aber wenn heute in München das PAG für Bayern beschlossen wird, sind dort Bordelle,Terminwohnungen usw. sicherheitsgefährdende Orte, von der eine drohende Gefahr ausgeht
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das waren sie bereits vor Inkrafttreten eines neuen PAG.....................
§ 13 ff PAG Bayern
https://www.polizeirecht.de/polizeiau..._von_Wohnungen