der Vergangenheit Gerichte festgestellt, daß z.B. Oralverkehr unter diesem Oberbegriff zu subsumieren ist. Will heißen...................FO stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Um bei Bayern zu bleiben und der Problematik des Nachweises......................

In Rosenheim haben Polizeibeamte scheinbar nichts anderes zu tun, als Sexarbeiterinnen zu überführen, die einen diesbezüglichen Service anbieten.
Man sucht die Dienstleisterin "inkognito" auf und befragt diese nach deren Angebotspalette.
Anschließend schreitet man zur Abstrafung in Form eines Bußgeldbescheides.

Ein nach meinem Dafürhalten rechtswidriges Handeln der Behörde.
Wir haben uns Anfang des Jahres für eine der betroffenen Damen sehr engagiert und im zweiten Rechtszug beim AG Rosenheim einen Freispruch erwirkt. Die 500 Euro Bußgeld mussten der Dame zurückerstattet werden.

Leider wurde es der "Betroffenen" zu anstrengend, die disziplinäre Abstrafung der Beamten weiter zu verfolgen und somit das rechtswidrige Handeln der Behörde zu dokumentieren.
Aus ihrer Sicht war und ist dies sicherlich verständlich. Andererseits doch sehr unbefriedigend.............


Eine Beratung wird es in den allermeisten Fällen gar nicht geben bzw. gar nicht geben können.
Auch ich sehe hier bezüglich der Umsetzung fast unlösbare Probleme, die hier auf die Kommunen zukommen werden.

In den nächsten Wochen werde ich hierzu nähere Einzelheiten in Erfahrung bringen und dann hier berichten.
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Alt  10.11.2016, 09:12   # 369
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Im Rotlicht werden alle Sprachen dieser Welt gesprochen - anscheinend hat niemand bedacht, wie man in dieser Situation "Beratungsgespräche" abhalten soll.
Habe mal irgendwo in einem intellektuellen Auswurf einer dieser Politiker gelesen, man will Informationen in mehreren Sprache vorhalten, also auf Papier. Wahrscheinlich muss sie dann diese abzeichnen und gut ist es.
Eine Beratung wird es in den allermeisten Fällen gar nicht geben bzw. gar nicht geben können. Dafür werden ausgebildete oder zumindest in dem Thema erfahrene Menschen benötigt, die es nicht gibt, und bis zum Inkrafttreten niemals geben kann. Komischerweise müssten das eigentlich alle auch wissen, weil die Argumente öffentlich vorgetragen wurden.
Das Gesetz ist das Papier nicht wert auf dem es steht.
Ansonsten liegt ein Fall von §228 StGB
das glaube ich nicht. In dem Paragrafen geht es um Körperverletzung, die sehe ich bei FO nicht als gegeben
Und wenn es nicht strafbar ist kann es doch nicht mit Bußgeld belangt werden?
Es ist nach dem neuen Gesetz verboten und ist dort mit einer bestimmten Strafe belegt. Das ist rechtlich ok, bringt aber niemandem irgendetwas, weil der Nachweis erbracht werden muss.
Stellen wir uns folgende Situation vor: In der Gerichtverhandlung....
Die Hure sagt: es hat mir seinen Schwanz blank in den Mund gesteckt
Der Richter sagt: öffnen sie mal ihren Mund
Die Hure komm nach vorne, öffnet den Mund
Der Richter sagt: hmm, verstehen kann ich dass, aber ich kann keinen Absatz von Blanknutzung erkennen.
..und stellt das Verfahren ein.

Ich glaube, sowas wird niemals passieren.
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Alt  09.11.2016, 22:45   # 368
mr.cock27
 
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Beiträge: 1.098


mr.cock27 ist offline
Ist das nicht benutzen einens Kondoms sittenwidrig? Ansonsten liegt ein Fall von §228 StGB vor. Volenti non fit iniuria -dem Einwilligenden geschieht kein Unrecht. Und wenn es nicht strafbar ist kann es doch nicht mit Bußgeld belangt werden?! Hat diese Regelung vor Gericht überhaupt bestand?
Gerade bei FO verzichten viele SW freiwillig auf Kondome, da sie den Geschmack eklig finden und der Kunde ohne Gummi schneller kommt.

Hm Hauptzweck des ProstSchG ist doch das man wissen will wie viele Zwangsprostituierte es gibt aber genaue Zahlen sind BKA und LKA bekannt!?

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Alt  09.11.2016, 15:32   # 367
Rev. Lovejoy
 
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Beiträge: 520


Rev. Lovejoy ist offline
Meine Prognose:

In der Praxis wird sich bezüglich Kondombenutzung rein garnichts ändern (außer das FO von den offiziellen Preislisten verschwindet). FO ist als Service bereits zu sehr etabliert und auch AO wird nicht verschwinden.
Zumal nur Freier bestraft werden, für die Frauen also das Risiko einer Falle in Form von Lockvögeln der Sitte wegfällt.
Da müssten ja Undercover-Polizistinnen im Puff anheuern und mir blanko einen blasen, damit ich ein paar Euro Bußgeld aufgebrummt bekomme.
Das wäre es mir schon wieder wert

Was Freier und Zwangsprostitution angeht: Das hier Freier in die Verantwortung gezogen werden glaube in dem Moment, wo es die ersten rechtskräftigen Urteile gibt. Stichwort Beweisführung bzw. Beweisbarkeit.
Jung, schüchtern und kann kein Deutsch, dürfte da (bei Strafrahmen bis angeblich 50.000 €) nicht ganz ausreichen.
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Alt  09.11.2016, 14:17   # 366
mupfel
Nackt- und Warmduscher
 
Benutzerbild von mupfel
 
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Beiträge: 11.876


mupfel ist offline
Wink

danke francoise, you made my day
intellektuelle Unterprivilegierung
__________________
"Diskutiere nie mit jemandem dessen Fernseher größer ist als sein Bücherregal" Emilia Clarke
Lieber stehend Sterben als kniend Leben / Glaube wenig, Hinterfrage alles, Denke selbst.
"Das habe ich noch nie vorher versucht, also bin ich mir völlig sicher, dass ich es schaffe!" Pippi Langstrumpf
Stirb mit Erinnerungen nicht mit Träumen
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Alt  09.11.2016, 10:56   # 365
francoise
 
Benutzerbild von francoise
 
Mitglied seit 19.08.2012

Beiträge: 471


francoise ist offline
Das vollständige Chaos zeichnet sich ab. Im Rotlicht werden alle Sprachen dieser Welt gesprochen - anscheinend hat niemand bedacht, wie man in dieser Situation "Beratungsgespräche" abhalten soll. Auch ohne Sorachproblem fehlen alle Fachkräfte zur Umsetzung dieses Gesetzes.

Man muss sich die treibenden Figuren, Marcus Weinberg MdB und Sylvia Pantel MdB nur ansehen, denen die intellektuelle Unterprivilegierung aus dem Gesicht schaut, um zu verstehen, wie ein solches Gesetz zustandekommen konnte. Auch die Frau BMin Schwesig zählt zu den verantwortlichen, natürlich. Die Ausführungen in der Bundestagsdrucksache zu den Kosten der Umsetzung kann man getrost überlesen, das ist reiner Surrealismus.

Die Folge wird sein, dass das Rotlichtmilieu in die Kriminalität getrieben wird. Betreibern, die seriös, gesetzeskonform und fair arbeiten wollen, werden die Chancen genommen. Die Situation der Frauen wird nicht verbessert, sondern dramatisch verschlimmert.
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Alt  09.11.2016, 10:31   # 364
Slicker69
.
 
Mitglied seit 22.10.2011

Beiträge: 5.141


Slicker69 ist offline
Post Info aus Freiburg

Dienstag, 8. November 19:30 - 21:15
Jos-Fritz-Cafe
Wilhelmstraße. 15/1, 79098 Freiburg im Breisgau

de-de.facebook.com/events/176688126119760/


Zwei Evangelische Vereine oder Organisationen,sollen es mit minimalem Finanzaufwand richten für die Stadt Freiburg.

Die Frauenbeauftragte der Stadt Freiburg war auch da und eine junge Dame der SPD,die sich nur so grob ins Thema eingelesen hatte.

Treffen war ein kleines Ökocafe und so ging es auch zu.
Teil eins war leider eine reine PR Sache zu Pink und Freia und SPD.

Nachfragen zu Fakten wurden angesäuert und eher unwillig angenommen und besprochen.

Escortdamen in Freiburg.....keine genauen Zahlen
Prostituierte mit Zwang...Zahlen soll das LKA und BKA haben

Hotelvorgänge.....rein via Escort bekannt...Zahlen nur so grob
Tätigkeiten via Hotel,also längeres arbeiten dort....soll es nicht geben,aber bekannt sei,das der Boss vom FKK Palast gerne das B&B mal bucht für kleine.....:-I

Wortmeldung dazu von der Frauenbeauftragten:Null! Sah eher sehr angefressen aus.

Laut der Pink Dame,sind die Fakten der Politik bekannt und erklärt worden,aber wirkliche Fachorganisationen wurden wohl nicht um Rat gefragt,von Politikseite war da wohl schon klar,das dass dann zu teuer wird und man auch neu anfangen muß beim Entwurf zum Gesetz und die Politik wollte wohl eher etwas schnell liefern,als wirklich etwas für die Hilfe auszuarbeiten.

Also es wurden reine Kirchenorganisationen befragt,die zu 80% Ehrenamtlich tätig sind.

Ich hab mit der Pinkdame kurz gesprochen,ihr sind die Preise bekannt und ihr ist auch klar,das Sie nur einen kleinen Teil der Damen beraten kann und das Sie das nur im Rahmen ihrer Finanzplanes machen und umsetzen kann.

Es wurde auch von ihr bestätigt,das via EU und deren Mitgliedsländer......eine Frauenschwemme eingesetzt hat,die man mit dem aktuellen Finanzplan nur zu 15-20% erreichen kann und auch dort Hilfe möglich ist.

Alle zwei Jahre will die Stadt Freiburg neu bewerten,wie viel Geld sie im Finanzhaushalt für solche Projekte bereit stellt oder bereit stellen kann.

Auf Deutsch,alle zwei Jahre stehen diese Projekte auf der Kippe.
Finanz und Personalaufwand....dazu gab es nur grobe Daten.

Zitat:Wir werden versuchen das Personal so gut es geht bereit zu stellen und es fachlich dazu aus zu bilden.

Man hat es also noch nicht!
Personalaufwand in Zahlen....unbekannt.

Ämter sollen teile dieser Aufgaben mit übernehmen,da hat sogar die Dame von Pink kurz gelacht.

Die Frauenbeauftragte der Stadt Freiburg,war auch fix wieder raus aus dem Lokal.

Wenn da 14 Personen da waren,dann kann sich jeder gut ausmalen,was da auf die Damen zu kommt.

Die Dame von Pink hat auch klar erklärt,das Gesetz stellt für Sie persönlich keinen besseren Schutz für die Damen dar und Sie hält Ämter für ungeeignet diese Aufgabe noch zusätzlich mit zu übernehmen.

Freier sollen die Augen offen halten und bei einem Ansatz oder Beobachtung auf Zwang bei einer Dame...mit der Polizei zu der Dame oder der Adresse gehen.

Mir scheint,das der Stadt Freiburg nur im Ansatz klar ist,was sich im Rotlicht tut und es Ehrenamtlichen grob überlässt,sich um die Frauen zu kümmern.

Nur um die Frauen,die sich von sich aus(Hust)an Pink und Co. Wenden.

Dolmetscher....???


Ich hab mich echt nur gewundert,vor was alles diese Leute die Augen zu machen.

Ich kann nur denn Kopf schütteln.

Ökos kümmern sich um das Rotlicht in Freiburg.....tolles Konzept/Moralfeigenblatt.

Das als kleines Feedback.

Viel Spaß beim lesen

Ohne BewertungEine Dame die ich kenne war da,aber keiner vom Freiburger Forum.
Der Termin war auch dort bekannt

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Danke von
Alt  31.10.2016, 12:19   # 363
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Aber wir haben doch überhaupt keine Verfassung.
Das ist doch Wortklauberei, dann könntest du auch sagen, das Verfassungsgericht macht keinen Sinn, weil eine Verfassung nicht existiert.
Die Verfassung dieses Landes nennt sich Grundgesetz. Man hat damals den Begriff Verfassung vermieden, weil D ja noch geteilt und nicht souverän war.

Gesetze aus Bismarks Zeiten oder deine Scheidung etc. sind hier nicht relevant.
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Alt  31.10.2016, 11:30   # 362
Palimeino
 
Mitglied seit 13.01.2014

Beiträge: 304


Palimeino ist offline
das Verfassungsgericht folgt nur der Verfassung und bewertet inwieweit die Auswirkungen von Gesetzen gegen die Verfassung verstoßen
Aber wir haben doch überhaupt keine Verfassung.

Ich denke, dass eine Verfassung alle Gesetze auf dem Prüfstand stellen müsste die Gesetzlich verankert sind.
Ich weiß nicht wieviele davon immer noch aus Bismarks zeiten und danach vorhanden sind und eigentlich längst überholt sind ganz zu schweigen von dem Unsinn was heutige Politiker zum Nachteil normaler Bürger diesbezüglich Produzieren und viele davon einfach am Bürger vorbeigemacht sind ohne rücksicht auf die folgen. Wir haben soviele Gesetze mit § und Neben § die dann wiederum auf weitere § hinweisen, dass ich mich frage, ob die je ein Mensch alle verstehen wird. Ich bin ja auch schon bei Rechstanwälten gewesen im Zuge meiner Scheidung und habe dort gesehen, dass die oft Regalweise Gesetzesbücher viele bezogen auf ihr Spezialgebiet stehen haben und frage mich, ob die alles so verstehen was da so alles drin steht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein noch so schlauer Mensch soviele Bücher Satz für Satz alles Wortgenau im Kopf hat.
Wenn ich ein Buch lese kann ich auch mehr oder weniger gegenüber einem anderen über den Inhalt berichten und erzählen. Es gibt Menschen die ein Fotografiches Gedächnis haben, wenn Sie einen Hergang oder ein Gesicht beschreiben und andere die das nicht können. Es gibt Menschen die sehr viel aus ihrer Kindheit ´berichten können auch schon aus ihrer frühen Kindheit aber wenn Sie da mal was anderen erzählen andere dies manchmal als blose Phantasiegeschwätz oder Lügerei abtun.

Gut bei Unklarheiten kann ein Rechtsanwalt sich sicher in einem dert Bücher oder auch im Internet darüber Informieren was der Gesetzgeber über den Fall aussagt oder ob es ähnlich gelagerte Fälle gab und zu welchen schluss und Urteil man da gekommen ist sagt aber dann noch nichts über einen Charakter jedes Anwalts aus ob er genauso handelt also damit gegenüber dem Mandanten oder mit dem was sich ein Mandant erwartet wenn er zu einem Anwalt geht. Ich zweifel auch an, dass es an jedem Gericht so zugeht wenn man im Internet Fälle findet wo alle möglichen Leute sich über Ungerechtigkeiten und Unparteilichkeiten oder sonstiges beklagen.
Mir ist klar, dass unser Leben einen Orientierungsrahmen braucht. Aber auch wir müssen wissen wo es Grenzen gibt.

Leider werden wir alle diesem aber in allen Gesellschaftschichten nicht gerecht denn jeder hat sein kleinen oder großen Schwächen auch diejenigen die für die vielen Gesetze verantwortlich sind.
Ob diese sich dann privat wenn niemand diese beobachtet immer so handelt wie es die vielen Gesetzte und wenn ich mir dass neue Prosituionsgesetz ansehe auch jeder Politiker im Sinne der Kirche absolut treu ist wage ich doch zu bezweifeln. Ich frage mich ob auch ein Führungspolitiker bei Scheidung einen Versorgungsausgleich abgezogen bekommt und wenn ja werden die dadurch bestimmt nicht ärmer denn Sie besitzen ganz andere Möglichkeiten. Ja und was die Rente betrifft so ist das auch nicht so, dass ein Cristlich oder Sozial im Parteinamen so gehandhabt wird wie es im Grundgesetz geschrieben steht, zum wohle des Deutschen Volkes.
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Alt  26.10.2016, 18:23   # 361
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Was aber soll man erwarten von Politikern wo doch im Bundestag 70 % Beamte sitzen dazu gehören ja wie ich gelesen habe 70 Rechtsanwälte.
Diese 70 Rechtsanwälte haben es in der Vergangenheit nicht geschafft, rechtsichere Gesetze durchzubringen.
Betreuungsgeld, Erbschaftssteuer usw. usw. war alles fürn Eimer und wurde vom Verfassungsgericht kassiert bzw. zur erneuten Bearbeitung zurückgewiesen.
Man könnte es auch so sehen, dass gerade diese "Pfeifen" eigentlich unsere aller Hoffnung sind und sie wieder Mist gebaut haben, d.h. erwarten könnte man es

Nur leider haben hier auch ein Justizsystem was auch nicht immer dem folgt was Bürger argumentieren oder auch an Beweisen vorbringen.
Also: das Verfassungsgericht folgt nur der Verfassung und bewertet inwieweit die Auswirkungen von Gesetzen gegen die Verfassung verstoßen, die Grundrechte der Bürger, die von der Verfassung garantiert werden einschränken etc. mehr nicht. Da geht es nicht um Beweise, sondern in erster Linie um die Argumentation, Einschätzungen, Zumutbarkeiten etc pp. alles auch nicht wirklich harte Dinge. Wie das in der Beurteilung ausgeht, weiß heute keine Sau, nun haben wir aber nicht nur einen Richter sondern 16.

wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein
Ohne Sünde ist niemand und auch Politiker sündigen sicher auch mal gern, vor allem weit weg von zuhause. Eigentlich müsste man mal ein paar Fallen stellen, Filmchen drehen, oder Fotos machen.
Und dann lassen wir alle auffliegen, die sich so gegen Prostitution argumentieren. Ja ich weiß, ich träume wieder, aber geil wäre das. Wenn es die sog. Prostitutionslobby gibt, sollte sie das mal tun.
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Alt  26.10.2016, 13:42   # 360
Palimeino
 
Mitglied seit 13.01.2014

Beiträge: 304


Palimeino ist offline
Nee grüß dich LonelyJoe dass denke ich auch bzw. hoffe ich nicht.

Ich habe mir heute Morgen nun ein Teil der Verfassungsklage von Donna Carmewn auf dessen Homepage angesehen und angelesen und finde, dass was die da Vorbereitet haben Hieb und Stichfest. Nur leider haben hier auch ein Justizsystem was auch nicht immer dem folgt was Bürger argumentieren oder auch an Beweisen vorbringen. Nun habe ich auch gelesen, dass die einen Top Anwalt haben die diese Verfassungsbeschwerde ans BGH bringt.Ich selbst musste diese für mich schmerzliche Erfahrung auch machen. Meine Anwälte die ich in meinem Fall hatte dagegen taugten nicht viel. Ja ich finde auch, dass der Staat sich was Bürgerliches Recht zuviel herausnimmt. Was aber soll man erwarten von Politikern wo doch im Bundestag 70 % Beamte sitzen dazu gehören ja wie ich gelesen habe 70 Rechtsanwälte. Es war sicher schon von jeher so, dass diese Personen gegenüber der Öffentlichkeit moralicher auftreten wie die Kirche.
Ich weiß nicht und kann es auch nicht Glauben, dass jeder der in diesen Kreisen beheimatet ist absolut Sündenfrei lebt. Da gibt es bestimmt auch viele die auf der einen oder anderen Art Dinge im privaten tun die Sie gegenüber der Bevölkerung mit solchen Gesetzen als Strafwürdig hinstellen. Ich möchte zwar nicht jeden unter Verdacht stellen aber es heißt doch immer, wer ohne Sünde ist werfe den ersten Stein.

Ich hoffe, dass Donna Carmen da und damit die Prostituierten aber auch wir Freier dort dass Erreichen was da drin steht.

Ich habe im TV gesehen, dass in Aachen wieder eine Razzia stattgefunden hat. Ich frage mich aber auch da, ob der Erfolg gegenüber dem Ergebniss und der kosten anderes gebracht hat als weitere Verunsicherung und Geldverschwendung des Steuerzahler für die kosten des Einsatzes.
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Alt  26.10.2016, 11:18   # 359
LonelyJoe
Pauschalclubber
 
Mitglied seit 20.01.2013

Beiträge: 1.672


LonelyJoe ist offline
Nehmen wir mal an, ein Freier wird im nach diesem Gesetz erwischt ohne Kondom zu Vögeln unmd würde mit bis zu möglichen 50.000 € bestraft.
Das verstößt doch gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, ob da nun 5.000, 50.000, oder 500.000 steht, nichts davon lässt sich durchsetzen.

Nun, dass dieses Gesetz erst zum Frühjar in Kraft tritt wusste ich nicht.
01.07.2017 ist der Termin. Die Länder wollten ja auf 01.01.2018 verschieben, wurde abgelehnt.

Verfassungsklage
Das Verfassungsgericht hat mal gesagt, dass sie keine große Lust darauf haben, das auszubügeln, was die Regierung schon bei der Verabschiedung des Gesetzes selbst hätten wissen können; nun müssen sie wieder ran.
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Alt  26.10.2016, 10:33   # 358
Palimeino
 
Mitglied seit 13.01.2014

Beiträge: 304


Palimeino ist offline
Hallo.

Wir sind doch von so vielen Gesetzen umgeben, dass man sich fragen muss ob dass System hier noch etwas mit Demokratie zu tun hat. Die umgehen doch in Berlin täglich dass was zum wohle der Mehrheit der Deutschen Bevölkerung betrifft. Dieser § 1 des Grundgesetzes ist donch nur noch eine Farce.

Nehmen wir mal an, ein Freier wird im nach diesem Gesetz erwischt ohne Kondom zu Vögeln unmd würde mit bis zu möglichen 50.000 € bestraft. Wenn es sich da dann um einen Verheirateten Mann handeln würde, ginge an den möglichen Folgen ja eine ganze Exsistenz kaputt. Jenachdem was derjenige dann Verdient müsste der Freier ja womöglich auch in Insolvenz gehen. Ich denke aber, ein Verurteilung würde sich am Einkommen bemessen. Ist derjenige aber sowieso schon Verschuldet und Arbeitslos wäre da nichts zu holen oder man würde eine solche Person Ersatzweise in Beugehaft nehmen. Das kostet aber dann wiederum den Steuerzahlers Geld.
Es könnte aber sein, dass derjenige mit seiner Fam. Darlehen oder Kreditschulden hat. Was dann ? Klar Anständige Familienväter machen soetwas nicht wenn Sie Glücklich Verheiratet sind denkt sich der Gesetzgeber. Aber ves gibt nichts was es nicht gibt. Es gibt ja Ehen die in ganz besonderen Umständen geführt werden. Alles klar denke ich jetzt denkt sich die Politik auch dass eine Minderheit und einzelfälle.
Kommt es zur Scheidung, wird auch der Versorgungsausgleich herangezogen und da Verdient der Staat ja auch mit.


Ja auch ich finde nicht nur dass Gesetz was da beschlossen wurde auch gegen dem was Prostitituierte bettrifft am Grundrecht vorbei beschlossen von Menschen die sowieso nur noch mehr Arme in unserem Land produzieren. Man sieht es ja die Probleme vieler Menschen nehmen in jeden Bereich zu.

Nun, dass dieses Gesetz erst zum Frühjar in Kraft tritt wusste ich nicht. Dann wird es wohl vorbei sein mit Swinger und AO Gang Bangs und nochmehr Lokale die sowas anbieten werden wohl schließen weil sich keiner mehr traut dorthinzugehen.Im Internet werden entsprechende Angebote wohl verschwinden.

Alles wird wohl dann Privat stattfinden also damit Illegal. Besuche in Laufhäusern werden wohl teurer werden und wenn es sich keiner mehr leisten kann wird wohl auch das auf lange Sicht keine Existenzgrundlage mehr haben. Was ist die folge ? Noch mehr Arbeitslose und Steuerausfälle die man dann versucht vom Bürger einzuholen.

Klar ein Horror den ich mir jetzt in meiner Phantasie ausgemalt habe. Darum steh ich ganz hinter dieser von euch angestrebten Verfassungsklage.
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Alt  26.10.2016, 08:33   # 357
LonelyJoe
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Fischer im Recht....zur Freier-Strafbarkeit

https://www.zeit.de/gesellschaft/zeit...omplettansicht

Nun aber gibt es seit einer Woche eine Strafvorschrift gegen "Zwangsprostitution": die Paragrafen 232, 232a Strafgesetzbuch (Bundesgesetzblatt 2016 I, Seite 2228). Die gab es, in anderer Form, schon lange, ohne dass sie das Geringste geändert hätten am Elend derjenigen, die durch Gewalt, Täuschung oder falsche Versprechen in eine Situation der Hilflosigkeit und des Ausgeliefertseins hineingelockt wurden. Es ist für das Strafrecht sehr schwierig, gewaltgestützte Abhängigkeiten, die sich auf einem oft engen persönlichen Niveau abspielen, mit herkömmlichen Mitteln zu verfolgen. Denn viele der Opfer wissen ja gar nicht (oder wollen es nicht wissen), dass sie eben solche sind. Im Gegenteil: Die meisten Prostituierten fühlen sich von Polizei und Justiz nicht beschützt, sondern verfolgt. Das hat viele Gründe. Die soziale Herkunft ist einer davon, die Alternativlosigkeit ein anderer. Im Umfeld hilfreiche, oft aber auch verbohrte Helfer, für was auch immer.

An welchem Punkt die emotionale Verbundenheit zur Abhängigkeit, die Geschäftsbeziehung zur Gewaltbeziehung wird, ist häufig sehr schwer zu erkennen. Wir haben die strafrechtliche Verfolgung des schlichten Zuhälter-Schmarotzertums schon vor längerer Zeit aufgegeben, denn die Grenze zwischen Moral, öffentlicher Ordnung und Selbstverantwortlichkeit lässt sich hier nur äußerst schwer (und willkürlich) ziehen. Seither stürzt sich der aufgeklärte Strafrechtler auf die "Zwangs"-Prostitution. Jeder weiß, was er im Kern damit meint, das war noch nie streitig. Bloß weiß niemand genau, wo die Grenze zwischen Missbrauch und Zwang liegt; und das wiederum ist durch die Neuregelung auch nicht wirklich geändert worden.

Freier-Strafbarkeit


Deshalb wird auch die neue "Freier"-Strafbarkeit an den Problemen mit Sicherheit nichts ändern. Paragraf 232 Strafgesetzbuch ordnet seit einer Woche an:

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt, wenn

1. diese Person ausgebeutet werden soll bei der Ausübung der Prostitution oder bei der Vornahme sexueller Handlungen an oder vor dem Täter oder einer dritten Person oder bei der Duldung sexueller Handlungen an sich selbst durch den Täter oder eine dritte Person,

(…)

2. diese Person in Sklaverei, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft oder in Verhältnissen, die dem entsprechen oder ähneln, gehalten werden soll oder

(…).

(2) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person, die in der in Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Weise ausgebeutet werden soll,

1. mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt oder

2. entführt oder sich ihrer bemächtigt oder ihrer Bemächtigung durch eine dritte Person Vorschub leistet.

Und § 232a lautet:

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer eine andere Person unter Ausnutzung ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage oder ihrer Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder wer eine andere Person unter einundzwanzig Jahren veranlasst,

1. die Prostitution aufzunehmen oder fortzusetzen oder

2. sexuelle Handlungen, durch die sie ausgebeutet wird, an oder vor dem Täter oder einer dritten Person vorzunehmen oder von dem Täter oder einer dritten Person an sich vornehmen zu lassen.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(…)

(6) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer an einer Person, die Opfer

1. eines Menschenhandels nach § 232 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a, auch in Verbindung mit § 232 Absatz 2, oder

2. einer Tat nach den Absätzen 1 bis 5

geworden ist und der Prostitution nachgeht, gegen Entgelt sexuelle Handlungen vornimmt oder von ihr an sich vornehmen lässt und dabei deren persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder deren Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, ausnutzt. (…)

Die Botschaft für die Herren Freier verbirgt sich, nach langem Vorspann, in Paragraf 232a Absatz 6, also sehr versteckt. Wer von dieser Strafvorschrift erfasst werden soll, muss sich schon wirklich sehr blöd anstellen oder einlassen. Er muss Vorsatz (mindestens: Für-Möglich-Halten und Billigen) hinsichtlich aller Tatbestandsmerkmale haben: Voraussetzungen nach Nr. 1 oder Nr. 2, Prostitution, Kenntnis Zwangslage oder Hilflosigkeit, Kenntnis "Ausnutzen". Sobald sich der Täter (Freier) auch nur bezüglich eines dieser Merkmale irrt, befindet er sich im Tatbestandsirrtum (Paragraf 16 Abs. 1 StGB) und ist straffrei. Ein echter Durchbruch also!

Sagen wir's ungeschützt: Die neue Freier-Strafbarkeit ist eine Farce. Den Placebo-Stempel trägt sie auf der Stirn; tatsächliche Probleme löst sie nicht ansatzweise.
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Alt  26.10.2016, 06:53   # 356
LonelyJoe
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Verfassungsklage in Vorbereitung

https://www.donacarmen.de/verfassungs...fassungsklage/

Verfassungsklage in Vorbereitung – Appell zur Unterstützung der Verfassungsklage –
Publiziert am Oktober 25, 2016
Das „Prostituiertenschutzgesetz“ ist beschlossene Sache.

Am 7. Juli 2016 hat der Bundestag mit der Mehrheit der Großen Koalition eine massive Entrechtung von Sexarbeiter/innen und Betreiber/innen im Prostitutionsgewerbe beschlossen. Der Bundesrat hat diesem Gesetz am 23. Sept 2016 den Weg geebnet. Alles Weitere sind Formalien, das Gesetz ist beschlossene Sache.

Ein lupenreines Repressions-Gesetz – unsere Grundrechte werden ausgehebelt!

Zu den Grundsätzen einer rechtstaatlichen Demokratie gehört, dass Gleiches gleich und Ungleiches ungleich behandelt wird. Die unterschiedliche Behandlung von Sexarbeiter/innen gegenüber anderen Bevölkerungsgruppen ist nicht an sich schon verfassungswidrig. Wohl aber ist das der Fall bei „additiven Grundrechtseingriffen“. Hier werden die Grundrechte Stück für Stück abgebaut. Der einzelne Eingriff mag noch hinnehmbar erscheinen, aber nach dem „Gesamtbild“ ist es zu viel. So liegen die Dinge beim „Prostituiertenschutzgesetz“!

Mit dem Zwang zu gesundheitlicher Beratung, mit einer zusätzlichen Zwangsberatung bei einer „zuständigen Behörde“, die sich das Recht anmaßt, Prostitutionstätigkeit zu verbieten; mit Zwangsregistrierung & Zwangs-Outing für jede Sexarbeiterin; mit einem ständig mitzuführenden Hurenpass („Anmeldebescheinigung“); mit Kondomzwang (ausschließlich bei Prostitution), mit Sanktionen, Sanktionen, Sanktionen… (bis zu 50.000 € Bußgeld), mit einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten (bereits ab 2 Sexarbeiter/innen) und einer Komplett-Überwachung des gesamten Prostitutionsgewerbes ist das Maß voll!

Grundrechte von Sexarbeiter/innen und Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements werden systematisch aushebelt:

► verletzt wird Art. 12 Grundgesetz („Freiheit der Berufswahl“) durch eine die berufliche Mobilität einschränkende diskriminierende Meldepflicht, einen stigmatisierenden Hurenpass und jederzeitige, anlasslose Überwachung;

► verletzt wird Art. 13 Grundgesetz („Unverletzlichkeit der Wohnung“) durch jederzeitige Überwachung von „Orten“, an denen der Prostitution nachgegangen werden kann (gemeint sind damit auch Privatwohnungen…);

► verletzt wird Art. 2 Grundgesetz („Allgemeines Persönlichkeitsrecht“) durch Zwangsouting im Rahmen einer Meldepflicht für Prostituierte, durch Einführung eines Ausweisdokuments speziell für Prostituierte („Hurenpass“) etc.;

► verletzt wird Art. 3 Grundgesetz („Gleichheit vor dem Gesetz“) mittels durchgängiger gewerberechtlicher Ungleichbehandlung.

Dagegen müssen und werden wir uns zur Wehr setzen. Mit einer Verfassungsklage!
Verfassungsklage in Ausarbeitung

Zu diesem Zwecke fand im September 2016 in Frankfurt auf Initiative von Doña Carmen e.V. ein erstes ermutigendes Treffen von Sexarbeiter/innen, Betreiber/innen von Prostitutions-Etablissements und Sexarbeits-Aktivisten statt.

Wir haben mit Meinhard Starostik, Richter am Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, einen erfahrenen Rechtsanwalt für die Ausarbeitung einer Verfassungsklage gewinnen können. In ‚Wikipedia‘ heißt es über ihn: „Als Bevollmächtigter von etwa 35.000 Sammelklägern führte Starostik dann am 31. Dezember 2007 Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung. Das Verfahren schrieb Rechtsgeschichte. Der bis dahin größten Verfassungsbeschwerde wurde am 2. März 2010 stattgegeben.“

Bis zum Jahresende 2016 wird ein erster Entwurf für die Verfassungsklage vorliegen.
Im Dezember diesen Jahres (ggf. Anfang des kommenden Jahres) lädt Doña Carmen e.V. zu einem weiteren Treffen. Dort wird der Entwurf der Verfassungsklage vorgestellt, dort werden die weiteren Schritte beraten.

Jeder, der das schreiende Unrecht des „Prostituiertenschutzgesetzes“ nicht einfach hinnehmen will und jede, die nicht „Ja und Amen“ sagt zu dem damit verbundenen massiven Eingriff in die eigenen Grundrechte, ist hiermit aufgefordert und herzlich eingeladen, an diesem nächsten Treffen teilzunehmen!

Das genaue Datum und der genaue Ort des Treffens werden allen Interessierten mitgeteilt, die sich bei Doña Carmen e.V. melden.
Unsere Bitte und unser Appell:

► Unterstützt aktiv die Verfassungsklage gegen das „Prostituiertenschutzgesetz“!

► Beteiligt euch am nächsten geplanten Treffen! Sprecht weitere Interessierte an!

► Unterstützt die Verfassungsklage auch finanziell! Sorgen wir dafür, dass die Kosten der Verfassungsklage auf viele Schultern verteilt werden!

Doña Carmen e.V. wird zu diesem Zweck ein Soli-Konto einrichten und dies allen Interessierten mitteilen!

Nur noch 8 Monate (!) bis zum Inkrafttreten des Gesetzes

Die Einführung des neuen Gesetzes wird viel Schaden anrichten, bis die Verfassungsklage greift. Der Widerstand dagegen muss sicherlich auf verschiedenen Ebenen geführt werden. Eines aber ist klar: Der Verzicht auf eine Verfassungsklage wäre töricht und dumm.
Lasst uns gemeinsam an einem Strang ziehen! Auf jeden Einzelnen kommt es an!

Doña Carmen e.V.
25. Oktober 2016

Kontakt: Tel. 069 76752880
Mail: [email protected]
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Alt  24.10.2016, 11:48   # 355
Palimeino
 
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Palimeino ist offline
Mmmmmmmm ?

Na, wenn ich das so verfolge, lassen sich viele der DL davon derzeit nicht abschrecken weiterhin AO im Internet anzubieten. Ich sehe auch, dass weiterhin Gang Bangs stattfinden und das ohne Gummi.
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Alt  24.10.2016, 08:41   # 354
staggs
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staggs ist offline
Wie steht es eigentlich um das Thema Verfassungsklage? Hört man da schon etwas und von wem? Wie sind die Aussichten?
__________________
Let's fuck today
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Alt  23.10.2016, 23:07   # 353
francoise
 
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francoise ist offline
Dies zeigt die Schwammigkeit der Begriffe und vor allem die innere Widersprüchlichkeit dieses typischen Gutmenschen-Produkts in treffender Weise auf.

Hilft man einer Frau, die sich zum wirtschaftlichen Existenzerhalt prostituiert, wirklich dadurch, dass man ihr die Freier wegnimmt? (Es sei angenommen, dass es wirklich so etwas gibt.) Wo ist die Grenze zwischen der Notlage (resp. Armutsprostitution) und der ganz normalen Situation, sich seinen Lebensunterhalt verdienen zu müssen? Kann der Freier nur dann vor Strafverfolgung sicher sein, wenn er es mit der sich aus Langeweile prostituierenden Chefarztgattin gegen Honorar treibt? (Auch hier sei angenommen, dass es wirklich so etwas gibt.)

Ich bin sehr gespannt, was die Gerichte aus diesem Gesetz machen.

Heiko Maas, der BMJ (Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz), erweist sich immer wieder als groteske Fehlbesetzung.
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Alt  23.10.2016, 19:13   # 352
LonelyJoe
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LonelyJoe ist offline
Und woran erkenne ich jetzt konkret eine Zwangsprostituierte?
gar nicht, das ändert sich durch das Gesetz ja auch nicht.

Also
- wenn die Frau traurig ist und oder sich bei dir ausheult,
- du merkst, dass irgendjemand sie zusammenscheißt, damit sie mit dir ins Zimmer geht,
- sie geschlagen wird in deinem Beisein oder einige blaue Flecken an Armen oder Beinen hat

--> dann solltest du sie nicht ficken, sonst du kriegst Problem.

aber wenn du mit einer vögeln willst, die z.B. aus Bulgarien kommt, dort nur 200€ im Monat verdient, aber für 2 Kinder sorgen muss und deshalb in D mit Prostitution Geld verdienen will, dann kriegst du ebenfalls Problem, weil sie sich höchstwahrscheinlich in einer "persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage" befindet, "die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist" und du sie dadurch ausnutzt, dass du sie vögelst.

--> dann solltest du sie nicht ficken, sonst du könntest kriegen Problem.

Frage: Darf man dann mit Frauen nicht mehr vögeln, für die die wirtschaftliche Zwangslage wohl immer zutreffen wird ? Oder ab welcher erfickten Einkommengröße gilt dann die Zwangslage nicht mehr ?

Das Ganze ist sowas von bescheuert formuliert, wenn man das so wie oben interpretiert, darf man zukünftig eigentlich mit niemandem mehr vögeln, die Geld benötigt, egal woher sie kommt.
Und diejenigen die Geld genug haben, werden das nicht tun.

Ich will ja gar nicht sagen, das das nicht gut gemeint ist, aber so ist das Kacke.
Niemand von uns will mit Zwangsprostitutierten vögeln, da hat keiner Spaß daran. Die meisten Tipps kamen in der Vergangenheit sogar von den Freiern und trotzdem so kranke Unterstellungen. Die Konsequenz wird sein, kein Freier wird mehr was sagen, weil ihm das einfach zu heiß ist.

(eigentlich falscher Thread, weil Freierbestrafung und nicht P-Schutzgesetz)
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Alt  23.10.2016, 17:38   # 351
mr.cock27
 
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mr.cock27 ist offline
Ich packs mal hier rein.
Ab den 15.10. können Freier die Sex mit einer Zwangsprostituierten hatten "und dabei deren persönliche oder wirtschaftliche Zwangslage oder deren Hilflosigkeit, die mit dem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, ausnutzten" mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.
§ 232a VI Nr.2 StGB.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start...._1477239904673

Und woran erkenne ich jetzt konkret eine Zwangsprostituierte?

Zwar gibt es in diesem Gesetzesabschnitt eine "kann-Vorschrift", worin eine Ausnahmeregelung angesprochen wird.
Ich glaube aber nicht daran, daß diese auch umgesetzt werden wird.
Die zuständigen Sachbearbeiter sind bei "kann" und "soll" Bestimmungen zum plichtgemäßen Ermessen verpflichtet. Grenze ist hier dann der Verhältnismäßigkeitgrundsatz.
Wenn also vom Ermessen kein gebrauch gemacht wird, ist das rechtswirdrig. Es wird zu Ermessensentscheidungen kommen (ob die dann im Sinne des Antragenden sind, steht auf einem anderen Blatt Papier...dann bleibt nur noch Widerspruch und ggbfs Klage)

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Alt  04.10.2016, 12:22   # 350
-
 

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Kurz möchte ich mich zu diesem doch sehr komplexen Thema zu Wort melden.

Im schönen Bayernland sind ja etliche neu gefasste Regelungen bereits seit geraumer Zeit Usus.

Was wird sich ab dem 2. Halbjahr des kommenden Jahres verändern?

Die Ausführung (in der Praxis) bzw. die Umsetzung wurde elegant in den Aufgabenbereich der einzelnen Bundesländer "abgewälzt". Nach dem Motto............."dann macht mal schön!"

Man möge sich vor Augen führen, welch bürokratischer Aufwand und vor allem welch damit verbundene Kostenfaktor damit einhergeht.
Ob das bis zum Stichtag umsetzbar ist, wage ich zu bezweifeln.

In anderen Themenbereichen, mit denen die öffentliche Verwaltung in diesen Tagen im Lade betraut ist, sieht man ja, wie schwerfällig der Verwaltungsapparat ist

Ich habe in letzter Zeit gewissermaßen "hinter vorgehaltener Hand" immer öfter mitbekommen, daß viele Dienstleisterinnen mit dem Gedanken spielen, der Bundesrepublik den Rücken zu kehren.

Man möchte nicht diesem "Registrierungswahn" ausgeliefert sein.
Inwieweit dies eintreten wird, müssen wir abwarten.

Die einzelnen Betreiber werden sich Gedanken darüber machen müssen, inwieweit sie die Unterbringung der Damen organisieren, wenn diese nicht mehr in ihren "Arbeitszimmern" nächtigen dürfen.
Insbesondere kleinere Häuser werden hier vor ein großes Problem gestellt.

Zwar gibt es in diesem Gesetzesabschnitt eine "kann-Vorschrift", worin eine Ausnahmeregelung angesprochen wird.
Ich glaube aber nicht daran, daß diese auch umgesetzt werden wird.

Denn Ziel ist es, und das macht insbesondere Dachau seit Jahren geltend, das Prostitutionsgewerbe herunterzufahren.
Große Clubs werden davon nach meinem Dafürhalten weniger betroffen sein.
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Alt  04.10.2016, 10:20   # 349
staggs
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Don Alphonso

Wenn schon die gesamte Medienwelt die neue Gesetzgebung verteidigt, auf Don Alphonso ist Verlass! Und seine beißenden Satiren machen auch noch Spaß beim Lesen.
Zitat von Don Alphonso
Nehmen wir nur mal, weil ich da als alter, weisser Mann unvoreingenommen bin, das Thema Frauenrechte.

Da gab es diese Woche nämlich zwei drastische Gesetzesverschärfungen. In Polen hat die rechtsreaktionäre Mehrheit im Parlament das Recht auf Abtreibung weitgehend abgeschafft. Wir schreiben 2016, und ein Vollmitglied der EU zeigt überdeutlich und an den eigenen Frauen, was es vom Fortschritt der Rechte der Frauen hält: Gar nichts. Polnische Kirche, polnische Nationalisten, Leute, gegen die die AfD wie ein queerfeministisches Multikultifestival wirken, entscheiden über andere, als wäre es die islamische Republik Iran. Das wird ohne Frage Auswirkungen auf Deutschland haben, Stichwort Abtreibungstourismus, und da hätte man nun wirklich mal alles zusammen, was Frauenfeindlichkeit und Patriarchat ausmacht. Deutsche Medien bringen eine Meldung, das war’s.
Das ProstSchG als Einschränkung von Frauenrechten? Recht hat er:
In Deutschland werden Grundrechte mit Füssen getreten, denn gibt es ein gerade verabschiedetes, angebliches Prostitutionsschutzgesetz, gegen das die Sexarbeiterinnen und Verbände mit aller Kraft kämpfen. Es ist ein Gesetz, das datenschutzrechtlich Anlass zu grösster Sorge gibt, es zwingt Frauen zu einer Registrierung, die ein lebenslanges Stigma sein kann, wenn die Daten in die falschen Hände gelangen, es macht sie erpressbar und, wenn sie aus Ländern mit Verbot und Verfolgung von Prostitution stammen, möglicherweise auch zu Opern staatlicher und privater Willkür. Begründet wird das Gesetz mit der “saloppen“ Lüge der nach dem Gina-Lisa-Skandal immer noch nicht zurückgetretenen Frau Schwesig, es gäbe strengere Regeln für eine Pommesbude als für ein Bordell – offensichtlich hat Frau Schwesig noch keine bayerische Sperrbezirksverordnung gesehen. Alle Betroffenen verweisen auf die Erfahrungen aus anderen Ländern, dass dieses sogenannte Schutzgesetz mit Registrierungszwang für die Entstehung illegaler Strukturen sorgen wird, denen die Betroffenen dann wirklich hilflos ausgeliefert sind. Aus Gelegenheitsprostitution entsteht ein Gesetzeskonflikt, und der aus dem Gesetz entstehende Aufwand begünstigt Grossbordelle, die alles andere als frauenstärkend sind. Das Gesetz verschlechtert die Lage von zehntausenden Frauen in Deutschland, viele davon in prekären Situationen, drastisch.
Und dann noch ein Blick auf die stattdessen geführten Sexismus-Debatten hierzulande:
Und was ist das grosse Frauenthema in den vulgärsozialistischen Iwan-Medien, die mich enterben möchten?

Eine 26-jährige Akademikerin aus Berlin, die in einem Internetbeitrag ihre angeblichen Erfahrungen mit der CDU schildert: Ein Senator in Berlin habe sie aus einer Situation mit ihrer Tochter als “grosse, süsse Maus“ bezeichnet, und angeblich mit derben Worten einen offensichtlichen Förderer der Frau gefragt, ob er mit ihr Sex hätte. ...
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Alt  02.10.2016, 14:22   # 348
LonelyJoe
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LonelyJoe ist offline
Wie soll da die Kondompflicht durchgesetzt werden?
Die Kondompflicht ist gesetzlich geregelt, der Betreiber muss einen Aushang dazu haben.
Durchsetzen muss er nichts, darf er auch gar nicht.

Arbeitet sie allein: wenn sie kein Geld für Sex nimmt, darf sie auch ohne Gummi poppen. Wenn er sie für einen guten Ratschlag bezahlt und nicht für den Sex, können sie auch machen, was sie wollen.

Und wie ist das mit dem sexuellen Selbstbestimmungsrecht vereinbar?
wenn du dir mal Kommentare von Juristen durchliest, sind da noch mehr Punkte drin, die gegen Grundrechte verstoßen. Ebenfalls verstöß vieles gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der freien Berufsausübung usw.
Da die Politiker das anders sehen, sind betroffene Personen gefragt, dagegen vorzugehen und die von der Verfassung und durch das Gesetz eingeschränkten Rechte einzuklagen.

Auch das ein Freier mit einer Summe von 5-50.000 € bestraft werden soll, nur weil er ohne Gummi gefickt hat, zeigt doch, wie weit die Politiker da aus der Spur sind. Wenn das nicht unverhältnismäßig ist, was dann.
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Danke von






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